Mit dem Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 19961 waren
die Weichen für die Etablierung von Wettbewerb auf allen
Telekommunikationsmärkten gestellt worden. § 1 TKG2 sieht als Zweck des
Gesetzes ausdrücklich vor, “durch Regulierung im Bereich der
Telekommunikation den Wettbewerb zu fördern”. Insbesondere soll die
hoheitliche Regulierung dem Ziel der Gewährleistung eines chancengleichen und
funktionsfähigen Wettbewerbes, auch in der Fläche, auf den Märkten der
Telekommunikation dienen (§ 2 II Nr. 2).
Grundgedanke der Beseitigung ehemaliger Monopolrechte der heutigen
Deutschen Telekom AG (DTAG) war vor allem, dass ein funktionierender
Wettbewerb den Interessen der Nutzer (vgl. § 2 II Nr. 1) dient. Die
Preisentwicklung auf den Telekommunikationsmärkten hat die Richtigkeit dieser
Überlegung inzwischen bestätigt.
Einem chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb standen aber außer
rechtlichen auch faktische Hindernisse entgegen. Insbesondere befürchtete der
Gesetzgeber, dass die DTAG gegenüber Wettbewerbern bedeutend größere
Chancen habe3, etwa weil ihr das Eigentum an den flächendeckenden
Übertragungswegen übertragen worden war, weil ihr ausreichende personelle
Kapazitäten zur Verfügung standen und wegen der bereits bestehenden
Kundenbeziehungen der DTAG (ca. 40 Mio. Kunden).
Zwar stehen diesen Vorteilen auch erhebliche Wettbewerbsnachteile der DTAG
gegenüber: Die DTAG ist dem öffentlichen Dienstrecht verpflichtet und einem
Personalüberhang, hohen Pensionslasten und einer Pflicht zur flächendeckenden
Versorgung der Bevölkerung ausgesetzt. Gleichwohl ist der Gesetzgeber summa
summarum von einem erheblichen Wettbewerbsvorsprung des Unternehmens
ausgegangen und hat daher eine besondere Regulierung für erforderlich
gehalten4. [...]
1 BGBl. I 1996, S. 1120 ff. Auszugsweise abgedruckt auf den S. 35 ff.
2 Im Folgenden nicht anders gekennzeichnete Paragraphen sind solche des
TKG.
3 Begr. zum TKG, BT-Drucks. 13/3609, S. 33.
4 Begr. zum TKG, BT-Drucks. 13/3609, S. 43.
Inhaltsverzeichnis
- A. Grundgedanken der Entgeltregulierung.
- B. Die Ex-ante-Kontrolle nach den §§ 24-29 TKG
- I. Vereinbarung anderer Entgelte als der genehmigten, § 29 II 1 TKG.
- II. Entgelterhebung trotz fehlender Genehmigung, § 30 TKV.
- III. Das Verfahren der Entgeltregulierung.
- C. Die Ex-post-Kontrolle von Entgelten nach § 30 TKG
- D. Der Begriff der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung in § 24 I 1 TKG
- I. Die Systematik des § 24 I, II TKG.
- II. Zwecke der Entgeltregulierung.
- III. Der Effizienzbegriff.
- IV. Zulässigkeit des Einsatzes von Bottom-up-Kostenmodellen.
- E. Die Entgeltregulierung nach § 39 TKG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit den Rechtsfragen der Entgeltregulierung im Telekommunikationsrecht. Sie untersucht die rechtlichen Grundlagen und die verschiedenen Formen der Entgeltregulierung, insbesondere im Kontext des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
- Rechtliche Grundlagen der Entgeltregulierung
- Ex-ante- und Ex-post-Kontrolle von Entgelten
- Der Begriff der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung
- Entgeltregulierung im Zusammenhang mit Netzzugang
- Zusammenschaltungsentgelte und Marktmacht
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel A: Dieser Abschnitt befasst sich mit den allgemeinen Gedanken zur Entgeltregulierung im Telekommunikationssektor und legt die rechtlichen Grundlagen für die weiteren Ausführungen dar.
- Kapitel B: Hier werden die verschiedenen Aspekte der Ex-ante-Kontrolle von Entgelten im Rahmen des TKG analysiert. Dabei geht es um die Vereinbarung von Entgelten, die Erhebung von Entgelten ohne Genehmigung und das Verfahren der Entgeltregulierung selbst.
- Kapitel C: Dieses Kapitel behandelt die Ex-post-Kontrolle von Entgelten nach § 30 TKG. Hier werden die Möglichkeiten der Kontrolle und die damit verbundenen Rechtsfolgen beleuchtet.
- Kapitel D: Dieser Abschnitt widmet sich dem Begriff der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung, einem zentralen Element der Entgeltregulierung. Es werden verschiedene Ansätze zur Kostenberechnung und deren rechtliche Zulässigkeit diskutiert.
- Kapitel E: In diesem Kapitel wird die Entgeltregulierung im Zusammenhang mit § 39 TKG behandelt, der sich mit der Festlegung von Zusammenschaltungsentgelten befasst. Die Zulässigkeit verschiedener Verfahrensweisen und die Frage der erheblichen Marktmacht werden analysiert.
Schlüsselwörter
Entgeltregulierung, Telekommunikationsrecht, Telekommunikationsgesetz (TKG), Ex-ante-Kontrolle, Ex-post-Kontrolle, Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung, Netzzugang, Zusammenschaltungsentgelte, Marktmacht
- Arbeit zitieren
- Patrick Breyer (Autor:in), 2002, Rechtsfragen der Entgeltregulierung gemäß den §§ 24 ff. TKG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16480