Vor dem Hintergrund der Gesetzesnovelle beschäftigt sich diese Arbeit mit der Frage, welche Chancen und Risiken für die Verwaltung durch die Reform des Kinder- und Jugendhilferechts hin zu einem „inklusiven SGB VIII“ entstehen. Der Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf der Einführung des sogenannten „Verfahrenslotsens“ im Jahr 2024. Zudem wird ein Ausblick auf die Übernahme der einheitlichen sachlichen Zuständigkeit der Eingliederungshilfe in das SGB VIII und die damit verbundenen Chancen und Risiken gegeben.
Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist in den vergangenen Jahrzehnten immer wichtiger geworden. Dies trifft umso mehr für Kinder und Jugendliche zu. Der Eingliederungshilfe kommt daher eine wesentliche Rolle innerhalb des Sozialleistungssystems der BRD zu. Dabei erstaunt jedoch, dass Hilfen für Kinder und Jugendliche, unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht, von verschiedenen Sozialleistungsträgern erbracht werden. Zudem sind nach Art der Behinderung unterschiedliche Träger für die Gewährung der Eingliederungshilfe zuständig, sodass sich der Erhalt einer Hilfe für die Eltern schwierig gestalten kann. Bereits seit den 1990er Jahren wird daher in der Fachwelt der Kinder- und Jugendhilfe immer wieder eine Zusammenführung aller Leistungen für Kinder mit und ohne Behinderung im SGB VIII gefordert.
Der Bundesgesetzgeber nahm sich daher in der letzten Legislaturperiode vor, das SGB VIII zu reformieren und die sogenannte „inklusive Lösung“ zu normieren, was jedoch an der nicht zufriedenstellenden Umsetzung und schlussendlich der fehlenden Zustimmung des Bundesrates scheiterte. Mit Verabschiedung des Koalitionsvertrages der 19. Legislaturperiode einigten sich die Regierungsparteien erneut auf eine Weiterentwicklung des SGB VIII. Ende 2018 wurde dazu der Dialogprozess „Mitreden - Mitgestalten“ zur Modernisierung des SGB VIII gestartet. Im Oktober 2020 legte das BMFSFJ dann einen Referentenentwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vor. Es folgte im Januar 2021 der Regierungsentwurf. Nach den Lesungen im Bundestag, der Stellungnahme des Bundesrates und leichten Anpassungen durch den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfolgte am 22.04.2021 die Verabschiedung des KJSG durch den Bundestag und am 07.05.2021 die Zustimmung des Bundesrates. Damit kann das Gesetz zeitnah nach der noch vorzunehmenden Verkündung in Kraft treten.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die aktuelle Rechtslage
3 Darstellung der SGB VIII-Reform zum „inklusiven SGB VIII“
4 Chancen und Risiken der Gesetzesänderung
4.1 Verfahrenslotse
4.2 Sachliche Gesamtzuständigkeit des Jugendhilfeträgers
5 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht kritisch die durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eingeleitete Reform hin zu einem „inklusiven SGB VIII“, wobei insbesondere die Chancen und Risiken für die Verwaltung bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben im Mittelpunkt stehen.
- Analyse der aktuellen Rechtslage und bestehender Schnittstellenprobleme zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe.
- Evaluation der Einführung des „Verfahrenslotsen“ als Unterstützung für Familien und zur Vorbereitung des Zuständigkeitsübergangs.
- Kritische Würdigung der geplanten Übernahme der sachlichen Gesamtzuständigkeit des Jugendhilfeträgers.
- Untersuchung der administrativen Herausforderungen, Kostenfolgen und des notwendigen weiteren Gesetzgebungsbedarfs.
Auszug aus dem Buch
4.1 Verfahrenslotse
Die Regelungen des § 10b SGB VIII-E übertragen dem Verfahrenslotsen zwei Aufgaben. Nach Abs. 1 obliegt ihm im Verfahren die unabhängige Beratungs- und Unterstützungsfunktion der Leistungsberechtigten, Eltern usw. Mit Abs. 2 kommt ihm eine Organisationsentwicklungsfunktion zu, da er die örtlichen Träger der Jugendhilfe beim Prozess der Leistungszusammenführung der Eingliederungshilfesysteme unterstützen soll.
Die grundsätzliche Einführung, auch im Rahmen des dreistufigen Verfahrens, wird insgesamt als positiv bewertet. Gerade aus Sicht der Bürgerorientierung scheint die Einführung sinnvoll, denn es kommt immer wieder vor, dass Familien mit Kindern mit Behinderung Hilfe im Verfahren benötigen, die der Verfahrenslotse künftig liefern soll. Fegert begrüßt ihn als wichtige Orientierungshilfe im „Hilfedschungel“. Gleichzeitig dient der Verfahrenslotse für die Verwaltungen als Ressourcenaufbau zur Vorbereitung des Zuständigkeitsübergangs aus dem SGB IX in das SGB VIII im Jahr 2028. Die Einführung des Verfahrenslotsen bietet den Jugendämtern also zwei wesentliche Chancen: die Steigerung der Bürgerorientierung durch eine fachlich hochwertige Unterstützung der Leistungsberechtigten im Verfahren und gleichzeitig der frühzeitige Kompetenzaufbau im Jugendamt bis zur erläuterten Zusammenführung der Zuständigkeiten im SGB VIII.
Doch die rechtliche Ausgestaltung der Norm des § 10b SGB VIII-E muss sich auch einiger Kritik stellen: so erscheint es zum einen fraglich, ob die Doppelstruktur der Beratung und Organisationsentwicklung von einer Fachkraft allein umgesetzt werden kann. Böllert geht an dieser Stelle nicht davon aus. In diesem Zusammenhang wird zudem deutlich, dass die Kostenprognose des Bundesgesetzgebers zu niedrig erscheint. Für die Länder und Kommunen werden jährliche Kosten für den Verfahrenslotsen in Höhe von 18,5 Mio. Euro prognostiziert. Verteilt auf ca. 580 Jugendämter in Deutschland wären dies im Schnitt ca. 31.900 Euro, was maximal eine Stelle je Jugendamt abdecken dürfte.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die langjährige Debatte um die Zusammenführung der Hilfen für Kinder mit und ohne Behinderung und führt in die Fragestellung zur KJSG-Reform ein.
2 Die aktuelle Rechtslage: Dieses Kapitel erläutert das bestehende, oft als problematisch empfundene Nebeneinander von SGB VIII und SGB IX bei der Zuständigkeit für Eingliederungshilfen.
3 Darstellung der SGB VIII-Reform zum „inklusiven SGB VIII“: Es wird das dreistufige Modell skizziert, durch das langfristig eine einheitliche Zuständigkeit im SGB VIII erreicht werden soll.
4 Chancen und Risiken der Gesetzesänderung: Hier erfolgt eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Einführung des Verfahrenslotsen sowie der Übertragung der Gesamtzuständigkeit auf den Jugendhilfeträger.
4.1 Verfahrenslotse: Die Analyse konzentriert sich auf die Doppelrolle des Lotsen, die Finanzierung und die ungeklärte rechtliche Anbindung innerhalb der Verwaltung.
4.2 Sachliche Gesamtzuständigkeit des Jugendhilfeträgers: Es werden die Bedenken hinsichtlich der fehlenden Verbindlichkeit für notwendige Folgeregelungen und der unklaren Kostenlast für Kommunen thematisiert.
5 Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Reform zwar ein richtiges Ziel verfolgt, aber in der Umsetzung durch Unklarheiten und mangelnde Verbindlichkeit erheblichen Nachbesserungsbedarf lässt.
Schlüsselwörter
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, KJSG, Inklusion, SGB VIII, Eingliederungshilfe, Verfahrenslotse, Jugendamt, Zuständigkeit, Sozialleistungssystem, Rechtsreform, Bürgerorientierung, Kostenbeteiligung, Verwaltung, SGB IX, Schnittstellenprobleme.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der kritischen Bewertung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) und dessen Ziel, durch eine SGB VIII-Reform ein inklusives Hilfesystem für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?
Zentrale Themen sind die „inklusive Lösung“, die rechtliche Gestaltung der Zuständigkeitsregeln, die Einführung des Verfahrenslotsen sowie die administrativen und finanziellen Herausforderungen für die Kommunen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu analysieren, ob das KJSG die erhoffte Inklusion praktisch umsetzen kann und welche Chancen oder Risiken für die öffentliche Verwaltung durch die Reform entstehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird angewendet?
Der Autor führt eine tiefgehende Literaturanalyse durch, wertet den Gesetzgebungsprozess sowie Stellungnahmen von Experten und Wohlfahrtsverbänden aus und vergleicht diese mit den gesetzlichen Neuregelungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der aktuellen Rechtslage, die Erläuterung der Reformschritte des KJSG sowie eine intensive Chancen-Risiken-Analyse der zwei Kernelemente: der Einrichtung des Verfahrenslotsen und der späteren Zuständigkeitsübernahme durch den Jugendhilfeträger.
Welche Aspekte charakterisieren diese Arbeit besonders?
Sie zeichnet sich durch eine kritische Distanz zum Gesetzgeber aus, insbesondere hinsichtlich der mangelnden Verbindlichkeit künftiger Regelungen und der potenziellen Unterfinanzierung der Verwaltungsaufgaben.
Welche Probleme sieht der Autor bei der Rolle des Verfahrenslotsen?
Der Autor kritisiert insbesondere das Spannungsverhältnis zwischen der gesetzlich geforderten Unabhängigkeit der Lotsen und ihrer tatsächlichen Anbindung im Jugendamt, was zu Interessenskonflikten führen kann.
Warum wird die dritte Stufe der Reform (2028) kritisch hinterfragt?
Das Hauptproblem ist laut Autor die Unsicherheit: Da für die Umsetzung der Gesamtzuständigkeit ein noch zu verabschiedendes Bundesgesetz erforderlich ist, könnte die Reform bei dessen Scheitern wirkungslos bleiben.
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- Anonym (Autor:in), 2021, Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1334880