Ist es gerecht, dass die Allgemeinheit die Kosten für eine Entwöhnungstherapie
Drogenabhängiger trägt?
Allein von der Rentenversicherung als Hauptkostenträger (85%) werden jedes Jahr
rund 112 Mio Euro für ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation
ausgegeben1, also auch für Drogenentwöhnungstherapien. Das sind rund 9.365 €
pro behandeltem Patienten im Jahr.
Hinzu kommen die allgemeinen Gesundheitskosten für Drogenabhängige, die sich
auf ein Jahresvolumen von 1,4 Milliarden Euro belaufen. Bei geschätzten 150.000
Drogenabhängigen in Deutschland ergeben sich somit Kosten von 9.344,37 € für
jeden Drogenabhängigen im Jahr allein im Gesundheitsbereich (Krankenhausaufenthalte,
Psychiatrie, Medikation; Notarzteinsätze, Krankengeld, Heil- und
Hilfsmittel).
Festzuhalten ist, dass in Deutschland zwar nicht der bloße Konsum, aber der Erwerb
und der Besitz illegaler Drogen – sozusagen als dem Konsum vorgelagerte
Tatbestände – strafbar sind und es dadurch quasi auch keinen straffreien Konsum
gibt.
Inhaltsverzeichnis
1. Kosten der Therapiebehandlung Drogenabhängiger aus Gerechtigkeitsperspektive
1.1 Warum Inhaftierung keine Lösung ist
1.2 Therapie als Kriminalitätsprophylaxe
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Kosten der therapeutischen Entwöhnungsbehandlung für Drogenabhängige unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit und stellt diese den Kosten einer bloßen Inhaftierung gegenüber. Ziel ist es zu erörtern, ob die Finanzierung solcher Therapien durch die Allgemeinheit als angemessener Interessenausgleich gerechtfertigt werden kann.
- Kostenvergleich zwischen medizinischer Rehabilitation und Inhaftierung
- Ethische und philosophische Definition von Gerechtigkeit im Kontext der Drogenhilfe
- Analyse der Problematik von Drogenkonsum innerhalb von Justizvollzugsanstalten
- Die Rolle der Therapie als Maßnahme zur Kriminalitätsprävention
- Langfristige volkswirtschaftliche Auswirkungen einer erfolgreichen Suchttherapie
Auszug aus dem Buch
Kosten der Therapiebehandlung Drogenabhängiger aus Gerechtigkeitsperspektive
Ist es gerecht, dass die Allgemeinheit die Kosten für eine Entwöhnungstherapie Drogenabhängiger trägt?
Allein von der Rentenversicherung als Hauptkostenträger (85%) werden jedes Jahr rund 112 Mio Euro für ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation ausgegeben, also auch für Drogenentwöhnungstherapien. Das sind rund 9.365 € pro behandeltem Patienten im Jahr.
Hinzu kommen die allgemeinen Gesundheitskosten für Drogenabhängige, die sich auf ein Jahresvolumen von 1,4 Milliarden Euro belaufen. Bei geschätzten 150.000 Drogenabhängigen in Deutschland ergeben sich somit Kosten von 9.344,37 € für jeden Drogenabhängigen im Jahr allein im Gesundheitsbereich (Krankenhausaufenthalte, Psychiatrie, Medikation; Notarzteinsätze, Krankengeld, Heil- und Hilfsmittel).
Festzuhalten ist, dass in Deutschland zwar nicht der bloße Konsum, aber der Erwerb und der Besitz illegaler Drogen – sozusagen als dem Konsum vorgelagerte Tatbestände – strafbar sind und es dadurch quasi auch keinen straffreien Konsum gibt.
Bei Verstoß gegen diese gesetzlichen Normen des Betäubungsmittelgesetzes kommt es – je nach Häufigkeit und Intensität der Tatbestandsverwirklichung – zur Verhängung von Haftstrafen. Deren Vollstreckung kann – ist die Tat auf die Abhängigkeit des Täters von Betäubungsmitteln zurück zu führen – bei einer (Rest)Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren zugunsten einer Therapie gemäß §§ 35-38 BtMG zurückgestellt, eine Vollstreckung ganz ausgesetzt oder sogar von der Verfolgung der Straftaten abgesehen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Kosten der Therapiebehandlung Drogenabhängiger aus Gerechtigkeitsperspektive: Das Kapitel führt in die finanzielle Dimension der Drogenproblematik ein und stellt die Frage, ob eine staatliche Kostenübernahme für Entwöhnungstherapien vor dem Hintergrund des Gerechtigkeitsbegriffs vertretbar ist.
1.1 Warum Inhaftierung keine Lösung ist: Hier wird dargelegt, dass Gefängnisse das Drogenproblem nicht lösen, da dort weiter konsumiert wird und eine vollständige Drogenfreiheit aufgrund der Kontaktmöglichkeiten zur Außenwelt praktisch nicht umsetzbar ist.
1.2 Therapie als Kriminalitätsprophylaxe: Dieser Abschnitt argumentiert, dass eine erfolgreiche Therapie nicht nur die Sucht bekämpft, sondern auch die Beschaffungskriminalität senkt und somit langfristig kosteneffizienter und menschlicher als eine reine Inhaftierung ist.
Schlüsselwörter
Gerechtigkeit, Drogenabhängigkeit, Entwöhnungstherapie, Justizvollzug, Kostenanalyse, Suchthilfe, Kriminalitätsprophylaxe, Betäubungsmittelgesetz, Soziale Gerechtigkeit, Rehabilitation, Menschenwürde, Gesundheitspolitik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, ob es gerechtfertigt ist, dass die Gesellschaft die Kosten für die therapeutische Entwöhnung von Drogenabhängigen übernimmt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Kostenvergleich zwischen Therapie und Strafvollzug sowie der philosophischen Begründung für staatliche Hilfsmaßnahmen bei Suchterkrankungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, durch eine ökonomische und ethische Abwägung zu begründen, warum eine therapeutische Behandlung Drogenabhängiger einer reinen Inhaftierung vorzuziehen ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine argumentative und vergleichende Analyse, die auf statistischen Daten zu Kosten, rechtswissenschaftlichen Grundlagen und gesundheitspolitischen Erkenntnissen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden neben den direkten Kosten auch die praktischen Probleme bei der Umsetzung von Drogenfreiheit im Justizvollzug erörtert und die Erfolgschancen einer Therapie diskutiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Soziale Gerechtigkeit, Drogenabhängigkeit, Therapie, Kostenwirksamkeit und Kriminalitätsprophylaxe.
Warum ist eine JVA laut Autorin/Autor nicht der richtige Ort für Suchtkranke?
Weil der Drogenkonsum im Gefängnis oft weitergeht und die strukturellen sowie personellen Rahmenbedingungen in einer JVA keine gezielte gesundheitliche Förderung erlauben.
Welche Rolle spielt das BtMG bei der Argumentation?
Das BtMG bildet den rechtlichen Rahmen für Straftaten im Zusammenhang mit Drogen, bietet aber durch §§ 35-38 BtMG gleichzeitig die Möglichkeit, Haftstrafen zugunsten einer Therapie zurückzustellen.
- Quote paper
- Anke Roth (Author), 2011, Kosten der Entwöhnungsbehandlung Drogenabhängiger unter Gerechtigkeitsperspektive, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/173541