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Äußerung "Durchgeknallter Staatsanwalt" stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar

Title: Äußerung "Durchgeknallter Staatsanwalt" stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar

Scientific Essay , 2009 , 11 Pages , Grade: 1,1

Autor:in: Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author)

Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights
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Die Verfassungsbeschwerde dient als subjektiv-öffentliches Verfahrensrecht dem Individualrechtsschutz des Bürgers gegen Grundrechtsverletzungen und sichert damit die unmittelbare Geltung der Grundrechte gem. Art. 1 Abs. 3 GG gegenüber den drei Staatsgewalten. Die Verfassungsbeschwerde ist ein subsidiärer und außerordentlicher Rechtsbehelf. Sie füllt eine Lücke im Rechtsschutzsystem, das traditionell nur der Kontrolle der Exekutive dient.

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Inhaltsverzeichnis

1. Äußerung "Durchgeknallt" stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar

2. Die Verfassungsbeschwerde

2.1 Form und Inhalt der Verfassungsbeschwerde

3. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit

Zielsetzung & Themen der Publikation

Die vorliegende Arbeit untersucht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, ob die Bezeichnung einer Person als "durchgeknallt" im Kontext einer öffentlichen Diskussion zwingend als strafbare Beleidigung einzustufen ist oder durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann.

  • Analyse der Abgrenzung zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbarer Schmähkritik
  • Erläuterung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Deutung umstrittener Aussagen
  • Untersuchung der Bedeutung des Kontextes bei der Bewertung ehrverletzender Äußerungen
  • Darstellung der Voraussetzungen und der Funktion der Verfassungsbeschwerde

Auszug aus dem Buch

Die inkriminierte Äußerung des Beschwerdeführers fällt in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen sind durch die subjektive Einstellung des sich Äußernden gekennzeichnet. Sie enthalten sein Urteil über Sachverhalte, Ideen oder auch Personen. Für sie ist das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens kennzeichnend. Die inkriminierte Äußerung stellt, ungeachtet ihres möglichen ehrverletzenden Gehalts, ein solches Werturteil dar. Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gilt allerdings nicht vorbehaltlos. Nach Art. 5 Abs. 2 GG findet es seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Dazu gehört auch § 185 StGB, auf den sich die angegriffenen Entscheidungen stützen. Die Auslegung der Strafgesetze und ihre Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der Strafgerichte und grundsätzlich einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen. Handelt es sich aber um Gesetze, die die Meinungsfreiheit beschränken, ist dabei das eingeschränkte Grundrecht zu beachten, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt.

Zusammenfassung der Kapitel

Äußerung "Durchgeknallt" stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar: Dieses Kapitel führt in den Sachverhalt ein und erläutert die verfassungsrechtlichen Grundlagen zur Abgrenzung von Werturteilen und Tatsachenbehauptungen im Kontext der Meinungsfreiheit.

Die Verfassungsbeschwerde: Hier werden die prozessualen Voraussetzungen, die Funktion der Verfassungsbeschwerde als Rechtsbehelf sowie Anforderungen an Form und Inhalt einer Beschwerdeschrift detailliert dargelegt.

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit: Dieses Kapitel vertieft die dogmatische Einordnung der Meinungsfreiheit, ihre Schranken sowie die Kriterien für die verfassungsrechtliche Abwägung bei kollidierenden Rechtsgütern wie dem Ehrenschutz.

Schlüsselwörter

Meinungsfreiheit, Grundrecht, Schmähkritik, Verfassungsbeschwerde, Werturteil, Beleidigung, Ehre, Bundesverfassungsgericht, Rechtswegerschöpfung, Subsidiarität, Art. 5 GG, Strafrecht, Kontext, Abwägung, Meinungsbildung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Äußerung, die von Fachgerichten als Beleidigung eingestuft wurde, unter dem Aspekt des Grundrechts der Meinungsfreiheit.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder umfassen die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG, die Abgrenzung zur Schmähkritik, die Funktion der Verfassungsbeschwerde sowie die Kriterien der richterlichen Auslegung und Abwägung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es zu klären, ob die Bezeichnung einer Person als "durchgeknallt" zwingend eine strafbare Beleidigung darstellt oder ob sie im Kontext einer öffentlichen Debatte durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt sein kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine rechtswissenschaftliche Analyse angewandt, die auf der Auswertung von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie einschlägiger juristischer Kommentierung und Fachliteratur basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die prozessualen Hürden einer Verfassungsbeschwerde, die verfassungsrechtliche Einordnung von Meinungsäußerungen und die detaillierten Anforderungen an die kontextabhängige Auslegung von Äußerungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Meinungsfreiheit, Schmähkritik, Verfassungsbeschwerde, Abwägung, Ehrenschutz und die Auslegung von Werturteilen.

Warum ist der Kontext einer Äußerung verfassungsrechtlich so wichtig?

Der Kontext ist entscheidend, da eine isolierte Betrachtung eines Begriffs häufig dazu führt, dass dessen tatsächliche Stoßrichtung verkannt wird; er bestimmt, ob eine Diffamierung der Person vorliegt oder eine sachbezogene Kritik.

Was bedeutet die "Schmähkritik" im juristischen Sinne?

Schmähkritik bezeichnet Äußerungen, bei denen nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht; sie ist eng definiert, da sie andernfalls die Meinungsfreiheit unverhältnismäßig einschränken würde.

Wann ist eine Verfassungsbeschwerde zulässig?

Eine Verfassungsbeschwerde ist zulässig, wenn der Beschwerdeführer selbst gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist, der Rechtsweg erschöpft wurde und die Beschwerde fristgerecht mit einer schlüssigen Begründung zur Verletzung eines Grundrechts eingereicht wurde.

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Details

Title
Äußerung "Durchgeknallter Staatsanwalt" stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar
College
University of Cooperative Education Mannheim
Grade
1,1
Author
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author)
Publication Year
2009
Pages
11
Catalog Number
V139342
ISBN (eBook)
9783640474561
ISBN (Book)
9783640474455
Language
German
Tags
Durchgeknallter Staatsanwalt Beleidigung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author), 2009, Äußerung "Durchgeknallter Staatsanwalt" stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139342
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