Das Vereinsleben kennen viele, das Vereinsrecht eher wenige. Das Kleine ABC mit 160 Schlagworten soll die Vielfalt der juristischen Belange und Bezüge einer Vereinskörperschaft aufzeigen. Das alphabetische Prinzip erleichtert den Zugriff auf wichtige vereinsrechtliche Sachwörter. Von Nutzen ist der direkte Zugang zu den lexikalisch dargestellten Begriffen vor allem für die Verantwortlichen und die einfachen Mitglieder im Verein -- aber auch für professionelle Rechtsanwender.
Die Neubearbeitung 2025 verbessert verschiedene Titelerläuterungen, ergänzt das Gesamtalphabet um weitere vereinsbezogene Stichworte (auf nunmehr insgesamt über 190) und vertieft zum Teil die Einzelinformationen in den Sachartikeln.
Inhaltsverzeichnis
Abberufung
Abstimmung
Actio pro socio
AGB-Inhaltskontrolle
Akklamation
Amtsniederlegung (Vorstand)
Anfallberechtigung
Arbeitsverhältnis
Auflösung (e.V.)
Aufnahme
Aufnahme und Ausschluss
Aufnahmezwang
Aufsichtsrat (AR)/Beirat
Aufwandsentschädigung
Aufzeichnungspflicht
Ausgaben
Ausschluss
Austritt/Austrittserklärung
Beiträge
Beitritt/Eintritt
Beschluss
Beschlussfähigkeit
Beschlussfehler
Besonderer Vertreter
Bestellung
Bestellungswiderruf
Bilanz
Bildnisschutz /Fotos/Videos im Verein)
Blockwahl
Buchführungspflicht
Bürgerinitiative
Bundespressekonferenz (BPK)
Dachverband
Datenschutz (DS-GVO)
Datenschutzerklärung
Delegiertenversammlung
Ehrenamtspauschale
Einberufung (MV)
Einberufungsmangel (MV)
Einnahmen
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Eintragung
Eintragungsantrag
Entlastung
Erweiterter Vorstand
Europäischer Verein/Verein und Europarecht
EÜR
Eventualeinberufung/Eventual-Ladung
Förderverein
Fraktionen (Parlament/Rat)
Fremdeinfluss
GEMA
Gemeinnützigkeit
Gesamtverein/Vereinsverband
Gesamtvorstand
Geschäftsbereiche
Geschäftsführung
Gesetzliche Unfallversicherung
Gewerkschaften
Gewinn- und Verlustrechung
Gleichbehandlung
Gründung
GuV
Haftplichtversicherung
Haftung im rechtsfähigen Verein
Haftung im Verein ohne Rechtspersönlichkeit
Haftungsbeschränkung
Hauptverein
Idealverein
Impressum
Insichgeschäfte
Insolvenz
Internet-Auftritt
Internet-Verein
Jahresabschluss
Juristische Person
Kandidatur (Wahlamt)
KI
Kirchlicher/Religiöser Verein/Verband
Körperschaft
Körperschaftssteuer
Kooptation (Vorstand)
Kündigung
Künstliche Intelligenz
Kuratorium
Liquidation/Liqidatoren
Lohnsteuerhilfeverein (LHV)
Mehrheit
Minderjährige
Mitgliederdarlehen
Mitgliederliste (Einsicht)
Mitgliederversammlung (MV)
Mitgliedsbeiträge
Mitgliedschaft
Mitgliedschaftsarten
Mittelverwendung
Mittlweitergabe
Nebenzweckprivileg
Nichtwirtschaftlicher Verein
Notvorstand
Organ
Organhaftung
Persönlichkeitsrecht
Politische Parteien
Pressearbeit
Protokoll (MV)
Protokoll (Vorstandssitzung)
Prozesskostenhilfe (PKH)
Prüfung der Satzung/Satzungsänderung (Registergericht)
Rechtsfähigkeit
Rechtsgeschäft
Rechtspfleger
Registeranmeldung
Rücklagen
Rundfunkbeitrag
Satzung
Satzungsänderung
Satzungsgewalt
Schenkung
Schirmherrschaft
Schriftführer
Sitz/Sitzverlegung
Spaltung
Spenden
Spendenbescheinigung
Sponsoring
Sport
Sportler
Sportreisen
Sportverein/Sportverband
Steuererklärung
Steuerschulden
Stimmabgabe
Stimmbindung
Stimmenthaltung
Stimmrecht
Stimmrechtsausschluss
Streichung von der Mitgliederliste
Studentenverbindungen
Tagesmitgliedschaft
Tagesordnung (TO)
Tod (Vereinsmitglied)
Trägerverein
Überschuss
Übungsleiterfreibetrag
Umlagen
Umlaufbeschluss
Umsatzsteuer
Umwandlung/Verschmelzung
Untervollmacht
Verband
Verbandsstrafe (am Bsp. DFB e.V.)
Verbandsverein
Verein
Verein als Spender
Vereinsarbeit
Vereinsautonomie
Vereinsbuchführung
Vereinsfeste
Vereinsgericht/Verbandsgericht
Vereinsgesetz
Vereinsgewalt
Vereinsname
Vereinsordnung
Vereinsregister (VR)
Vereinsreisen
Vereinsstrafe
Vereinsuntergliederung
Vereinsverband
Vereinsvermögen
Vereinszweck
Vergütung (Vorstand)
Verkehrssicherungspflicht
Vermögensbindung
Vermögensverwaltung
Versammlungsleiter/Versammlungsleitung
Verschmelzung
Vollmacht
Vorstand (Begriff)
Vorstand (Bestellung/Amtszeit)
Vorstand (Vertretungsorgan)
Vorstandschaft
Vorstandssitzung/Vorstandsbeschluss
Vorverein
Wahl/Wahlen
Wahlannahme
Wahlausschuss/Wahlvorstand
Wahlmodus
Wahlvorschläge
Wettbewerb
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Wirtschaftsverein
Wirtschaftsverein (Typen)
Zweckbetrieb
Zweigverein
Zweitmitgliedschaft
Zielsetzung & Themen
Das "Kleine ABC des Vereinsrechts" dient als kompaktes Nachschlagewerk für Verantwortliche und Mitglieder in Vereinen. Ziel ist es, die komplexen juristischen Zusammenhänge des deutschen Vereinswesens praxisnah zu erläutern und eine rasche Orientierung in vereinsrechtlichen Fragen sowie bei der täglichen Vereinsarbeit zu ermöglichen.
- Grundlagen des Vereinsrechts und der juristischen Organisation
- Rechte und Pflichten von Mitgliedern und Vorstand
- Durchführung von Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen
- Gemeinnützigkeit und steuerliche Rahmenbedingungen
- Haftungsfragen und Datenschutz im Verein
Auszug aus dem Buch
Ausschluss
Durch den Vereinsausschluss endet die →Mitgliedschaft des Betroffenen auf aktive Veranlassung des →Vereins hin und gegen dessen Willen (Stöber/Otto, Rn. 285).
Der Ausschluss eines (bisherigen) Mitglieds aus dem →Verein ist daher als die Anwendung der (idR) schwersten →Vereinsstrafe gegen den Betroffenen zu qualifizieren (vgl. BGH NJW 1956, 1793; LG Bonn v. 14.2.2022 – 118 C 10/21; Grüneberg/Ellenberger, § 25 Rn. 27).
Ein Vereinsmitglied kann ausgeschlossen werden, wenn ein Ausschluss in der →Satzung (mit einer Aufzählung der konkreten Ausschlussgründe) vorgesehen ist ̶ mangels einer entsprechenden Satzungsbestimmung kommt ein Vereinsausschluss nur aus einem wichtigen Grunde (vgl. § 314 BGB) im Einzelfall in Betracht (Stöber/Otto, Rn. 299; Baumann, S. 35; Reuter NJW 1987, 2401, 2406).
Das Recht zur Ausschließung kann der →Mitgliederversammlung (MV), dem →Vorstand (mit der unabdingbaren Möglichkeit einer Anrufung der MV) oder einem →Vereinsgericht übertragen sein ̶ die Einzelheiten des Verfahrens kann eine →Vereinsordnung regeln (Sauter/Schweyer/Waldner, Rn. 356, 357; Pfeffer/Röcken, S. 110 f.) – als Willenserklärung muss die Ausschließungsentscheidung von dem zuständigen Vereinsorgan dem betroffenen Mitglied gegenüber abgegeben werden (OLG Hamm NZG 2025, 421).
Zusammenfassung der Kapitel
Abberufung: Beschreibt den Widerruf der Bestellung von Vereinsorganen und die Voraussetzungen für eine wirksame Abberufung.
Abstimmung: Erläutert die Grundlagen der Willensbildung durch Stimmabgabe bei Vereinsbeschlüssen.
Actio pro socio: Informiert über die (grundsätzlich nicht anwendbare) Gesellschafterklage im Vereinskontext.
AGB-Inhaltskontrolle: Klärt zur Anwendbarkeit von AGB-Kontrollen auf Satzungen auf.
Akklamation: Definiert die Form der Willensbekundung durch Zuruf bei Abstimmungen.
Amtsniederlegung (Vorstand): Regelt das Verfahren und die Konsequenzen beim freiwilligen Rücktritt von Vorstandsmitgliedern.
Anfallberechtigung: Erläutert die Schicksalsbestimmung des Vereinsvermögens bei Auflösung.
Arbeitsverhältnis: Behandelt die schuldrechtliche Bindung zwischen Verein und Arbeitnehmer.
Auflösung (e.V.): Beschreibt den Prozess zur Beendigung eines eingetragenen Vereins.
Aufnahme: Verweist auf das Recht der Vereine zur Selbstbestimmung bezüglich neuer Mitglieder.
Schlüsselwörter
Vereinsrecht, Verein, Satzung, Mitgliederversammlung, Vorstand, Gemeinnützigkeit, Haftung, Beschluss, Rechtsfähigkeit, Wahl, Datenschutz, Mittelverwendung, Mitgliedschaft, Vereinsregister, Finanzamt.
Häufig gestellte Fragen
Behandelt das Buch alle vereinsrechtlichen Themen?
Das Buch konzentriert sich auf über 190 relevante Stichworte, die Verantwortlichen und Mitgliedern helfen, sich in juristischen Belangen rasch zu orientieren.
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit dient als "Kleines ABC des Vereinsrechts" und bietet eine strukturierte, lexikalische Aufarbeitung vereinsrechtlicher Begriffe und Prozesse im deutschen Vereinsleben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtliche Aufarbeitung basierend auf Gesetzen, aktueller Rechtsprechung und Literatur, die als Nachschlagewerk alphabetisch strukturiert ist.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Dazu gehören die Organe des Vereins, die Willensbildung, die Gemeinnützigkeit, Haftungsfragen sowie administrative Prozesse wie Wahlen oder die Satzung.
Welche Rolle spielt die Satzung im Vereinsrecht?
Die Satzung ist die zentrale Verfassung des Vereins, die maßgeblich die inneren Abläufe und Rechte der Mitglieder definiert.
Was passiert bei einer Auflösung des Vereins?
Hier findet eine Liquidation statt, wobei Vermögenswerte nach Maßgabe der Satzung oder geltender Gesetze an Berechtigte verteilt werden.
Was beinhaltet der Begriff „Organhaftung“?
Er beschreibt die rechtliche Zurechnung von schadensverursachendem Handeln von Organpersonen an den Verein selbst.
Wie steht es um den Datenschutz bei Fotos im Verein?
Fotos unterliegen den Persönlichkeitsrechten und der DSGVO; die Veröffentlichung erfordert meist eine explizite Einwilligung oder muss durch berechtigte Interessen gedeckt sein.
Darf ein Verein Mitglied eines anderen Vereins sein?
Ja, in Form von Dachverbänden oder Vereinsverbänden können Vereine gemeinsam Interessen verfolgen.
Gibt es spezielle Regelungen für Sportvereine?
Ja, das Werk geht spezifisch auf Themen wie Sponsoring im Sport, Sportreisen und die Sonderstellung von Sportvereinen als Integrationsinstanzen ein.
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- Wolfgang Neuefeind (Autor:in), 2025, Kleines ABC des Vereinsrechts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1491724