Aufsichtsrechtliche Anforderungen. Auswirkungen auf Leasinggesellschaften


Bachelorarbeit, 2009

72 Seiten, Note: 1,4


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Executive Summary

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Leasing in Deutschland
2.1 Überblick
2.2 Leasing als Finanzdienstleistung
2.2.1 Definition des Leasings
2.2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.2.3 Aufsichtsrechtliche Definition des Finanzierungsleasings
2.3 Darstellung des Leasingmarkts
2.3.1 Zahlen und Fakten
2.3.2 Wettbewerber und Geschäftsmodelle
2.3.3 Aktuelle Marktentwicklung
2.3.4 Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen
2.4 Geschäftspraxis im Finanzierungsleasing
2.5 Zwischenergebnis

3 Aufsichtsrechtliche Anforderungen
3.1 Überblick
3.2 Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland
3.2.1 Institutionen und Ziele
3.2.2 Instrumente nach Basel II
3.2.3 Rechtsnormen
3.3 Unteraufsichtstellung des Finanzierungsleasings
3.3.1 Ausgangslage
3.3.2 Rechtfertigung
3.4 Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Finanzierungsleasinginstitute
3.5 Zwischenergebnis

4 Auswirkungen der regulatorischen Anforderungen
4.1 Überblick
4.2 Mindestanforderungen an das Risikomanagement
4.2.2 Allgemeiner Teil der MaRisk
4.2.3 Besonderer Teil der MaRisk
4.2.4 Konsequenzen organisatorischer Mängel
4.3 Anzeige-, Auskunfts- und Meldepflichten
4.3.1 Millionenkreditmeldung
4.3.2 Erlaubnispflicht
4.3.3 Besondere Ereignisse
4.3.4 Auskünfte und Prüfungen
4.4 Geldwäscheprävention
4.4.1 Sorgfaltspflichten
4.4.2 Sicherungsmaßnahmen
4.4.3 Gefährdungsanalyse
4.5 Jahresabschluss/Rechnungslegung
4.6 Kostentragung
4.7 Sonstige Auswirkungen
4.8 Zwischenergebnis

5 Umsetzbarkeit der regulatorischen Anforderungen
5.1 Überblick
5.2 Definitionen
5.2.1 Qualitative Anforderungen
5.2.2 Formale Anforderungen
5.3 Ermessensspielräume
5.4 Abgrenzungsschwierigkeiten
5.5 Belastung kleinerer Gesellschaften
5.6 Schlussfolgerung

6 Angemessenheit der regulatorischen Anforderungen
6.1 Überblick
6.2 Anwendungstiefe des Aufsichtsrechts
6.3 Systemrelevanz des Leasinggeschäfts
6.4 Risikogehalt des Leasinggeschäfts
6.5 Schlussfolgerung

7 Fazit

Zusammenfassung

Summary

Quellenverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Executive Summary

Seit Ende 2008 werden Finanzierungsleasinganbieter als Finanzdienstleistungsinstitute durch das Kreditwesengesetz reguliert. Der Gesetzgeber begründet die Regulierung des Finanzierungsleasings mit der gestiegenen volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Finanzierungsform und der damit verbundenen potenziellen Risiken. Aus der Umsetzung der neuen aufsichtsrechtlichen Pflichten erwachsen den Leasinggesellschaften enorme Umstellungskosten und hoher Folgeaufwand. Diese Belastung soll durch die Gewährung des Gewerbesteuerprivilegs teilweise wieder ausgeglichen werden.

Leasing ist seit über vierzig Jahren in Deutschland präsent und hat sich zu einer etablierten Finanzierungsalternative insbesondere für den Mittelstand entwickelt. Die Leasingbranche ist seit ihrem Bestehen in Deutschland im Vergleich zur Gesamtwirtschaft überdurchschnittlich gewachsen, wird derzeit aber vom anhaltenden Investitionsrückgang gebremst.

Die regulatorischen Anforderungen an Leasinggesellschaften aus dem Kreditwesengesetz und ergänzenden Rechtsnormen umfassen formale Anzeige- und Meldepflichten sowie qualitativen Anforderungen an das Risikomanagement. Vor allem die qualitativen Anforderungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Geschäftsprozesse und die Aufbauorganisation der Leasinggesellschaften. Trotz vorhandener Öffnungsklauseln, die die Risikosituation und das Geschäftsmodell der einzelnen Institute berücksichtigen, werden die Auswirkungen besonders für kleinere Gesellschaften vergleichsweise hoch sein.

Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen können insgesamt als weitreichend, aber größtenteils der Risikosituation angemessen beurteilt werden. Entscheidend ist für die Leasinggesellschaften, aus der neuen Rechtslage den größtmöglichen betriebswirtschaftlichen Nutzen zu ziehen.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 2.1 - Die zehn größten deutschen Leasinggesellschaften im europäischen Vergleich

Abbildung 3.1 - Drei-Säulen-Konzept von Basel II

Abbildung 3.2 – Hierarchie der Rechtsnormen der Finanzdienstleistungsaufsicht

Abbildung 3.3 - Drei-Säulen-Konzept nach Basel II - Relevanz für Leasinggesellschaften

Abbildung 3.4 - Rangordnung der relevanten Rechtsnormen

Abbildung 3.5 – Wesentliche aufsichtsrechtliche Anforderungen an Leasingunternehmen im Überblick

Abbildung 4.1 - Instrumente des Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesses

Abbildung 4.2 - Allgemeine Sorgfaltspflichten nach dem GwG

Abbildung 4.3 - Übersicht über wesentliche Bilanzierungsänderungen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 wird Finanzierungsleasing als Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes klassifiziert. Finanzierungsleasinganbieter[1] gelten dadurch als Finanzdienstleistungsinstitute, die bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen des Kreditwesengesetzes sowie die daraus abgeleiteten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erfüllen müssen.

Diese regulatorischen Anforderungen stellen die Unternehmen der Branche vor enorme Herausforderungen: Neben der Einhaltung zahlreicher formaler Pflichten schreibt das Aufsichtsrecht insbesondere die Umsetzung organisatorischer Anforderungen vor – auch wenn die Leasinggesellschaften bereits vor Inkrafttreten der aufsichtsrechtlichen Änderungen organisatorische Maßnahmen implementiert hatten, um den speziellen betriebswirtschaftlichen Erfordernissen des Leasinggeschäfts gerecht zu werden.

Diese Arbeit untersucht die These, ob die neuen regulatorischen Anforderungen an die Leasinggesellschaften uneingeschränkt anwendbar bzw. umsetzbar sind und den erklärten Zielen der Finanzdienstleistungsaufsicht gerecht werden. Dazu wird zunächst der Leasingmarkt analysiert und diese neuen Anforderungen im Kontext dargestellt. Mit der Untersuchung der Auswirkungen dieser Anforderungen auf Leasinggesellschaften werden beide Themenkomplexe dann zusammengeführt und im nächsten Schritt auf Angemessenheit und Anwendbarkeit analysiert. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick auf die zukünftige Entwicklung und kann als Orientierungshilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in Leasingunternehmen dienen.

Der Fokus liegt auf den Erfordernissen, deren Auswirkungen auf die Organisation und Geschäftsprozesse der Leasinggesellschaften besonders hoch sind. Anforderungen, deren Umsetzung keine weitreichenden Auswirkungen auf die Leasingunternehmen hat, werden nur am Rande betrachtet.

Da sich die Analyse nicht auf ein konkretes Leasingunternehmen bezieht, untersucht die Arbeit nicht den unterschiedlichen Umsetzungsgrad der aufsichtsrechtlichen Anforderungen anhand konkreter Praxisbeispiele.

2 Leasing in Deutschland

2.1 Überblick

In diesem Kapitel werden die Rahmenbedingungen des Leasinggeschäfts in Deutschland beschrieben. Ausgehend von einer Definition wird die Konkretisierung des Finanzierungsleasings durch die Aufsicht betrachtet. Daneben werden der deutsche Leasingmarkt und allgemeine Geschäftsgepflogenheiten dargestellt. Diese Aspekte werden in nachfolgenden Kapiteln als Ausgangspunkt für die Leasingaufsicht wieder aufgegriffen.

2.2 Leasing als Finanzdienstleistung

2.2.1 Definition des Leasings

Leasing ist rechtlich eine spezielle Form der Vermietung und dient der Finanzierung von Vermögensgegenständen. „Im Gegensatz zum klassischen Mietverhältnis ist beim Leasing zwischen dem Hersteller des Gutes und dem Verwender, d.h. Leasingnehmer, in der Regel eine Leasinggesellschaft eingeschaltet“[2]. An die Stelle der Bezahlung des Kaufpreises tritt beim Leasingvertrag die Bezahlung der regelmäßigen Leasingraten an den Leasinggeber durch den Leasingnehmer. Leasing ist demnach eine Alternative zur Kreditfinanzierung der Kreditinstitute.[3]

Je nach Ausgestaltung des Vertrags unterscheidet man in der Rechnungslegung zwischen Operating-Leasing und Finanzierungsleasing:

- Finanzierungsleasingverträge sind „Verträge mit Mietvertragscharakter von mittel- oder langfristiger Dauer (…), deren Grundmietzeit kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasing-Objektes und die auf die Vollamortisation des Leasing-Gegenstandes ausgerichtet sind.“[4]

- Operating-Leasingverträge sind kurzfristig kündbare Verträge, bei denen der Leasinggeber das Risiko der Vollamortisation, das heißt der vollständigen Rückführung seiner Investitionsausgaben, trägt. Die Vollamortisation tritt erst durch die Leasingobjektverwertung oder nachfolgende Leasingverträge ein.[5]

2.2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtsgrundlage für Leasingverträge in Deutschland sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu Mietverhältnissen: An die Stelle des Eigentumserwerbs an einem Vermögensgegenstand auf Basis eines Kaufvertrags tritt beim Leasingvertrag die Überlassung des Leasinggegenstands vom Leasinggeber zum Gebrauch durch den Leasingnehmer (Mietvertrag).[6] Der Leasinggeber bleibt rechtlicher Eigentümer des Leasinggegenstands, der Leasingnehmer erwirbt an diesem unmittelbaren Besitz und ist innerhalb der durch den Leasingvertrag zulässigen Möglichkeiten zum Gebrauch berechtigt. Da Leasingverträge keine eigene Vertragsart nach dem BGB darstellen, sondern wie andere Mietverträge behandelt werden, hat der Leasinggeber eines Finanzierungsleasingvertrags weitreichendere Pflichten als er bei bloßer Betrachtung der Finanzierungsfunktion haben sollte.[7]

Die Abgabenordnung und die Leasingerlasse des Bundesministeriums der Finanzen regeln die wirtschaftliche Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber oder zum Leasingnehmer. Die Leasingerlasse bilden die steuerrechtliche Grundlage für das Leasinggeschäft.[8]

2.2.3 Aufsichtsrechtliche Definition des Finanzierungsleasings

Nach dem Willen des Gesetzgebers ist „das Finanzierungsleasing (…) von solchen Verträgen abzugrenzen, bei denen schwerpunktmäßig, (…) die entgeltliche befristete Gebrauchsüberlassung charakteristisch ist. Demnach soll nur der Abschluss solcher Leasingverträge erfasst werden, bei denen die Finanzierungsfunktion im Vordergrund steht. Nur dann ähnelt sie in wirtschaftlicher Hinsicht dem Kreditgeschäft und nur dann entsteht ein Bedürfnis für eine Beaufsichtigung unter dem Aspekt des Finanzdienstleistungscharakters.“[9] Die Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zur Abgrenzung der Verträge mit vordergründiger Finanzierungsfunktion die Definition des Finanzierungsleasings anhand von Vertragstypen präzisiert.[10]

Ausgenommen sind Operating Leasing-Verträge: Da beim Operating Leasing keine Finanzierungsfunktion gegeben ist, erfüllt es nicht den Tatbestand des Finanzierungsleasings.[11] Da aber die wenigsten Gesellschaften ausschließlich Operating-Leasing anbieten, ist diese Abgrenzung hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Anforderungen in der Praxis kaum relevant.

2.3 Darstellung des Leasingmarkts

Leasing hat sich zur bevorzugten Finanzierungsalternative vieler deutscher Unternehmen entwickelt. Fast zwei Drittel der Unternehmen nutzen Leasing, insbesondere der Mittelstand. Bei der Außenfinanzierung liegt Leasing mit einem Anteil von über der Hälfte weit vor dem Kredit. Leasing eignet sich für Unternehmen aller Größenklassen und ist für eine Vielzahl unterschiedlicher Investitionsobjekte unabhängig vom Transaktionsvolumen anwendbar.[12]

2.3.1 Zahlen und Fakten

In Deutschland ist Leasing seit 45 Jahren präsent.[13] Mit einem Neugeschäftsvolumen von 57,4 Milliarden Euro[14] im Jahr 2007 ist der deutsche Leasingmarkt nach den USA der größte weltweit.[15] Als Kennzahlen, die die Bedeutung des Leasingmarktes verdeutlichen, dienen der Anteil der Leasinginvestitionen an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen (die sog. Leasingquote) sowie der Anteil der Leasinginvestitionen am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Die Leasingquote lag im Jahr 2007 bei 18 %[16] bei einer Zunahme der Leasinginvestitionen im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 %[17], der Anteil der Leasinginvestitionen am BIP im Jahr 2007 bei 2,42 %[18]. Beim Anteil der Leasinginvestitionen am BIP nahm Deutschland im Jahr 2007 den 19. Platz von 50 untersuchten Ländern ein.[19]

Die Investitionsentwicklung beim Leasing war in der Vergangenheit meistens deutlich positiv und lag seit Vorliegen der Zahlen (ab 1978) stets über dem Wachstum der Investitionen der Gesamtwirtschaft.[20]

Vergleicht man Operating Leasing- und Finanzierungsleasingverträge, entwickelt sich das Wachstum sehr unterschiedlich: Während das Volumen des Operating-Leasing-Geschäfts im Jahr 2007 um 4% zulegte, stieg das Geschäftsvolumen beim Finanzierungsleasing um 20%.[21]

In Deutschland hat Mobilien-Leasing eine größere Bedeutung als Immobilien-Leasing: Im Jahr 2007 betrug die Mobilien-Leasingquote 22,7 %, die Immobilien-Leasingquote 5,2 %.[22]

Leasinginvestitionen verteilen sich überwiegend auf Kraftfahrzeuge, Produktionsmaschinen, Büromaschinen/EDV und sonstige Ausrüstungen in den Wirtschaftssektoren Dienstleistungen, verarbeitendes Gewerbe und Handel.[23]

Insgesamt lässt sich sagen, dass sich Leasing zu einer etablierten Alternative zu klassischen Finanzierungsprodukten der Banken entwickelt hat.[24]

2.3.2 Wettbewerber und Geschäftsmodelle

Die Unternehmenslandschaft in der Branche ist sehr heterogen und reicht von kleinen Nischenanbietern bis zu großen Tochterunternehmen von Kreditinstituten oder Herstellern[25] mit breiter Angebotspalette. Über die Hälfte der im Branchenverband BDL organisierten Unternehmen beschäftigt unter 15 Mitarbeiter.[26]

Abbildung 2.1 zeigt die nach Neugeschäftsvolumen zehn größten deutschen Leasinggesellschaften im europäischen Vergleich. Diese Abbildung verdeutlicht, dass sich schon diese größten Leasinggesellschaften vom Geschäftsvolumen und der durchschnittlichen Ticketgröße deutlich unterscheiden und breit gestreut unter den hundert größten europäischen Gesellschaften platziert sind.

Abbildung 2.1 - Die zehn größten deutschen Leasinggesellschaften im europäischen Vergleich[27]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Finanzierungsleasinggeschäft ist – ähnlich zu den anderen im KWG aufgeführten Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen[28] – grundsätzlich eine wenig differenzierbare Dienstleistung. Eine Differenzierung gegenüber den Wettbewerbern ist nur durch das Kerngeschäft ergänzende Zusatzleistungen wie Beratung, Asset- und Facility-Management oder Fuhrpark-Management möglich. Diese Zusatzleistungen, die aus der Kompetenz der Leasinggesellschaften für Finanzen, Dienstleistungen und Investitionen resultieren, leisten seit einigen Jahren einen erheblichen Beitrag zum Ertrag der deutschen Leasinggesellschaften.[29]

Die Vertriebswege im Leasinggeschäft werden wie folgt unterschieden:

- Direkt-Leasing: Leasingnehmer werden über den Vertrieb der Leasinggesellschaft gewonnen.
- Vendoren-Leasing: Der Vertrieb erfolgt über den Hersteller oder den Lieferanten der Leasingobjekte, die Leasing als Instrument der Absatzunterstützung einsetzen.[30]
- Banken-Leasing: Eine konzerninterne Bank vertreibt die Leasingdienstleistungen der Leasingtochtergesellschaft.
- Vermittler: Die Leasingdienstleistungen werden über unabhängige Makler vertrieben.[31]

Die abgestimmte Nutzung unterschiedlicher Vertriebswege hilft einem Leasingunternehmen, sein Verkaufs- bzw. Absatzrisiko zu minimieren.

2.3.3 Aktuelle Marktentwicklung

Die Marktentwicklung wird derzeit hauptsächlich von zwei Faktoren beeinflusst:

Erstens führen die anhaltende Abschwächung der Wirtschaft und der damit verbundene Rückgang der Ausrüstungsinvestitionen zu einem Rückgang des Neugeschäfts auf dem deutschen Leasingmarkt und einer nachlassenden Dynamik der Auslandsaktivitäten deutscher Leasingunternehmen.[32]

Da sich große Banken aufgrund restriktiverer Risikopolitik aus der Leasingrefinanzierung zurückziehen, entsteht zweitens eine Refinanzierungsklemme, die zu einem Rückgang des Neugeschäfts führt: Im ersten Halbjahr 2009 sank das Neugeschäftsvolumen nach BDL-Schätzungen um auf dem deutschen Leasingmarkt noch nie dagewesene 15 %. Aufgrund der bedeutenden Rolle des Leasinggeschäfts in der Finanzierung von Ausrüstungsinvestitionen könnten sich dadurch die Finanzierungsprobleme des Mittelstands weiter verschärfen.[33]

2.3.4 Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen

Der Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen (BDL) vertritt die Interessen der Leasingbranche auf nationaler Ebene. Im Jahr 2007 repräsentierten die etwa 190 Mitglieder des BDL 90% des Neugeschäfts. Das entsprach 1,8 Millionen Leasingverträgen im Volumen von insgesamt 53,9 Milliarden Euro.[34]

Der BDL stellt seinen Mitgliedern Dienstleistungen wie Analysen, Seminare und Handlungsempfehlungen zur Verfügung und betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für die Leasingbranche. Sein oberstes Ziel „ist es, Leasing in Deutschland zu fördern und zu schützen, wobei die Sicherung fairer steuerlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Branche im Mittelpunkt steht. Der BDL setzt sich gegenüber dem Gesetzgeber und der Verwaltung für eine sachgerechte Gesetzgebung und Verwaltungspraxis in allen leasingrelevanten Rechtsgebieten ein“[35].

[...]


[1] Die Begriffe Finanzierungsleasinganbieter, Finanzierungsleasinginstitut, Leasinganbieter, Leasinggesellschaft und Leasingunternehmen werden in dieser Arbeit synonym verwendet und bezeichnen Unternehmen, die Finanzierungsleasing im Sinne des Kreditwesengesetzes anbieten.

[2] Schneck, 2005, S. 651 f.

[3] Vgl. Bankakademie e.V., 2005, Teil 4, Kap. 3.1, S. 9.

[4] BDL, 2005, S. 17.

[5] BDL, 2005, S. 29.

[6] S. § 535ff. BGB.

[7] Vgl. Schott, 2009, S. 245.

[8] Vgl. BDL, 2005, S. 25; s. § 39 Abgabenordnung (AO).

[9] Gutting & Frechen, 2008, S. 67.

[10] Vgl. BaFin, 2009 (b).

[11] Vgl. Nemet & Ulrich, 2009, S. 6.; BaFin, 2009 (b).

[12] Westebbe, 2009 (b).

[13] Vgl. Städtler, Arno, 2008, S. 13.

[14] Westebbe, 2009 (a), S. 235.

[15] Vgl. White, 2009, S. 3.

[16] Westebbe, 2009 (a), S. 235.

[17] Städtler, Arno, 2008, S. 5.

[18] White, 2009, S. 5.

[19] White, 2009, S. 5.

[20] Vgl. Städtler, Arno, 2008, S. 9.

[21] Vgl. Westebbe, 2009 (a), S. 242.

[22] Vgl. Städtler, Arno, 2008, S. 5.

[23] Vgl. Städtler, Arno, 2008, S. 8.

[24] Vgl. Bankakademie e.V., 2005, Teil 4 Kap. 3.1., S. 9.

[25] Auch als Captive Business bezeichnet.

[26] Gem. Interview mit Olaf Meyer, Mitglied der Geschäftsleitung der Siemens Finance & Leasing GmbH, am 21.06.2009.

[27] Eigene Darstellung in Anlehnung an Leaseurope, 2008; S. 2 f.

[28] S. § 1 Abs. 1 und 1a KWG.

[29] Vgl. Städtler, Arno, 2008, S. 8 f.

[30] Vgl. Schott, 2009, S. 246.

[31] Gem. Interview mit Dr. Peter Mücke, Principal Consultant Banking der Steria Mummert Consulting AG, am 17.08.2009.

[32] Vgl. Städtler, Arno, 2008, S. 12 f.

[33] Vgl. Bastian & Köhler, 2009.

[34] Vgl. Westebbe, 2009 (a), S. 236 f.

[35] BDL, 2009 (a).

Ende der Leseprobe aus 72 Seiten

Details

Titel
Aufsichtsrechtliche Anforderungen. Auswirkungen auf Leasinggesellschaften
Hochschule
( Europäische Fernhochschule Hamburg )
Veranstaltung
Europäische Betriebswirtschaftslehre
Note
1,4
Autor
Jahr
2009
Seiten
72
Katalognummer
V136822
ISBN (eBook)
9783640439478
ISBN (Buch)
9783640439362
Dateigröße
865 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Aufsichtsrechtliche, Anforderungen, Auswirkungen, Leasinggesellschaften
Arbeit zitieren
Konrad Becker (Autor:in), 2009, Aufsichtsrechtliche Anforderungen. Auswirkungen auf Leasinggesellschaften, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136822

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