Atypische Beschäftigungsverhältnisse vs. Normalarbeitsverhältnis

Verbreitung und Auswirkungen


Hausarbeit, 2010

20 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe

Inhalt

1 Einleitung

2 Das Normalarbeitsverhältnis
2.1 Genese
2.2 Definition und Funktion
2.3 Erosion

3 Atypische Beschäftigungsverhältnisse
3.1 Teilzeitarbeit
3.2 Geringfügige Beschäftigung
3.3 Befristete Beschäftigung
3.4 Leiharbeit

4 Auswirkungen

5 Fazit und Ausblick

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Ausgangspunkt für das Thema dieser Hausarbeit ist ein aktueller Artikel in der Aus- gabe des Spiegels „ Moderne Zeiten - Ausleihen, befristen, kündigen: Die neue Ar- beitswelt “ mit der Titelstory „ Ära der Unsicherheit “ (Dettmer Markus/et al. 2010). Die Autoren thematisieren unter anderem den Wandel der Arbeitswelt mit immer weniger Normalarbeitsverhältnissen und immer mehr atypischer Beschäftigung. Ziel dieser Arbeit ist es,

1. dem Leser zu vermitteln was unter dem Normalarbeitsverhältnis und atypi- schen Beschäftigungsverhältnissen zu verstehen ist,
2. welcher empirischen Verteilung sie folgen und schließlich
3. welche Auswirkungen sie auf die Beschäftigten und die Gesellschaft haben.

Aufgrund des begrenzten Rahmens dieser Arbeit beziehen sich die Überlegungen ausschließlich auf Deutschland.

Im ersten Abschnitt wird zunächst die Entstehung des Normalarbeitsverhältnisses skizziert, um dann auf die Definition und Funktion eingehen zu können. Daran an- knüpfend werden die Veränderungen am Arbeitsmarkt und der damit einhergehender Bedeutungszuwachs von atypischen Beschäftigungsverhältnissen aufgezeigt. Wel- che atypischen Beschäftigungsverhältnisse es gibt, welcher empirischen Verteilung sie folgen und welche normativen Rahmenbedingungen gelten, wird im darauf fol- genden Kapitel erläutert. Der dritte Teil der Arbeit beschäftigt sich schließlich mit den Auswirkungen von atypischen Beschäftigungsverhältnissen im Gegensatz zu Normalarbeitsverhältnissen auf die Beschäftigten und auch auf die Gesellschaft ins- gesamt.

2 Das Normalarbeitsverhältnis

2.1 Genese

Die Ausbildung des Normalarbeitsverhältnisses in Deutschland reicht zurück bis in Phase des Übergangs von vorindustrieller zur industrieller Gesellschaft im 19. Jahr- hundert. Zum Schutz der Arbeitnehmer wurden durch den Preußischen Staat die ers- ten Arbeitsschutzgesetze verabschiedet. In diese Zeit wurden die ersten Gesetze zum Schutz von Kinder und Jugendlichen verabschiedet, sowie ein erster Tarifvertrag bei den Buchdruckern ausgehandelt. Sie schränkten die bis dahin geltende Arbeitsver- tragsfreiheit, das unternehmerische Weisungs- und Direktionsrecht und die Gehor- samspflicht der abhängigen Arbeitnehmer ein. Es fand eine Standardisierung und Normalisierung der Arbeitsbeziehungen in Form von individuellen und kollektiven Aushandlungs- und Vertragsformen statt. Hiermit wurden die Grundlagen für die Stabilität von abhängigen Beschäftigungsverhältnissen geschaffen. Die Sozialpolitik reagierte auf die durch die hohe Flexibilität hervorgerufene Unsicherheit, Unordnung und Unruhe der Lohnarbeiterexistenz. Durch normative Regeln wurde ein gewisses Maß an Gewissheit, Vorhersehbarkeit und Frieden geschaffen (KRESS 1998, S. 489). Die deutsche Reichsregierung brachte bis zur Revolution von 1918 weitere wichtige soziale Grundrechte auf den Weg. So erhielten abhängigen Vollzeitbeschäf- tigten durch die Kranken- und Unfallversicherung, die Invaliditäts- und Altersversi- cherung sowie der Arbeitslosenversicherung eine soziale Absicherung. Im Zuge der Revolution von 1918 wurde mit dem Acht-Stunden-Tag erstmals eine „Normalar- beitszeit“ festgelegt. Durch die ersten Betriebsratsgesetze und die Tarifautonomie erhielten die Arbeitnehmer mehr Mitbestimmungsrechte. Im weiteren Verlauf wur- den zu Zeiten der Weimarer Republik und vor allem im Dritten Reich zwar wieder einige soziale Errungenschaften abgeschafft, dennoch war ein Anfang gemacht.

In den Zeiten des Wirtschaftswunders in den 50er und 60er Jahren des 20. Jahrhunderts führte die außergewöhnlich positive Wirtschaftslage zu einer deutlichen Angleichung des Lohnniveaus und schließlich ab 1957 auch zur Vollbeschäftigung. Mit einher ging eine massive Ausdehnung der rechtlichen Absicherung abhängiger Beschäftigter durch eine Ausweitung und Erhöhung der Leistungen der Sozialversicherung. Immer mehr abhängige Beschäftigte konnten sich dadurch ihren Lebensunterhalt durch nur ein einziges Arbeitseinkommen sichern und waren auch im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit sowie im Alter geschützt.

Diese qualitativen Entwicklungen führten neben dem quantitativen Bedeutungszu- wachs der abhängigen Beschäftigungsverhältnisse zur Wahrnehmung eines „Nor- malarbeitsverhältnisses“. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts waren im Zuge der In- dustrialisierung und der zunehmenden Bedeutung des Dienstleistungssektors 66 Pro- zent der Erwerbspersonen Arbeiter und 6 Prozent Angestellte und Beamte. Nach dem zweiten Weltkrieg gewann diese Entwicklung weiter an Fahrt und 1950 waren be- reits knapp 70 Prozent der Erwerbstätigen abhängig beschäftigt. Im Gegenzug sank der Anteil der selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen in Landwirtschaft, Handwerk und Handel immer weiter auf nur noch ca. 11 Prozent im Jahr 1990. Im Umkehrschluss befanden sich schließlich knapp 90 Prozent aller Erwerbstätigen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (MAYER-AHUJA 2003, S.34-40). Im Folgenden soll nun geklärt werden was genau unter dem Normalarbeitsverhältnis zu verstehen ist.

2.2 Definition und Funktion

DOMBOIS charakterisiert das Normalarbeitsverhältnis als eine abhängige Vollzeit- beschäftigung, die die einzige Einkommens- und Versorgungsquelle darstellt und ein zumindest existenzsicherndes Einkommen ermöglicht. Das Arbeitsverhältnis ist un- befristet und die Vertragsbedingungen und die sozialen Sicherungen sind sowohl rechtlich als auch tariflich normiert. Desweiteren ist die zeitliche Organisation der Arbeit standardisiert, also die Lage und die Länge festgelegt. Außerdem geht er von einer kontinuierlichen Erwerbsbiographie aus, die allenfalls durch kurze Phasen der Arbeitslosigkeit unterbrochen ist. Alter, Beschäftigungsdauer und Betriebszugehö- rigkeit ermöglichen dem Arbeitnehmer einen karriereförmigen Aufstieg, der ihm eine Verbesserung und Stabilisierung seines Status einbringt (DOMBOIS 1999, S. 5). Eine andere Definition von BOSCH sieht das Normalarbeitsverhältnis als eine „ stabile, sozial abgesicherte, abhängige Vollzeitbeschäftigung, deren Rahmenbedin- gungen (Arbeitszeit, Lähne, Transferleistungen) kollektivvertraglich oder arbeits- bzw. sozialrechtlich auf einem Mindestniveau geregelt sind “ (BOSCH, 1986, S. 165). Im Gegensatz zur Definition von DOMBOIS wird die Lage der Arbeitszeit nicht thematisiert. In der wissenschaftlichen Diskussion werden noch weiter gehende Kri- terien genannt, die das Normalarbeitsverhältnis immer enger eingrenzen(vgl. KRESS 1998, S. 490). BOSCH kritisiert, dass es wenig Sinn machen würde das Normalar- beitsverhältnis immer detaillierter zu definieren, da „ ein solches Arbeitsverhältnis mit der in einer Marktwirtschaftüblichen Flexibilität der wirtschaftlichen Abläufe nicht kompatibel ist und imübrigen auch in der Vergangenheit niemals war.“ (BOSCH 2002, S. 109). BOSCH argumentiert weiter, dass Überstunden, Schichtar- beit und Betriebswechsel, die in manchen Definitionen als Abweichung vom Nor- malarbeitsverhältnis gesehen werden, auch in den 60er und 70er Jahren normal wa- ren . Außerdem würde eine immer weiter gehende Eingrenzung zu einem verfälsch- ten Bild führen, wenn man über die Auflösung des Normalarbeitsverhältnisses disku- tiert, da bei einer zu hohen Hürde der Kriterien, die für ein Normalarbeitsverhältnis als konstitutiv angesehen werden, sich dessen Erosion sehr leicht nachweisen lässt.

Laut BOSCH lässt sich das Normalarbeitsverhältnis als ein Kompromiss zwischen Kapital und Arbeit auffassen, der überwiegend in den 50er und 60er Jahren geschlos- sen wurde. Verschiedene sozialstaatliche Regulierungen zwischen Markt und Ar- beitsverhältnissen sichern den Beschäftigten ein Einkommen auch in Phasen zu, in denen sie nicht arbeiten (Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit). Desweite- ren werden sie vor Überforderung geschützt und damit beim Erhalt ihrer Arbeits- kraft unterstützt (Höchstarbeitszeiten, Mindesturlaubsanspruch). Die Festlegung ei- ner Normalarbeitszeit und Regeln, die bei Abweichungen gelten (Zuschläge, An- kündigung von Arbeitszeitänderungen), ermöglicht den Beschäftigten eine langfristi- ge Lebensplanung, die die persönliche und familiäre Weiterbildung und damit die Erhöhung des Wertes ihrer Arbeitskraft mit einschließt. Die sozialen Sicherungen und gesetzliche Einschränkungen der Unternehmen (z.B. Kündigungsschutz) führen zu einer Erhöhung der Verhandl]ungsmacht der Beschäftigten, die diese zur Wahrung ihrer Interessen einsetzen. Insgesamt gelang es durch die Institution des Normalar- beitsverhältnisses die soziale Ungleichheit zu verringern, indem auch die abhängigen beschäftigten am wirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt teilhaben konnten und individuelle Flexibilitätsbereitschaft finanziell belohnt wurde (z.B. Überstundenzu- schläge). Die Unternehmen profitierten von einer stabilen Beschäftigungsstruktur und orientierten ihre Arbeitsorganisation am Leitbild des Normalarbeitsverhältnisses. Die außergewöhnlich positive wirtschaftliche Entwicklung dieser Jahre ermöglichte eine Synthese zwischen wirtschaftlicher Effizienz und sozialer Sicherung (BOSCH 2002,S. 109ff).

Allerdings wurden bereits in der normativen Konstruktion des Normalarbeitsverhält- nisses bestimmte Beschäftigungsgruppen benachteiligt. „ Dies drückt sich etwa an Schutzfunktionen aus, die direkt oder indirekt an die Betriebsgr öß e gekoppelt sind und Beschäftigte in Großbetrieben mit etablierten Mitbestimmungsorganen und kompromissfärmigen Personalpolitiken privilegieren “ (DOMBOIS 1999, S. 7).

Weit folgenreicher wirkt sich das Konstrukt auf Frauen als Arbeitnehmer aus. Für deren überwiegenden Teil galten die materiellen und sozialen Sicherungen des Nor- malarbeitsverhältnisses nicht, weil sie aufgrund des herkömmlichen Geschlechterar- rangements nicht voll erwerbstätig sein konnten. Sie waren demnach auf die Voll- zeiterwerbsarbeit ihres Ehemannes angewiesen, der für den Familienlohn und auch für die Versorgung der Frau verantwortlich war. Die verheiratete Frau war norma- lerweise für den Haushalt zuständig und nicht zur Lohnarbeit verpflichtet. „ Insge- samt setzte das traditionelle Familienmodell eine hochgradige Stabilität der Ehen und der Arbeitsteilung zwischen den Ehepartnern, den Verzicht der Frauen auf eine eigenständige Existenzsicherung sowie ihre Abhängigkeit von den Partnern voraus “ (DOMBOIS 1999, S.8). Diese Strukturen der sozialen Ungleichheit wurden durch flankierende Maßnahmen des Staates verfestigt (z.B. Halbtagsschulen, fehlende Krippen- und Kindergartenplätze, Ehegattensplitting) (BOSCH 2002, S. 110). Auch andere Personengruppen, wie ausländische Arbeitskräfte, die im Zuge der Arbeitskräfteknappheit in den 60er und 70er Jahren nach Deutschland geholt wurden, oder Berufs- und Betriebswechsler waren dem Risiko ausgesetzt durch diskontinuierliche oder teilzeitige Erwerbsläufe nur verminderte Ansprüche auf Existenz- und Statussicherung zu erhalten (DOMBOIS 1999, S. 7-8).

2.3 Erosion

Nach der Wirtschaftskrise 1973 setzte ein Prozess ein, der als Erosion des Normalar- beitsverhältnisses bezeichnet wird. Ein Kennzeichen war der rapide Anstieg der Ar- beitslosigkeit von ca. 2. Millionen im Laufe der achtziger Jahre auf bis zu ca. 4 Mil- lionen im Laufe der neunziger Jahre (DOMBOIS 1999, S. 8). Betrachtet man den weiteren Verlauf erkennt man eine Verfestigung dieses hohen Niveaus der Arbeits- losigkeit mit einem erneuten Höhepunkt 2005 mit 4 860 909 Arbeitslosen, was einer Quote von 11,7 Prozent entspricht (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2010a). Zeitgleich setzte ein Rückgang der als Normalarbeitsverhältnis definierten unbefristeten abhän- gigen Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse ein. Die Kommission für Zukunftsfragen sieht einen Rückgang der im Normalarbeitsverhältnis stehenden Beschäftigten an allen Erwerbstätigen von 83 Prozent im Jahr 1970 auf 68 Prozent im Jahr 1995 (Kommission 1996, S. 64). Trotz abweichender Ergebnisse anderer Autoren, so gibt BOSCH den Rückgang im Zeitraum von 1988 bis 1998 mit 67,4 Prozent auf 62,1 Prozent an (BOSCH 2002, S. 112), HOFFMANN und WALWEI errechnen für den Zeitraum von 1990 bis 1995 eine Abnahme von 59 Prozent auf 56,2 Prozent (HOFFMANN / WALWEI 1998, S.1), besteht in der wissenschaftlichen Diskussion Einigkeit über die Abnahme der Normalarbeitsverhältnisse.

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Atypische Beschäftigungsverhältnisse vs. Normalarbeitsverhältnis
Untertitel
Verbreitung und Auswirkungen
Hochschule
FernUniversität Hagen  (Soziologie)
Veranstaltung
Politik in privaten Organisationen und gesellschaftlichen Interorganisationsbeziehungen
Note
2,3
Autor
Jahr
2010
Seiten
20
Katalognummer
V172903
ISBN (eBook)
9783640929856
ISBN (Buch)
9783640929689
Dateigröße
467 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Normalarbeitsverhältnis, Atypische Beschäftigungsverhältnisse, Teilzeit, Geringfügige Beschäftigung, Befristete Beschäftigung, Leiharbeit
Arbeit zitieren
Christian Weber (Autor:in), 2010, Atypische Beschäftigungsverhältnisse vs. Normalarbeitsverhältnis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/172903

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