Intergenerative Transmission vom kulturellen Kapital in Migrantenfamilien - Eine qualitativ empirische Untersuchung an Schülern des Bremer Förderprojekts „Mercator“


Examensarbeit, 2009

84 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die unterschiedlichen Arten und Formen der Zuwanderung nach Deutschland („Migrationwellen“)
2.1 Jüdische Kontingentflüchtlinge
2.2 Asylbewerber
2.3 Aussiedler, Spätaussiedler und Vertriebene
2.4 Arbeitsmigranten
2.4.1 Bestimmte Arbeitsmigranten mit speziellen Qualifikationen
2.5 Familiennachzug
2.6 Das neue Zuwanderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland

3. Bedingungen und Auswirkungen der Migration
3.1 Der Migrationsprozess
3.2 Akkulturation

4. Schüler mit Migrationshintergrund in deutschen Bildungseinrichtungen
4.1 Definition zum Begriff „Migrationshintergrund“
4.2 Migrationshintergrund in Zahlen
4.3 Bildungsbeteiligung und -erfolge von Jugendlichen mit Migrationshintergrund

5. Erklärungsansätze für Bildungsdefizite von Schülern mit Migrationshintergrund in deutschen Bildungseinrichtungen
5.1 Defizithypothese
5.2 Herkunftsbedingte Defizite
5.3 Sozioökonomische und kulturelle Defizite
5.4 Institutionelle Defizite bzw. Diskminimierungen
5.5 Sprachliche Defizite

6. Die Untersuchung des Feldes Bildung in Migrantenfamilien mithilfe der Werke Bourdieus und dessen Theoriekonstrukten
6.1 Ökonomisches Kapital
6.2 Soziales Kapital
6.3 Kulturelles Kapital
6.4 Der Habitus
6.6 Indikatoren zur Erfassung des familiären Hintergrunds

7. Ergebnisse der empirisch qualitativen Studie mit Schülerinnen des Bremer Förderprojekts „Mercator“
7.1 Empirische Vorgehensweise
7.1.1 Kriterien, Auswahl und Beschreibung des Messinstruments
7.1.2 Durchführung der Untersuchung
7.1.3 Auswahl der Experten für die Interviews
7.1.4 Methode der Auswertung
7.2 Darstellung der Ergebnisse
7.2.1 Der Fall Folia
7.2.2 Der Fall Xien Xe
7.2.3 Der Fall Zuhal

Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Anhang

Tabelle 1: Die Zahl der Zugezogenengruppen von 1999 bis 2007

Tabelle 2: Definition und Struktur der Bevölkerung 2005 nach Migrationshintergrund und Migrationstypen

Tabelle 3: Bevölkerung 2005 nach Migrationshintergrund und Herkunftsregionen

Tabelle 4: Mögliche Determinanten der Bildungsbeteiligung oder des Bildungserfolgs von Kindern und Jugendlichen aus Migrantenfamilien nach Diefenbach (2008) im Überblick

5. Schlüsselfragebogen

6. Transkription der Interviews
6.1 Folia
6.2 Xien Xe
6.3 Zuhal

7. Verwendete Zeichen für die Transkription nach dem Gesprächsanalytischem Transkriptionssystem (GAT)

1. Einleitung

„Zu den wichtigsten bildungspolitischen Zielen demokratischer Gesellschaft gehört es, allen Heranwachsenden gleich gute Bildungschancen zu geben, sie individuell optimal zu fördern und gleichzeitig soziale, ethnische und kulturelle Disparitäten der Bildungsbeteiligung und des Bildungserfolgs auszugleichen“, heißt es in der PISA-Studie (2001, S. 323). Ergebnisse dieser Studie zeigen aber, dass die sozioökonomische Stellung, das kulturelle Kapital sowie die ethnische Herkunft der Familie sich maßgeblich auf die Bildungsbeteiligung und -erfolge von Schülern auswirken. Besonders schlechte Chancen haben in Deutschland Kinder von Zuwanderern: Diese besuchen überwiegend die Hauptschule und schließen die Schule oft ohne einen entsprechenden Abschluss ab. Zudem machen Kinder von Zuwanderern oftmals keine Berufsausbildung. Die Ergebnisse der PISA-Studie verdeutlichen, dass man Deutschland kaum mehr von einem fairen Bildungssystem sprechen kann. Viele Wissenschaftler beschäftigen sich mit der Frage, inwieweit die soziale und ethnische Herkunft von den Bildungserfolgen der Schüler abhängt. Jedoch liefern Untersuchungen über die Auswirkungen der familialen und schulischen Bedingungen wie auch der sozialen Netzwerke der Jugendlichen auf den schulischen Erfolg nur wenige differenzierte Ergebnisse – auch Arbeiten zu intergenerativen Transferbeziehungen in Migrantenfamilien und Längsschnittuntersuchungen zu diesem Thema sind selten. In dieser Arbeit soll die intergenerative Transmission vom kulturellen Kapital in Migrantenfamilien anhand einer qualitativen empirischen Untersuchung an Schülern des Bremer Förderprojekts „Mercator“ dargestellt werden. In Kapitel 1 werden die unterschiedlichen Arten und Formen der Zuwanderung in Deutschland vorgestellt, um die herkunftsbedingten Disparitäten aufzuspüren. Darauf aufbauend wird im zweiten Kapitel gezeigt, welche Bedingungen und Auswirkungen mit dem Migrationsprozess verbunden sind, und im dritten Kapitel erfolgt eine Erläuterung der schulischen Situation von Kindern mit Migrationshintergrund in deutschen Bildungseinrichtungen. Kapitel 4 widmet sich den Gründen für die Bildungsdefizite dieser Schüler. Diese Erklärungsansätze werden mithilfe der von Pierre Bourdieu geschaffenen Kategorien „kulturelles Kapital“, „soziales Kapital“, „ökonomisches Kapital“ und dem „Habitus“ beleuchtet. Die theoretische Bezugnahme auf Bourdieu dient also dazu, sich den Ressourcen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die sie in verschiedenen Bereichen ihrer Lebenswelt vorfinden, anzunähern.

Schließlich wird im empirischen Teil der Arbeit geprüft, wie sich die befragten Jugendlichen mit Migrationshintergrund in den deutschen Bildungsinstitutionen platzieren und welche Ressourcen sie mitbringen. Die Sondierung der kulturellen, sozialen und ökonomischen Ressourcen jener Jugendlichen erfolgte anhand von Interviews.

2. Die unterschiedlichen Arten und Formen der Zuwanderung nach Deutschland („Migrationwellen“)

Menschen wandern seit Tausenden von Jahren auf der ganzen Welt von Ort zu Ort. Weder natürliche noch politische oder aber kulturelle Grenzen konnten und können sie von ihren Wanderungen zurückhalten. Genauso unterschiedlich wie diese Menschen sind ihre Beweggründe zur Migration. Sie ist ein Teil des menschlichen Musters und stellt daher einen Normalfall dar. Zum Ortswechsel führen viele Entscheidungen der Menschen, wie beispielsweise Berufs- oder Partnerwahl. Nach LUCASSEN (2005) ist die Geschichte der Migration die Geschichte des sozialen Lebens.

Migration stammt vom lateinischen Wort „migrare“ (= wandern) und ist Ausdruck für eine Wanderung bzw. Bewegung von Individuen oder Gruppen im geografischen oder sozialen Raum, die mit einem Wechsel des Wohnsitzes verbunden ist.[1]

Die Migration muss nicht dauerhaft sein, aber oft ist es so, dass Menschen ihren Wohnsitz beibehalten und zwischen ihrem Heimatland und dem Land, in dem sie arbeiten, pendeln. Die Wanderung von Menschen ist oftmals freiwillig, andere werden dagegen durch besondere Umstände wie Krieg, Armut, Vertreibung und Geschlecht dazu gezwungen. Migration findet also meist nicht spontan statt, sondern in der Regel in Migrationskreisläufen mit fest eingeschliffenen, oft „integrativ fortlebenden Wanderungstraditionen“ (vgl. Bade 2002, S.23). Immer sind Ausgangsräume vorhanden, aus denen Menschen, ausgelöst durch unterschiedliche Ursachen, fortgehen. Migration hat, wie überall auf der Welt, auch in Deutschland eine lange Geschichte. Deutschland wurde erst im 19. Jahrhundert zu einem attraktiven Einwanderungsland, bis dahin war es eher ein Auswanderungsgebiet. Die Gründe der Migration sind aber dafür seit Jahrhunderten im Kern die Gleichen: Das Streben nach einem besseren Leben für sich selbst und die Nachkommen, die Furcht vor politischer, ethnischer oder religiös motivierter Verfolgung oder die gewaltsame Vertreibung. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland trat 1949 in Kraft, unter dem Eindruck der Erfahrungen aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland sieht es in Artikel 16 ein Asylrecht als individuell einklagbares Recht mit Verfassungsrang vor. Mit Artikel 116 Absatz 1 wurde auch die Grundlage für den Zugang der Spätaussiedler nach Deutschland geschaffen. Ab 1955 folgten dann die ersten Anwerbeabkommen zur Arbeitskräfterekrutierung und somit die Migration nach Deutschland. In diesem Kapitel der Arbeit werden die wichtigsten Gründe bzw. Formen von Migration dargestellt, um sich den unterschiedlichen kulturellen Kapitalen von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland anzunähern. Dabei spielt neben den beruflichen Qualifikationen der Aufenthaltsstatus der Migranten eine weitere wichtige Rolle für eine erfolgreiche Integration.

2.1 Jüdische Kontingentflüchtlinge

Bei den Kontingentflüchtlingen handelt es sich um eine privilegierte Sondergruppe unter den Ausländern. Die Privilegierung äußert sich darin, dass Kontingentflüchtlinge nach der Aufnahme in Deutschland eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.[2] Sie genießen zudem die Rechtsstellung von Flüchtlingen und damit verbunden einen besonderen Ausweisungsschutz. Seit 1991 erhalten jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion die Möglichkeit, als Kontingentflüchtlinge nach Deutschland einzureisen.[3] Die Zuzüge lagen von 1993 bis 2003 bei 180.000. Ein Abfall der Zuwanderung ist im Jahr 1994 mit 8.811 Personen festzustellen, sonst belief sich die Zahl der jüdischen Zuwanderer in all den Jahren ohne große Schwankungen auf zwischen 15.184 und 19.437 Personen.[4]

Seit 1990 wanderten rund 200.000 Juden aus der Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten in das vereinte Deutschland ein. Ihnen hatte die DDR noch kurz vor ihrer Auflösung 1990 ein Bleiberecht zugesichert. Aufgrund der nationalsozialistischen Geschichte moralisch verpflichtet, nimmt Deutschland seit 1991 russische Juden unbürokratisch als sogenannte Kontingentflüchtlinge auf. Die jüdischen Gemeinden Deutschlands standen und stehen angesichts der Zuwanderung aus den GUS-Staaten vor einer immensen Integrationsherausforderung.

2.2 Asylbewerber

Aufgrund der Verfolgungen und Vertreibungen in der Zeit des Nationalsozialismus schrieb das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1949 ein Grundrecht auf Asyl fest. Im Artikel 16, Absatz 2 heißt es: „Politisch verfolgte genießen Asylrecht“. Deutschland sollte künftig all denen eine Zuflucht bieten, die in ihrer eigenen Heimat wegen ihrer politischen Auffassung um ihre Gesundheit oder ihr Leben zu fürchten hatten. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen muss Menschen Schutz geboten werden, die wegen ihrer Rasse, Religion oder Nationalität, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden. In der deutschen Rechtspraxis wurde unter dem Begriff „politische Verfolgung“ häufig nur staatliche Verfolgung verstanden. Das Zuwanderungsgesetz von 2005 erkennt erstmals auch quasi-staatliche Verfolgung und geschlechtspezifische Fluchtgründe an.

Seit den 1970er Jahren flüchteten immer mehr Menschen aus der „Dritten Welt“ vor Verfolgung, Bürgerkriegen oder Armut nach Westeuropa. Aufgrund von Umbrüchen und Kriegen in Ost- und Südosteuropa stieg die Zahl der Asylbewerber im Jahr 1992 auf 438.000. Oft stellten Politiker und Medien die Flüchtlinge und Asylbewerber als Bedrohung für den Wohlfahrtsstaat dar. Es kam zu fremdfeindlichen Anschlägen. Der Bundestag schränkte deshalb 1993 das Asylrecht ein: Ein Flüchtling kann seither nur dann Asyl beantragen, wenn er nicht über einen „sicheren Drittstaat“ (alle an Deutschland angrenzenden Staaten gelten als sichere Drittstaaten) eingereist ist. Abwehrmaßnahmen wie Schnellverfahren im Transitbereich von Flughäfen oder die Internierung von Flüchtlingen ohne Papiere höhlen das Asylrecht des Grundgesetzes weiter aus. Seit der Abschottung Europas gegen unerwünschte Zuwanderer sinken die Asylbewerberzahlen. Gleichzeitig leben immer mehr Migranten illegal in Deutschland. Die Angst vor der Rückkehr ist groß und ein Leben in ihrer Heimat perspektivlos. Aber auch Menschen, die ohne eine gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben und arbeiten gehören zu den „Illegalen“. Diese können auch einfach nur Verwandte von im Land lebenden Migrantinnen und Migranten sein, die trotz Ablauf ihres Touristenvisums bleiben. Oft werden sie dann als billige Arbeitskräfte ausgenutzt. Flüchtlinge unterliegen der „Residenzpflicht“ und können somit nur im Ausnahmefall den Geltungsbereich ihrer Ausländerbehörde verlassen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben sie nur einen minderberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt und bekommen reduzierte staatliche Leistungen. Bleiben sie jedoch über längere Zeiträume, finden „Anbindungsprozesse“ an die neue Gesellschaft statt, die zu einer Bleibemotivation führen können. Während ihres Asylverfahrens, das wenige Wochen, aber auch Jahre dauern kann, leben die meisten Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften und sind einer Reihe von Auflagen wie z. B. Arbeitsverbot, Einschränkung der Freizügigkeit, beschränkte Einkaufs- und Selbstversorgungsmöglichkeiten unterworfen. Das Leben in solchen Sammelunterkünften entspricht häufig nicht humanitären Standards (vgl. Mecheril 2004).

2.3 Aussiedler, Spätaussiedler und Vertriebene

Die Zuwanderung der Aussiedler lässt sich in drei verschiedene Phasen einteilen: Die erste Phase dauerte vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis in die ersten Nachkriegsjahre (1945-1949), in der vor allem deutschstämmige Flüchtlinge und Vertriebene (ca. 12 Mio. Deutsche) aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten wie auch aus Polen, der Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien und Jugoslawien auf das Gebiet der heutigen Bundesrepublik flohen. Sie wurden aus ihren Siedlungsgebieten vertrieben, umgesiedelt oder der Möglichkeit zur Pflege der eigenen Kultur und Sprache beraubt. Die Vertreibungsmaßnahmen wurden 1948, aber spätestens 1950 abgeschlossen (vgl. Gill 2005, S. 140). Die zweite große Migrationswelle steht im Zusammenhang mit dem Zerfall des kommunistischen Systems, gemeint ist die verstärkte Wanderungsbewegung aus den östlichen Gebieten Europas nach Deutschland. Die Zuwanderung einer seit Ende der 1980er Jahre stark steigenden Zahl von Aussiedlern wurde politisch zunächst damit legitimiert, dass es sich nicht um die Einwanderung von Ausländern, sondern um die „Rückkehr“ von Deutschen handle. Aussiedler, die vor dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in den ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten Osteuropas bzw. in Polen, der ehemaligen Sowjetunion, Rumänien, der Tschechoslowakei, Lettland, Estland, Litauen, Jugoslawien, Bulgarien, Ungarn, Albanien oder China hatten, und diesen nach Abschluss der Vertreibungen verließen, werden als deutsche Staatsangehörige bezeichnet. Obwohl die Vorfahren vor Generationen ausgewandert waren, gewährt Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) den deutschen Volkszugehörigen in den Vertreibungsgebieten und ihren nichtdeutschen Ehegatten und Nachkommen ein Zuwanderungsrecht bzw. einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung (vgl. Treibel 2003, S. 32 f.). Aussiedler sind somit den einheimischen Deutschen rechtlich gleichgestellt und können nach ihrer Einreise staatliche Integrationshilfen in Anspruch nehmen. Der Zustrom von Aussiedlern in die Bundesrepublik Deutschland stieg in der späteren Hälfte der achtziger Jahre stark an und erreichte 1990 mit rund 400.000 Aussiedlern seinen Höhepunkt. Seit 1990 wurde dieser verstärkte Zuwanderungsprozess durch verschiedene politische Maßnahmen reguliert und gedrosselt, bis hin zur Auflösung der Zuwandererkategorie „Aussiedler“ und zur Einführung der Bezeichnung „Spätaussiedler“ im Kriegsfolgenbereinigungsgesetz von 1993. Diese begriffliche Unterscheidung „Spätaussiedler“ kennzeichnet die dritte Phase der Migration aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Die Gründe für die Spätaussiedler ihre Heimat zu verlassen, um sich in Deutschland trotzt des schwierigen und belastenden Eingliederungsprozesses anzusiedeln, sind facettenreich. Sie sind abhängig von der jeweiligen Minderheitensituation und dem Migrationsdruck vor Ort. Zudem sind sie bedingt durch den Wunsch nach Familienzusammenführung mit Verwandten, die bereits in Deutschland leben (Kettenmigration). Eine andere Art der Motivation ist die Hoffnung auf bessere Lebensbedingungen und eine finanziell gesicherte Zukunft, insbesondere für die Kinder. Dazu trug vor allem der wirtschaftliche Niedergang in allen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion bei, der weite Teile der Bevölkerung in Armut trieb und staatliche Sozialsysteme zusammenbrechen ließ. Eine grundlegende Voraussetzung für die Anerkennung als Spätsiedler und die damit einhergehende Aufnahme in die Bundesrepublik ist die deutsche Volkszugehörigkeit, die der § 6 BVFG (Bundesvertriebenengesetz) näher bestimmt. Die Weitergabe bzw. Vermittlung der deutschen Sprache in der Familie gehört u. a. zu den beständigen Charakteristika der deutschen Volkszugehörigkeit. Aus diesem Grund wurden seit 1997 Sprachtests zur Überprüfung der Deutschkenntnisse als generelles Kriterium für das Aufnahmeverfahren eingeführt.

2.4 Arbeitsmigranten

Arbeitsmigranten und -migrantinnen kommen zum größten Teil aus Gebieten, in denen ein Mangel an Arbeit herrscht. Die Arbeitsmigration ist die zweitwichtigste Wanderungsform nach dem Familiennachzug. Sie ist in verschiedenen Formen aufzufinden. Häufig verfügen diese Migranten über keine bzw. keine passende Berufsausbildung, die Vorteile für das Einwanderungsland bringen würde. Es ist heute kaum mehr möglich, als ungelernte Arbeitskraft eine dauerhafte oder befristete Stelle zu finden. Arbeitsmigranten werden immer mehr als ungelernte Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, in der Produktion oder im Dienstleistungsgewerbe eingesetzt. Sie übernehmen Aufgaben, die von Einheimischen nicht ausgeführt werden, da sie oft schwer, schmutzig und gefährlich sind und / oder zu niedrig bezahlt werden. Während ungelernte Arbeitskräfte immer weniger gewünscht sind, werden qualifizierte Arbeitskräfte wie hoch qualifizierte Techniker, Wissenschaftler oder Manager überall gebraucht (vgl. Liebig 2007, S. 9). Die Hoffnung bzw. der Wunsch der Arbeitsmigranten und -migrantinnen besteht darin, im Gastland viel Geld zu verdienen, um ihre Familie im Heimatland zu unterstützen und damit eine Existenz aufzubauen. Sie kommen alle mit dem Gedanken, nach einiger Zeit wieder zurückzukehren. Oft entscheiden sich die Migranten aber für das Gastland und es kommt zu Nachzügen von Familienangehörigen. Es darf nicht vergessen werden, dass die Arbeitsmigranten inzwischen eine große Bedeutung für die Wirtschaft haben – bestimmte Wirtschaftszweige wären ohne diese Arbeitskräfte nicht mehr konkurrenzfähig. In einigen europäischen Staaten geht man den Überlegungen bzw. Möglichkeiten für eine, auf den Arbeitsmarkt bezogen, dauerhafte Migration nach (vgl. Barner 2007, S. 13). In den 1960er und 1970er Jahren wurden bei der Anwerbung von sogenannten Gastarbeitern gezielt Arbeitskräfte mit niedrigeren Qualifikationen einberufen; dieses hat bis heute einen nachhaltigen Einfluss auf die Qualifikation der Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Natürlich hängt die Qualifikation von Migranten der zweiten und dritten Generation auch vom Bildungs- und Ausbildungssystem des Einwanderungslandes ab (vgl. OECD 2007, S. 205 ff.). In vielen klassischen Einwanderungsländern wie Australien, Kanada, Neuseeland und den USA versucht man, die Qualifikation der ausländischen Bevölkerung durch eine gezielte Einwanderungspolitik zu erhöhen. Ein großer Teil der Zuwanderung wird nach Humankapitalkriterien[5] gesteuert. Seit dem Zuwanderungsgesetz aus dem Jahr 2004 finden auch in Deutschland Regelungen für die Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften statt. Jedoch ist die Zahl der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen von diesen Arbeitskräften im Hinblick auf die hoch angesetzte Einkommensgrenze ziemlich gering. Nach der Erhebung von Docquier und Marfouk (2007) für die Weltbank liegt die Qualifikationsstruktur der ausländischen Bevölkerung im Jahr 2000 in Deutschland im Mittelfeld der entwickelten Länder. Die seit 25 Jahren in Deutschland lebenden Migranten verfügen zu 25% über „hohe“ Bildungsabschlüsse und werden somit zur Gruppe der hoch qualifizierten Arbeiter gezählt. Zur Gruppe der Mittelqualifizierten gehören hingegen nur 14% der ausländischen Bevölkerung und Geringqualifizierte bilden mit 61% die Mehrzahl. In Kanada dagegen erreichen 59% der ausländischen Bevölkerung einen hohen Bildungsabschluss. Diese Berechnungen beziehen sich auf internationale Klassifikationen von Bildungs- und Ausbildungsabschlüssen. Demzufolge zählen zur Gruppe mit hoher Qualifikation Personen, die einen tertiären Bildungsabschuss, der über mindestens 13 Jahre an Schule, Hochschule oder anderen Bildungseinrichtungen erworben wurde, haben. Zu den Mittelqualifizierten gehören Personen mit einem sekundären Schul- oder Bildungsabschluss, der über mindestens neun Schuljahre erworben wurde. Und die Geringqualifizierten sind Personen ohne einen sekundären Schul- oder Bildungsabschluss (vgl. IAB-Kurzbericht 2008, S.3). Das Zuwanderungsgesetz 2004 rechnet zu den hoch qualifizierten Wissenschaftlern mit besonderen Kenntnissen Lehrpersonen in herausgehobenen Stellungen oder leitende Angestellte und Spezialisten, deren Verdienst das Doppelte der Bemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenkasse überragt.

2.4.1 Bestimmte Arbeitsmigranten mit speziellen Qualifikationen

Nach dem Anwerbestopp für die „Gastarbeiter“ vom 21. November 1973 wurden in Deutschland für eine lange Zeit keine ausländischen Arbeitnehmer mehr einberufen. In bestimmten Sektoren zeigte sich jedoch Ende der 1980er Jahre auf dem deutschen Arbeitsmarkt, trotz hoher Arbeitslosigkeit, ein Mangel an Arbeitskräften, was zur teilweisen Aufhebung des Anwerbestopps führte. Eine dieser Ausnahmen sind bestimmte Berufsgruppen mit speziellen Qualifikationen (vgl. §§4, 5 ASAV, §§4, 5 AAV) – diese Ausnahmen gelten in engen Grenzen, wie z. B. für Lehrkräfte zur Erteilung muttersprachlichen Unterrichts, Spezialitätenköche, Wissenschaftler, Führungskräfte, Fachkräfte zum konzerninternen Austausch, hoch qualifizierte Fachkräfte, Seelsorger, Künstler, Artisten, Fotomodelle, Mannequins, Berufssportler und -trainer (vgl. ebd.)

2.5 Familiennachzug

Der Nachzug von Ehegatten und Kindern aus Staaten außerhalb der Europäischen Union wird durch das Aufenthaltsgesetz geregelt. Voraussetzung für den Familiennachzug zu einem Ausländer ist nach § 29 Aufenthaltsgesetz allgemein, dass der bereits hier lebende Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt, ausreichenden Wohnraum zur Verfügung hat, der Lebensunterhalt des Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist und kein Ausweisungsgrund vorliegt. Darüber hinaus müssen je nach Fallkonstellation noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
Abweichend hiervon kann bei Asylberechtigten und anerkannten GFK-Flüchtlingen von dem Nachweis ausreichenden Wohnraums und eigenständiger Unterhaltssicherung abgesehen werden, weil diese wegen ihrer politischen Verfolgung nicht in ihrem Herkunftsland mit ihrer Familie zusammenleben können. Ehegatten und Kinder von deutschen Staatsangehörigen haben auch ohne den Nachweis ausreichenden Wohnraums und Unterhaltssicherung Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Einem Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitären Gründen besitzt, kann der Nachzug seiner Familienangehörigen nur nach den Umständen des Einzelfalls gestattet werden; außerdem muss die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis an die Familienangehörigen aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen erfolgen. Soweit die Aufenthaltserlaubnis nur für einen vorübergehenden Aufenthalt gewährt wurde, oder weil eine Abschiebung über einen längeren Zeitraum nicht möglich ist, wird ein Familiennachzug nicht gewährt (vgl. § 29 Abs. 3 AufenthG).
Wenn man sich die Zahlen der Zugezogenengruppen von 1999 bis 2007 anschaut, ist bei keiner Gruppe eine Steigerung zu erkennen. Die Zahlen der Zugezogenen sind bis mehr als die Hälfte gesunken. Die Familiennachzügler stehen an der Spitze mit 42.219 Personen im Jahr 2007 (vgl. Tabelle 1).

2.6 Das neue Zuwanderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Das neue deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz von 2000 löste das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 ab. Es führte neben dem Abstammungsprinzip das Territorialprinzip ein. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, die langjährig in Deutschland leben, erhalten automatisch den deutschen Pass. Das Gesetz erleichtert zudem die Einbürgerung von Ausländern. Viele Migranten zögern jedoch, die Einbürgerung zu beantragen, denn sie wollen auch ihren ausländischen Pass behalten. Dies sieht das deutsche Recht aber nicht vor. Das Zuwanderungsgesetz von 2005 regelt die legale Zuwanderung nach Deutschland, es erlaubt Hochqualifizierten und Unternehmern, sich in Deutschland dauerhaft niederzulassen. Für niedriger Qualifizierte gilt weiterhin der Anwerbestopp (vgl. BMI Evaluierungsbericht zum Zuwanderungsgesetz 2006, S. 26). Erstmals verpflichtet der Staat Migranten zu Sprach- und Integrationskursen. Das Gesetz führt die bestehenden ausländerrechtlichen Gesetze zusammen und regelt alle legalen Wanderungsformen, also die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern, jüdischen Kontingentflüchtlingen, Spätaussiedlern, die Anwerbung von Arbeitsmigranten sowie die Familienzusammenführung.

Gleichzeitig schränkt das Gesetz Rechte von Ausländern ein, beispielsweise kann der Staat Personen ausweisen, die als Gefahr für Deutschlands Sicherheit gelten. Zudem sieht das Gesetz vor, das Asylverfahren anerkannter Flüchtlinge nach drei Jahren erneut zu prüfen (vgl. ebd., S. 46-49).

3. Bedingungen und Auswirkungen der Migration

3.1 Der Migrationsprozess

Die größeren Wanderungsbewegungen seit Beginn des 20. Jahrhunderts wie z. B. die Arbeitsmigration bringen in vielen Fällen auch Probleme mit sich. Die Bedingungsfaktoren für den Schulerfolg sollen hier durch die migrationspezifischen Familienmodelle dargestellt werden, in dem auch auf den Akkulturationsprozess bei Arbeitsmigranten und ihren Familien eingegangen wird. Die Auswirkungen von Migration auf die Migrantenfamilien werden durch eine Reihe theoretischer Konstruktionen zu erklären versucht. Ein einfaches Modernisierungsmodell wird hier für die Erklärung des Zusammenhangs zwischen der Struktur der Gesamtgesellschaft und dem Entstehen bestimmter Familienformen, für das Aufkommen von Veränderungen in der Familienstruktur herangezogen. Nach HOLTBRÜGGE (1975) impliziert das Modernisierungsmodell zwei Versionen: Nach der ersten Version wird durch das Ausmaß von Kontakten zu Mitgliedern der Mehrheitsgesellschaft und durch Berichtigung von Sprachkenntnissen die Assimilation an die Aufnahmegesellschaft beschleunigt. Denn durch die Abnahme der sozialen Isolation wird der kulturelle Abstand minimiert. Nach dem handlungstheoretischen Migrationsmodell von ESSER (1980) wird durch die Familie bzw. die innerethnischen Beziehungen die Assimilation gehemmt. Demnach wird die strukturelle Assimilation nur dann erreicht, wenn der Folgegeneration recht früh die soziale Kontrolle und die sozialisierenden Einflüsse der Herkunftsfamilie entzogen werden. Dieselben Bedingungsfaktoren können nach der zweiten Version des Modernisierungsmodells verfallend auf die Familie wirken und ein Impuls für einen Kulturkonflikt sein (vgl. Boos- Nünning / Hohmann1980 ).

Durch die Auswanderung in eine Industriegesellschaft wie die Bundesrepublik Deutschland erfolgt eine Fokussierung auf die Kernfamilie, hierbei wird auch eine Umwandlung der Ehegattenbeziehungen verursacht. NAUCK (1997) zeichnet nach, dass es durch die Trennung der Familien und durch die unterschiedlichen Lebenswelten der Familienmitglieder zu einer stärkeren Heterogenität in den Familien kommt, welches Folgen in der Sozialisation von hier geborenen oder später eingewanderten Jugendlichen aufzeigt. Die sich verändernden Rollen der Kinder in dem Kontext von modernisierungstheoretischen Familienmodellen gleichen das Spannungsverhältnis zwischen den Kulturen auf der sprachlichen Ebene aus und erhalten damit eine besondere Größe in der Familie. Hierbei kann von einem Wechsel der Familienstruktur ausgegangen werden, der eine Reorganisation der Rollen- und Aufgabenverteilung unumgänglich macht. NAUCK (1985) bemerkt hierzu:

Auf Grund der situativen Bedingungen der Migrantenfamilien in der Aufnahmegesellschaft und der Ressourcenverteilung werden die Eheleute die situativ anfallenden familiären Aufgaben, die Entscheidungsbereiche und die durch eine (möglicherweise sich infolge von Akkulturationstendenzen zunehmend verändernde) „common cultue“ übersituativ legitimierten familiären Rollen neu definieren und bewerten (Nauck 1985, S. 218).

Die Frau wird durch ihre Erwerbstätigkeit im Aufnahmeland ökonomisch unabhängig und erhält durch ihren Beruf neue soziale Partizipationschancen als soziale Ressource. Der Ehemann kann somit durch die wachsende Entscheidungsmacht der Frau bei innerfamiliären Problemen seine autoritäre Rolle als Ernährer der Familie nicht mehr ausleben. Weitere Gründe für die Strukturveränderungen in den Familien werden nach BOOS- NÜNNING/ HOHMANN (1980) als Funktionsverlust der Familie, Autoritätsminderung der Eltern, Entfremdung, psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten benannt. Die Berufstätigkeit der Mütter kann negative Auswirkungen auf die Kinder haben, da die Verwandtschaftsnetze unter den Migrationsbedingungen nicht mehr im akklimatisierten Ausmaß gepflegt werden können. Den Kindern könnten dann nämlich mögliche Bezugspersonen, die in diesem Zeitraum die Mutter ersetzen, fehlen. Schlimmstenfalls kann laut NEUMANN (1980) die Verwahrlosung von Kindern eintreten. Bis zur Gründung von neuen Netzwerken im Aufnahmeland mangelt es den Kindern an Erziehung und sozialer Kontrolle. In diesem Zusammenhang äußert sich NEUMANN (1980) folgendermaßen:

Eine weitere Folge kann für die nicht berufstätige Frau die Isolation sein, da ihr die traditionellen Rollennormen keine Außenkontakte über Verwandte hinaus gestatten. Ist die Frau berufstätig, kann der Wegfall der Betreuungsfunktion der Großfamilie für die Kinder die Konsequenz haben, das sie während der Abwesenheit der Eltern in der Wohnung eingeschlossen werden oder aber sich alleine überlassen bleiben und die Gefahr der Verwahrlosung besteht (Neumann 1980, S. 62f. ).

Vielen türkischen Familien mit Migrationshintergrund sind beispielsweise institutionalisierte Formen der Betreuung wie Kindergarten oder Tagesmütter nämlich nicht vertraut. (Vgl. ebd., S. 62 f.).

Dass in der ersten Version des Modernisierungsmodells die Assimilation und nicht die Integration als wünschenswerte Form der Akkulturation gesehen wird, ist kritisch zu bewerten. In der zweiten Version wird Migration durch die implizierte defizitorientierte Sichtweise als beeinträchtigend betrachtet, sie könne durch einen Kulturkonflikt zu Identitätsdiffusionen oder psychischer Instabilität führen. Der Grad der Migration, der durch die Revision entsteht, wird indes nicht beschrieben. Demnach können nach diesem Modell große Variationsbreiten an Familientypen vorliegen. (Vgl. Alamdar-Niemann 1992, S. 9).

Migranten hatten an ihrer eigenen Kultur viel stärker fest als Einheimische, denn die Befürchtung, sie könnten ihre Kultur verlieren, ist viel größer. HERWARTZ- EMDEN (2000) geht davon aus, dass das Familienkonzept bei zugewanderten Familien relevanter ist als bei nicht zugewanderten Familien. Das Resultat der Migration und des gesellschaftlichen Wandels ist die Pluralisierung von Lebensformen (vgl. Herwartz- Emden 2000, S. 19).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass innerhalb eines Landes, einer Kultur vielfältige Familienformen vorhanden sind. Daher ist zu untersuchen, welche Familientypen den Schulerfolg der Schüler mit Migrationshintergrund fördern und welche nicht. Denn die Gründe für Bildungsdefizite liegen in der primären Sozialisation der Familie, der Qualität der Familienbeziehungen, der vorherrschenden innerfamilialen Strukturen, der sozioökonomischen Situation der Familie und zuletzt in den Ressourcen, die die Familie für den Schulerfolg ihrer Kinder bereitstellen.

3.2 Akkulturation

Der Prozess der Akkulturation bietet jeder Art von kulturellen Kontakten alternative Handlungsspielräume, die wiederum sukzessive in stabile Handlungsmuster übergehen können. Dieser Akkulturationsprozess bereitet den Arbeitsmigranten bei der Integration in die deutsche Mehrheitsgesellschaft wie auch ihren Familien nationenspezifische, aber auch geschlechtsspezifische Probleme. Durch vier mögliche Formen der Akkulturation – Integration, Assimilation, Segregation, Marginalisierung – zeigt Berry (1988) (zitiert nach Nauck 2004, S. 23) Möglichkeiten für Migranten auf, sich an die Mehrheitsgesellschaft anzupassen. Bevor diese Typen näher definiert werden, ist an dieser Stelle zu sagen, dass zwischen Entkulturation und Akkulturation zu differenzieren ist. Nach ALAMDAR- NIEMANN (1992) wird nämlich als Entkulturation die Phase der primären Sozialisation verstanden – die Ausprägung erfolgt hier durch die Interaktion mit primären Bezugsgruppen, die die Internalisierung von kulturspezifischen wertorientierten sozialen Kontrollen und den Gewinn von kulturellen Rollen zur Folge hat. Die Voraussetzung von Akkulturation ist das Antreffen und Anpassen von entkulturierten Individuen an eine unbekannte Kultur. Es gibt eine Reihe von Hypothesen, die zur Erklärung von Akkulturationsprozessen in Migrantenfamilien herangezogen werden. Die Defizit-, Opportunitäts- und Assimilationshypothesen können dabei als die drei wesentlichen betrachtet werden. Zur „Opportunitätsannahme“ kann beispielsweise auf die Migration von türkischen Arbeitnehmern angewandt werden. Hier lässt sich anhand der Motivuntersuchungen konstatieren, dass für die Auswanderung der türkischen Arbeitsemigranten vordergründig finanzielle Gründe eine wesentliche Rolle gespielt haben. Ein großer Teil der türkischen Auswanderer emigrierte mit dem Ziel , nur für eine kurze Zeit ihr Land zu verlassen, um mit dem in der Bundesrepublik Deutschland ersparten Geld eine Existenz in der Türkei zu gründen. Der Verlauf des Akkulturationsprozesses von Migranten ist nach ESSER (1982) vom Zeitpunkt der Einwanderung abhängig. Das unterschiedliche Eingliederungsverhalten der Arbeitsmigranten ist demnach bezüglich der Assimilation auf die Unterschiede in der Verteilung von individuellen Ressourcen und auf historisch unterschiedliche Eingliederungsopportunitäten in Folge der individuellen Migration zurückzuführen. Der „Kulturschock“ bzw. „Kulturwandel“ speziell am Anfang der Migration ist gekennzeichnet durch sprach-, ethnokulturelle und schichtspezifische Einschränkungen und wird in den „defizitorientierten“ und kulturbezogenen Stress-Hypothesen als ein wichtiges Belastungsmoment in der Migrationserfahrung definiert. (Vgl. Niephaus 2000, S. 139 f.).

ESSER (1980) weist ebenfalls daraufhin, dass der „Kulturschock“ als Folge der Migration durch das Abspalten der Migranten aus ihrer bisher gewohnten Umgebung,sie zudem in eine schwere Krisensituation führt. Die Migranten können ihr erprobtes „Rezept-Wissen“ für die Lösung von Problemen nicht mehr anwenden und durchleben eine Phase der Desozialisation und der Destabilisierung (vgl. Esser 1980, S. 71 f.). Der Kulturwandel eröffnet hierbei die Perspektiven der Assimilation bzw. der Integration für die Migranten. Akkulturation wird von HOLTBRÜGGE (1975) in Anlehnung an die Generations-Sequenz-Modelle der 1920er und 1930er Jahre als ein dreistufiger Prozess verstanden. Die erste Stufe ist durch die minimale Anpassung der Migranten an die Mehrheitsgesellschaft gekennzeichnet, während in der zweiten Stufe eine partielle Akkulturation stattfindet und man dann in der dritten Stufe eine vollständige Assimilation erreicht (vgl. Holtbrügge 1975, S. 37).

Die Dauer des Assimilationsprozesses geht in diesem Modell über die Generationen hinweg, weshalb man bei der ersten Migrantengeneration nicht von einer lückenlosen Assimilation ausgehen kann. Die Möglichkeit einer Verbesserung besteht erst bei den folgenden Generationen. Dass nach einer Phase der Assimilation ein Ausgleich mit den kulturellen Traditionen der Herkunftsgesellschaft erfolgt, ist eine weitere Annahme. Empirische Untersuchungen in Deutschland stützen diese These. NAUCK (1997) belegt, dass Migranten in der 2. Generation ein hohes Niveau an Assimilation aufweise, während dies jedoch in der 3. Generation nicht mehr der Fall ist. Daher wird von einer „ethnik revials“ ausgegangen. In diesem Zusammenhang zeigt ESSER (1980) ebenfalls deutliche Re-Segmentierungstendenzen in ethnischen Identifikationen der 3. Generation auf. Folglich orientieren sich auch die religiösen Wertungen wieder viel stärker an den Herkunftsländern (vgl. Esser 1980, S. 41). Der Druck, welcher durch die Bedingungen der Migration ausgeübt wird, kann bei Migranten zu einer kulturellen Transmission führen und infolge dessen können Rezidive auf eigene ethnische Werte stattfinden (Nauck 2004, S. 22 f.).

Arbeitsmigranten schaffen sich in Deutschland oftmals eine kulturelle Zwischenwelt. Hierbei versuchen sie, sich an den Wertvorstellungen der Herkunftskultur zu orientieren, aber auch Wertvorstellungen der Aufnahmegesellschaft zu übernehmen. Hierdurch bauen sie sich eine neue Welt auf, die sich weder mit der Heimat noch mit der Aufnahmegesellschaft zu 100 % deckt. Eine Rückbesinnung auf eigene ethnische Werte kann vor allem dann auftreten, wenn sich Integrationsbemühungen der Migranten nicht auszahlen, und sie weiterhin aufgrund ihrer fremden Herkunft diskriminiert werden.

Um auf die vier Möglichkeiten nach BERRY (1980) zurückzukommen, den Akkulturationsprozess darzustellen, beinhaltet Integration, dass die Kontakte zu der Herkunftskultur gleichgestellt sind mit den Kontakten zu Mitgliedern der Mehrheitsgesellschaft. Die Voraussetzung ist „die Fähigkeit zum flexiblen und kompetenten situationalen Wechsel zwischen kulturellen Regeln, Normen und Werten, welches hohe personelle Ressourcen und Kompetenzen erfordert“ (Nauck 2004, S. 22). Hierdurch wird eine gelungene Kultursynthese impliziert. Dieser Akkulturationstyp beinhaltet die „Doppeloption“, also das Wohlbefinden in den beiden Kulturen und die Voraussetzung von Bikulturalität und Bilingualismus für die Rezeption von Bildungschancen. Die Assimilation als zweite Variante bedeutet nach NAUCK (2004) „ die Aufgabe der Kultur des Herkunftslandes, um ununterscheidbar ein Mitglied der Majoritätsgesellschaft zu werden“ (ebd., S. 23).

Eine starke Identifikation mit der Aufnahmekultur ist hier das Entscheidende. Unter dem Akkulturationstyp Segregation versteht man eine starke Orientierung an der Herkunftskultur und gleichzeitig die Einschränkung der Kontakte zu den Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft (vgl. ebd., S. 23). Diejenigen, die der Akkulturationsvariante Segregation zugeordnet werden, beherrschen zwar die Sprache der Aufnahmegesellschaft, diese Sprachkenntnisse beschränken sich jedoch auf den alltäglichen Sprachgebrauch (vgl. Damanakis 1983, Seitenangabe einfügen). Der letzte Akkulturationstyp – die Marginalisierung – zeigt, dass die Migranten kein Interesse haben, sich kulturelle Elemente der Aufnahmegesellschaft anzueignen. Zudem pflegen solche Migranten nur wenig Kontakte zu den Mitgliedern der Mehrheitsgesellschaft. (Vgl. Nauck 2004, S. 23).

Die Voraussetzungen für das Durchlaufen dieser vier Akkulturationstypen wurden weitgehend immer auf der „Kollektivebene“ beschrieben:

Diese Akkulturationsstrategien sind jedoch nicht nur eine Angelegenheit der individuellen, unbedingten Wahl der Migranten, vielmehr sind sie durch eine Anzahl von Restriktionen begrenzt - die Bereitschaft relevanter Akteure der Aufnahmegesellschaft, soziale Partizipation über die ethnischen Grenzen zu ermöglichen, dürfte eine der wichtigsten sein. Bislang sind nur wenige Erklärungsversuche dafür gemacht worden, unter welchen Bedingungen sich eine der vier Akkulturationsstrategien durchsetzten und diese Strategien sich aggregieren und transformieren, so dass die beobachteten empirischen Variationen im akkulturativen verhalten der verschiedenen Migrantengruppen auf der Kollektivebene erklärt werden können (Nauck 2004, S.23).

Die beiden Ansätze von BOURDIEU (1983) und COLEMAN (1988, 1990) zum sozialen Kapital bieten die Möglichkeit, dieses Problem zu erklären (vgl. ebd., S. 23). Coleman zufolge spielt ein „kulturell homogenes Milieu“ in der Wohnumgebung eine große Rolle beim Erwerb von positiven Bildungsabschlüssen der Folgegeneration, denn so kann die Erziehung und Förderung der Jugendlichen durch Nachbarschaft und Familie stattfinden (vgl. Coleman 1988, S. 113, zitiert nach Nauck 2004, S. 23).

Je schwächer die innerfamilialen Bindungen sind, desto größer ist die kulturelle und soziale Distanz zur Umgebung. Familien können demnach als eine ausgleichende Ressource des innerfamilialen sozialen Kapitals benutzt werden, hier findet eine Mobilisierung extrafamilialer Ressourcen für die Investitionen der Eltern statt. Die vier Akkulturationstypen können hier als Varianten der Ressourcenverteilung angesehen werden. Bei der Integration ist eine starke Investition von kulturellem und sozialem Kapital der Ausgangspunkt – nur auf diese Weise kann ein Gleichgewicht zwischen der Mehrheitsgesellschaft und der Herkunftskultur hergestellt werden, damit eine akzeptable Integrierung erfolgt.

Bei Migrantenfamilien, bei denen soziales Kapital vorhanden ist, ist im Hinblick auf die Assimilation ein hohes Maß an kulturellem Kapital notwendig, um eine „optimale Platzierung innerhalb der Mehrheitsgesellschaft“ zu erreichen (vgl. Nauck 2004, S. 24-25). Bei der Segregation versprechen sich die Migranten einen Zuwachs des sozialen Kapitals, während das kulturelle Kapital für sie lediglich eine untergeordnete Rolle spielt. Die Segregation ist auf Familien mit geringem kulturellen Kapital ausgerichtet, die ihre optimale Platzierung innerhalb der Mehrheitsgesellschaft durch die Reduzierung der Kontakte zu anderen Migranten erwarten. Im Falle der Marginalisierung steht die Nicht-Existenz kulturellen wie auch sozialen Kapitals im Vordergrund. Das Fehlen kultureller und sozialer Kapitalformen ist dabei keinesfalls von den Eltern beabsichtigt, sondern stellt eher ein Resultat der Alternativlosigkeit dar (vgl. Nauck 2004, S. 25).

Die Abbildung von NAUCK (2004) verdeutlicht die Opportunitätenstrukturen von sozialem und kulturellem Kapital in Akkulturationsprozessen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten(Vgl. NAUCK 2004, S. 25)

Eine erfolgreiche Integration von Migranten ist natürlich auch, wie MEYER (2003) es beschreibt, von der Ausbildung und der beruflichen Qualifikationen abhängig: „Eine solide nach obligatorische Ausbildung ist heute eine notwendige (wenn auch nicht immer hinreichende) Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt“ (Meyer 2003, S. 24).

Die Integration als eine Akkulturationsvariante ist die wünschenswerte Form der Kultursynthese. Durch sie können sowohl Bindungen zur Herkunftskultur aufrechterhalten als auch Kontakte zur Mehrheitsgesellschaft hergestellt werden, sofern eine hohe Ressourcenausstattung vorhanden ist. Wie MEYER (2003) es in seiner Arbeit aufzeigt, hängt der Erfolg des gesellschaftlichen Integrationsprozesses von Migranten insbesondere von ihrer Ausbildung bzw. beruflichen Qualifikation ab. Ein geringer Bildungsabschluss von ausländischen Jugendlichen stellt nicht nur bei der beruflichen Integration eine Barriere dar, sondern ist auch für die soziale Integration hinderlich.

Eine effektive Wahl zwischen den verschiedenen Referenzsystemen könnte von den Migranten für die Erfüllung der gestellten Anforderungen als Orientierung bei der Problemlösung dienen.

4. Schüler mit Migrationshintergrund in deutschen Bildungseinrichtungen

4.1 Definition zum Begriff „Migrationshintergrund“

Die Zuwanderung nach Deutschland wurde ursprünglich über die Nationalität erfasst. Dieses Kriterium greift aber mittlerweile zu kurz, denn Aussiedlerrinnen und Aussiedler erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit oft bereits bei der Einreise. Auch viele Menschen, die einst in der Bundesrepublik Deutschland den Ausländer-Status hatten, haben mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen, sodass hier ebenfalls die Kategorie Nationalität nicht mehr greift. Der Mikrozensus 2005 gibt die Möglichkeit, den Migrationstatus einer Person durch die Nationalität und deren Zuwanderungsstatus umfassend abzubilden. Als Person mit Migrationshintergrund gilt demnach jeder, der eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder im Ausland geboren wurde und nach 1949 zugewandert ist – aber auch derjenige, der einen zugewanderten Elternteil mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat, wird als Person mit Migrationshintergrund identifiziert. Trotzdem existiert nach wie vor keine einheitliche Definition des Begriffs „Migrationshintergrund“. Denn der Definition des Statistischen Bundesamtes zufolge haben auch die Kinder von bereits in Deutschland geborenen Eltern, die durch Einbürgerung Deutsche wurden, einen Migrationshintergrund. Dadurch wird deutschen Kindern der dritten Generation, die weder selbst, noch deren Eltern zugewandert sind, ein Migrationshintergrund zugeschrieben (vgl. Migration und Bevölkerung, 2008 Ausgabe 10). Da im Jahr 1973 aufgrund des Anwerbestopps die Zahl von Arbeitsmigranten aus Ländern außerhalb der Europäischen Union anders als erwartet nicht zurückging, sondern vermehrt Familienmitglieder aus Herkunftsländern nachgeholt wurden, sprechen wir bei ausländischen Kindern und Jugendlichen, die nachhaltig ihr Leben in ihrem Ursprungsland zugebracht haben, in den deutschen Einrichtungen von „Quereinsteigern“ (vgl. Nauck 2004, S.11). Nach dem Artikel 116 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind Ausländer alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht nach diesem Grundgesetz erhalten haben. Die großen Gruppen von Ausländern, die in Deutschland leben, bilden „Gastarbeiter“, Saisonarbeitskräfte, Studierende, Asylsuchende, Flüchtlinge aus Krisenregionen, anerkannte politische Flüchtlinge und De-facto-Flüchtlinge.[6]

[...]


[1] Vgl. Duden Band 5 (2005): Das Fremdwörterbuch, Leipzig / Mannheim. 8. Auflage, S.658.

[2] Vgl. § 1 III des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge, HumHAG.

[3] Vgl. Beschluss der Innenministerkonferenz vom 09.01.1991.

[4] vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2003): Migration und Asyl in Zahlen.

[5] Humankapital bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft die „personengebundenen Wissensbestandteile in den Köpfen der Mitarbeiter“ (vgl. Jaeger 2004, S1).

[6] Mit De-facto-Flüchtlingen sind Flüchtlinge gemeint, die keine Berechtigung zum Aufenthalt haben, aber aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können und deshalb geduldet werden.

Ende der Leseprobe aus 84 Seiten

Details

Titel
Intergenerative Transmission vom kulturellen Kapital in Migrantenfamilien - Eine qualitativ empirische Untersuchung an Schülern des Bremer Förderprojekts „Mercator“
Hochschule
Universität Bremen
Note
2
Autor
Jahr
2009
Seiten
84
Katalognummer
V127737
ISBN (eBook)
9783640346202
ISBN (Buch)
9783640346301
Dateigröße
1373 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Intergenerative, Transmission, Kapital, Migrantenfamilien, Eine, Untersuchung, Schülern, Bremer, Förderprojekts
Arbeit zitieren
Iscan Sibel (Autor:in), 2009, Intergenerative Transmission vom kulturellen Kapital in Migrantenfamilien - Eine qualitativ empirische Untersuchung an Schülern des Bremer Förderprojekts „Mercator“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127737

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