Im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts (Finanzmarktstabilisierungsgesetz) vom 17.10.2008 hat die Bundesregierung unterschiedliche Instrumentarien entwickelt, um eine schnelle Stabilisierung auf dem konjunkturell labilen und misstrauisch beäugten Finanzmarkt voranzutreiben. Ein Lösungsansatz findet sich seit dem 01.11.2008 in der befristeten Änderung des § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) wieder. Danach liegt die insolvenzrechtliche Überschuldung vor, wenn eine rechnerische Überschuldung nach dem Ansatz von Liquidationswerten ermittelt worden ist. Nach der ab dem 01.01.2011 wieder in Kraft tretenden „alten“ Regelung sind hingegen je nach Fortführungsprognose entweder Fortführungs- oder Liquidationswerte zugrunde zu legen. Hintergrund dieses Lösungsansatzes ist die Annahme des Bundesministeriums der Justiz, dass die gegenwärtige Finanzkrise zu erheblichen Wertverlusten führt, die bei Unternehmen zu einer bilanziellen Überschuldung führen können. Erfolgt kein Ausgleich dieser Verluste, so wären die Geschäftsführer nach § 19 Abs. 2 InsO a. F. verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Eintritt dieser rechnerischen Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies galt auch dann, wenn für das Unternehmen an sich eine positive Fortführungsprognose gestellt werden konnte und der Turnaround sich bereits in wenigen Monaten abzeichnete. Für diese Unternehmen entfällt jetzt die sofortige Insolvenzantragspflicht.
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist vor allem die umfassende rechtswissenschaftliche Darstellung des Überschuldungsbegriffs auch unter Berücksichtigung der befristeten Gesetzesänderung des § 19 Abs. 2 InsO und die Auseinandersetzung mit Anwendungs- und Auslegungsproblemen, sowie deren Auswirkung auf die Finanzmärkte.
In der Literatur wird der „vorübergehende“ Begriff der Überschuldung sowohl auf rechtswissenschaftlicher wie auch wirtschaftswissenschaftlicher Seite als eher zweifelhaftes Instrument zur Krisenbewältigung bzw. Stabilisierung der Märkte angesehen. Offen wird hier gar von einem „instabilen Überschuldungsbegriff“ des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes gesprochen. Die Bundesregierung selbst beschreibt die gegenwärtige Rechtslage als „ökonomisch völlig unbefriedigend“.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Problemstellung
2. Insolvenzeröffnungsgründe
3. Überschuldungsbegriff
3.1. Allgemeine Begriffsdefinition
3.2. Abgrenzung zur Zahlungsunfähigkeit
3.3. Abgrenzung zu drohender Zahlungsunfähigkeit
3.4. Überschuldungsbegriff nach Konkursordnung (KO)
3.5. Überschuldungsbegriff nach § 19 InsO vor dem 01.11.2008
3.6. Überschuldungsbegriff nach § 19 neue befristete Fassung
4. Feststellung der Überschuldung
4.1. Einstufige Messvorschrift
4.2. Ältere zweistufige Methode
4.3. Anwendung der modifizierten zweistufigen Überschuldungsprüfung
4.3.1. Überschuldungsstatus und Fortführungsprognose
4.3.2. Zeitpunkt der Überschuldungsprüfung
4.3.3. Bestätigung der modifizierten zweistufigen Methode – Urteil des BGH vom 13.07.1992
4.4. Zweistufige Methode i. S. v. § 19 InsO – Rechtslage bis 31.10.2008 und ab 01.01.2011
4.5. Anwendung der dreistufigen Überschuldungsprüfung
5. Überschuldungsstatus
5.1. Bewertung der Aktivposten der Überschuldungsbilanz
5.1.1. Ausstehende Einlagen
5.1.2. Aufwendungen für die Gründung, Kapitalbeschaffung, Ingangsetzung und Erweiterung
5.1.3. Firmenwert
5.1.4. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
5.1.5. Grundstücke und Gebäude
5.1.6. Mobile Sachanlagen
5.1.7. Finanzanlagen
5.1.8. Ansprüche gegen Geschäftsführer und Gesellschafter
5.1.9. Umlaufvermögen
5.1.10. Forderungen aus Lieferung und Leistung
5.1.11. Ansprüche aus Insolvenzverschleppungshaftung
5.1.12. Forderungen aus schwebenden Geschäften
5.1.13. Sonstige Schadensersatzforderungen
5.1.14. Patronatserklärungen
5.1.15. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
5.2. Bewertung der Passivposten der Überschuldungsbilanz
5.2.1. Eigenkapital
5.2.2. Sonderposten mit Rücklagen und Sonderabschreibungen
5.2.3. Rückstellungen
5.2.3.1. Pensionsrückstellungen
5.2.3.2. Sonstige Rückstellungen
5.2.4. Einlagen des stillen Gesellschafters
5.2.5. Annuitäten- und Aufwendungsdarlehen
5.2.6. Ansprüche auf Rückgewähr kapitalersetzender Gesellschafterleistungen
5.2.7. Genussrechte
5.2.8. Konzernmäßige Konzernausgleichspflichten
5.2.9. Gewinnabhängige Verbindlichkeiten
5.2.10. Interessenausgleich, Sozialplanansprüche und Nachteilsausgleich nach §§ 111, 112, 113 BetrVG, 123 Abs. 2 InsO
5.2.11. Schwebende Geschäfte
5.2.12. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
5.2.13. Sonstige Verbindlichkeiten
6. Fortführungsprognose
6.1. Fortführungswille
6.2. Wirtschaftliche Überlebenschancen und Prognosemethoden
6.2.1. Finanzplan
6.2.2. Tragfähiges Unternehmenskonzept
6.3. Prognosezeitraum
6.4. Beweislast
7. Ursachen und (Früh-)Indikatoren für eine Krise und nahende Überschuldung
7.1. Krisenanzeichen und Krisenverlauf
7.2. Exogene und endogene Ursachen
7.3. Krisenfrüherkennung durch das Kreditinstitut
7.4. Krisenfrüherkennung durch das schuldnerische Unternehmen
7.5. (Früh-)Indikatoren
7.5.1. Äußere Indikatoren
7.5.2. Innere Indikatoren
8. Maßnahmen zur Beseitigung der Überschuldung
8.1. Überbrückungsdarlehen/ Neukredite
8.2. Unternehmensneustrukturierung
8.2.1. Verschmelzung
8.2.2. Spaltung
8.2.2.1. Aufspaltung
8.2.2.1. Abspaltung
8.2.3. Ausgliederung
8.3. Forderungsverzicht
8.4. Rangrücktrittserklärung
8.5. Kapitalveränderungsmaßnahmen
8.5.1. Kapitalerhöhung
8.5.1.1. Kapitalerhöhung aus Fremdmitteln am Beispiel der Aktiengesellschaft
8.5.1.2. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftermitteln bei der Aktiengesellschaft
8.5.1.3. Eigenkapitalersetzende Darlehen
8.5.1.4. Debt-Equity-Swap
8.5.1.5. Private Equity
8.5.2. Kapitalherabsetzung
9. Verhaltensgrundsätze für Organe von Gesellschaften
10. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der insolvenzrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Analyse des Überschuldungsbegriffs, insbesondere unter dem Einfluss der befristeten Gesetzesänderungen des § 19 Abs. 2 InsO durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Ziel ist es, die Herausforderungen bei der Feststellung der Überschuldung zu beleuchten, die Bewertungsmethoden für Aktiv- und Passivposten in einer Überschuldungsbilanz kritisch zu erörtern und die Verpflichtungen der Unternehmensorgane im Kontext der Krisenbewältigung und Insolvenzantragspflicht aufzuzeigen.
- Rechtswissenschaftliche Darstellung des Überschuldungsbegriffs unter Berücksichtigung von Gesetzesnovellen.
- Analyse von Bewertungsmethoden zur Feststellung der rechnerischen Überschuldung (einstufige vs. mehrstufige Ansätze).
- Detaillierte Erörterung der Bilanzierung von Aktiv- und Passivposten in einer Überschuldungsbilanz.
- Untersuchung von Krisenursachen, Früherkennungssystemen und Maßnahmen zur Überschuldungsbeseitigung.
- Verhaltensgrundsätze und Haftungsrisiken für Organe von Gesellschaften bei drohender Insolvenz.
Auszug aus dem Buch
4.3. Anwendung der modifizierten zweistufigen Überschuldungsprüfung
Wüsste man von einem Unternehmen, dass es niemals zahlungsunfähig wird, so gäbe es auch im Falle seiner Überschuldung keinen vernünftigen Grund für das Eingreifen des Insolvenzrechts.53
Durch Karsten Schmidt und Peter Ulmer wurde die ältere zweistufige Methode modifiziert.54 Bei dieser Methode besteht die Prüfung aus zwei qualitativ gleichwertigen Elementen, dem exekutorischen Element (rechnerische Überschuldung) und dem prognostischen Element (Fortführungsprognose).55
Das exekutorische Element ermittelt die Höhe der Unterdeckung des Vermögens bei Ansatz von Liquidationswerten und unter Einbeziehung der stillen Reserven durch Gegenüberstellung der Verbindlichkeiten. Dies bedeutet, dass nicht auf die Handelsbilanz, sondern auf den Überschuldungsstatus anhand einer gesondert aufzustellenden Sonderbilanz der Gesellschaft abzustellen ist.56
Das prognostische Element beurteilt anhand der Finanzkraft des Unternehmens, ob diese nach überwiegender Wahrscheinlichkeit mittelfristig, d.h. bis zum Ende des laufenden und des folgenden Geschäftsjahres, zur Fortführung ausreicht.57 Die Fortführungsprognose ist somit eine Zahlungs(un)fähigkeitsprognose.58 Positiv fällt die Prognose aus, wenn die Gesellschaft unter einem tragfähigen Unternehmenskonzept sowie einem dokumentierten Finanz- und Ertragsplan den Geschäftsbetrieb fortführen will. Wird sodann die mittelfristige Überlebensfähigkeit des Unternehmens mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50 Prozent prognostiziert, ist die Insolvenzantragspflicht trotz rechnerischer Überschuldung überwunden.59
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung und Problemstellung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Überschuldung als Insolvenzeröffnungsgrund ein und erläutert die Beweggründe für die befristete Änderung des § 19 InsO infolge der Finanzkrise.
2. Insolvenzeröffnungsgründe: Hier werden die gesetzlich definierten Insolvenztatbestände (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung) voneinander abgegrenzt und rechtlich eingeordnet.
3. Überschuldungsbegriff: Dieses Kapitel widmet sich der Definition der Überschuldung und ihrer historischen Entwicklung sowie der Abgrenzung zu anderen Zahlungsunfähigkeitstatbeständen.
4. Feststellung der Überschuldung: Hier werden verschiedene Messmethoden zur Ermittlung einer Überschuldung vorgestellt, mit besonderem Fokus auf die modifizierte zweistufige Überschuldungsprüfung.
5. Überschuldungsstatus: Der Hauptteil der Arbeit detailliert die Bewertung der Aktiv- und Passivposten in der Überschuldungsbilanz, inklusive der Behandlung von Forderungen, Rückstellungen und Darlehen.
6. Fortführungsprognose: Dieses Kapitel erläutert die inhaltlichen Anforderungen an eine Fortführungsprognose, insbesondere die Kriterien der Sanierungsfähigkeit und des Prognosezeitraums.
7. Ursachen und (Früh-)Indikatoren für eine Krise und nahende Überschuldung: Hier werden interne und externe Krisenursachen analysiert und Möglichkeiten der betrieblichen sowie bankseitigen Krisenfrüherkennung dargestellt.
8. Maßnahmen zur Beseitigung der Überschuldung: Dieses Kapitel diskutiert Sanierungsinstrumente wie Kapitalerhöhungen, Rangrücktrittserklärungen und Unternehmensneustrukturierungen.
9. Verhaltensgrundsätze für Organe von Gesellschaften: Der abschließende inhaltliche Teil thematisiert die Pflichten und Haftungsrisiken der Geschäftsführung bei Krisenbewältigung und rechtzeitiger Insolvenzantragstellung.
10. Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel fasst die zentralen Ergebnisse der Arbeit zusammen und bewertet die Auswirkungen der vorübergehenden Rückkehr zum alten Überschuldungsbegriff.
Schlüsselwörter
Überschuldung, Insolvenzordnung, Insolvenzeröffnungsgrund, Fortführungsprognose, Überschuldungsbilanz, Zahlungsunfähigkeit, Sanierung, Gläubigerschutz, Kapitalerhöhung, Rangrücktritt, Liquidationswerte, Geschäftsführung, Haftung, Finanzmarktstabilisierungsgesetz, Krisenfrüherkennung
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Hauptanliegen der Masterarbeit?
Die Arbeit untersucht die insolvenzrechtliche Bedeutung der Überschuldung als Insolvenzeröffnungsgrund, insbesondere die Auswirkungen der temporären Gesetzesänderungen zur Krisenbewältigung im Finanzsektor.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Überschuldungsbegriff, der Feststellungsmethodik (Überschuldungsbilanz), der Fortführungsprognose und den Sanierungsmaßnahmen in Krisensituationen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist eine umfassende rechtswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Analyse der Überschuldungsmessung sowie die kritische Auseinandersetzung mit der Auslegung des § 19 InsO.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Analyse, die sowohl den Gesetzeswortlaut als auch Literaturmeinungen und aktuelle Rechtsprechung des BGH einbezieht.
Was ist Gegenstand des Hauptteils?
Im Hauptteil steht die Erstellung der Überschuldungsbilanz im Vordergrund, inklusive der detaillierten Bewertung der einzelnen Aktiv- und Passivposten.
Welche Begriffe beschreiben die Arbeit am besten?
Die wichtigsten Schlagworte sind Überschuldungsprüfung, Sanierungsfähigkeit, Insolvenzantragspflicht, Gläubigerschutz und Fortführungsprognose.
Warum spielt die Fortführungsprognose bei der Überschuldungsprüfung eine so zentrale Rolle?
Die Fortführungsprognose bestimmt, ob Vermögensgegenstände mit Liquidationswerten oder Fortführungswerten in die Überschuldungsbilanz einzustellen sind, was über das Vorliegen einer rechtlichen Überschuldung entscheiden kann.
Wie unterscheidet sich die "modifizierte zweistufige Methode" von anderen Ansätzen?
Sie kombiniert das exekutorische Element (rechnerische Überschuldung) mit einem prognostischen Element (Fortführungsprognose), um eine rein formale Überschuldung bei bestehenden Sanierungschancen zu vermeiden.
Welche Rolle spielen "weiche" und "harte" Patronatserklärungen für den Überschuldungsstatus?
Nur harte Patronatserklärungen sind im Überschuldungsstatus aktivierbar, da sie eine garantieähnliche Verpflichtung zur finanziellen Ausstattung der Tochtergesellschaft darstellen.
Warum wird die befristete Rückkehr zur alten Rechtslage kritisch betrachtet?
Kritiker befürchten eine Ausweichung des Gläubigerschutzes, da Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung den Insolvenzantrag hinauszögern könnten, was das Risiko für Gläubiger erhöht.
- Quote paper
- Jennifer von Gemünden (Author), 2009, Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Überschuldung als Insolvenzeröffnungsgrund. Insolvenzrechtlich und betriebswirtschaftlich betrachtet, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138475