Rassenhygiene im Nationalsozialismus

Die Rolle Ernst Rüdins im Kontext politisch motivierter bzw. motivierbarer Wissenschaft


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

31 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Die Wissensgesellschaft

3. Eugenik und Rassenhygiene zwischen Wissenschaft und Politik

4. Die Rolle Ernst Rüdins im Nationalsozialismus
4.1 Ernst Rüdins Beziehung zur Rassenhygiene nach der Machtergreifung 1933
4.2 Das ‚Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses’
4.3 Zwischen 1939 und 1945
4.4 Rüdins Verhältnis zur ‚Euthanasie’
4.5 Das Verhältnis zwischen Rüdin und den Nationalsozialisten
4.6 Der Internationale Rahmen

5. 1945 – Das Ende der ‚Rüdinschen’ Arbeit?

6. Schlussfolgerung

7. Literaturverzeichnis

8. Anhang
8.1 Rüdins Lebenslauf

1. Einleitung

Seit jeher gibt es Versuche, Größe und Zusammensetzung der Bevölkerung zu beeinflussen. Bevölkerungspolitik ist demnach kein neues Phänomen, jedoch sind die Motive und Methoden recht unterschiedlich. Bis ins 20. Jahrhundert hinein, diente die Bevölkerungspolitik fast immer der Stärkung der eigenen Nation. Ein wachsendes Volk war ein starkes Volk. Das Dritte Reich markiert den Schlusspunkt dieser, auf nationale Größe ausgerichteten Bevölkerungspolitik. Von 1933 bis 1945 repräsentierte die von Adolf Hitler geführte Regierung einen Nationalismus, der territoriale Expansion mit dem Anspruch der biologischen Überlegenheit der ‚arische Herrenrasse’ und einem extremen Antisemitismus vereinte. Die Nationalsozialisten folgten einer von deutschen Wissenschaftlern legitimierten rassistischen Ideologie und versuchten, alle europäischen Juden auszurotten. Im Holocaust ermordeten sie schließlich sechs Millionen Juden. Im Rahmen der nationalsozialistischen Kampagnen zur „Reinhaltung des Volkskörpers“ wurden auch Behinderte und psychisch Kranke zwangssterilisiert oder getötet. Die Wissenschaftler der Eugenik und Rassenhygiene lieferten für die Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten den legitimierten, vermeintlich wissenschaftlich begründeten Hintergrund.

In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, wie die ideologienahen Wissenschaftler der Rassenhygiene im Nationalsozialismus lebten und inwiefern wissenschaftliche Erkenntnisse aufgrund derer persönlicher Motive übergangen werden konnten, in der Hoffnung des eugenischen Zugriffs auf eine ganze Bevölkerung. Das Leben von Ernst Rüdin (1874–1952) in der Zeit des Nationalsozialismus dient dabei zur Erläuterung dieser Geschehnisse, wobei seine Person in keiner Weise verurteilt werden soll. Rüdin, einer der wichtigsten Vertreter der deutschen Psychiatrie, Genetik und Eugenik in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, legte eine umfangreiche Sammlung von Patientenstammbäumen an und kam zu der Schlussfolgerung, dass Geisteskrankheiten genetisch bedingt seien und deshalb vorausgesagt und durch Sterilisierung verhütet werden könnten.

Einleitend wird der Begriff der Wissensgesellschaft erläutert, da sie eine der Vorraussetzungen darstellt, damit sich Politik und Wissenschaft derart verbinden und gegenseitig legitimieren konnten, was im zweiten Kapitel thematisiert wird. Der Hauptteil der Arbeit setzt sich mit Ernst Rüdin und seinem Fach in der Beziehung zum Nationalsozialismus auseinander. Dabei geht es besonders um das ‚Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses’, es wird die Rolle der rassenhygienischen Psychiatrie während der Kriegsphase und Rüdins Einstellung zur Euthanasiefrage thematisiert und die Verbindung zum Ausland charakterisiert. Am Ende steht die Frage, was nach 1945 mit Ernst Rüdin passierte und wie seine Tochter über sein wissenschaftliches Wirken denkt.

2. Die Wissensgesellschaft

In der heutigen Gesellschaft steht der Begriff wissenschaftlich oftmals für sicher und gut und wird gerne dem Begriff politisch gegenüber gestellt. Dabei gilt wissenschaftlich als unantastbar und sicher begründet, unparteiisch und neutral, während politisch für willkürlich, interessengelenkt und einseitig steht. Wissenschaftlichkeit wird zum Werturteil, wissenschaftlich Untersuchtes zur Wahrheit. Dies trifft allerdings nicht zu, wie in den nachfolgenden Ausführungen noch zu lesen sein wird, da Wissenschaft eine Methode und kein Gütesiegel ist, und somit nicht vor Missbrauch geschützt ist!

Alle Gesellschaften sind wissensbasiert, allerdings ist in einer Wissensgesellschaft wissenschaftliches Wissen relevant. Es geht um eine Gesellschaftsform, die von diesem wissenschaftlichen Wissen abhängig und auf die stete Produktion neuen Wissens angewiesen ist. Dabei dringt das wissenschaftliche Wissen in alle Bereiche des Lebens, sowohl privat als auch öffentlich, ein und überformt die traditionelle Bedeutung von Boden, Kapital oder Arbeit. Indikatoren dafür sind zum Beispiel die Verlagerung von arbeits- zu wissensbasierten Industrien, wie etwa bei der Mikrochipproduktion, in der die praktische Fertigung nur noch einen geringen Teil des Gesamtkonzepts darstellt, und auch die Verbreitung von Institutionen, die wissenschaftliches Wissen produzieren oder auch vermitteln. Wissenschaftliches Wissen überlagert und überformt alle anderen Wissensformen, wie Erfahrungs-, Orientierungs- oder Religionswissen, schafft sie aber nicht ab.

Um 1900 setzten die Verwissenschaftlichungsprozesse ein, als im Deutschen Kaiserreich, unter anderem, damit begonnen wurde, Herrschaft durch Wissenschaftsbezug zu legitimieren. Wissenschaftliches Wissen orientierte sich nun zunehmend am Nützlichkeitsanspruch. Es wurden Forschungslaboratorien errichtet und neue Institutionen zur Wissensproduktion und Vermittlung geschaffen. Im Laufe der Zeit nutzten Wissenschaftler immer deutlicher aktiv politische Interessen und Erwartungen um sich finanzielle und positionelle Ressourcen zu sichern, während das politische System für seine Zwecke wissenschaftliche Ressourcen und individuelle Karrierehoffnungen instrumentalisierte. Diese Triple-Helix aus Staat, Wirtschaft und Wissenschaft ist mit ein Grund, der in den Nationalsozialismus führte.[1] Dort brauchten, stabilisierten, benutzten und legitimierten sich Politik und Wissenschaft gegenseitig, was im Folgenden thematisiert wird.

3. Eugenik und Rassenhygiene zwischen Wissenschaft und Politik

Die eugenischen und rassenhygienischen Wissenschaften lagen in den 1930er Jahren am Puls der Zeit. Der zentrale Gedanke, durch die Wissenschaft zu einer Verbesserung des ‚genetischen Pools’ sozialer Gruppen oder ganzer Nationen beizutragen, fand sich in allen westlichen Staaten wieder. Jedoch artete der Gedanken nur im nationalsozialistischen Deutschland soweit aus, dass Millionen von ‚minderwertigen Menschen’ zwangssterilisiert wurden und zuletzt den Tod fanden.[2][3]

Im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert bildete sich der rassenhygienische wissenschaftliche Denkstil als Antwort auf eine im Bürgertum empfundene Krise heraus. Es wurde angenommen, dass die Gesellschaft und die Kultur durch die Auswirkungen der Sozialen Frage dem Untergang geweiht seien. Die Vertreter der Eugenik argumentierten, die moderne Medizin und kostspielige Sozialprogramme würden die „Unwerte“ am Leben erhalten und es ihnen ermöglichen, sich zu vermehren und demgemäß die natürliche Auslese behindern – jenes Konzept, das Charles Darwin auf den Überlebenskampf im Tier- und Pflanzenreich angewandt hatte. Für die Zunahme von Armut, Kriminalität, Asozialität, Krankheitsverbreitung, Prostitution und Alkoholismus wurde demnach im eugenischen Denken eine fortschreitende ‚Entartung’ des Anlagen- bzw. Genpools der Bevölkerung verantwortlich gemacht. Auch Alfred Ploetz, der Hauptprotagonist deutscher Rassenhygiene zu jener Zeit und Rüdins Schwager, ging davon aus, dass Sozialpolitik, Sozialgesetzgebung und moderne Medizin die Neuentstehung und Ausbreitung krankhafter Erbanlagen fördere, und deshalb nur eine Fortpflanzungskontrolle dem fortschreitenden geistigen und körperlichen Zerfall der Nachkommen und somit des ganzen Volkes entgegenwirken könne. Das Volk war die oberste normative Instanz im rassenhygienischen Denken. Somit hatten sich die Interessen des Individuums den Interessen des Volkes unterzuordnen, um eine Gesundung des Volkskörpers herbeizuführen.[4]

Die Beziehungen zwischen den politischen Machthabern und der rassenhygienischen Wissenschaft wurden bereits vor der Machtergreifung 1933 enger. So richtete ein Teil der Rassenhygieniker ihre professionspolitischen und ideologischen Erwartungen auf den Nationalsozialismus und die Nationalsozialisten wandten sich wiederum zur Legitimationssicherung an die rassenhygienische Wissenschaft.[5]

Die nationalsozialistische Politik legitimierte und begünstigte demnach zugleich die rassenhygienische Wissenschaft, die wiederum den Nationalsozialismus und deren Politik hinsichtlich des Rassengedankens legitimierte. So suchten die Nationalsozialisten zur Lösung von Konfliktfeldern zunehmend in Kategorien der Biologie und Rassenhygiene. Wissenschaftler, die bereits vor 1933 rassenhygienische Ideen vertreten hatten, begrüßten die wichtige Rolle, die Biologie und Vererbung in diesem neuen Regime spielten, sowie die neuen Karrieremöglichkeiten und die zusätzlichen Finanzmittel für die Forschung. Eugenik und Rassenhygiene konnten und wollten von vornherein nicht beanspruchen, wert- und zweckfreie Wissenschaft zu sein, sondern verstanden sich als angewandte Disziplin. So schrieb Ernst Rüdin 1934 dazu:

„Die Bedeutung der Rassenhygiene ist in Deutschland erst durch das politische Werk Adolf Hitlers allen aufgeweckten Deutschen offenbar geworden, und erst durch ihn wurde endlich unser mehr als 30jähriger Traum zur Wirklichkeit, Rassenhygiene in die Tat umsetzen zu können.“[6]

Und 1938 ist in einem seiner Artikel zu lesen,

„insofern also Politik Handeln zum Wohle der Gesundheit, Begabung und Dauerhaftigkeit eines gesunden Volkes bedeutet, lässt sich die moderne deutsche Psychiatrie und Neurologie von Politik, die solches weitgesteckte Ziel verfolgt, nicht trennen.“[7]

Wie sah nun aber die Rolle Ernst Rüdins im Nationalsozialismus aus? Dieser Frage wird im nächsten Kapitel nachgegangen. Dabei werden das ‚Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses’, die Euthanasiefrage und der internationale Kontext miteinbezogen.

4. Die Rolle Ernst Rüdins im Nationalsozialismus

Seit der Gründung der Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene (DGfRH) im Jahr 1905 waren Psychiater aktive Mitglieder dieser Gemeinschaft. Ernst Rüdin, einst Schüler von Emil Kraepplin[8] und führender Aktivist der DGfRH, wurde 1917 zum Leiter der Genealogisch[9] -Demographischen Abteilung (DGA), an der soeben gegründeten Deutschen Forschungsanstalt für Psychiatrie in München, ernannt. Ein Jahr zuvor hatte Rüdin eine Monographie über die Vererbung der Schizophrenie veröffentlicht, in der er die Methode der ‚empirischen Erbprognose’[10] vorstellte. Die daraus abzuleitenden Aussagen über die Erblichkeit psychischer Krankheiten bildeten in den folgenden drei Jahrzehnten die Grundlage für die wissenschaftlichen Arbeiten von Rüdin und seinen Mitarbeitern an der Deutschen Forschungsanstalt für Psychiatrie in München.[11]

Rüdin folgte 1925 dem Ruf zum Ordinarius und Direktor der medizinischen Fakultät der Universität Basel, da hier, neben der höheren Position auch bessere finanzielle Voraussetzungen gegeben waren. Allerdings wurde er drei Jahre später wieder an die deutlich aufgewertete GDA der Münchner Forschungsanstalt zurückberufen. Ihm wurde eine Verdreifachung des Etats zur Durchführung von erbbiologisch-psychiatrischen Forschungen in ganz Deutschland zugesagt. Ziel war es, eine Bestandsaufnahme psychischer Krankheiten in der Gesamtbevölkerung zu erheben und die Erbgänge dazu zu analysieren. Die gesammelten Informationen (klinischer Befund und genealogisch-demographische Daten) sollten zueinander in Beziehung gesetzt werden und so, bereits 1928, die Grundlage einer eugenisch fundierten Gesundheits- und Sozialpolitik bilden.[12]

Rüdins Methode zur empirischen Bestandsaufnahme wurde im Nationalsozialismus zum Vorbild eines tief greifenden Systems der medizinischen Erfassung und sozialen Bewertung der Gesamtbevölkerung. Dennoch konnten nicht genügend personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, so dass das Vorhaben der empirischen Bestandsaufnahme scheiterte.[13]

4.1 Ernst Rüdins Beziehung zur Rassenhygiene nach der Machtergreifung 1933

Mit der Einführung des ‚Gesetzes zu Wiederherstellung des Berufbeamtentums’ am 07. April 1933 und der damit verbundenen Massenentlassung von regimegegnerischen Medizinern und Beamten nicht arischer Abstammung, wurde die Meinungsvielfalt schlagartig reduziert. Etwa 20% der Hochschullehrer wurden entlassen und somit die wissenschaftliche Substanz erheblich dezimiert. Aber auch die politisch gewollte Begrenzung der Studentenzahlen, die Vertreibung der Elite und das Verbot der Lehre von artfremden Wissenschaften zeigen den aktiven Rückbau eines akademischen Bildungssystems und somit der wissenschaftlichen Grundlage.[14] Jedoch kamen nun die Nachwuchswissenschaftler zum Zuge, die gerne bereit waren, den Nationalsozialismus zu unterstützen um ihre Karrierechancen zu verbessern, da in der Weimarer Republik ein Überangebot an Hochschulabgängern vorherrschte und deren Zukunftsaussichten eher schlecht aussahen. Dabei war die Lage des Nachwuchses an den Medizinischen Fakultäten fast hoffnungslos.[15]

[...]


[1] Margit Szöllösi-Janze: Wissenschaft in Deutschland: Überlegungen zur Neubestimmung der deutschen Zeitgeschichte über Verwissenschaftlichungsprozesse, in: Geschichte und Gesellschaft, 30 (2004), S. 275 – 311.

[2] Eugenik ist eine Erbgesundheitsforschung mit dem Ziel, erbschädigende Einflüsse und die Verbreitung von Erbkrankheiten zu verhüten.

[3] Rassenhygiene ist die Lehre von den Bedingungen der Entartung und der Veredelung eines Volkskörpers; ist auf eine Gruppe/Rasse bezogen.

[4] Doris Kaufmann: Eugenische Utopie und wissenschaftliche Praxis im Nationalsozialismus. Zur Wissenschaftsgeschichte der Schizophrenieforschung, in: Wolfgang Hardtwig / Philip Cassier: Utopie und politische Herrschaft im Europa der Zwischenkriegszeit, München 2003, S. 311f.

[5] Peter Weingart / Jürgen Kroll / Kurt Bayertz: Rasse, Blut und Gene: Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland, Frankfurt/Main 1988, S. 381 -385.

[6] Ernst Rüdin: Aufgaben und Ziele der Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene, ARGB, 28, 1934, S. 228; zit. n.: Peter Weingart / Jürgen Kroll / Kurt Bayertz: Rasse, Blut und Gene (1988), S. 390.

[7] Ernst Rüdin: Die empirische Erbprognose, die Zwillingsmethode und die Sippenforschung in ihrer Bedeutung für die psychiatrische Erbforschung und für die Psychiatrie überhaupt, in: Allgemeine Zeitschrift für Psychiatrie und ihre Grenzgebiete 107 (1938), S. 4.

[8] Emil Kraepplin war zu Beginn des 20. Jahrhunderts einer der führenden Psychiater in Deutschland.

[9] Genealogie = Abstammungskunde/Ahnenforschung.

[10] Die empirische Erbprognose versuchte die Erblichkeit von psychischen Störungen nach Mendelschen Regeln durch Untersuchungen ihrer Häufigkeit über mehrere Generationen nachzuweisen.

[11] Volker Roel>

[12] Volker Roel>

[13] Mathias M. Weber: Ernst Rüdin. Eine kritische Biographie, Berlin u. a. 1993, S. 223.

[14] Ulrich Wengenroth: Die Flucht in den Käfig: Wissenschafts- und Innovationskultur in Deutschland 1900-1960, in: Rüdiger vom Bruch / Brigitte Kaderaus: Wissenschaften und Wissenschaftspolitik. Bestandsaufnahmen zu Formationen, Brüchen und Kontinuitäten im Deutschland des 20. Jahrhunderts, Stuttgart 2001, S. 57.

[15] Michael Grüttner: Wissenschaftspolitik im Nationalsozialismus, in: Kaufmann, Doris (Hg.): Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus, Bd. 2, Göttingen 2000, S. 557 - 585.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Rassenhygiene im Nationalsozialismus
Untertitel
Die Rolle Ernst Rüdins im Kontext politisch motivierter bzw. motivierbarer Wissenschaft
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg  (Wirtschafts- und Sozialgeschichte)
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
31
Katalognummer
V124060
ISBN (eBook)
9783640289509
ISBN (Buch)
9783640290215
Dateigröße
499 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Dozent: Es ergibt sich ein schlüssiges, weil empirisch gut unterfüttertes Gesamtbild, das differenzierte Interpretationen und bedenkenswerte Nuancen ermöglicht.
Schlagworte
Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Ernst Rüdin
Arbeit zitieren
Silke Mohr (Autor:in), 2006, Rassenhygiene im Nationalsozialismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124060

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