Die Hungersnot in Kenia - Zum Recht auf Nahrung und dessen Durchsetzbarkeit


Magisterarbeit, 2009

89 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Einleitung
I. Gegenstand der Abhandlung
II. Gang der Darstellung

B. Die Hungersnot in Kenia
I. Begriffserläuterungen
1. Hungersnot
2. Armut
3. Entwicklungsland
4. Abgrenzung Kenias von der Gruppe der LDCs
II. Sozio-ökonomische und sozio-politische Entwicklungstendenzen als Kausalkette des Hungers
1. Hunger als sozio-ökonomisches Problem
a. Massenarmut und Hunger in Zahlen
b. Regionale Disparität
aa. Ländliche Gebiete
bb. Städtische Gebiete
2. Hunger als sozio-politisches Problem
a. Agrarpolitik und das Bodenrechtssystem
aa. Enteignungspolitik der Kolonialmacht
(1) Das 'chief'-System
(2) Die Klassendifferenzierung zwischen den Landlosen und den
Landbesitzern
bb. Landpolitik während des Machttranfers
b. Politische Agitation am Beispiel der Jahrhundertdürre
3. Der Einfluß von politischen auf wirtschaftliche Faktoren

C. Das Recht auf Nahrung
I. Rechtsquellen .
1. Art. 55, 56 UN-Charter sowie Art. 25 UDHR
a. Art. 55, 56 Un-Charter
b. Art. 25 I UDHR
aa. Komponente der Nahrung in Art. 25 I
bb. Subsidiaritätsprinzip des Staates, Art. 25 I
2. Art. 11 ICESCR
a. Entstehungsgeschichte
b. Normativer Inhalt des Art
aa. Die Ausdifferenzierung der Komponenten des Art. 11 I, II
(1) Konzipierung des Rechts auf angemessene Ernährung gemäß Art. 11 I
(2) Verpflichtung der Staaten nach Art. 11 II i. V. m. Art. 2 I
(3) Territoriale Staatenpflichten nach Art. 11 I und II lit. a
(4) Extraterritoriale Staatenpflichten nach Art. 11 I, II
(5) Externe Staatenpflichten nach Art. 11 I, II
(6) Internationale Staatenpflichten nach Art. 11 I, II
3. Art. 6 I ICCPR
a. Normativer Inhalt des Art. I
b. Staatenpflichten gemäss Art. 6 I i.V.m. Art
II. Andere Menschenrechtsinstrumente
1. Internationale Menschenrechtsinstrumente
a. Statuten internationaler Organisationen
aa. Food and Agricultural Organisation
bb. World Food Programme
cc. International Fund for Agricultural Development
b. Universal Declaration on the Eradication of Hunger and Malnutrition
c. Rome Declaration on World Food Security und World Food Summit Plan of Action
aa. Rome Declaration on World Food Security
bb. World Food Summit Plan of Action
d. Food Aid Convention
e. Millenium Development Goal No
f. Voluntary Guidelines to Support the Progressive Realization of the Right to Adequate Food
2. Das regionale Instrument des Art. 16 African (Banjul) Charter on Human and Peoples' Rights
3. Art. 8 Declaration on the Right to Development

D. Die Durchsetzbarkeit des Rechts auf Nahrung
1. AkteurInnen zur Durchsetzung des Rechts auf Nahrung
a. Staatliche AkteurInnen
b. Zwischenstaatliche Akteure
c. Private AkteurInnen
aa. For-profit Organisations
bb. Non-profit Organisations
d. Das Instrument des Global Compact als Beispiel von UN Public Private Partnerships
2. Implementierung und Verbindlichkeit der Rechtsquellen
a. Art. 25 I UDHR
b. Art. 11 ICESCR
aa. Staatenberichtsverfahren nach Art. 16 ICESCR
(1) Kontrollorgan des Art. 11 ICESCR
(2) Inhaltliche Anforderungen nach Art. 16 ICESCR
(3) Concluding observations Kenya,
bb. Draft Optional Protocol to the ICESCR
cc. Rechtsnatur des Art. 11 ICESCR
dd. Probleme der Durchsetzung des Art 11 ICESCR auf nationaler Ebene
c. Art. 6 I ICCPR
aa. Kontrollorgan des ICCPR
bb. Staatenberichtsverfahren nach Art. 40 ICCPR
(1) Inhaltliche Anforderungen nach Art. 40 ICCPR
(2) Concluding observations Kenya,
cc. Staatenbeschwerdeverfahren nach Art. 41 ICCPR
dd. (First) Optional Protocol to the ICCPR
ee. Rechtsnatur des Art. 6 I ICCPR
ff. Probleme der Durchsetzung des Art. 6 I ICCPR auf nationale Ebene
3. Implementierung und Rechtsantur der anderen Menschenrechtsinstrumente
a. Die Statute von FAO, WFP und IFAD
b. Universal Declaration on the Eradiction of Hunger and Malnutrition, Rome Declaration on World Food Security and World Food Summit Plan of Action, Food Aid Convention
c. Millenium Development Goal No. 1, Voluntary Guidelines to Support the Progressive Realization of the Right to Adequate Food

E. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einleitung

I. Gegenstand der Abhandlung

Hungersnöte stellen im Allgemeinen nicht ein geschichtliches Phänomen dar, welches naturgegeben vorherrschend und als solches hinzunehmen ist.[1] Vielmehr lässt sich die Manifestation des Hungers als 'man made desaster' charakterisieren.[2] Der sich aus dieser Dimension ergebene Rechtsanspruch auf Nahrung als elementares Menschenrecht hat die United Nations (UN) nach dem II. Weltkrieg vor neue juristische Herausforderungen gestellt, die seither das Recht auf Nahrung in entsprechenden Dokumenten kodifizierte. Auch der zeitweilig dominierende Erklärungsansatz, dass deshalb Hunger herrsche, weil aufgrund von Überbevölkerung, rückständiger Produktionsmethoden und ungünstiger klimatischer Bedingungen nicht ausreichend Lebensmittel erzeugt würden, gilt inzwischen als überholt.[3] Deshalb setzt seit Jahrzehnten die internationale Gemeinschaft, nicht nur ausschließlich bei akuten Hungersnöten, auf die Strategie der Finanzierung von Lebensmitteln und entsprechender Versorgung von hilfsbedürftiger Entwicklungsländer wie beispielsweise Kenia

Das parallel zu den Nahrungsmittelhilfen laufende hochrangige Ziel der Völkerrechtsabkommen zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung auf nationaler Ebene ist es jedoch, dass die ratifizierenden Länder dazu verpflichtet werden, weitreichende politische und wirtschaftliche Stabilität anhand von Massnahmen zu sichern, die eine entsprechende Nahrungsversorgung, beispielsweise durch das Recht auf Erwerbstätigkeit als ein weiteres elementares Menschenrecht zur Sicherung der menschlichen Würde gemäß Art. 23 Universal Declaration of Human Rights, zu garantieren, um die Abhängigkeit dieser Länder von internationalen Lebensmittelhilfen nicht noch zusätzlich zu stärken. Jedoch ist die Erlangung politischer und wirtschaftlicher Stabilität als ausschlaggebendes Element zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung gerade in Entwicklungsländern problematisch. Insofern äussert sich das Nahrungsproblem in wiederholten Hungerkrisen und chronischer Unterernährung aufgrund der Vielschichtigkeit der politischen sowie wirtschaftlichen Kausalfaktoren auf komplexe Art

Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es deshalb, am Beispiel des von Hungerkrisen und Unterernährung gezeichneten Entwicklungslandes Kenia zuerst die wesentlichen Strukturen des Hungerproblems anhand ausgewählter interdisziplinärer Faktoren zu entflechten. Das Fallbeispiel Kenia soll alsdann dazu dienen, der in der vorliegenden Arbeit zentralen Frage nach entsprechenden Rechtsquellen und anderen Instrumenten des Rechts auf Nahrung nachzugehen. Unter Einbeziehung möglicher AkteurInnen zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung wird im Anschluss an diese Darstellungen der dritte Teil der Arbeit die Effizienz der entsprechenden Mechanismen zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung darstellen

II. Gang der Darstellung

Im ersten Abhandlungsrahmen der Arbeit werden anhand einer retrospektiven Analyse die Interaktionsmuster der kenianischen Politik und Ökonomie dargestellt, wobei hier anhand ausgewählter Elemente im Schwerpunkt auf die Bestimmungsfaktoren vor der Unabhängigkeit vom britischen Kolonialregime abgestellt wird. Sowohl das koloniale als auch das postkoloniale Kenia weist in seiner geschichtlichen Entwicklung des Hungers diesbezüglich Probleme auf. Die sich zu dem Hungerproblem parallel ergebende Trinkwasserproblematik Kenias wird in diesem Darstellungsrahmen ausgegrenzt. Trinkwasser bildet zwar einen wesentlichen Bestandteil der Grundbedürfnisse,[4] kann jedoch gerade aufgrund dessen, dass dieser eine weitere zentrale Stellung einnimmt, in der vorliegenden Arbeit nicht behandelt werden. Im zweiten Teil der Arbeit wird die Frage nach einem bestehenden Recht auf Nahrung anhand der geltenden Normen unter Berücksichtigung einer entsprechenden Anwendung auf Kenia, bearbeitet. Neben diesen gibt es ebenfalls Regelungen über das Recht auf Nahrung innerhalb des humanitären Völkerrechts. Diese beruhen auf dem Schutz der Opfer von bewaffneten Konflikten (Genfer Recht) sowie dem Verbot bestimmter Methoden der Kriegsführung (Haager Recht).[5] Das Recht auf Nahrung aus dem humanitären Völkerrecht wird in der vorliegenden Arbeit jedoch ausgegrenzt, da ein aus bewaffneten Konflikten resultierendes Hungerproblem in der vorliegenden Arbeit nicht Gegenstand der Abhandlung bildet Im Anschluss an diese Abhandlung werden alsdann die Durchsetzungsmechanismen der Instrumente des Rechts auf Nahrung auf ihre Justitiabilität, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, geprüft. Die zu behandelnde Problematik innerhalb dieses Darstellungsrahmen besteht darin, das universelle Recht auf Nahrung als ein politisch-bürgerliches Recht und als ein wirtschaftliches, soziales und kulturelles Recht auf seine Einklagbarkeit zu überprüfen. Dabei ist die rechtliche Qualifizierung der einzelnen Abkommen, die ein Recht auf Nahrung beinhalten, von großer Bedeutung Abschließen wird die Arbeit dann in einem interdisziplinären Rückblick auf die dargestellten Problematiken des Hungers in Kenia

B. Die Hungersnot in Kenia

I. Begriffserläuterungen

Der folgende Teil der Arbeit widmet sich dem Problem des Hungers in Kenia, welches sich auf zwei Arten äußert Zum einen ist Hungersnot die Folge von klimatischen Bedingungen wie Dürreperioden und der daraus resultierenden Knappheit an Lebensmitteln. Die akuten Hauptkrisen des Hungers seit der Entkolonialisierung im Jahre 1963 können an folgenden Jahreszahlen festgelegt werden: 1966, 1974-75, 1980, 1982-84, 1984- 85, 1998-2000 sowie 2004-06[6]

In Abgrenzung zum Hungerproblem aufgrund von Naturkatastrophen herrscht in Kenia eine großflächige unzureichende Versorgung mit Nahrung aufgrund massiver Bevölkerungsarmut, wodurch die minimale Kalorienzufuhr nicht gedeckt werden kann

1. Hungersnot

Im Allgemeinen wird der Begriff Hungersnot, wie auch in dieser Arbeit, synonym mit den Begriffen Hungerkrise sowie Nahrungskrise verwendet Der Grundbegriff Hunger wird als das Ergebnis vollständigen Nahrungsentzuges oder einer über gewisse Zeit andauernden drastischen Verringerung der Nahrungsaufnahme definiert.[7] Hunger kann zur Unterernährung führen, die wiederum durch lang anhaltende Unterversorgung mit Grundnahrungsmitteln entsteht[8] und deshalb einen chronischen Status einnimmt. Dementsprechend beeinträchtigt Hunger die Gesundheit, körperliche Leistungsfähigkeit und geistige Entwicklung[9]

Laut UN-Definition gilt derjenige als unterernährt, der weniger zu essen hat, als er täglich braucht, um sein Körpergewicht zu erhalten und zugleich leichte Arbeit zu verrichten. Gleichwohl die erforderliche Menge an Nahrung zwischen einzelnen Ländern und Geschlechtern sowie Altersgruppen voneinander abweicht, liegt diese nach Berechnung der Food and Agricultural Organisation (FAO) bei minimal 1.800 Kilokalorien pro Tag[10]

De Waal[11] definiert Hungersnot weitreichender: Famine is much more than hunger: it includes social breakdown, economic deprivation and health crisis. Famine is more appropiately seen as the converse of the 'right to development'. Diese Feststellung ist für den Zusammenhang der vorliegenden Arbeit von großer Relevanz, zumal die eben erwähnte Bevölkerungsarmut nicht zuletzt auf die soziale sowie wirtschaftliche Existenz enorme negative Auswirkungen hat. De Waal sieht darüber hinaus hinsichtlich des Hungerproblems in seiner Definition ebenfalls einen unmittelbarem Zusammenhang mit Entwicklungsrückständen

2. Armut

Dem Begriff der Armut liegt ein multi-dimensionales Konzept zugrunde. Als soziales Phänomen wird diese als Zustand gravierender sozialer Benachteiligung[12][13][14][15] mit der Folge einer Magelversorgung verstanden. Mangelversorgung wird wiederum in einen ökonomischen Kontext im engen Sinne gesetzt, welcher im Wesentlichen diese in Verbindung mit materiellen Gütern und Dienstleistungen versteht. Wie bereits im Zusammenhang mit den Grundbedürfnissen erwähnt, ist Nahrung ein materielles Gut. Zudem gilt jemand als absolut arm, in Abgrenzung zu relativer Armut, die deutlich unterhalb des Einkommensdurchschnitts des jeweilgen Landes zu bemessen ist, wenn er pro Tag weniger als US$1.25 zur Verfügung hat Während Armut vormals als ein ausschließlich einkommensabhängiges Phänomen bezeichnet wurde, so unterliegt sie im Sinne der eben dargestellten Definition einer vielschichtigen Konzeption, die in enger Verbindung zu den Bereichen Politik, Geschichte, Geographie, Kultur, Wirtschaft und gesellschaftlichen Ausprägungen steht und ebenfalls aus ihnen hervorgeht Für den Zusammenhang des in der vorliegenden Arbeit dargestelltem Recht auf Nahrung ist es notwendig, ebenfalls den menschenrechtlichen Erklärungsansatz heranzuziehen. Laut dem Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR) ist Armut

a human condition characterized by the sustained or chronic deprivation of the resources, capabilities, choices, security and power neccessary for the enjoyment of an adeqaute standard of living and other fundamental civil, cultural, economic political and social rights

Die Definition des OHCHR ist für die vorliegende Arbeit insofern von Bedeutung, als dass auf jede Komponente, bezugnehmend auf Kenia, eingegangen wird

3. Entwicklungsland (EL)

Um den Begriff Entwicklungsland zu definieren, scheint es geboten, vorerst auf den Grundbegriff Entwicklung näher einzugehen Der Begriff der Entwicklung ist sehr streitig. Er lässt sich nur schwer definieren, da er normativ ist: Er beschreibt keinen statischen Zustand, sondern ein subjektives Ziel und ist somit Veränderungen unterworfen,[16] die wiederum komplexe Prozesse durchlaufen müssen. Wachstum und Fortschritt können somit als angestrebte hochrangige Ziele der Entwicklung gesehen werden, sowohl wirtschaftlich als auch sozial,[17][18]jedoch mangelt es in diesem Zusammenhang an einer klaren Definition von Fortschritt. Dieser ist ebenso unbestimmt wie der Begriff Entwicklung und darf daher nicht durch diesen ersetzt werden Orientiert sich Entwicklung an dem klassischen Wirtschaftsbegriff, der eine rasche Entwicklung der industriellen Basis als Garanten für Modernisierung und Fortschritt betrachtet, resultiert daraus die folgende Kurzformel: Wirtschaftswachstum durch Industrialisierung = Entwicklung.[19] Diese Definition schließt jedoch jegliche Art von sozialen, soziokulturellen sowie politischen Einflussfaktoren aus, obgleich diese zum anstrebten Ziel oder Ergebnis maßgeblich beitragen. Folglich besteht über den Begriff Entwicklung insofern Unklarheit, als dass keine der Theorien den Begriff umfassend in ihrer Gesamtheit erklären kann. Hinzu kommt, dass die sich mit Entwicklung auseinander setzenden Theorien in Bezug auf ihre Anwendbarkeit auf die entsprechenden Länder angepasst oder relativiert werden müssten. Sie können nicht auf jedes Land und jede Entwicklungsstufe uneingeschränkt übertragen werden.[20] Aus diesem Gesichtspunkt heraus entwickelte die UN Gruppierungsmassstäbe für Entwicklungsländer Ein EL zeichnet sich dadurch aus, dass es in Abgrenzung zu einem Industrieland (Erste Welt) unter anderem ein deutlich geringeres Sozialprodukt pro Kopf, eine geringere Arbeitsproduktivität, eine hohe Analphabetenquote und einen hohen Anteil[21][22] landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit aufweist.

EL ist somit ein Sammelbegriff, der einzelne Angaben über die eben genannten Indikatoren nicht explizit berücksichtigt. Daraus folgt, dass Entwicklungsländer weder wirtschaftlich noch sozial eine einheitliche Ländergruppe darstellen Die Auseinanderentwicklung der Dritten Welt in verschiedene Ländergruppen machte begriffliche Differenzierungen notwendig. Die UN General Assembly (GA) hat in den 1970er Jahren den Versuch unternommen, den Begriff für jede dieser Gruppen zu spezifizieren und unterscheidet nun folgende Entwicklungsländer:

Least Developed Countries (LDCs)[23] sind Länder, die durch extreme Armut aus der Großgruppe der Entwicklungsländer hervorgehoben werden Zwei weitere Untergruppen der Entwicklungsländer, die gleichzeitig alle LDCs sind, bilden die Landlocked Developing Countries (LLDCs)[24] sowie die Small Island Developing States (SIDSs)[25]. Ein LDC kann demnach also zusätzlich bei Erfüllung entsprechender Kriterien LLDC oder SIDS sein. Verglichen mit Entwicklungsländern außerhalb der LDC-Großgruppe, sind LDCs, LLDCs und SIDSs vorrangig in Bezug auf Sozialprodukt, Arbeitsproduktivität, Analphabetenquote sowie Bildung schlechter gestellt (HAI) und sind zudem ökonomisch verletzbarer (EVI). Länder, die nicht in die Großgruppe der LDCs fallen, zählen zu den Entwicklungsländern (Developing Countries), die vergleichsweise bessere Statistiken aufweisen

4. Abgrenzung Kenias von der Gruppe der LDCs

Unter Berücksichtigung der Kategorisierung von Entwicklungsländern ist hier fest zu stellen, dass das vorliegende Fallbeispiel Kenia weder zur Gruppe der LDCs noch der LLDCs und ebenfalls nicht zu den SIDSs gehört, da es keine der erforderlichen Gruppierungsmaßstäbe erfüllt. Von 14 ostafrikanischen Ländern[26] sind 11, außer Kenia, den Seychellen und Mauritius, in der Liste der LDCs[27] aufgeführt. Statistisch wurde Kenia 2007[28] in der Liste der 177 Entwicklungsländer, einschließlich LDCs, LLDCs und SIDSs auf Rangfolge 148 plaziert und als 'country of medium human development' klassifiziert.[29] Im Sinne der Ausgrenzung aus den LDCs, LLDCs und SIDSs ist Kenia zwar eines der 'besser gestellten' Entwicklungsländer und deren wirtschaftliche Stellung wird häufig als vergleichsweise stabil und prosperierend[30] bezeichnet. Jedoch kann dieser Vergleich keineswegs darüber hinweg täuschen, dass Kenia ein EL und von den allgemein geltenden Standards eines Industrielandes weit entfernt ist

II. Sozio-ökonomische und sozio-politische Entwicklungstendenzen als Kausalkette des Hungers

Der vorliegenden Ausführung liegt folgende Feststellung von Sen zugrunde: Famine can be caused by various different types of influences, and the common predicament of mass starvation does not imply any one common fundamental cause.[31] Demnach sind mehrschichtige Faktoren ursächlich für Hungerkrisen

Im Hinblick auf die Klassifizierung Kenias als 'low-income food-deficit country'[32] lässt sich jedoch auch im sozio-ökonomischen Kontext die folgende Aussage rechtfertigen: Poverty is the major cause of food insecurity.[33] Diese Feststellung geht davon aus, dass Armut als Hauptursache zum chronischen Hungerproblem führt. Diesbezüglich wird deshalb im Folgenden der Versuch unternommen, die Koppelung von Hunger an die vorherrschende Massenarmut unter Heranziehung wirtschaftlicher und politischer Aspekte in eine Ursachenkette zu bringen, wobei teilweise aufgrund der Abhängigkeitsverhältnisse der einzelnen Bestimmungsfaktoren eine klare Grenzziehung nicht möglich ist

1. Hunger als sozio-ökonomisches Problem

a. Massenarmut und Hunger in Zahlen

Kenias Wirtschaftsstruktur ist gekennzeichnet durch einen hohen Anteil der Landwirtschaft, was generell für alle Entwicklungsländer, gilt. Jedoch gelten lediglich 20% der Landfläche aufgrund des saisonalen Niederschlags als fruchtbar.[34] Die übrigen 80% sind sog. 'arid and semi-arid areas' (ASALs), die der Agrarproduktion aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht zur Verfügung stehen. Den grössten Anteil der ASALs macht der Norden sowie der Nord-Osten Kenias aus

Die Bedeutung des Agrarsektors als 'cash crop industry' und des Ackerlandes als wichtigstes Produktionskapital ist enorm: Rund ein Drittel des Bruttoinlandsprodukts wird von der Landwirtschaft erzeugt, insofern kann dieser primäre Sektor als das dominierende Element und die Basis der Ökonomie des Landes klassifiziert werden

Das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen 2007 lag bei 1.240US$.[35][36] Gleichwohl, wie bereits dargestellt, Kenia nicht zu der am wenigsten entwickelten Ländergruppe gehört, so 2007 43,95% der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze von weniger als 1 US$ pro Tag,37 also in absoluter Armut

Der enge Zusammenhang zwischen extrem niedrigen Einkommen und des dadurch begrenzten Erwerb von Nahrungsmitteln macht das Hungerproblem gerade in diesem Anteil der Bevölkerung von 43,95% deutlich. Entsprechend hoch fällt der Global Hunger Index38 (GHI) aus, der bezüglich Kenia einen Wert für 2007 von 20.97 ergibt. Im internationalen Vergleich liegt Kenia bei Einbeziehung des weltweit höchsten Index für Burundi, 42.[37][38][39], also etwa im mittleren Bereich Hinzu kommt, dass die stetig steigende Bevölkerungszahl sich in den letzten rund 30 Jahren von 15.3 Mio. auf 37.2 Mio. mehr als verdoppelt hat,[40] was eine entsprechende Steigerung der Lebensmittelproduktion fordert und das Hungerproblem akuter macht

a. Regionale Disparität

It is a typical feature in low-income countries that it is combined with increasing inequality,[41] was sich ebenfalls in Bezug auf Kenia entsprechend entfaltet. Im Umkehrschluss lässt sich somit auch folgendes begründen: The lower the degree of inequality, the lower is likely to be the incidence of poverty.[42] In welchem Maße sich regionale Ungleichheit als Armutsfaktor auf die jeweiligen Teile der Bevölkerung regional auswirkt, soll im Folgenden anhand einer groben Strukturanalyse dargestellt werden

aa. Ländliche Gebiete

2007 lebten rund 80% der Bevölkerung Kenias, also rund 30 Mio., in ländlichen Gebieten.[43] Die Bevölkerungsarmut betrug dort 2007 49,1 % und war somit im Vergleich zur städtischen Armut um 10,3% höher

Im Zusammenhang mit einer entsprechend niedrigeren Kaufkraft kann hier folgende Beobachtung hinzugezogen werden: Poverty and malnutrition have often to be traced back to a lack of purchasing power among certain vulnerable groups of the population.[44] Besonders verwundbare Gruppen, zu denen vor allem Frauen und Kinder gehören, sind zum grossen Teil in den sog. 'arid' und 'semi- arid lands' (ASALs)[45] vor allem im Nord-Osten beheimatet, wo wüstenähnliche klimatische Bedingungen und die Knappheit der Ressourcen die Erzeugung von landwirtschaftlichen Gütern minimieren. Dort können 70% der Bevölkerung in den 'arid lands' und 51% in den 'semi-arid lands' ihren täglichen Bedarf an Lebensmitteln nicht decken. Die in den ASALs angesiedelten Viehzüchter sind im Vergleich zu der durchschnittlichen ländlichen Armut am stärksten von dieser betroffen: 71% leiden an Nahrungsarmut

bb. Städtische Gebiete

Aufgrund der rapide steigenden Bevölkerungszahl lässt sich vermuten, dass die beiden Hauptmetropolen Kenias, Nairobi und die Küstenstadt Mombasa, ebenfalls extrem stark expandierten. Während zum Ende der ersten Hälfte seit der Unabhängigkeit, 1986, 12% der Bevölkerung in den beiden Metropolen beheimatet waren, waren es, wie bereits erwähnt, 20% im Jahre 2007. Verglichen mit dem Gesamtbevölkerungsanstieg blieb die Urbanisierung also weitgehend im Rahmen und weit hinter den Projektionen zurück. Dieses verweist wiederum auf die überraschende Fähigkeit des agrarischen Sektors, einen großen Teil der zusätzlichen Arbeitskräfte zu absorbieren.[46][47] Gleichwohl die Armutsstatistik in urbanen Gebieten niedriger ist als in ländlichen, lag diese 2007 bei 38.8%

Urbane und periurbane Gebiete in Kenia zeichnen sich zum grossen Teil durch Slums aus. Beispielsweise leben im Großraum Nairobi in solchen 60% der Bevölkerung. Lediglich 22% der Haushalte verfügen über einen Wasseranschluss

2. Hunger als sozio-politisches Problem

Neben der dargestellten Armutsstatistik und regionaler Ungleichheit bilden sogleich politische Reformen einen Ursachenfaktor für die Entstehung von Hunger. Die folgende Darstellung unternimmt deshalb den Versuch, die Strukturen von Hunger aus sozio-politischen Gesichtspunkten zu erläutern

a. Agrarpolitik und das Bodenrechtssystem

Wie bereits festgetellt, lebt in Kenia 80% der Bevölkerung in ländlichen Gebieten, jedoch sind nur 20% der Fläche landwirtschaftlich nutzbar. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint eine effektive Vergabe von Bodeneigentums- und Nutzungsrechten umso gewichtiger, um zum einen die knappen Ressourcen für die Produktion voll ausschöpfen zu können und zum anderen der Subsistenzlandwirtschaft dadurch die Existenzgrundlage zu sichern

aa. Enteignungspolitik der Kolonialmacht

Um die Jahrhundertwende wurde durch das britische Kolonialregime das fruchtbare kenianische Hochland (White Highlands) für die europäische Besiedlung erschlossen und durch die 'East African (Land) Order in Council' 1901 Grund und Boden zum Kronland erklärt. Durch diesen Rechtstitel war es bis 1905 den weißen Siedlern gestattet, sowohl herrenloses Land als auch die Besitzrechte an Land zu kaufen, welches sich nach der präkolonialen traditionellen Bodenverteilung im Besitz der Eingeborenen befand.[48][49] Jedoch wurde selbst letzteres, das sich also im Besitztum der Stammesvölker befindende Land, 1915 durch die 'Crown Lands Ordinance' und eines dazu 1921 ergangenen Urteils des Supreme Court ebenfalls zum Kronland erklärt. Demnach wurden nicht nur Landbesitzer enteignet

Durch die Qualifikation der Rechtstellung der Eingeborenen als jederzeit kündbare Pächter und 'tenants at will of the Crown' wurden auch diese land- und mittellos.[50] Die Hauptleidtragenden dieser repressiven politischen Entwicklungen waren vorrangig Kleinbauern, die daraufhin auf den von den weißen Siedler errichteten Großfarmen zur Lohnarbeit gezwungen waren.[51] Das vorher erteilte Verbot, vermarktbare 'cash crops' wie Kaffee und Baumwolle anzubauen entzog ihnen die Lebensgrundlage, was bereits vor der kollektiven Enteignung zur Verarmung der indigenen, zahlreichen Stämmen angehörigen Kleinbauernfamilien führte

Im sozio-ökonomischen Kontext führte die zunehmende Monetarisierung und die Einführung der Lohnarbeit zu sozialen Spannungen und barg Konfliktpotential, welches vorrangig aus dem 'chief'- sowie dem 'squatter'-System im Zusammenhang mit der kolonialen Landpolitik hervorging

(1) Das 'chief'-System

'Chiefs' waren in Gestalt von Soldaten oder anderen Trägern im Dienste der britischen Kolnialmacht die legitimierten Machtträger in den zahlreichen lokalen 'units'. Ihre Aufgaben, die Überwachung der 'units', Eintreibung von Steuern sowie die Rekrutierung von Arbeitskräften, wurden gemäß den 'Native Authority Ordinances' von 1902 und 1912 festgelegt und hatten das Ziel, die Bevölkerung in eine Konsensherrschaft mit der Kolonialmacht umzuwandeln, die von den konventionellen Autoritäten akzeptiert wurde. Jedoch kollaborierten die 'chiefs' mit dem präkolonialen, traditionellen Herrschaftssystem der Eingeborenen, welches keine zentralen Herrschaftsinstanzen wie dies der Kolonialmacht, kannte Vielmehr waren die 'units' in Bezug auf Entscheidungskompetenzen stark individualisiert und hatten entsprechende Machtstellung.[52] Hingegen fehlte es den 'chiefs' und ihrer Hierarchiestruktur an einer entsprechenden traditionellen Autorität in den Lokalverwaltungen. Als intitutionalisierte Bezugspersonen, vom kolonialen Staatsapparat instrumentalisiert, verfolgten sie zudem einseitige Interessen zur Ausschöpfung der Landressourcen zum Zwecke der Gewinnmaximierung

(2) Die Klassendifferenzierung zwischen den Landlosen und den Landbesitzern

Zeitgleich mit der Einführung des 'chief'-Systems wurden für die einzelnen Stämme in Form des 'squatter'-Systems Reservate eingerichtet, deren Gebiete aus dem Geltungsbereich der bereits erwähnten 'Crown Land Ordinance' 1915 herausgelöst wurden und somit dieser nicht mehr unterlagen. So wurden ab 1915 diese 'squatter'-Gebiete von den eigens dafür eingerichteten Trust Land Board verwaltet. Entsprechend dieser besonderen Stellung des Bodenrechts in den Reservaten sollte sich dieses nach dem ausdrücklich anerkannten lokalen Gewohnheitsrecht richten, also nicht wie das übrige Kronland nach britischem Recht. Mittels dieser Herauslösung war die Kolonialpolitik darauf bedacht, den Stämmen, die sich gegen die Landnahme und die Qualifizierung als Kronland gewehrt hatten, ungestörten Landbesitz zur Kultivierung zu gewährleisten

Die Strukturpolitik und Landvergabe durch den Trust Land Board schlug jedoch fehl, da das beispielsweise in den Küstengebieten vorherrschende islamische Recht und das traditionelle Bodenrechtssystem der in übrigen Gebieten errichteten Reservate das Erwirtschaftungspotential nicht in dem Maße ausschöpfte, wie es von der Kolonialmacht ursprünglich erstrebt war. Insofern kollaborierte diese Agrarpolitik mit dem wirtschaftlichen Vorhaben der Briten und wies starke gegenläufige Tendenzen auf, da die Umstrukturierung gerade den enteigneten Kleinbauern eine Existenzgrundlage in den Reservaten sichern sollte

Der Wandel von 'tenants at will of the Crown' zu 'squatters' bedeutete für Kleinbauern als ehemalige Landbesitzer und gekündigte Pächter also entweder die Zurückdrängung in dicht besiedelte Reservate oder die sich daraus entwickelnde wilde Ansiedlung in ungenutzten Landstücken,[53][54] die wiederum Kronland waren Parallel zu der Klasse der landlosen Bauern entwickelte sich aufgrund der Flurbereinigung, welche vom kollektiven Landeigentum abrücken und nun den gesamten Boden als kapitalwirtchaftliches Privateigentum qualifizieren sollte, eine Klein-Bourgeoisie

Bei der neuen Landverteilung im Zuge der Registrierung waren nicht soziale Kriterien ausschlaggebend, die etwa die 'squatter' begünstigen würden. Vielmehr ging es hier aufgrund des wirtschaftlichen Potentials zum Zwecke der Verhinderung von Grundstückszersplitterung unterhalb eines ökonomischen Maßes[55] um Landkonsolidierung. Diese Umverteilung verschlechterte die Stellung der Landlosen zusätzlich. Das Land, welches zuvor registriert wurde, wurde prinzipiell nur noch verkauft, wobei die 'squatter' aufgrund der hohen Preise vom Erwerb des Landeigentums ausgeschlossen waren. Die weißen Siedler, die inzwischen mit der Geldwirtschaft vertraut waren, wurden so zu Großgrundbesitzern[56] und begründeten die Entwicklung und Expansion einer Klein-Bourgeoisie

Hingegen blieben die 'squatter' Zwangsarbeiter in den zurückgedrängten Reservaten. Ihre Arbeitsleistung wurde einerseits aufgrund von der stetigen Anhebung der Zahl der Arbeitstage im Jahr bis zur Maximierung ausgeschöpft,[57] was dazu führte, dass die Bauern nicht mehr genügend Zeit für die Kultivierung ihrer zugeteilten Landstücke aufbringen konnten. Andererseits wurde dies nicht mit entsprechenden Löhnen kompensiert, sodass strukturelle Armut aufgrund der Vielzahl der Landlosen bestehen blieb.

[...]


[1] Vgl. Breining-Kaufmann: Hunger als Rechtsproblem. S. 1

[2] Vgl. Marks/Clapman: Human Rights Lexicon. S. 165

[3] Um die Jahrtausendwende standen statistisch gesehen jedem Menschen genügend Kalorien und ausreichend Proteine zur Verfügung, sodass davon ausgegangen werden kann, dass faktisch ausreichende Lebensmittelmengen produziert werden, um den Nahrungsmittelbedarf auf globaler Ebene zu decken, vgl. FIAN: Food First, S. 19

[4] Nahrung (einschließlich Wasser) ist das grundlegendeste aller Bedürfnisse. Darüber hinaus werden in fast allen Gesellschaften die fünf Grundbedürfnisse Wasserversorgung, Ernährung, Obdach, Gesundheit und Erziehung aufgeführt, Kamps: Die Rolle der NGOs. S. 14. Nohlen und Nuscheler prägten den Begriff Grundbedürfnisse, indem sie diese in 2 Kategorien einteilten. Sie unterschieden im sog. magischen Fünfeck von Entwicklung zwischen lebensnotwendigen materiellen und lebenswerten kulturellen Gütern und Dienstleistungen. Nahrung als elementares Grundbedürfnis zählt also zur materiellen Kategorie. Vgl. Löser: Die Zusammenarbeit und Koordination internationaler Organisationen. S. 12f

[5] Breining-Kaufmann: Hunger als Rechtsproblem. S. 1

[6] Heyer: Poverty and Food Deprivation. In: Drèze/Sen (Hrsg.): The Political Economy of Hunger. S. 239; auch WFP: Country Programme Kenya. S. 5

[7] Vgl. Breining-Kaufmann: Hunger als Rechtsproblem. S. LII

[8] Vgl. Nuscheler: Entwicklungspolitik. S. 252 f.

[9] Ebd., S. 230

[10] Vgl. BPB: http://www.bmz.de/de/themen/ernaehrung/hunger/zahlen_und_fakten/ernaehrugssituation/index.html <24.11.2008>

[11] Waal, de: Famine Crimes. S. 9

[12] Reinhold/Lamnek/Recker: Soziologie-Lexikon. S. 32

[13] Der Begriff der absoluten Armut wurde von der World Bank eingeführt. Vgl. http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/DATASTATISTICS/0,,menuPK:232599~pagePK:64133170~piP K:64133498~theSitePK:239419,00.html <13.03.2008>

[14] Vgl. Benedek: Understanding Human Rights. S. 83.

[15] Abgedruckt in: Ebd., S. 84

[16] Kamps: Die Rolle der NGOs in der Entwicklungspolitik. S. 14.

[17] Vgl. Nuscheler: Entwicklungspolitik. S. 225

[18] Ebd., S. 225

[19] Vgl. Löser: Die Zusammenarbeit und Koordination internationaler Organisationen. S. 11.

[20] Ebd., S. 10

[21] Vgl. BPB: http://www.bpb.de/wissen/H75VXG,,.htmlwis_search_action=search&wis_search_alltext=entwicklungsland&wis_ search_type=0 <24.11.2008>

[22] Vgl. Breining-Kaufmann: Hunger als Rechtsproblem. S. LI

[23] Aufnahmekriterien in Liste der LDCs sind: Ein jährliches Pro-Kopf-Einkommen von max. US$900 und ein schwaches Humankapital (Human Asset Index, HAI), welches aus den Indikatoren Lebenserwartung zum Zeitpunkt der Geburt, Pro-Kopf-Kalorienzufuhr, Erwachsenenalphabetisierungsrate sowie Bildung ermittelt wird. Zudem muss das Kriterium der ökonomischen Verletzbarkeit (Economic Vulnerability Index, EVI) erfüllt werden. Als viertes Kriterium darf die Bevölkerungszahl 75 Mio. nicht übersteigen. Vgl. Löser: Die Zusammenarbeit und Koordination internationaler Organisationen, S. 24; auch UNCTAD: The Least Developed Countries Report 2007 S. 4

[24] LLDCs sind LDCs, die keinen direkten Zugang zu Meer haben und mit den sich hieraus ergebenen Erschwernissen des Außenhandels zu kämpfen haben. Allein ihre geographische Lage verschlechtert ihre Stellung innerhalb der LDCs. Vgl. Nuscheler: Entwicklungspolitik. S. 102

[25] SIDSs sind kleine Inselstaaaten, die durch Umweltkatastrophen und das Ansteigen des Meeresspiegels besonders gefährdet sind. Vgl. Ebd

[26] Zu Ostafrika gehören (in alphabetischer Reihenfolge): Äthiopien, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Kenia, Komoren, Madagaskar, Mauritius, Ruanda, die Seychellen, Somalia, Tansania, Uganda sowie das französische Überseedèpartement Rèunion

[27] Vgl. OHRLLS: List of Least Developed Countries http://www.un.org/special-rep/ohrlls/ldc/list.htm <24.11.2008>.

[28] Bezüglich der in dieser Arbeit herangezogenen Statistiken wird aufgrund der Verfügbarkeit der ausgewerteten Daten auf das Jahr 2007 abgestellt

[29] Vgl. WFP: http://www.wfp.org/country_brief/indexcountry.asp?country=404 <10.12.2008>

[30] Thomas: Politics, Participation, and Poverty. S. 23. Auch Cohen/Lewis: Role of Government in Combatting Food Shortages. S. 274. In: Glantz (Hrsg.): Drought and Hunger in Africa: Denying Famine a Future

[31] Sen: Food, Economics and Entitlements. In: Drèze/Sen (Hrsg.): The Political Economy of Hunger. S. 37.

[32] Vgl. WFP: Country Programme Kenya, S. 5

[33] Vgl. Ebd.; Auch: Marks/Clapman: International Human Rights Lexicon. S. 174

[34] WFP: Country Programme Kenya, S. 5; Andere Quellen gehen von 17% aus. Vgl. Berg-Schlosser: Politische Stabilität und Entwicklung. S. 57; Wiederum andere von lediglich 12,5%. Vgl. Frey: Entwicklungsländer. S. 118

[35] Vgl. Berg-Schlosser (Hrsg.): Politische Stabilität und Entwicklung. S. 84f

[36] Vgl. WFP: http://www.wfp.org/country_brief/indexcountry.asp?country=404 <10.12.2008>.

[37] Vgl. World Bank: http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/COUNTRIES/AFRICAEXT/KENYAEXTN/0,,menuPK:356520~ pagePK:141132~piPK:141107~theSitePK:356509,00.html <10.03.2009>

[38] Der GHI wird aus folgenden Werten errechnet: Prozentanteil der Unterernährten in der Bevölkerung, Prozentanteil der untergewichtigen Kinder unter fünf Jahren sowie der Sterblichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren. Vgl IFPRI: The challende of Hunger. S. 52f. http://www.ifpri.org/pubs/cp/ghi07.pdf <10.03.2009>

[39] Vgl. IFPRI: The challende of Hunger. S. 52f. http://www.ifpri.org/pubs/cp/ghi07.pdf <10.03.2009>.

[40] Vgl. Kenya National Bereau of Statistics: Kenya Facts and Figures 2008. S. 9

[41] Bigsten: Regional Inequality. S. 2

[42] Griffin: Alternative Strategies. S. 235

[43] Vgl. WFP: Country Programme Kenya. S. 5

[44] Platteau: The Food Crisis in Africa. In: Drèze/Sen (Hrsg.): The Political Economy of Hunger. Band 2. S. 279

[45] Vgl. Cohen/Lewis: Role of Government in Combatting Food Shortages. In: Glantz (Hrsg.): Drought and Hunger in Africa. S. 275

[46] Vgl. WFP: Country Programme Kenya. S. 5

[47] Vgl. Berg-Schlosser: Politische Stabilität und Entwicklung. S. 56.

[48] Wie Fn. 46

[49] Vgl. Wacker: Der Konflikt verschiedener Rechtsysteme. S. 136

[50] Vgl. Wacker: Der Konflikt verschiedener Rechtsysteme. S. 136.

[51] Vgl. Berg-Schlosser: Politische Stabilität und Entwicklung. S. 51

[52] Insofern bestand Kenia präkolonial aus egalitär-segmentären, semi-autonomen Gesellschaften, Vgl. Berg- Schlosser: Politische Stabilität und Entwicklung. S. 52

[53] Vgl. Wacker: Der Konflikt verschiedener Rechtsysteme. S. 137f

[54] Vgl. Wacker: Der Konflikt verschiedener Rechtsysteme. S. 137.

[55] Ebd., S. 139

[56] Vgl. Berg-Schlosser: Politische Stabilität und Entwicklung. S. 53

[57] Die Erbringung der Arbeitsleistung regelten die Resident Labour Ordinance von 1937 sowie die im Jahre 1942 ergangenen Defence Regulations. Vgl. Muriuki: Sozio-ökonomische und politische Entwicklungstendenzen. S. 93

Ende der Leseprobe aus 89 Seiten

Details

Titel
Die Hungersnot in Kenia - Zum Recht auf Nahrung und dessen Durchsetzbarkeit
Hochschule
Universität Bremen  (Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht)
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
89
Katalognummer
V139115
ISBN (eBook)
9783640470815
ISBN (Buch)
9783640471010
Dateigröße
1148 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Interdisziplinäres Gutachten über das Recht auf Nahrung in Kenia: I. Einleitend skizzierte sozialgeschichtliche Darstellung des Kausalzusammenhangs des Hungerproblems in Kenia (Fach: Anglistik, Schwerpunkt Britische Sozialgeschichte) II. Menschenrechtsinstrumente zur Durchsetzung des Rechts auf Nahrung auf internationaler sowie nationaler Ebene
Schlagworte
Menschenrechte, Wirtschaftpakt, Politischer Pakt, Soft Law, Staatenberichtsverfahren, Entwicklung, Hungerproblem
Arbeit zitieren
Theresa Anna Rzeppa (Autor:in), 2009, Die Hungersnot in Kenia - Zum Recht auf Nahrung und dessen Durchsetzbarkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139115

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