Zur Durchführung von größeren Projekten oder zur Unterhaltung von Einrichtungen ist eine Kooperation von verschiedenen (gemeinnützigen) Vereinen eine denkbare Möglichkeit. So kann es beispielsweise zum Herbstfest oder dem städtischen Sportfest zur Zusammenarbeit von Heimat-, Sport- und Gewerbevereinen kommen oder ein Stadtteilladencafé von zwei Trägern der freien Jugendhilfe geführt werden. Dies bringt neben verschiedenen Vorteilen, wie bspw. die Verteilung der Aufgaben und Verantwortung auf mehrere Träger, auch Gefahren für die Gemeinnützigkeit mit sich.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Kooperationen im Hinblick auf diese gemeinnützigkeitsrelevanten Aspekte. Bleiben bei einer Vereinsgemeinschaft die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit der einzelnen Mitgliedsvereine bestehen? Oder genauer, welche Kriterien müssen betrachtet und beachtet werden, um ein Projekt durch eine gemeinnützigkeitsunschädliche und dem Zweck dienliche Vereinsgemeinschaft durchzuführen? Letztlich werden Chancen und Risiken einer Vereinsgemeinschaft betrachtet.
Im ersten Teil werden wesentliche Grundsätze der Gemeinnützigkeit thematisiert, d.h., dass gezeigt wird, welche Vorteile und Pflichten sich aus der Zuerkennung der Gemeinnützigkeit für Vereine ergeben. Das zweite Kapitel umfasst die Betrachtung der „VereinsgemeinschaftsGbR“ mit dem Fokus auf der steuerlichen Einordnung. Im dritten Teil fasst die gemeinnützigkeitsrelevanten Aspekte unter den Fragen zusammen, welche Risikopotentiale für die Gemeinnützigkeit in einer Kooperation von Vereinen liegen und welche Chancen sich für Vereine aus einer solchen Zusammenarbeit ergeben.
In allen Kapiteln wird nachfolgend beschriebene Vereinsgemeinschaft „XY“ als Beispiel angebracht und weiterentwickelt.
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung
1. Grundsätze der Gemeinnützigkeit
1.1 Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit – §§51-68 AO
1.2 Steuerliche Betrachtung
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung – §14 AO
Zweckbetrieb – §§65ff AO
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – §64 AO
Verlustausgleich
Zusammenfassung der steuerlichen Aspekte
1.3 Übertragung auf Vereinsgemeinschaft XY
2. Was bedeutet eigentlich Vereinsgemeinschaft
2.1 Grundsätze einer GbR – §§705ff BGB
2.2 Steuerliche Betrachtung der VereinsgemeinschaftsGbR
2.3 Übertragung auf Vereinsgemeinschaft „XY“
3. Resümee: Kooperation und Gemeinnützigkeit
3.1 Risiken bzw. gemeinnützigkeitsschädliche Aspekte
Satzung
Tatsächliche Geschäftsführung
Beteiligung an der GbR
3.2 Chancen bzw. gemeinnützigkeitsunschädliche Aspekte
3.3 Schlussgedanke
Zielsetzung & Themen
Das primäre Ziel dieser Arbeit ist es, die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und Konsequenzen zu analysieren, die sich für gemeinnützige Vereine bei der Bildung einer Vereinsgemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ergeben. Es soll geklärt werden, wie eine solche Kooperation gestaltet sein muss, um den Status der Gemeinnützigkeit für die beteiligten Organisationen nicht zu gefährden.
- Grundlagen und Voraussetzungen der steuerlichen Gemeinnützigkeit
- Steuerliche Einordnung der verschiedenen Geschäftsbereiche eines Vereins
- Die Vereinsgemeinschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Haftungsfragen und steuerliche Risikopotenziale bei Kooperationen
- Chancen durch Ressourcenbündelung und Aufgabenverteilung
Auszug aus dem Buch
2. Was bedeutet eigentlich Vereinsgemeinschaft
Nachdem die Grundzüge der Gemeinnützigkeit bei Vereinen dargestellt wurden, liegt der Fokus in dem Kapitel auf der Vereinskooperation als Möglichkeit Projekte durch bzw. Einrichtungen zu führen. Gerade für kleinere Vereine kann eine Kooperation von Vorteil sein, da bei größeren Veranstaltungen bspw. mehr Ehrenamtliche mobilisiert und Kompetenzen geteilt werden können bzw. steuerliche Vorteile entstehen, v.a. bei den Steuerfreibetragsgrenzen. Für die Gemeinnützigkeit ist dabei wichtig, dass das Gepräge gewahrt bleibt, also der ideelle Zweck weiterhin die anderen Vereinsaktivitäten überwiegt. Ebenso stellt sich die Frage, wie die Kooperation geregelt ist. Ist ein Verein der Angestellte des anderen oder haben beide denselben Status als gleichberechtigte Partner und gründen damit automatisch eine GbR? Hierzu unterstellt Vogelbusch:
„Bei einem Zusammenschluss von Vereinen u.a. zu Festgemeinschaften existiert kein zentraler Veranstalter, der in eigener Verantwortung die Gesamtorganisation übernimmt. Statt dessen werden die verschiedenen Vereine, Körperschaften u.Ä. in die Organisation eingebunden, um das Ziel, die Durchführung der Veranstaltung, zu erreichen. Dabei ist ein zeitlicher Rahmen vorgegeben, d.h. die Dauer der Veranstaltung ist genau abgegrenzt. In den meisten Fällen fehlen jegliche gesellschaftsvertragliche Regelungen. Das Finanzamt unterstellt in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Denn auch wenn es sich bei der Festgemeinschaft um ein relativ loses Organisationsgebilde handelt und auch eine weitgehende Eigenständigkeit der Beteiligten (z.B. der Vereine) bestehen bleibt, liegt bereits bei dieser Zweckgemeinschaft der Grundtyp einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor. Gegenstand dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Verfolgung eines gemeinsamen Zieles: die Durchführung der Veranstaltung.“
Hinzu kommt evtl. die gemeinsame Nutzung von (Vereins)Vermögen, Eigentum und Arbeitskraft. Im Folgenden möchte ich die Frage nach der Gestalt der Vereinsgemeinschaft damit beantworten, dass ich mich der Annahme des Finanzamtes anschließe und sie als GbR ansehe.
Zusammenfassung der Kapitel
0. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Kooperation gemeinnütziger Vereine ein und definiert anhand eines konstruierten Praxisbeispiels die Forschungsfragen und Gliederung der Arbeit.
1. Grundsätze der Gemeinnützigkeit: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit sowie die steuerliche Einordnung in ideelle Bereiche, Vermögensverwaltung, Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.
2. Was bedeutet eigentlich Vereinsgemeinschaft: Hier wird die Vereinskooperation als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) definiert, wobei die steuerlichen Aspekte und die notwendige Abgrenzung zu anderen Organisationsformen im Vordergrund stehen.
3. Resümee: Kooperation und Gemeinnützigkeit: Das abschließende Kapitel bewertet die Risiken und Chancen einer Vereinskooperation, insbesondere im Hinblick auf die Satzung, die Geschäftsführung und die Haftung.
Schlüsselwörter
Gemeinnützigkeit, Verein, Vereinsgemeinschaft, GbR, Steuerrecht, Abgabenordnung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Satzung, Haftung, Mittelverwendung, Gemeinnützigkeitsrecht, Kooperation, Steuervorteile, Finanzamt
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die steuerrechtliche Situation von gemeinnützigen Vereinen, die im Rahmen einer Vereinsgemeinschaft kooperieren.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Arbeit behandelt die Grundsätze der Gemeinnützigkeit, die steuerliche Einordnung von Geschäftsbereichen sowie die rechtliche Struktur einer GbR im Kontext von Vereinen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Vereinsgemeinschaft gebildet werden kann, ohne dass die beteiligten Vereine ihre Gemeinnützigkeit verlieren.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor nutzt eine theoretische Analyse der Rechtslage in Kombination mit einem konstruierten Praxisbeispiel („Vereinsgemeinschaft XY“), um die steuerlichen Auswirkungen zu veranschaulichen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die steuerlichen Sphären eines Vereins erläutert und anschließend auf die spezifische Konstruktion einer Vereinsgemeinschafts-GbR und deren steuerliche Bewertung übertragen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Gemeinnützigkeit, Vereinsgemeinschaft, GbR, Zweckbetrieb und steuerliche Freibetragsgrenzen sind die zentralen Begriffe.
Warum spielt das „Gepräge“ eines Vereins eine so wichtige Rolle?
Das „Gepräge“ ist entscheidend, da wirtschaftliche Tätigkeiten den ideellen Zweck eines gemeinnützigen Vereins nicht überwiegen dürfen, da sonst der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet ist.
Welche Rolle spielt der schriftliche Vertrag bei einer Vereins-GbR?
Ein schriftlicher Vertrag ist dringend ratsam, um gegenüber dem Finanzamt objektive Merkmale der Kooperation nachzuweisen und Unklarheiten über die Vertretungsberechtigung oder Haftung zu vermeiden.
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- Alexander Letzian (Autor), 2011, Kooperationen gemeinnütziger Vereine, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169938