Die Folgen der großen Säkularisation 1803


Seminararbeit, 2005

16 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

Die Situation der Kirche vor der Säkularisation

I Die Vorgeschichte der Säkularisation
1. Der politische Auslöser der Säkularisation
2. Die Arbeit der Reichsdeputation

II Die Durchführung der Säkularisation am Beispiel der Sonder- rolle Regensburgs
1. Die Sonderrolle Regensburgs
2. Dalbergs Wirken in Regensburg
3. Die Säkularisation in Regensburg

III Die Folgen der großen Säkularisation
1. Politische Folgen
2. Die kulturellen Folgen der Säkularisation
3. Die Folgen für die katholische Kirche
a) Unmittelbare Folgen
b) Mittelbare Folgen

III Die Säkularisation als Chance zum Neubeginn

Literaturliste

Die Situation der Kirche vor der Säkularisation

Die katholische Kirche war im ausgehenden 18. Jahrhundert ein starker politischer Faktor. Zu dieser Zeit gab es im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation über zwei Dutzend Fürstbistümer und das Doppelte an Fürstabteien. Alles in allem belief sich der Besitz auf die

94650 Quadratmeilen mit 3,16 Millionen Einwohnern, was etwa einem Achtel der Reichsbe- völkerung entsprach.1 Aufgrund des großen Gebietes hatte die Kirche auch großes Mitspra- cherecht im Reichstag und stellte selbst drei Kurfürsten, die Bischöfe aus Mainz, Köln und Trier. Den absolutistischen Staaten der damaligen Zeit waren diese Besitzungen jedoch ein Dorn im Auge. Durch das zweihundertjährige Jubiläum vor zwei Jahren ist die Säkularisation wieder mehr in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Aus diesem Grund, und unter dem Aspekt der Sonderrolle Regensburgs, beschäftigt sich diese Arbeit mit den Folgen der großen Säkularisation von 1803. Die Gliederung führt von der Ausgangslage über die Durchführung zu den Folgen der Säkularisation. Dabei wird bei der Durchführung, aus lokalen Gesichts- punkten, die Situation in Regensburg beleuchtet. Das Ziel ist, einen möglichst umfassenden Blick über die Auswirkungen zu gewinnen, soweit es die begrenzte Seitenzahl zulässt.

I Die Vorgeschichte der Säkularisation

1. Der politische Auslöser der Säkularisation

Das Ausbrechen der französischen Revolution im Jahre 1789 war nicht nur der Auslöser für große militärische Auseinandersetzungen, sondern auch für bedeutende politische Umwäl- zungen, bei denen die katholische Kirche schlussendlich unmittelbar betroffen war. Um ein Übergreifen der Revolution auf Reichsgebiet und das französische Hegemonialstreben zu unterbinden, versuchten die deutschen Fürsten diese mit militärischen Mitteln zurückzuschla- gen.2 Frankreich unter Napoleon konnte diese Kriege jedoch für sich entscheiden und besetzte daraufhin die linksrheinischen deutschen Gebiete. Diese Annexion wurde im Februar 1801 durch den Friedensvertrag von Lunéville auch vom Reich anerkannt. „Und da durch diese Abtretung des Reichs an die République française zahlreiche Fürsten und Stände des Reichs ganz oder teilweise enteignet sind, ist das Reich insgesamt verpflichtet, die durch diesen Frie- densvertrag entstehenden Verluste ausgleichend zu entschädigen.“3

Dieser siebte Artikel des Vertrages war nun die Grundlage für die weltlichen Reichsstände, sich die ausgedehnten kirchlichen Länderein, auf die sie schon länger ein Auge geworfen hat- ten, anzueignen. Da eine genaue Entschädigungsregelung nicht getroffen wurde, hoffte jeder betroffene Stand sein verlorenes Gebiet gleichwertig ersetzen - wenn nicht sogar ausbauen - zu können. Der Einzug von Kirchengütern war schon vor Lunéville im Rastatter Kongress4 als eine Entschädigungsmöglichkeit für die weltlichen Fürsten erwägt worden. Die katholi- sche Kirche wurde so endgültig zum Spielball der Länderinteressen. Es kam zu Geheimver- handlungen zwischen Österreich und Preußen über den Umfang der Säkularisation, während im Reichstag in Regensburg noch über die Zusammensetzung einer Kommission diskutiert wurde, „von deren Zuschnitt es abzuhängen schien, wie das Ergebnis der Verteilung des Sä- kularisationsgutes lauten würde.“5

Am 2. Oktober 1801 kam es schließlich zur Verabschiedung eines Reichsgutachtens, welches die Stände benannte, die bei der Aufstellung des Entschädigungsplans mitwirken sollten. Der Reichstag konnte nun endlich einen außerordentlichen Ausschuss – die Reichsdeputation- bilden, der entscheiden sollte, wie die Auflösung des Kirchengutes ablaufen sollte. Während man sich auf Reichsebene noch mit solchen Trivialitäten befasste, wurde in der internationa- len Politik schon längst über die Verteilung des zu säkularisierenden Gebietes verhandelt. So schlossen am 11. Oktober 1801 Frankreich und Russland ein Geheimabkommen, das letzte- rem ein Mitspracherecht in der Verteilung der Entschädigungen einräumte. Zudem wollten, wie schon vorher erwähnt, die betroffenen weltlichen Reichsstände nicht nur einen Ersatz für ihre Verluste, sondern strebten eine Erweiterung ihrer Territorien an. Vor allem Preußen, Bay- ern, Baden und Württemberg taten sich besonders hervor. Dabei war aber noch immer kein endgültiger Beschluss gefasst, ob die Säkularisation überhaupt eintritt.

Die Habgier der oben genannten Länder war ganz im Sinne Napoleons. Einerseits wollte er das ohnehin sehr sensible Reichsgefüge, das von sich aus schon spannungsgeladen war, sprengen. Andererseits wollte er sich mit der Belohnung dieser Stände ihm freundlich gesinn- te Nachbarstaaten schaffen. So beschreibt der Chronist Georg Heinrich Pertz die Situation folgendermaßen: „In Paris begann ein Handel mit deutschen Bisthümern, Abteien, freien Reichsstädten, wobei die fürstlichen Bewerber vor dem ersten Consul, seinen Gesandten und Geschäftsmännern mit goldbeladenen Händen erschienen und [...] um die Wette krochen.“6 Die Stände stellten also, nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht, alle reichischen Interessen hinten an, ohne auf die langfristigen Konsequenzen einzugehen, die diese enge Anbindung an Frankreich mit sich brachte. In den Jahren 1801/02 schlossen Bayern, Baden, Württemberg und Preußen Verträge mit Napoleon, die ihnen große Gebietsgewinne in Aussicht stellte. Die- se Verträge dienten nun wiederum als Grundlage für eine französisch-russische Konvention zur Regelung der Entschädigungen. Diese Konvention wurde am 3. Juni 1802 unterzeichnet. Erst jetzt war die Säkularisation der Kirchengüter beschlossene Sache. Alle geistlichen Kur- fürsten- und Fürstentümer, außer Mainz, sollten aufgehoben werden. Dafür sollten drei neue Kurfürstentümer gegründet werden: Württemberg, Baden und Hessen-Kassel7. Während all dieser Zeit blieb der Kaiser untätig.

2. Die Arbeit der Reichdeputation

Mit der Unterzeichnung der französisch-russischen Konvention wurde die Reichsdeputation fast zur Bedeutungslosigkeit verdammt. Die wichtigsten Fragen der Neuordnung des Reiches waren schon geklärt, außerdem war die Deputation bis dato noch gar nicht einberufen. Nach Bekanntwerden des Vertrages besetzten die begünstigten weltlichen Stände schon kirchliches Gebiet. So marschierte beispielsweise Bayern in den Hochstift Bamberg und Preußen in die Hochstifte Hildesheim und Münster ein.8 Erst jetzt entschloss sich der Kaiser zu handeln. Er berief endlich die Reichsdeputation ein. Die erste Sitzung fand am 24. August 1802 in Re- gensburg statt. Was im Einzelnen besprochen wurde, ist bis heute noch nicht ausreichend er- forscht. Dem französisch-russischen Entschädigungsplan wurde aber zugestimmt.

Dann begann sich die Diskussion zu verschieben: „Es ging plötzlich nicht mehr um die Frage, welche ehemals kirchlichen Entschädigungsländer an wen verteilt werden sollten, vielmehr ging es jetzt um eine zweite Säkularisation, nämlich um eine flächendeckende Enteignung des Kirchengutes [...] innerhalb aller Territorien des Reiches.“9 Man ging davon aus, dass nur ein begrenzter Teil des Kirchengutes zur Entschädigung für linksrheinische Verluste nötig wäre. Anfangs wurden deshalb auch nur die Herrschaftssäkularisation10 und die Vermögenssäkula- risation11 beschlossen. Nun wurde aber überlegt, gleich das ganze Kirchengebiet aufzulösen, also auch Klöster, Abteien und Stifte. Diese dritte Welle wird deshalb auch bisweilen als „Klostersäkularisation“12 bezeichnet. Es wurden mehrere Pläne zur Durchführung diskutiert, bis man sich schließlich am 23. November 1802 auf §35 des Reichsdeputationshauptschlusses einigte: Alle „Güter der fundierten Stifte, Abteyen, und Klöster ... [sic] der freien und vollen Disposition der ... [sic] Landesherren, sowohl zum Behufe des Aufwandes für Gottesdienst, Unterrichts- und andere gemeinnützige Anstalten, als zur Erleichterung ihrer Finanzen über- lassen.“13 Dieser Paragraph war der Schlüssel dazu, dass der weltliche Besitz der Kirchen auf ein Minimum zusammenschrumpfte. Dies wiederum sollte weitreichende Folgen für Staat und Gesellschaft haben, die sich noch bis in die heutige Zeit auswirken.

Obwohl die weltlichen Gebiete an die Länder fielen, blieben die „geistlichen“ Territorien, wie Diözesen und Pfarreien unangetastet. So heißt es im §62 des Hauptschlusses, dass die katholi- sche Kirche im Bestand ihrer bisherigen Verfassung solange garantiert wird, bis eine andere Diözesaneinrichtung auf reichsgesetzliche Art getroffen würde.14 Die Pfarreien wurden auch deshalb nicht angetastet, um den Menschen eine grundlegende geistliche „Versorgung“ zu ermöglichen. Vorerst ausgenommen wurden auch der Malteser Orden und die Deutschritter, die für ihre Leistungen im Krieg belohnt werden sollten. Die Säkularisation der beiden erfolg- te erst in den Jahren 1806 beziehungsweise 1809.15 Es gab noch geringfügige Änderungen am Plan, bis er am 7. Januar 1803 dem Reichstag zur Plenarverhandlung vorgelegt werden konn- te. Am 25. Februar beendete die Reichsdeputation ihre Arbeit mit dem Hauptschluss und am 24. März wurde dieser durch den Reichstag einstimmig angenommen. Der Kaiser ratifizierte ihn am 27. April 1803. Doch warum wehrte sich die Kirche nicht gegen ihren Untergang, da sie ja auch im Reichstag vertreten war? Es mangelte schlicht und einfach an Unterstützung durch Kaiser und Papst, die alle nur auf ihre eigenen Interessen bedacht waren. Auf diese wird jedoch erst bei den Folgen der Säkularisation näher eingegangen. Aufgrund dessen traten die katholischen Reichsstände erst gar nicht zur Abstimmung an.

[...]


1 Vgl. Hausberger, Unterm Krummstab, 2003, 35f.

2 Vgl. für diesen Abschnitt, sofern nicht anders vermerkt, Becker, Umbruch, Jahr 2003, 21-27.

3 Zit. Nach Becker, Umbruch, 2003, 25.

4 Der Rastatter Kongress, einberufen zur Aushandlung der Modalitäten eines Friedensvertrages, trat 1798 zu- sammen. Dabei stimmten die Reichstände der schon vorher beschlossenen Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich zu. Die davon betroffenen weltlichen Fürsten sollten dabei durch die Säkularisation von Kirchengütern entschädigt werden. Der Rastatter Kongress wurde dann im Vertrag von Lunéville bestätigt. Vgl. hierzu, Rob, Die Ausnahme, 2002, 108.

5 Becker, Umbruch, 2003, 25.

6 Zit. nach Becker, Umbruch, 2003, 26.

7 Becker, Umbruch, 2003, 27.

8 Vgl. sofern nicht anders vermerkt Becker, Umbruch, 2003, 27 ff.

9 Becker, Umbruch, 2003, 28.

10 Als Herrschaftssäkularisation wird die Aufhebung der kirchlichen Kurfürsten- und Fürstentümer, also die Auflösung der Reichskirche, betrachtet. Vgl. hierzu Becker, Umbruch, 2003, 28.

11 Vermögenssäkularisation bezeichnet die Auflösung des gesamten Besitzes der Reichskirche. Vgl. hierzu, Becker, Umbruch,2003, 28.

12 Becker, Umbruch, 2003, 28.

13 Zit. nach Becker, Umbruch, 2003, 28.

14 Vgl. Hausberger, Staat und Kirche, 1983, 46.

15 Vgl. Strätz, Die Säkularisation, 1978, 39.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Folgen der großen Säkularisation 1803
Hochschule
Universität Regensburg  (Katholisch-theologische Fakultät Lehrstuhl für Mittlere und Neue Kirchengeschichte)
Veranstaltung
Orientierungskurs: Einführung in die elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
16
Katalognummer
V119391
ISBN (eBook)
9783640235254
ISBN (Buch)
9783640235407
Dateigröße
423 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Folgen, Säkularisation, Orientierungskurs, Einführung, Theologie, Herausforderungen, Gesellschaft
Arbeit zitieren
Wolfgang Gaßner (Autor:in), 2005, Die Folgen der großen Säkularisation 1803, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119391

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