John Lockes theoretische Verknüpfung von Arbeit und Eigentum im fünften Kapitel des Second Treatise of Government


Hausarbeit, 2000

17 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

1. Gesellschaftliche Grundlage

2. Lockes Verbindung von Arbeit und Eigentum
2.1. Eigentum im Naturzustand bei Hobbes
2.2. Eigentum im Naturzustand bei Locke
2.2.1. Lockes Prämissen
2.2.2. Arbeit und Eigentum
2.2.3. Das Privateigentum
2.2.4. Die Wertschöpfung des Menschen
2.3. Die natürlichen Grenzen der Aneignung
2.4. Die Rolle der Einführung des Geldes

3. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Gesellschaftliche Grundlage

„Property I have nowhere found more clearly explained than in a book entitled, Two Treatises of Government.“[1] Selbstzufrieden hat der englische Philosoph John Locke seine Abhandlung über die Regierung gelobt. Er war überzeugt, daß seine theoretische Verbindung von Arbeit und Eigentum einen Paradigmenwechsel in der Geistesgeschichte auslösen würde. Seine 1690 erschienene Arbeitstheorie bildet bis heute mit die Rechtsgrundlage für das Eigentum. Arbeit und Eigentum sind zwei zentrale Begriffe, zwei Leitgedanken unserer Gesellschaft. Auch in John Lockes politischer Theorie stehen die beiden Begriffe im Mittelpunkt besonders im fünften Kapitel seines Second Treatise of Government. Lockes Thesen werden seitdem kontrovers diskutiert und interpretiert. In mehr als 300 Jahren sind zahllose Textanalysen und Interpretationen entstanden, von denen in dieser Hausarbeit nur eine Auswahl behandelt werden kann. Die Arbeiten von Macpherson und Brocker stehen dabei im Vordergrund, während auf Olivecrona, Tully, Kramer, Meyer und Waldron abschnittsweise eingegangen wird. Einigkeit herrscht bei den meisten Interpreten darin, daß John Locke an der „kopernikanischen“ Wende von der Okkupationstheorie zur Arbeitstheorie des Eigentums maßgeblich beteiligt war. Diese Hausarbeit soll die Frage klären, wie Locke im berühmten fünften Kapitel „Das Eigentum“ begründet, wie ein Einzelner ein Eigentumsrecht an einem Teil von dem bekommen kann, was allen gemeinsam gehört. Dann soll betrachtet werden, wie Locke mit der Einführung des Geldes seine selbst aufgestellten Prämissen und Grenzen hinfällig macht.

Als Erstes werden die Begriffe Arbeit und Eigentum genauer definiert. Dann wird die Rolle des Eigentums bei Thomas Hobbes betrachtet. Hobbes hat den gleichen, geschichtlichen Erfahrungshintergrund wie Locke und ist ebenfalls Vertrags- theoretiker. Darauf aufbauend wird die Bedeutung von Eigentum im Lockeschen Naturzustand dargestellt. Dann sollen seine Prämissen erfasst werden, bevor es zur Darstellung seiner Arbeitstheorie des Eigentums kommt.

2. Lockes Verbindung von Arbeit und Eigentum

Das bürgerliche Recht der Bundesrepublik Deutschland definiert „Eigentum“ als die umfassende rechtliche Herrschaft über Sachen, im Gegensatz zum Besitz als der tatsächlichen Sachherrschaft.[2] Locke verwendet den Begriff Eigentum an verschiedenen Stellen mit verschiedenen, vagen Begriffsinhalten. Die Definition „Erhaltung ihres [der Menschen] Lebens, ihrer Freiheit und Güter, was ich ganz allgemein Eigentum nenne“[3] ist die am weitesten gefasste. Es ist jedoch eindeutig, daß im ganzen Kapitel „Über Eigentum“ der Begriff im üblichen Sinn für Boden und Güter steht.[4] Darauf verweist auch ein Satz aus einem späteren Kapitel: „Unter Eigentum verstehe ich hier wie auch an anderen Stellen jenes Eigentum, das die Menschen an ihrer Person wie an ihren Gütern haben.“[5] Obwohl keine einheitliche, allgemeingültige Definition gefunden werden kann, wird deutlich, daß für Locke das Recht auf Privatbesitz genauso natürlich ist, wie das Recht auf Leben und Freiheit. Für ihn leitet sich dieses Recht notwendig aus dem Recht der Selbsterhaltung ab. Mit einer völlig neuen Art der Begründung versucht er das Privateigentum zu rechtfertigen. Das macht er vor allem in dem vielzitierten, fünften Kapitel seiner Abhandlung über die Regierung The second treatise of Government. Dieses Kapitel, daß die Überschrift „Das Eigentum“ trägt, steht in dieser Arbeit im Mittelpunkt, denn in ihm entwickelt Locke im wesentlichen seine Eigentumstheorie . Erst soll aber der Begriff „Arbeit“ noch kurz näher definiert, und auf die Rolle von Eigentum bei Hobbes eingegangen werden.

Während das Wort „Arbeit“ im Mittelalter die Vorstellungsinhalte „Mühsal und Plage“ beinhaltete, versteht Locke den Begriff schon im modernen Sinn, als „der bewusste und zweckgerichtete Einsatz der körperl., geistigen und seel. Kräfte des Menschen zur Befriedigung seiner materiellen und ideellen Bedürfnisse.“[6] Als Merkantilist war für ihn Arbeit ein wichtiger Produktionsfaktor im englischen Wirtschaftssystem des 17. Jahrhunderts, das einer arbeitsteiligen Marktwirtschaft schon sehr nahe kam.[7] Macpherson stellt diese Behauptung im Zusammenhang seiner Interpretation von Thomas Hobbes Werk auf. Hobbes hatte den gleichen geschichtlichen Hintergrund wie Locke – beide lebten im gebeutelten England des 17. Jahrhunderts. Beide waren Vertragstheoretiker. Dennoch kommen beide zu völlig anderen Schlüssen in ihrer politischen Theorie. Während Locke ein Verfechter der Volkssouveränität ist, entwirft Hobbes den übermächtigen Souverän, den Leviathan, der vom Volk künstlich geschaffen werden soll um dessen Sicherheit zu gewährleisten. Auch hinsichtlich der Entstehung und Bedeutung von Eigentum gehen die Meinungen der beiden Philosophen auseinander, wie im Folgenden gezeigt werden soll.

2.1. Eigentum im Naturzustand bei Hobbes

Um die unterschiedliche Stellung und Rechtfertigung von Eigentum zu zeigen, wird auf das Eigentum im Naturzustand eingegangen. Für Hobbes ist der Naturzustand dadurch gekennzeichnet, „daß es weder Eigentum noch Herrschaft, noch ein bestimmtes Mein und Dein gibt, sondern daß jedem nur das gehört, was er erlangen kann, und zwar so lange, wie er es zu behaupten vermag.“[8] Da jeder das an sich reißen kann, was ihm gerade gefällt, entsteht ein „Krieg aller gegen alle,“ bei dem sich niemand seines Lebens und seiner Freiheit sicher sein kann. Erobertes Gut und besetzter Grund sind genau so lange im Besitz eines Menschen, wie er in der Lage ist sie erfolgreich zu erobern und zu verteidigen. Im Naturzustand bei Hobbes kann es also durchaus zur zeitweiligen Erlangung von Besitz kommen, bis „mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß andere mit vereinten Kräften anrücken, um ihn von seinem Besitz zu vertreiben und ihn nicht nur der Früchte seiner Arbeit, sondern auch seines Lebens und seiner Freiheit zu berauben.“[9] Mit der Enteignung durch die anderen erkennt Hobbes automatisch die Existenz von Eigentum an, wenn er von den „Früchten seiner Arbeit“ spricht. Hier läßt sich sogar eine Parallele zu Locke ziehen, dessen Kernargumentation auf der Vermischung von Arbeit und Gegenstand zum Eigentum beruht. Ohne Schutz vor den anderen Menschen, kann sich der Einzelne jedoch nicht lange behaupten. Im Naturzustand wird so etwas wie Privateigentum nicht anerkannt, da „in einem solchen Zustand jedermann ein Recht auf alles hat,[...]“[10] Erst eine übermächtige Zwangsgewalt sei in der Lage für Gerechtigkeit zu sorgen, und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Gerechtigkeit aber bedarf einer Grundlage:

Gerechtigkeit ist der ständige Wille, einem jeden das Seine zu geben. Und deshalb gibt es dort, wo es kein <Mein>, das heißt, kein Eigentum gibt, keine Gerechtigkeit, und wo keine Zwangsgewalt errichtet wurde [...] gibt es kein Eigentum, da alle ein Recht auf alles haben.“[11]

Hobbes sieht im Eigentum die Grundlage für Gerechtigkeit, welche nur entstehen kann, wenn es eine Zwangsgewalt gibt, die – nach dem Losverfahren – gerecht verteilt. Durch den Souverän kommt dauerhaftes Eigentum erst zustande, da er bestimmt was Eigentum ist:

„Mit der Souveränität ist die gesamte Zuständigkeit zum Erlaß der Regeln verbunden, aus denen jeder entnehmen kann, welche Güter er genießen und welche Handlungen er vornehmen darf, ohne von einem seiner Mit-Untertanen belästigt zu werden. Und dies ist es, was man Eigentum nennt. [...] Und deshalb stellt dieses Eigentum, da es für den Frieden notwendig und von der souveränen Gewalt abhängig ist, eine Maßnahme dieser Gewalt zur Herstellung des öffentlichen Friedens dar.“[12]

Staatlich festgelegtes, begrenztes Eigentum an Gütern und Handlungen soll dazu beitragen, den Frieden zu gewährleisten. Das natürliche Recht ist für Hobbes „die Freiheit eines jeden, seine eigene Macht nach seinem Willen zur Erhaltung seiner eigenen Natur, [...] einzusetzen und folglich alles zu tun, was er nach eigenem Urteil und eigener Vernunft als das zu diesem Zweck geeignetste Mittel ansieht.“[13]

Das Privateigentum ist bei Hobbes somit kein naturrechtlich zwingend vorhandenes Rechtsinstitut. Es basiert auf einer Übereinkunft, ist ein menschliches Konstrukt, und kann also auch aufgrund einer Übereinkunft wieder abgeschafft werden.

[...]


[1] Locke, John: The Works of John Locke. in 10 vol. Locke, A new ed., corr., Nachdr. d. Ausg. London 1823: Aalen:Scientia-Verl. 1963.Bd.10, S. 308.

[2] § 903 BGB

[3] Locke, John. Über die Regierung. The second treatise of Government. Übersetzung von Dorothee Tidow 1966. o.O.: Rowohlt. II, § 123. Im Folgenden: II, § und Abschnittsnummer.

[4] II, § 26-28; § 32

[5] II, § 173

[6] Brockhaus 199620 : Arbeit. in: Die Enzyklopädie. Leipzig: F.A. Brockhaus. Bd.2 AQ-BEC

[7] Macpherson, C.B. 1973: Die politische Theorie des Besitzindividualismus. Frankfurt a.M.: Suhrkamp, S. 76

[8] Hobbes, Thomas. Leviathan. oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates. Fetscher, Iring (Hrsg.) 1984. Berlin: Suhrkamp. Kap. 13. Im Folgenden Lev. und Kapitelnummer.

[9] Lev. 13

[10] Lev. 14

[11] Lev. 15

[12] Lev. 18

[13] Lev. 14

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
John Lockes theoretische Verknüpfung von Arbeit und Eigentum im fünften Kapitel des Second Treatise of Government
Hochschule
Universität Passau  (Lehrstuhl für Politische Theorie)
Veranstaltung
GK Einführung in die Politische Theorie
Note
1,7
Autor
Jahr
2000
Seiten
17
Katalognummer
V17266
ISBN (eBook)
9783638218795
ISBN (Buch)
9783656535843
Dateigröße
424 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
John, Lockes, Verknüpfung, Arbeit, Eigentum, Kapitel, Second, Treatise, Government, Einführung, Politische, Theorie
Arbeit zitieren
Christian Freiburg (Autor:in), 2000, John Lockes theoretische Verknüpfung von Arbeit und Eigentum im fünften Kapitel des Second Treatise of Government, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17266

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