Einleitung
Durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechtes am 28. Mai 2009 – Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzt (BilMoG) - ist die größte Bilanzrechtsreform seit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BilRiG) vom 18. Dezember 2005 abgeschlossen worden.(1;2)
Sinn dieser Reform ist eine Deregulierung die den deutschen Unternehmen eine moderne Bilanzierungsgrundlage schaffen soll, die sich nach internationalen Methoden der Rechnungslegung richtet, wie den International Financial Reporting Standards (IFRS).
Der handelsrechtliche Jahresabschluss soll an Aussagekraft gewinnen und international vergleichbarer werden. Ferner wurde eine Erleichterung des Bilanzierungsaufwandes vorgesehen, die sich insbesondere für mittelständische Einzelkaufleute aber auch für die rechnungspflichtigen Unternehmen positiv hinsichtlich des Bilanzierungsaufwand und Kosten auswirkt.(3) Im Rahmen der Reform wurde darauf geachtet das bewährte System, dass die HGB-Bilanz Grundlage der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen Gewinnermittlung bleibt. Das bisherige System der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurde nicht aufzugeben.(4)
Es wird hier an dem Unternehmen X GmbH aufgezeigt ab wann es sich lohnt selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren oder ob es sogar negative Auswirkungen auf eines der Unternehmen haben kann wenn man das Wahlrecht ausübt.
Dass immaterielle Vermögensgegenstände bedeutend sind, stellte Hiroyuki Itami schon im Jahre 1987 bei seinen wissenschaftlichen Untersuchungen fest. „Der Erfolg eines Unternehmens hängt auch von der Fähigkeit ab, immaterielle Vermögensgegenstände - der Marke, technisches Wissen und Informationen zur Kundenbasis - zu mobilisieren.“ (5)
[...]
______
(1) Vgl. (Böcking, 2010)
(2) Vgl. (Finanzen, 2009)
(3) Vgl. (Finanzen B. d., RefE des BilmoG, 2008)
(4) Vgl. (Finanzen B. d., 2008)
(5) Zitat (Itami, 1987)
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Ziel
2. Firmenportraits
2.1. X GmbH
2.1.1. Info zu Y GmbH
3. Bilanzierung und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen
3.1. Immaterielle Vermögensgegenstände und selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
3.2. Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände
3.3. Ausweispflicht
3.4. Herstellungskosten
3.4.1. Forschungs- und Entwicklungskosten
3.5. Passive latente Steuern, Ertragssteuersatz und die Ausschüttungssperre
3.5.1. Passive latente Steuern im Fall selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
3.5.2. Ertragssteuersatz im Bezug auf den Standort Nördlingen
3.5.3. Ausschüttungssperre
3.6. Abschreibung immaterieller Vermögensgegenständen in der Handelsbilanz
4. Projektarbeit
4.1. Aufgabenstellung
4.2. X GmbH
4.2.1. Bilanzerklärung X GmbH
4.2.2. Problembeschreibung
4.2.3. Auswirkungen der Aktvierung auf die Bilanz und die Gewinnausschüttung/ -thesaurierung
4.3 Schlussfolgerung / Auswertung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Projektarbeit untersucht die bilanzpolitischen Auswirkungen des Aktivierungswahlrechts für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) am Beispiel der X GmbH, um eine optimale Strategie für den handelsrechtlichen Jahresabschluss zu entwickeln.
- Analyse des Aktivierungswahlrechts für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte.
- Untersuchung der Auswirkungen auf die Gewinnausschüttung und Bilanzstruktur.
- Berechnung der passiven latenten Steuern und deren Einfluss auf ausschüttungsfähige Gewinne.
- Praktische Anwendung der Ausschüttungssperre gemäß § 268 (8) HGB.
- Strategische Empfehlungen zur Bilanzpolitik für innovative Unternehmen.
Auszug aus dem Buch
3.2. Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände
Mit der Einführung des BilMoG wurde handelsrechtlich ein Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände kodifiziert (§ 248 (2) S.1 HGB). Es wird vermutet, dass aufgrund der Bewertungsproblematik von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen hier nur ein Aktivierungswahlrecht eingeräumt wurde, anstelle einer Aktivierungspflicht. Allerdings ist die Differenzierung zwischen Entwicklungs- und Forschungskosten von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen meistens nicht oder nur sehr schwer nachzuvollziehen. So entsteht ungewollt ein Spielraum für die Unternehmen.
Dies ermöglicht, dass im Anlagevermögen selbst oder durch eigene Arbeitnehmer entwickelte Patente (Rezepturen, Produktionsverfahren), Modelle, Muster, Software und „Know-how“ angesetzt und im eigenen Betrieb genutzt werden können. Dieses Ansatzwahlrecht gilt nicht vollumfänglich. So dürfen z.B. Marken, Druckartikel, Verlagsrechte, Kundenlisten nicht angesetzt werden, solange diese nicht entgeltlich erworbenen wurden.
Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände müssen aus handelsrechtlicher Sicht und dem Vollständigkeitsprinzip immer aktiviert werden. Durch das Ausnützen des Aktivierungswahlrechtes können die Unternehmen ihre Eigenkapitalbasis ausbauen und somit ihre Außendarstellung bilanziell zu verbessern. Auch ihre Fähigkeit, sich am Markt kostengünstig weiteres Kapital zu beschaffen wird so erleichtert und ist ein wesentlicher Faktor der berücksichtigt werden sollte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Erläuterung der Bilanzrechtsreform durch das BilMoG und deren Zielsetzung zur Modernisierung der Rechnungslegung.
2. Firmenportraits: Vorstellung der X GmbH als mittelständisches Unternehmen und dessen Muttergesellschaft Y GmbH.
3. Bilanzierung und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen: Detaillierte Darstellung der rechtlichen Grundlagen, des Aktivierungswahlrechts, der Ermittlung von Herstellungskosten sowie der steuerlichen Konsequenzen.
4. Projektarbeit: Konkrete fallbezogene Analyse der Aktivierungsauswirkungen auf die Bilanz, Gewinnrücklagen und die Ausschüttungssperre bei der X GmbH.
5. Anhang: Auflistung der verwendeten Literaturquellen.
Schlüsselwörter
BilMoG, Aktivierungswahlrecht, immaterielle Vermögensgegenstände, Handelsbilanz, Steuerbilanz, passive latente Steuern, Ausschüttungssperre, Bilanzpolitik, Entwicklungskosten, Herstellungskosten, Eigenkapitalbasis, Gläubigerschutz, X GmbH, Jahresabschluss, Bilanzierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den bilanzpolitischen Auswirkungen, die sich für Unternehmen aus dem durch das BilMoG neu eingeführten Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände ergeben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten, die Berechnung passiver latenter Steuern und die Anwendung der Ausschüttungssperre bei Kapitalgesellschaften.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, für die X GmbH zu prüfen, ob die Nutzung des Aktivierungswahlrechts vorteilhaft ist oder ob negative Auswirkungen auf die Gewinnausschüttung und die wirtschaftliche Situation zu befürchten sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine fallstudienbasierte Analyse angewandt, bei der die theoretischen Grundlagen des BilMoG auf eine konkrete Beispielbilanz der X GmbH angewendet werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil umfasst die theoretische Fundierung des Bilanzrechts sowie eine detaillierte Berechnung der Auswirkungen der Aktivierung auf Bilanzkennzahlen und Ausschüttungspotenziale.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie BilMoG, Aktivierungswahlrecht, latente Steuern und Ausschüttungssperre geprägt.
Warum dürfen Forschungskosten nicht aktiviert werden?
Forschungskosten dürfen nicht aktiviert werden, da sie als Suche nach neuen Erkenntnissen definiert sind, deren wirtschaftlicher Nutzen für das Unternehmen zum Zeitpunkt der Entstehung noch nicht hinreichend sicher bestimmt werden kann.
Was bedeutet die Ausschüttungssperre für die X GmbH?
Sie bedeutet, dass der durch die Aktivierung der Vermögensgegenstände erhöhte Bilanzgewinn nur teilweise ausgeschüttet werden darf, sofern der aktivierte Wert abzüglich der passiven latenten Steuern nicht durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt ist.
- Arbeit zitieren
- Roland Gerlinger (Autor:in), 2010, Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände im Praxisbeispiel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169519