Minimalstaat - pro und contra


Hausarbeit (Hauptseminar), 2021

19 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition: Minimalstaat

3. Gerechtigkeit: Minimalstaat vs. Sozialstaat

4. Die Freiheit des Individuums
4.1 Kooperation
4.2 Ungleichheit

5. Staatliche Diskriminierung

6. Fazit

Literaturverzeichnis:

1. Einleitung

Was spricht für einen Minimalstaat, was spricht dagegen? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, definiere ich zu Beginn den Begriff des Minimalstaates näher. Das Für und Wider eines Minimalstaates soll zunächst an den Werten der Gerechtigkeit und der Frei­heit abgewogen werden. In Bezug auf die Gerechtigkeit soll diskutiert werden, ob ein Minimalstaat oder ein Sozialstaat mehr Gerechtigkeit bringt. Ich stelle hier im Be­sonderen kurz die Gerechtigkeitstheorie von John Rawls der von Robert Nozick gegenüber.

Gerade für die Vertreter des Libertarismus spielt die Freiheit eine große Rolle. Doch warum ist sie erstrebenswert? Zunächst wird hier zwischen positiver und negativer Frei­heit unterschieden. In Bezug auf die Freiheit werden hier besonders die Überlegungen von John Stuart Mill und Friedrich A. Hayek eine Rolle spielen. An dieser Stelle wird für eine freie Gestaltung der privaten Sphäre, gegen staatlichen Zwang und damit für einen minimalen Staat argumentiert. Auf der anderen Seite wird hier das Argument untersucht, ob die positive Freiheit als aktive Form der Freiheit einen Sozialstaat verlangt. Anschlie­ßend ziehe ich dieser normativen Betrachtungsweise einige deskriptive Ansätze zur Frei­heit hinzu. In Bezug auf den Freiheitsbegriff werden hier auch Eingriffe des Staates in freiwillige Kooperationen am Beispiel des Mietrechts oder auch Verhinderungen von Kooperationen thematisiert.

Dazu wird die Ungleichheit des Menschen angeführt, womit ich einerseits darauf auf­merksam machen möchte, dass wir alle unterschiedliche Vorstellungen von einem guten Leben sowie unterschiedliche Talente haben. Jedoch wird andererseits auch gezeigt, dass wir alle unterschiedlich gute Chancen haben, unsere Ziele zu erreichen. Hierbei unter­suche ich, was sich daraus für unsere Überlegungen zum Minimalstaat ergibt.

Abschließend wird das Phänomen der Diskriminierung in Bezug auf den Minimalstaat thematisiert, wobei ich hier besonders auf die Einsichten von Michael Oliva Cordoba zurückgreife. Es geht hier einerseits um staatliche Diskriminierung als Machtmissbrauch und andererseits auch um affirmativ action als Eingreifen des Staates in die private Sphäre,mit demZieldes Ausgleichs diskriminierenden Verhaltens.

2. Definition: Minimalstaat

Im Allgemeinen sehen Libertäre Regierungen „as forms of institutionalized violence“ (Brennan 2012, 55). Die Libertären gehen davon aus, dass politische Macht begrenzt sein sollte, weshalb Stephen Davies auch Limited Government ‘ als einen der zentralen Grundsätze des modernen Libertarismus beschreibt (vgl. Davies 2008). Limited Govern- ment‘ bedeutet also, dass die möglichen Handlungen der Regierung sowie die Gesetzge­bung auf eine bestimmte Anzahl spezifischer Zwecke festgelegt und eingegrenzt wird (vgl. ebd.). Das Konzept geht, laut Davies, davon aus, dass die Regierung sich nur mit einem spezifischen Teil des menschlichen Lebens befassen sollte, „while the rest is left to the sphere of privat action.“ (ebd.). Hiermit ist die Idee verbunden, dass die Eingriffe der Regierung durch ein Grundgesetz oder eine Verfassung begrenzt sein sollten, als Spielregeln für das Handeln der Regierung (vgl. ebd.). Mit Limited Government‘ wird also die Überzeugung vertreten, dass politische Macht bloß begrenzt zum Einsatz kom­men sollte und diese Grenzen in explizit benannten und bekannten Regeln bestehen (vgl. ebd.). Der Einsatz staatlicher Gewalt erfolgt nun ausschließlich nach diesen Regeln und ist so nicht mehr willkürlich und vorhersehbar (vgl. ebd.). Davies macht allerdings darauf aufmerksam, dass Limited Government‘ genau genommen noch nichts darüber aussagt, wie eng die Grenzen des Eingreifens der Regierung verlaufen (vgl. ebd.). Für Libertäre läuft Limited Government‘ allerdings notwendigerweise auf einen Minimalstaat hinaus, da sie der Überzeugung sind, „that the constraints on government should be drawn tightly and restrictively“ (ebd.). Das heißt, für sie bedeutet Limited Government‘ immer auch ,Small Government‘. Libertäre empfinden, so Brennan, eine Regierung, die viel eingreift, als unvorteilhaft für ihre Bürger (vgl. Brennan 2012, 55). Besonders eine Regierung, die viel Zwang und Kontrolle ausübt, widerspricht dem Freiheitsanspruch der Libertären, weshalb sie für einen Staat sind, der dies auf das Nötigste reduziert. Doch was spricht genau für einen minimalen Staat und was dagegen? Dieser Frage werde ich im Folgenden weiter auf den Grund gehen.

3. Gerechtigkeit: Minimalstaat vs. Sozialstaat

Im deutschen Grundgesetz ist das sogenannte Sozialstaatsprinzip „als Staatsziel“ (Deutscher Bundestag o. J.) verankert. Es hält fest, dass es Aufgabe des Staates ist, sich „um soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit der Bürger [zu] kümmern“ (ebd.). Zur sozialen Gesetzgebung gehören im Besonderen „die Sozialversicherung, also die gesetz­liche Krankenversicherung, gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung“ sowie „soziale Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld oder Sozialhilfe“ (ebd.). Diese Art staatliche Unterstützung sehen viele als sinnvoll, um Sicherheit zu geben und die ärmere Bevölkerung zu unterstützen und ist ein wichtiger Grund, weshalb viele die Idee eines Minimalstaates ablehnen.

Eine typische Kritik am Libertarismus und dem Minimalstaat ist daher die Ansicht, dass er zu einer massiven sozialen Ungleichheit führe und dass Wohlfahrtsmaßnahmen sowie Regelung der Wirtschaft durch die Regierung notwendig sind, um die ärmere Bevölker­ung zu retten (vgl. Brennan 2012, 23). Es wird argumentiert, so Brennan, dass ein Mini­malstaat im Sinne des Libertarismus zum Nachteil derer ausfällt, die auf die Hilfe des Staates angewiesen seien und nur den Reichen und Bevorteiligten diene (vgl. ebd.). So kommt es auch zu dem Vorwurf, dass es sich beim Libertarismus und der Idee eines min­imalen Staates um Egoismus von vornherein Privilegierter handele, die keinen Wert auf die Hilfeleistung gegenüber Bedürftiger legen würden.

Im Allgemeinen sind Libertäre gegen einen Wohlfahrtsstaat, da sie glauben, dass er nicht funktioniert oder es bessere Alternativen gibt (vgl. Brennan 2012, 137). Die Libertären wollen der ärmeren Bevölkerung nicht durch Wohlfahrtsprogramme helfen, sondern „high-growth economies“ (ebd.). Mit Wohlfahrtsstaaten verbinden Libertäre, so Brennan, oftmals Staatsversagen (vgl. ebd.). Dazu gelangt, so Brennan, das Geld nicht zu den wirk­lich Bedürftigen, sondern zu starken Wählergruppen (vgl. ebd.). Zum Beispiel wird, laut Brennan, eher älteren Personen als unverheirateten Teenagermüttern geholfen (vgl. ebd.). Aus diesem Grund sprechen Libertäre in Bezug auf Wohlfahrtsstaaten von „perverse in­centives and poverty traps“ (ebd.). Außerdem sehen einige Libertäre, so Brennan, das Konzept des Wohlfahrtstaats als ungerecht. Es gibt Leute, die verantwortlicher Weise, Geld für ihre Rente zurückgelegt haben, während andere, dies nicht getan und ihr Geld anderweitig ausgegeben haben. Brennan argumentiert, dass die Leute, die verantwortlich gehandelt haben, nicht vom Staat gezwungen sein sollten, den Leuten zu helfen, die un­verantwortlich waren (vgl. Brennan 2012, 138). Brennan macht darauf aufmerksam, dass arme Leute tatsächlich auch durch staatliche Eingriffe geschädigt werden. Beispielsweise machen Regulierungen des Staates, so Brennan, es kleinen Unternehmen durch „licensing schemes“ (Brennan 2012, 143) zusätzlich schwer oder stellen Wohlfahrtsprogramme, durch welche jene Leute nicht riskieren wollen einen Job zu finden, um nicht ihre staat­liche Unterstützung zu verlieren (vgl. Brennan 2012, 144). Sie werden also abhängig vom Staat. Doch nicht nur in dieser Hinsicht besteht eine Abhängigkeit. Bezüglich der Freiheit in einem Wohlfahrtsstaat bezieht Hayek sich auf Alexis de Toqueville, welcher beschreibt, dass der Staat seine Bürger gewissermaßen entmündigt und vergleicht den Staat mit einem Elternteil, welches sein Kind versucht in einem ewigen Kindheitszustand zu halten (vgl. Hayek 2011, 367). Der Staat wählt also, der einzige wirkliche Akteur und Verteiler des Glücks zu sein, da er versucht alles zu regeln, Sicherheit gibt und die besten Entscheidungen für den Bürger treffen will, anstatt dass er den Bürger die Entscheidung für sich selbst treffen lässt (vgl. ebd).

Doch die Frage bleibt, ist es gerechter einzugreifen in die Wirtschaft und die private Sphäre der Bürger oder sollte ein solches Machtmonopol bloß das Nötigste regeln ? Jo­hannes Schmidt schreibt, Gerechtigkeit herzustellen, bedeutet für John Rawls die „Eta­blierung einer gerechten gesellschaftlichen Ordnung“ (Schmidt 2021, 231) durch „politische Durchsetzung bestimmter Regeln bzw. Institutionen“ (ebd.). Deshalb sieht Rawls das „Problem der Gerechtigkeit“ (ebd.) als „Problem der politischen Gerecht­igkeit“ (ebd.). Rawls sieht die „allgemeine Konzeption der Gerechtigkeit“ (Schmidt 2021, 241) in einem bestimmten Prinzip, welches „für alle gesellschaftlichen Primärgüter grundsätzlich eine Gleichverteilung fordert“ (ebd.). Davon sollte bloß abgewichen werden, wenn die Ungleichverteilung eines Primärguts bedeutet, dass alle Gesell­schaftsmitglieder gleichermaßen davon profitieren. Rawls leitet Gerechtigkeitsprinzipien aus einem hypothetischen Urzustand ab, in welchem alle durch einen „Schleier des Nichtwissens“ (Schmidt 2021, 237) Unwissende sind, bezüglich ihrer gesellschaftlichen Stellung, Bedürfnisse, natürlichen Eigenschaften, etc.. Gleichzeitig sind sie vollkommene Experten bezüglich allgemeinen Wissens, wie beispielsweise soziologischer Theorien (vgl. ebd.). Durch ihre Unparteilichkeit und ihr Expertenwissen, würden alle sich auf dieselben Gerechtigkeitsprinzipien einigen (vgl. ebd.), welche unter anderem, wie bereits erwähnt, eine Gleichverteilung der Primärgüter oder auch Chancengleichheit verlangt. Da ein Minimalstaat nicht eingreift in die Verteilung von Gütern und auch allgemein kaum eingreift in die private Sphäre, kann er, anders als ein Sozialstaat, nach Rawls Def­inition keine Gerechtigkeit herstellen. Im Allgemeinen wird argumentiert, dass ein Min­imalstaat nichts gegen die soziale Ungleichheit unternehmen kann, da er in seinem Han­deln zu sehr eingeschränkt ist.

Brennan nimmt Bezug auf Robert Nozicks Theorie der Gerechtigkeit, welcher Rawls Auffassung widerspricht. Dieser argumentiert, so Brennan, „that we cannot ask how we should distribute wealth unless we have the right to distribute it“ (Brennan 2012, 129). Brennan gibt hier das Beispiel, dass wenn jemand eine Brieftasche verliert, man nicht überlegt, wie man das Geld verteilt, sondern es dem Besitzer zurückgibt (vgl. ebd.). Laut Nozick gilt dies auch für die Regierung, so Brennan (vgl. Brennan 2012, 130). Wenn Leute ihren Wohlstand ergaunern durch Gewalt oder Betrug, haben sie keinen Anspruch darauf, anders sieht es aber aus, wenn jemand seinen Wohlstand erarbeitet oder legitim erworben hat (vgl. ebd.). Brennan schreibt, Nozick schließt hier, dass niemand ein Recht darauf hat, es ihnen zu nehmen und an andere zu verteilen. Ein rechtmäßiges Eigentum darf auch die Regierung nicht einfach wegnehmen (vgl. ebd.).

Des Weiteren schreibt Brennan, dass es nach Nozick keinen Sinn macht in einem freien Markt von einer Verteilung von Wohlstand zu sprechen, sonst könnten wir genauso von einer Verteilung von Freunden oder Liebespartnern sprechen (vgl. ebd.). Auch wenn wir Mitleid mit denen haben, macht es keinen Sinn von einer Verteilung zu sprechen und diese als gerecht oder ungerecht zu empfinden (vgl. ebd.). Denn es gibt niemanden, der Freunde oder Wohlstand gerecht bzw. ungerecht verteilt, dies ist nur das Ergebnis „from free people making free choices“ (ebd.).

Brennan schreibt, nach Nozick „justice is about how people acquire their wealth.[...] If people acquire their wealth in just ways, they are entitled to it. Otherwise, they are not.“ (Brennan 2012, 131). Daraus folgt, dass wenn Ungleichheit das Ergebnis von freien Entscheidungen freier Menschen über ihr Eigentum ist, dann ist diese gerechtfertigt (vgl. ebd.). Als Beispiel schreibt Brennan, dass wenn wir freiwillig Lebron James 25 Cent geben, um ihn Basketball spielen zu sehen und er hundertmal reicher wird, trotz Un­gleichheit keine Ungerechtigkeit geschehen ist, da es sich hier um freiwillige Kooperation handelt (vgl. ebd.). Nach Nozick gilt: „|I|f the history of acquisitions and transfers is just, then the current distribution is just“ (Brennan 2012, 132), so Brennan. Es ist also nicht gerecht, dass der Staat alles in seinem Sinne umverteilt. Dazu benutzen Unternehmen den Staat, um das Wirtschaftssystem zu ihrem Vorteil zu nutzen (vgl. ebd.). Trotzdem ist an­zumerken, dass die heutige Ungleichheit auch ungerechtfertigt ist, da sie nicht rechtmäßig erworben wurde, weshalb Nozick denkt, so Brennan, dass ein Teil des Reichtums umverteilt werden sollte, um Ungerechtigkeiten aus der Vergangenheit auszugleichen (vgl. ebd.).

4. Die Freiheit des Individuums

Laut Jason Brennan werden in der Philosophie im groben zwei Arten von Freiheit unter­schieden: die positive und die negative Freiheit (vgl. Brennan 2012, 26). Brennan beschreibt die negative Freiheit „[as] the absence of obstacles“ (ebd.) und die positive Freiheit „[as] presence of powers or abilities.“ (ebd.) Während die negative Freiheit also die Abwesenheit von Hindernissen und Beschränkungen beinhaltet, wird die positive Freiheit als das Vermögen beschrieben, tun zu können, was man will (vgl. ebd.). Beide diese Konzepte beziehen sich auf die Akteursnatur des Menschen als handelndes Wesen und benennen zugleich, was Freiheit für uns so wichtig und erstrebenswert macht, denn wir alle tun etwas, weil wir etwas wollen und glauben (vgl. Cordoba/Puster 2014, 152/153). Unser Handeln ist also stets mit unseren Einstellungen verbunden und diese wollen wir in unserem Tun verwirklichen.

Eine typische Kritik am Libertarismus und der Forderung nach einem Minimalstaat ist jedoch, dass es sich hier um eine „single minded obsession“ (Brennan 2012, 23) mit dem Wert der Freiheit handele und dass andere Werte ebenso wichtig seien. Diese sollten laut Kritikern genauso berücksichtigt werden (vgl. ebd.).

Einige Libertäre weisen das Konzept der positiven Freiheit zurück, da sie denken, es würde Sozialismus sowie einen Sozialstaat rechtfertigen (vgl. Brennan 2012, 27). Bren­nen schreibt Marxisten argumentieren, wenn der Staat allen Bürgern volle Freiheit bieten soll und positive Freiheit ebenfalls als Freiheit gilt, sollte der Staat dafür sorgen, dass jeder auch positive Freiheit hat (vgl. ebd.). Des Weiteren muss eine Regierung, um dies zu garantieren, in die Wirtschaft eingreifen und umfangreiche Sozialleistungen gewähr­leisten (vgl. Brennan 2012, 28). Viele Libertäre weisen also positive Freiheit als Konzept der Freiheit zurück, da sie nicht mit den genannten Folgen einverstanden sind.

Doch andererseits sind viele Libertäre inzwischen auch mit dem Konzept der positiven Freiheit einverstanden (vgl. ebd.). „They agree that the power to achieve one‘s goals re­ally is a form of liberty“ (ebd.), so Brennan. Libertäre denken, dass positive Freiheit nichts darüber aussagt, wo sich die Regierung einmischen soll, um dies zu wissen, „we must instead examine historical, sociological and economic evidence“ (ebd.). Nur dies kann wirklich zeigen, was passiert, wenn Leute sich darauf verlassen, dass die Regierung bes­timmte Dinge in die Hand nimmt (vgl. ebd.). Hier kann sich entweder zeigen, dass die Regierung nichts oder bloß indirekt etwas tun sollte, um positive Freiheit zu gewährleis­ten (vgl. ebd.). Wenn wir der Regierung die Aufgabe geben, ein wertvolles Ergebnis zu erreichen, heißt es nicht, dass dies auch automatisch durch Eingreifen des Staates erreicht wird, manchmal wird dieses Ziel sogar dadurch untergraben (vgl. Brennan 2012, 29).

[...]

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Minimalstaat - pro und contra
Hochschule
Universität Hamburg  (Fakultät für Geisteswissenschaften)
Veranstaltung
Jason Brennan: Libertarianism
Note
1,0
Autor
Jahr
2021
Seiten
19
Katalognummer
V1185134
ISBN (Buch)
9783346613387
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Libertarianism, Minimalstaat, Sozialstaat, Wohlfahrtsstaat, Theory of Justice, Rawls, Gerechtigkeit, Nozick, Freiheit, Zwang, Kooperation, Handeln, Ungleichheit, Diskriminierung, staatliche Diskriminierung, positive und negative Freiheit, Handeln und Wollen, affirmative action, Zustimmung
Arbeit zitieren
Mia Voß (Autor:in), 2021, Minimalstaat - pro und contra, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1185134

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