Das Ziel unternehmerischen Handelns besteht in der Gewinnerzielung mithilfe des Einsatzes eigenen sowie fremden Kapitals. In diesem Zusammenhang ist der nachhaltigen Sicherung von Investitionen in Form des Eigentums besondere Bedeutung beizumessen. Dabei stellt das Eigentum jede vermögenswerte privatrechtliche Rechtsposition dar, die überwiegend das Äquivalent des Einsatzes von Kapital oder eigener Leistung ist . In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Schutz des Eigentums mit Artikel 14 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verankert.
Der fortschreitende weltweite Abbau von Handelshemmnissen zwischen liberalisierten und vernetzten Märkten führt zwangsläufig zu einer zunehmenden wirtschaftlichen Globalisierung, welche einen rasanten Anstieg der Auslandsinvestitionen zur Folge hat. Ein Vergleich der Entwicklung des weltweiten Warenhandels mit den Ausländischen Direktinvestitionen (ADI) verdeutlicht die wachsende Bedeutung des internationalen Investitionsschutzes. Stieg der weltweite Warenexport zwischen den Jahren 1950 und 2007 um durchschnittlich 6,1 Prozent pro Jahr auf 13.600 Milliarden US-Dollar an, erhöhte sich der Bestand an Ausländischen Direktinvestitionen zwischen den Jahren 1980 bis 2006 um durchschnittlich 13 Prozent pro Jahr und zwischen 2006 bis 2007 sogar um 22,5 Prozent auf 15.211 Milliarden US-Dollar .
Unter Anerkennung der staatlichen Souveränität über die Entscheidungshoheit, unter welchen Bedingungen Ausländer in einer anderen Volkswirtschaft tätig werden dürfen, führen Auslandsinvestitionen zu rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekt und Gaststaat. Dies führt im Kern regelmäßig zu einem Spannungsverhältnis zwischen ausländischen privatwirtschaftlichen sowie hoheitlichen und politischen Interessen mit der Folge, dass auftretende Streitigkeiten rechtlich normierter und völkerrechtlich anerkannter Regelungen bedürfen. Im Folgenden soll darauf näher eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Historische Betrachtung
3. Auslandsinvestitionen und Völkerrecht
3.1 Charakterisierung der Auslandsinvestitionen
3.1.1 Der Investitionsbegriff
3.1.2 Arten und Risiken von Auslandsinvestitionen
3.2 Völkerrecht und Rechtsquellen
3.3 Schutz vor Enteignung aus dem Völkergewohnheitsrecht
3.4 Voraussetzungen und Rechtsfolgen Völkerrechtlicher Enteignungen
4. Der Schutz von Investitionen im Völkervertragsrecht
4.1 Verträge zwischen Investor und Investitionsstaat
4.2 Völkerrechtliche Investitionsverträge
4.2.1 Bilaterale Investitionsverträge
4.2.2 Multilaterale Investitionsverträge
4.3 Schiedsgerichtsbarkeit ICSID
4.4 Versicherungslösungen zum Schutz von Investitionen
5. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den völkerrechtlichen Schutz privaten Eigentums vor staatlichen Zugriffen im Kontext internationaler Auslandsinvestitionen. Ziel ist es, das Spannungsfeld zwischen staatlicher Souveränität und Investitionsschutz aufzuzeigen sowie die verschiedenen Mechanismen – von bilateralen Verträgen bis zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit – zur rechtlichen Absicherung von Investoren darzustellen.
- Historische Entwicklung der internationalen Streitbeilegung
- Charakterisierung und Risiken von Auslandsinvestitionen
- Völkergewohnheitsrechtlicher Schutz und Enteignungsproblematik
- Rolle von Investitionsschutzverträgen und ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit
- Versicherungslösungen als ergänzendes Schutzinstrument
Auszug aus dem Buch
3.4 Voraussetzungen und Rechtsfolgen Völkerrechtlicher Enteignungen
Im Mittelpunkt des Investitionsschutzes steht nach wie vor die völkerrechtliche Enteignung aus dem besonderen Verhältnis zwischen Investor und Gaststaat. Unter den Begriff des Eigentums bzw. zum enteignungsfähigen Vermögen, das unter den fremdenrechtlichen Schutz fällt, gehören alle vermögenswerten Güter wie Immobilien, bewegliche Sachen, Bankguthaben, Anteile an Gesellschaften oder bestimmte Nutzungsrechte, wie etwa Erdölkonzessionen.
Dabei erfasst der Begriff der Enteignung jede Entziehung von Vermögensrechten durch einen hoheitlichen Einzelakt oder durch Gesetz. Auch kann eine Enteignung in der rechtlichen oder faktischen Beschränkung der Eigentumsnutzung liegen, die einer Entziehung gleichkommt. Darüber hinaus kann eine Enteignung auch darin liegen, das der Inhaber eines Vermögensrechts durch Beschränkung der Nutzung (Einsetzung von Vermögensverwaltern) oder mit physischen Mitteln aus seiner Eigentümerstellung verdrängt wird. Diese Form der Enteignung wird auch als faktische Enteignung (de facto-Enteignung) oder indirekte Enteignung bezeichnet. Ein allmählicher Aushöhlungsprozess wird als schleichende Enteignung bezeichnet.
Auch wenn jeder Staat hinsichtlich seiner Territorialhoheit befugt ist, direkte oder indirekte Enteignungen auf seinem Staatsgebiet vorzunehmen, existieren dennoch völkergewohnheitsrechtliche Standards. Eine Enteignung muss im öffentlichen Interesse bzw. zum Allgemeinwohl erfolgen, darf nicht diskriminierend sein und muss mit einer Entschädigung verbunden sein. Rechtsstaatliche Verfahren und die gerichtliche Überprüfbarkeit sind Anforderungen, die zusätzlich in viele Investitionsverträge mit aufgenommen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende wirtschaftliche Globalisierung und die daraus resultierende Notwendigkeit, privates Eigentum und Auslandsinvestitionen völkerrechtlich abzusichern.
2. Historische Betrachtung: Dieses Kapitel zeichnet die Entwicklung der internationalen Streitbeilegung nach und zeigt, dass grenzüberschreitende Investitionsproblematiken bereits weit in der Vergangenheit verwurzelt sind.
3. Auslandsinvestitionen und Völkerrecht: Hier werden Definitionen, Arten und Risiken von Auslandsinvestitionen erörtert und die völkerrechtlichen Grundlagen sowie der gewohnheitsrechtliche Schutz gegen Enteignungen dargelegt.
4. Der Schutz von Investitionen im Völkervertragsrecht: Das Kapitel behandelt die vertraglichen Absicherungsmöglichkeiten, die Rolle bilateraler und multilateraler Abkommen sowie die Funktionsweise des ICSID und staatlicher Versicherungsprogramme.
5. Schlussbetrachtung: Die Arbeit resümiert, dass der Investitionsschutz ein dynamisches System ist, das angesichts der Globalisierung zunehmend nach einheitlichen, multilateralen Lösungen verlangt.
Schlüsselwörter
Völkerrecht, Auslandsinvestitionen, Eigentumsschutz, Enteignung, Investitionsschutzabkommen, BIT, ICSID, Schiedsgerichtsbarkeit, Hull-Formel, Calvo-Doktrin, Souveränität, Investitionsrisiko, MIGA, internationale Streitbeilegung, Globalisierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Seminararbeit befasst sich mit der rechtlichen Absicherung von ausländischen Investitionen im internationalen Kontext und dem Schutz gegen staatliche Eingriffe in das Eigentum.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Themen umfassen die historische Genese der Streitbeilegung, die Definition von Investitionen, das Spannungsverhältnis zwischen Gaststaaten und Investoren sowie verschiedene vertragliche Schutzmechanismen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Möglichkeiten und Grenzen des internationalen Investitionsschutzes sowie die völkerrechtlichen Mindeststandards bei staatlichen Enteignungen zu analysieren.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf einer Literaturrecherche basierend bestehende völkerrechtliche Normen, Vertragstypen und Schiedsgerichtsverfahren systematisiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden neben den theoretischen Grundlagen zum Völkergewohnheitsrecht insbesondere bilaterale und multilaterale Investitionsverträge, das ICSID-Verfahren und Versicherungslösungen für Investoren detailliert erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über die Begriffe Investitionsschutz, Völkerrecht, Enteignung, Schiedsgerichtsbarkeit und bilaterale Investitionsabkommen definieren.
Wie unterscheidet sich die Hull-Formel von der Calvo-Doktrin?
Die Hull-Formel fordert eine angemessene, umgehende und effektive Entschädigung bei Enteignungen, während die Calvo-Doktrin ausländische Investoren dem Inländerprinzip unterwirft und ihnen keinen besonderen völkerrechtlichen Schutzstatus zugesteht.
Welche Rolle spielt das ICSID im Investitionsschutz?
Das ICSID (International Center for the Settlement of Investment Disputes) dient als Forum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und privaten Investoren, um eine rechtlich verbindliche und völkerrechtlich abgesicherte Streitentscheidung zu ermöglichen.
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- Dipl.-oec Tobias Meinig (Author), 2009, Der Schutz privaten Eigentums vor staatlichen Zugriffen im Völkerrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/159226