Der Mord im § 211 StGB steht mit seiner absoluten lebenslänglichen Strafandrohung, als das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch. Darauf folgt der Totschlag im §212 StGB, welcher mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren bestraft wird.
Das geschützte Rechtsgut beider Delikte ist das menschliche Leben. 280 Mordfälle (gem. §211 StGB2) und 1810 Fälle von Totschlag und Tötung auf Verlangen (gem. §212, §216) erfasste die polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2020. Im Vergleich zum Vorjahr ein geringer Aufstieg, im Vergleich zu den vorherigen Jahren zwischen 2000 und 2012 ist die Anzahl der Opfer jedoch zurückgegangen. Dennoch ist an der Zahl der Opfer klar, dass es trotz der Schwere des Delikts, kein seltenes Ereignis ist.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. DIE TATBESTÄNDE IM EINZELNEN
I. TOTSCHLAG §212 STGB
II. MORD §211 STGB
C. DAS VERHÄLTNIS ZWISCHEN MORD UND TOTSCHLAG
I. WORTLAUT „MÖRDER“ & „TOTSCHLÄGER“
II. SYSTEMATIK
III. AUFFÜHRUNG DES STREITES
1. Ansicht der Rechtsprechung
2. Ansicht der Literatur
3. Diskussion
D. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit der Differenzierung zwischen Mord und Totschlag im deutschen Strafrecht auseinander. Ziel ist es, die dogmatische Einordnung der beiden Delikte zu hinterfragen, den anhaltenden Diskurs zwischen Rechtsprechung und Literatur aufzuzeigen und die Notwendigkeit einer möglichen gesetzgeberischen Reform zu evaluieren.
- Abgrenzung zwischen Grundtatbestand und Qualifikation
- Analyse der nationalsozialistisch geprägten Wortwahl
- Rechtliche Bewertung der Hemmschwellentheorie
- Unterschiedliche Auffassungen von Rechtsprechung und Literatur zur Akzessorietät bei der Teilnahme
Auszug aus dem Buch
I. Wortlaut „Mörder“ & „Totschläger“
Beim Lesen der Strafvorschriften ist der von dem Gesetzgeber ausgewählte Wortlaut besonders auffällig, denn in beiden Delikten wird eine untypische Bezeichnung für den Täter verwendet. Im Gegensatz zu anderen Delikten wird der Täter im §211 als Mörder und im §212 als Totschläger bezeichnet.
Gemäß §211 ist derjenige Mörder, der einen Menschen unter Erfüllung einer in Absatz 2 genannten Mordmerkmale tötet. §212 hingegen führt eine Negativabgrenzung durch „Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein (...)“. Es wird das in §211 definierte Wort „Mörder“ verwendet, um deutlich zu machen, dass derjenige „Totschläger“ ist, der zwar wie der Mörder einen Menschen tötet, dabei jedoch keines der neun Mordmerkmale verwirklicht.
Der Mordparagraph wurde am 4. September 1941 in das Strafgesetzbuch eingeführt. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden alle während der NS-Zeit erlassenen Gesetze, denen ein „nationalsozialistischer Charakter“ suggeriert wurde, abgeändert und teilweise sogar ganz außer Kraft gesetzt. Abgesehen von der Abschaffung der Todesstrafe und deren Wechsel in eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, wurde seit der Einführung im Jahr 1941 weder etwas am Wortlaut verändert noch am Paragrafen selbst.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Einordnung der Tötungsdelikte in das Strafgesetzbuch sowie Skizzierung der Problematik bei der Abgrenzung von Mord und Totschlag.
B. DIE TATBESTÄNDE IM EINZELNEN: Detaillierte Betrachtung der Definitionen von Totschlag und Mord sowie die Erläuterung der jeweiligen Tatbestandsmerkmale.
C. DAS VERHÄLTNIS ZWISCHEN MORD UND TOTSCHLAG: Zentrale Untersuchung des dogmatischen Verhältnisses der beiden Delikte zueinander unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Literatur.
D. FAZIT: Zusammenfassung der vorangegangenen Diskussion und Bewertung des Forschungsstandes inklusive aktueller Reformbestrebungen.
Schlüsselwörter
Mord, Totschlag, §211 StGB, §212 StGB, Tötungsdelikte, Hemmschwellentheorie, Strafrecht, Rechtsdogmatik, Tatbestandsmerkmale, Akzessorietät, NS-Regiment, Reformbedarf, Grundtatbestand, Qualifikation, Mordmerkmale.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Abgrenzung zwischen Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) in Deutschland und analysiert das damit verbundene Spannungsfeld.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die dogmatische Einordnung der Tötungsdelikte, der Streit um die Wortwahl, die Auslegung durch die Rechtsprechung sowie die kritische Haltung der Literatur.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, das Verhältnis von Mord und Totschlag zu klären, insbesondere die Frage, ob es sich um zwei eigenständige Delikte handelt oder um ein Grundtatbestand-Qualifikations-Verhältnis.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, basierend auf der Auswertung von Rechtsprechung, Fachliteratur und historischen Kontexten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich dem Wortlaut der Gesetze, der Systematik der Tatbestandsprüfung und der detaillierten Diskussion der gegensätzlichen Ansichten von Gerichten und Rechtsgelehrten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Mordmerkmale, Hemmschwellentheorie, gesetzliche Systematik und Akzessorietät bei der Teilnahme.
Warum wird die Bezeichnung „Mörder“ im Gesetz kritisiert?
Die Bezeichnung steht aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte in der Zeit des Nationalsozialismus und der damit verbundenen Tätertypenlehre seit Jahrzehnten in der Kritik.
Welche Rolle spielt die Hemmschwellentheorie?
Sie dient als Korrektiv in der Rechtsprechung, um sicherzustellen, dass der Tötungsvorsatz bei Mordmerkmalen besonders sorgfältig geprüft wird, wurde jedoch vom BGH in ihrer Bedeutung relativiert.
Was bedeutet das Problem der „Tatbestandsverschiebung“ bei der Teilnahme?
Es beschreibt die unterschiedlichen dogmatischen Ansätze, wie Teilnehmer (z.B. Gehilfen) bestraft werden, wenn sie selbst keine Mordmerkmale erfüllen – hier unterscheiden sich die Ansichten von Literatur und Rechtsprechung gravierend.
- Citar trabajo
- Özge Sinecek (Autor), 2021, Das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1270513