Im 19. Jahrhundert, besonders in der Mitte, in manchen Ländern auch wesentlich früher, wurden in Europa die Rufe nach einer rechtlichen Grundordnung eines Staates, also einer Verfassung immer lauter. In weiten Teilen Europas regierten zu dieser Zeit die Herrscher absolut und uneingeschränkt, was zwangsläufig natürlich zu einer Benachteiligung und Unterdrückung der einfachen Bevölkerung führte.
Die Bevölkerung forderte daher eine Ordnung des Rechts und eigene Rechte.
In den Jahren 1848/49 starteten revolutionäre Bewegungen des Bürgertums in Österreich,Deutschland, Frankreich und Italien. Das Bürgertum forderte mehr Mitbestimmungsrecht im Staat. Bereits vor diesen Revolutionen, die aber nur geringen Erfolg hatten und in einigen Staaten niedergeschlagen wurden, wurden in einigen Staaten, wie z.B. Frankreich, konstitutionelle Monarchien eingeführt. Doch
auch hier wurde versucht, den Herrschern mehr Rechte abzuringen.
Diese Arbeit soll die Zeit des Konstitutionalismus vor allem in Österreich näher betrachten, auf die Dezemberverfassung von 1867, die ein großer Schritt für Österreich in die Zukunft war, genauer eingehen, die Geschlechterordnung, die Stellung der Frau und Frauenbewegungen in der Zeit des Konstitutionalismus beschreiben sowie Auswirkungen auf die heutige Zeit, vor allem im Hinblick auf die Artikel 2 und 3 des StGG und auf das Wahlrecht erörtern.
Inhaltsverzeichnis
TEIL I: DER HISTORISCHE HINTERGRUND
1. EINLEITUNG
1.1. VERGLEICH KONSTITUTIONELLE MONARCHIE-ABSOLUTISMUS
1.1.1 Konstitutionelle Monarchie
1.1.1.1 BEGRIFFSBESTIMMUNG
1.1.1.2. Kennzeichen
1.1.2. Absolutismus
1.1.2.1. Begriffsbestimmung
1.1.2.2. Kennzeichen
1.2. KONSTITUTIONALISMUS IN ÖSTERREICH
1.2.1. Datierung und Entstehen der konstitutionellen Monarchie
1.2.2. Der Ausgleich mit Ungarn
1.2.2.1. Politische Umstände rund um den Ausgleich
1.2.2.2. Wirtschaftliche Umstände zur Zeit des Ausgleichs
1.3. REVOLUTIONEN IN EUROPA 1848/1849
1.3.1. Frankreich
1.3.2. Deutschland
1.3.3. Italien
1.3.4. Österreich
TEIL II: DIE DEZEMBERVERFASSUNG VON 1867
2.1 ENTSTEHUNG
2.1.1 Patent vom 13.04.1851
2.1.2 „Allerhöchstes Kabinettschreiben“ vom 20.08.1851
2.1.3 Die Silvesterpatente 1851
2.1.4 Oktoberdiplom 1860
2.1.5 Das Februarpatent und die Reichsverfassung 1861
2.1.6 Sistierung des Grundgesetzes über die Reichsvertretung
2.2 DIE DEZEMBERVERFASSUNG VON 1867
2.2.1 Gesetz über die Verantwortlichkeit der Minister
2.2.2 Grundgesetz über die Reichsvertretung
2.2.3 Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger
2.2.3.1 Die Artikel des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger im Überblick
2.2.3.2 Rechte der Frauen und das Staatsgrundgesetz
2.2.4 Staatsgrundgesetz über die Einsetzung eines Reichsgerichtes
2.2.5 Staatsgrundgesetz über die richterliche Gewalt
2.2.6 Staatsgrundgesetz über die Ausübung der Regierungs- und Vollzugsgewalt
2.2.7 Delegationsgesetz
TEIL III: FRAUENBEWEGUNGEN UND DIE ROLLE DER GESCHLECHTER ZUR ZEIT DES KONSTITUTIONALISMUS
3.1. DIE ANFÄNGE DES STREBENS NACH GESCHLECHTERGLEICHHEIT – MARTINIS „DE LEGE NATURALIS POSITIONIS“
3.2. FRAUEN UND DIE WIENER REVOLUTION
3.3. GESCHLECHTERORDNUNG IM NEOABSOLUTISMUS (1851 – 1867)
3.4. FRAUENBEWEGUNGEN UM 1867
3.4.1. Die „Alte Frauenbewegung“
3.4.2. Die bürgerlich-liberale Frauenbewegung
3.4.3. Die proletarische Frauenbewegung
3.4.4. Die katholische Frauenbewegung
TEIL IV: DIE GESETZLICHEN NEUERUNGEN DER VERFASSUNG IM HINBLICK AUF DIE STELLUNG DER FRAU
4.1. DER GLEICHHEITSGRUNDSATZ (ART. 2 STGG)
4.1.1. Die Geschichte des Gleichheitsgrundsatzes
4.1.1.1 Die Pillerdorfsche Verfassung
4.1.1.2 Der Kremsierer Verfassungsentwurf
4.1.1.3 Die Dezemberverfassung
4.1.1.4 Résumé
4.2. VEREINS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT (ART. 12 STGG)
4.3. ZUGANG ZU ÖFFENTLICHEN ÄMTERN (ART 3 STGG)
4.4. DAS WAHLRECHT
4.5. DIE „BESONDERE GRUNDRECHTSSUBJEKTIVITÄT“ DER FRAU
TEIL V: NACHWORT
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Konstitutionalismus in Österreich im 19. Jahrhundert, wobei der Fokus auf der Dezemberverfassung von 1867 liegt. Zentral ist dabei die Analyse der Geschlechterordnung und der Stellung der Frau, insbesondere in Bezug auf die rechtliche Gleichbehandlung, den Zugang zu öffentlichen Ämtern und das Wahlrecht sowie deren Diskrepanz zur sozialen Realität jener Zeit.
- Entwicklung der konstitutionellen Monarchie in Österreich
- Analyse der Dezemberverfassung von 1867 und ihrer Staatsgrundgesetze
- Die Rolle der Frau und Entstehung verschiedener Frauenbewegungen
- Kritische Beleuchtung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 2 StGG)
- Die "abgestufte Grundrechtssubjektivität" der Frau
Auszug aus dem Buch
3.2. Frauen und die Wiener Revolution
Nach der Zeit des Vormärzes rasten in Österreich die revolutionären Ideen der Aufklärung wie eine Sturmflut über das Land.
Gerade diese Zeit machten sich die Frauen zu Nutzen um ein neues Bewusstsein zu entwickeln und gleichzeitig das männliche Bild einer Frau, welche nicht als Individuum, sondern als Mutter und Hausfrau gesehen wurde, zu zerstreuen.
Der Erfolg hielt sich zwar eher in Grenzen, doch wurden immerhin Anliegen auch in der Presse bekannt gegeben, ein für die damalige Zeit unglaublich fortschrittlicher Schritt.
Während der Revolution standen Frauen an Balkonen und jubelten den demonstrierenden Studenten zu. Fahnen und Banner wurden gestickt, Unterstützungsvereine wurden gegründet.
Schließlich kam es im August 1848 zur Gründung eines Frauenvereines, des „Wiener Demokratischen Frauenvereines“.
Um die Prinzipien der französischen Revolution zu verdeutlichen, wählten die Anhängerinnen des Frauenvereins die Tricolore zu ihren Vereinsfarben.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Diese Einleitung führt in die historische Phase des Konstitutionalismus im 19. Jahrhundert ein und skizziert das Forschungsziel bezüglich der Dezemberverfassung und der Stellung der Frau.
2.1 ENTSTEHUNG: Das Kapitel beleuchtet die rechtlichen Vorstufen und die schwankende verfassungsrechtliche Entwicklung in Österreich zwischen 1848 und 1867.
2.2 DIE DEZEMBERVERFASSUNG VON 1867: Hier werden die zentralen Gesetzeswerke der Dezemberverfassung analysiert, die das politische und gesellschaftliche Gefüge der Doppelmonarchie neu regelten.
3.1. DIE ANFÄNGE DES STREBENS NACH GESCHLECHTERGLEICHHEIT – MARTINIS „DE LEGE NATURALIS POSITIONIS“: Dieses Kapitel behandelt die frühen theoretischen Diskurse um Gleichheit und Naturrecht in Österreich durch Martini.
3.2. FRAUEN UND DIE WIENER REVOLUTION: Fokus auf das politische Erwachen von Frauen während der Revolution von 1848 und die Entstehung erster Frauenvereine.
3.3. GESCHLECHTERORDNUNG IM NEOABSOLUTISMUS (1851 – 1867): Beschreibung der gesellschaftlichen Rolle der Frau in einer Zeit, in der trotz Liberalisierungstendenzen die Theorie vom "schwachen Geschlecht" dominierte.
3.4. FRAUENBEWEGUNGEN UM 1867: Detaillierte Darstellung der unterschiedlichen Strömungen in der Frauenbewegung, von bürgerlich-liberalen bis hin zu proletarischen und katholischen Organisationen.
4.1. DER GLEICHHEITSGRUNDSATZ (ART. 2 STGG): Kritische Betrachtung der juristischen Ausgestaltung des Gleichheitsgrundsatzes und dessen faktischer Wirkungslosigkeit für die rechtliche Stellung der Frau.
Schlüsselwörter
Konstitutionalismus, Dezemberverfassung, Österreich-Ungarn, Gleichheitsgrundsatz, Frauenbewegung, Grundrechte, Staatsgrundgesetz, Geschlechterordnung, Revolution 1848, Rechtsgeschichte, Wahlrecht, Parlamentarismus, Absolutismus, Emanzipation, Ministerverantwortlichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert den historischen Übergang Österreichs zur konstitutionellen Monarchie im 19. Jahrhundert und beleuchtet dabei kritisch die Diskrepanz zwischen verfassungsrechtlichen Versprechungen und der realen rechtlichen Benachteiligung von Frauen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die Verfassungsgeschichte Österreichs (besonders die Ära nach 1848 bis zur Dezemberverfassung 1867), die Entwicklung des Konstitutionalismus sowie die Geschichte und Forderungen der unterschiedlichen Frauenbewegungen jener Zeit.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie trotz eines großzügigen Grundrechtskatalogs in der Dezemberverfassung 1867 die rechtliche Gleichstellung von Frauen durch konservative Strukturen und restriktive Auslegungen systematisch verhindert wurde.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtshistorischen Analyse, bei der historische Verfassungsdokumente und Gesetzesentwürfe mit den gesellschaftlichen Realitäten und Bewegungen der jeweiligen Epoche in Beziehung gesetzt werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Verfassungsentwicklung (von den Silvesterpatenten bis zur Dezemberverfassung), die Analyse der einzelnen Grundrechtsartikel und eine detaillierte Untersuchung der verschiedenen Frauenbewegungen des 19. Jahrhunderts.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Besonders prägend sind Begriffe wie Konstitutionalismus, Dezemberverfassung, Gleichheitsgrundsatz, Frauenbewegung und Grundrechtssubjektivität.
Was bedeutet der Begriff "abgestufte Grundrechtssubjektivität" in diesem Kontext?
Dieser Begriff beschreibt den Zustand, dass Frauen zwar rechtlich als Staatsbürgerinnen anerkannt waren, ihre Grundrechte jedoch je nach Bereich (z.B. politisches Mitwirkungsrecht vs. Zivile Rechte) unterschiedlich stark beschnitten oder gänzlich negiert wurden.
Warum war der Gleichheitsgrundsatz (Art. 2 StGG) für Frauen in der Praxis so wenig wirksam?
Obwohl Artikel 2 die Gleichheit aller Staatsbürger proklamierte, erlaubte die damalige behördliche Auslegung und die Verknüpfung mit anderen Gesetzen (wie dem Vereinsgesetz) die systematische Exklusion von Frauen von politischen Rechten, Bildungszugängen und öffentlichen Ämtern.
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- Johann Rauter (Author), 2007, Die Dezemberverfassung von 1867 unter Berücksichtigung der Geschlechterordnung und deren Ausformungen im täglichen Leben, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/165090