Definition des Begriffes der Corporate Governance
Bereits seit Anfang der dreißiger Jahre des vergangenen Jahrhunderts wird die Unternehmensführung und -kontrolle, im Englischen als Corporate Governance bezeichnet, erörtert1. Darunter versteht man neben der Organisation der Leitung und Kontrolle eines Unternehmens auch die Berücksichtigung der Belange aller daran beteiligten Instanzen.2 Ziel der Unternehmenskontrolle ist es zu gewährleisten, dass die mit der Unternehmung verfolgten Ziele weitestgehend erfüllt werden und die Zielerreichung sowie der Ausgleich von konfliktären Interessen der jeweiligen Interessensgruppen überwacht werden. Daher umfasst das System der Corporate Governance alle Rechte, Aufgaben und Verantwortlichkeiten derjenigen Interessensgruppen, die von der Leistung und dem Erfolg eines Unternehmens Nutzen ziehen oder durch den Misserfolg Verluste erleiden.3
Inhalt
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitender Teil
1.1 Definition des Begriffes der Corporate Governance
1.2 Problemstellung
2 Begriffliche und theoretische Grundlagen der CG
2.1 Entwicklung der Corporate Governance
2.1.1 Entstehung der Corporate Governance
2.1.2 Aktuelle Entwicklung in der Corporate Governance
2.2 Systeme der Corporate Governance in den USA und in Deutschland
2.2.1 Das monistische System in den Vereinigten Staaten von Amerika
2.2.2 Das dualistische System in der Bundesrepublik Deutschland
2.2.3 Fazit
2.3 Ziele und Probleme der Corporate Governance
2.4 Shareholder- vs. Stakeholder Ansatz
2.4.1 Shareholder-Ansatz
2.4.2 Stakeholder-Ansatz
2.4.3 Aktuelle Tendenzen
2.5 Die Agency Problematik innerhalb einer Aktiengesellschaft
3 Die Rolle der beteiligten Instanzen im Rahmen der CG
3.1 Ebenen und Elemente der Unternehmensüberwachung
3.1.1 Vorstand
3.1.2 Aufsichtsrat
3.1.3 Hauptversammlung
3.1.4 Abschlussprüfer
3.2 Der Deutsche Corporate Governance Codex
3.3 Umsetzung des DCGK im TransPuG
3.3.1 Angaben im Anhang des Jahresabschlusses
3.3.2 Gestaltung und Veröffentlichung der Entsprechungserklärung
3.3.3 Konsequenzen bei Verstoß gegen die Auflagen des TransPuG
4 Zusammenfassung und Ausblick
Anhang
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Monistische Organisationsstruktur der Unternehmensverwaltung
Abbildung 2: Dualistische Organisationsstruktur der Unternehmensverwaltung
Abbildung 3: Vergleich der Unternehmenskontrolle in Deutschland und den USA
Abbildung 4: Gefüge der Überwachungssysteme im Rahmen der Corporate Governance
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitender Teil
1.1 Definition des Begriffes der Corporate Governance
Bereits seit Anfang der dreißiger Jahre des vergangenen Jahrhunderts wird die Unternehmensführung und -kontrolle, im Englischen als Corporate Governance bezeichnet, erörtert[1]. Darunter versteht man neben der Organisation der Leitung und Kontrolle eines Unternehmens auch die Berücksichtigung der Belange aller daran beteiligten Instanzen.[2] Ziel der Unternehmenskontrolle ist es zu gewährleisten, dass die mit der Unternehmung verfolgten Ziele weitestgehend erfüllt werden und die Zielerreichung sowie der Ausgleich von konfliktären Interessen der jeweiligen Interessensgruppen überwacht werden. Daher umfasst das System der Corporate Governance alle Rechte, Aufgaben und Verantwortlichkeiten derjenigen Interessensgruppen, die von der Leistung und dem Erfolg eines Unternehmens Nutzen ziehen oder durch den Misserfolg Verluste erleiden.[3]
1.2 Problemstellung
Steigende Zuwachsraten bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen[4] haben die Wirtschafts- und Kapitalmärkte stark getroffen. Als Gründe hierfür lassen sich, neben den strukturellen Veränderungen der Wirtschaft und Globalisierung, die Manipulation von Jahresabschlüssen sowie eine unzureichende Kontrolle der Unternehmensführung durch Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften anführen. Um den Schwachpunkten in der Unternehmensverfassung entgegenzuwirken, entwickelte sich die Corporate Governance welche den auf mangelnder Kontrolle und Transparenz basierenden Gefahren entgegenwirken sollen. Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung und kritische Bewertung des Systems der Corporate Governance, wobei auf seine Entwicklung, seine Umsetzung, seine Auswirkungen auf bestehende Systeme sowie auf abzusehende Entwicklungstendenzen eingegangen wird. Aus Komplexitätsgründen wird hier der Schwerpunkt auf das deutsche System der Corporate Governance gelegt.
2 Begriffliche und theoretische Grundlagen der CG
2.1 Entwicklung der Corporate Governance
2.1.1 Entstehung der Corporate Governance
Obwohl die Entwicklung der Corporate Governance schon in den 30er Jahren des 20. Jh. in Deutschland im Rahmen der Industrialisierung mit der fortschreitenden Separierung von Eigentum und Verfügungsgewalt über ein Unternehmen begann[5], führten erst die spektakulären Unternehmensübernahmen und Skandale, wie z.B. der Whatergate Skandal in den USA 1972 zu einem steigenden öffentlichen Interesse an einer verbesserten Unternehmenskontrolle.
2.1.2 Aktuelle Entwicklung in der Corporate Governance
Schon seit den siebziger Jahren setzten sich schwerpunktmäßig in den USA erste Gesetzesvorschläge, Regelungen und Studien mit Corporate Governance auseinander, dennoch begann die intensive Weiterentwicklung erst innerhalb der letzten 10 Jahre, als steigende Insolvenzzahlen, im Jahr 2002 ca. 40.000 in Deutschland und darunter immer mehr alteingesessene Unternehmen wie der Flugzeughersteller Fairchild Dornier, der Anlagenhersteller Babcock Borsig, der Medienkonzern Kirch-Media oder Baukonzern Holzmann[6], den erhöhten Handlungsbedarf unterstrichen und die deutsche Volkswirtschaft schätzungsweise 22,5 Milliarden Euro[7] gekostet haben. Aus diesem Grund begann in den neunziger Jahren eine beschleunigte Weiterentwicklung und Anwendung der Corporate Governance.
In Deutschland wurde das System der Corporate Governance durch zwei wichtige Schritte reformiert. Im Jahr 1998 trat mit dem Ziel, Fehler und Gesetzeslücken im System der Unternehmenskontrolle auszubessern, das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft. Wesentliche Änderungen, die damit verbunden waren und in vielen relevanten Gesetzen umgesetzt wurden, sind die Verpflichtung von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer zu einer engeren Zusammenarbeit (§ 111, Abs.2, AktG.), die Verpflichtung des Vorstandes einer AG zur Einführung eines umfassenden Überwachungssystems (§ 92, Abs.2 AktG.) und die Erweiterung der Abschlussprüfung (§ 316-324 HGB).[8]
Obwohl die Einführung des KonTraG viele Kritikpunkte am System der Unternehmensverfassung behob, konnte es dennoch nicht allen Anforderungen der verschiedenen Interessengruppen gerecht werden. Daher bildeten sich private Zusammenschlüsse, wie die Frankfurter Grundsatzkommission Corporate Governance oder der Berliner Initiativkreis German Code of Corporate Governance, die neue Ergänzungen und Verbesserungsvorschläge für das System der Corporate Governance entwickelten.[9] Um durch eine weitere Optimierung der Unternehmenskontrolle den Standort Deutschland für internationale und nationale Investoren attraktiver zu machen[10], ist am 26.02.2002 der von einer Regierungskommission erarbeitete Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK)[11], welcher sich an alle börsennotierten deutschen Gesellschaften richtet, an das Bundesministerium der Justiz übergeben worden. Durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz wurde der Kodex ins deutsche Recht umgesetzt.[12]
2.2 Systeme der Corporate Governance in den USA und in Deutschland
Die Corporate Governance ist schwerpunktmäßig in zwei verschiedenen Systemen, dem monistischen und dem dualistischen organisiert. Das monistische System ist hauptsächlich im angloamerikanischen Raum verbreitet wogegen das dualistische System lediglich in Deutschland sowie in ähnlicher Form in Österreich, den Niederlanden und in Frankreich anzutreffen ist.[13] In beiden Modellen herrscht Einigkeit darüber, dass die Hauptversammlung alleine die Kontrollfunktion, auch als ,Checks and Ballances’ bezeichnet, nicht ausreichend erfüllt und somit weitere Maßnahmen notwendig sind.
2.2.1 Das monistische System in den Vereinigten Staaten von Amerika
Das monistische System ist ein einstufiges Modell, in welchem das Board of Directors, welches aus internen und externen Directors besteht als das oberste Leitungsorgan der Gesellschaft die Entscheidungen trifft. Da in diesem System die Unternehmensleitung und die Kontrolle derselben in einem Gremium zusammengefasst sind, fällt die Kontrollfunktion hauptsächlich den Outside-Directors zu. Die Board-Mitglieder werden durch die Anteilseigner gewählt. Zusammenfassend kann man das amerikanische System als ein marktorientiertes Outsider-Control-System bezeichnen, dessen wichtigste Stärken das föderalistische Unternehmensrecht und effiziente Kapitalmärkte sind.[14]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Monistische Organisationsstruktur der Unternehmensverwaltung[15]
2.2.2 Das dualistische System in der Bundesrepublik Deutschland
Das dualistische System ist ein mehrstufiges Modell und weniger verbreitet als das monistische. Es sieht eine strikte Teilung von Unternehmensführung und -überwachung vor. Wie in der folgenden Grafik dargestellt, besteht dieses System aus Aufsichtsrat und Vorstand sowie einem Abschlussprüfer als Kontrollinstanz und setzt einen effizient arbeitenden Aufsichtsrat voraus. Die Geschäftsführung des Unternehmens liegt alleinig beim Vorstand, wogegen der Aufsichtsrat Beratungs- und Überwachungsfunktionen, sowie erweitere Prüf- und Einsichtsrechte innehält. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wird durch die Hauptversammlung bestimmt, welcher durch diese legitimiert, den Vorstand bestellen und abberufen kann.[16]
Zusammenfassend kann man zu dem dualistischen System sagen, dass der Abschlussprüfer durch seine umfassenden Rechte und die Möglichkeit intensiver Überwachung den Eckpfeiler der Corporate Governance bildet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Dualistische Organisationsstruktur der Unternehmensverwaltung[17]
[...]
[1] Vgl. Behr, G., Schäfer,D.: Unternehmensüberwachung durch Interessensgruppen; in: Achleitner, A.-K., Thoma, G. F. (Hrsg.): Handbuch Corporate Finance – Konzepte, Strategien und Praxiswissen;Köln 2002; S.4.
[2] Vgl. Berrar, C.: Die Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland im internationalen Vergleich; 1. Auflage; 2001; S.24.
[3] Vgl. Behr, G., Schäfer,D.: Unternehmensüberwachung durch Interessensgruppen; in: Achleitner, A.-K., Thoma, G. F. (Hrsg.): Handbuch Corporate Finance – Konzepte, Strategien und Praxiswissen; Köln 2002; S.8.
[4] Vgl. Anhang 1.
[5] Vgl. Behr, G., Schäfer,D.: Unternehmensüberwachung durch Interessensgruppen; in: Achleitner, A.-K., Thoma, G. F. (Hrsg.): Handbuch Corporate Finance – Konzepte, Strategien und Praxiswissen; Köln 2002; S.4.
[6] Vgl. Baetge, J.: Die Früherkennung von Unternehmenskrisen anhand von Abschlusskennzahlen; in: Der Betrieb; 2002; S.2281.
[7] Vgl. Anhang 2.
[8] Vgl. C&L Deutsche Revision: Auswirkungen aktueller Gesetzesänderungen auf Unternehmenspraxis; 1998; S.2.
[9] Vgl. Berliner Initiativkreis German Code of Corporate Governance: Die Initiative; in: http://www.gccg.de/initiative.htm; (11.05.2003).
[10] Cromme, G.; bei der öffentlichen Vorstellung des ersten Corporate Governance Kodex Entwurfes; 18.12.2001.
[11] Vgl. Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex: Deutscher Corporate Governance Kodex; in: http://www.bmj.bund.de/images/11329.pdf; (11.03.2003).
[12] Vgl. Deutsche Bundesregierung: Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG); in: http://www.bmj.bund.de/ger/themen/wirtschaft_und _recht/10000502/?sid=dbf933b018ff57b5ab2e1d4fac9411df&offset=19; (11.03.2003).
[13] Vgl. Schmidt, S. M.: Corporate Governance in deutschen und amerikanischen Aktiengesellschaften; Frankfurt 2001; S. 48.
[14] Vgl. Witt, P.: Grundprobleme der CG und international unterschiedliche Lösungsansätze; in: Nippa, M., Petzold, K., Kürsten, W.: Corporate Governance; Heidelberg 2002; S. 65.
[15] Schmidt, S. M.: Corporate Governance in deutschen und amerikanischen Aktiengesellschaften; Frankfurt 2001; S. 58.
[16] Vgl. Ebenda S.62ff.
[17] Peemöller, V. H.: Corporate Governance; in: Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler: Gabler Wirtschafts-Lexikon CD; Auflage 2000.
- Arbeit zitieren
- Michael Rockel (Autor:in), 2003, Corporate Governance. Ein Modell zur Unternehmensführung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14188
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.