Der Vertrag von Maastricht


Seminararbeit, 2006

15 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Meilensteine auf dem Weg zur Europäischen Union
2.1 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
2.2 Die Römischen Verträge
2.3 Einheitliche Europäische Akte

3. Der Vertrag von Maastricht über die Europäische Union
3.1 Die Struktur des Vertrags
3.2 Die wichtigsten Neuerungen
3.2.1 Unionsbürgerschaft
3.2.2 Subsidiaritätsprinzip
3.2.3 Wirtschafts- und Währungsunion
3.2.4 Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
3.2.5 Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres
3.2.6 Europäisches Parlament

4. Weitere Entwicklung nach Maastricht

5. Fazit

Quellen- und Darstellungsverzeichniss

1. Einleitung

Der Vertrag über die Europäische Union, der am 07. Februar 1992 im niederländischen Maastricht unterschrieben wurde, stellte zu diesem Zeitpunkt den Höhepunkt des europäischen Integrationsprozesses dar. Dieser Prozess begann schon vor etwa 40 Jahren mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

Der Vertag von Maastricht stellte keine neue Gemeinschaftskonzeption an sich dar, sondern war viel mehr eine Weiterentwicklung und Ergänzung der schon bestehenden Gemeinschaftsverträge. Durch ihn wurde die Gemeinschaft zu einer Union.

Im Rahmen dieser Arbeit sollen die Meilensteine auf dem Weg zur Europäischen Union kurz genannt und beschrieben werden. Die wichtigsten Neuerungen und Veränderungen die durch den Vertrag von Maastricht eingeführt wurden sollen dann beleuchtet werden; Um am Ende einen Überblick über die Zeit nach Maastricht zu geben und schließlich einen Ausblick über die Zukunft der europäischen Integration zu geben.

2. Meilensteine auf dem Weg zur Europäischen Union

2.1 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Der erste der drei Gemeinschaftsverträge ist der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der am 18. April 1951 in Paris von Vertretern Frankreichs, Deutschlands, Italiens und der Beneluxländer unterzeichnet wurde. Der Ausgangspunkt für diesen Vertrag war der so genannte Schuman-Plan. Dieser basiert auf der Idee Jean Monnets, die Stahl- und Kohle Produktion Frankreichs und Deutschlands zusammenzulegen.[1]

So schlug der französische Außenminister Robert Schuman in einer Regierungserklärung vom 09.Mai 1950 vor :

die Gesamtheit der französisch-deutschen Kohlen- und Stahlproduktion unter eine gemeinsame Oberste Aufsichtsbehörde (Haute Autorité) zu stellen, in einer Organisation, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offen steht.[2]

Schuman begründete seinen Plan damit, dass mit einer Zusammenlegung der Kohle- und Stahlindustrie jeder weitere Krieg zwischen Frankreich und Deutschland unmöglich sei. Die Rivalität zwischen den beiden Ländern würde ausgelöscht werden und somit der Grundstein für eine Vereinigung der europäischen Nationen gelegt.[3]

In der Präambel des EGKS-Vertrags steht, diese Idee aufgreifend:

[...] an die Stelle der jahrhundertealten Rivalitäten einen Zusammenschluß ihrer wesentlichen Interessen zu setzen, durch die Errichtung einer wirtschaftlichen Gemeinschaft den ersten Grundstein für eine weitere und vertiefte Gemeinschaft unter Völkern zu legen, die lange Zeit durch blutige Auseinandersetzungen entzweit waren, und die institutionellen Grundlagen zu schaffen, die einem nunmehr allen gemeinsamen Schicksal die Richtung weisen können,[...][4]

Die an der so genannten Montanunion teilnehmenden Staaten stellten sich erstmals unter eine supranationale Behörde[5] und gaben somit weitgehende Souveränitätsrechte im Bereich Kohle und Stahl auf.[6]

Der Vertrag sah die Bildung eines gemeinsamen Marktes vor; Zölle mussten abgeschafft werden, Kartelle und Unternehmenszusammenschlüsse wurden überprüft und staatliche Subventionen verboten[7]. Darüber hinaus bot die Gemeinschaft Investitionshilfen an und konnte, sofern nötig, in den Markt eingreifen, um "normale Wettbewerbsbedingungen" zu gewährleisten[8]. Der EGKS-Vertrag gründete vier supranationale Organe.

Diese waren die Hohe Behörde, die Gemeinsame Versammlung, der Gerichtshof und der Besondere Ministerrat.[9]

Der Weg der europäischen Integration begann mit einem wirtschaftlichen Zusammenschluss, zweier zu dieser Zeit noch sehr bedeutenden, wenn nicht der bedeutendsten wirtschaftlichen Branchen., der für Kohle und Stahl. Der Vertrag trat am 23. Juli 1952 in Kraft.

2.2 Die Römischen Verträge

Am 30. August 1954 lehnte die französische Nationalversammlung , die von dem französischen Außenminister René Pleven geplanten und von den Mitgliedstaaten der Montanunion am 27. Mai 1952 unterschriebenen Vertrag zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) , ab. Im Mai 1953 hatten sich die selben Staaten auch zur Bildung der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) entschieden, aber dieses Vorhaben scheiterte durch die Ablehnung der EVG durch die französischen National- versammlung ebenfalls[10].

Zu diesem Zeitpunkt stagnierte der Integrationsprozess; einen neuen Impuls lieferte die Konferenz in Messina vom 1. und 2. Juli 1955. Die Außenminister der Länder der Montanunion beauftragten den belgischen Außenminister Paul-Henri Spaak einen Bericht über die Umsetzungsmodalitäten zur Schaffung eines "gemeinsamen Marktes"[11] zu erarbeiten. Dieser Bericht bildete die Basis für die Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Die Verträge wurden am 25.März 1957 unterzeichnet und traten zum Jahreswechsel in Kraft.[12]

Die Schaffung des gemeinsamen Marktes bildete auch den Kern des EWG-Vertrages. Vorgesehen war eine Abschaffung der Zölle, freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr , ferner die Bildung eines gemeinsamen Außenzolles gegenüber Drittstaaten, die Errichtung eines Sozialfonds und einer Europäischen Investitionsbank.[13]

Der Vertrag hatte das Primärziel der Errichtung eines gemeinsamen Marktes; der Schrittweise innerhalb von 12 Jahren, also bis zum 31. Dezember 1969, verwirklicht werden sollte[14]. In der Präambel des EWG-Vertrags steht schon das weit höhere Ziel, einen "immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker zu schaffen".

Man ging davon aus, dass durch das Vorantreiben der Integration auf dem wirtschaftlichen Sektor, bald auch in anderen Bereichen dieselben Erfolge erreicht werden würden[15]. Man spricht in diesem Zusammenhang vom spill-over, also vom Überschwappen der Integration auf immer neuere Bereiche.

Monnet war von einer Eigendynamik des europäischen Integrationsprozesses überzeugt und glaubte das jeder neue Integrationsschritt Interesse für weitere hervorrufen würde.[16]

[...]


[1] Vgl. Herz, Dietmar, Die Europäische Union. München 2002, Seite 27f.

[2] Erklärung der französischen Regierung über eine gemeinsame deutsch-französische Schwerindustrie vom 9.Mai 1950 abgedruckt in: Brunn, Gerhard, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute. Bundeszentrale für politische Bildung. Schriftenreihe Band 472. Bonn 2004, Seite 337

[3] Vgl. Erklärung der französischen Regierung über eine gemeinsame deutsch-französische Schwerindustrie vom 9.Mai 1950 abgedruckt in: Brunn, Die Europäische Einigung, Seite 337.

[4] Präambel des EGKS-Vertrags

[5] Haute Autorité – Hohe Behörde (Übersetzung des Autors)

[6] Vgl. Herz, Die Europäische Union. Seite 27f.

[7] Vgl. Art. 4 EGKS-Vertrag

[8] Vgl. Art. 5 EGKS-Vertrag

[9] Vgl. Art. 8-18 EGKS-Vertrag

[10] Vgl. Gerken, Lüder (Hg.), Politische und ökonomische Integration in Europa. In: Europa 2000 Perspektive wohin? Die europäische Integration nach Maastricht. Freiburg i. Br. 1993, Seite 16f.

[11] Vgl. Schlusskommuniqué der Konferenz von Messina vom 03. Juni 1955 abgedruckt in. Brunn, Europäische Einigung. Seite 347.

[12] Vgl. Gerken, Politische und ökonomische Integration in Europa. Seite 16f.

[13] Vgl. EWG-Vertrag Art.3

[14] Vgl. EWG-Vertrag Art.8

[15] Vgl. Gerken, Politische und ökonomische Integration in Europa. Seite 18.

[16] Vgl. Herz, Die Europäische Union. Seite 42f.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Der Vertrag von Maastricht
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Veranstaltung
Europäische Einigung 1950-1991
Note
2,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
15
Katalognummer
V124449
ISBN (eBook)
9783640297085
ISBN (Buch)
9783640302543
Dateigröße
403 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Maastricht, Europa, Europäische Union, EG, EWG, EGKS
Arbeit zitieren
Konstantin Gasparatos (Autor:in), 2006, Der Vertrag von Maastricht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124449

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Der Vertrag von Maastricht



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden