Organisation von Gefahrguttransporten


Seminararbeit, 2007

21 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


1 Einführung

Gefahrguttransporte sind ein wichtiger und notwendiger Bestandteil des Wirtschaftswesen und damit auch der Logistik geworden. Allein 2004 wurden in Deutschland 336 Millionen Tonnen Gefahrgüter transportiert.1 Auch wenn die Anzahl der Unfälle stetig abnimmt2, sind die Folgen eines solchen Gefahrguttransportunfalls keinesfalls zu unterschätzen. Denn die Auswirkungen können trotz kleiner transportierter Mengen immens und von nachhaltiger Bedeutung für die Umwelt sein. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, die Organisation von Gefahrguttransporten im Rahmen dieser Seminararbeit näher zu untersuchen. Es werden zunächst Grundlagen erläutert, in denen Gefahrgüter definiert und klassifiziert werden. Außerdem wird ein Überblick über die internationale und nationale Rechtslage von Gefahrguttransporten gegeben. Des Weiteren werden die notwendigen Planungsschritte, aufgeteilt auf die Glieder der Transportkette, beschrieben und erklärt. Danach wird eine Methode vorgestellt, mit der implementierte Organisationsschritte überprüft und auf ihren Beitrag zum Risikofaktor des Transports getestet werden können.

2 Grundlagen

2.1 Definition und Klassifikation gefährlicher Güter

Bevor mit der eigentlichen Transportplanung begonnen werden kann, ist es sicherlich unumgänglich sich mit einigen wichtigen Grundlagen auseinander zu setzen. Hierzu gehört in jedem Fall die Definition des Begriffes des „gefährlichen Gutes“ sowie die Kenntnis von den einzelnen Klassen, in die Gefahrengüter unterteilt werden können. Im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sind diese wie folgt definiert:

„Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen Aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.“3 Je nach dem, welche explizite Gefahr von ihnen ausgeht, werden Gefahrgüter in 13 Klassen unterschieden.4 Dabei kann es häufig vorkommen, dass ein Gut nicht genau einer Klasse zugeordnet werden kann, da von ihm mehrere, unterschiedliche Gefahren ausgehen. In diesem Fall wird das Gut nach der Hauptgefahr, die von ihm ausgeht, bewertet und zu der entsprechenden Klasse gezählt.5 Die Klassen an sich sind entweder Nur-Klassen oder freie Klassen. Gefahrgüter, die zu einer der Nur-Klassen gehören, sind demnach nur zur Beförderung zugelassen, wenn sie in den Vorschriften genannt werden. Bei Gütern, die unter eine der freien Klassen fallen, gilt diese Regel nicht. Hier sind sowohl Güter, die namentlich genannt sind als auch solche, die ohne Nennung zu einer dieser Klassen gezählt werden können, unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften unbeschränkt zum Transport zugelassen.6

Eine zusammenfassende Übersicht über die Gefahrgutklassen mit Beispielen bietet nachfolgende Tabelle.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2.1. Klassifizierung gefährlicher Güter7

2.2 Rechtliche Bestimmungen

2.2.1 Internationale Regelungen

Sowohl international als auch national gibt es eine Vielzahl von Verordnungen und Bestimmungen, die den Transport und die Lagerung gefährlicher Güter regeln, wobei zunehmend eine internationale Harmonisierung angestrebt wird. Zu diesem Zwecke existieren bereits einige Gremien und Organisationen, welche Empfehlungen für den Umgang und den Transport mit Gefahrgütern herausgeben. Diese erlangen jedoch erst nach Aufnahme ins nationale Gesetz rechtsverbindlichen Charakter.8

Eine der wichtigsten Organisationen in diesem Zusammenhang ist wohl die ECE (Economic Comission for Europe).9 Die vom ECE erlassenen rechtlichen Bestimmungen verfügen bereits über eine bemerkenswerte internationale Gültigkeit. So gilt das ADR (Accord Européen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Route – „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“) bereits in 20 europäischen Staaten. Das RID (Réglement Concernant le Transport International Ferroviaire des Marchandises Dangereuses – „Internationale Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn“) ist sogar in ganz Europa gültig.10 Für den Transport von Gefahrgut auf Binnenwasserstraßen wurde von der ECE das ADN (Accord Europèen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Voie Navigation intèrieure – „Europäisches Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen“) herausgegeben. Darüber hinaus entstand in Zusammenarbeit mit der „Zentral-Kommission für die Rheinschifffahrt“ das ADNR (ADN Rhin), welches nur für den Rhein Gültigkeit besitzt.11 Zusätzlich gibt es besondere Bestimmungen für die Seeschifffahrt, nämlich den von der IMO (International Maritime Organisation) veröffentlichten IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods-Code).12 Regelungen über den Lufttransport werden von der IATA (International Air Transport Association) und der ICAO (International Civil Aviation Organization) erlassen. Zu nennen sind hier die IATA-DGR (IATA Dangerous Goods Regulations) sowie ICAO-TI (ICAO Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air), die beide gleichermaßen weltweit gültig sind.13 Weltweite Gültigkeit besitzen auch die IAEA-Regulations, für die die IAEA (International Atomic Energy Agency) zuständig ist und die den Transport von radioaktiven Stoffen regeln.14 Eine zusammenfassende Tabelle über alle weltweiten und europäischen Regelungen sowie ihre deutschen Pendants findet sich im Anhang.

2.2.2 Nationale Regelungen

Seit 1975 besitzt das GBefGG (Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter) in Deutschland Gültigkeit.15 Hier sind alle grundlegenden Bestimmungen verkehrsträgerübergreifend zusammengefasst. Aus dem GBefGG entwickelten sich dann alle weiteren Regelungen, die auf die einzelnen spezifischen Transportmittel bezogen waren und sich weitestgehend an den internationalen Bestimmungen orientieren.16 Hier existieren die GGVSE (Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen), die GGVBinSch (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern) und die GGVSee (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen). Jedes dieser Gesetze ist gegliedert in einen allgemeinen und einen gefahrgutspezifischen Teil.17

In Deutschland erscheint die GGVSE zusammen mit ADR und RID. Die Seiten sind dann jeweils durch eine vertikale Linie geteilt, wobei sich links Regelungen finden, die nur im innerstaatlichen Bereich gelten und rechts solche, die nur für die grenzüberschreitende Beförderung bindend sind. Gesetze, die über die Linie gedruckt sind, gelten sowohl für den nationalen als auch für den internationalen Transport.18 Darüber hinaus gibt es noch spezielle Verordnungen, die ebenfalls für den Umgang mit Gefahrgut relevant sind. Zu nennen sind hier BImSchG (Bundes- Immisionsschutzgesetz), VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), VbF (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten), TRbF (Technische Regelung über brennbare Flüssigkeiten) und GefStoffV (Gefahr- Stoff-Verordnung). 19

3 Ablauforganisation gefahrgutlogistischer Prozesse

3.1 Aufbau der Transportkette

Bevor mit der Planung der einzelnen Organisationsschritte begonnen wird, sollen zunächst die unterschiedlichen Stufen der Transportkette dargestellt werden. Diese lässt sich in drei Kernprozesse einteilen: Umschlagprozesse, Transportprozesse und Lagerprozesse.20 Diese elementaren logistischen Prozesse sind am Beispiel der Mineralölbeförderung in Abbildung 3.1. verdeutlicht. Im Folgenden werden nun die wichtigsten Planungs- und Organisationsschritte je Prozess erläutert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3.1. Beispiel für eine gefahrgutlogistische Prozesskette21

3.2 Umschlagprozesse

3.2.1 Verpacken von Gefahrgut

Ein besonderes Augenmerk bei Gefahrguttransporten muss auf die Verpackung gelegt werden. In ihr befindet sich das Gefahrgut die ganze Zeit während des Transportes von einem bis zum nächsten Umschlagpunkt. Packmaterialien für gefährliche Güter müssen daher besonderen Anforderungen genügen; sie müssen „das Gefahrgut vor Umwelteinflüssen und die Umwelt vor dem Gefahrgut“22 schützen. Verpackungen sind somit nur für den Transport zugelassen, wenn sie geprüft sind. Für Prüfung und Zulassung ist die Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung (BAM) zuständig.23 Je nach Gefährlichkeit des zu befördernden Stoffes werden verschiedene Verpackungsgruppen unterschieden.24 Diese sind in Tabelle 3.1. zusammengefasst.

[...]


1 Quelle: Statistisches Bundesamts (3/2006), S. 266

2 Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (2006)

3 Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter, § 2 Abs. 1

4 Vgl. Baumgarten, H. (2003); Kapitel 10, S. 1-2

5 Vgl. Söder, J. (1996), S. 10

6 Vgl. Jaeger, G. (1999), S. 425 i.V.m. Söder, J. (1996), S. 10

7 Zusammenstellung aus Olfke, W. (2002); S. 109-110 i.V.m. Söder, J. (1996), S. 10

8 Vgl. Söder, J. (1996), S. 13

9 Vlg. Söder, J. (1996), S. 13

10 Vgl. Söder, J. (1996), S. 14

11 Vgl. Söder, J. (1996), S. 13

12 Vgl. Baumgarten, H. (2003), Kapitel 10, S. 7

13 Vgl. Oelfke, W. (2002), S. 441 ff.

14 Vgl. Söder, J. (1996), S. 14

15 Vgl. Oelfke, W. (2002), S. 115

16 Vgl. Jaeger, G. (1999), S. 423 i.V.m. Söder, J. (1996), S. 12

17 Vgl. Söder, J. (1996), S. 12

18 Vgl. Söder, J. (1996), S. 14

19 Vgl. Baumgarten, H. (2003); Kapitel 10, S. 9-10

20 Vgl. Huth, M. (2004), S. 15

21 Quelle: Huth, M. (2004), S. 16

22 Olfke, W. (2002), S. 110

23 Vgl. Baumgarten, H. (2003), Kapitel 10, S. 9

24 Vgl. Söder, J. (1996), S. 14

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Organisation von Gefahrguttransporten
Hochschule
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
21
Katalognummer
V170974
ISBN (eBook)
9783640900459
ISBN (Buch)
9783640900664
Dateigröße
1267 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gefahrgut, Gefahrguttransporte, Organisation, Logistik
Arbeit zitieren
Daniela Bache (Autor:in), 2007, Organisation von Gefahrguttransporten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/170974

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