Mit dem Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 19961 waren
die Weichen für die Etablierung von Wettbewerb auf allen
Telekommunikationsmärkten gestellt worden. § 1 TKG2 sieht als Zweck des
Gesetzes ausdrücklich vor, “durch Regulierung im Bereich der
Telekommunikation den Wettbewerb zu fördern”. Insbesondere soll die
hoheitliche Regulierung dem Ziel der Gewährleistung eines chancengleichen und
funktionsfähigen Wettbewerbes, auch in der Fläche, auf den Märkten der
Telekommunikation dienen (§ 2 II Nr. 2).
Grundgedanke der Beseitigung ehemaliger Monopolrechte der heutigen
Deutschen Telekom AG (DTAG) war vor allem, dass ein funktionierender
Wettbewerb den Interessen der Nutzer (vgl. § 2 II Nr. 1) dient. Die
Preisentwicklung auf den Telekommunikationsmärkten hat die Richtigkeit dieser
Überlegung inzwischen bestätigt.
Einem chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb standen aber außer
rechtlichen auch faktische Hindernisse entgegen. Insbesondere befürchtete der
Gesetzgeber, dass die DTAG gegenüber Wettbewerbern bedeutend größere
Chancen habe3, etwa weil ihr das Eigentum an den flächendeckenden
Übertragungswegen übertragen worden war, weil ihr ausreichende personelle
Kapazitäten zur Verfügung standen und wegen der bereits bestehenden
Kundenbeziehungen der DTAG (ca. 40 Mio. Kunden).
Zwar stehen diesen Vorteilen auch erhebliche Wettbewerbsnachteile der DTAG
gegenüber: Die DTAG ist dem öffentlichen Dienstrecht verpflichtet und einem
Personalüberhang, hohen Pensionslasten und einer Pflicht zur flächendeckenden
Versorgung der Bevölkerung ausgesetzt. Gleichwohl ist der Gesetzgeber summa
summarum von einem erheblichen Wettbewerbsvorsprung des Unternehmens
ausgegangen und hat daher eine besondere Regulierung für erforderlich
gehalten4. [...]
1 BGBl. I 1996, S. 1120 ff. Auszugsweise abgedruckt auf den S. 35 ff.
2 Im Folgenden nicht anders gekennzeichnete Paragraphen sind solche des
TKG.
3 Begr. zum TKG, BT-Drucks. 13/3609, S. 33.
4 Begr. zum TKG, BT-Drucks. 13/3609, S. 43.
Inhaltsübersicht
A. Grundgedanken der Entgeltregulierung
B. Die Ex-ante-Kontrolle nach den §§ 24-29 TKG
I. Vereinbarung anderer Entgelte als der genehmigten, § 29 II 1 TKG
II. Entgelterhebung trotz fehlender Genehmigung, § 30 TKV
1. Antragsbedürftigkeit des Ex-ante-Regulierungsverfahrens
2. Mögliche Sanktionen
a) Endgültiger Wegfall des Anspruchs auf die Gegenleistung
b) Rückforderung als ungerechtfertigte Bereicherung
c) Schwebende Unwirksamkeit
III. Das Verfahren der Entgeltregulierung
1. Gefahr von Quersubventionierungen wegen § 27 I Nr. 2 TKG
2. Möglicher Gestaltungsspielraum für das regulierte Unternehmen
C. Die Ex-post-Kontrolle von Entgelten nach § 30 TKG
D. Der Begriff der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung in § 24 I 1 TKG
I. Die Systematik des § 24 I, II TKG
II. Zwecke der Entgeltregulierung
III. Der Effizienzbegriff
IV. Zulässigkeit des Einsatzes von Bottom-up-Kostenmodellen
1. Der Top-Down-Ansatz
2. Nachteile des Top-Down-Verfahrens
3. Vor- und Nachteile des Einsatzes von Bottom-up-Kostenmodellen
4. Möglicher Beurteilungsspielraum der RegTP
5. Rolle der individuellen Gegebenheiten des regulierten Unternehmens
6. Ergebnis
E. Die Entgeltregulierung nach § 39 TKG
I. Zulässigkeit der Festlegung der Zusammenschaltungsentgelte bereits in der Zusammenschaltungsanordnung nach § 37 TKG
1. Argumente für ein einstufiges Verfahren
2. Argumente für ein zweistufiges Verfahren
3. Antragsbedürftigkeit des Entgeltregulierungsverfahrens
4. Ergebnis
II. Erhebliche Marktmacht als Voraussetzung des § 29 Var. 2 TKG
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen der Entgeltregulierung im deutschen Telekommunikationssektor unter Berücksichtigung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Ziel ist es, die systematischen Anforderungen an die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu analysieren, die Mechanismen der Ex-ante- sowie Ex-post-Kontrolle zu bewerten und den Gestaltungsspielraum der Regulierungsbehörde (RegTP) sowie des regulierten Unternehmens im Kontext aktueller Kostenmodelle (insbesondere Bottom-up-Modelle) kritisch zu beleuchten.
- Grundlagen der Entgeltregulierung und Wettbewerbsförderung nach dem TKG.
- Differenzierung zwischen Ex-ante-Genehmigungsverfahren und Ex-post-Kontrolle.
- Analyse des Begriffs der "Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung" (§ 24 TKG).
- Eignung und Zulässigkeit analytischer Bottom-up-Kostenmodelle versus Top-Down-Ansätze.
- Besonderheiten der Entgeltregulierung bei Zusammenschaltungen gemäß § 39 TKG.
Auszug aus dem Buch
Zulässigkeit des Einsatzes von Bottom-up-Kostenmodellen
Aus diesen Gründen können analytische Kostenmodelle dem volkswirtschaftlichen Effizienzbegriff auch nur eingeschränkt folgen. Solche rechnerische Modelle werden “Bottom-up-Kostenmodelle” genannt, weil die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung ausgehend von dem effizientestmöglichen Neubau der erforderlichen Vorrichtungen beurteilt werden (“Ingenieuransatz”, “Scorched-Earth-Ansatz”).
Einschränkungen, welche die RegTP in der genannten, wegen der Heranziehung eines Bottom-up-Kostenmodells kontroversen, Entscheidung (Fn. 57 oben) gegenüber dem theoretischen Effizienzbegriff gemacht hat, liegen vor allem darin, dass ein effizienter Neuaufbau der Hauptverteiler des DTAG-Netzes nicht zugrunde gelegt, sondern die bestehenden 7861 Hauptverteiler als gegeben angenommen wurden (“Scorched-Node-Ansatz”). Des Weiteren hat die RegTP 469 Teilnehmer-Vermittlungsstellen als effizient ermittelt, im Rahmen einer Anpassungsfrist aber 977 Teilnehmer-Vermittlungsstellen berücksichtigt, um die praktisch erzielbaren Produktivitätsfortschritte auf Seiten der DTAG nachzubilden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Grundgedanken der Entgeltregulierung: Einführung in die Zielsetzung des TKG zur Wettbewerbsförderung und die Notwendigkeit einer besonderen Regulierung der ehemaligen Monopolstellung der Deutschen Telekom AG.
B. Die Ex-ante-Kontrolle nach den §§ 24-29 TKG: Analyse der Vorabkontrolle von Entgelten, der Genehmigungspflichten, möglicher Sanktionen bei Verstößen und des Verfahrensablaufs.
C. Die Ex-post-Kontrolle von Entgelten nach § 30 TKG: Untersuchung der nachträglichen Kontrollmöglichkeiten der Regulierungsbehörde für Bereiche außerhalb des Ex-ante-Regimes.
D. Der Begriff der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung in § 24 I 1 TKG: Eingehende Betrachtung des materiellen Kerns der Entgeltregulierung, der Effizienzdefinition und der Methoden der Kostenermittlung, insbesondere der Bottom-up-Kostenmodelle.
E. Die Entgeltregulierung nach § 39 TKG: Erörterung der besonderen Problematik bei der Entgeltregulierung für Netzzugang und Zusammenschaltungen sowie der Marktmachtvoraussetzungen.
Schlüsselwörter
Entgeltregulierung, Telekommunikationsgesetz (TKG), Regulierungsbehörde (RegTP), Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung, Bottom-up-Kostenmodell, Top-Down-Ansatz, Wettbewerbsförderung, Marktbeherrschende Stellung, Zusammenschaltungsentgelte, Ex-ante-Kontrolle, Ex-post-Kontrolle, Preis-Cap-Verfahren, Quersubventionierung, Netzzugang, Effizienzgebot.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Fragestellungen und Herausforderungen bei der Regulierung von Entgelten für Telekommunikationsdienstleistungen in Deutschland, basierend auf dem Telekommunikationsgesetz (TKG).
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Felder sind die Methoden der Kostenprüfung durch die Regulierungsbehörde, der Umgang mit der Marktbeherrschung der Deutschen Telekom AG sowie die rechtliche Abwägung zwischen unternehmerischer Freiheit und dem gesetzlichen Ziel der Wettbewerbsförderung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es zu klären, wie der unbestimmte Rechtsbegriff der "Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung" auszulegen ist und welche regulatorischen Instrumente (wie Kostenmodelle) dafür rechtssicher eingesetzt werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um ein juristisches Gutachten, das auf der Analyse des Gesetzeswortlauts, der Gesetzesbegründung, einschlägiger Rechtsprechung und fachwissenschaftlicher Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Ex-ante- und Ex-post-Regulierungsverfahren, die tiefgehende Analyse von Kostenmodellen (Bottom-up vs. Top-Down) und die spezifischen Regulierungsprobleme bei Netzzugängen und Zusammenschaltungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen gehören insbesondere Entgeltregulierung, Marktbeherrschung, Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung, Regulierungsbehörde und Zusammenschaltung.
Wie bewertet der Autor den Einsatz von Bottom-up-Kostenmodellen?
Der Autor erkennt den Wert dieser Modelle für eine objektive und transparente Kostenermittlung an, warnt jedoch vor einer zu theoretischen Auslegung, die die realen ökonomischen Gegebenheiten vernachlässigt und die Berufsfreiheit des Unternehmens verletzen könnte.
Welches Problem identifiziert der Autor bei der Anwendung von § 39 TKG?
Das Hauptproblem liegt in der Inkohärenz zwischen der Festlegung von Entgelten in der Zusammenschaltungsanordnung nach § 37 TKG und dem Erfordernis eines parallelen Genehmigungsverfahrens, was zu Unsicherheiten über das anzuwendende Verfahren führt.
- Citation du texte
- Patrick Breyer (Auteur), 2002, Rechtsfragen der Entgeltregulierung gemäß den §§ 24 ff. TKG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16480