Macht und Gewalt in Platons „Politeia“


Studienarbeit, 2010

18 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

A: Einleitung

B: Macht und Gewalt in Platons Politeia
1.Begriffsbestimmungen
1.1 Macht
1.2 Gewalt
2. Platons Politeia: Aussagen und Inhalte
3. Macht in der Politeia
4. Gewalt in der Politeia

C: Fazit

D: Literaturverzeichni

A: Einleitung

Warum antike Klassiker lesen? Dies ist eine Frage, die man sich durchaus gefallen lassen muss oder gar selbst stellen sollte, wenn man sich mit Autoren wie Platon oder Aristoteles auseinandersetzt; schließlich ist es nicht auf den ersten Blick ersichtlich, welcher Nutzen bzw. Mehrwert aus dem Lesen eines mehrere hundert ± oder gar mehrere tausend ± Jahre alten Buches zu ziehen ist. Da die in antiken Werken behandelten Problemstellungen augenscheinlich nur noch wenig mit denen unserer heutigen, modernen Zeit gemeinsam haben, ist deren Relevanz zumindest anzuzweifeln. Auf den zweiten Blick zeigt sich jedoch, dass solche Zweifel unbegründet sind: Tatsächlich ist es nämlich so, dass sich Pla- ton, Aristoteles und andere große Denker der Antike und des Mittelalters mit allgemeinen Fragen des menschlichen Zusammenlebens auseinandergesetzt haben, die über nahezu sämtliche Zeiten und Kul- turkreise hinweg die Menschen beschäftigten und auch heute noch beschäftigen, darunter bspw. die Frage nach der Beschaffenheit des idealen Staates oder die nach dem Wesen der Gerechtigkeit.1 Daher besitzen besagte Schriften auch heute noch große Relevanz; sie können als Orientierungshilfen für die Lösung eben erwähnter Problemstellungen dienen, welche im gegenwärtigen politischen und philoso- phischen Diskurs nach wie vor eine herausragende Rolle spielen.2 Weitere elementare Fragen mensch- lichen Zusammenlebens sind bspw. die nach der Beschaffenheit akzeptabler Machtverhältnisse (im Staat) und die nach dem legitimen Einsatz von Gewalt. Auch mit diesen Fragen haben sich verschie- dene klassische Autoren auseinandergesetzt, sodass sich ein Blick in deren Werke hier ebenfalls als hilfreich bzw. lohnenswert erweisen könnte.

Im Laufe der folgenden Ausführungen soll daher exemplarisch das Hauptwerk eines großen klassi- schen Denkers betrachtet werden, um zu prüfen, ob es brauchbare Antworten auf die o. g. Fragen nach der Beschaffenheit akzeptabler Machtverhältnisse (im Staat) sowie nach dem legitimen Einsatz von Gewalt bietet. Die Wahl fiel hierbei auf die Politeia, welche das Hauptwerk des antiken griechischen Philosophen Platon (ca. 427-347 v. Chr.) darstellt.3 Um dem/der geneigten Leser/-in einen prägnanten Überblick über die Macht- und Gewaltelemente in Platons Politeia zu gewähren (was ja schließlich das Ziel dieser Arbeit ist), sollen zunächst die Begriffe der Macht und der Gewalt selbst näher erläutert werden. Auch der zweite Punkt dient der Präsentation grundlegender Informationen; in ihm werden die zentralen Aussagen und Inhalte der Politeia zusammenfassend dargestellt. Die Punkte drei und vier bilden schließlich den Kern dieser Arbeit; sie sollen Platons Ansichten zu Fragen der Macht und der Gewalt wiedergeben, bevor dann in einem abschließenden Fazit die wichtigsten Erkenntnisse die- ser Arbeit noch einmal komprimiert dargestellt werden. Zudem enthält das Fazit eine persönliche Be- wertung der in den Punkten drei und vier dargestellten Ansichten sowie die Untersuchung der Frage, ob diese für die heutige Zeit Gültigkeit beanspruchen können bzw. als Lösungsansatz für gegenwärtige Probleme im Zusammenhang mit Macht und Gewalt in Frage kommen.

B: Macht und Gewalt in Platons Politeia

1. Begriffsbestimmungen

1.1 Macht

Den Begriff der Macht kurz und prägnant zu umreißen ist kein einfaches Unterfangen. Dies liegt zum einen daran, dass er im alltäglichen und wissenschaftlichen Sprachgebrauch unterschiedlich verwendet wird; das Alltagsverständnis neigt zur Verdinglichung und Dämonisierung des Machtbegriffs und lässt ihn als weitgehend negativ erscheinen, wohingegen das wissenschaftliche Verständnis eher um eine neutrale Sichtweise bemüht ist und betont, dass Macht in vielen Fällen auch nützlich und legitim, ja sogar etwas Positives sein kann.4 Zum anderen herrscht auch unter den Wissenschaftlern selbst Unei- nigkeit über die exakte Bestimmung des Machtbegriffs. Verschiedene Disziplinen und Denkströmun- gen heben unterschiedliche Aspekte des Phänomens besonders hervor, weshalb gegenwärtig eine wah- re Fülle an Machtdefinitionen, -theorien und -verständnissen existiert.5 Die am haufigsten zitierte und zweifellos eine der gehaltvollsten Definitionen ist dabei die von Max Weber: „Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzuset-zen, gleichviel worauf diese Chance beruht."6 Auch wenn diese Bestimmung Webers auf den ersten Blick relativ kurz und wenig aussagekraftig wirkt, so sind in ihr doch mehrere Implikationen enthal-ten, welche den Machtbegriff klarer werden lassen und die nun im Folgenden erlautert werden sollen. Erstens ist Macht etwas, das in einer „sozialen Beziehung" stattfindet, d. h. bei der Macht handelt es sich um einen relationalen Begriff: „Sie ist nicht Eigenschaft oder Besitz eines isoliert betrachteten Individuums, sondern kennzeichnet das Verhaltnis zwischen Menschen."7 Zweitens ist Macht ubiqui- tär (allgegenwärtig), d. h. sie ist Bestandteil sämtlicher sozialer Beziehungen. Hierunter fallen neben den offensichtlichen zwischenmenschlichen Beziehungen (Feindschaft, Freundschaft, Partnerschaft etc.) auch interinstitutionelle und solche zwischen Staaten. Ein drittes Kennzeichen der Macht ist, dass sie ein asymmetrisches Verhältnis beschreibt: Der eine Akteur ist dem anderen (machtmäßig) überle- gen und kann somit seinen Willen auch gegen dessen Widerstreben durchsetzen. Worauf diese Über- legenheit beruht, ist erst einmal nachrangig; sie kann aus den unterschiedlichsten Quellen resultieren, zu denen u. a. eine besondere Ausstrahlung, ein exklusives Wissen, eine überlegene Physik sowie ein Vorsprung an wirtschaftlichen und/oder militärischen Ressourcen zählen.8 Daran, dass der eigene Wil- le auch gegen Widerstreben durchgesetzt wird, zeigt sich sehr deutlich das konflikthafte Element, wel- ches dem Machtbegriff innewohnt. Jedoch ist viertens zu beachten, dass Macht nicht erst dort gegeben ist, „wo jemand seinen eigenen Willen tatsachlich durchsetzt. Definitionsgemäß genügt, dass er es Könnte 9 Macht ist daher in erster Linie ein Vermogen, ein Potenzial. Daruber hinaus ist festzuhalten, dass Macht nicht zwingend Widerstand hervorruft; im Gegenteil: Der Status der Machtigen beruht zu einem groBen Teil auf Solidaritat der und Anerkennung durch die weniger Machtigen bzw. Machtlo-sen. Funftes und letztes Kennzeichnen der Macht ist, dass sie sich im Falle eines langerfristigen Be-stehens institutionalisiert. In einem solchen Falle spricht man von „Herrschaft". Herrschaft als institu-tionalisierte Macht ist gekennzeichnet durch eine zunehmende Entpersonalisierung und Formalisie-rung der Macht sowie die Integration von Macht in ubergreifende Ordnungsgefuge.10

1.2 Gewalt

Auch der Begriff der Gewalt ist äußerst diffus und analytisch nur schwer zu fassen. Daher gibt es in- nerhalb der Wissenschaft(en) seit Jahrzehnten eine anhaltende Kontroverse über die angemessene Bestimmung und inhaltliche Differenzierung sowie die gesellschaftspolitische Einschätzung und mo- ralische Bewertung von Gewalt.11 Der wissenschaftliche Gewaltbegriff geht dabei weit uber das All-tagsverstandnis hinaus, welches Gewalt meist auf eine direkte physische Schadigung von Lebewesen oder Sacheigentum reduziert. So ist in der wissenschaftlichen Diskussion neben physischer und psy-chischer Gewalt bspw. auch von institutioneller, kultureller, symbolischer und struktureller Gewalt die Rede. Von besonderer Bedeutung ist dabei der von Johan Galtung gepragte Terminus der strukturellen Gewalt, welcher „die nicht offensichtliche, aber sehr wohl wirksame und in der Verfasstheit von Ge-sellschaftssystemen eingebaute Gewalt thematisiert; er bezeichnet [...] all jene Bedingungen, die Men-schen so beeinflussen, dass ihre aktuellen korperlichen und geistigen Verwirklichungsmoglichkeiten geringer sind als ihre potenziellen."12 Hieran wird deutlich, dass Gewalt weit mehr meint als einen direkten Angriff, der von einem bestimmten Tater verubt wird: Sie kann auch in Prozessen und Struk-turen verhaftet sein. Unter den Gewaltbegriff fallen somit verschiedene Formen der Zwangseinwir-kung auf Personen und Gegenstande, welche der Durchsetzung von Anspruchen, Erwartungen und Interessen dienen. Gewalt stellt daher ein zentrales Machtmittel dar, d. h. ein „legitimes oder [...] un-rechtmaBiges] Mittel zur Begrundung, Aufrechterhaltung oder zur Uberwindung bestimmter Macht-und Herrschaftsverhaltnisse"13 Für eine weitere inhaltliche Annäherung an das Gewaltphänomen empfiehlt es sich, selbiges über seine unterschiedlichen Bedeutungselemente zu erschließen. Eines davon ist die Frage nach dem Urheber der Gewalt. Dies können sowohl Individuen als auch Kollektive wie Gruppen, Organisationen und sogar Staaten sein. Wie vorhin bereits beschrieben ist es aber auch möglich, dass Gewalt in bestimmten Strukturen verwurzelt ist und ein unmittelbarer Täter nicht be- nannt werden kann. Ein weiteres Bedeutungselement sind die Gewaltmittel, also die Art und Weise, wie Gewalt ausgeübt wird. Diese kann auf unterschiedlichste Art und Weise vonstattengehen, bspw. durch direkte physische Gewalt, Diskriminierung oder Entzug gewisser geliebter Dinge. Des Weiteren beinhaltet die Ausübung von Gewalt immer einen oder mehrere Adressaten (Opfer); sie sind diejeni- gen, die Gewalt erfahren, erleiden oder erdulden müssen. Dabei können die verschiedensten Akteure Opfer einer Gewalthandlung werden, bspw. einzelne Individuen, ethnische Gruppierungen oder sogar ganze Nationen. Ein viertes Bedeutungselement besteht in der Frage nach den Gründen der Gewalt; diese sind zum einen auf einer abstrakten Ebene (anthropologische Grundlagen, gesellschaftliche und kulturelle Strukturen usw.) zu suchen, zum anderen in den konkreten Motiven des Gewaltausübenden. Solche Motive reichen von höheren Idealen über das Recht zur Selbstverteidigung bis hin zum bloßen Lustgewinn. Fünftens und letztens stellt sich bei der Anwendung von Gewalt immer auch die Frage nach deren Legitimität und Verhältnismäßigkeit. Diese Frage wird jedoch von verschiedenen Kultur- kreisen und Individuen unterschiedlich beantwortet, was eine eindeutige und objektive moralische Bewertung von Gewalthandlungen schwierig erscheinen lässt.14 Einen Sonderfall der Gewalt stellt die staatliche Gewalt dar. Dies liegt zum einen daran, dass moderne Nationalstaaten uber das sog. legitime Gewaltmonopol" verfugen (dessen Legitimitat und Reichweite jedoch nicht unumstritten ist) und zum anderen einen - wenn nicht sogar den - zentralen Gewaltakteur darstellen, d. h. Gewalt geht hau-fig von Staaten und ihren Institutionen aus, richtet sich aber auch in vielen Fallen gegen sie.15

2. Platons Politeia: Aussagen und Inhalte

Die Politeia (deutsch: Der Staat), welche in der Zeit nach 385 v. Chr. entstanden sein muss, stellt ohne Zweifel das Hauptwerk des antiken griechischen Philosophen Platon dar, denn in ihm findet sich die Summe seiner Philosophie: „Erziehungslehre und politische Ordnung, Verfassungslehre und die Be-grundung von Herrschaft weisen zuruck auf den Menschen, dessen Welt- und Selbst-Verstandnis die Basis fur alles Weitere ist. Politik, Ethik, Ontologie und Erkenntnistheorie sind nicht voneinander zu trennen, und so ist die Politeia weit mehr als ein politischer Entwurf: Im Grunde geht es um eine neue Selbstverstandigung des Menschen und deren politische Folgen."16 Der Aufbau des Werkes ist dialo- gisch, d. h. in ihm treten mehrere Personen auf, die in einer Art Streitgespräch ihre unterschiedlichen philosophischen Ansichten vertreten. Im Zentrum steht dabei die Figur des Sokrates, welcher Platons Lehrer und Vorbild war. Er ist es auch, über den Platon seine eigenen Auffassungen in den Dialog einbringt. Die Politeia ist in zehn Bücher unterteilt, wobei sich die Bücher II-X deutlich von dem ers- ten unterscheiden.17

[...]


1 Vgl. Höffe, Otfried: Gerechtigkeit: Eine philosophische Einführung. München 2007. S. 9, 20-25.

2 Vgl. Holzleithner, Elisabeth: Gerechtigkeit. Wien 2009. S. 39.

3 Vgl. Zehnpfennig, Barbara: Platon zur Einführung. Hamburg 1997. S. 16-27.

4 Vgl. Imbusch, Peter: Macht und Herrschaft. In: Korte, Hermann/Schäfers, Bernhard (Hrsg.): Einführung in die Hauptbegriffe der Soziologie. Wiesbaden 2008. S. 163-184. S. 164 f.

5 Vgl. Inhetveen, Katharina: Macht. In: Baur, Nina et al.: Handbuch Soziologie. Wiesbaden 2008. S. 253-272. S. 253 ff.

6 Imbusch 2008, a. a. O., S. 164.

7 Inhetveen 2008, a. a. O., S. 253.

8 Vgl. Imbusch 2008, a. a. O., S. 169.

9 Inhetveen 2008, a. a. O., S. 253.

10 Vgl. Imbusch 2008, a. a. O., S. 175.

11 Vgl. Bonacker, Thorsten/Imbusch, Peter: Zentrale Begriffe der Friedens- und Konfliktforschung: Konflikt, Gewalt, Krieg, Frieden. In: Imbusch, Peter/Zoll, Ralf (Hrsg.): Friedens- und Konfliktforschung. Eine Einführung. Wiesbaden 2006. S. 67-142. S. 81.

12 Imbusch, Peter: Gewalt. In: Schäfers, Bernhard/Kopp, Johannes (Hrsg.): Grundbegriffe der Soziologie. Wiesbaden 2006. S. 92-94. S. 92.

13 Hillmann, Karl-Heinz: Wörterbuch der Soziologie. Stuttgart 2007. S. 297.

14 Vgl. Bonacker und Imbusch 2006, a. a. O., S. 83 ff.

15 Vgl. ebd., S. 93 ff.

16 Zehnpfennig, Barbara: Platon, Politeia (nach 385 v. Chr.). In: Brocker, Manfred (Hrsg.): Geschichte des politischen Denkens. Ein Handbuch. Frankfurt am Main 2007. S. 14-30. S. 15.

17 Vgl. Höffe, Otfried: Einführung in Platons Politeia. In: Ders. (Hrsg.): Platon, Politeia. Klassiker auslegen, Band 7. Berlin 1997. S. 3-28. S. 11.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Macht und Gewalt in Platons „Politeia“
Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Veranstaltung
Wissenschaft und Ethik
Note
1,3
Autor
Jahr
2010
Seiten
18
Katalognummer
V162378
ISBN (eBook)
9783640760404
ISBN (Buch)
9783640760589
Dateigröße
503 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Macht, Gewalt, Platon, Politeia
Arbeit zitieren
Michael Neureiter (Autor:in), 2010, Macht und Gewalt in Platons „Politeia“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/162378

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