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Wissenszurechnung bei M&A Transaktionen

Risse (NZG 2020, 856)

Titel: Wissenszurechnung bei M&A Transaktionen

Examensarbeit , 2025 , 38 Seiten , Note: 11

Autor:in: Kristen Feiter (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Bei M&A-Transaktionen liegt relevantes Wissen für die Durchführung der Transaktion regelmäßig nicht bei der Person vor, die darauf angewiesen ist, sondern woanders. So weiß die verantwortliche Ingenieurin möglicherweise über einen Mangel des Unternehmens Bescheid, die Geschäftsleitung der Zielgesellschaft oder das Management der Muttergesellschaft aber nicht. Diese könnten dann gutgläubig die Gesellschaft veräußern. Wenn nach Closing der (Rechts-)Mangel auffällt, wird sich die Käuferin zwecks Restitution an die Verkäuferin halten wollen. Es könnte daher vermutet werden, dass die Verkäuferin sich nicht
so leicht aus der Haftung befreien können dürfte. Vielmehr müsste ihr doch das Wissen der Ingenieurin zugerechnet werden.

Genau hier liegt das Problem: De lege lata existieren „allgemeine Grundsätze der Wissenszurechnung“ aufgrund der zentralen Zurechnungsnormen §§ 31, 166 und 278 BGB. Würden diese Normen nun strikt angewandt, kann dies zu teilweise unfairen Ergebnissen führen. Denn in Zusammenschau mit Entscheidungen des BGH führen diese in letzter Konsequenz zu einer umfassenden Haftung der Verkäuferin.6 Keine Verkäuferin könnte sich dann noch sicher sein und wer lange genug forensisch untersucht, der findet regelmäßig auch einen Mangel in jedem Unternehmen. Die Transaktionssicherheit würde vermindert, die unabdingbare Vorsatzhaftung gem. §§ 276 Abs. 3, 444 BGB drohen und die Rechtssicherheit leiden. Daher wird sich die Verkäuferin durch Vereinbarung von Haftungsausschlüssen und die Käuferin durch Abgabe von Garantien der Verkäuferin schützen wollen. Doch inwiefern diese wirksam sein können, hängt davon ab, ob die Garantiegeberin gutgläubig war oder der Haftungsausschluss nicht arglistig7 vereinbart wurde. Dahingehend ist fraglich, ob eine Unkenntnis des Handelnden aufgrund Wissenszurechnung als arglistiges Nichtwissen zu behandeln ist und damit gem. §§ 276 Abs. 3, 444 BGB nicht abbedungen werden kann. Falls dem nicht so sein sollte, schließt sich die Frage nach der dogmatischen Anknüpfung und Reichweite einer Wissenszurechnung an. Es scheint bislang keine erhellende Lösung gefunden zu sein. Kaum eine in Literatur oder Rechtsprechung vertretene Ansicht kommt ohne Analogie, wertende Gesamtbetrachtung oder einem einer Rechtsnorm innewohnenden Rechtsgedanken aus. [...]

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Haftung für Mängel des Zielunternehmens

I. Gesetzliche Ansprüche

1. Kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche

2. Ansprüche aufgrund vorvertraglicher Pflichtverletzung

3. Anfechtung aufgrund Falschangaben

4. Störung der Geschäftsgrundlage

5. Ansprüche aus Deliktsrecht

II. Vertragliche Ansprüche und kautelarrechtliche Möglichkeiten zur Begrenzung der Zurechnung von Wissen

C. Funktionsweise der Zurechnung von Wissen bei Rechtsgeschäften und Anwendung auf Unternehmenskäufe

I. Organtheorie

II. Zurechnung von Handlungen eines Erfüllungsgehilfen

1. Gleichstellungsargument

2. Wissenszusammenrechnung und Verhaltensverschulden

3. Keine Wissenszurechnung nach § 278 BGB

III. Die Zentralnorm der Wissenszurechnung

1. Vertretertheorie

2. Zurechnungsbremse oder Einfallstor § 166 Abs. 2 BGB

3. Wissensorganisationspflichten

4. Ausnahme des § 166 Abs. 2 BGB als Ausgangspunkt

IV. Normkontextualer Ansatz

V. Erforderlichkeit neuer Lösungen

D. Neue oder ergänzende Lösungsansätze

I. Echte Pflicht zur Informationsorganisation nach § 241 Abs. 2 BGB

II. Informationspflichtverletzung und Business Information Rule

III. Loslösung von kognitiven Begrenzungen

IV. Sekundäre Darlegungslast

V. Rechtsvergleichende Herangehensweise

E. Anwendung der Lösungsansätze auf M&A Transaktionen

I. Zur Schwierigkeit pflichtenbasierter Ansätze

II. Business Information Rule

III. Ausweitung auf verbandseigenes Wissen keine Frage der Zurechnung

IV. Sekundäre Darlegungslast

V. Keine ultimative Lösung

F. Wesentliche Ergebnisse

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die dogmatische Problematik der Wissenszurechnung bei Unternehmenskäufen (M&A-Transaktionen) und analysiert, wie das Wissen von Mitarbeitern der Verkäuferseite rechtlich der juristischen Person zugerechnet werden kann, um Haftungsrisiken bei Mängeln des Zielunternehmens fair zu verteilen.

  • Dogmatische Grundlagen der Wissenszurechnung (§§ 31, 166, 278 BGB).
  • Haftung für Mängel beim Unternehmenskauf und Vertragliche Haftungsbeschränkungen.
  • Kritische Analyse bisheriger Lösungsansätze wie Organtheorie und Vertretertheorie.
  • Diskussion neuerer Ansätze: Informationsorganisation, Business Information Rule und Sekundäre Darlegungslast.
  • Auswirkungen der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz auf die Wissenszurechnung.

Auszug aus dem Buch

A. Einleitung

Bei M&A-Transaktionen liegt relevantes Wissen für die Durchführung der Transaktion regelmäßig nicht bei der Person vor, die darauf angewiesen ist, sondern woanders. So weiß die verantwortliche Ingenieurin möglicherweise über einen Mangel des Unternehmens Bescheid, die Geschäftsleitung der Zielgesellschaft oder das Management der Muttergesellschaft aber nicht. Diese könnten dann gutgläubig die Gesellschaft veräußern. Wenn nach Closing der (Rechts-)Mangel auffällt, wird sich die Käuferin zwecks Restitution an die Verkäuferin halten wollen. Es könnte daher vermutet werden, dass die Verkäuferin sich nicht so leicht aus der Haftung befreien können dürfte. Vielmehr müsste ihr doch das Wissen der Ingenieurin zugerechnet werden.

Genau hier liegt das Problem: De lege lata existieren „allgemeine Grundsätze der Wissenszurechnung“ aufgrund der zentralen Zurechnungsnormen §§ 31, 166 und 278 BGB. Würden diese Normen nun strikt angewandt, kann dies zu teilweise unfairen Ergebnissen führen. Denn in Zusammenschau mit Entscheidungen des BGH führen diese in letzter Konsequenz zu einer umfassenden Haftung der Verkäuferin. Keine Käuferin könnte sich dann noch sicher sein und wer lange genug forensisch untersucht, der findet regelmäßig auch einen Mangel in jedem Unternehmen. Die Transaktionssicherheit würde vermindert, die unabdingbare Vorsatzhaftung gem. §§ 276 Abs. 3, 444 BGB drohen und die Rechtssicherheit leiden. Daher wird sich die Verkäuferin durch Vereinbarung von Haftungsausschlüssen und die Käuferin durch Abgabe von Garantien der Verkäuferin schützen wollen. Doch inwiefern diese wirksam sein können, hängt davon ab, ob die Garantiegeberin gutgläubig war oder der Haftungsausschluss nicht arglistig vereinbart wurde.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die zentrale Problematik der Wissenszurechnung bei Unternehmenskäufen, bei denen Wissensgefälle zwischen operativen Mitarbeitern und Geschäftsführung zu unfairen Haftungsergebnissen führen können.

B. Haftung für Mängel des Zielunternehmens: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen der Mängelhaftung beim Unternehmenskauf, inklusive der Bedeutung von Gewährleistungsansprüchen und Haftungsausschlüssen.

C. Funktionsweise der Zurechnung von Wissen bei Rechtsgeschäften und Anwendung auf Unternehmenskäufe: Hier werden die etablierten dogmatischen Instrumente wie die Organtheorie, das Gleichstellungsargument und die Vertretertheorie kritisch auf ihre Anwendbarkeit bei M&A-Transaktionen geprüft.

D. Neue oder ergänzende Lösungsansätze: Das Kapitel stellt modernere Ansätze vor, darunter die Pflicht zur Informationsorganisation, die Business Information Rule und die prozessuale Sekundäre Darlegungslast, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

E. Anwendung der Lösungsansätze auf M&A Transaktionen: Hier wird diskutiert, wie die zuvor vorgestellten Ansätze in der Praxis bei M&A-Transaktionen angewendet werden können und welche Grenzen dabei bestehen.

F. Wesentliche Ergebnisse: Das Fazit fasst zusammen, dass die Wissenszurechnung ein komplexes Feld bleibt, das durch prozessuale Ansätze wie die Sekundäre Darlegungslast effizienter gehandhabt werden kann als durch starre dogmatische Konzepte.

Schlüsselwörter

Wissenszurechnung, Unternehmenskauf, M&A-Transaktion, § 166 BGB, § 31 BGB, Wissensorganisationspflichten, Vertretertheorie, Organtheorie, Haftungsausschluss, Business Information Rule, Sekundäre Darlegungslast, Sorgfaltspflicht, Informationsmanagement, Transaktionssicherheit, Arglist.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Frage, wie das Wissen einzelner Mitarbeiter oder Abteilungen in einem Unternehmen beim Verkauf des Unternehmens (M&A) der juristischen Person zugerechnet wird, insbesondere wenn dies Auswirkungen auf die Haftung für Mängel hat.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentral sind die dogmatischen Grundlagen der Zurechnungsnormen des BGB, die spezifischen Herausforderungen bei M&A-Transaktionen, die Rolle von Garantien und Haftungsausschlüssen sowie moderne prozessuale Lösungsansätze.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Forschungsfrage untersucht, wie eine dogmatisch saubere und gleichzeitig praxisgerechte Zurechnung von Wissen erreicht werden kann, ohne die Transaktionssicherheit durch eine übermäßige oder unvorhersehbare Haftung der Verkäuferin zu gefährden.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Analyse, die Gesetzestexte, die höchstrichterliche Rechtsprechung (insbesondere des BGH) sowie die aktuelle rechtswissenschaftliche Literatur auswertet und neue Lösungsansätze diskutiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert bestehende Konzepte wie die Vertreter- und Organtheorie, zeigt deren Schwächen auf und präsentiert neue Ansätze wie die Business Information Rule und die Sekundäre Darlegungslast, um das Wissensmanagement in Haftungsfragen zu integrieren.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wissenszurechnung, M&A, § 166 BGB, Haftung, Transaktionssicherheit, Informationsorganisation, Business Information Rule, Sekundäre Darlegungslast.

Welche Rolle spielen "Wissensorganisationspflichten" in der Argumentation?

Der Autor argumentiert, dass moderne Unternehmen verpflichtet sein sollten, ihr Wissen systematisch zu organisieren. Ein Mangel in dieser Organisation kann dann als Pflichtverletzung gewertet werden, was eine gerechtere Haftungszuweisung ermöglicht als die reine Fiktion, dass das Unternehmen alles weiß.

Warum reicht die bisherige "Vertretertheorie" laut der Arbeit nicht aus?

Die Vertretertheorie ist auf die klassische Stellvertretung zugeschnitten. Bei komplexen M&A-Transaktionen führt die analoge Anwendung auf alle Mitarbeiter zu einer uferlosen Haftung, die den Verkäufer überfordert und die Rechtssicherheit durch unvorhersehbare Zurechnungen gefährdet.

Wie soll die "Sekundäre Darlegungslast" das Problem lösen?

Anstatt dem Käufer aufzubürden, genau beweisen zu müssen, welcher Mitarbeiter was wusste, verlagert die Sekundäre Darlegungslast die Pflicht auf die Verkäuferseite. Diese muss darlegen, wie sie sichergestellt hat, dass keine relevanten Informationen verschwiegen wurden, da sie näher am Geschehen ist.

Ende der Leseprobe aus 38 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Wissenszurechnung bei M&A Transaktionen
Untertitel
Risse (NZG 2020, 856)
Hochschule
Universität zu Köln  (Institut Arbeits- und Wirtschaftsrecht)
Veranstaltung
Schwerpunktseminar 1. Examen
Note
11
Autor
Kristen Feiter (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2025
Seiten
38
Katalognummer
V1603150
ISBN (PDF)
9783389145500
ISBN (Buch)
9783389145517
Sprache
Deutsch
Schlagworte
wissenszurechnung transaktionen risse M&A Gesellschaftsrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Kristen Feiter (Autor:in), 2025, Wissenszurechnung bei M&A Transaktionen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1603150
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  38  Seiten
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