In der Seminararbeit werden die § 13 bis § 16 AGG inhaltlich dargestellt, ausgeführt und auf sich ergebene Probleme hingewiesen mit einem Ausblick auf die Forderungen im Rahmen des Unionsrechts und nationaler Antidiskriminierungsstellen, wie des ADS des Bundes oder auch des advd. Dabei werden die Schwerpunkte auf die §§ 13 und 15 AGG gelegt.
Vorab werden die einzelnen zur Disposition stehenden Paragrafen auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung und der vorhandenen Kommentierungen inhaltlich analysiert. Dann soll der Frage nachgegangen werden, ob die bestehenden Rechte der Beschäftigten nach den §§ 13 bis 16 AGG hinreichend und ausreichend bestimmt, mithin ausgestaltet sind, um sich gegen eines in § 1 AGG genannten Grundes wegen Benachteiligungen (Diskriminierung) als Beschäftigter*Beschäftigte gefühlt oder tatsächlich effektiv zur Wehr setzen zu können.
Die §§ 13 bis 16 AGG, deren normative Ausgestaltung vorliegende Umsetzungsdefizite mit höherrangigem Recht sowie bestehende Schutzlücken, somit auch Rechtsprobleme, die sich aus der Lebenspraxis für Beschäftigte ergeben, sollen aufgezeigt und kritisch betrachtet werden. Dabei werden eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen, die im Rahmen der Seminararbeit nicht alle abschließend behandelt werden können. Es wird aber der Versuch unternommen, einen grundlegenden Einblick in die relevanten Fragestellungen, die sich hieraus ergeben, zu ermöglichen und am Ende ein Fazit zu ziehen, in dem auf mögliche Verbesserungsvorschläge verschiedener Gremien/Institutionen zusammengefasst eingegangen wird.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- B. Das Beschwerderecht gemäß § 13 AGG
- I. Der Begriff der Beschwerde und Beschwerdegegenstand
- II. Beschäftigte/Beschwerdeführer
- III. Beschwerdegegner
- C. Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 14 AGG
- D. Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG
- E. Maßregelungsverbot/Verbot der Viktimisierung nach § 16 AGG
- F. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit analysiert die Rechte von Beschäftigten gemäß §§ 13-16 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Falle einer Diskriminierung. Die Arbeit untersucht die Wirksamkeit dieser Bestimmungen in der Praxis und beleuchtet mögliche Defizite und Schutzlücken. Dabei wird geprüft, ob die bestehenden rechtlichen Regelungen ausreichend sind, um Beschäftigten einen effektiven Schutz vor Diskriminierung zu bieten.
- Das Beschwerderecht nach § 13 AGG
- Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 14 AGG
- Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG
- Das Maßregelungsverbot nach § 16 AGG
- Mögliche Verbesserungsvorschläge zur effektiveren Durchsetzung der Rechte von Beschäftigten
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Seminararbeit konzentriert sich auf die Rechte von Beschäftigten bei Diskriminierung nach dem AGG, insbesondere §§ 13-16. Sie analysiert die einzelnen Paragraphen anhand bestehender Rechtsprechung und Kommentare und untersucht, ob diese Bestimmungen ausreichend sind, um Beschäftigte effektiv vor Diskriminierung zu schützen. Die Arbeit beleuchtet auch Umsetzungsdefizite, Schutzlücken und Rechtsprobleme in der Praxis und skizziert mögliche Verbesserungsvorschläge.
B. Das Beschwerderecht gemäß § 13 AGG: Dieses Kapitel behandelt das Recht von Beschäftigten, sich bei Diskriminierung an zuständige Stellen zu wenden. Es erläutert den weiten Begriff der Beschwerde, den subjektiven Maßstab der gefühlten Benachteiligung, und definiert den Beschwerdegegenstand als die gefühlte Benachteiligung im Arbeitsverhältnis. Weiterhin werden die beschwerdeberechtigten Personen (Beschäftigte, Bewerber), die möglichen Beschwerdegegner (Arbeitgeber, Vorgesetzte, Dritte) und die Kosten der Beschwerde behandelt.
C. Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 14 AGG: Dieses Kapitel behandelt das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers im Falle einer Diskriminierung. Es analysiert die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Rechts und die Frage der Verhältnismäßigkeit der Leistungsverweigerung. Die möglichen Rechtsfolgen einer rechtmäßigen und unrechtmäßigen Leistungsverweigerung werden ebenfalls erörtert.
D. Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG: Dieses Kapitel befasst sich mit Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen von Beschäftigten bei Diskriminierung. Es differenziert zwischen Schadensersatzansprüchen (§ 15 I AGG) inkl. der Haftung des Arbeitgebers und Dritter und Entschädigungsansprüchen (§ 15 II AGG). Kollektivrechtliche Vereinbarungen, Ausschlussfristen und sonstige Ansprüche nach § 15 werden ebenfalls behandelt. Das Kapitel beleuchtet die Verantwortung des Arbeitgebers und die Bedeutung der Vertretenmüssen.
E. Maßregelungsverbot/Verbot der Viktimisierung nach § 16 AGG: Dieses Kapitel thematisiert das Verbot von Benachteiligungen (Maßregelungen) von Beschäftigten, die sich gegen Diskriminierung wehren. Es analysiert die Bedeutung dieser Regelung für den Schutz von Beschäftigten vor Repressalien.
Schlüsselwörter
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Diskriminierungsschutz, Beschäftigtenrechte, Beschwerderecht, Leistungsverweigerung, Schadensersatz, Entschädigung, Maßregelungsverbot, Viktimisierung, Rechtsprechung, Schutzlücken.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Thema dieser Seminararbeit über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?
Die Seminararbeit analysiert die Rechte von Beschäftigten gemäß §§ 13-16 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Falle einer Diskriminierung. Sie untersucht die Wirksamkeit dieser Bestimmungen in der Praxis und beleuchtet mögliche Defizite und Schutzlücken.
Welche Rechte von Beschäftigten werden in der Seminararbeit behandelt?
Die Seminararbeit behandelt das Beschwerderecht nach § 13 AGG, das Leistungsverweigerungsrecht nach § 14 AGG, Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG und das Maßregelungsverbot nach § 16 AGG.
Was beinhaltet das Beschwerderecht gemäß § 13 AGG?
Das Beschwerderecht gibt Beschäftigten das Recht, sich bei Diskriminierung an zuständige Stellen zu wenden. Der Begriff der Beschwerde ist weit gefasst und bezieht sich auf die gefühlte Benachteiligung im Arbeitsverhältnis. Beschwerdeberechtigt sind Beschäftigte und Bewerber, Beschwerdegegner können Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Dritte sein.
Was beinhaltet das Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 14 AGG?
Das Leistungsverweigerungsrecht erlaubt es dem Arbeitnehmer, seine Arbeitsleistung zu verweigern, wenn er diskriminiert wird. Die Ausübung dieses Rechts ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, und die Leistungsverweigerung muss verhältnismäßig sein. Es werden auch die Rechtsfolgen einer rechtmäßigen und unrechtmäßigen Leistungsverweigerung erörtert.
Welche Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung gibt es gemäß § 15 AGG?
Beschäftigte haben bei Diskriminierung Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung. Es wird zwischen Schadensersatzansprüchen (§ 15 I AGG) und Entschädigungsansprüchen (§ 15 II AGG) differenziert. Die Haftung des Arbeitgebers und Dritter, sowie kollektivrechtliche Vereinbarungen und Ausschlussfristen werden ebenfalls behandelt.
Was bedeutet das Maßregelungsverbot gemäß § 16 AGG?
Das Maßregelungsverbot verbietet Benachteiligungen (Maßregelungen) von Beschäftigten, die sich gegen Diskriminierung wehren. Diese Regelung dient dem Schutz von Beschäftigten vor Repressalien.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für diese Seminararbeit?
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Diskriminierungsschutz, Beschäftigtenrechte, Beschwerderecht, Leistungsverweigerung, Schadensersatz, Entschädigung, Maßregelungsverbot, Viktimisierung, Rechtsprechung, Schutzlücken.
- Arbeit zitieren
- Thomas Satirev (Autor:in), 2025, § 13 bis § 16 AGG. Rechte der Beschäftigten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1600820