Wenn Schiffe über mehrere Wochen oder Monate auf See sind, sammelt sich mit der Zeit eine Menge Müll an. In der Regel müsste dieser Abfall gesammelt und an Land entsorgt werden. Öfters findet der Müll seinen Weg über Bord. Die Stoffe, die ins Meer gelangen, haben für die Meeresökologie und den Menschen schwerwiegende Folgen. „Ein Großteil des weggeworfenen Materials versinkt (Flaschen und Dosen) oder löst sich schnell auf (Papier und Lebensmittel). Kunststoffe werden jedoch nicht so schnell abgebaut und schwimmen auf dem Wasser“ oder im Wasser als Mikroplastikpartikeln (kleine Plastikreste). Diese Stoffe gefährden das Leben vieler Meeresbewohner. Wie stark die Ozeane belastet sind, kann nicht ermittelt werden, wegen fehlender Daten und der fehlenden Vergleichbarkeit von Untersuchungsmethoden. „Abfallstoffe sind eindeutig potenziell gefährlich. Zum Beispiel werden [...] pharmazeutische oder medizinische Abfälle an den Küsten angeschwemmt, nachdem sie auf See über Bord gekippt wurden […]. Auch andere gefährliche Frachtgüter wie Chemikalien und Munition werden mit ziemlicher Regelmäßigkeit an die Strände gespült. […] Die Reinigung der Strände führt zu beträchtlichen Kosten für die betroffenen Gemeinden. Von einem Teil des angespülten Materials geht auch eine erhebliche Gefahr aus.“
Das Problem bei Gewässern ist, dass kein Knappheitsverhältnis besteht und somit kein Entgelt für die Nutzung bezahlt werden muss (= Allmendegüter). Am Ende wird das Gut übernutzt und endgültig verbraucht (durch gängige Praktiken des Schiffsbetriebes). Aufgrund dieses Vorgehens wuchs der Druck der Weltöffentlichkeit auf die Staaten der Welt. Schließlich mussten Vereinbarungen zum Schutz der Umwelt von Meeren getroffen werden. Ins Visier kam (aus damaliger Sicht) der Hauptverursacher, die Schifffahrt. „Ein großes Problem der Weltmeere ist, dass sie weitestgehend keiner Kontrolle unterliegen, weil unterschiedliche Zuständigkeiten für Gesetzgebung bzw. Kontrolle vorliegen und weil die offene See praktisch nur sehr schwer überwacht werden kann.“
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Folgen der Meeresverschmutzung durch Müll
3. Erste Schritte zum Schutz der Meersumwelt
4. Regeln und Maßnahmen zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsmüll
4.1. MARPOL-Übereinkommen
4.2. MARPOL Anhang V
4.2.1. Klassifikation des Schiffsmülls
4.2.2. Die Maßnahmen
4.2.2.1. Mülltagebuch
4.2.2.2. Kontrollen und Strafen
4.2. EU Richtlinie für Hafenauffangeinrichtungen
4.3. UN Seerechtsübereinkommen (die Verfassung der Meere)
4.4. EG Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
5. Thesenförmige Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Wenn Schiffe über mehrere Wochen oder Monate auf See sind, sammelt sich mit der Zeit eine Menge Müll an. In der Regel müsste dieser Abfall gesammelt und an Land entsorgt werden. Öfters findet der Müll seinen Weg über Bord. Die Stoffe, die ins Meer gelangen, haben für die Meeresökologie und den Menschen schwerwiegende Folgen.1 „Ein Großteil des weggeworfenen Materials versinkt (Flaschen und Dosen) oder löst sich schnell auf (Papier und Lebensmittel). Kunststoffe werden jedoch nicht so schnell abgebaut und schwimmen auf dem Wasser“2 oder im Wasser als Mikroplastikpartikeln (kleine Plastikreste). Diese Stoffe gefährden das Leben vieler Meeresbewohner. Wie stark die Ozeane belastet sind, kann nicht ermittelt werden, wegen fehlender Daten und der fehlenden Vergleichbarkeit von Untersuchungsmethoden.3 „Abfallstoffe sind eindeutig potenziell gefährlich. Zum Beispiel werden [...] pharmazeutische oder medizinische Abfälle an den Küsten angeschwemmt, nachdem sie auf See über Bord gekippt wurden […]. Auch andere gefährliche Frachtgüter wie Chemikalien und Munition werden mit ziemlicher Regelmäßigkeit an die Strände gespült. […] Die Reinigung der Strände führt zu beträchtlichen Kosten für die betroffenen Gemeinden. Von einem Teil des angespülten Materials geht auch eine erhebliche Gefahr aus.“4
Das Problem bei Gewässern ist, dass kein Knappheitsverhältnis besteht und somit kein Entgelt für die Nutzung bezahlt werden muss (= Allmendegüter). Am Ende wird das Gut übernutzt und endgültig verbraucht5 (durch gängige Praktiken des Schiffsbetriebes). Aufgrund dieses Vorgehens wuchs der Druck der Weltöffentlichkeit auf die Staaten der Welt. Schließlich mussten Vereinbarungen zum Schutz der Umwelt von Meeren getroffen werden. Ins Visier kam (aus damaliger Sicht) der Hauptverursacher, die Schifffahrt.6 „Ein großes Problem der Weltmeere ist, dass sie weitestgehend keiner Kontrolle unterliegen, weil unterschiedliche Zuständigkeiten für Gesetzgebung bzw. Kontrolle vorliegen und weil die offene See praktisch nur sehr schwer überwacht werden kann.“7
2. Folgen der Meeresverschmutzung durch Müll
„Seit Jahrtausenden werfen wir Menschen unseren Dreck ins Meer.“8 Diese Tatsache ging solange gut bis zur Einführung von Plastikprodukten. Jährlich werden 125 Millionen Tonnen Plastik weltweit produziert. Problematisch ist, dass die Langlebigkeit von Plastik ein großer Nachteil ist, da sich Plastik nicht in seine Bestandteile auflösten lässt. Hinzu kommt, dass ein Großteil des Plastikmülls im Meer entsorgt wird.9 Angeblich landen, „nach Schätzungen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen mehr als 6,4 Millionen Tonnen Müll in den Ozeanen. Auf jedem Quadratkilometer der Wasseroberfläche treiben inzwischen bis zu 18.000 Plastikteile unterschiedlichster Größe. Diese machen jedoch nur 15 Prozent des Mülls aus, mehr als 70 Prozent sinkt auf den Meeresboden und bleibt unserem Auge verborgen, weitere 15 Prozent werden an den Küsten angespült – was wir sehen ist also nur die Spitze des Eisbergs.“10 Die Folge ist, dass Fische, Meeresschildkröten, Robben und Delfine sich in den illegal entsorgten Müll verheddern und sterben. Nach Angaben des Umweltbundesamtes sind 136 Arten davon betroffen, die sich regelmäßig verfangen oder strangulieren.11 Hinzu kommt, dass Meerestiere und Vögel die Plastikreste mit ihrer natürlichen Nahrung verwechseln. Das Material verstopft den Verdauungsapparat so, dass die Tiere mit vollen Magen verhungern oder an Inneren verletzungen sterben.12 „ Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Meeresverschmutzung belaufen sich an den Kosten der Erkrankungen von Menschen gemessen auf annähernd 13 Milliarden US-Dollar.“13 Letztendlich ist der Mensch direkt (z.B. Nahrung) oder Indirekt (z.B. Urlaub) von der Meeresverschmutzung betroffen.14
3. Erste Schritte zum Schutz der Meersumwelt
Im 19. Jahrhundert wurden erste maritime Verträge geschlossen.15 SOLAS (Safety of Life at Sea) war 1914 das erste Internationale Abkommen zwischen sechzen Staaten (einberufen wegen des Titanik-Unglücks). Es handelte sich dabei um Bestimmungen für die Sicherheit der Schiffe, somit wurde auch der Umweltschutz begünstigt.16 Im Jahre 1922 ergriff die USA als erstes Land die Initiative, um die Betriebsbedingte Ölverschmutzung, durch Schiffe an Küsten und Häfen einzudämmen. Aufgrund der Entscheidung des US-Kongresses, wurde Präsident Harding aufgefordert eine internationale Konferenz der schifffahrttreibenden Nationen einzuberufen.17 Im Jahre „1926 fand die erste internationale Konferenz gegen Ölverschmutzung in Washington statt.“18 Anstatt eines Übereinkommens wurden unverbindliche Empfehlungen, über das Ablassen von Öl gemacht. Auf Grundlage dieser Konferenz hatte die britische Regierung 1934 einen Sachverständigenausschuss beauftragt einen Konventionsentwurf zu erarbeiten.19 Im Jahre 1936 wollte der Völkerbundsrat daraufhin eine internationale Konferenz aufgrund der Konventionen einberufen, die aber nicht stattfand. Der Zweite Weltkrieg hatte weitere Maßnahmen für den Meeresumweltschutz verhindert.20 Im Jahre 1948 wurde durch die Weltschifffahrskonferenz in Genf, die IMCO gegründet und 1958 mit Sitz in London ins Leben gerufen.21 (Näheres siehe im Kapitel 3). „Unabhängig davon wurde 1953 ein Bericht zu Vermeidung der Ölverschmutzung eines von der britischen Regierung eingesetzen Ausschusses vorgelegt.“22 Im Jahre 1954 verabschiedete die IMCO das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See (OILPOL). Mit dem OILPOL (Vorläufer von MARPOL), welches 1967 in Kraft trat, wurden Verbotszonen im Internationalen Gewässer eingerichtet. Das bedeutete die legalisierung des Ölablassens außerhalb dieser Zonen.23 Im Jahre 1969 wurde das Internationale Übereinkommen über Maßnahmen auf See bei Ölverschmutzungs-Unfällen, zum Schutz der Küsten vor Ölunfällen getroffen. Im gleichen Jahr hatten sich die 8 Nordsee-Anreinerstaaten das Übereinkommen zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Nordsee (Bonn-Abkommen 69) getroffen. 1983 wurde das Abkommen revidiert und auf weitere Schadstoffe (flüssige Chemikalien in Bulk und Verpackungsschadstoffe) erweitert.24 Zuvor trat das MARPOL Übereinkommen in Kraft.
4. Regeln und Maßnahmen zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsmüll
In dieser Arbeit können nur wenige Abkommen behandelt werden, da der Umfang sonst den Rahmen strengen würde. Deshalb werden die wichtigsten Regelungen bearbeitet
4.1. MARPOL-Übereinkommen
„Die wichtigste internationale Rahmenbedingung über ökologische Mindeststandards ist das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) “25. Seit dem 2. November 1973 regelt das MARPOL-Übereinkommen (bestehend aus zwei Protokollen und sechs Anlagen) den Schutz der Umwelt weltweit. Es ist ausgelegt auf die Verschmutzung durch den Schiffsbetrieb. Beschlossen wurde das Übereinkommen von der IMO.26
Im Jahr 1948 wurde die Intergovernmental Maritime Consulzative Organisation (IMCO), mit Sitz in London gegründet und 1982 in die Organisation IMO umbenannt.27 Die heutige, International Maritime Organisation mit 167 Mitgliedsstaaten und 300 Mitarbeitern, hat ca. 40 Übereinkommen erarbetet, die im Zusammenhang der technischen fortentwicklung aktualisiert werden.28 Durch das MARPOL-Übereinkommen werden das absichtliche und das unbeabsichtigte Ablassen von Öl, anderen Schadstoffen, Schiffsabwässern und Schiffsmüll begrenzt.29 „Das Übereinkommen selbst enthält in nur zwanzig Artikeln Grundsätzliches über die Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten, um das schiffsbetriebsbedingte Einleiten von Schadstoffen zu verhindern.“30 Es „enthält allgemeine Regeln, wie z.B. Begriffsbestimmungen und die Festlegung des Anwendungsbereiches. Die Anlagen I bis VI des Übereinkommens regeln die verschiedenen Arten von Verschmutzungen im Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb.“31
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Vgl. bsh (2012): MARPOL-Übereinkommen. Online im Internet unter: http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umweltschutz/MARPOL_Umweltuebereinkommen/index.jsp (02.08.2012).
„Neben Richtlinien und Ausführungshinweisen wurde von der Bundesrepublik auf Grundlage des Artikels 59 Grundgesetz ein Umsetzungsgesetz erlassen um MARPOL 73/78 zu erlassen.“32
4.2. MARPOL Anhang V
Unter Anhang V fallen alle Schiffe und Sportboote (Regel 2). Bei Schiffen/ Booten, mit einer Bruttoraumzahl kleiner 400 (BRZ) und Beförderung ab 15 Personen bzw. Schiffe/ Boote mit einer Bruttoraumzahl ab 400 (BRZ) muss ein Müllbehandlungsplan an Bord mitgeführt (i.S.d. Regel 9 Abs. 2) und ein Mülltagebuch geführt werden (Regel 9 Abs. 3).33
4.2.1. Klassifikation des Schiffsmülls
Anhang V unterscheidet zwischen Lebensmittel-, Haushalts- und Betriebsabfälle.34
Lebensmittelabfälle sind „alle an Bord, insbesondere in Küchen und Speiseräumen, anfallenden Abfälle an verdorbenen oder nicht verdorbenen Lebensmitteln wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Molkereiprodukte, Geflügel, Fleischprodukte, Lebensmittelreste, Teile von Lebensmitteln und alle sonstigen Stoffe, die durch solche Abfälle verunreinigt sind.“35 Mit der Ausnahme von Fisch. Haushaltsabfälle sind Lebensmittel- und sonstige Abfälle die in den Aufenthalsräumen an Bord anfallen. Bei Betriebsabfällen wird zwischen Ladungsrückständen, Abfälle aus Wartung und Instandhaltungsrückständen und ladungsbezogene Abfälle unterschieden. Bei den Ladungsrückständen handelt es sich um Teile der Ladung, die beim Laden oder Löschen verschüttet werden oder nach dem Löschen auf Schiffen zurückbleiben oder als Überschuss nicht im Laderaum untergebracht werden können. Ausgenommen sind Stoffe, die in einer anderen MARPOL-Anlage aufgeführt wurde. Ladungbezogene Abfälle sind andere Stoffe als die Ladung selbst. Verpackungsmaterial (z.B. Folien) oder Materialien für Ladungsumschlag (z.B. Paletten) und für die Ladungssicherung (z.B. Stahlbänder).36 Abfälle der Wartung und Instandhaltung sind „Stoffe, die sich im Maschinenbereich und im Deckbereich im Lauf von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten und im Betrieb des Schiffes angesammelt haben, wie etwa Ruß (Sott), Ablagerungen aus Maschinen, abgekratzte Farbe, Deckskehricht, Abfälle vom Maschinenreinigen, Putzlappen und so weiter.“37
4.2.2. Die Maßnahmen
Der Anhang V ist am 31. Dezember 1988 in Kraft getreten und verbietet, grundsätzlich das wegwerfen von jeder Form von Plastikmüll ins Meer.38 Ausgenommen sind:(Siehe Tabelle; Müllbeseitigung)
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BSH (2009), S. 1: Übersicht der Bestimmungen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffsmüll
Online im Internet unter: http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umweltschutz/MARPOL_Umweltuebereinkommen/Einleitbedingunegn_Anlage_V.pdf (01.11.2012).
Die Anlage V ist am 31.12.1988 für das Mittelmeer, Ostsee, Schwarzes Meer, Rotes Meer und die Golfgebiete in Kraft getreten. Erst am 18. Februar 1991 ist die Anlage V für die Nordsee in Kraft getreten.39 Hinzu kamen der breite pazifische Raum und das Antarktisgebiet. Diese Gebiete gelten als Sondergebiete und sind dadurch gekennzeichnet, dass sie einen hohen Schiffsverkehr oder niedrigen Wasseraustausch beeinhalten.40 Unter der Vorraussetzung des Art. 211 Abs 6 SRÜ können weitere Sondergebiete entstehen.41
Darüber hinaus sind alle Schiffe und Boote, ab einer Länge von 12 Metern verpflicht Aushänge an Bord anzubringen. Ziel ist die Unterrichtung der Besatzung und der Fahrgäste über die in Regel 3 und 5 (nach Regel 9 Abs. 1).
4.2.2.1. Mülltagebuch
„Die Voraussetzungen für eine Einbringung bestimmen sich nach der jeweiligen Art des Schiffsmülls. In einem Mülltagebuch sind alle Eintragungen über die Behandlung und Beseitigung des an Bord anfallenden Mülls zu dokumentieren.“42 Die Anfoderungen nach MARPOL 73/78, Anlage V, Regel 9 müssen erfüllt sein (siehe Kapitel 2.2.). Es gelten nur die Hoheitsgebiete anderer Vertragsparteien des Übereinkommens. Hinzu kommen feste oder Schwimmende Plattformen, die zur Erforschung oder Ausbeutung des Meeresbodens eingesetzt werden.43 Die Einführung dieser Maßnahme im Jahr 1998, wurde von den Schiffsführungen bemängelt, da ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand verbunden sei. Es müssen (nach Regel 9 Anlage V) jede Müllabgabe an Land, jedes Einleiten ins Meer und jede Verbrennung eingetragen werden. In den Häfen werden diese kontrolliert. Sinn der Dokumentation ist der Nachweis, was mit dem Müll passiert. Somit steigt das Umweltbewusstsein der Kapitäne und der verantwortlichen Offiziere.44
4.2.2.2. Kontrollen und Strafen
Diese Hafenstaatskontrollen, überprüfen die Einhaltung der internationalen Normen, bei Schiffen anderer Flaggenstaaten. Schiffe die unter der Flage eines Landes ohne Koventionsbeitritts fahren können kotrolliert werden, es greift das innerstaatliche Recht.45 Bezogen auf Deutschland: „Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“46 § 324 Abs. 1 StGB. MARPOL Anlage V, hingegen schreibt nur vor: „Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen bis zu 50.000,- EUR geahndet“47
Das Pariser Memoradum verpflichtet die Mitgliedsstaaten mindestens 25% der Schiffe im Hafen zu kontrollieren. Die Mängel müssen bis zum Auslaufen behoben werden, es sei den die Komplettreperatur ist im momentanen Hafen nicht möglich (das Schiff darf auslaufen). Ebenso müssen Schwarz Schiffe öffentlich angeprangert werden.
„Die Einleitungsverbote und –beschränkungen lassen sich wirkungsvoll allerdings nur dann durchsetzen, wenn in den Häfen ausreichende Auffang- und Entsorgungsanlagen zur Verfügung stehen.“48
4.2. EU Richtlinie für Hafenauffangeinrichtungen
Mit der Problematik der Müllentsorgung auf dem Meer, „wurde die Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände […] verabschiedet49 Die Richtline 2000/59/EG vom 27.11.2000 [EG ABI. L 332, S.81 – 89] präzisiert das MARPOL-Übereinkommen für Europäische Häfen und gilt für alle Schiffe […] mit der Ausnahme von Kriegsschiffen.“50 Die Vertragsstaaten werden verpflichtet, Auffang-einrichtungen in den Häfen bereitzustellen. Hauptargument ist hierbei der Schutz der Meeresumwelt.51 Damit die Häfen diese Richtlinie den Bedürfnissen der Schiffe umsetzen können, müsse ein Abfallbewirtschaftungsplan aufgestwellt werden. Für die Entsorgung wird eine Gebühr erhoben, damit die Schiffe die Entsorgungskosten der Häfen decken.
Es wird bemängelt, dass weder das MARPOL-Abkommen, noch die Richtlinie 2000/59/EG zu einer „merklichen Entlastung der Nord- und Ostsee geführt“ haben. Das Hauptargument sei, dass viele Kapitäne und Reedereinen den Müll weiter ins Meer entsorgen.52 „Vielfach werden unzureichende Entsorgungsmöglichkeiten in den Häfen als Problem genannt. Auch unterschiedliche und/ oder hoche Entsorgungsgebühren, komplizierte Logistik (Anmeldung, Zeitaufwand) sind Hemmnisse für die Nicht-Nutzung der Entsorgungseintichtungen. […] Solange die Müllannahme in europäischen Häfen nicht generell kostenfrei gestellt wird, wird sich die Einstellung der Seeleute nur schwer ändern lassen“53
4.3. UN Seerechtsübereinkommen (die Verfassung der Meere)
Dieses Kapitel zeigt, ein weiteres wichtiges Abkommen.
„Die in den sechziger Jahren einsetzende nationale Inanspruchnahme von Meereszonen, […] führeten zur Einberufung der 3. VN Seerechstkonferenz. Das aus ihren Beratungen hervorgegangene Seerechtsübereinkommen enthält eine Regelung für alle Bereiche des Meeres und alle Formen der Meeresnutzung. Einzelne Komplexe, wie zum Beispiel Fragen des Umweltschutzes und der Schiffssicherheit, werden durch spezielle Abkommen geregelt, auf die das Seerechtsübereinkommen direkt oder indierkt verweist. Das Seerechtsübereikommen verweist an mehreren Stellen auf die Möglichkeit für den Abschluß weiterer Abkommen; es ist auf eine normative Fortentwicklung angelegt.“54 Im Jahre 1994 trat das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea“, UNCLOS) in Kraft.55 „Es stellt die wichtigste Rechtsgrundlage im internationalen Recht (Völkerrecht) für die Regelung menschlicher Aktivitäten in den Meeren und Ozeanen dar und verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, die Meeresumwelt adäquat zu schützen und zu bewahren (Art. 192 UNCLOS).“56
Nach Art. 2 Abs. 1 und 2 SRÜ, hören die Grenzen bzw. die Soveränität eines Staates nicht am Meer sondern am Meeresboden und Meeresuntergrund auf. Die Grenze soll höchsens 12 Seemeilen entferent sein (Art. 3). Ebenso sind die Staaten nach Art. 192 SRÜ zum Schutz und Bewahrung der Meere verpflichtet. Die Staaten ergreifen einzeln oder gemeinsam Maßnahmen „um die Verschmutzung der Meeresumwelt ungeachtet ihrer Ursache zu verhüten“ (Art. 194 Abs. 1 SRÜ).57
Die einschlägistenen Bestimmungen sind Verschmutzung durch Einbringen (Art. 210 SRÜ) und Verschmutzung durch Schiffe (Art. 211 SRÜ).58
Die Staaten erlassen Gesetze, sonstige Vorschriften und ergreifen andere Maßnahmen zur Verhütung, Verringerung und Überwachung der Verschmutzung der Meeresumwelt durch Einbringen (i.S.d. Art 210 Abs. 1 und Abs. 2 SRÜ). Das Einbringen, muss ausdrücklich genehmigt werden (i.S.d. Art. 5 SRÜ).59
„Art 211 SRÜ setzt eine weitere Konkretisierung vorraus; in Abs 1 verweist er konkret auf die IMO.“60 „Die Staaten stellen im Rahmen der zuständigen internationalen Organisation oder einer allgemeinen diplomatischen Konferenz internationale Regeln und Normen zur Verhütung, Verringerung und Überwachung der Verschmutzung der Meeresumwelt durch Schiffe auf […]“61 (Artikel 211 Abs.1 SRÜ). Absatz 2 verpflichtet Flaggenstaaten, für Schiffe die deren Flagge führen oder registriert sind, Gesetze und Vorschrifen zum Schutz der Meeresumwelt zu treffen, die nicht weniger wirkungsvoll sein dürfen die völkerrechtlichen Regeln und Normen.62 „Sind diese allgemein anderkannt […], können die Küstenstaaten diese Vorschriften nach Art 211 Abs. 5 SRÜ sogar für Schiffe unter Dreittflagge in Ihrer AWZ verbindlich machen […].63
4.4. EG Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
Die EG Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ist die in dieser Arbeit letzte erwähnte Maßnahme.
„Am 15. Juli 2008 ist die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL 2008/56/EG) in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten und vorrangig anzustreben, seinen Schutz und seine Erhaltung auf Dauer zu gewährleisten und eine künftige Verschlechterung zu vermeiden.“64 Ob dieses geschehen wird, muss an der Stelle weiter geforscht werden.
5. Thesenförmige Zusammenfassung
Nationalstaaten allein können den Meeresschutz nicht sicherstellen. Erst die Koordinierung und Bündelung der Maßnahmen auf regionaler, europäischer und globaler Ebene ermöglichen es, den notwendigen Schutz sicherzustellen. Allgemein sind Internationale Abkommen wichtig und eine gute Sache, aber…
Kritikpunkt 1 (an die Menschen der Vergangenheit)
Seit tausenden von Jahren schmeißen die Menschen ihren Müll ins Meer, erst in den letzten hundert Jahren kam das Umdenken. Abkommen hätten schon vor hunderten von Jahren getroffen werden können.
Kritikpunkt 2 (an die Industrie)
Die Industrie sollte auf alternative Produkte setzen, als auf Plastik.
Kritikpunkt 3 (an Umweltabkommen)
Es gibt Anreize für eine legalisierte Müllentsorgung, wodurch das Problem nur verlagert wird. Die Ozeane werden mit dem Müll schon jetzt nicht fertig. Der Beweis ist der Müllstrudel im Pazifischen Ozean, von der Größe Texas. Der Strudel befindet sich im internationalen Gewässer,65 MARPOL ist jedoch nur zum Schutz der Weltmeere verpflichtet. Ebenso ist der Meeresschutz den reichen See-Staaten vorbehalten, da sich Entwicklungsländer und sonstige Länder einen Umweltschutz nicht leisten können oder wollen.
Kritikpunkt 4 (an die Schiffsbetriebe)
Trotz Gesetze und Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt, gelangt Müll von Schiffen ins Meer. Um Kosten für die Entsorgung und Umrüstung der Schiffe zu sparen, wird das Meer verseucht. Ebenso sollte das Bordpersonal bei der Ausbildung auf Umweltschutz auf Meeren geschult werden.
Literaturverzeichnis
Buchquellen: Abraham, Hans J. (1974): Das Seerecht: Ein Grundriß mit Hinweisen auf die Sonderrechte anderer Verkehrsmittel, vornehmlich das Binnenschiffahrtsrecht und Luftrecht :Vierte Auflage. Berlin/ New York: Walter de Gruyter GmbH & Co.KG.
Beckert, Erwin/ Breuer,Gerhard (1991): Öffentliches Seerecht. Berlin/ New York: Walter de Gruyter GmbH & Co.KG.
Dahm, Georg/ Delbrück, Jost/ Wolfrum, Rüdiger (2002): Völkerrecht 1.: Bd. 1,2: Der Staat und andere Völkerrechtssubjekte. Räume unter internationaler Verwaltung. Berlin/ New York: De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH.
Hintze Matthias (2004): Seeverkehrsrecht- Geschichte, Überblick über die Regelwerke und Umsetzung: Stuienarbeit. Norderstedt: GRIN-Verlag.
Douvier, Stephan (2012): MARPOL. Bremen: Europäischer Hochschulverlag GmbH & Co. KG.
Graf Vitzthum, Wolfgang (Hrsg.) (2010): Völkerrecht: 5. Aufl. Berlin/ New York: Walter de Gruyter GmbH & Co.KG
Jacobshagen, Uwe (Hg.) (2012): Polizei und Sicherheitsmanagement: Seeschifffahrtsrecht: Band 10. Münster: LIT Verlag
Kathert, Beatrice (2010): Piraterie auf See: Risikomanagement und Versicherung. Hamburg: Diplomica Verlag GmbH.
Klaus, Samuel (2009): DeRegulierung der netzbasierten Infrastruktur: Identifikation und Analyse von Lenkungsinstrumenten im Rahmen von De-/Regulierungsvorgängen in Primärinfrastruktursektoren. Norderstedt/ Books on Demand GmbH.
Lagoni, Rainer (Hg.) (2004): Deutsche Seehäfen: Hafenwettbewerb - Hafensicherheit – Schiffsentsorgung. Münster: LIT-Verlag.
O'Riordan, Timothy/ Stasch A. (1996): Umweltwissenschaften und Umweltmanagement. Berlin-Heidelberg: Springer Verlag GmbH.
Reschke, Björn (2003): Schadstoffbekämpfung in der Seeschifffahrt und das Präventivabkommen MARPOL 73/78: Diplomarbeit. Norderstedt: GRIN Verlag.
Matt, Ulrike (2006): Absichtliche Meeresverschmutzung durch Slops: Studienarbeit. Norderstedt:GRIN-Verlag.
Möller, Uwe, J. (2004): Altölentsorgung durch Verwertung und Beseitigung: Mit 111 Bildern und 184 Tabellen. Rennigen: Expert Verlag.
Müller, Johannes/ Krauss, Joseph (1988): Handbuch für die Schiffsführung: Neunte Auflage-Zweiter Band-Teil A. Berlin: Springer-Verlag
Pumpa, Katrin (2012): Urlaub und Meer: Die Kreuzfahrt im Spannungsfeld von Trendreisen und Tourismus: Eine betriebswirtschaftliche Studie. Hamburg: Diplomica Verlag GmbH.
Reschke, Björn (2003): Schadstoffbekämpfung in der Seeschifffahrt und das Präventivabkommen MARPOL 73/78: Diplomarbeit. Norderstedt: GRIN Verlag.
Schulz, Axel/ Auer, Josef (2010): Kreuzfahrten und Schiffsverkehr im Tourismus. München : Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH.
Von Gadow-Stephani, Inken (2006): Der Zugang zu Nothäfen und sonstigen Notliegeplätzen für Schiffe in Seenot. Berlin/ Heidelberg: Springer-Verlag.
Vöneky, Silja (2001): Die Fortgeltung des Umweltvölkerrechts in internationalen bewaffneten Konflikten. Berlin/ Heidelberg: Springer-Verlag.
Internetquellen
BfN (Bundesamt für Naturschutz) (2012): UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS). Online im Internet unter: http://www.bfn.de/habitatmare/de/internationale-konventionen-unclos.php (02.11.2012).
BLMP-Sekretariat (Bund/Länder-Messprogramm) (2011): Die MSRL - eine Chance für die Europäischen Meere. Online im Internet unter: http://www.meeresschutz.info/ (03.11.2012).
BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) (2012): MARPOL Übereinkommen. Online im Internet unter: http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umweltschutz/MARPOL_Umweltuebereinkommen/index.jsp (09.10.2012).
BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) (2002) : Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Online im Internet unter: http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/Grundlagen/SrUe.pdf (02.11.2012). BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) (2009). Übersicht der Bestimmungen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffsabwässer. Online im Internet unter: http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umweltschutz/MARPOL_Umweltuebereinkommen/Einleitbedingunegn_Anlage_IV.pdf (31.10.2012).
DEEPWAVE e.V. – Die Meeresschutzorganisation (2012): Müllhalde Meer. Online im Internet unter: http://www.deepwave-blog.de/2012/04/16/muellhalde-meer-13518292/ (01.08.2012).
BMVBS ( Bundesministerioum für Verkehr , Bau und Stadtentwicklung) (2012): Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO). Online im Internet unter: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/WS/die-internationale-seeschifffahrtsorganisation-imo.html?nn=35892 (02.08.2012).
CSR-Weltweit (Corporate Social Responsibility) (2012): Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meersverschmutzung durch Schiffe (1973). Online im Internet unter: http://www.csr-weltweit.de/de/initiatives-principles/international-conventions/international-convention-for-the-prevention-of-pollution-from-ships-1973/index.html#top (26.10.2012).
Greenpeace (2006), S.1: Schwimmende Müllhalde auf Hoher See: Ein Gigantischer Müllteppich dreht sich im Nordpazifik im Kreis.Online im Internet unter: http://www.greenpeace-muenchen.de/images/stories/Gruppen/Meere/sos_schwimmende_muellhalden_02.pdf (08.10.2012).
IKZM-D (Informations-, Lern-, und Lehrmodule zu den Themen Küste, Meer und Integriertes Küstenzonenmanagement – Deutschland)(2006): 2. Verursacherperspektive. Online im Internet unter: http://www.ikzm-d.de/inhalt.php?page=116,2832 (27.10.2012).
IMO (International Maritime Organization) (2011): Introduction to IMO: IMO – the International Maritime Organization – is the United Nations specialized agency with responsibility for the safety and security of shipping and the prevention of marine pollution by ships. Online im Internet unter: http://www.imo.org/About/Pages/Default.aspx (31.10.2012)
IMO (International Maritime Organization) (2011): Prevention of Pollution by Sewage from Ships: Regulations for the prevention of pollution by sewage are contained in Annex IV of MARPOL. Online im Internet unter: http://www.imo.org/OurWork/Environment/PollutionPrevention/Sewage/Pages/Default.aspx (31.10.2012).
IMO (International Maritime Organization) (2011): Special areas under MARPOL. Online im Internet unter: http://www.imo.org/ourwork/environment/pollutionprevention/specialareasundermarpol/Pages/Default.aspx (31.10.2012).
NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) (2010), S.2.: Müllkippe Meer: PLASTKMÜLL IM MEER - GEFAHR FÜR DIE ARTENVIELFALT: DIE FOLGEN. Online im Internet unter: http://www.nabu.de/meeresschutz/NABU-Broschuere_Muellkippe_Meer.pdf (08.10.2012).
NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.), o.J.: Müll über Bord!: Schiffahrt für vermüllte Meere mitverantwortlich. Online im Internet unter: http://www.nabu.de/themen/meere/plastik/11962.html (26.10.2012).
NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.), o.J.: Schlechte Noten für deutsche Häfen: NABU-Studie zeigt Schwächen bei der Entsorgung von Schiffsabfällen. Online im Internet unter: http://www.nabu.de/themen/meere/plastik/14279.html (07.10.2012).
N-tv (2010): Endlich Klarheit bei Schiffsabwässern: Nur noch gereinigt in die Ostsee. Online im Internet unter: http://www.n-tv.de/reise/Nur-noch-gereinigt-in-die-Ostsee-article1642141.html (08.10.2012).
OSPAR-Commission (2012): About OSPAR. Online im Internet unter http://www.ospar.org/content/content.asp?menu=00010100000000_000000_000000 (01.11.2012).
O.V., o.J.: RICHTLINIE 2000/59/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES: vom 27. November 2000:über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände: (ABl. L 332 vom 28.12.2000, S. 81). Online im Internet unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2000L0059:20081211:DE:PDF (26.10.2012).
O.V.: Gestz zur Förderung der Kreislaufwirtschft und Sicherung der Umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen KrW-/AbfG – Kreislaufwirtschaft und Abfallgesetz -. Online im Internet unter http://www.abfallrecht.org/Gesetze/BUND/krw01.html (25.09.2012).
SaDaBa (Saar-Daten-Bank) (o.J.): StGB (17): Umwelt. Online im Internet unter: http://www.sadaba.de/GSBT_StGB_324_358.html (02.11.2012).
SZ (Süddeutsche Zeitung) (2010): Umweltverschmutzung im Pazifik Ein Strudel aus Plastikmüll: Pet-Flaschen, Tüten, Plastikbehälter: Im Ozean zwischen Kalifornien und Hawaii wächst seit Jahrzehnten ein gigantischer Strudel aus zerriebenem Müll. Nun wollen Umweltschützer eingreifen. Online im Internet unter: http://www.sueddeutsche.de/wissen/umweltverschmutzung-im-pazifik-ein-strudel-aus-plastikmuell-1.90875 (02.11.2012).
Umweltbundesamt (2010), S.11: ABFÄLLE IM MEER – EIN GREVIERENDES ÖKOLOGISCHES, ÖKONOMISCHES UND ÄSTETISCHES PROBLEM. Online im Internet unter: http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3900.pdf (28.10.2012).
Umwelt-Online (o.J.): Erschließung MEPC.76(40): Normspezifikation für bordseitige – Verbrennungsanlagen: Vom 23. Februar 2007: (VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2007 S. 174;::23.02.2007 S. 185). Online im Internet unter: http://www.umwelt-online.de/recht/gefahr.gut/see/mepc/76_40.htm (01.11.2012).
UNRIC (Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa )(o.J.): Umweltbericht „GEO 3“ über den Zustand der Umwelt in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft: GEO-3 1972-2002: Vergangenheit und Gegenwart: Online im Internet unter:http://www.unric.org/html/german/unep/geo3.htm (08.10.2012).
WWF (2009): Ostsee soll kein Kreuzfahrt-Klo bleiben: Kreuzfahrt-Reedereien wollen auf unsachgemäße Abwasserentsorgung verzichten. / WWF sieht Hafenbetreiber in der Pflicht. Online im Internet unter: http://www.wwf.de/ostsee-soll-kein-kreuzfahrt-klo-bleiben/ (08.10.2012).
Zeit Online (1955): Die Pest von Sylt: Schleswig-Holtstein: m.,j. Wsterland/Sylt. Online im Internet unter: http://www.zeit.de/1955/07/die-pest-von-sylt (14.10.2012).
Abbildungen:
World Ocean review (2008): 4 Endstation Ozean – von der Verschmutzung der Meere. S.87. Online im Internet unter: http://worldoceanreview.com/wp-content/downloads/WOR_Kapitel_4.pdf (07.10.2012).
[...]
1 Vgl. Reschke, Björn (2003), S.25.
2 O'Riordan, Timothy/ Stasch, A. (1996), S.470.
3 Vgl. DEEPWAVE e.V. (2012): Müllhalde Meer. Online im Internet unter: http://www.deepwave-blog.de/2012/04/16/muellhalde-meer-13518292/ (01.08.2012).
4 O'Riordan, Timothy/ Stasch, A. (1996), S.470.
5 Vgl. Klaus, Samuel (2009), S. 224.
6 Vgl. Douvier, Stephan (2012), S. 14.
7 IKZM-D (2006): 2. Verursacherperspektive. Online im Internet unter: http://www.ikzm-d.de/inhalt.php?page=116,2832 (27.10.2012).
8 Greenpeace (2006), S.1: Schwimmende Müllhalde auf Hoher See: Ein Gigantischer Müllteppich dreht sich im Nordpazifik im Kreis.Online im Internet unter: http://www.greenpeace-muenchen.de/images/stories/Gruppen/Meere/sos_schwimmende_muellhalden_02.pdf (08.10.2012).
9 Vgl. Greenpeace (2006), S.1: Schwimmende Müllhalde auf Hoher See: Ein Gigantischer Müllteppich dreht sich im Nordpazifik im Kreis.Online im Internet unter: http://www.greenpeace-muenchen.de/images/stories/Gruppen/Meere/sos_schwimmende_muellhalden_02.pdf (08.10.2012).
10 NABU (o.J.): Plastikmüll im Meer: Der NABU fragt nach: Sind Sie sich der Gefahren von Plastik bewusst? Online im Internet unter: http://www.nabu.de/themen/meere/plastik/ (08.10.2012).
11 Vgl. Umweltbundesamt (2012): Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz: Schutz der Meere: Meeresmüll: Ein Meer von Kunststoffen – Was können wir gegen die Vermüllung der Ozeane tun?. Online im Internet unter: http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/meere/meeresmuell.htm
12 NABU (2010), S.2.: Müllkippe Meer: PLASTKMÜLL IM MEER - GEFAHR FÜR DIE ARTENVIELFALT: DIE FOLGEN. Online im Internet unter: http://www.nabu.de/meeresschutz/NABU-Broschuere_Muellkippe_Meer.pdf (08.10.2012).
13 UNRIC (o.J.): Umweltbericht „GEO 3“ über den Zustand der Umwelt in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft: GEO-3 1972-2002: Vergangenheit und Gegenwart: Online im Internet unter:http://www.unric.org/html/german/unep/geo3.htm (08.10.2012).
14 Vgl. Reschke, Björn (2003), S.2.
15 Vgl. IMO (o.J.): Introduction to IMO. IMO – the International Maritime Organization – is the United Nations specialized agency with responsibility for the safety and security of shipping and the prevention of marine pollution by ships. Online im Internet unter: http://www.imo.org/About/Pages/Default.aspx (31.10.2012).
16 Vgl. Matt, Ulrike (2006), S.7.
17 Vgl. Douvier, Stephan (2012), S. 24.
18 Beckert, Erwin/ Breuer,Gerhard (1991), S. 565.
19 Vgl. Reschke, Björn (2003), S.37.
20 Douvier, Stephan (2012), S. 25.
21 Vgl. Abraham, Hans J. (1974), S. 9.
22 Reschke, Björn (2003), S.37.
23 Vgl. Douvier Stephan (2012), S. 25.
24 Vgl. Müller, Johannes/ Krauss, Joseph (1988), S. 80-81.
25 Schulz, Axel/ Auer, Josef (2010), S. 106,[Hervorheb. i.O.].
26 Vgl. Jacobshagen, Uwe (Hg.) (2012), S. 84.
27 Vgl. Hintze Matthias (2004), S. 4.
28 Vgl. BMVBS (2012): Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO). Online im Internet unter http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/WS/die-internationale-seeschifffahrtsorganisation-imo.html?nn=35892 (02.08.2012).
29 Vgl. Vöneky, Silja (2001), S. 87.
30 CRS-Weltweit (2012): Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meersverschmutzung durch Schiffe (1973). Online im Internet unter: http://www.csr-weltweit.de/de/initiatives-principles/international-conventions/international-convention-for-the-prevention-of-pollution-from-ships-1973/index.html#top (26.10.2012).
31 BSH (2012): MARPOL Übereinkommen. Online im Internet unter: http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umweltschutz/MARPOL_Umweltuebereinkommen/index.jsp (09.10.2012).
32 Jacobshagen, Uwe (Hg.) (2012), S. 85.
33 BSH (2009), S. 2: Übersicht der Bestimmungen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffsmüll. Online im Internet unter: http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umweltschutz/MARPOL_Umweltuebereinkommen/Einleitbedingunegn_Anlage_V.pdf (01.11.2012).
34 Vgl. IMO (2011): Prevention of Pollution by Garbage from Ships: Regulations for the Prevention of pollution by garbage from ships are contained in Annex V of MARPOL. Online im Internet unter: http://www.imo.org/ourwork/environment/pollutionprevention/garbage/Pages/Default.aspx (01.11.2012).
35 Umwelt-Online (o.J.) (2.5.): Erschließung MEPC.76(40): Normspezifikation für bordseitige – Verbrennungsanlagen: Vom 23. Februar 2007: (VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2007 S. 174;::23.02.2007 S. 185). Online im Internet unter: http://www.umwelt-online.de/recht/gefahr.gut/see/mepc/76_40.htm (01.11.2012).
36 Vgl. Douvier, Stephan (2012), S. 102-103.
37 Umwelt-Online (o.J.) (2.9.): Erschließung MEPC.76(40): Normspezifikation für bordseitige – Verbrennungsanlagen: Vom 23. Februar 2007: (VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2007 S. 174;::23.02.2007 S. 185). Online im Internet unter: http://www.umwelt-online.de/recht/gefahr.gut/see/mepc/76_40.htm (01.11.2012).
38 Vgl. IMO (2011): International Convention for the Prevention of Pollution from ships (MARPOL): Adoption: 1973 (Convention), 1978 (1978 Protocol), 1997 (Protocol – Annex VI); Entry into force: 2: October 1983 (Annexes I and II).
39 Vgl. IMO (2011): Special areas under MARPOL. Online im Internet in der Tabelle unter: http://www.imo.org/ourwork/environment/pollutionprevention/specialareasundermarpol/Pages/Default.aspx (31.10.2012).
40 IMO (2011): Prevention of Pollution by Garbage from Ships: Regulations for the Prevention of pollution by garbage from ships are contained in Annex V of MARPOL. Online im Internet unter: http://www.imo.org/ourwork/environment/pollutionprevention/garbage/Pages/Default.aspx (31.10.2012).
41 Vgl. BSH (2002), S.96: Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Online im Internet unter: http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/Grundlagen/SrUe.pdf (02.11.2012).
42 BSH (2012): MARPOL-Übereinkommen. Online im Internet unter: http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umweltschutz/MARPOL_Umweltuebereinkommen/index.jsp (31.10.2012).
43 Vgl. Jacobshagen, Uwe (Hg.) (2012) S. 154.
44 Vgl. Douvier, Stephan (2012), S. 109.
45 Vgl. Reschke, Björn (2003),S. 48-49.
46 SaDaBa (o.J.): StGB (17): Umwelt. Online im Internet unter: http://www.sadaba.de/GSBT_StGB_324_358.html (02.11.2012).
47 BSH (2009), S. 3: Übersicht der Bestimmungen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffsmüll. Online im Internet unter: http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umweltschutz/MARPOL_Umweltuebereinkommen/Einleitbedingunegn_Anlage_V.pdf (01.11.2012).
48 Von Gadow-Stephani, Inken (2006), S. 196.
49 Lagoni, Rainer (2004), S. 50.
50 Möller, Uwe, J. (2004), S. 416.
51 Vgl. o.V., o.J., S.2: RICHTLINIE 2000/59/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES: vom 27. November 2000:über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände(ABl. L 332 vom 28.12.2000, S. 81). Online im Internet unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2000L0059:20081211:DE:PDF (26.10.2012).
52 Vgl. NABU, o.J.: Müll über Bord!: Schiffahrt für vermüllte Meere mitverantwortlich. Online im Internet unter:http://www.nabu.de/themen/meere/plastik/11962.html (26.10.2012).
53 Umweltbundesamt (2010), S.11: ABFÄLLE IM MEER – EIN GREVIERENDES ÖKOLOGISCHES, ÖKONOMISCHES UND ÄSTETISCHES PROBLEM. Online im Internet unter: http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3900.pdf (28.10.2012).
54 Dahm, Georg/ Delbrück, Jost/ Wolfrum, Rüdiger (2002), S. 341.
55 Vgl. BfN (2012): UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS). Online im Internet unter: http://www.bfn.de/habitatmare/de/internationale-konventionen-unclos.php (02.11.2012).
56 BfN (2012): UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS). Online im Internet unter: http://www.bfn.de/habitatmare/de/internationale-konventionen-unclos.php (02.11.2012).
57 Vgl. BSH (2002) S. 88: Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Online im Internet unter: http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/Grundlagen/SrUe.pdf (02.11.2012).
58 Vgl. Vitzthum, Wolfgang (2010), S. 477.
59 Vgl. BSH (2002) S.94-95: Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Online im Internet unter: http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/Grundlagen/SrUe.pdf (02.11.2012).
60 Vitzthum, Wolfgang (2010), S. 477.
61 BSH (2002), S.95: Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Online im Internet unter: http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/Grundlagen/SrUe.pdf (02.11.2012).
62 Vgl. BSH (2002), S.95: Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Online im Internet unter: http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/Grundlagen/SrUe.pdf (02.11.2012).
63 Vitzthum, Wolfgang (2010), S. 477.
64 BLMP-Sekretariat (2011): Die MSRL - eine Chance für die Europäischen Meere. Online im Internet unter: http://www.meeresschutz.info/ (03.11.2012).
65 SZ (2010): Umweltverschmutzung im Pazifik Ein Strudel aus Plastikmüll: Pet-Flaschen, Tüten, Plastikbehälter: Im Ozean zwischen Kalifornien und Hawaii wächst seit Jahrzehnten ein gigantischer Strudel aus zerriebenem Müll. Nun wollen Umweltschützer eingreifen. Online im Internet unter: http://www.sueddeutsche.de/wissen/umweltverschmutzung-im-pazifik-ein-strudel-aus-plastikmuell-1.90875 (02.11.2012).
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