Der vorliegende Aufsatz zum Urteil des EuGH vom 17.09.1997 beruht auf der Vorlage des Vergabeausschusses des Bundes zur Vorabentscheidung (Art. 234 EGV, vormals Art. 177 EWG).
Gegenstand war eine Frage zur Auslegung des Artikel 41 der Richtlinie (RL) 92/ 50/ EWG des Rates vom 18.06.1992 über die Koordinierung des Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABIEG Nr. L 209, S.1).
Im Sachverhalt ging es um ein Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages in dem Rechtstreit zwischen der Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbH (kurz: Dorsch) und der
Bundesbaugesellschaft Berlin mbH als Vergabestelle.
Der Vergabeüberwachungsausschuss hat das Verfahren ausgesetzt und den Gerichtshof um Vorabentscheidung ersucht.
Frage: Erstreckt sich die Zuständigkeit der bereits eingerichteten Vergabeprüfstellen gem. Art. 41 der RL 92/ 50 auch unmittelbar auf die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge?
Inhaltsverzeichnis
- I) Untersuchungsgegenstand
- II) rechtliches Umfeld (Rechtsgebiet/ Rechtsgrundsätze)
- III) kritische Betrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Aufsatz analysiert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. September 1997, das sich mit der Direktwirkung nicht umgesetzter Richtlinien befasst. Der Fokus liegt auf der Frage, ob sich die Zuständigkeit der Vergabeprüfstellen gemäß Artikel 41 der Richtlinie 92/50/EWG auch unmittelbar auf die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge erstreckt.
- Direktwirkung nicht umgesetzter Richtlinien
- Vertikale Direktwirkung
- Rechtschutz des Einzelnen bei Nichtumsetzung von Richtlinien
- Prinzip des "effet utile"
- Treu- und Glauben-Grundsatz
Zusammenfassung der Kapitel
I) Untersuchungsgegenstand
Der Aufsatz behandelt den Sachverhalt eines Rechtsstreits zwischen der Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbH und der Bundesbaugesellschaft Berlin mbH, der sich mit der Frage der Direktwirkung nicht umgesetzter Richtlinien befasst. Im Mittelpunkt steht die Auslegung von Artikel 41 der Richtlinie 92/50/EWG über die Koordinierung des Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge.
II) rechtliches Umfeld (Rechtsgebiet/ Rechtsgrundsätze)
Dieser Abschnitt beleuchtet das rechtliche Umfeld des Falles, insbesondere die Relevanz von Artikel 41 der Richtlinie 92/50/EWG und dessen Auslegung im Kontext der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge. Er beleuchtet die rechtlichen Grundlagen des europäischen Gemeinschaftsrechts sowie die Bedeutung des Prinzips der Direktwirkung nicht umgesetzter Richtlinien.
III) kritische Betrachtung
Dieser Abschnitt analysiert die Rechtsnatur von Richtlinien, die Möglichkeit ihrer Direktwirkung und die Folgen für die nationale und kommunale Verwaltung. Er beleuchtet die Rechtsentwicklung hinsichtlich der Direktwirkung nicht umgesetzter Richtlinien und die Bedeutung der richtlinienkonformen Auslegung nationalen Rechts.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselbegriffe dieses Aufsatzes sind Direktwirkung, Richtlinien, Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge, Rechtschutz, "effet utile", Treu- und Glauben-Grundsatz, vertikale Direktwirkung, richtlinienkonforme Auslegung und Staatshaftung.
- Arbeit zitieren
- Dipl.Betr.Wirtin, LL.M. Susanne Rösner (Autor:in), 2009, Thesenpapier Direktwirkung nicht umgesetzter Richtlinien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147602