Was bedeutete überhaupt Hexerei in der Frühen Neuzeit und welche Glaubensinhalte wurden damit verbunden? Dies ist nur eine der Fragen, die in dieser Arbeit beantwortet werden soll. Unter der These, dass es unterschiedliche Vorstellungen von Hexerei in der Bevölkerung und in der Kirche gab und die Landbevölkerung durch ihre sozialen Beziehungen anfälliger für Hexereibeschuldigen waren, soll diese Arbeit geführt werden.
Dabei wird zunächst auf das Phänomen der Hexerei eingegangen und wie sich diese in der Frühen Neuzeit darstellte. Daraufhin wird auf die Frage eingegangen, was den Tatbestand der Hexerei ausmachte, welche Glaubensvorstellungen damit verbunden waren und wie sich die Vorstellung im Übergang vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit wandelte. Um ein besseres Verständnis über den Hergang des Hexenprozesses zu gewinnen, wird zunächst die Zuständigkeit von weltlichen und geistlichen Gerichten erörtert. Darauf folgt eine knappe Erklärung des Inquisitionsprozesses, seinen Hergang um dann anhand der der Hexerei beschuldigten Bengina Schultzen aus dem mecklenburgischen Penzlin zu zeigen, wie ein Hexenprozess ablaufen konnte. B. Schultzen erfüllte außerdem alle Kriterien, die die Risikogruppe bei Hexenprozessen ausmachte. Auch kann der Fall der B. Schultzen exemplarisch dafür stehen, warum gerade die Landbevölkerung anfälliger für Hexerei beschuldigen war. Dabei wird auch auf die sozialen Strukturen innerhalb einer dörflichen Gemeinde eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Zum Phänomen der Hexenverfolgungen in der frühen Neuzeit
3. Was ist Hexerei?
4. Die Zuständigkeit von weltlichen und geistlichen Gerichten
5. Der Inquisitionsprozess
6. Die dörfliche Gemeinde
7. Der Hexenprozess am Beispiel der Benigna Schultzen
8. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die unterschiedlichen Wahrnehmungen von Hexerei innerhalb der Bevölkerung und der Kirche in der Frühen Neuzeit, um zu analysieren, wieso insbesondere Bewohner ländlicher Gemeinden aufgrund sozialer Spannungen anfällig für Hexerei-Beschuldigungen wurden.
- Analyse des Wandels der Hexerei-Vorstellungen vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit
- Gegenüberstellung der volkstümlichen Magie und der kirchlichen Hexenlehre
- Untersuchung der rechtlichen Instanzen (Inquisitionsprozess und weltliche Gerichte)
- Rolle sozialer Gefüge und Nachbarschaftskonflikte in dörflichen Strukturen
- Fallbeispiel des Hexenprozesses gegen Benigna Schultzen als historische Illustration
Auszug aus dem Buch
Der Inquisitionsprozess
Der Inquisitionsprozess hatte zunächst einmal wenig mit der Inquisition zu tun. Es stellte vielmehr ein weltliches Regelwerk dar, bei dem der Richter ohne einen öffentlichen oder privaten Strafantrag die Spuren und Beweise eines Verbrechens ermittelt und den Verdächtigen vernimmt und zu einem Geständnis zu bringen versucht. Das Regelwerk fand seine Niederschrift 1532 in der Peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V., auch als Constitutio Criminalis Carolina (CCC) bekannt, welches Rechte und Regeln für das Verhör -vorgehen und insbesondere der Folter setzte. Im Hinblick auf das verbrechen der Hexerei ist vor allem Artikel 109 der CCC hervorzuheben, die die „Straff der zauberey“ bestimmt: „Item so jemandt den leuten durch zauberey schaden oder nachtheyl zufügt, soll man straffen vom leben zum todt, unnd man soll solche straff mit dem fewer thun. Wo aber jemandt zauberey gebraucht, unnd damit niemant schaden gethan hett, soll sunst gestrafft werden, nach gelegenheit der sach, darinnen die urtheyler radts gebrauchen sollen, wie vom radt suchen hernach geschriben steht“.
War also jemand der Hexerei überführt worden, sollte dies mit der „Feuerstrafe“ also dem Verbrennen auf dem Scheiterhaufen bestraft werden. Des-weiteren setzte die CCC voraus, dass zwei vertrauenswürdige Augenzeugen, rationale Tatsachenermittlung sowie eine „unvoreingenommene Beweiswürdigung der von Amts wegen ermittelnden Gerichtsbehörde“ die Schuld oder Unschuld des Angeklagten herausstellte. Bloße Anschuldigungen und Hinweise auf Hexerei reichten für eine Verurteilung nicht mehr aus, die Augenzeugen mussten die magischen Handlungen oder odes der Verdächtigen bestätigen können. Reichte dies nicht aus, sollte ohne Gewalt und Druck das Rechtsmittel der be- und entlastenden Gegenüberstellung konfrontation eingesetzt werden. Erst dann wurde mit dem eigentlichen Inquisitionsverfahren inquisito generalis begonnen.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Diese Einführung erläutert die Forschungsfrage hinsichtlich der unterschiedlichen Wahrnehmungen von Hexerei zwischen Bevölkerung und Kirche sowie die Relevanz sozialer Netzwerke.
Zum Phänomen der Hexenverfolgungen in der frühen Neuzeit: Dieses Kapitel gibt einen historischen Überblick über die Zeitspanne und die komplexen gesellschaftlichen Faktoren der Hexenverfolgung in Europa.
Was ist Hexerei?: Hier wird die Differenzierung zwischen volkstümlichem Hexenglauben und der gelehrten kirchlichen Hexenlehre in der Frühen Neuzeit analysiert.
Die Zuständigkeit von weltlichen und geistlichen Gerichten: Das Kapitel befasst sich mit der Aufteilung der Zuständigkeiten bei Hexereiverfahren und der zunehmenden Bedeutung weltlicher Gerichte.
Der Inquisitionsprozess: Es wird der juristische Ablauf der Inquisitionsverfahren unter Berücksichtigung der Peinlichen Halsgerichtsordnung (CCC) detailliert beschrieben.
Die dörfliche Gemeinde: Dieses Kapitel beleuchtet, wie soziale Spannungen, Neid und Missgunst innerhalb lokaler Gemeinschaften als Katalysator für Anschuldigungen fungierten.
Der Hexenprozess am Beispiel der Benigna Schultzen: Anhand einer Fallstudie aus Penzlin wird die praktische Durchführung und die Problematik eines konkreten Hexenprozesses aufgezeigt.
Fazit: Die Arbeit fasst zusammen, dass Hexerei als ein vielschichtiges Phänomen fungierte, das von sozialen Ängsten in der Gemeinde ebenso geprägt war wie von dogmatischen Vorstellungen der Institutionen.
Schlüsselwörter
Hexerei, Frühe Neuzeit, Inquisition, Hexenprozess, Constitutio Criminalis Carolina, Teufelspakt, Schadenzauber, Volksglaube, Benigna Schultzen, Hexenverfolgung, Sozialstruktur, Geschlechterrollen, Peinliche Halsgerichtsordnung, Dorf, Aberglaube
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit im Kern?
Die Arbeit untersucht die Hintergründe der Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit und analysiert, warum unterschiedliche Perspektiven von Kirche und Bevölkerung zu einer Eskalation von Hexenprozessen führten.
Welche Themenfelder stehen im Fokus der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Hexereibegriffen, die rechtlichen Verfahrensweisen der Inquisition sowie der Einfluss sozialer Dynamiken in dörflichen Gemeinschaften.
Was ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage?
Das Hauptziel ist es zu belegen, dass die Anfälligkeit für Hexereianklagen maßgeblich durch soziale Spannungen in der Bevölkerung in Kombination mit kirchlichen Lehrmeinungen begünstigt wurde.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewandt?
Die Arbeit nutzt eine Literatur- und Diskursanalyse, um sowohl die dogmatischen Grundlagen der Hexenlehre als auch historische Prozessakten kritisch zu hinterfragen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in rechtliche Analysen der Inquisitionsverfahren, die Gegenüberstellung von volkstümlichem und kirchlichem Hexenglauben und eine konkrete Fallstudie zur Illustration.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Wichtige Begriffe wie Inquisition, Teufelspakt, Schadenzauber und Peinliche Halsgerichtsordnung bilden das terminologische Fundament der Untersuchung.
Inwiefern spielte die "Kleine Eiszeit" eine Rolle bei den Hexenprozessen?
Die Klimaveränderung führte zu Hungersnöten und Ernteausfällen, was soziale Unsicherheiten schürte und die Suche nach Sündenböcken, wie vermeintlichen Hexen, im dörflichen Umfeld beschleunigte.
Warum ist der Fall der Benigna Schultzen für diese Arbeit so bedeutend?
Sie dient als exemplarisches Fallbeispiel, das aufzeigt, wie persönliche Streitigkeiten, soziale Stellung und Rechtsbeugung während eines über 12 Jahre dauernden Prozesses zusammenspielten.
Welche Rolle spielte die Folter im Inquisitionsprozess?
Obwohl die CCC strenge Regeln für die Beweisführung vorsah, wurde die Folter oft entgegen offizieller Vorschriften instrumentalisiert, um erzwungene Geständnisse zur Aufrechterhaltung des Prozessverlaufs zu generieren.
Gab es einen Unterschied zwischen der Verfolgung in geistlichen und weltlichen Gerichten?
Ja, während geistliche Gerichte schwerpunktmäßig die Ketzerei und den Teufelspakt untersuchten, waren weltliche Gerichte primär für Schadensdelikte zuständig, wobei sich die Zuständigkeiten in der Praxis häufig überschnitten.
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- Anonym (Author), 2021, Hexenprozesse in der Frühen Neuzeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1242809