Die Ansprüche aus dem Steuerverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Dieser in § 38 AO verankerte Grundsatz des allgemeinen Steuerschuldrechts verleitet den Steuerpflichtigen naturgemäß dazu, den an sich unter den gesetzlichen Tatbestand einer Steuernorm fallenden Lebenssachverhalt so zu gestalten, dass zumindest ein Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt ist und der Steueranspruch damit nicht entsteht. Die Wahl der günstigsten, die niedrigste Steuerbelastung gewährenden Gestaltung ist zwar grundsätzlich zulässig. § 42 AO setzt der Gestaltungsfreiheit für den Fall missbräuchlicher Gestaltungen jedoch Grenzen. Danach kann das Steuergesetz durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nicht umgangen werden. Durch das Jahressteuergesetz 2008 vom 20.12.2007 ist § 42 AO grundlegend neu gefasst worden. Im Gesetzgebungsverfahren vorausgegangen waren verschiedene Entwurfsfassungen, die jeweils von kontroversen Diskussionen in der Literatur begleitet wurden und Gegenstand zum Teil heftiger Kritik waren. Vor allem auf der Ebene des Verfassungsrechts sind die Gesetzesentwürfe angegriffen worden. So war unter anderem von einem „kodifizierten Misstrauen“ gegenüber zivilrechtlichen Gestaltungen die Rede, das für einen freiheitlichen Steuerstaat unwürdig sei. Rechtsstaatliche Bedenken wurden angemeldet; aber auch systematische und vor allem methodische Fehlleistungen des Gesetzgebers sind geltend gemacht worden.
Der Gesetzgeber verfolgte mit der Neufassung des § 42 AO das rechtspolitisch motivierte Ziel, eine schlagkräftigere Vorschrift im Kampf gegen Steuerumgehungen zu schaffen. In der Gesetzesbegründung wird dies freilich als Präzisierung und Effektuierung der Norm umschrieben. Als Mittel dienten neben einer gesetzlichen Definition des Missbrauchsbegriffs vor allem eine Beweislastregelung sowie eine Bestimmung zum Verhältnis von § 42 AO zu speziellen Missbrauchsvorschriften. Letzteres war eine Reaktion des BMF auf eine als unzureichend empfundene Rechtsprechung des BFH.
Im Folgenden sollen zunächst in Form eines Überblicks die Kernprobleme des § 42 AO a.F. dargestellt werden. Im Anschluss daran wird die Neufassung des § 42 AO im Einzelnen untersucht, wobei ein Vergleich der alten und neuen Rechtslage im Mittelpunkt der Untersuchung steht. Den Abschluss bildet eine kritische Würdigung der neugefassten Norm unter besonderer Berücksichtigung der gesetzgeberischen Zielsetzung.
Gliederung
A. Einleitung
B. Rechtslage im Anwendungsbereich des § 42 AO a.F.
I. Der Tatbestand des § 42 AO a.F. im Überblick
II. Kernprobleme auf der Tatbestands- und Konkurrenzebene
1. Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts
a.) Konkretisierung durch die Rechtsprechung
aa.) Merkmal der Unangemessenheit
bb.) Merkmal der Ungewöhnlichkeit
cc.) Subjektives Element der Missbrauchsabsicht
b.) Steuerumgehung
2. Abschirmwirkung des § 42 Abs. 2 AO a.F.
III. Kernprobleme des Verfahrensrechts
1. Korrekturvorschriften
2. Beweislast
IV. Zusammenfassung
C. Rechtslage im Anwendungsbereich des § 42 AO n.F.
I. Tatbestand des § 42 AO n.F.
1. Entstehungsgeschichte im Überblick
a.) Reformüberlegungen des Gesetzgebers
b.) Referentenentwurf vom 16.04.2007
c.) Kabinettsbeschluss vom 8.08.2007
d.) Jahressteuergesetz 2008
2. Struktur der neugefassten Generalklausel
a.) Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts
b.) Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten
aa.) Legaldefinition des Missbrauchs
(1.) Unangemessene rechtliche Gestaltung
(2.) Gesetzlich nicht vorgesehener Steuervorteil
bb.) Umgehung des Steuergesetzes
c.) Konkurrenzen
d.) Rechtsfolge
3. Analyse der Norm
a.) Kodifizierung einer Prüfungsreihenfolge
aa.) Konkurrenzverhältnis zu Einzelsteuergesetzen
(1.) Spezieller Missbrauchstatbestand
(2.) Tatbestand des Einzelsteuergesetzes ist erfüllt
(3.) Tatbestand des Einzelsteuergesetzes ist nicht erfüllt
bb.) Zwischenergebnis
b.) Gesetzliche Definition des Missbrauchsmerkmals
aa.) Begriff der Unangemessenheit
bb.) Begriff des Steuervorteils
cc.) Problematik der Begriffsbildung
dd.) Missbrauchsabsicht
c.) Beweislastverteilung
aa.) „Beweislast“ der Finanzbehörde
bb.) Entkräftung durch den Steuerpflichtigen
cc.) Beachtlichkeit außersteuerlicher Gründe
d.) Korrekturvorschriften
4. Kritische Würdigung der Neuregelung
a.) Überprüfung anhand der Reformziele des Gesetzgebers
b.) Auswirkungen auf die Rechtspraxis
5. AEAO zu § 42
a.) Prüfungsreihenfolge
b.) Missbrauchstatbestand
c.) Beweislastverteilung
6. Zwischenergebnis
II. Auswirkungen auf das Steuerstrafrecht
D. Zusammenfassung/Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die grundlegende Neufassung des § 42 AO durch das Jahressteuergesetz 2008. Ziel ist es, die alte und neue Rechtslage im Hinblick auf den Tatbestand des Gestaltungsmissbrauchs zu vergleichen und zu analysieren, ob die gesetzgeberische Intention einer effektiveren Missbrauchsbekämpfung durch die Neuregelung erreicht wurde und welche praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben.
- Rechtsvergleich zwischen § 42 AO a.F. und § 42 AO n.F.
- Analyse der gesetzlichen Definition des Missbrauchstatbestands
- Untersuchung der neuen Beweislastregelungen und ihrer Auswirkungen
- Das Verhältnis der Generalklausel zu spezialgesetzlichen Missbrauchsvorschriften
- Kritische Würdigung der Gesetzesreform anhand der juristischen Methodenlehre
Auszug aus dem Buch
II. Kernprobleme auf der Tatbestands- und Konkurrenzebene
Von zentraler Bedeutung für den Anwendungsbereich des § 42 AO a.F. war, wann eine Steuerumgehung durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt. Die Rechtsprechung des BFH hat insoweit für die Praxis handhabbare Abgrenzungskriterien entwickelt. Daneben waren Bedeutung und Reichweite des § 42 Abs. 2 AO a.F. problematisch.
1. Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts
Der Tatbestand des § 42 Abs. 1 Satz 1 AO a.F. setzt voraus, dass ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts vorliegt. Eine Legaldefinition enthält § 42 AO a.F. insoweit nicht. Es bedurfte deshalb der Auslegung und Konkretisierung durch die Rechtsprechung.
a.) Konkretisierung durch die Rechtsprechung
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH lag ein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn „eine Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem erstrebten Ziel – unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist“. Dabei wurde entscheidend auf die wirtschaftliche Zielsetzung unter Berücksichtigung objektiver Umstände abgestellt. Eine missbräuchliche Gestaltung wurde angenommen, wenn „verständige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts, insbesondere des wirtschaftlich erstrebten Ziels“, eine solche Gestaltung als unpassend nicht wählen würden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des Gestaltungsmissbrauchs ein und stellt den Kontext der Neufassung des § 42 AO durch das Jahressteuergesetz 2008 dar.
B. Rechtslage im Anwendungsbereich des § 42 AO a.F.: Dieses Kapitel analysiert die alte Rechtslage, insbesondere die durch die BFH-Rechtsprechung geprägten Tatbestandsmerkmale und die Problematik der Abschirmwirkung gegenüber Spezialvorschriften.
C. Rechtslage im Anwendungsbereich des § 42 AO n.F.: Hier wird die neue Rechtslage detailliert untersucht, beginnend bei der Entstehungsgeschichte bis hin zur kritischen Analyse der neuen Legaldefinition und der geänderten Beweislastverteilung.
D. Zusammenfassung/Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die Neuregelung weder zu mehr Klarheit noch zu einer signifikanten Effektivitätssteigerung geführt hat.
Schlüsselwörter
§ 42 AO, Gestaltungsmissbrauch, Steuerumgehung, Jahressteuergesetz 2008, Steuervorteil, Unangemessenheit, Beweislast, Generalklausel, Missbrauchsabsicht, Spezialgesetz, Rechtsangleichung, BFH-Rechtsprechung, Steuerpflicht, Finanzverwaltung, Rechtsklarheit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert den Vergleich zwischen der alten und der neuen Rechtslage des § 42 AO, welcher durch das Jahressteuergesetz 2008 grundlegend neu gefasst wurde, um Steuerumgehungen wirksamer zu bekämpfen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale des Gestaltungsmissbrauchs, die Rolle der Rechtsprechung, die neue Legaldefinition des Missbrauchs sowie die praktische Anwendung der neuen Beweislastregelungen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist eine kritische Prüfung der Neufassung des § 42 AO dahingehend, ob der Gesetzgeber sein rechtspolitisches Ziel einer "Präzisierung und Effektuierung" der Missbrauchsbekämpfung tatsächlich erreichen konnte.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Analyse verwendet?
Die Untersuchung erfolgt anhand der klassischen juristischen Methodenlehre, unter Einbeziehung von Gesetzesmaterialien, finanzwissenschaftlicher Literatur und der relevanten höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Rechtslage vor und nach der Neufassung, wobei insbesondere Konkurrenzfragen zu Einzelsteuergesetzen, die Beweislastverteilung und die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe diskutiert werden.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind § 42 AO, Gestaltungsmissbrauch, Steuervorteil, Beweislastumkehr und das Verhältnis von Generalklausel zu Spezialvorschriften.
Inwiefern hat sich die Beweislast durch die Reform verändert?
Die Arbeit stellt fest, dass § 42 Abs. 2 Satz 2 AO n.F. eine partielle Beweislastumkehr enthält, die den Steuerpflichtigen stärker belastet, da dieser nun außersteuerliche Gründe nachweisen muss, was als Verschärfung der Rechtslage bewertet wird.
Wie bewertet die Arbeit die "Abschirmwirkung" spezialgesetzlicher Normen nach der Neufassung?
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante Korrektur der BFH-Rechtsprechung durch den Gesetzgeber weitgehend gescheitert ist und spezialgesetzliche Normen weiterhin eine Sperrwirkung gegenüber der allgemeinen Generalklausel entfalten.
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- Hendrik Schöler (Author), 2009, § 42 AO n.F. - Ein Vergleich der alten und neuen Rechtslage, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136411