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Die Frauenquote in Unternehmensorganen. Handels- und Unternehmensrecht

Titel: Die Frauenquote in Unternehmensorganen. Handels- und Unternehmensrecht

Hausarbeit , 2022 , 19 Seiten , Note: 1,7

Autor:in: Anonym (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Regelungen zur gesetzlich eingeführten Geschlechterquote und zur Frauenanteilhabe werden im Folgenden herausgearbeitet und auf die Folgen bei Nichteinhaltung des Gesetzes eingegangen. Außerdem werden die Berichts- und Veröffentlichungspflichten erläutert und die bisherige Wirksamkeit sowie ein Praxisbezug beleuchtet. Als Abschluss wird ein Fazit aufgeführt.

Zu den Themen Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsleben, vor allem in Bezug auf die Besetzung von Führungs- und Leitungspositionen, gehen die Meinungen auseinander. Viele Unternehmen haben es sich zur Aufgabe gemacht und/oder in ihre Philosophien aufgenommen: gelebte "Diversity“ – mittlerweile sollen hier ökonomische Vorteile und der Unternehmenserfolg festgestellt worden sein, dennoch wird sie nicht in dem gewünschten Umfang gelebt.

Die Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen widerspricht dem Gleichberechtigungsgebot gemäß des Art. 3 Abs. 2 GG, wonach der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken soll und dem Art. 3 Abs. 3 GG, welcher besagt, dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Ob eine Frauenquote ebenfalls dem Grundsatz der Gleichberechtigung widersprechen würde, wurde schließlich auch gesellschaftlich, rechtlich und politisch diskutiert.

Da die freiwilligen Maßnahmen und Selbstverpflichtungen sowie die Empfehlung im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zur Einführung eines Frauenanteils in Führungsgremien nicht den gewünschten Erfolg erzielten, hat der Bundestag am 01.05.2015 das unionskonforme "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" (FührposGleichberG) beschlossen. Dieses soll für eine repräsentative Teilhabe von Frauen an der Unternehmensführung sorgen.

Das eingeführte Gesetz beinhaltet sowohl die vorgegebene Geschlechterquote von mindestens 30% für Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, von der ca. 110 Unternehmen betroffen sind4, als auch die Verpflichtung für börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen Zielgrößen für den Frauenanteil festzulegen. Dies betrifft ca. 3.500 Unternehmen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Mindestquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte

1. Regelungsinhalt und betroffene Gesellschaften

1.1 Grundsatz der Gesamt- und Getrennterfüllung

1.2 Ermittlung des Mindestanteils

2. Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der Mindestquote

2.1 "Leere Stuhl" der Anteilseigner

2.2 Sanktionen bei Getrennterfüllung für Arbeitnehmerseite

2.3 Ersatzbestellung

2.4 Auswirkungen für den Aufsichtsrat insgesamt

2.5 Berichterstattungspflicht

3. Abweichende Regelungen für aus grenzüberschreitender Verschmelzung hervorhergegangener Gesellschaften und die SE

III. Pflichten zur Festlegung von Zielgrößen und Umsetzungsfristen

1. Erfasste Organe

1.1 Definition der beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes

1.2 Gesetzliche Anforderungen an die Zielgröße

2. Veröffentlichungs- und Berichtspflichten

3. Sanktionen und Rechtsfolgen

IV. Bisherige Wirksamkeit

V. Praxisbezug

VI. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Umsetzung der gesetzlichen Frauenquote in Unternehmensorganen in Deutschland. Ziel ist es, die Wirksamkeit der Einführung eines Frauenanteils in Aufsichtsräten und Führungspositionen zu analysieren sowie die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen und die Verpflichtungen zur Zielgrößenfestlegung darzulegen.

  • Rechtliche Grundlagen der 30%-Quote für Aufsichtsräte
  • Folgen bei Nichteinhaltung und Sanktionsmechanismen
  • Verpflichtungen zur Festlegung von Zielgrößen und Umsetzungsfristen
  • Berichts- und Veröffentlichungspflichten für Unternehmen
  • Analyse der bisherigen Wirksamkeit der Regelungen

Auszug aus dem Buch

1.1 Grundsatz der Gesamt- und Getrennterfüllung

Der Mindestanteil von 30% ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Folglich gilt der Grundsatz der Gesamterfüllung und der Anteilseigner- und Arbeitnehmeranteil wird gemäß § 96 Abs. 2 S. 2, 3 AktG gesamt betrachtet. Die "Übererfüllung" einer Seite kann durch die "Untererfüllung" der anderen Seite kompensieret werden.

Wenn die Aufstellung der Arbeitnehmervertreter und der Anteilseigner zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden, kann dies in der Praxis zu Abweichungen der Bedeutung der Mindestquote führen: die zuletzt wählende Vertreterseite kann eine Übererfüllung der anderen Seite nutzen und der Mindestquote keiner Bedeutung mehr zukommen lassen oder kann bei einer Unterfüllung der zuerst wählenden Seite im Zwang sein, die Unterfüllung ausgleichen zu müssen, sofern das Gesetz eingehalten werden soll. Diesbezüglich ist eine Ausnahme zu beachten: Gemäß des § 96 Abs. 2 S. 3 AktG kann die Anteilseigner- oder Arbeitnehmerseite vor der Wahl gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung widersprechen. Der Widerspruch muss aufgrund eines mehrheitlichen Beschlusses der jeweiligen Seite erfolgen. Für die Beschlussfassung gilt stets das Prinzip der einfachen Mehrheit. In dem Fall des Widerspruchs ist der Mindestanteil für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen, ohne dass ein Ausgleich der anderen Seite möglich ist. Weiterhin kann vom dem Widerspruchsrecht weder durch die Satzung, noch durch die Geschäftsordnung abgewichen werden oder generell vereinbart werden, dass der Gesamterfüllung widersprochen wird. Da der Gesetzgeber die Gesamterfüllung als Regelfall betrachtet, muss der Widerspruch, sofern er erfolgen soll, jedes Mal erneut erklärt werden. Ein zeitlicher Mindestabstand zu den durchzuführenden Wahlen ist gesetzlich nicht genau geregelt.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Erläutert die Ausgangslage, die rechtliche Relevanz der Geschlechtergleichstellung und die Motivation für das FührposGleichberG.

II. Mindestquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte: Analysiert die detaillierten Anforderungen, Berechnungsweisen und Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der festen Frauenquote für Aufsichtsratsmandate.

III. Pflichten zur Festlegung von Zielgrößen und Umsetzungsfristen: Beschreibt die Anforderungen an Unternehmen, individuell Zielgrößen für den Frauenanteil in Vorstand und Führungsebenen sowie entsprechende Fristen festzulegen.

IV. Bisherige Wirksamkeit: Bewertet den Erfolg der gesetzlichen Maßnahmen anhand von aktuellen Statistiken über den Anstieg des Frauenanteils in verschiedenen Unternehmensorganen.

V. Praxisbezug: Spiegelt die theoretischen Inhalte an einem realen Fallbeispiel aus der Sicht einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft wider.

VI. Fazit: Fasst die Erkenntnisse zusammen und betont die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen bei der Besetzung von Führungspositionen unterhalb des Aufsichtsrats.

Schlüsselwörter

Frauenquote, Aufsichtsrat, FührposGleichberG, Mindestanteil, Zielgröße, Mitbestimmung, Aktiengesetz, Führungspositionen, Gleichberechtigung, Unternehmensorgane, Gesamterfüllung, Getrennterfüllung, Führungsebene, ESG, Corporate Governance.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Ausgestaltung und praktischen Anwendung der "Frauenquote" in deutschen Unternehmen unter Berücksichtigung des FührposGleichberG.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Hauptthemen sind die 30%-Quote für Aufsichtsräte, die Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen für Führungsebenen sowie die Sanktionen bei Verstößen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Die Untersuchung zielt darauf ab, die gesetzlichen Pflichten für Unternehmen zu erläutern und deren Wirksamkeit bei der Stärkung des Frauenanteils in Führungsgremien zu bewerten.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Hausarbeit, die auf einer fundierten Auswertung von Gesetzestexten, Kommentarliteratur und statistischen Regierungsberichten basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in rechtliche Analysen zur Quote bei Aufsichtsräten, die Details zur Zielgrößenfestlegung in Vorständen sowie eine empirische Betrachtung der bisher erzielten Fortschritte.

Welche Schlagworte charakterisieren das Dokument?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Frauenquote, Mitbestimmung, Aufsichtsrat, Unternehmensorgane, Aktiengesetz und Zielgrößen definiert.

Was bedeutet der "Leere Stuhl" in diesem Zusammenhang?

Dies ist eine Sanktionsfolge, bei der ein Aufsichtsratssitz unbesetzt bleiben muss, wenn die Wahl eines neuen Mitglieds gegen die gesetzliche Geschlechterquote verstößt.

Was ist der Unterschied zwischen Gesamt- und Getrennterfüllung?

Bei der Gesamterfüllung wird die Quote über den gesamten Aufsichtsrat berechnet, während bei der Getrennterfüllung die Arbeitnehmer- und Anteilseignerseite separat die Quote einhalten müssen.

Wie definiert das Gesetz eine "Führungsebene"?

Das Gesetz bietet keine starre betriebswirtschaftliche Definition, sondern orientiert sich an den tatsächlichen hierarchischen Ebenen unterhalb des Vorstands im jeweiligen Unternehmen.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die Frauenquote in Unternehmensorganen. Handels- und Unternehmensrecht
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie und Management gemeinnützige GmbH, Hochschulstudienzentrum Hamburg
Note
1,7
Autor
Anonym (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2022
Seiten
19
Katalognummer
V1501018
ISBN (PDF)
9783389064191
ISBN (Buch)
9783389064207
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frauenquote Unternehmensrecht Handelsrecht Unternehmensorgan Gesellschaft Gesellschaftsrecht Mindestquote Sanktion Führung Vorstand börsennotiert Quote diversity Gleichberechtigung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Anonym (Autor:in), 2022, Die Frauenquote in Unternehmensorganen. Handels- und Unternehmensrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1501018
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Leseprobe aus  19  Seiten
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