Transsexualität / Transidentität. Die Betrachtung zwei erzählter Lebensgeschichten vor dem Horizont der Identitätstheorien von Erikson, Mead und Goffman


Magisterarbeit, 2008

95 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0 Einleitung

1 Von der Geschlechtsidentität und deren Störungen

2 Das Themenfeld: Transsexualität
2.1 Was ist Transsexualität?
2.2 Transidentität aus historischer Perspektive
2.3 Transidentität als „Krankheit“
2.3.1 Symptomatik – Diagnostik – Differenzialdiagnostik
2.3.2 Behandlungsmöglichkeiten
2.4 Transidentität aus juristischer Perspektive

3 Methodischer Teil – Qualitative Sozialforschung
3.1 Zur Wahl der Untersuchungsmethode
3.2 Qualitative Sozialforschung
3.2.1 Zum Verhältnis zwischen qualitativem und quantitativem Forschungsparadigma
3.2.2 Gütekriterien in qualitativen Untersuchungen
3.3 Die Datenerhebung anhand von Interviews
3.4 Auswertung der Interviews
3.5 Auswahl der zu Interviewenden
3.6 Kritische Auseinandersetzung mit dem Umgang mit der Methode des narrativen Interviews

4. Die Biographien von A. Neubert und S. Meinhart
4.1 A. Neubert
4.1.1 Kontaktaufnahme
4.1.2 Das ganze Leben ist ein Spiel
4.2 S. Meinhart
4.2.1 Kontaktaufnahme
4.2.2 Der Glückspilz
4.3 Methodische Bemerkungen

5 Theoretischer Hintergrund – Identität
Exkurs: Sozialisationstheorie
5.1 „Ich gehörte meinem biologischen Geschlecht nie richtig an.“ „Identität“ als Kontinuität und Gleichheit in der Zeit
5.2 „Die anderen müssen mich in meinem Wunschgeschlecht erkennen“ Die Bedeutung der Interaktion für die Identität
5.3 Die Inszenierung der Identität

6 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Vorwort

Die Fragen nach der Geschlechtszugehörigkeit beschäftigen mich schon seit einigen Jahren. Dieses Feld warf für mich immer wieder Fragen auf, die zum Teil auch unbeantwortet blieben. Vor diesem Hintergrund wollte ich mich in meiner Abschlussarbeit ursprünglich mit der Konstruktion von Geschlecht und somit von „Männlichkeit“ und „Weiblichkeit“ auseinandersetzten. Während der Literaturrecherche stieß ich schließlich auf Berichte über transsexuelle beziehungsweise transidente Menschen. So war mein Interesse geweckt und meine Abschlussarbeit hatte eine neue Ausrichtung.

An dieser Stelle möchte ich meinem Betreuer Prof. Dr. Dr. Heinz Abels dafür danken, dass er einem solch exotischen Thema offen gegenüber steht und als Thema für die Magisterarbeit angenommen hat.

Weiterhin danke ich meinem Mentor Dr. Thomas Schäfer und der Leipziger Studiengruppe, für die vielen Anregungen, Hilfestellungen und spannenden Diskussionen. Ich danke Kerstin Dittrich für die große Hilfe bei der Auswertung der Interviews und die kritische Auseinandersetzung mit der Methode.

Sarah Linke, Sonja Kühnle, Nicole Mörsch, Anne Cordes und Falk Hahmann danke ich für das Lesen, Anmerkungen machen, Kritisieren und natürlich für das entgegengebrachte Interesse.

Prof. Dr. Elmar Brähler und Katrin Rockenbauch von der Abteilung Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie danke ich für ihr Interesse und die Literaturhinweise.

Ganz besonderer Dank gebührt meinen InterviewpartnerInnen und sowie den beiden Selbsthilfegruppen für ihre Offenheit und ihre Unterstützung.

0 Einleitung

Wenn ein Mensch mit einem Körper weiblichen oder männlichen Geschlechts zur Welt kommt, sich mit diesem aber nicht identifizieren und die damit verbundenen Rollen- und Verhaltensanforderungen nicht erfüllen kann spricht man von einer Störung der Geschlechtsidentität. Kommt ein dringender Wunsch hinzu, den eigenen Körper an den des anderen Geschlechtes mittels medizinischer Maßnahmen anzupassen, spricht man von Transsexualität beziehungsweise von Transidentität.

Bisher wurde dieses Thema aus psychologischer, medizinischer, politischer und historischer Perspektive wissenschaftlich bearbeitet. Das Anliegen dieser Arbeit ist es, diesen interdisziplinären Umgang mit dem Thema durch einen soziologischen Blickwinkel zu erweitern.

Hierzu sollen zunächst die bestehenden Ansätze vorgestellt werden:

So beschäftigt sich der zweite Teil der Arbeit mit Transidentität als Krankheit. So wird herausgearbeitet, wie sowohl im medizinischen als auch im psychologischen Kontext mit Transidentität umgegangen wird, wobei diese beiden Bereiche eng miteinander verknüpft sind. Dabei werden die Probleme der Symptomatik, Diagnostik und der Differentialdiagnostik diskutiert, die eher in den Bereich der Psychologie fallen. Die Medizin beschäftigt sich vorwiegend mit der hormonellen und chirurgischen Umsetzung des Wunsches nach einem Geschlechtswechsel. Auch darauf wird näher eingegangen. Des Weiteren wird das Phänomen der Transidentität aus historischer Sicht betrachtet, wobei der Schwerpunkt auf dem Wandel der begrifflichen Verwendung liegt. Im Folgenden wird Transidentität aus juristischer Perspektive betrachtet. Hierbei wird das geltende Transsexuellengesetz vorgestellt. Dieses regelt alle Fragen der Namens- und Personenstandsänderung und ermöglicht ein Zustandekommen scheinbarer Paradoxien. So kommt es vor, dass eine transidente Person bereits ihren Vornamen geändert hat, aber in ihren Personalien noch in ihrem ursprünglichen Geschlecht aufgeführt ist. Auf diese Weise kommt es zu Formulierungen wie „Herr Marliese Müller“, oder „Frau Matthias Meier“.

Der dritte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit der Methode des narrativen Interviews. Es wird erläutert, warum die Wahl auf eine qualitative Forschungsmethode im Allgemeinen und das narrative Interview im Speziellen gefallen ist. Auch auf die Art der Stichprobe und auf die Art des Feldzuganges wird näher eingegangen. Bei den Befragten handelt es sich zum einen um eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, die sich im Alter von 49 Jahren entschieden hat, ihr Leben kontinuierlich als Frau führen zu wollen. Der zweite Interviewpartner ist ein 22jähriger Mann, der als Mädchen zur Welt gekommen ist. Anhand dieser Interviews sollen die jeweiligen Lebensgeschichten anhand der Methode von Gabriele Rosenthal rekonstruiert werden.

Im vierten Teil dieser Arbeit geht es darum, die beiden Lebensgeschichten in Bezug zu einigen soziologischen und psychologischen Identitätstheorien zu setzten. Das unter 3.2.1. beschriebene induktive Vorgehen führt zur Auswahl der theoretischen Positionen von Erik H. Erikson, George Herbert Mead und von Erving Goffman.

So handelt es sich bei dieser Arbeit um eine Theoriekombination, bei der psychologische und soziologische Basistheorien miteinander verknüpft werden.

Das Konzept von Erikson fokussiert die Entwicklungsfähigkeit der Identität, und zwar über den gesamten Lebenszeitraum. Dabei geht Erikson neben der Veränderbarkeit der Identität auch von einer gewissen Gleichheit und Kontinuität aus. Diese Kontinuität herzustellen, ist eine Aufgabe, die an jedes Individuum gestellt wird. Mit der Theorie des symbolischen Interaktionismus von George Herbert Mead und der Theorie der personalen und sozialen Identität nach Erving Goffman soll das Problemfeld der Geschlechtsidentität aus soziologischer Perspektive betrachtet werden. Mead rückt das jeweilige Gegenüber in den Mittelpunkt der Untersuchung. So entsteht die Identität laut Mead erst, indem sich das Individuum vorstellt, was seine Mitmenschen von ihm halten, d.h. aus einer Kombination von Selbst- und Fremdbild. Auch bei Goffman kommt dem sozialen Gegenüber eine entscheidende Bedeutung zu. Er betrachtet das Individuum als eine Art Schauspieler, der sich selbst spielt. So nimmt er an, dass das Individuum ein Interesse daran hat, den Eindruck den es vermittelt, zu kontrollieren.

Nach einer inhaltlichen Zusammenfassung der Ergebnisse im fünften Teil der Arbeit, folgt eine kritische Auseinandersetzung im sechsten Teil. Hierbei sollen die Schwierigkeiten benannt werden, die in Bezug auf die Umsetzung des theoretischen Anspruchs des narrativen Interviews aufgetreten sind.

Methodische Bemerkung zum Umgang mit Personalpronomen:

Die in dieser Arbeit erwähnten Personen werden in dem Geschlecht angesprochen, welches sie zum jeweiligen Zeitpunkt ausleben. Damit wird ein Geschlechtswechsel in Form der entsprechend veränderten Personalpronomen verdeutlicht. Auch wenn sich andere AutorInnen aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit dafür entscheiden, bei dem Ursprungsgeschlecht zu bleiben, möchte ich aus Respekt vor dem Wunsch der Betroffenen nach Anerkennung in ihrem Identitätsgeschlecht über sie berichten. So kommt es vor, dass innerhalb der Einzelfallrekonstruktionen aus dem kleinen Jungen eine erwachsene Frau wird und aus dem Mädchen ein Mann.

1 Von der Geschlechtsidentität und deren Störungen

Da es sich bei Transidentität um eine Störung der Geschlechtsidentität1 handelt, sollen an dieser Stelle kurz einige Begriffe erläutert werden.

Die Geschlechtsidentität bezeichnet einen zentralen, in der kindlichen Sozialisation erworbenen Bestandteil des Selbstkonzeptes. In der Regel ist die Ausrichtung der Geschlechtsidentität irreversibel. Sie beruht auf der Vorstellung der Geschlechterkonstanz und geht mit einer mehr oder minder generalisierenden und typisierenden Selbst- und Fremdwahrnehmung einher. Neben den genitalen Unterschieden bilden die Geschlechtsrollen und Geschlechtsstereotype, die geschlechtsspezifischen Aktivitäts- und Emotionalitätsmuster mit ihren kulturellen Wertungen den Inhalt der Geschlechtsidentität (Wienold 1995, S. 235).

Eingebettet ist die Geschlechtsidentität in das Konzept der Identität. Sie ist ein Teil davon. Der Begriff „Identität“ (lat. idem, „dasselbe“), als eine psychoanalytisch-sozialpsychologische Bezeichnung, beschreibt ein kontinuierliches inneres Sich-Selbst-Gleichsein. So entsteht durch die dauerhafte Übernahme bestimmter gesellschaftlicher Rollen und Gruppenmitgliedschaften und deren Anerkennung von Außen eine Kontinuität im Selbsterleben eines Individuums (Hörnig, Klima 1995, S.66).

Die Übernahme bestimmter gesellschaftlicher Rollen beinhaltet ein entsprechendes kommunikatives Handeln zwischen Interaktionspartnern, die sich an Normen orientieren, welche unabhängig von einem gerade aktuellen Interaktionsprozess bestehen. “Unter Rollen sind folglich sozial definierte und institutionell abgesicherte Verhaltenserwartungen zu verstehen, die komplementäres Handeln von Interaktionspartnern ermöglichen. Die Rollenpartner teilen somit Bedeutungssysteme, die umgangssprachlich definiert werden. Rollen zu lernen, bedeutet daher zugleich auch, Klassifikationsregeln zu lernen, in denen eingefangen ist, was in einer Rolle für relevant gehalten wird.“ (Krappmann 2000, S.98)

Transgender versus Transidentität

Ein weiterer Begriff, der in den Diskussionen so genannter „queerer“ Ansatzpunkte häufig auftaucht, heißt „Transgender“. Damit war in den siebziger Jahren eine spezifische Form der Transidentität gemeint, bei der die Betroffenen ihr soziales Geschlecht wechseln, ohne das anatomische Geschlecht hormonell oder chirurgisch zu verändern (vgl. Kap.2.3).

Seit Beginn der neunziger Jahre fungiert „Transgender“ eher als eine Art Sammelbegriff für die unterschiedlichsten Formen und Praxen uneindeutiger geschlechtlicher Existenzweisen (Beger et al. 2002, S. 210). So zählen neben Transidenten auch Transvestiten, Cross-Dresser (Menschen, die zumindest zeitweise die Kleidung des anderen Geschlechts tragen), Drag Kings (Frauen, die in einer „männlichen“ Rolle auftreten), Drag Queens (Männer, die in einer

„weiblichen“ Rolle auftreten) und bewusst androgyne Menschen zur Kategorie Transgender (Sonnenmoser 2008, S. 174f) Gleichzeitig wird im Begriff „Transgender“ implizit eine Kritik an Transidentität formuliert.

So wird unter „Transgender“ eine Kritik am Paradigma der Zweigeschlechtlichkeit verstanden, welche von gesellschaftlichen Zwängen befreien soll, in dem es Geschlechtergrenzen überschreitet oder ad absurdum führt. „Transidentität“ hingegen fügt sich als Konzept nahtlos an die Idee der Geschlechterbinarität (vgl. Kap. 4.2).

Die Begriffe Transidentität und Transsexualität werden in der Literatur synonym verwendet. Der häufiger gebrauchte Begriff der Transsexualität scheint zu induzieren, dass es sich um eine Störung der Sexualität handelt. Transidentität ist jedoch keine sexuelle Deviation, kein Problem der Sexualität, sondern vielmehr ein tiefer greifendes Problem der Geschlechtsidentität. Deshalb habe ich mich entschieden in der vorliegenden Arbeit den Begriff der Transidentität zu verwenden, unabhängig von der Begriffswahl in der zitierten Originalliteratur.

Der Begriff Transidentität kann jedoch ebenfalls irreführend sein, da sich auch die Identität der Betroffenen nicht unbedingt verändert. Diese wird häufig als konstant wahrgenommen. Was sich verändert, beziehungsweise verändern soll, ist der als „falsch“ erlebte Körper (vgl. Kap.2).

2 Das Themenfeld: Transsexualität

2.1 Was ist Transsexualität?

Um den Begriff „Transidentität“ in einem Satz zu definieren, ließe sich feststellen: Transidente Menschen leben in der ständigen inneren Gewissheit, sich im falschen Körper zu befinden. Sie empfinden sich eigentlich dem anderen Geschlecht zugehörig (de Silva 2005; Eicher 1992; Reinhardt 2005; Rüffer-Hesse, Hartmann 2004, Sonnenmoser 2008).

Ihr Selbstbild widerspricht somit ihrer körperlichen Erscheinung. Sie nehmen ihr körperliches Geschlecht zwar realistisch wahr, empfinden dieses aber als subjektiv falsch. Dabei werden sowohl die körperlichen Merkmale des Ursprungsgeschlechts abgelehnt, als auch die daran geknüpften gesellschaftlichen Rollenanforderungen. Dabei leiden die Betroffenen sehr unter der Diskrepanz zwischen der erlebten Geschlechtsidentität und den körperlichen Voraussetzungen. Sie versuchen den Leidensdruck dadurch zu mindern, indem sie die typische Kleidung des Gegengeschlechts tragen, entsprechendes Ausdrucks- und Rollenverhalten erlernen und mit Hilfe von hormonellen und chirurgischen Eingriffen versuchen, den Körper an das subjektive Erleben anzugleichen.

Auf der rechtlichen Ebene versuchen die Betroffenen den Vornamen und den Personenstand, die jede Person in ihren Ausweisen einem Geschlecht zuordnen, der erlebten Geschlechtidentität anzupassen (Reinhardt 2005, S.6; de Silva 2005, S. 261; Rüffer-Hesse, Hartmann 2004).

Die Transidentität kann bei beiden Geschlechtern auftreten. So gibt es biologische Männer, die sich selbst als Frauen wahrnehmen, so genannte Mann-zu-Frau-Transidente (MzF). Und es gibt biologische Frauen, die sich als Männer identifizieren, Frau-zu-Mann-Transidente (FzM). Außerdem unterscheiden einige AutorInnen noch zwischen homosexuellen und nicht- homosexuellen Transidenten (Smith et al. 2005). Daran zeigt sich, dass die Transidentität unabhängig von der sexuellen Orientierung besteht.

In Bezug auf die Epidemiologie stellt Reinhardt (2005, S. 9) fest, dass heute ca. 8000-10000 transidente Menschen in Deutschland leben. Sonnenmoser (2008, S. 174) spricht von 2000- 6000 Betroffenen.

Über die Entstehung von Transidentität bestehen derzeit unterschiedliche Annahmen: Vermutungen über somatische Ursachen reichen von einer hormonellen Beeinflussung des Fötus mit gegengeschlechtlichen Hormonen während der Schwangerschaft, über Störungen in nicht genauer identifizierbaren Arealen des Gehirns, bis hin zu Störungen des Glykoproteinhaushaltes (Green 2007, S. 121f). Als psychodynamische Ursache wird ein zum Teil unbewusster Wunsch der Eltern vermutet, ein Kind anderen Geschlechts zu haben. Auch ein Fehlen des gleichgeschlechtlichen Elternteils, oder dessen negative Besetzung stehen im Verdacht, eine positive Identifikation mit dem eigenen Geschlecht zu verhindern (Sonnenmoser 2008, S. 175). Unter den Betroffenen und ihren Angehörigen ist die Annahme eines angeborenen Defektes weit verbreitet. Diese Meinung wird zum Teil auch von den behandelnden PsychologInnen und ÄrztInnen vertreten. Keine dieser Annahmen konnte sich bisher in als anerkannte Lehrmeinung durchsetzen. Da eine Prüfung einer solchen These den Rahmen einer Magisterarbeit sprengen würden, wird Transidentität für diese Arbeit als ein soziales Faktum vorausgesetzt.

2.2 Transidentität aus historischer Perspektive

Die Frage nach der Entstehung von Transidentität, lässt sich nicht in dem Sinne beantworten, dass ein Zeitpunkt in der Geschichte auszumachen wäre, an dem dieses Phänomen zum ersten Mal aufgetreten ist. Vielmehr wird angenommen, dass es Transidentität in allen Kulturen und zu jeder Zeit gab. Hirschauer vergleicht Transidentität mit einem seltenen Insekt oder einem neuen Elementarteilchen, das nur endlich im 20. Jahrhundert entdeckt wurde, „d.h. korrekt beschrieben, von anderen Syndromen abgetrennt und schließlich erfolgreich behandelt“ (Hirschauer 1992, S.55), auch wenn die Resultate der medizinischen Behandlung noch recht unvollkommen und für die meisten Betroffenen nicht vollends zufrieden stellend sind.

Weiter schreibt Hirschauer über die Bedeutung der Medizin: „In der Medizin wird also meist mit dem Konzept der Transsexualität geographische und historische Universalität beansprucht.“ (Hirschauer 1992, S.55) Das heißt, dass verschiedenste Phänomene des Geschlechtswechsels in anderen Kulturen und Epochen aus heutiger Perspektive und mit heutigen Konzepten betrachtet und unter dem Begriff der Transsexualität zusammengefasst werden. Die fortlaufende Erneuerung des Konzepts hat dazu geführt, dass die Sexualwissenschaft des 20. Jahrhunderts Transsexuelle identifiziert, wo die des 19. Jahrhunderts „Homosexuelle“ erkannte und die Medizin des 17. Jahrhunderts über „Hermaphroditen“ sprach. So kommt es im Laufe der Geschichtsschreibung zu einer zunehmenden Ausdifferenzierung von heute als verschieden betrachteter Phänomene.

Hirschauer geht es nicht darum, die Einheit des Gegenstandes mit einem Ursprung zu unterstellen und sagt mit Foucault: „Das tröstliche Spiel der Wiedererkennung ist zu sprengen. Wissen bedeutet auch im historischen Bereich nicht ‚wiederfinden’ und vor allem nicht ‚uns wiederfinden’“ (Foucault 1977 zit. nach Hirschauer 1992, S.56) Vielmehr geht es ihm um eine Genealogie des Gegenstandes, um „eine ‚Ahnenreihe’ von Phänomenen mit zunächst verworrenen Verwandtschaftsverhältnissen.“ (Hirschauer 1992, S.56) In Bezug auf Transidentität besteht die Verwandtschaft zu den Konzepten der Homosexualität und des Hermaphroditismus, die Hirschauer in einem allgemeinen gesellschaftlichen Problem sieht: der Unterscheidung von Geschlechtern. Die Aussagekraft von anatomischen Unterschieden und die Einteilung von Menschen in die zwei Kategorien „männlich“ und „weiblich“ stellt eine kulturelle Leistung dar und ist nicht vordiskursiv vorhanden (vgl. Butler 1995, Hirschauer 1992). Hirschauer definiert zwei routinemäßige Methoden, durch welche die Geschlechtszugehörigkeit durch die Gesellschaft konstruiert wird. Zum einen ist dies die Inspektion der Genitalien eines jeden Neugeborenen und zum anderen „die ‚Alltagsmethode’ der kommunikativen Geschlechtszuschreibung aufgrund von Kleidung, Mimik, Habitus usw.“ (Hirschauer 1992, S. 56) Irritationen entstehen bei diesen Routinen, wenn die Geschlechterkategorien sowohl in ihrer Eindeutigkeit, als auch in ihrer Konstanz bedroht werden. In der abendländischen Kultur führten

- uneindeutige Genitalien in der Geburtssituation (Hermaphroditismus)
- die Wahl gleichgeschlechtlicher Partner für sexuelle Kontakte (Homosexualität)
- die Öffentliche Beanspruchung der Darstellungsweisen und des Titels des anderen Geschlechts (Transidentität)

zu Problemen bei der Kategorisierung. Um mit solchen Problemfällen umzugehen, wurden Sonderverfahren der Geschlechtsbestimmung entwickelt. Damit verbunden waren jeweils verschiedene Formen der Diagnose und Benennung, politische und juristische Verfahren der Zuweisung, sowie technische Methoden der Geschlechtsdetermination.

In der historischen Entwicklung sieht Hirschauer den so genannten „Willen zum Wissen“ dessen Leitidee, laut Foucault, die Unterstellung eines wahren Geschlechtes sei. Diese Annnahme über die Existenz eines „wahren Geschlechtes“ und der dazugehörigen „wahren Sexualität“ führte dazu, dass Menschen mit uneindeutigen Genitalien, Individuen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen, sowie virile Frauen und passive Männer als eine Art

„Irrtum“ betrachtet werden (Hirschauer 1992, S. 56). In diesem Sinne lässt sich auch die Transidentität als Konzeption eines „wahren Geschlechts“ in einem „falschen“ Körper betrachten.

2.3 Transidentität als „Krankheit“

2.3.1 Symptomatik – Diagnostik – Differenzialdiagnostik

Transidentität zu diagnostizieren ist die Aufgabe von PsychiaterInnen und PsychologInnen. Dabei gilt es, „…die Anforderungen festzulegen, die für eine solche Diagnose erfüllt sein müssen. Medizinische Expert/inn/en untersuchen den/die Antragssteller/in nach diagnostischen Standards. Zu diesen gehören eine biografische Anamnese mit besonderem Blick auf die Entwicklung der Geschlechtsidentität, die psychosexuelle Entwicklung und die gegenwärtige Lebenssituation, außerdem eine körperliche sowie eine klinisch-psychiatrische Untersuchung. Hinzu kommt eine Differenzialdiagnostik, die unter anderem ausschließen soll, dass das Streben nach einer Geschlechtsangleichung auf der Ablehnung einer homosexuellen Orientierung, auf Transvestismus, psychotischen Fehleinschätzungen der Geschlechtsidentität oder auf vorübergehenden Störungen der Geschlechtsidentität beruht“ (de Silva 2005, S. 260). Rüffer-Hesse und Hartmann weisen darauf hin, dass für die Diagnose ein mindestens einjähriger diagnostisch-therapeutischer Beobachtungsprozess nötig ist, da die Befunde „im wesentlichen auf subjektiver Eindrucksbildung basieren.“ (2004, S. 271) Maßgebende Leitsymptome für Transidentität:

Wie bereits erwähnt, ist die innere Gewissheit, im falschen Körper zu stecken, kennzeichnend für die Transidentität. Die Betroffenen spüren einen starken Wunsch nach einem Geschlechtswechsel, der im Laufe der Zeit zunimmt und meist bis in die Kindheit zurückzuführen ist.

Die geschlechtsspezifischen Merkmale des eigenen Körper werden abgelehnt und lösen Gefühle von Hass und Ekel aus. Maßnahmen wie das Abbinden von Brust oder Hoden und Penis, sowie das Tragen der Kleidung des anderen Geschlechts, so genanntes „Cross-Dressing“, sollen verhindern, dass die Betroffenen ihrem Ursprungsgeschlecht zugeordnet werden. Dies wird durch die Imitation der gegengeschlechtlichen Verhaltensweisen noch verstärkt. Der Geschlechtsrollenwechsel wird meist im Erwachsenenalter vollzogen und zwar sowohl im Privatleben, als auch beruflich (Reinhardt 2005, S. 7; Rüffer-Hesse, Hartmann 2004, S.270ff). Nicht selten geschieht dies auch ohne medizinische Maßnahmen.

In Krisensituationen kann es zu einer verfälschten Wahrnehmung der Realität kommen, wobei die Betroffenen in Zeiten der Stabilität keine explizit psychotischen Symptome aufweisen. Dennoch gelten Transidente in Krisensituationen als vermehrt suizidgefährdet. Auch ernst zu nehmende Versuche der Selbstverstümmelung können auftreten.

Als Reaktion auf die innere Zerrissenheit treten verstärkt Depressionen auf (Eicher 1992, S. 25). Besonders die körperlichen Veränderungen während der Pubertät lösen bei den Betroffenen schwere Krisen aus, die im Folgenden zu Depressionen führen. „Die empfundene Unmöglichkeit, entsprechend der eigenen Geschlechtsidentität mit der Umwelt zu kommunizieren, führt zur Isolierung und lässt sich den Patienten von der Umwelt weiter zurückziehen.“ (Reinhardt 2005, S. 7)

Reaktionen wie das Wegschnüren von Brust, Hoden und Penis treten nach Eicher (1992, S. 25) bei 40% der FzM- und bei 60% der MzF-Transidenten auf. Außerdem berichtet er von einer Suizidrate seiner PatientInnen, die bei MzF-Transidenten bei 15% liegt und bei den FzM- Transidenten bei 10%. Reinhardt (2005) wendet dagegen ein, dass die Mehrzahl der Suizidversuche demonstrativ sei, um eine Therapie, oder zumindest die Verabreichung von Hormonen zu erzwingen (vgl. Kap. 2.3.2).

Sozialer Rückzug, Selbstverstümmelungsversuche und Selbsttötungsversuche lassen sich als ein Ausdruck tiefer innerer Zerrissenheit und Verzweiflung lesen.

2.3.2 Behandlungsmöglichkeiten

Die Behandlung der Transidentität geschieht zum einen auf der medizinischen Ebene in Form von Hormongaben und chirurgischen Eingriffen und zum anderen auf der psychologischen Ebene in Form einer Psychotherapie und dem so genannten „Alltagstest“. Die Therapie und der Alltagstest setzten vor der somatischen Behandlung ein und dienen der Diagnosesicherung. Der Alltagstest besagt, dass die Betroffenen ununterbrochen im Privat- und Berufsleben und auf Behörden die soziale Rolle des Wunschgeschlechtes ausleben müssen. Hierbei soll der postoperative Zustand vorweggenommen werden, um zu klären, ob die betroffenen Personen sich in ihrer „neuen“ Identität zurechtfinden. Dieser Alltagstest dauert mindestens ein Jahr, bevor mit der Hormonbehandlung begonnen wird. Die Psychotherapie sollte den gesamten Prozess der Umwandlung begleiten, „…um dem Patienten das Einfinden in die gewünschte Geschlechtsrolle zu erleichtern und Enttäuschungen und Konflikte bearbeiten zu können.“ (Rüffer-Hesse, Hartmann 2004, S: 271)

Der erste medizinische Schritt, den die Betroffenen gehen, ist die Hormonbehandlung. Hierbei werden die Frau-zu-Mann-Transidenten mit dem Androgen Testosteron und die Mann-zu-Frau- Transidenten mit Östrogenen, eventuell in Kombination mit Gestagenen und Antiandrogenen behandelt (Eicher 1992, S. 88). Die Hormongabe hat in den meisten Fällen eine starke

„Vermännlichung“ beziehungsweise „Verweiblichung“ zur Folge. Die Einnahme von Östrogenen bewirkt ein Brustwachstum, was bei 50% der transidenten Frauen ausreichend ist und diese keiner weiteren chirurgischen Brustvergrößerung bedürfen (Rüffer-Hesse, Hartmann 2004, S. 274). Das Testosteron hingegen führt zum Stimmbruch und zu vermehrter Körperbehaarung einschließlich Bartwuchs. In beiden Fällen kommt es zu einer entsprechenden Umverteilung der Körperfettverhältnisse und der Muskelverteilung. Die körperlichen Veränderungen sind irreversibel. Es kommt zu einer dauerhaften Infertilität. Die Komplikationen, die durch die Hormongabe auftreten können, sind arterielle Verschlusskrankheiten wie Thrombose und Schlaganfall. Außerdem besteht ein erhöhtes Brustkrebsrisiko.

Nach mindestens einem halben Jahr Hormonbehandlung kann mit den chirurgischen Maßnahmen begonnen werden. Das bedeutet für Frau-zu-Mann-Transidente eine Mastektomie mit Umformung zur männlichen Brust und eine Hysterektomie mit Exstirpation der Adnexe. Das heißt, es werden entweder in einer oder in zwei Operationen die Brust abgenommen, sowie die Gebärmutter und die Eierstöcke entfernt. Weiterhin gibt es die Möglichkeit chirurgisch einen Penis nachzubilden (Phalloplastik oder Klitorispenoid). Die verschiedenen Methoden sollen an dieser Stelle nicht explizit dargestellt werden (dazu ausführlich Eicher 1992, Dabernig et al. 2007). Es sei jedoch erwähnt, dass der Penisaufbau in vielen Fällen nicht zu den gewünschten Ergebnissen in Bezug auf Ästhetik und Funktion (Urinieren im Stehen und möglicher Geschlechtsverkehr) führt. Wie bei allen Operationen besteht die Gefahr von Komplikationen in Form von Hämatomen, Infektionen, Wundheilungsstörungen, Blutungen, Thrombosen und Fisteln. Im Falle des Penisaufbaus kann es zusätzlich zur Abstoßung von Fremdkörpern und zum Absterben des körpereigenen Gewebes (Nekrose) kommen. Diese Komplikationen lassen viele FzM’s vor der genitalangleichenden Operation zurückschrecken, besonders da sie keine notwendige Bedingung für die Personenstandsänderung darstellt (vgl. Kap. 2.4).

Die chirurgischen Maßnahmen bei Mann-zu-Frau-Transidenten sind weniger kompliziert. Hier wird ebenfalls erst nach mindestens einem halben Jahr Hormontherapie operiert. Dazu gehört die Entfernung von Penis und Hoden (Penektomie, Orchiektomie), die Bildung einer Neo- Vagina, eine Brustplastik und eine Epilation (de Silva 2005, S. 261, Dabernig et al. 2007). Wie bereits erwähnt, ist die Brustplastik nicht unbedingt nötig, falls es durch die Östrogeneinnahme bereits zu einem ausreichenden Brustwachstum gekommen ist. Weiterhin ist es möglich, durch eine Kehlkopfoperation, die mittlere Sprechstimmlage zu erhöhen, da sich die Stimmlage bei Mann-zu-Frau-Transidenten nicht mit der Verabreichung von Hormonen verändert (Neumann, Wenzel 2004 S. 154)

Bei diesen Operationen bestehen die gleichen Komplikationsrisiken, wie für die Frau-zu-Mann- Transidentität beschrieben. Zusätzlich kann es zu einer Verengung und Verkürzung der neuen

Scheide kommen. Die Methode der so genannten Bougierung soll das vermeiden. Dabei müssen die Operierten regelmäßig und konsequent die Scheide mit einer Prothese dilatrieren (Eicher 1992, S. 108).

Für eine Geschlechtsumwandlung von Mann zu Frau werden ebenfalls sehr unterschiedliche Operationsmethoden mit unterschiedlichen Risiken und Ergebnissen beschrieben (Eicher 1992), die jeweils von den Betroffenen und den behandelnden ÄrztInnen abgewogen werden müssen.

2.4 Transidentität aus juristischer Perspektive

Der rechtliche Rahmen für den Umgang mit der Transidentität wird durch das so genannte Transsexuellengesetz (TSG) geschaffen, welches in der heutigen Form seit 1980 besteht. Dieses Gesetz regelt zwei verschiedene juristische Schritte, eine „kleine“ und eine „große Lösung“. Die kleine Lösung besteht in der Änderung des Vornamens und die große Lösung meint die Änderung des Personenstandes, wobei die neue Geschlechtszugehörigkeit rechtlich anerkannt wird. Fragen zur medizinischen Behandlung und zur Kostenübernahme der geschlechtsumwandelnden Maßnahmen durch die Krankenkassen sind in diesem Gesetz nicht geregelt (Augstein 1992, S. 103).

Für die Änderung des Vornamens müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Zunächst muss die Person, die sich dem jeweils anderen Geschlecht zugehörig fühlt, seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang stehen, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben und einen Antrag bei Gericht stellen. Diesen Antrag auf Namensänderung wird zugestimmt, wenn die Person mindestens 25 Jahre alt ist und sie eine deutsche Staatsangehörigkeit hat. Außerdem muss mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Person ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird. Weiterhin müssen die Betroffenen zwei unabhängige psychologische Gutachten vorweisen, welche die Transidentität bestätigen (de Silva 2005, S. 259). Jüngere Transidente haben die Möglichkeit zusätzlich zu ihrem ursprünglichen Namen einen geschlechtsneutralen Namen zu beantragen. Das stellt in so fern eine Erleichterung dar, weil nur im Personalausweis alle Vornamen aufgeführt sein müssen, in allen anderen amtlichen Papieren (Lohnsteuerkarte, Schulzeugnisse, Studienausweis, Kraftfahrzeugpapiere) erscheint dann nur der geschlechtsneutrale Vorname. Auch verheiratete Transidente können von der kleinen Lösung Gebrauch machen und ihren Vornamen ändern, aber sie können nach der Vornamensänderung nicht erneut heiraten.

Für die große Lösung, also die Anerkennung der neuen Geschlechtszugehörigkeit muss sich die betroffene Person einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen haben und dauerhaft fortpflanzungsunfähig sein. Für Frau-zu-Mann-Transidente beinhaltet dies eine operative Brustverkleinerung und die Entfernung der inneren Geschlechtsorgane, wobei die Nachbildung des männlichen Geschlechtsorgans (Phalloplastik) nicht unbedingt notwendig ist. Mann-zu-

Frau-Transidente müssen sich für die rechtliche Anerkennung als Frau Penis und Hoden operativ entfernen lassen. Sind die Betroffenen verheiratet, muss die Ehe vorher geschieden werden. Ansonsten gelten hier die gleichen Vorraussetzungen wie für die kleine Lösung, abgesehen von der Altersgrenze. Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Gebot der Gleichheit vor dem Gesetz wurde die Altersgrenze 1982 aufgehoben (Augstein 1992, S. 104). Somit wird nach der operativen Durchführung der Geschlechtsumwandlung auch die Personenstandsänderung einschließlich der Vornamensänderung anerkannt, unabhängig vom Alter der Betroffenen.

Was bewirken diese beiden rechtlichen Möglichkeiten?

Die Vornamensänderung ermöglicht den Betroffenen unauffällig im Wunschgeschlecht aufzutreten, da die Geschlechtszugehörigkeit, die durch die kleine Lösung nicht beeinflusst wird, in den meisten amtlichen Papieren nicht erscheint. Eine Ausnahme bilden dabei die europäischen Reisepässe und die Rentenversicherungsausweise, bei denen die Seriennummer geschlechtsspezifisch ist. Dabei wird das männliche Geschlecht mit einer 0 und das weibliche Geschlecht mit einer 5 codiert. Seit 1991 gibt es für Transidente mit der kleinen Lösung die Möglichkeit, eine neue Seriennummer zu beantragen. Mit der Vornamensänderung geht das Recht einher, von Behörden im empfundenen Geschlecht angesprochen zu werden. Das heißt auch, dass computerbasierte Schreiben mit der alten Anrede notfalls handschriftlich geändert werden müssen.

Die kleine Lösung stellt eine große Hilfe im Alltag der Betroffenen dar, jedoch ohne die geschlechtsspezifischen Rechte des Wunschgeschlechtes. So kann eine Mann-zu-Frau- Transidente nicht von der Altersrente für Frauen gebrauch machen. Auch gelten für einen Frau- zu-Mann-Transidenten nach wie vor die Arbeitsschutzbestimmungen für Frauen, was zu Konflikten im Berufsleben führen kann. Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Freiheitsstrafe werden die Betroffenen ebenfalls als Zugehörige ihres Ursprungsgeschlechts behandelt. Das heißt, dass eine Transfrau im Männergefängnis untergebracht wird und ein Transmann sich im Krankenhaus ein Zimmer mit Frauen teilen muss.

Die große Lösung gewährt im Gegensatz dazu die volle rechtliche Gleichstellung mit dem Wunschgeschlecht. Dies betrifft Fragen der Eheschließung, Rente, Berufstätigkeit etc.

Die Juristische Perspektive auf die medizinischen Eingriffe:

Was die Hormonbehandlung und die geschlechtsangleichenden Operationen anbelangt, gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Diese medizinischen Maßnahmen stellen weder eine sittenwidrige Körperverletzung dar, noch gibt es eine Mindestaltersgrenze. Auch die geschlechtsangleichende Operation von verheirateten Menschen ist zulässig.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist bei Vorlage entsprechender Gutachten, welche die Transidentität bezeugen, verpflichtet die Kosten für die Geschlechtsumwandlung zu übernehmen (Augstein 1992, S.106). Das heißt, dass die Transidentität rechtlich als Krankheit betrachtet wird, wobei die geschlechtsumwandelnde Operation eine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellt.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nur, wenn die betroffene Person nachweisen kann, dass sie von ihrer Transidentität zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nichts gewusst hat. Ansonsten tritt die Krankenkasse vom Versicherungsvertrag zurück, mit der Begründung, dass die Transidentität nicht angegeben wurde.

Die Frage nach der Ehe und deren Scheidung:

Gibt sich eine Person mit der kleinen Lösung, also der Änderung des Vornamens zufrieden, besteht kein rechtlicher Zwang zur Ehescheidung. Auch die medizinischen Eingriffe können bei verheirateten Menschen durchgeführt werden, ohne dass die Rechtswirksamkeit der Ehe angetastet wird. Möchte eine transidente Person allerdings ihren Personenstand ändern lassen und somit vollständig in ihrem Wunschgeschlecht anerkannt werden, ist sie gesetzlich verpflichtet, sich vorher scheiden zu lassen. Dies führt besonders bei Paaren, die sich eigentlich nicht trennen wollen zu Schwierigkeiten, da das Scheidungsrecht verlangt, dass das Paar mindestens ein Jahr getrennt lebt und die Ehe zerrüttet ist (Augstein 1992, S.107).

Auch kann der/die nicht-transidente LebenspartnerIn unter Berufung auf die Transidentität eine sofortige Scheidung bewirken oder die Ehe aufheben, ohne die Trennungsfrist einhalten zu müssen. Begründet wird dies mit einem Irrtum über wesentliche Eigenschaften der PartnerIn. Nacheheliche Unterhaltspflichten werden durch die Transidentität nicht beeinflusst.

Auf die Entscheidung hinsichtlich des Sorge- oder Besuchsrechtes für gemeinsame Kinder kann sich die Transidentität negativ auswirken.

Fortpflanzung:

Das Transsexuellengesetz untersagt den Betroffenen eindeutig Kinder zu bekommen. So stellt laut §8 Abs.1 Nr. 3 TSG die dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit, welche durch chirurgische Eingriffe hergestellt wird, eine notwendige Voraussetzung für die Personenstandsänderung dar. Aber auch bei der kleinen Lösung, für die die Unfruchtbarkeit keine notwendige Bedingung darstellt, wird den Betroffenen das Zeugen oder Gebären von Kindern untersagt. So sieht der §7 Abs.1 Nr.1 und 2 TSG eine Annullierung der Vornamensänderung vor, wenn der/die AntragstellerIn sich fortpflanzt (de Silva 2005, S. 261).

Beschäftigungsverhältnisse:

Die betroffene Person ist nicht verpflichtet ihre potentiellen ArbeitgeberInnen über ihre Geschlechtsumwandlung aufzuklären. Auch stellt die Transidentität, rechtlich gesehen, keinen Kündigungsgrund dar. Dennoch verlieren viele transidente Menschen während der Phase ihrer Umwandlung ihren Arbeitsplatz. Die Kündigungen werden in diesen Fällen anders begründet.

Wehrpflicht:

Mann-zu-Frau-Transidente werden aus psychischen Gründen nicht zum Wehrdienst eingezogen, wobei der Bundeswehr die Vorlage eines ärztlichen Attestes ausreicht. Dabei ist es ausreichend, wenn das Attest eine Geschlechtsidentitätsstörung belegt, das heißt es muss nicht unbedingt eine Transidentität diagnostiziert sein. Frau-zu-Mann-Transidente mit der großen Lösung unterliegen zwar theoretisch der Wehrpflicht, aber sie werden von der Bundeswehr nicht eingezogen, um Schwierigkeiten zu vermeiden, die sich im Umgang mit den anderen Männern ergeben könnten.

Die Zeit bis zur Anerkennung des Wunschgeschlechts:

Bevor eine transidente Person einen Antrag auf Vornamensänderung stellen, beziehungsweise entsprechende medizinische Schritte gehen kann, muss sie bereits eine gewisse Zeit in der sozialen Rolle des Wunschgeschlechts gelebt haben. Erst wenn sie Erfahrungen mit ihrer neuen Identität gesammelt hat, kann sie sich um ein psychologisches Gutachten bemühen. Diese Verfahren dauern dann noch mindestens ein halbes Jahr, in einigen Fällen zieht sich dieser Prozess auch über mehrere Jahre hin. Das heißt, es gibt im Leben eines jeden transidenten Menschen eine Zeit, in der er oder sie zwar die Kleidung des Wunschgeschlechtes trägt und auch einen neuen Namen verwendet, aber noch keinerlei Nachweise über die neue Identität besitzt. Das ist in Deutschland juristisch gesehen erlaubt, führt aber im Alltag häufig zu Komplikationen. Der neue Vorname kann auch im Alltag genutzt werden. Das heißt, er darf auch für Unterschriften, beispielsweise bei Kauf- oder Mietverträgen verwendet werden. Nur bei der Identitätsfeststellung durch die Polizei und bei Zeugenaussagen vor Gericht muss der alte Vorname angegeben werden. Auch ein Bankkonto kann ausschließlich auf den alten Vornamen angelegt werden.

Um den Verwirrungen im Alltag besser begegnen zu können wird den Transidenten empfohlen, stets eine ärztliche Bescheinigung bei sich zu haben, welche die Geschlechtsidentitätsstörung bestätigt.

Resümee und Kritik am Transsexuellengesetz

Die Einführung des Transsexuellengesetzes 1981 wurde von vielen Menschen zunächst sehr begrüßt, weil es durch Vornamens- und Personenstandsänderung erstmals die gewünschte

Geschlechtsidentität rechtlich absicherte. Mit der Zeit machte sich allerdings große Kritik gegen dieses Gesetz breit, deren Hauptvorwurf in der Betonierung der Zweigeschlechtlichkeit besteht. So erlaubt dieses Gesetz zwar den Menschen ihr Geschlecht zu wechseln aber nur unter der Bedingung, sich hinterher eindeutig zu dem anderen zu bekennen. Alle Identitäten, die jenseits von Männlichkeit und Weiblichkeit liegen werden weiterhin diskriminiert. Auch wird durch das TSG deutlich, dass Fortpflanzung nur von bestimmten Gruppierungen gesellschaftlich erwünscht ist, in dem die Betroffenen quasi zur Kinderlosigkeit gezwungen werden. Auch die Ehe als Rechtsform bleibt mit dem TSG ausschließlich Heterosexuellen Paaren vorbehalten (Becker 2006, S. 154ff).

Das folgende Schaubild von Rüffer-Hesse und Hartmann zeigt das zeitliche Zusammenspiel der verschiedenen Möglichkeiten im Umgang mit Transidentität.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3 Methodischer Teil – Qualitative Sozialforschung

3.1 Zur Wahl der Untersuchungsmethode

Zur Untersuchung sozialwissenschaftlicher Fragestellungen steht ein breites Repertoire an unterschiedlichen Methoden zur Verfügung. Bei der Entscheidung für eine geeignete Forschungsmethode ist der Kenntnisstand über das zu beforschende Phänomen zu berücksichtigen. Danach entscheidet sich, ob bereits genug Wissen zur Durchführung einer hypothesenprüfenden Untersuchung vorliegt, oder ob zunächst ein hypothesengenerierender Ansatz gewählt werden sollte. So werden in der sozialwissenschaftlichen Forschung qualitative Methoden überwiegend zur Exploration unbekannter Themengebiete eingesetzt, während quantitative Methoden der Überprüfung vorab formulierter Hypothesen dienen. Ziel quantitativer Forschungsmethoden ist die Generalisierbarkeit der erzielten Ergebnisse. Eine Bedingung dafür ist, dass nur diejenigen Merkmale der untersuchten Personen Einfluss auf das Untersuchungsergebnis haben, die in der Untersuchung berücksichtigt werden. Entsprechend werden subjektive Konstruktionen der untersuchten Personen, beispielsweise individuelle Interpretationen der Untersuchungsfrage, als Störfaktoren begriffen, die es auszuschalten gilt (Przyborski, Wohlrab-Sahr 2008, S. 46). Durch die Verwendung standardisierter Verfahren wird der mögliche Erkenntnisgewinn der Untersuchung vorab auf solche Ergebnisse reduziert, die durch das gewählte Verfahren erfassbar sind. Die numerische Darstellung der Ergebnisse ermöglicht eine Vergleichbarkeit der Daten (Bortz, Döring 2006, S. 296).

In qualitativen Forschungsansätzen dagegen wird die Erfahrungsrealität verbalisiert. Somit wird die subjektive Weltsicht der untersuchten Personen nicht ausgeklammert, sondern – je nach Forschungsfrage – in den Mittelpunkt der Untersuchung gestellt oder zumindest durch Offenheit gegenüber den Beforschten berücksichtigt.

3.2 Qualitative Sozialforschung

3.2.1 Zum Verhältnis zwischen qualitativem und quantitativem Forschungsparadigma

Obwohl immer öfter zu lesen ist, dass qualitative und quantitative Forschungsprozesse nicht zwangsläufig als Gegensätze behandelt werden müssen, sondern sich innerhalb einer Forschungsfrage sinnvoll in ihrer Anwendung ergänzen können (Mayring 2002, S. 19), lassen sich die gemeinsamen Merkmale der unterschiedlichen qualitativen Forschungsmethoden am besten in Gegenüberstellung zur quantitativen Methodologie aufzeigen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass sich beide Forschungsparadigmen in bewusster Abgrenzung zur jeweils anderen Methodologie entwickelt haben, weil die dort geltenden Prinzipien in ihrer Nützlichkeit für Erkenntnisprozesse in Frage gestellt wurden. Das quantitative Paradigma orientiert sich an den Forschungsmerkmalen der Naturwissenschaften (Lamnek 2005, S. 276) und bedient sich einer deduktiven Vorgehensweise. Ziel ist die Überprüfung einer Theorie. Dazu werden aus der Theorie Hypothesen abgeleitet und mit Hilfe eines Experiments überprüft (Bortz und Döring 2006, S. 4ff). Idealerweise entscheidet die Bestätigung oder Verwerfung der Hypothesen anhand der Ergebnisse des Experiments über die Falsifikation einer Theorie. In den Experimenten sollen die interessierenden Merkmale der Untersuchungsobjekte isoliert und möglichst unabhängig von weiteren Einflüssen betrachtet werden. Dies ist eine Voraussetzung, um anhand der Untersuchungsergebnisse Aussagen über die Gültigkeit einer Theorie treffen zu können. Die Gütekriterien Objektivität, Reliabilität und Validität sollen dabei den Einfluss von Störfaktoren so gering wie möglich halten. Demzufolge soll ein Untersuchungsergebnis von der Person des Forschers (Objektivität) sowie von spezifischen, nicht zur Fragestellung gehörigen Merkmalen der Untersuchungssituation (Reliabilität) unabhängig sein und sich auf das durch die gemessenen Merkmale operationalisierte Konstrukt beziehen (Validität) (Mayntz et al. 1978, S. 22f). Dazu werden die interessierenden Merkmale des Untersuchungsgegenstandes isoliert, durch Operationalisierungen messbar gemacht und numerisch dargestellt. Da der Einfluss der forschenden Person und ihrer speziellen Persönlichkeit auf die Datenerhebung möglichst ausgeschaltet werden soll, wird die Interaktion zwischen der forschenden und der beforschten Person standardisiert: Sie unterliegt präzisen, für alle Versuchspersonen gleichen Vorschriften oder wird, beispielsweise durch die Verwendung von Fragebögen, so gering wie möglich gehalten. Das Forschungsziel einer verallgemeinerbaren gegenstandsbezogenen Aussage verlangt, dass diese nicht nur an Einzelfällen, sondern anhand einer größeren Zahl von Probanden gewonnen oder überprüft werden kann.

Einen zentralen Unterschied zwischen qualitativen und quantitativen Forschungsansätzen charakterisiert Mayring (2003, S. 18) wie folgt: „Qualitative Wissenschaft will (...) am Einmaligen, am Individuellen ansetzen, quantitative Wissenschaft als erklärende will an allgemeinen Prinzipien, an Gesetzen oder gesetzähnlichen Aussagen ansetzen. Erstere versteht sich eher als induktiv, zweitere eher als deduktiv.“ Der qualitative Forschungsprozess ist also stärker individuumszentriert angelegt. Die persönlichen Ansichten, Einstellungen und Gedanken eines Individuums werden berücksichtigt, und der Forschungsprozess wird sowohl inhaltlich als auch methodisch für unerwartete Beiträge der Beforschten flexibel gestaltet. Die Forschungsgegenstände werden als komplexe Einheiten betrachtet, eine Isolation der interessierenden Merkmale findet nicht statt. Auch hinsichtlich der Rolle der forschenden Person bestehen Unterschiede zwischen den beiden Ansätzen: Verfechter qualitativer Methoden bestreiten, dass das Ziel einer vom Forscher unbeeinflussten Dateninterpretation möglich und wünschenswert ist. Stattdessen wird die Interaktion zwischen Forschenden und Beforschten nicht auf die Registrierung von messbaren Äußerungen der Beforschten eingeschränkt, sondern der Interaktionsprozess als Datenquelle miteinbezogen. Somit stellt die Datengewinnung eine kommunikative Leistung dar (Rosenthal 2008, S. 44).

3.2.2 Gütekriterien in qualitativen Untersuchungen

Die im Abschnitt über das quantitative Forschungsparadigma erläuterten Gütekriterien sind auch für qualitative Untersuchungen bedeutsam, auch wenn die Maßstäbe quantitativer Forschung nicht ohne Anpassung auf qualitative Methoden übertragbar sind. Vertreter qualitativer Forschungsrichtungen sind dabei erst in Begriff, sich über verbindliche Standards zu verständigen (Przyborski, Wohlrab-Sahr 2008, S. 35). Objektivität ist auch in qualitativen Untersuchungen als intersubjektiver Konsens zu verstehen (Bortz, Döring 2006, S. 326). Dabei wird die Objektivität der Datenerhebung in qualitativen Untersuchungen nicht durch eine Standardisierung der Erhebungssituation sichergestellt, sondern es wird auf Eigenheiten der beforschten Person eingegangen. Ziel ist, für jede untersuchte Person eine für sie optimale Erhebungssituation zu schaffen. Auf welche Umgebungs- und Situationsmerkmale dabei jeweils zurückgegriffen werden soll, ist nicht pauschal anzugeben. In der vorliegenden Untersuchung wurde die Erhebungssituation nach den Vorstellungen der Befragten gestaltet, indem diese Ort und Zeit der Befragung auswählen konnten2. Auch der Erzählstimulus wurde leicht an die Sprache der jeweiligen Person angepasst. Weiterhin wurde bei seiner mündlichen Formulierung berücksichtigt, welche Aspekte der Fragestellung und des Vorgehens für das Gespräch bereits während der Begrüßung angesprochen worden waren.

Konsens besteht zwischen qualitativen und quantitativen Forschungsansätzen aber dahingehend, dass die Objektivität der Auswertung durch intersubjektive Überprüfbarkeit des Vorgehens sichergestellt sein muss (Przyborski, Wohlrab-Sahr 2008, S. 40). Dazu muss die Methode der Auswertung Schritt für Schritt nachvollziehbar gemacht werden. Gerade die interpretativen Anteile der Auswertung sind durch interpersonellen Konsens abzusichern. In der vorliegenden Untersuchung wurden diese Standards dadurch erfüllt, dass die Interpretationen von mindestens zwei Personen diskutiert und akzeptiert wurden.

Da eine bestimmte Kommunikationssituation auch durch weitestgehend gleiche Rahmenbedingungen nicht mit allen ihren Besonderheiten wiederholt werden kann, ist Reliabilität in qualitativen Untersuchungen nicht durch erneute Messungen zu überprüfen. Bortz und Döring (2006, S. 327) geben demnach auch an, dass Reliabilität als Messwiederholung bei Vertretern qualitativer Forschungsansätze umstritten ist.

Przyborski und Wohlrab-Sahr (2008, S.39) dagegen schlagen vor, die Reliabilität qualitativer Daten durch sich wiederholende Strukturen innerhalb und zwischen den Fällen nachzuweisen: In aller Regel finden sich innerhalb einer Untersuchung Wiederholungen biographischer oder handlungsbezogener Muster, die herausgearbeitet werden können. Auch die Einbeziehung alltäglicher Kommunikations- und Interaktionsstandards kann die Reliabilität einer qualitativen Untersuchung sichern, indem damit die Vergleichbarkeit von qualitativen Daten über verschiedene Situationen hinweg gesichert werden kann: Beispielsweise kann anhand kulturell geteilter Regeln über die Bedeutung von Kommunikationsbesonderheiten der Rahmen einer Erhebung verdeutlicht werden. Dabei kann unter anderem festgestellt werden, wie der Stimulus von der befragten Person interpretiert wurde, oder ob die Interaktion zwischen Forscherin und Beforschten auf unterschiedlichen Bedeutungsebenen stattfand.

Die Validität, also die Gültigkeit einer Untersuchung ist in qualitativen Untersuchungen dadurch leichter zu erreichen, dass keine Distanzierung – z.B. in Form einer Quantifizierung – erfolgt, die Nähe zum Phänomen also von vornherein größer ist. Damit entfällt die

Notwendigkeit eines Außenkriteriums, wie es bei der Feststellung der inhaltlichen Gültigkeit eines quantitativen Verfahrens erforderlich ist. Nach Bortz und Döring (2006, S. 327f) gelten in der qualitativen Forschung Ergebnisse genau dann als valide, wenn die befragten Personen sich wahrheitsgemäß und authentisch geäußert haben. Die Atmosphäre in der Erhebungssituation und die Art der zu beantwortenden Fragen haben insofern einen wesentlichen Einfluss auf die Validität. Wenn die befragten Personen auskunftsbereit waren, eine entspannte Untersuchungsatmosphäre herrschte und keine Widersprüche innerhalb des Interviews auftreten oder Hintergrundinformationen existieren, die an der Gültigkeit der Antworten zweifeln lassen, kann eine qualitative Untersuchung als valide gelten. Przyborski und Wohlrab-Sahr (2008, S.26f) dagegen verweisen auch hier auf die Bedeutung von Common-Sense-Konstruktionen. Diese kulturell geteilten Kommunikations- und Interaktionsregeln kommen im Alltag wie in der Forschung zur Anwendung. In der Forschung ist es wichtig diese Regeln der untersuchten Personen zu beachten; das Wissen um diese Regeln alltäglicher Verständigung ist also eine Voraussetzung transparenter Forschung.

3.3 Die Datenerhebung anhand von Interviews

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Interviewformen. Zur Vereinfachung sollen an dieser Stelle nur die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale anhand zweier Extremformen dargestellt und im Anschluss die in der vorliegenden Arbeit getroffene Entscheidung für narrative Interviews begründet werden.

Anhand der Menge der Vorgaben, mit denen die interviewende Person den Interviewverlauf steuert, unterscheidet man voll-, teil- und unstrukturierte Interviews. Bei vollständig strukturierten Interviews sind sowohl die Reihenfolge als auch die Formulierungen der Fragen in einem Interviewleitfaden vollständig vorgegeben und unterliegen nicht mehr den situativen Entscheidungen der Interviewbeteiligten (Lamnek 2005, S. 336f). Bei unstrukturierten Interviews sind weder Reihenfolge noch Formulierungen der Fragen vorab festgelegt. Die Vor- und Nachteile der jeweiligen Interviewart ergeben sich aus diesen Unterschieden: Vollständig strukturierte Interviews verlangen weniger situative Entscheidungen von der interviewenden Person und sind damit für sie einfacher handhabbar. Die Verwendung eines vollstrukturierten Leitfadens erleichtert außerdem die Vergleichbarkeit zwischen mehreren Interviews, da sich durch gleiche Formulierungen und Platzierungen der Fragen im Interview die Gefahr reduziert, dass dadurch unterschiedliche, unbeabsichtigte Effekte auftreten. Innerhalb eines vollstrukturierten Interviews ist es allerdings schwierig (wenn auch keinesfalls unmöglich), auf unerwartet angesprochene Aspekte zu reagieren, die in der vorab erfolgten Planung des Leitfadens nicht berücksichtigt wurden. Die Verwendung vollstrukturierter Interviews empfiehlt sich also besonders in Untersuchungsfeldern, in denen bereits Wissen vorhanden ist, so dass vorab ein Leitfaden konstruiert werden kann.

Unstrukturierte Interviews dagegen lassen den am Interview beteiligten Personen mehr Freiheit, eigene Themenschwerpunkte zu entwickeln und auf Geschehnisse innerhalb des Interviews zu reagieren. Sie verlangen im Allgemeinen mehr Erfahrung von der interviewführenden Person, da während des Gesprächs laufend Entscheidungen über weitere Fragen oder den weiteren Fortgang des Interviews getroffen werden müssen. Unstrukturierte Interviews bieten sich besonders dann an, wenn zu einem Forschungsfeld noch nicht viel Vorwissen vorliegt, so dass kein inhaltlicher Rahmen vorgegeben werden kann. Natürlich lassen sich diese beiden Extremtypen in vielfältiger Form miteinander kombinieren oder mischen. Welche Interviewform gewählt wird, sollte je nach Untersuchungsfrage, Auswertungsmethode und Erfahrung der interviewführenden Person entschieden werden.

Ich habe mich für die vorliegende Arbeit für das narrative Interview entschieden, welches eine Sonderform unstrukturierter Interviews darstellt. Dadurch soll eine größtmögliche Offenheit gegenüber den Erzählungen der Befragten gewährleistet werden.

Die Entscheidung für eine qualitative Herangehensweise begründet sich dadurch, dass zu dem Thema Transidentität keine vorab formulierbaren Hypothesen vorliegen. Insofern bietet sich ein exploratives Vorgehen an. So soll diese, an der subjektiven Wahrnehmung des Individuums orientierte, Datenerhebungsmethode einen Einblick in die Lebenswelten der Betroffenen und deren persönliche Sinnstrukturen ermöglichen. Durch die offene Struktur ist es möglich, solche Einflüsse zu identifizieren, die von den untersuchten Personen als wichtig erachtet werden, ohne den Blick auf unerwartete Ergebnisse durch vorab erfolgte Festlegungen durch die Forscherin einzuengen.

Das narrative Interview

Das narrative Interview wurde maßgeblich von dem Bielefelder Soziologen Fritz Schütze (1977) entwickelt und stellt eine Sonderform der Interviewführung dar (Mayring 2002, S. 72; Lamnek 2005, S. 357). Hierbei werden die Interviewten nicht mit standardisierten Fragen konfrontiert, sondern dazu animiert, frei zu erzählen. Dabei wird die befragte Person gebeten, eine selbst erlebte Geschichte zum Befragungsthema zu schildern. Es wird angenommen, dass narrative Erzählungen der Struktur des Handelns näher sind als andere verbale Kommunikationsformen, wie beispielsweise Berichte oder Argumentationen. Auf Grund gesellschaftlich geteilter Erwartungen darüber, was eine Erzählung beinhalten muss, um verstanden zu werden, wird die interviewte Person ihrer Erzählung eine retrospektive Interpretation und einen logischen Aufbau geben, der darin besteht, in der Erzählung erwähnte Elemente zu erklären, um die geschilderten Ereignisse für den Beobachter nachvollziehbar werden zu lassen (Lamnek 2005, S. 359). Schütze nennt dies „die Zugzwänge der Detaillierung und Gestaltschließung“ (Schütze 1987, S.255).

Unabhängig von der gewählten Interviewart beginnt die Begegnung zwischen den Interviewteilnehmenden natürlich mit einer Begrüßung, Einleitung und Erläuterung des Forschungsinteresses und der anschließenden Vorgehensweise. Daran schließt bei narrativen Interviews eine erzählgenerierende Eingangsfrage an, welche die befragte Person zu einer möglichst ausführlichen Erzählung veranlassen soll. Während der anschließenden Erzählphase wird die interviewte Person nicht unterbrochen, sondern nur durch nonverbale Signale zum Weitererzählen aufgefordert. Signalisiert die befragte Person durch eine typische Wendung selbst, dass sie die Erzählung als beendet betrachtet, kann sich eine Nachfragephase anschließen (Lamnek 2005, S. 358f).

Für die vorliegende Untersuchung wurde eine an die narrative Interviewführung angelehnte Vorgehensweise gewählt.

Bereits vor Beginn des Interviews bestand mit allen Interviewten ein telefonischer oder persönlicher Kontakt, in dem sie über das Ziel der Untersuchung aufgeklärt worden waren. Das Interview selbst begann mit einem folgendermaßen formulierten Erzählanstoß:

„Also, wie gesagt, ich möchte dich bitten, mir die Geschichte deines Geschlechtswechsels zu erzählen. Ich werde dich nicht unterbrechen, und erst wenn du fertig bist, stelle ich noch ein paar Fragen.“3

Damit wurde sichergestellt, dass im ersten Teil des Interviews solche lebensgeschichtlichen Elemente vorgebracht wurden, die von den Befragten selbst als relevant für die Entwicklung ihrer geschlechtlichen Identität angesehen wurden. Nachdem diese Erzählung durch eine entsprechende Formulierung der Befragten (beispielsweise „so, das war’s jetzt eigentlich“) als beendet markiert worden war, wurde eine Nachfragephase angeschlossen. Hier bestand die Möglichkeit bereits benannte, aber unklar oder nur kurz ausgeführte Erzählsegmente erneut in einer erzählgenerierenden Frage anzusprechen.

3.4 Auswertung der Interviews

Der erste Schritt der Interviewauswertung besteht in der Transkription der Tonaufnahmen. Dabei wurden die Zeilen des Textes durchnummeriert. Im Anschluss an jedes verwendete Zitat aus den Interviews befindet sich die Zeilennummer, um die Textstelle im Transkript wiederzufinden. Vor jedem Redebeitrag steht das Kürzel der sprechenden Person (I: für Interviewerin, A: für A. Neubert und S: für S. Meinhart). Alle im Text vorkommenden Namen von Personen und Eigennamen von Orten wurden zum Zwecke der Anonymisierung verändert.

[...]


1 Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, engl.: International Classification of Diseases) ordnet Transidentität zum einen zu den „Störungen der Geschlechtsidentität“: ICD-10: F64.0, sowie zu den „Sexuellen und Geschlechtsidentitätsstörungen“: DSM-IV (Sonnenmoser 2008, S. 174).

2 So wählte eine Befragte statt der häufig bevorzugten eigenen Wohnung die Räumlichkeiten der Aids- Hilfe für das Interview. Da sie dort viel Zeit verbrachte, war ihr diese Umgebung vermutlich sehr vertraut, und die dort anwesenden, ihr ebenfalls vertrauten MitarbeiterInnen vermittelten vielleicht zusätzlich ein Gefühl von Sicherheit, auch wenn sie sich nicht im selben Raum aufhielten.

3 Der Bruch der gesellschaftlichen Konvention, sich gegenseitig mit „Sie“ anzusprechen, erklärt sich aus dem Kontext der Probandengewinnung. So ist es innerhalb der Selbsthilfegruppen üblich, sich zu duzen, unabhängig von Alter und sozialem Status. Auch ist das Thema so intim, dass es einer gewissen persönlichen Atmosphäre bedarf, um darüber zu sprechen. Da ich von Anbeginn an geduzt wurde, habe ich mich gemäß der Strategie „Tit for tat“ (Axelrod 2005) ebenfalls für das „Du“ entschieden.

Ende der Leseprobe aus 95 Seiten

Details

Titel
Transsexualität / Transidentität. Die Betrachtung zwei erzählter Lebensgeschichten vor dem Horizont der Identitätstheorien von Erikson, Mead und Goffman
Hochschule
FernUniversität Hagen
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
95
Katalognummer
V120763
ISBN (eBook)
9783640254729
ISBN (Buch)
9783640254880
Dateigröße
1421 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
"Sie (die Arbeit) befasst sich mit einem Forschungsdesiderat, ist also genötigt, neue Wege zu gehen, was der Verfasserin auch aufgrund ihrer guten soziologischen Kenntnisse sehr gut gelingt. Die empirische Untersuchung wird nach den Regeln der Kunst durchgeführt und wird zudem reflexiv begleitet." (Erstgutachter) "Der Autorin gelingt es, auf hohem sowohl theoretischen als auch methodischem Niveau das Phänomen der Transidentität soziologisch fruchtbar zu diskutieren und leistet somit einen wichtigen Beitrag zu Fragen der Identitätsbildung." (Zweitgutachter)
Schlagworte
Transsexualität, Transidentität, Betrachtung, Lebensgeschichten, Horizont, Identitätstheorien, Erikson, Mead, Goffman
Arbeit zitieren
MA Evelyn Kleinert (Autor:in), 2008, Transsexualität / Transidentität. Die Betrachtung zwei erzählter Lebensgeschichten vor dem Horizont der Identitätstheorien von Erikson, Mead und Goffman, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120763

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