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Die rechtlichen Irritationen des Motu Proprio Summorum Pontificum

Titel: Die rechtlichen Irritationen des Motu Proprio Summorum Pontificum

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2021 , 17 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Dr. Klaus Altenbach (Autor:in)

Theologie - Praktische Theologie
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die vorliegende Arbeit stellt nach einem kurzen historischen Abriss zur Entwicklung des Missale Romanum und der Ausnahmeregeln nach 1969 das Motu Proprio Benedikts XVI. in seinen beiden Teilen (Pars narrativa und Pars normativa) vor und analysiert anschließend die Motivation und Begründungen des Papstes. Die Bestimmungen des Artikels 1 in Summorum Pontificum haben wegen ihrer ungewohnten und deshalb missverständlichen Begrifflichkeit zahlreiche kirchenrechtliche Diskussionen zum richtigen Verständnis und der zugrundeliegenden Intention ausgelöst. Die verschiedenen Positionen von Befürwortern und Gegnern des umstrittenen Gesetzes werden in der gebotenen Kürze zusammenfassend gegenübergestellt.

Das Zweite Vatikanische Konzil reformierte die katholische Kirche in den 1960er Jahren auf vielen Gebieten grundlegend. Eines der ersten Ergebnisse des Konzils war die annähernd einstimmig beschlossene Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Consilium (1963). Die darin gefassten Beschlüsse bilden die Grundlage für das neue Missale Romanum, das Papst Paul VI. 1969 promulgiert. Während die meisten Katholiken weltweit die Liturgiereform, insbesondere wegen der volkssprachlichen Texte und Gebete, freudig begrüßten, hing eine Minderheit von Traditionalisten weiter der vorkonziliaren Liturgie an. Die zunächst nur als Übergangslösung geduldete Zelebration nach dem Missale Johannes XXIII. von 1962 hält sich in den folgenden Jahrzehnten hartnäckig, oft verbunden mit einer grundsätzlichen Geringschätzung der Reformen des Konzils. Insbesondere die Vorgänge um die Priesterbruderschaft St. Pius X. des französischen Erzbischofs Lefebvre manifestieren die Spaltungstendenzen in konservativen Kirchenkreisen. Kardinal Ratzinger bemüht sich als Präfekt der Glaubenskongregation intensiv um die Einheit der Kirche und versucht zusammen mit Papst Johannes Paul II., weitere Abspaltungen aufzuhalten. Die Ausnahmeregelungen zum Gebrauch des alten Missale werden großzügig erweitert. Nach der Übernahme des Papstamtes erlaubt Benedikt XVI. schließlich mit seinem Motu Proprio Summorum Pontificum (2007) den vorkonziliaren Ritus als "außerordentliche Ausdrucksform" wieder grundsätzlich.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Hinführung

2. Vorgeschichte

2.1 Historische Entwicklung des Missale Romanum bis 1969

2.2 Ausnahmeregelungen 1969 – 1988

3. MP Summorum Pontificum (2007)

3.1 Pars narrativa

3.2 Pars normativa

3.3 Intentionen und Theologie Benedikts XVI.

4. Kirchenrechtliche Diskussion des MP Summorum Pontificum

4.1 Ritus – Expressio – Usus

4.2 Ordinaria – Extraordinaria

4.3 Numquam abrogata

5. Aktuelle Entwicklung – MP Traditionis Custodes

6. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die kirchenrechtlichen Irritationen, die durch das Motu Proprio Summorum Pontificum (2007) von Papst Benedikt XVI. ausgelöst wurden. Ziel ist die Analyse der rechtlichen Begründungen für die Einführung des außerordentlichen Ritus sowie die kritische Auseinandersetzung mit der neuerlichen Kehrtwende durch das Motu Proprio Traditionis Custodes unter Papst Franziskus.

  • Historische Genese des Missale Romanum und liturgische Reformen seit 1969
  • Rechtliche Analyse der Begriffe „ordentliche“ und „außerordentliche“ Ausdrucksform
  • Diskurs um die angebliche fortdauernde Gültigkeit (numquam abrogata) des alten Messbuchs
  • Bewertung der kirchenrechtlichen Intentionen und der innerkirchlichen Versöhnungsbemühungen
  • Folgen der aktuellen liturgischen Neuregelung durch Papst Franziskus

Auszug aus dem Buch

3.1 Pars narrativa

Schon während seiner Zeit als Präfekt der Glaubenskongregation befasst sich Kardinal Ratzinger intensiv mit den Auswirkungen der Einführung des Missale Romanum von 1969 und dessen Ablehnung durch traditionalistische Kreise, insbesondere die Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX). Sicherlich ist er an den genannten Ausnahmeregelungen Johannes Pauls II. maßgeblich beteiligt. Zwei Jahre nach Übernahme des Papstamtes setzt er nun mit dem Motu Proprio Summorum Pontificum den Ausnahmen ein Ende und lässt die Feier der heiligen Messe nach dem Missale von 1962 unter bestimmten Randbedingungen wieder grundsätzlich zu.

In der Pars narrativa dieses Gesetzgebungsakts legt Benedikt XVI. seine Motive für die Neuregelung dar und betont zunächst die zu allen Zeiten enge Verbindung zwischen dem Gesetz des Glaubens (lex credendi) und dem Gesetz des Betens (lex orandi). Die Liturgie ist somit Ausdruck des rechten Glaubens und kann sich nicht losgelöst von dogmatischen Festlegungen entwickeln. In einem knappen historischen Abriss zeichnet er die Entstehung des Missale Romanum nach, die im Wesentlichen durch das Wirken der Päpste vorangebracht wurde. Besonders hebt er hier die Leistungen Gregors des Großen und Pius V. hervor und schließt diesen Durchgang mit der Reform des Missale durch Paul VI. auf Basis der Festlegungen des Zweiten Vatikanischen Konzils.

Anschließend geht er auf die Probleme ein, die „nicht wenige Gläubige“ mit der Neufassung des Missale von 1969 haben. Wegen ihrer tiefen emotionalen Bindung an die frühere Form des Messfeier hätten zunächst Ausnahmeregeln zur Anwendung des Missale Johannes XXIII. von 1962 gegolten, die zunehmend ausgeweitet wurden. Die „inständigen Bitten dieser Gläubigen“ nimmt der Papst nun zum Anlass für die in der folgenden Pars normativa aufgeführten Gesetzesänderungen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Hinführung: Einführung in die Thematik der liturgischen Reformen des 20. Jahrhunderts und die Reaktionen innerhalb der Kirche.

2. Vorgeschichte: Übersicht über die historische Entwicklung des Missale Romanum von der vorkonziliaren Zeit bis zu den Ausnahmeregelungen zwischen 1969 und 1988.

3. MP Summorum Pontificum (2007): Analyse der Struktur, der theologischen Beweggründe und der normativen Bestimmungen des Motu Proprio von Benedikt XVI.

4. Kirchenrechtliche Diskussion des MP Summorum Pontificum: Auseinandersetzung mit der Fachdiskussion zur Terminologie und dem rechtlichen Status der beiden Ritusformen.

5. Aktuelle Entwicklung – MP Traditionis Custodes: Darstellung der jüngsten liturgischen Neuregelungen durch Papst Franziskus und die Abkehr vom Kurs seines Vorgängers.

6. Fazit: Zusammenfassende Bewertung des Scheiterns der Koexistenz zweier Anwendungsformen der einen lex orandi.

Schlüsselwörter

Summorum Pontificum, Traditionis Custodes, Missale Romanum, Liturgiereform, Lex orandi, Lex credendi, außerordentliche Form, ordentliche Form, Kirchenrecht, Benedikt XVI., Papst Franziskus, Priesterbruderschaft St. Pius X., tridentinische Messe, Sakralität, Versöhnung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die kirchenrechtliche Situation und die liturgischen Spannungsfelder, die durch das Motu Proprio Summorum Pontificum von 2007 entstanden sind, sowie deren Aufhebung durch Traditionis Custodes im Jahr 2021.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum stehen die liturgische Entwicklung, die kirchenrechtliche Definition von Ritusformen und die Bemühungen um Einheit und Versöhnung innerhalb der katholischen Kirche.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, die Motive für die Zulassung des vorkonziliaren Ritus als „außerordentliche Form“ und die Gründe für die spätere restriktive Neuregelung durch Papst Franziskus wissenschaftlich aufzuarbeiten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine kirchenrechtliche und historische Analyse, die primäre Quellen wie das Motu Proprio und Begleitbriefe der Päpste sowie kirchenrechtliche Kommentare und Fachliteratur auswertet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die historische Vorgeschichte, die detaillierte Analyse von Summorum Pontificum (Pars narrativa und normativa), die kirchenrechtliche Fachdiskussion sowie die aktuelle Situation unter Traditionis Custodes.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Summorum Pontificum, Traditionis Custodes, Liturgiereform, Lex orandi, lex credendi, Missale Romanum und die Unterscheidung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Ritusform.

Wie bewertet der Autor die Rolle von Benedikt XVI.?

Der Autor zeigt auf, wie Benedikt XVI. versuchte, durch eine „Hermeneutik der Kontinuität“ und die Freigabe des alten Missale die Spaltung der Kirche zu überwinden, was jedoch zu neuen Irritationen führte.

Warum wird die Bezeichnung „numquam abrogata“ diskutiert?

Der Begriff wurde von Kritikern und Befürwortern intensiv hinterfragt, da das Motu Proprio behauptete, das Missale von 1962 sei niemals abgeschafft worden, was rechtlich und historisch im Widerspruch zu den Bestimmungen Pauls VI. steht.

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Details

Titel
Die rechtlichen Irritationen des Motu Proprio Summorum Pontificum
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Katholisch-theologische Fakultät)
Veranstaltung
Liturgie und Recht: Streitfragen aus Geschichte und Gegenwart
Note
1,0
Autor
Dr. Klaus Altenbach (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2021
Seiten
17
Katalognummer
V1348489
ISBN (PDF)
9783346856296
ISBN (Buch)
9783346856302
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Summorum Pontificum Moto Proprio Kirchenrecht tridentinische Messe Papst Benedikt XVI. lateinische Mess Missale Romanum
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Dr. Klaus Altenbach (Autor:in), 2021, Die rechtlichen Irritationen des Motu Proprio Summorum Pontificum, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1348489
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Leseprobe aus  17  Seiten
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