Heimerziehung und Jugendhilfe in Deutschland: Theorie-Praxis-Projekt

Praktikum


Praktikumsbericht / -arbeit, 2010

57 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe

lLTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Darstellung des Trägers - ein Teil der Diakonie
2.1 Historisches zur Einrichtung des Trägers
2.2 Organigramm, Fachbereiche und Einrichtungen des Trägers
2.3 Leitbild der Diakonischen Erziehungshilfen Weißenstein

3. Vorstellung der Einrichtung und Praxisstelle
3.1. Diakonische Erziehungshilfen Weißenstein -stationär-
3.1.1 Außenwohngruppe in Hagen Fley
3.1.1.1 Leistungskategorie
3.1.1.2 Betreuungsdichte und Qualifikation der Mitarbeiter
3.1.1.3 Rechtliche Grundlagen
3.1.1.4 Zielgruppe
3.1.1.5 Grundleistungen
3.1.1.6 Kosten
3.1.1.7 Zusammenarbeit mit anderen Diensten
3.1.1.8 Dokumentationsformen

4. Praktikumsverlauf
4.1 Zeitlicher Ablauf
4.2 Art und Umfang der Aufgaben
4.2.1 Inhaltliche/methodische Gewichtung
4.2.2 Besondere Ereignisse

5.Auswertung
5.1.Ertrag an Informationen und Wissen durch das Praktikum 5.2.Erfahrungen, Affekte, Phantasien in Bezug auf Klienten und Vorgesetzte 5.3.Theoretische Erkenntnisse der Begleitveranstaltung im Praxisbezug 5.4.Konsequenzen und Perspektiven für die berufliche Entwicklung

6.Schlussbemerkung

7.Literatur

8.Anhang

Hinweis:

Aus Gründen der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit verzichtet der Verfasser auf die Doppelbezeichnung Sozialarbeiter/in und Sozialpädagoge/in und verwendet im laufenden Text die Bezeichnung Sozialarbeiter bzw. die männliche Schreibweise. Des Weiteren wird weitestgehend die - sich derzeit durchsetzende - Bezeichnung der „Sozialen Arbeit“, in welcher „Sozialarbeit“ und „Sozialpädagogik“ mit eingeschlossen sind; die hier verwendeten Autoren haben jedoch in Ihren Ausführungen keine einheitliche Bezeichnung benutzt.

1. Einleitung

„Das Praktikum im Theorie-Praxis-Projekt ist das wesentlichste Element im Studium, in dem theoretische Bezüge mit den Anforderungen des berufli­chen Alltags verknüpft werden sollen. Aus diesem Grund bestehen hier mehrere Verbindungen zwischen Studium und Praxisstelle.“[1]

Als staatlich anerkannter Erzieher (Jugend- und Heimerzieher) habe ich viele Jahre in der Jugendhilfe in Deutschland, sowie im Ausland gearbeitet. Insbesondere sind hier meine langjährige Tätigkeit als Gruppenleiter in ei­ner Jugendhilfeeinrichtung in Berlin, meine Anstellung als Teamleiter eines zweigruppigen Wohnhauses der Jugend- und Behindertenhilfe in Mön­chengladbach, sowie meine letzte berufliche Tätigkeit vor dem Studium, die als Case Manager in einer Jugendstrafvollzugseinrichtung des Florida De­partment of Juvenile Justice in den USA zu nennen. Für dieses Praktikum und meine Reflexion ein bedeutender Ausgangspunkt.

In dem vorliegenden Band möchte ich den Träger, die Einrichtung und die Praxisstelle vorstellen, sowie meine gewonnenen Erkenntnisse eingehend beschreiben. Darüber hinaus möchte ich den Bezug zu den theoretischen Erkenntnissen aus der Begleitveranstaltung dem Theorie-Praxis-Seminar verdeutlichen.

2. Darstellung des Trägers - ein Teil der Diakonie

xisstelle, das Diakonische Werk Ennepe-Ruhr/ Hagen in Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hier sind die Dia- konischen Erziehungshilfen Weißenstein -stationär- Bestandteil des Fach­bereichs Jugendhilfe, wozu die Außenwohngruppe in Hagen Fley gehört, im Folgenden AWG genannt.

2.1 Historisches zur Einrichtung des Trägers

Der Gutsbesitzer Peter C. Redlinghaus verfügte in seinem Testament vom 13. Mai 1891, dass sein Gutshaus am Hammacher bei Hohenlimburg, nach seinem Tode für Waisen und Halbwaisen ein neues zu Hause sein sollte. Nachdem dieser im Juli 1916 verstarb, wurden bereits ein Jahr später, im Herbst 1917, erste Kriegswaisen aufgenommen. Das Haus wurde nach dem weißen Dolomitfelsen in seiner Nähe „Kinderheim Weißenstein“ benannt. Nach vielen baulichen Veränderungen, erzwungen vom zweiten Weltkrieg und des steigenden Bedarfs an Plätzen wurde 1978 das wie ein Dorf geplan­te Kinderheim feierlich eingeweiht und erhielt den Namen „Evangelisches Kinderdorf Weißenstein“. (Evangelisches Kinderdorf Weißenstein) Informa­tionen zur Entwicklung der Diakonie finden Sie im Exkurs im Anhang.

2.2 Fachbereiche, Einrichtungen und Organigramm des Trägers

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Organigramm des Diakonischen Werk Ennepe-Ruhr/ Hagen gGmbH finden Sie aufgrund seiner Dimension als Abbildung 2 im Anhang.

2.3 Leitbild der Diakonischen Erziehungshilfen Weißenstein

Das Leitbild der Einrichtung, also der Diakonischen Erziehungshilfen Wei­ßenstein, steht für die Ambulanten wie auch für die Stationären Hilfen. Eine Übersicht dieser Hilfen bietet die Abbildung 3 im Anhang. Das Leitbild:

Wir machen Kinder stark und achten ihre Eltern.

Grundlage unserer Arbeit ist eine christliche Wertorientierung. Jeder Mensch wird als Ebenbild Gottes unabhängig von seinen individuellen Eigenschaften angenommen.

Zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Kraft und bieten Perspektiven.

3. Vorstellung der Einrichtung und Praxisstelle

Diese Außenwohgruppe gehört als eine von vier ausgegliederten Wohngrup­pen zu den Diakonischen Erziehungshilfen -stationär- und befindet sich in Ha- gen-Fley, nur unweit vom Stadtzentrum Hagens.

3.1 Diakonische Erziehungshilfen Weißenstein -stationär-

Die Hilfeangebote der Diakonischen Erziehungshilfen Weißenstein -stationär­umfassen folgende Angebotsbereiche.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tagesgruppen

Wohngruppen

Zu dem Angebot der Tagesgruppen gehören vier Gruppen an verschiede­nen Standorten mit unterschiedlichen Tagesgruppen Konzepten.

Das Angebot der Wohngruppen, die den Kindern und Jugendlichen kurz-, mittel- oder langfristige Lebensperspektiven bieten, umfasst insgesamt 11 Wohngruppen. Die Westfälischen Pflegefamilien bieten auf Dauer einen verlässlichen, familiären Lebensort und garantieren die adäquate Versor­gung, Erziehung und Förderung. Familien, Paare oder Einzelpersonen mit pädagogischer oder medizinischer Ausbildung, die ein Kind oder Jugendli­chen längerfristig im Rahmen ihrer Familien betreuen können Westfälische Pflegefamilien werden. (Diakonisches Werk Ennepe-Ruhr/ Hagen gGmbH, 2010, II)

3.1.1 Außenwohngruppe in Hagen Fley

Die Außenwohngruppe bietet drei Kindern und Jugendlichen einen Platz in einem überschaubaren Rahmen mit familiären Strukturen und konstanten Bezugspersonen. Der Arbeits- und Freizeitbereich in der Außenwohngrup­pe gehen ineinander über und Kinder und Jugendliche erleben ihre Betreu­er nicht nur als Erzieher. Wie selbstverständlich gehören auch die Besuche und Feiern mit Verwandten, Nachbarn und Freunden zum Alltag der Be­wohner und Mitarbeiter der Außenwohngruppe. (Diakonisches Werk Enne­pe-Ruhr/Hagen gGmbH, 2010, III) „Neben nachholender Erziehung, päd­agogischen Interventionen im Schul- und Ausbildungsbereich und der schrittweisen Verselbständigung im lebenspraktischen Bereich, wird be­sonders auf die Förderung von Außenkontakten (Nachbarschaft, Schule, Vereine, Gemeinde etc.) Wert gelegt.“[2] In den nachstehenden Unterkapi­teln werden typische Leistungsmerkmale einer AWG darlegt. Eine Aufli­stung weiterer Leistungsmerkmale finden Sie im Anhang. (nachfolgend Diakonische Erziehungshilfen Weißenstein, I)

3.1.1.1 Leistungskategorie

Diese Außenwohngruppe ist in das Regelangebot der familienanalogen Außenwohngruppen eingebunden und hält 3 Plätze vor.

3.1.1.2 Betreuungsdichte und Qualifikation der Mitarbeiter

Der Schlüssel des pädagogischen Personals ist: 1 : 1,76

- 1,5 pädagogische Fachkräfte
- 1 Hauswirtschaftskraft in Teilzeit
- 0,2 Stelle für Nachtbereitschaften

Außerdem werden 14-tägige interne und externe Teamberatung/ Fallbe­sprechungen und bei Bedarf externe Teamsupervision angeboten. Die Teilnahme an Fortbildungsangeboten sollte mindestens 3-jährig erfolgen.

3.1.1.3 Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen sind im Gesetzestext des Achten Buch des So­zialgesetzes im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in den §§ 27, 34, 35a, 36, 37, 41 ausformuliert und Voraussetzung zur Aufnahme.

3.1.1.4 Zielgruppe

Die Aufnahme richtet sich an Mädchen und Jungen im Alter von 3-20 Jah­ren. Oftmals sind die Lebensumstände der aufzunehmenden Kinder durch familiäre und/oder soziale Notlagen gekennzeichnet. In der Regel ist eine Rückführung in den elterlichen Haushalt zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht abzusehen. Zumeist erfolgt die Aufnahme daher mit der Erwartung einer längerfristigen Perspektive.

3.1.1.5 Grundleistungen

Die Grundleistungen beinhalten alle pädagogischen Leistungen die den All­tag, das Setting sowie den Betreuungsumfang betreffen. Aber auch die in­dividuelle Förderung und die Elternarbeit. Ebenso beinhalten die Grundlei­stungen Leistungsmerkmale aus professionsübergreifenden Bereichen so­wie die psychologische und schulische Unterstützung.

3.1.1.6 Kosten

Die Kosten richten sich nach den entsprechenden Entgeltvereinbarungen mit den Kostenträgern und bestehen in der Regel aus dem anerkannten Entgeltsatz sowie der Berechnung der Fachleistungsstunden.

- der anerkannte Entgeltsatz für dieses stationäre Angebot liegt bei der­zeit 119,86 EUR.
- sowie die Fachleistungsstunden die je nach beruflicher Qualifikation

der Fachkraft derzeit zwischen 37,28 EUR und 54,99 EUR je Stunde liegen.

(hierzu Diakonische Erziehungshilfen Weißenstein, II)

3.1.1.7 Zusammenarbeit mit anderen Diensten

Um den jeweiligen Zielvereinbarungen des Hilfeplans und dessen Fort­schreibung Rechnung zu tragen, ist eine umfassende Zusammenarbeit mit anderen Diensten unabdingbar. Nach § 81 SGB VIII wird die ressortübergrei­fende Koordination und Kooperation gar von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe gefordert. Insbesondere ist hier die Zusammenarbeit mit ande­ren Stellen und öffentlichen Einrichtungen gemeint, sodass deren Tätigkeit sich positiv auf die Lebenssituation auswirkt. (Lang, 2009). Als häufigste Zu­sammenarbeit werden von Mitarbeitern der Praxisstelle, die Schule, die Er- ziehungs- und Familienberatungsstelle, der Psychotherapeut, der Vormund, der Psychologe, das Gesundheitsamt und die Fachärzte genannt.

3.1.1.8 Dokumentationsformen

Eine möglichst exakte Dokumentation ist notwendig, um nicht zuletzt den Personensorgeberechtigten und zuständigen Fachkräften der Jugendämter eine schriftliche und/oder mündliche Rückmeldung über den Hilfeverlauf der zurück liegenden Betreuungszeit zu geben. Dies wird nach § 36 SGB VIII auch entsprechend eingefordert. Formen der Dokumentation können konkrete Aktennotizen oder aber auch die Dokumentation von ärztlichen Verordnungen oder viele weitere Dokumentationen beinhalten. Beispiele von Dokumentationsvorlagen finden Sie aufgrund der Vielzahl am Ende des Anhangs.

4. Praktikumsverlauf

Die Anmeldung für das Praktikum wurde sowohl vom Leiter der Einrichtung der Praxisstelle wie auch vom Modulverantwortlichen der Hochschule ge­nehmigt. Zum Austausch der gewonnenen Erfahrungen stehen Personal der Praxisstelle und Einrichtung, sowie der Professor der verpflichtenden Begleitveranstaltung zur Verfügung.

4.1 Zeitlicher Ablauf

Der Zeitraum für das Praktikum wurde vorab definiert und für den 15. Fe­bruar 2010 bis (spätestens) 12. September 2010 festgelegt. In dieser Zeit müssen mindestens 60 Tage in der Praxisstelle abgeleistet werden.

4.2 Art und Umfang der Aufgaben

Meine Aufgaben unterscheiden sich nur marginal von denen der übrigen Mitarbeitern, da ich bereits über eine berufliche Qualifikation verfüge, die dem Personal der Praxisstelle entspricht. Somit sind auch meine Dienstzei­ten ähnlich der innewohnenden Erzieherin. So habe ich beispielsweise 14 Tage lang „Rund-um-die-Uhr“ in der Praxisstelle gearbeitet, als diese im Urlaub gewesen ist. In dieser Zeit bin ich für alle Aufgaben verantwortlich gewesen, die für einen gelingenden Alltag unentbehrlich sind. Dazu gehört beispielsweise das Wecken der Jugendlichen und die Vorbereitung des Frühstücks. Zur Mittagszeit steht die Zubereitung der Mittagsmahlzeit im Vordergrund. Zu dieser Zeit bin ich für die Jugendlichen auch ein wichtiger Ansprechpartner um über das erlebte im Schul- oder Arbeitsalltag zu spre­chen. In der Regel werden im Anschluss daran mit den jüngeren die Hausaufgaben erledigt. Um 18.00 Uhr wird gemeinsam zu Abendbrot ge­gessen. Um einen detaillierten Eindruck von Art und Umfang der Aufgaben zu erhalten, finden Sie im Anhang ein Beispiel für einen alltagstypischen Tagesverlauf.

4.2.1 Inhaltliche/methodische Gewichtung

Besonders wichtig ist mir die inhaltliche Gewichtung des Sport- und Frei­zeitbereiches, denn dieser Bereich nimmt einen hohen Stellenwert ein und entspricht zudem meinen persönlichen Stärken. Meine Erfahrungen aus vielen Fort- und Weiterbildungen in diesem Gebiet konnte ich konkret in meine Angebote einbinden und in der Arbeit mit den Jugendlichen umset­zen. So zum Beispiel habe ich mit den Bewohnern Fahrradtouren unter­nommen, bin mit ihnen schwimmen gewesen und haben an einem Fußball­turnier teilgenommen. Selbstverständlich wurden diese Aktionen im Vorfeld gemeinsam geplant und vorbereitet, sowie im Anschluss reflektiert. Außer­dem habe ich eher seltene Treffen mit Schulfreunden unterstützt.

Ebenso ist die Bestimmung meiner Praxisstelle, also die Entscheidung für dieses Hilfeangebot, schon eine Konkretisierung meines methodischen Vor­gehens. Denn wie Chassé sagt, „stellt die Entscheidung für die jeweilige Struktur der Gestaltung eines Lebensrahmens und einer Alltagsorganisation selber bereits die wichtigste pädagogische Strukturierung dar. [...] Die Le­bensbedingungen [...] müssen so gestaltet werden, dass der Versorgungs­charakter der traditionellen Heimerziehung abgebaut wird zugunsten einer Selbstorganisation des Alltags, die zwischen Adressaten und Pädagogen tendenziell dialogisch (Korczak) und kooperativ ausgehandelt wird.“[3] Mein methodisches Vorgehen, ist somit auch davon geprägt, Kindern und Ju­gendlichen Mitbestimmung und Mitgestaltung im Alltag zu ermöglichen, mit dem Ziel, so an ihren Erfahrungen und Entscheidungen zu wachsen.

4.2.2 Besondere Ereignisse

Außergewöhnliche oder besondere Ereignisse sind eben solche, die nicht alltäglich eintreten. Hier möchte ich einen Besuch in der Ambulanz im Kran­kenhaus erwähnen. Der 12-jährige N. kam mit einem Fingerverband vom Schwimmen zurück und berichtete, er habe sich beim Tauchgang an dem Treppengeländer im Schwimmbad geschnitten. Ich beschloss, mit N. in die Ambulanz des nahegelegenen Krankenhauses zu fahren. Zuvor habe ich ei­nen Hinweis für die übrigen zwei Jugendlichen an die Eingangstür geklebt, damit diese Bescheid wissen und im Garten auf unsere Rückkehr warten. Nachdem die Formalien in der Aufnahme erledigt waren, begleitete ich den Jungen in das Behandlungszimmer. Dort wurde der Verband gelöst und ein Arzt begutachtete die Schnittwunde. Diese musste schließlich mit zwei Sti­chen genäht werden. N. war die ganze Zeit über sehr gefasst und mutig, trotz Spritze. Anschließend war es ihm ein besonderes Bedürfnis sich bei seinen Mitbewohnern dafür zu entschuldigen, dass sie auf uns haben warten müssen. Nach dem gemeinsamen Abendessen habe ich telefonisch Kontakt zu N’s Eltern (leben getrennt) aufgenommen, um diese von dem Vorfall zu unterrichten, selbstverständlich durfte auch N. mit seinen Eltern telefonieren. Dieser Vorfall wurde abschließend für die innewohnende Erzieherin schrift­lich festgehalten, ebenso der Telefonkontakt.

5. Auswertung

Im Vorfeld des Praktikums wurden die allgemeinen Aufgabenstellungen de­finiert und mit mir kommuniziert. Nah- und auch Teilziele konnte ich nach ei­ner kurzen Einarbeitung selbst vorstellen und in die Arbeit mit einplanen. Diese sollten nach der Erreichung, spätestens jedoch im Anschluss des Praktikums bzw. wenn es die Situation verlangt, überprüft werden.

5.1 Ertrag an Informationen und Wissen durch das Praktikum

Nicht zuletzt mittels der kollegialen Beratung durch meine Vorgesetzte, der innewohnenden Erzieherin, konnte ich einen Einblick in die jeweiligen Krankheitsbilder und Ausführungen von Verhaltensauffälligkeiten der Kin­der und Jugendlichen gewinnen. Dieser Einblick wirkte sich positiv auf den schnellen und konkreten Umgang mit den Bewohnern der Wohngruppe aus. Darüber hinaus konnte ich reale Erfahrungen, also auch Informationen und Wissen im Umgang mit dem H1N1-Virus (Schweinegrippe) erzielen.

5.2 Erfahrungen, Affekte, Phantasien in Bezug auf Klienten und Vorgesetzte

Im Umgang mit dem 12-jährigen N., der sich zu Beginn meiner Praktikums­zeit in der Wohngruppe noch sehr stark verhaltensauffällig und deviant zeig­te, habe ich wohl die deutlichsten Erfahrungen hinsichtlich von Affekt und Phantasien gemacht. So habe ich beispielsweise in verschiedenen Situatio­nen auch meine Stimme erhöht oder gar mit der Hand auf den Tisch gehau­en, um meine Wut und meinen Ärger seinem unsozialen Verhalten gegen­über zu verdeutlichen. Ich machte mir viele und konkrete Gedanken darüber, wie N. wohl reagieren würde, wenn er einem solchen unsozialen Verhalten ausgesetzt wäre. Oder welche Unterstützung ich an seiner Stelle einklagen würde, um dieses oder jenes Verhalten ändern zu lernen.

Hinsichtlich meiner Vorgesetzten gab es keine nennenswerten Affekte und Phantasien. Ich will aber auch nicht auslassen, dass es durchaus Situationen gab in welchen ich Entscheidungen meiner Vorgesetzten mitgetragen habe, diese jedoch selbst so nicht getroffen hätte. Insbesondere das pädagogische oder methodisch/didaktische Vorgehen schien mir mitunter nicht nachvoll­

ziehbar. Allerdings habe ich gelernt, mit diesen Momenten konstruktiv und rational umzugehen, um so meine Emotionen zu kontrollieren.

5.3 Theoretische Erkenntnisse der Begleitveranstaltung im Praxisbezug

Die folgenden Fragestellungen möchte ich in Bezug zu meinen tatsächli­chen Erfahrungen in meinem Praxisfeld setzen. Als ersten Punkt werde ich konkretes zum Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle, auch „doppeltes Mandat“ genannt, ausführen und als zweiten Punkt möchte ich die Miss- brauchs-Diskussion aufgreifen. Letzterer ist nicht zuletzt auch der gegen­wärtigen Diskussion in Medien und Gesellschaft geschuldet.

1. Heiner spricht von reflektierter Parteilichkeit und hilfreicher Kontrolle und erklärt: „Die Soziale Arbeit hat den Auftrag, vermittelnd tätig zu werden, wenn das Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft belastet und ge­fährdet ist, um ihrer Klientel eine sozial verantwortliche Selbstverwirklichung zu ermöglichen.“[4]

Daher geht es in meinem Praxisfeld darum, in zwei Richtungen zu blicken und den richtigen Weg zwischen den Interessen der Klienten und der Ge­sellschaft zu finden. Also, widersprüchliche Erwartungen der beteiligten Per­sonen und Institutionen untereinander, sowie gegenüber der Sozialen Arbeit erfordern ein ständiges Austarieren gegensätzlicher Positionen. (Heiner, 2010) Ein typisches Beispiel für dieses „doppelte Mandat“ ist das nach § 36 SGB VIII eingeforderte Hilfeplangespräch. Demnach zielt meine Verantwor­tung als Mitarbeiter der Wohngruppe zum einen darauf, die Hilfe als solche zu erbringen, zu planen und auszuführen und zum anderen diesen Vorgang selbst, hinsichtlich der Erreichung oder Nicht-Erreichung der Ziele bzw. den Klienten und seine Mitarbeit zu kontrollieren. Kinder und Jugendliche zeigen auch nicht zuletzt deswegen Schwierigkeiten dabei, Vertrauen zu den Be­treuern aufzubauen, weil sie diese immer wieder von neuen in der beschrie­benen Wechselbeziehung erleben. Hier verlässlich zu sein und sich nicht zu verbiegen, ist vom unermesslichen Wert und wird schließlich von den Kin­dern als Stärke der Person und des Charakters gewertet. Eine Verdeutli­chung finden Sie in der nachfolgenden Darstellung.

»An den Erzieher werden unterschiedliche Wünsche herangetragen. Die Wünsche zerren an ihm, sodass er handlungsunfähig wird. Er sortiert die Wünsche, formuliert sie annehmbar und ausführbar und damit annehmbar um.«

Quelle: Heidegger-Tölderer, Elisabeth; SS 2009; Psychosoziale Interventionsformen: Theorien, Methoden und Handlungsfelder der Sozialen Arbeit; Universität Klagenfurt; Format: PDF; Link: www.uni-klu.ac.at/psy/download/heidegger.pdf

2. Der in Bielefeld lehrende Hans-Uwe Otto greift in seinem Kommentar, Neue Praxis Aktuell 1/2010, in die gegenwärtige Diskussion von sexuellen Missbrauch ein. Er beschreibt, dass Schulen, Internate oder Erziehungs­einrichtungen immer wieder als Orte von sexuellen Missbrauchs gegenüber Kinder und Jugendlichen ausgemacht werden und die beschuldigten Erzieher ihre Machtposition radikal ausgespielt haben. „Besonders verwerf­lich ist, dass die katastrophalen Folgen für die Psyche der Betroffenen, in der so zweckorientierten emotionalen Vernutzung zwischenmenschlicher Beziehungen mit gravierenden Störungen und Entwicklungsschädigungen in der Entfaltung einer eigenen Persönlichkeit von den pädagogisch Ver­antwortlichen bewusst ausgeblendet wurden und in ihren desaströsen Langfristwirkungen wider besseren Wissens nicht beachtet worden sind.“[5] Es sei nun an der Zeit, um diesem pädagogischen, als auch gesamtgesell­schaftlichen Problem adäquat begegnen zu können, eine „weitergehende Ursachendiskussion zu beginnen und Präventivmaßnahmen zu entwic- keln.“[6] Mögliche Präventivmaßnahmen können und müssen daher auf ver­schiedenen Ebenen ansetzen und in der zielgenauen Installierung von Schlüsselprozessen münden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aspekte der Intervention und Installierung von Schlüsselprozessen

Es muss eine neue funktionale Kultur der Grenzachtung gestaltet und gelebt werden um jegliche Form der psychischen und physischen Gewalt insbe­sondere gegenüber Kindern und Jugendlichen zu verhindern.

Quelle: WOLFF, Mechthild (2010); „...und plötzlich ist es Thema!“ Sexuelle Gewalt in Institutio­nen; Vortrag Kiel 21.04.2010; Hochschule Landshut, Fakultät für Soziale Arbeit

In meiner Praxisstelle wurde das Thema „Sexuelle Gewalt“ mit den Bewoh­nern, aufgrund des Alters und der geistigen Entwicklung bisher nicht erörtert.

Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein und einer der sieben großen Wohlfahrtsverbände in der Bundesrepublik. Ihm gehören als Mitglieder die Diakonischen Werke der 22 Landeskirchen der EKD, neun Freikirchen mit ihren diakonischen Einrichtungen sowie etwa 90 Fachverbände der ver­schiedensten Arbeitsfelder an. (EKD) Zur weiteren Erläuterung siehe Ab­bildung 1 im Anhang.

[...]


[1] Informationsblatt der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe: BA Soziale Arbeit; Informationen über das Theorie-Praxis-Projekt (Modul 6.1)

[2] Diakonisches Werk Ennepe-Ruhr/Hagen gGmbH, 2010; Zugriff am 09.05.2010http://www.diakonie-haaen-en.de/iuaendhilfe/erziehunashilfen-stationaer/wohngruppen/inhalte/3/

[3] CHASSÉ, Karl August (2008); Heimerziehung; In: CHASSÉ/WENSIERSKI (Hrsg.); Praxisfelder der Sozialen Arbeit; Weinheim: Juventa Verlag, S. 183

[4] HEINER, Maja (2010); Soziale Arbeit als Beruf. Fälle - Felder - Fähigkeiten; Mün­chen: Reinhardt Verlag, S. 432

[5] OTTO, Hans-Uwe (2010); Päderastie - sexueller Missbrauch - Pädagogisches Desaster; In: Neue Praxis Aktuell 1/2010, 07.04.2010, S. 107

[6] OTTO, Hans-Uwe; a.a.O., S. 108

Ende der Leseprobe aus 57 Seiten

Details

Titel
Heimerziehung und Jugendhilfe in Deutschland: Theorie-Praxis-Projekt
Untertitel
Praktikum
Hochschule
Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe  (Sozialwesen)
Veranstaltung
Theorie-Praxis-Modul
Note
1,0
Autor
Jahr
2010
Seiten
57
Katalognummer
V154261
ISBN (eBook)
9783640690329
ISBN (Buch)
9783640690879
Dateigröße
3155 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
„Das Praktikum im Theorie-Praxis-Projekt ist das wesentlichste Element im Studium, in dem theoretische Bezüge mit den Anforderungen des beruflichen Alltags verknüpft werden sollen. Aus diesem Grund bestehen hier mehrere Verbindungen zwischen Studium und Praxisstelle.“ Informationsblatt der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe: BA Soziale Arbeit, Informationen über das Theorie-Praxis-Projekt (Modul 6.1)
Schlagworte
Theorie-Praxis-Projekt, Heimerziehung, Jugendamt, Außenwohngruppe, Sozialarbeit, Sexuelle Gewalt, Doppeltes Mandat, Jugendhilfe, Stationäre Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung, Kinderheim, Soziale Arbeit, Praktikumsbericht
Arbeit zitieren
André Höllmann (Autor:in), 2010, Heimerziehung und Jugendhilfe in Deutschland: Theorie-Praxis-Projekt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/154261

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