Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern

Deutschland: Zur Steuerpflicht von Personal an Bord von Verkehrsflugzeugen im internationalen Verkehr

Zugleich: Kommentierung des § 49 Abs. 1 Nr. 4 e EStG bei Tätigkeiten ausländischer Crews an Bord deutscher Airlines

Titel: Deutschland: Zur Steuerpflicht von Personal an Bord von Verkehrsflugzeugen im internationalen Verkehr

Ausarbeitung , 2011 , 40 Seiten

Autor:in: Dipl. Finanzwirt (FH), MITax, Steuerberater Ruediger Urbahns (Autor:in)

BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Achtung: 5. Auflage 2015 ist bereits erhältlich:
ISBN eBook: 978-3-656-90290-4
ISBN Buch: 978-3-656-90291-1

In Deutschland unterliegt die Besteuerung des fliegenden Personals im internationalen Verkehr einigen Besonderheiten. Zum einen betrifft dies die Frage ob Bordpersonal – insbesondere beschränkt steuerpflichtige Flugcrews – überhaupt in Deutschland mit ihrem Gehalt (anteilig) steuerpflichtig sind. Zum anderen betrifft dies dies ggf. als Werbungskosten absetzbaren Aufwendungen. Die Grundsätze hierzu werden nachfolgendend unter Beachtung aktueller Rechtsprechung und Literatur kurz und prägnant anhand zahlreicher Beispiele dargestellt.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. VORWORT

2. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

3. NATIONALES STEUERRECHT

3.1. HINWEIS ZU SOG. STANDBY-WOHNUNGEN

3.2. BEISPIEL

4. INTERNATIONALES STEUERRECHT

4.1. GRAFIK: UNBESCHRÄNKTE UND BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT

4.2. BEISPIEL

4.3. GRAFIK: ZUSAMMENSPIEL ARTIKEL 15 (3) OECD-MA UND § 49 ABS.1 NR. 4E ESTG

4.4. BEISPIEL

4.5. RÜCKFALLKLAUSELN

4.6. HINWEISE ZUR DEUTSCHEN DBA-POLITIK

5. KOMMENTIERUNG DES § 49 ABS.1 NR. 4E ESTG (BEI BESCHRÄNKTER STEUERPFLICHT)

5.1. DAS TATBESTANDSMERKMAL „AN BORD . . . AUSGEÜBT“

5.2. BEISPIEL

5.3. DAS TATBESTANDSMERKMAL „IM INTERNATIONALEN LUFTVERKEHR“

5.4. BEISPIEL (AUS DEM GESETZGEBUNGSVERFAHREN)

5.5. BEISPIEL

5.6. DAS TATBESTANDSMERKMAL „LUFTFAHRZEUG“

5.7. DAS TATBESTANDSMERKMAL „UNTERNEHMEN“

5.8. DAS TATBESTANDSMERKMAL „GESCHÄFTSLEITUNG IN INLAND“

5.9. BEISPIEL

5.10. DAS TATBESTANDSMERKMAL „BETREIBEN“

5.11. BEISPIEL

6. PRAKTISCHE ASPEKTE ZUR VERANLAGUNG BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIGER

7. ANLAGEN

7.1. SCHREIBEN BETR. BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT VON BORDPERSONAL INLÄNDISCHER FLUGGESELLSCHAFTEN; BERICHT DER BUNDESREGIERUNG V. 19. APRIL 2006 - BMF IV C 8-S 2300-10/06

7.2. ERLASS BETR. ABZIEHBARE WERBUNGSKOSTEN DES FLIEGENDEN PERSONALS VOM 6.02.2009 - FSEN BERLIN III B – S 2354 – 1/2006

Zielsetzung & Themen

Das Werk analysiert die steuerliche Behandlung von Bordpersonal im internationalen Luftverkehr, insbesondere unter Berücksichtigung der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Dabei wird insbesondere die Einführung des § 49 Abs. 1 Nr. 4e EStG untersucht, der als Reaktion des Gesetzgebers auf die Vermeidung von "weißen Einkünften" bei ausländischen Flugcrews eingeführt wurde.

  • Steuerpflicht von Flugpersonal in Deutschland
  • Analyse der nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen (DBA)
  • Kommentierung des § 49 Abs. 1 Nr. 4e EStG
  • Auslegung der Tatbestandsmerkmale für die Luftfahrt
  • Abzugsfähigkeit von Werbungskosten des fliegenden Personals

Auszug aus dem Buch

3. Nationales Steuerrecht

Soweit Personal das ausschließlich oder überwiegend an Bord von Verkehrsflugzeugen tätig wird nicht bereits aufgrund eines Wohnsitzes (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 9 AO) in Deutschland einer unbeschränkten Steuerpflicht mit den weltweiten Einkünften nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG unterliegen, kann allenfalls eine beschränkte Steuerpflicht mit den Gehaltsbestandteilen im Inland nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 a EStG in Betracht kommen, soweit eine Tätigkeit im Inland ausgeübt wird sowie ab dem Veranlagungszeitraum 2007 nach § 49 Abs.1 Nr. 4e EStG aufgrund einer speziell für Bordpersonal von Verkehrsflugzeugen geschaffenen Rechtsnorm.

Nach dem Bundesfinanzhof kommt es dabei nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 a EStG – also nur bei beschränkter Steuerpflicht - allein auf den Ort der Ausübung der Tätigkeit, nicht aber auf die Verwertung im Inland an. Der BFH hat insofern für Tätigkeiten von Mannschaften an Bord eines Verkehrsflugzeuges entschieden, dass diese im Inland ausgeübt wird, solange sich das Verkehrsflugzeug in der Luftsäule oberhalb der Staatsfläche Deutschlands befindet. Mit anderen Worten: Nur solange sich ein Verkehrsflugzeug auf einem deutschen Flughafen bzw. in deutschem Luftraum befindet wird eine Tätigkeit an Bord dieses Flugzeuges in Deutschland ausgeübt. Soweit also ein Verkehrsflugzeug außerhalb des deutschen Luftraums tätig wird, liegen zunächst keine steuerpflichtigen Einkünfte im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland vor. Ggf. sind die Einkünfte in einen steuerbaren und steuerpflichtigen Teil aufzuteilen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. VORWORT: Einleitung in die steuerlichen Besonderheiten für Bordpersonal im internationalen Verkehr und Erläuterung der Bedeutung des § 49 Abs. 1 Nr. 4e EStG.

2. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS: Aufstellung der wichtigsten steuerrechtlichen Abkürzungen.

3. NATIONALES STEUERRECHT: Erläuterung der nationalen Grundlagen der beschränkten Steuerpflicht sowie der Auswirkungen von Standby-Wohnungen.

4. INTERNATIONALES STEUERRECHT: Analyse des Zusammenspiels zwischen OECD-Musterabkommen und nationalen Steuergesetzen, insbesondere bei der Zuweisung von Besteuerungsrechten.

5. KOMMENTIERUNG DES § 49 ABS.1 NR. 4E ESTG (BEI BESCHRÄNKTER STEUERPFLICHT): Detaillierte Prüfung der Tatbestandsmerkmale des § 49 Abs. 1 Nr. 4e EStG und deren Auslegung.

6. PRAKTISCHE ASPEKTE ZUR VERANLAGUNG BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIGER: Übersicht zu Veranlagungspflichten und Abzugsmöglichkeiten bei beschränkt steuerpflichtigen Personen.

7. ANLAGEN: Dokumentation von BMF-Schreiben und Erlassen zur steuerlichen Behandlung von Bordpersonal und Werbungskosten.

Schlüsselwörter

Bordpersonal, Steuerpflicht, Flugpersonal, EStG, § 49, Doppelbesteuerungsabkommen, OECD-MA, internationale Luftfahrt, Werbungskosten, Geschäftsleitung, beschränkte Steuerpflicht, Lohnsteuer, Fluggesellschaft, Betriebsstätte, Rückfallklausel

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Einordnung von Bordpersonal, das im internationalen Luftverkehr tätig ist, insbesondere im Kontext der deutschen Steuerpflicht.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die beschränkte Steuerpflicht nach nationalem Recht, die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und die steuerliche Absetzbarkeit von beruflich bedingten Aufwendungen für das fliegende Personal.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, die steuerlichen Auswirkungen der Neuregelung durch § 49 Abs. 1 Nr. 4e EStG darzulegen und aufzuzeigen, wie diese Regelung Besteuerungsrechte gegenüber ausländischem Bordpersonal ausübt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor verwendet eine rechtswissenschaftliche Auslegungsmethode, unter Einbeziehung von Rechtsprechung (BFH), Verwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben) und Literaturkommentierungen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Tatbestandsmerkmale des § 49 Abs. 1 Nr. 4e EStG und die praktischen Aspekte der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger sowie eine Katalogisierung abziehbarer Werbungskosten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind § 49 EStG, internationales Steuerrecht, Bordpersonal, Fluggesellschaften und Besteuerungsrechte.

Welche Rolle spielt der § 49 Abs. 1 Nr. 4e EStG?

Er dient als gesetzliches Instrument, um die "Keinmalbesteuerung" (weiße Einkünfte) zu vermeiden, indem Einkünfte von Bordpersonal bei inländischen Arbeitgebern auch dann der deutschen Steuer unterworfen werden, wenn sie international ausgeübt werden.

Sind "Standby-Wohnungen" steuerlich relevant?

Ja, sie können einen Wohnsitz im Sinne des § 8 AO begründen, was zur unbeschränkten Steuerpflicht führen kann, sofern eine dauerhafte Nutzungsmöglichkeit besteht.

Wie werden Ausbildungskosten steuerlich behandelt?

Die steuerliche Behandlung hängt vom Veranlagungszeitraum ab; nach der Rechtsprechung sind sie unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten oder Sonderausgaben abziehbar.

Ende der Leseprobe aus 40 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Deutschland: Zur Steuerpflicht von Personal an Bord von Verkehrsflugzeugen im internationalen Verkehr
Untertitel
Zugleich: Kommentierung des § 49 Abs. 1 Nr. 4 e EStG bei Tätigkeiten ausländischer Crews an Bord deutscher Airlines
Autor
Dipl. Finanzwirt (FH), MITax, Steuerberater Ruediger Urbahns (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
40
Katalognummer
V169151
ISBN (eBook)
9783640888429
ISBN (Buch)
9783640888313
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Personal Bord Flug Verkehr Pilot Flugbegleiter International DBA Werbungskosten Flugzug Steuerrecht Einkommensteuer Steuererklärung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Dipl. Finanzwirt (FH), MITax, Steuerberater Ruediger Urbahns (Autor:in), 2011, Deutschland: Zur Steuerpflicht von Personal an Bord von Verkehrsflugzeugen im internationalen Verkehr, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169151
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  40  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum