Ist eine erfolgreiche Demokratisierung nur bei Bestehen einer freien Marktwirtschaft möglich?

Ausgangsbedingungen und Reformsequenz als Erklärung für erfolgreiche Demokratisierungen – eine empirische Untersuchung


Doktorarbeit / Dissertation, 2011

398 Seiten, Note: magna cum laude


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abstract

Danksagung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

I. Einleitung und Forschungsfrage

1 Einleitung

2 Forschungslücke und Forschungsfrage
2.1 Forschungslücke
2.1.1 Die offene Frage nach der idealen Reformstrategie
2.1.2 Theoretische Erklärungsansätze
2.2 Forschungsfrage
2.2.1 Von der Forschungslücke zur Forschungsfrage
2.2.2 Verwertungszusammenhang

II. Theorie

3 Eine allgemeine Theorie zu Transformationen
3.1 Die Gesellschaft – das Objekt einer Transformation
3.1.1 Veränderung der gesamten Gesellschaft
3.1.2 Gesellschaft als System begriffen
3.1.3 Subsysteme der Gesellschaft
3.2 Unterscheidung der Gesellschaftssysteme nach Typen
3.2.1 Grundlegende Unterteilung und Unterscheidungskriterien
3.2.2 Ausprägungen des demokratischen Systems
3.2.3 Ausprägungen des autokratischen Systems
3.3 Transformation als Prozess
3.3.1 Transformation – ein Wechsel oder ein Wandel des Systemtyps
3.3.2 Grund für eine Transformation: fehlende Stabilität
3.3.3 Die verschiedenen Phasen der Transformation im Überblick
3.3.4 Institutionalisierung: Reformen der staatlichen Institutionen
3.3.5 Konsolidierung: informelle und nicht-staatliche Institutionen
3.4 Begriffserklärungen rund um die Transformation

4 Forschungsmodell: Reformsequenz und Conditions
4.1 Forschungsidee: Ausgangsbedingungen als zusätzliche Erklärung
4.1.1 Einleitung: Reformsequenz als Erklärungsansatz
4.1.2 Zusätzlicher Erklärungsansatz: die Ausgangsbedingungen
4.2 Forschungsmodell
4.2.1 Von der Forschungsidee zum Forschungsmodell
4.2.2 Forschungsmodell
4.3 Die einzelnen Elemente des Forschungsmodells im Detail
4.3.1 Ausgangsbedingungen (die Conditions)
4.3.2 Reformsequenzen
4.3.3 Ergebnis der Transformation (der Outcome)
4.3.4 Zusammenfassung und Ergänzung des Forschungsmodells
4.4 Wahl der Conditions
4.4.1 Vorgehen
4.4.2 Nennung potentieller Conditions in der Literatur
4.4.3 Auswahl der Conditions aufgrund theoretischer Argumente
4.5 Zusammenfassung: das Forschungsmodell mit allen Details

III. Empirische Untersuchung

5 Untersuchungsanordnung
5.1 Hypothesen, Untersuchungsdesign und Geltungsbereich
5.1.1 Hypothesen
5.1.2 Art des Designs
5.1.3 Geltungsbereich
5.2 Konzeptspezifikation (Spezifizierung der Hypothesen)
5.2.1 Konzeptspezifikation der Conditions
5.2.2 Konzeptspezifikation des Outcomes
5.2.3 Konzeptspezifikation der Messzeitpunkte T1 und T
5.2.4 Konzeptspezifikation der Reformen
5.2.5 Konzeptspezifikation der Reformsequenz
5.3 Operationalisierung
5.3.1 Allgemeine Informationen zu den Operationalisierungen
5.3.2 Operationalisierung der Conditions
5.3.3 Operationalisierung des Outcomes
5.3.4 Operationalisierung der Messzeitpunkte T1 und T
5.3.5 Operationalisierung der Reformen
5.3.6 Operationalisierung der Reformsequenz
5.4 Fallauswahl
5.4.1 Kriterien der Fallauswahl
5.4.2 Fallauswahl
5.5 Methode der Datenauswertung
5.5.1 Wahl der Methode für die Datenauswertung
5.5.2 fsQCA – Grundidee und die wichtigsten Schritte der Analyse

6 Analyse mit fsQCA (Datenerhebung und Datenauswertung)
6.1 Datenerhebung
6.1.1 Quellen und Erhebungsverfahren
6.1.2 Allgemeines Vorgehen bei der Datenerhebung
6.2 Datenauswertung mit fsQCA
6.2.1 Einleitung
6.2.2 Auswertung nach dem Outcome „erfolgreiche Demokratisierung“
6.2.3 Auswertung nach dem Outcome „gescheiterte Demokratisierung“
6.2.4 Sensitivitätsanalyse

IV. Schlussfolgerungen

7 Diskussion der Analyse-Ergebnisse
7.1 Interpretation der Analyse-Ergebnisse
7.1.1 Generelle Interpretation der Analyse-Ergebnisse
7.1.2 Interpretation ausgewählter Fälle
7.2 Beantwortung der Forschungsfrage
7.3 Bedeutung der Resultate für die PoD
7.4 Ausblick

8 Zusammenfassung

V. Anhang
9 Anhang A: Detaillierte Übersicht über die Institutionen-Wahl
10 Anhang B: Übersicht über die potentiellen Conditions
11 Anhang C: Ausprägungen der Fallauswahl
12 Anhang D: Grund- und Rohdaten
13 Anhang E: Weitere Ergebnisse der fsQCA-Datenauswertungen
14 Anhang F: Ergebnisse der Sensitivitätsanalysen
15 Anhang G: Darstellung der drei Konstellationen

Literaturverzeichnis

Abstract

Bei Diskussionen rund um das Thema Demokratisierungen von Staaten taucht auch die Frage nach der idealen Reihenfolge der Reformen auf: Müssen für eine erfolgreiche Demokratisierung die Reformen am politischen System vor oder nach der Implementierung einer freien Marktwirtschaft erfolgen?

In der vorliegenden Arbeit wird argumentiert, dass der Erfolg oder Misserfolg einer Demokratisierung von der Kombination aus der Reihenfolge der Reformen (Reformsequenz) und bestimmten Ausgangsbedingungen abhängt. Konkret wird vermutet, dass die Demokratisierung eines Staates dann erfolgreich verläuft, wenn die Reformen am politischen System vor der Implementierung einer freien Marktwirtschaft erfolgen und dabei eine hohe sozioökonomische Entwicklung, keine gesellschaftlichen Konflikte, starke pro-demokratische Akteure und keine Veto-Player bestehen. Ebenfalls zum Erfolg einer Demokratisierung führt gemäss dieser Annahme, wenn bei der Umsetzung der Reformen des politischen Systems bereits eine freie Marktwirtschaft vorhanden ist, die Wirtschaft-Reformen also bereits vorgängig implementiert wurden.

Zur empirischen Überprüfung dieser theoretisch begründeten Kausalbeziehungen zwischen Ausgangsbedingungen, Reformsequenz und Ausgang einer Demokratisierung werden 18 Transformationen auf diese Beziehung hin miteinander verglichen. Diese Querschnittsanalyse wird mit Hilfe der Methode fsQCA (fuzzy-set Qualitative Comparative Analysis) durchgeführt.

Die Ergebnisse dieser Analyse zeigen, dass für eine erfolgreiche Demokratisierung idealerweise eine der drei folgenden Konstellationen aus Ausgangsbedingungen und Reformsequenz geben sein sollte:

– Bei Beginn der Reformen am politischen System besteht bereits eine freie Marktwirtschaft, d.h. die Wirtschaft-Reformen wurden vor den Reformen am politischen System umgesetzt. Mit der freien Marktwirtschaft konnte sich auch ein starker Mittelstand entwickeln, der sich nun klar – und erfolgreich – für weitere Reformen hin zu einer Demokratie einsetzt. Hierbei ist auch hilfreich, dass die mit den Wirtschaft-Reformen zusammenhängenden Schwierigkeiten nun bereits überwunden sind.
– Existieren starke pro-demokratische Akteure und sind keine Veto-Player aktiv, bestehen ebenfalls klare Kräfteverhältnisse zu Gunsten einer Demokra­tisierung. In einem solchen Fall können die Reformen am politischen System bereits vor den Wirtschaft-Reformen umgesetzt werden, was ebenfalls zu einer erfolgreichen Demokratisierung führt.
– In dieser Reihenfolge können die Reformen auch dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn nebst starken pro-demokratischen Akteuren zusätzlich eine hohe sozioökonomische Entwicklung besteht und keine Konflikte in der Gesellschaft vorkommen. Die pro-demokratischen Akteure werden in einer solchen Situation (passiv) durch ein starkes Bildungsbürgertum unterstützt und gleichzeitig besteht nicht die Gefahr, dass es im Zuge der Reformen zu Verteilkämpfen zwischen verschiedenen Gesellschaftsgruppen kommt, bzw. dass die Gegner einer Demokratisierung solche Konflikte für ihre Zwecke instrumentalisieren können.

Somit kann die eingangs gestellte Forschungsfrage wie folgt beantwortet werden: Der Erfolg einer Demokratisierung ist davon abhängig, welche Ausgangsbe­dingungen bestehen und in welcher Reihenfolge die Reformen umgesetzt werden. Wie oben gezeigt können hierbei drei verschiedene solcher Konstellationen als besonders vielversprechend für eine erfolgreiche Demokratisierung angesehen werden.

Danksagung

Obwohl das Reglement der Philosophischen Fakultät vorschreibt, dass die vorliegende Arbeit alleine von mir selbst verfasst sein muss, so haben trotzdem – und unvermeidlich – verschiedene Personen einen Beitrag zu ihrem erfolgreichen Abschluss geleistet. Ihnen allen sei an dieser Stelle und in diesem Sinne für ihre – vielleicht aus ihrer Sicht unbemerkte – Hilfe herzlichst gedankt! Zu nennen sind insbesondere die folgenden Personen:

– Wolfgang Merkel, der mich auf die Forschungsidee brachte und mich allgemein inspirierte und motivierte, über Demokratisierungen zu forschen.
– Matthias Vonmoos, der beiläufig die Datenauswertungsmethode QCA erwähn­te, wodurch sich im letzten Moment ein methodentechnischer Ausweg ergab.
– Dieter Ruloff und Carsten Schneider, die sich in jahrelanger Geduld übten und mir damit Vertrauen entgegenbrachten.
– Die Geschäftsleitung von Ecoplan, dank derer Anstellung ich mein Studenten­dasein finanzieren konnte und den Bezug zur Realität nie ganz verlor.
– Adrian Ronner, Andreas Huber, Christian Schader, Christoph Boner, Daniela Köppel, Dorothea und Martin Boesch Pankow, alle Arbeitskollegen von Ecoplan, Eugen Brunner, Fabienne Rio, Fabienne Schaffner, Felix Siegrist, Jan Fivaz, Kathrin Schneider Boesch mit Familie, Lore Pankow, Marc und Barbara Bürgler Jungi, Matthias Boesch mit Familie, Matthias Vonmoos, Mike und Maria Rüdiger Trionfini, Pascal Lüthi, Peggy Terletzik, Sebastian Mayr, Tamara Scheibli, Marc Schönenberger, Tobias Keller, Ueli und Sandra Rickenbach Papachristos, die mir ein normales Leben neben der Dissertation ermöglichten und auf deren Unterstützung ich jederzeit zählen konnte.
– Salome Studer, die der Arbeit den letzten Schliff verpasste (Korrektorat).
– Und natürlich all diejenigen, die schon immer ganz genau wussten, dass ich nie eine Dissertation (zu Ende) schreiben werde – nichts ist motivierender.

Vielen Dank!

Zürich, Dezember 2010 Hans-Jakob Boesch

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Für die Abkürzungen der in der Untersuchung analysierten Fälle vgl. Tabelle 5-23 in Kapitel 5.4.2. Die Abkürzungen der verwendeten Indikatoren finden sich bei der jeweiligen Operationalisierung in Kapitel 5.3.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 3-1: Die Phasen des Transformationsprozesses

Abbildung 3-2: Die Phasen des Transformationsprozesses – die Institutionalisierung und Konsolidierung im Detail (Beispiel)

Abbildung 3-3: Schematische Darstellung möglicher Reformsequenzen bestehend aus Demokratie-Reformen und Wirtschaft-Reformen

Abbildung 3-4: Das allgemeine Modell einer Transformation inkl. Reformsequenzen

Abbildung 4-1: Der Zusammenhang zwischen Reformsequenz und Ergebnis einer Transformation

Abbildung 4-2: Der Zusammenhang zwischen Ausgangsbedingungen, Reformsequenz und Ergebnis einer Transformation

Abbildung 4-3: Zusammenhang zwischen Ausgangsbedingungen, Reformsequenz und Ergebnis einer Transformation, dargestellt an vier fiktiven Fällen

Abbildung 4-4: Die Umsetzung der Wirtschaft-Reformen in Bezug auf die Umsetzung der Demokratie-Reformen

Abbildung 4-5: Das Forschungsmodell in der Übersicht

Abbildung 4-6: Zusammenhang zwischen dem zeitlichen Ablauf der Reformen, der Ausgestaltung des Wirtschaftssystems und dem Typ der Reformsequenz

Abbildung 4-7: Das Forschungsmodell ergänzt um die Elemente Conditions, Outcome, Zeitpunkte und Erhebung der Reformsequenz

Abbildung 4-8: Das Forschungsmodell mit allen Details gemäss bisheriger Diskussion

Abbildung 4-9: Darstellung einer erfolgreichen Reformsequenz Demokratie

Abbildung 4-10: Darstellung einer gescheiterten Reformsequenz Demokratie

Abbildung 4-11: Darstellung einer erfolgreichen Reformsequenz Wirtschaft

Abbildung 5-1: Pfeildiagramme zu den fünf Hypothesen

Abbildung 5-2: Notwendige und hinreichende Bedingungen in der Mengenlehre

Abbildung 5-3: Venn-Diagramm der Condition-Kombination einer hinreichenden Bedingung eines fiktiven Transformationsprozesses

Abbildung 5-4: Fiktives Beispiel eines x-y-Plots

Abbildung 5-5: Intersection zwischen Empirie und Theorie und deren Interpretation

Abbildung 6-1: X-y-Plot – mittlere Lösungsformel des Outcomes Y ohne Reformsequenz W

Abbildung 6-2: X-y-Plot – mittlere Lösungsformel des Outcomes Y

Abbildung 6-3: X-y-Plot – Lösungspfad 1 („W“) der mittleren Lösungsformel für den Outcome Y

Abbildung 6-4: X-y-Plot – Lösungspfad 2 („C3*c4“) der mittleren Lösungsformel für den Outcome Y

Abbildung 6-5: X-y-Plot – Lösungspfad 3 („C1*c2*C3“) der mittleren Lösungsformel für den Outcome Y

Abbildung 6-6: Venn-Diagramme mit den Fällen der Lösungsformel für Outcome Y bzw. für Outcome y

Abbildung 6-7: Venn-Diagramm zu den Lösungsformeln der Theorie und der Empirie im Vergleich

Abbildung 6-8: Die Schnittmenge zwischen Theorie und Empirie

Abbildung 6-9: X-y-Plot – mittlere Lösungsformel des Outcomes y

Abbildung 7-1: Die drei Konstellationen aus Conditions bzw. Ausgangsbedingungen und Reformsequenz, die eine erfolgreiche Demokratisierung ermöglichen

Abbildung 8-1: Das Forschungsmodell

Abbildung 15-1: Darstellung der 1. Konstellation für eine erfolgreiche Demokratisierung

Abbildung 15-2: Darstellung der 2. Konstellation für eine erfolgreiche Demokratisierung

Abbildung 15-3: Darstellung der 3. Konstellation für eine erfolgreiche Demokratisierung

Tabellenverzeichnis

Tabelle 2-1: Die theoretischen Argumente zu den Reformsequenzen

Tabelle 3-1: Die sechs Herrschaftskriterien und ihre Beschreibungen

Tabelle 3-2: Die Ausprägung eines demokratischen Herrschaftssystems

Tabelle 3-3: Die Ausprägung eines autokratischen Herrschaftssystems

Tabelle 4-1: Die zentralen staatlichen Institutionen

Tabelle 4-2: Zusammensetzung der Reformschritte aus den zentralen staatlichen Institutionen gemäss den betroffenen Subsystemen

Tabelle 4-3: Übersicht über potentielle Conditions in der Literatur

Tabelle 4-4: Überarbeitet Zusammenstellung potentieller Condition, inkl. Nennung von deren Einfluss auf den Verlauf und das Ergebnis einer Transformationen

Tabelle 4-5: Zusammenfassende Übersicht über die theoretischen Argumente der verschiedenen Reformsequenzen (Repetition, ohne Reformsequenz parallel)

Tabelle 4-6: Kausalbeziehungen zwischen potentiellen Conditions und dem Outcome abgeleitet von den theoretischen Argumenten der Reformsequenz Wirtschaft

Tabelle 4-7: Die vier Conditions der Reformsequenz Demokratie

Tabelle 4-8: Kausalbeziehungen zwischen der Reformsequenz Wirtschaft und dem Outcome zum Zeitpunkt t1 abgeleitet von den theoretischen Argumenten der Reformsequenz Wirtschaft

Tabelle 5-1: Konzeptspezifikation der Conditions (Grundlage: Tabelle 4-7)

Tabelle 5-2: Konzeptspezifikation des Outcomes

Tabelle 5-3: Konzeptspezifikation der Messzeitpunkte

Tabelle 5-4: Konzeptspezifikation der einzelnen Reformen

Tabelle 5-5: Konzeptspezifikation der Reformsequenz

Tabelle 5-6: Einteilungen der Set-Membership (basierend auf Schneider, 2009: 136, und Ragin, 2009: 90-92)

Tabelle 5-7: Operationalisierung der Conditions – Teil 1

Tabelle 5-8: Operationalisierung der Conditions – Teil 2

Tabelle 5-9: Operationalisierung der Conditions – Teil 3

Tabelle 5-10: Operationalisierung des Outcomes

Tabelle 5-11: Operationalisierung der Messzeitpunkte – Teil 1

Tabelle 5-12: Operationalisierung der Messzeitpunkte – Teil 2

Tabelle 5-13: Mögliche Ausprägungen im Zusammenhang mit dem Indikator T3-stab und deren Einstufung (Analyseleitfaden)

Tabelle 5-14: Operationalisierung der Reformen – Teil 1

Tabelle 5-15: Operationalisierung der Reformen – Teil 2

Tabelle 5-16: Operationalisierung der Reformen – Teil 3

Tabelle 5-17: Operationalisierung der Reformen – Teil 4

Tabelle 5-18: Operationalisierung der Reformsequenz bzw. des Wirtschaftssystems

Tabelle 5-19: Übersicht über die Kriterien der Fallauswahl und deren Konzeptspezifikation und Operationalisierung – Teil 1

Tabelle 5-20: Übersicht über die Kriterien der Fallauswahl und deren Konzeptspezifikation und Operationalisierung – Teil 2

Tabelle 5-21: Übersicht über die Kriterien der Fallauswahl und deren Konzeptspezifikation und Operationalisierung – Teil 3

Tabelle 5-22: Quellen und Erhebungsverfahren der einzelnen Kriterien der Fallauswahl

Tabelle 5-23: Übersicht über die für die Analyse ausgewählten Fälle (in alphabetischer Reihenfolge)

Tabelle 5-24: Kriterien der Fallauswahl, die am häufigsten nicht erfüllt werden

Tabelle 5-25: Fiktives Beispiel einer Truth Table mit 5 verschiedenen Conditions (C1, C2, C3, C4, C5 und W), dem Outcome Y und 18 Fällen

Tabelle 6-1: Quellen und Erhebungsverfahren der einzelnen Indikatoren für die Datenerhebung

Tabelle 6-2: Theoretisch mögliche Analyse-Ergebnisse und deren Interpretation (nur hinreichende Bedingungen)

Tabelle 6-3: Truth Table der Datenauswertung nach dem Outcome „demokratisches System“ bzw. „erfolgreiche Demokratisierung“

Tabelle 6-4: Die verschiedenen Lösungspfade in ihrem Vergleich

Tabelle 6-5: Auswertung nach notwendigen Bedingungen für Outcome Y

Tabelle 6-6: Die komplexeste Lösungsformel für Outcome Y

Tabelle 6-7: Die einfachste Lösungsformel für Outcome Y

Tabelle 6-8: Die mittlere Lösungsformel für Outcome Y

Tabelle 6-9: Truth Table der Datenauswertung nach dem Outcome „demokratisches System“ bzw. „erfolgreiche Demokratisierung“ unter Ausschluss der Reformsequenz W

Tabelle 6-10: Die komplexeste Lösungsformel für Outcome Y unter Ausschluss der Reformsequenz W

Tabelle 6-11: Die einfachste Lösungsformel für Outcome Y unter Ausschluss der Reformsequenz W

Tabelle 6-12: Die Lösungsformel für Outcome Y unter ausschliesslicher Berücksichtigung der Fälle mit einer Reformsequenz Wirtschaft

Tabelle 6-13: Die komplexeste Lösungsformel für Outcome Y unter ausschliesslicher Berücksichtigung der Fälle mit einer Reformsequenz Demokratie

Tabelle 6-14: Die einfachste Lösungsformel für Outcome Y unter ausschliesslicher Berücksichtigung der Fälle mit einer Reformsequenz Demokratie

Tabelle 6-15: Truth Table der Datenauswertung nach dem Outcome „autokratisches System“ bzw. „gescheiterte Demokratisierung“

Tabelle 6-16: Auswertung nach notwendigen Bedingungen für Outcome y

Tabelle 6-17: Die komplexeste Lösungsformel für Outcome y

Tabelle 6-18: Die einfachste Lösungsformel für Outcome y

Tabelle 9-1: Nennungen von Reformen demokratischer Institutionen in der Literatur und deren Gliederung entlang der Herrschaftskriterien – Teil 1

Tabelle 9-2: Nennungen von Reformen demokratischer Institutionen in der Literatur und deren Gliederung entlang der Herrschaftskriterien – Teil 2

Tabelle 9-3: Nennungen von Reformen demokratischer Institutionen in der Literatur und deren Gliederung entlang der Herrschaftskriterien – Teil 3

Tabelle 9-4: Nennungen von Reformen demokratischer Institutionen in der Literatur und deren Gliederung entlang der Herrschaftskriterien – Teil 4

Tabelle 9-5: Nennungen von Reformen demokratischer Institutionen in der Literatur und deren Gliederung entlang der Herrschaftskriterien – Teil 5

Tabelle 9-6: Nennungen von Reformen demokratischer Institutionen in der Literatur und deren Gliederung entlang der Herrschaftskriterien – Teil 6

Tabelle 9-7: Nennungen von Reformen demokratischer Institutionen in der Literatur und deren Gliederung entlang der Herrschaftskriterien – Teil 7

Tabelle 9-8: Nennungen von Reformen demokratischer Institutionen in der Literatur und deren Gliederung entlang der Herrschaftskriterien – Teil 8

Tabelle 9-9: Nennungen von Reformen demokratischer Institutionen in der Literatur und deren Gliederung entlang der Herrschaftskriterien – Teil 9

Tabelle 9-10: Nennungen von Reformen demokratischer Institutionen in der Literatur und deren Gliederung entlang der Herrschaftskriterien – Teil 10

Tabelle 9-11: Nennungen von Reformen demokratischer Institutionen in der Literatur und deren Gliederung entlang der Herrschaftskriterien – Teil 11

Tabelle 9-12: Nennungen von Reformen demokratischer Institutionen in der Literatur und deren Gliederung entlang der Herrschaftskriterien – Teil 12

Tabelle 10-1: Erläuterungen der Autoren zu den in der Literatur genannten potentiellen Conditions

Tabelle 10-2: Begründung für den Ausschluss potentieller Conditions

Tabelle 11-1: Die Ausprägungen in den Kriterien der Fallauswahl – Teil 1

Tabelle 11-2: Die Ausprägungen in den Kriterien der Fallauswahl – Teil 2

Tabelle 11-3: Die Ausprägungen in den Kriterien der Fallauswahl – Teil 3

Tabelle 11-4: Die Ausprägungen in den Kriterien der Fallauswahl – Teil 4

Tabelle 11-5: Die Ausprägungen in den Kriterien der Fallauswahl – Teil 5

Tabelle 11-6: Die Ausprägungen in den Kriterien der Fallauswahl – Teil 6

Tabelle 12-1: Grunddaten zu Äquatorialguinea (EQG)

Tabelle 12-2: Grunddaten zu Argentinien (ARG)

Tabelle 12-3: Grunddaten zu Armenien (ARM)

Tabelle 12-4: Grunddaten zu Brasilien (BRA)

Tabelle 12-5: Grunddaten zu Chile (CHL)

Tabelle 12-6: Grunddaten zu Ghana (GHA)

Tabelle 12-7: Grunddaten zu Guinea-Bissau (GNB)

Tabelle 12-8: Grunddaten zu Guyana (GUY)

Tabelle 12-9: Grunddaten zu Kirgisistan (KYR)

Tabelle 12-10: Grunddaten zu Madagaskar (MAG)

Tabelle 12-11: Grunddaten zu Mali (MLI)

Tabelle 12-12: Grunddaten zu Mongolei (MON)

Tabelle 12-13: Grunddaten zu Paraguay (PAR)

Tabelle 12-14: Grunddaten zu Sambia (ZAM)

Tabelle 12-15: Grunddaten zu Tansania (TAZ)

Tabelle 12-16: Grunddaten zu Togo (TOG)

Tabelle 12-17: Grunddaten zu Uruguay (URU)

Tabelle 12-18: Grunddaten zu Usbekistan (UZB)

Tabelle 12-19: Rohdaten, unkalibriert

Tabelle 12-20: Rohdaten, kalibriert

Tabelle 12-21: Rohdaten, kalibriert und zu Indizes verrechnet (sofern notwendig)

Tabelle 13-1: Truth Table der Datenauswertung nach dem Outcome „demokratisches System“ bzw. „erfolgreiche Demokratisierung“ unter ausschliesslicher Berücksichtigung der Fälle mit einer Reformsequenz Wirtschaft

Tabelle 13-2: Truth Table der Datenauswertung nach dem Outcome „demokratisches System“ bzw. „erfolgreiche Demokratisierung“ unter ausschliesslicher Berücksichtigung der Fälle mit einer Reformsequenz Demokratie

Tabelle 14-1: Truth Table – Sensitivitätsanalyse 1

Tabelle 14-2: Die komplexeste Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 1

Tabelle 14-3: Die einfachste Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 1

Tabelle 14-4: Die mittlere Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 1

Tabelle 14-5: Rohdaten – Sensitivitätsanalyse 2, höherer Threshold

Tabelle 14-6: Truth Table – Sensitivitätsanalyse 2, höherer Threshold

Tabelle 14-7: Auswertung nach notwendigen Bedingungen für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 2, höherer Threshold

Tabelle 14-8: Die komplexeste Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 2, höherer Threshold

Tabelle 14-9: Die einfachste Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 2, höherer Threshold

Tabelle 14-10: Die mittlere Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 2, höherer Threshold

Tabelle 14-11: Rohdaten – Sensitivitätsanalyse 2, tieferer Threshold

Tabelle 14-12: Truth Table – Sensitivitätsanalyse 2, tieferer Threshold

Tabelle 14-13: Auswertung nach notwendigen Bedingungen für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 2, tieferer Threshold

Tabelle 14-14: Die komplexeste Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 2, tieferer Threshold

Tabelle 14-15: Die einfachste Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 2, tieferer Threshold

Tabelle 14-16: Die mittlere Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 2, tieferer Threshold

Tabelle 14-17: Rohdaten – Sensitivitätsanalyse 3

Tabelle 14-18: Truth Table – Sensitivitätsanalyse 3

Tabelle 14-19: Auswertung nach notwendigen Bedingungen für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 3

Tabelle 14-20: Die komplexeste Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 3

Tabelle 14-21: Die einfachste Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 3

Tabelle 14-22: Die mittlere Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 3

Tabelle 14-23: Rohdaten – Sensitivitätsanalyse 4

Tabelle 14-24: Truth Table – Sensitivitätsanalyse 4

Tabelle 14-25: Auswertung nach notwendigen Bedingungen für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 4

Tabelle 14-26: Die komplexeste Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 4

Tabelle 14-27: Die einfachste Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 4

Tabelle 14-28: Die mittlere Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 4

Tabelle 14-29: Rohdaten – Sensitivitätsanalyse 5

Tabelle 14-30: Truth Table – Sensitivitätsanalyse 5

Tabelle 14-31: Auswertung nach notwendigen Bedingungen für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 5

Tabelle 14-32: Die komplexeste Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 5

Tabelle 14-33: Die einfachste Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 5

Tabelle 14-34: Die mittlere Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 5

Tabelle 14-35: Rohdaten – Sensitivitätsanalyse 6

Tabelle 14-36: Truth Table – Sensitivitätsanalyse 6

Tabelle 14-37: Auswertung nach notwendigen Bedingungen für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 6

Tabelle 14-38: Die komplexeste Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 6

Tabelle 14-39: Die einfachste Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 6

Tabelle 14-40: Die mittlere Lösungsformel für Outcome Y – Sensitivitätsanalyse 6

I. Einleitung und Forschungsfrage

1 Einleitung

Transformationen von Staaten sind hochkomplexe Prozesse, deren Ursprung, Verlauf und Ausgang nur zum Teil vollumfänglich verstanden und erklärt werden können. Entsprechend schwierig gestaltet es sich, in konkreten Fällen Handlungs­empfehlungen zu formulieren. Dabei sind gerade Demokratisierungen, also der in einem Transformationsprozess vonstattengehende Wechsel von einer Autokratie hin zu einem demokratischen Staat, von besonderem Interesse, denn hierbei ändern sich die innergesellschaftlichen Verhältnisse radikal und eröffnen damit den betroffenen Bürgern und der Staatenwelt neue Perspektiven. Zudem ist aus liberaler Sicht der Erfolg einer Demokratisierung normativ als positiv zu beurteilen. Umfassendes, gesichertes Wissen über Transformationen – und im Speziellen über Erfolg und Misserfolg von Demokratisierungen – wäre deshalb wünschens­wert.

Eine Frage, die sich im Zusammenhang mit Erfolg und Misserfolg von Demokratisierungen immer wieder stellt, ist, in welcher Reihenfolge idealerweise die verschiedenen Reformen, die während einer Demokratisierung implementiert werden müssen, umgesetzt werden sollten. Als besonders relevant wird dabei das zeitliche Verhältnis zwischen der Implementierung einer freien Marktwirtschaft und der Reformen am politischen System angesehen: Muss für eine erfolgreiche Demokratisierung eine freie Marktwirtschaft bereits bestehen, bevor mit der Umsetzung der Reformen am politischen System begonnen wird? Oder ist es vielmehr das politische System, das zuerst geändert werden sollte, bevor die Reformen am Wirtschaftssystem in Angriff genommen werden?

In der vorliegenden Arbeit wird versucht, auf diese Frage eine Antwort zu finden. Hierzu werden 18 verschiedene Fälle, also Transformationen jüngeren Datums, mit Hilfe der Methode fsQCA (fuzzy-set Qualitative Comparative Analysis) miteinander systematisch auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten in ihren Trans­formationsprozessen verglichen und daraus Schlussfolgerungen zur Beantwortung der Forschungsfrage abgeleitet. Das Vorgehen gestaltet sich wie folgt:

Im nachfolgenden Kapitel (Kapitel 2) wird umfassend die oben angesprochene Forschungslücke bzw. den entsprechenden Stand der Forschung dargestellt und hiervon die forschungsleitende Fragestellung abgeleitet und begründet. Dies bildet den Ausgangspunkt für die gesamte Analyse.

Im zweiten Teil der Arbeit wird versucht, eine theoretisch begründet Antwort auf die gestellte Forschungsfrage zu formuliert. Als Grundlage wird hierzu als erstes eine allgemeine Theorie zu Transformationen von Staaten präsentiert (Kapitel 3). Darauf aufbauend wird ein theoretisches Forschungsmodell entwickelt (Kapitel 4). Dieses soll zwei Ansprüchen gerecht werden: Zum einen muss das Modell eine solide, theoretisch begründete Erklärung für die gestellte Forschungsfrage liefern, zum anderen muss es die empirische Untersuchung genau dieser postulierten (Kausal-) Zusammenhänge ermöglichen, d.h. es muss eine Entsprechung in der Empirie aufweisen.

Der dritte Teil umfasst die empirische Untersuchung selbst. Als Übergang vom theoretischen Forschungsmodell zur Empirie wird dabei die Untersuchungs­anordnung aufgezeigt und erklärt sowie alle relevanten Indikatoren spezifiziert und operationalisiert (Kapitel 5). Auf die Auswahl der zu untersuchenden Fälle folgen die Datenerhebung und die Datenauswertung (Kapitel 6). Letzteres geschieht mit der Methode fsQCA, die sich für die Untersuchung komplexer Kausalbeziehungen – wie sie gemäss theoretischem Modell vermutet werden – besonders gut eignet.

Eine intensive, mehrstufige Diskussion und Interpretation der Analyse-Ergebnisse folgt im vierten und letzten Teil der Arbeit (Kapitel 7). Hierzu gehört die eigentliche Beantwortung der eingangs gestellten Forschungsfrage. Im Anschluss daran folgen eine Erörterung über die Verwertung der hier gewonnen Erkenntnisse für Policymakers sowie ein Ausblick über mögliche weitergehende bzw. vertiefende (empirische) Untersuchungen in diesem Bereich. Eine Zusammenfassung der gesamten Analyse schliesst die Arbeit ab (Kapitel 8).

2 Forschungslücke und Forschungsfrage

2.1 Forschungslücke

2.1.1 Die offene Frage nach der idealen Reformstrategie

Dank intensiver Forschung und Debatte ist das Verständnis von Transformationen bzw. Demokratisierungen sowohl auf theoretischer wie auch empirischer Ebene heute ziemlich umfassend. Dennoch bestehen gerade im Bereich der praktischen Politikumsetzung bzw. -beratung zwecks Förderung von Demokratisierungen (Promotion of Democracy, PoD) noch viele Unsicherheiten und Unwägbarkeiten, die eine effiziente Unterstützung von in Transformation befindlichen Ländern hindern oder sogar verunmöglichen. Dies ist besonders schwerwiegend, da Transformationen tiefgreifende Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Bürger und auf die regionalen und internationalen Beziehungen haben können. So ist es beim heutigen Forschungsstand z.B. nach wie vor schwierig, in einem konkreten Transformationsfall zu sagen, wer was wann tun sollte, damit eine Demokratisierung erfolgreich verläuft (vgl. Bertelsmann Stiftung 2006b: 67): Wer sollte und wer muss beim Prozess teilhaben (alte oder neue Regime-Eliten, externe Akteure, die breite Bevölkerung etc.), welche Subsysteme einer Gesellschaft müssen reformiert werden, und wann müssen die einzelnen Reformen durchgeführt werden (Bertelsmann Stiftung 2006b: 67)?

Vor allem für Länder, in denen für eine erfolgreiche Demokratisierung sowohl ein Wechsel hin zu einer freien Marktwirtschaft als auch ein Wechsel hin zu einem demokratischen und rechtsstaatlichen politischen System stattfinden müssen, ist die Frage nach der idealen Reformsequenz (Reihenfolge der Reformen) zentral (vgl. Beyme und Nohlen 1995: 636). Denn eine solche „doppelte“ Transformation ist entsprechend komplex und damit „fehleranfällig“. Aufgrund der Erfahrungen mit Westeuropa und Ostasien gingen dabei viele Experten bisher davon aus, dass die Einführung der freien Marktwirtschaft (Wirtschaft-Reformen) für eine erfolgreiche Demokratisierung zwingend vor den Reformen im politischen System (Demokratie-Reformen) kommen müsste (Orenstein 2001: 1-3, 14-17). Beispiele in Mittel- und Osteuropa, bei denen die Demokratie-Reformen vor oder parallel zu den Wirtschaft-Reformen erfolgten, zeigten aber, dass diese Annahme nicht generell gelten kann (Bertelsmann Stiftung 2006b: 78-79; vgl. Orenstein 2001: 6).

Allgemein zeigen die empirischen Beispiele, dass bezüglich der Abfolge von Reformen unterschiedliche Reformstrategien bzw. -reihenfolgen zu einer erfolgreichen Demokratisierung führen können (Bertelsmann Stiftung 2006b: 73-74, 78-79, vgl. 70).[1] Andererseits scheint aber auch keine der Reformsequenzen eine Garantie dafür zu sein, dass sich im Zuge einer Transformation immer eine Demokratie etabliert. Dies kann u.a. bei den Transformationen in den ehemaligen kommunistischen Staaten Ost- und Mitteleuropas beobachtet werden, die zwar alle eine vergleichbare Reformsequenz aufweisen, sich aber nur teilweise ein demokratisches System durchsetzten konnte (z.B. Polen und Ungarn) und in den anderen Fällen die Demokratisierung scheiterte (z.B. Weissrussland) (Bertelsmann Stiftung 2006b: 78-79; Havrylyshyn 2006: 57-58). Auch andere Autoren weisen anhand unterschiedlicher empirischer Beispiele darauf hin, dass es nicht eine ideale Reformsequenz hin zu einer Demokratie gibt, sondern verschiedene Reihenfolgen zu einer stabilen Demokratie führen können, keine davon aber zwingend in allen Fällen erfolgreich ist (u.a. Nuscheler 2005: 424; Carothers 2002: 15; Matthes und Terletzki; 2005: 370; Rustow 1970: 346; vgl. Havrylyshyn 2006: 264-272; Weidenfeld 2001b: 14-15).[2]

Die Frage nach der idealen Reformstrategie lässt sich somit nicht ohne weiteres beantworten.

2.1.2 Theoretische Erklärungsansätze

Es gibt in der Literatur verschiedene theoretische Ansätze – teilweise auf empiri­sche Erkenntnisse aus Fallstudien abgestützt –, die eine Erklärung liefern, welche Reihenfolge aus Demokratie-Reformen und Wirtschaft-Reformen besonders geeignet ist, damit eine Demokratisierung erfolgreich verläuft. Diese theoretischen Argumente für die eine oder andere Reformsequenz lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Tabelle 2-1: Die theoretischen Argumente zu den Reformsequenzen[3]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

* Dieser Übergang wird deshalb in der Literatur auch als „Tal der Tränen“ bezeichnet (vgl. z.B. Offe 1994). Mangott und Neuhold (1995: 339): „To make matters worse, the state of the economy must obviously deteriorate even further before it can improve over the pretransformation levels and performance. The resulting problems have been exacerbated by high expectations for a quick change for the better.“

** Diese Theoriesicht geht auf Lipset (1959) zurück und entspricht der Modernisierungstheorie.

Wie in Kapitel 2.1.1 erwähnt kommen alle drei Reformsequenzen in der Realität vor und können jeweils zu erfolgreichen Demokratisierungen führen (u.a. Bertelsmann Stiftung 2006b: 78-79; Havrylyshyn 2006: 45). Entsprechend kann keine der obigen Theorien von vornherein widerlegt werden; eine eindeutige Erklärung für den Erfolg von Demokratisierungen kann aber auch keine davon liefern: Da alle drei Theorieströmungen implizit oder explizit die zwei jeweils anderen Strömungen negieren und die Erklärung von erfolgreichen Demo­krati­sierungen einzig in der jeweiligen Reformsequenz sehen, wird deren Erklärungs­kraft durch das Vorhandensein eines „abweichenden“ oder „negativen“ Falles in der Empirie relativiert. Die Frage, ob in einem konkreten Fall die Wirtschaft-Reformen vor oder nach den Demokratie-Reformen erfolgen sollten, kann damit nicht beantwortet werden (u.a. Bertelsmann Stiftung 2008: 78; Havrylyshyn 2006: 45): „Die meisten Industrieländer haben zwar sowohl die wirtschaftliche Entwicklung[[4] ] als auch die Demokratisierung der Staaten der sogenannten Dritten Welt als Ziele ihrer Entwicklungspolitik festgeschrieben, jedoch herrscht Uneinigkeit im Hinblick auf die Priorität dieser Ziele und ihre konkrete Umsetzung in praktische Politik“ (Sunde 2006: 1).

Gewisse Autoren vertreten deshalb auch die Meinung, dass Reformsequenzen in Bezug auf den Erfolg einer Demokratisierung gar keine Rolle spielen, sondern Demokratien unabhängig vom Verlauf der Reformen „entstehen“ (González 2008: 12-14; vgl. Bertelsmann Stiftung 2006b: 68-69; Wiesenthal und Terletzki 2002). Aufgrund ihrer Komplexität, so das Argument, können Transformationen bzw. die dahinterliegende Reformsequenz weder ideal geplant werden, noch lassen sie sich entsprechend steuern, vielmehr ist von einer „turbulent democratization“ (Mansfield und Snyder 2007: 5) auszugehen.[5] Carothers (2002: 15) dazu: „Moreover, the various assumed component processes of consolidation – political party development, civil society strengthening, judicial reform, and media development – almost never conform to the technocratic ideal of rational sequences on which the indicator frameworks and strategic objectives of democracy promoters are built. Instead they are chaotic processes of change that go backwards and sideways as much as forward, and do not do so in any regular manner.“ Allerdings ist auch dies nur ein theoretisches Argument und stützt sich auf keine umfassende empirisch-vergleichende Untersuchung (vgl. u.a. González 2008; Mansfield und Snyder 2007: 5; Carothers 2002).[6]

2.2 Forschungsfrage

2.2.1 Von der Forschungslücke zur Forschungsfrage

Eine generelle Erklärung, warum in einem konkreten Fall eine bestimmte Reformsequenz zu einer stabilen Demokratie führt oder eben nicht, gibt es bis jetzt somit nicht (Bertelsmann Stiftung 2006b: 66, 69-73, 73-79). Entsprechend kann auch bei einem konkreten Transformationsfall nicht gesagt werden, welche Reformen zu welchem Zeitpunkt (bzw. in welcher Reihenfolge) implementiert werden sollten,[7] damit eine Demokratisierung erfolgreich verläuft (Bertelsmann Stiftung 2006b: 66-68, 80-81). Dabei ist die Frage nach der idealen Reformsequenz durchaus aktuell, wie beispielsweise die verschiedenen Diskussionsbeiträge in Zhao (2006) zum heutigen China zeigen.

Bertelsmann Stiftung (2008: 21, vgl. 78) zieht daraus den nüchternen Schluss: „Der BTI [(Bertelsmann Transformation Index)] kann keine optimale Reform­reihenfolge empfehlen.“ Um nicht ratlos zu erscheinen, schlagen die Autoren an gleicher Stelle zwar vor, „[i]n allen Phasen des Wandels […] die Ausweitung der individuellen und gesellschaftlichen Handlungsfreiheit als Weg in die richtige Richtung [zu] interpretier[en]“ (Bertelsmann Stiftung 2008: 21; vgl. Acemoglu und Robinson 2006: XIV; Jarquín und Echebarría 2007: 1-14) – eine befriedigende Antwort ist dies aber nicht.

Somit bleibt die Frage der idealen Reformsequenzen, insbesondere bezüglich der Reihenfolge zwischen Wirtschaft-Reformen und Demokratie-Reformen, sowohl theoretisch wie auch empirisch noch unbeantwortet – und für die PoD weiterhin zentral. In der folgenden Arbeit soll deshalb diese Forschungsfrage genauer untersucht werden:

In welcher Reihenfolge sollten in einer Transformation die Reformen umgesetzt werden, damit die Demokratisierung des betroffenen Staates erfolgreich verläuft?

2.2.2 Verwertungszusammenhang

Mit der Beantwortung obiger Forschungsfrage kann eine wichtige Lücke in der Transformationsforschung geschlossen werden, bzw. die vorliegende Untersuchung liefert einen ersten Ansatz, um diese Lücke zu schliessen. Die Ergebnisse tragen auch allgemein dazu bei, die Transformationsprozesse besser zu verstehen, indem sie einen neuen Blickwinkel auf diese eröffnen. Im Anschluss an die Interpretation der Ergebnisse wird deshalb kurz auf mögliche Weiter­entwicklungen des vorliegenden Forschungsmodells eingegangen und konkrete Vorschläge diesbezüglich gemacht (vgl. Kapitel 7.4).

Die Resultate sollen aber nicht nur für die weitere akademische Forschung nützlich sein, sie können auch in der praktischen Politikumsetzung verwendet werden, indem sie die Strategien bei der PoD[8] zu verbessern helfen. Aufgrund der Forschungsergebnisse kann in einem konkreten Transformationsfall gesagt werden, welche Reformstrategie für eine erfolgreiche Demokratisierung eher eingeschlagen werden sollte, bzw. welche Probleme, und damit „Zusatz­anstrengungen“, bestehen können, wenn die eine oder die andere Strategie verfolgt wird (vgl. Bertelsmann Stiftung 2008: 21; Merkel und Puhle 1999: 107, 111).[9] Damit kann die Unterstützung von Demokratisierungen verbessert bzw. effektiver gemacht werden (vgl. Kapitel 7.3). Da in der vorliegenden Analyse der Zusammenhang zwischen Wirtschaft-Reformen und Demokratie-Reformen eine wichtige Rolle spielte, kann sie evtl. auch dazu beitragen, „[to bridge] the longstanding divide between aid programs directed at democracy-building and those focused on social and economic development“ (Carothers 2002: 19).

II. Theorie

3 Eine allgemeine Theorie zu Transformationen

Zur Beantwortung der Forschungsfrage wird in Kapitel 4 ein Forschungsmodell entwickelt, das alle relevanten Elemente enthält und als theoretische Grundlage für die empirische Analyse dient (vgl. Abschnitt III). In einem ersten Schritt wird für diese Aufgabe in den folgenden Kapiteln der Gegenstand „Transformation“ in Form einer allgemeinen Transformationstheorie umfassend erklärt und alle grundlegenden Begriffe definiert.

3.1 Die Gesellschaft – das Objekt einer Transformation

3.1.1 Veränderung der gesamten Gesellschaft

Betrachtet man verschiedene Beispiele von Transformationen der jüngeren Vergangenheit, z.B. Polen, Chile oder Taiwan, so lässt sich leicht erkennen, dass sich im Zuge des Wechsels nicht nur die grundlegenden politischen Institutionen, wie beispielsweise das Rechtssystem oder das Regierungssystem, fundamental geändert haben, sondern dass sich diese Änderungen in der gesamten Gesellschaft manifestierten (vgl. Merkel 1999: 73; Merkel und Puhle 1999: 68, 128, 240; Zecchini 1997b: 6; Offe 1994: 19): die Wirtschaftsordnung änderte sich, der gesellschaftliche Diskurs in der Öffentlichkeit wurde möglich, die Bürger erhielten die Freiheiten zur individuellen Entfaltung etc. Selbst wenn ein Wechsel vorerst nur eng auf den politischen Bereich beschränkt bleiben sollte, so wirken sich diese Veränderungen über die getroffenen politischen Entscheidungen trotzdem über kurz oder lang auch auf die übrige Gesellschaft aus und „(…) verändert (…) den gesamten sozialen Aufbau einer Gesellschaft“ (Rüb 1996: 65). Eine Transformation spielt sich also in der gesamten Gesellschaft ab resp. es ist die Gesellschaft, die sich in einer Transformation fundamental ändert.

Es ist deshalb nur folgerichtig, dass eine Theorie bzw. ein Modell zur Transformation nicht nur die Änderungen der politischen Institutionen thematisiert, sondern dass sie sich auf die gesamte betroffene Gesellschaft bezieht. Die Gesellschaft ist das eigentliche Objekt eines Wechsels. Bleibt diese umfassende Sicht auf Veränderungen in der gesamten Gesellschaft aus, werden wichtige Prozesse, Änderungen und Interaktionen einer Transformation nicht berück­sichtigt; eine solche Theorie kann dementsprechend nur ein unvollständiges Bild wiedergeben. Damit laufen auch empirische Untersuchungen, die eine solche Theorie als Grundlage verwenden, Gefahr, diese „Kurzsichtigkeit“ zu übernehmen. Die im folgenden Kapitel dargestellte Theorie versucht deshalb, diesem Anspruch gerecht zu werden und explizit die gesamte Gesellschaft zum Gegenstand und zum Ausgangspunkt einer Transformationstheorie zu machen.

3.1.2 Gesellschaft als System begriffen

Die Gesellschaft kann als System im Sinne der Systemtheorie nach Easton be­schrieben werden (Merkel 1994b: 12).[10] Nach dieser Theorie lassen sich Systeme durch zwei Elemente charakterisieren: ihre spezifischen Strukturen, Funktionen und Prozesse (vgl. Nohlen 1998b: 635; Sandschneider 1994: 29; Waschkuhn 1987: 24) und ihre Beziehung zur Umwelt (vgl. Merkel 1999: 58-59; Waschkuhn 1998: 357).

Unter der Struktur wird dabei der innere Aufbau eines Systems verstanden (vgl. Waschkuhn 1987: 24), z.B. die verschiedenen Akteure und informellen Regeln und Normen der Öffentlichkeit. Die Funktion bezieht sich wiederum auf die spezifische Aufgabe eines Systems (vgl. Waschkuhn 1987: 24), z.B. die Ressourcenallokation in der Wirtschaft (Waschkuhn 1987: 135-137), und unter Prozesse sind die Abläufe innerhalb eines Systems gemeint, die „mit einer gewissen Regelmässigkeit und zeitlichen Kontinuität“ ablaufen (Waschkuhn 1987: 24), z.B. das Durchführen von Parlamentswahlen.

Die System-Umwelt-Beziehung wiederum beschreibt das Verhältnis bzw. Gleichgewicht zwischen einem System und dessen Umwelt. Obwohl sich ein System aufgrund der oben genannten Charakterisierungen jeweils klar von der Umwelt abgrenzen lässt, sind diese nicht völlig getrennt voneinander (vgl. Nohlen 1998b: 635), sondern üben vielmehr gegenseitigen Einfluss aufeinander aus (Merkel 1999: 58-59; Waschkuhn 1998: 357).[11] Veränderungen in der Umwelt können eine Einfluss auf das allgemeine Funktionieren eines Systems haben (z.B. wenn gewisse Prozess nicht mehr ablaufen können). Damit ein System seine Funktionsfähigkeit langfristig nicht einbüsst und damit seine Existenz hinfällig wird, muss es adäquat auf solche Veränderungen reagieren und seine Funktionsfähig­keit wieder vollständig herzustellen versuchen (vgl. Merkel 1999: 57-58; Nohlen 1998b: 635; Waschkuhn 1998: 11-12; Sandschneider 1994: 29, 31; Waschkuhn 1987: 62). „Dysfunktionale Anreize [der Umwelt] zwingen zu einer Systemreaktion im Sinne einer Reizabwehr oder einer Anpassung des Systems an die strukturellen und funktionalen Erfordernisse zur Neutralisierung und Absorption eines Reizes“ (Sandschneider 1994: 30). Das System selbst versucht natürlich wiederum, seine Umwelt so zu beeinflussen, dass nur solche Änderungen in der Umwelt erfolgen, die die Existenz des Systems nicht gefährden (vgl. Merkel 1999: 57-58; Nohlen 1998b: 635; Waschkuhn 1998: 11-12; Sandschneider 1994: 29, 31; Waschkuhn 1987: 62).

Ist ein System in der Lage, die Veränderungen bzw. Reize aus der Umwelt so zu verarbeiten, dass das System in seinem Grundsatz existieren bleibt, so spricht man von einem stabilen System (vgl. Merkel 1999: 57-58). Es besteht also ein Gleichgewicht zwischen System und Umwelt (vgl. Merkel 1999: 57-58).

Diese zwei Eigenschaften der Systemtheorie, die spezifische Charakterisierung eines Systems nach Struktur, Funktion und Prozesse sowie die System-Umwelt-Beziehung, sind für die Transformationstheorie von grossem Nutzen. Ersteres erlaubt eine klare Beschreibung der Gesellschaft und seiner verschiedenen Teile (Subsysteme) und wird damit der obigen Bedingung gerecht, dass eine Transformationstheorie umfassend alle Veränderungen in der Gesellschaft bzw. in ihren Teilen abbilden sollte (vgl. Merkel 1999: 23; Merkel 1994b: 12; Waschkuhn 1987: 24). Letzteres ermöglicht der Frage nach der Stabilität und Instabilität eines Systems nachzugehen, und damit zu beantworten, warum es zu einer Trans­formation überhaupt kommt und wieso und wann dieser Prozess wieder endet (vgl. Merkel 1999: 12, 57, 73-74) (vgl. Kapitel 3.3.2).

3.1.3 Subsysteme der Gesellschaft

Wie oben gesehen kann die Gesellschaft als System verstanden werden, also als ein Gesellschafts-System. Dieses kann wiederum „intern in Subsysteme [...] differenziert“ werden (Waschkuhn 1987: 25, vgl. 57; vgl. Nohlen 1998b: 635). Dabei sind diese Subsysteme „alle funktionale Segmente der sog. Gesamt­gesellschaft“ (Waschkuhn 1987: 57), d.h. jedes Subsystem hat eine spezifische Funktion oder Aufgabe innerhalb der Gesamtgesellschaft resp. verarbeitet ganz bestimmte Reize aus der Umwelt. Selbstverständlich weist jedes dieser Subsysteme entsprechend der je spezifischen Funktionen auch unterschiedliche Strukturen und Prozesse auf (vgl. Weiss 2005: 868; Merkel und Puhle 1999: 240; Beyme und Nohlen 1995: 636). Die einzelnen Subsysteme stellen dabei keine isolierten Elemente innerhalb der Gesellschaft dar, sondern es bestehen unzählige direkte und indirekte Beziehungen und gegenseitige Abhängigkeiten zwischen ihnen.

Gewisse Subsysteme einer Gesellschaft sind aufgrund ihrer spezifischen Funktionen bezüglich einer Transformation bedeutender als andere. D.h. Veränderungen in diesen Subsystemen haben einen grösseren Effekt auf den gesamten Wechsel eines Systems, resp. ein solcher Wechsel drückt sich am stärksten in den Veränderungen dieser Subsysteme aus. Wie noch in Kapitel 3.2.1 beschrieben wird, manifestieren sich diese Veränderungen in den Subsystemen letztendlich im veränderten Grad an Freiheit, die ein Individuum innerhalb eines Subsystems geniessen kann. Dabei können die vier folgenden Subsysteme einer Gesellschaft als besonders relevant angesehen werden (vgl. u.a. Berg-Schlosser 2004b: 26; Merkel 1999: 27; Waschkuhn 1987: 57):[12]

– Das politische System: Das politische System kann als „Gesamtheit der polit. Institutionen (Strukturen), der polit. Prozesse und der Inhalte polit. Entschei­dungen“ (Nohlen und Thibaut 2005: 776) definiert werden und ist „funktional auf die Erzeugung gesellschaftlicher Macht bezogen und auf die Herstellung bindender Entscheidungen spezialisiert“ (Waschkuhn 1987: 24, vgl. 100, 217, 223, 226; vgl. Waschkuhn 1998: 12-13, 364, 372; Nohlen und Thibaut 2005: 776; Schubert 1998a: 495-496; Merkel 1999: 23, 57, 59, 73). Da diese Entscheidungen bindend für die gesamte Gesellschaft sind, resp. Einfluss auf die Strukturen, Prozesse und Funktionen aller anderen Subsysteme der Gesellschaft haben (vgl. Rüb 1996: 65), ist das politische System innerhalb des Gesellschaftssystems und in Bezug auf Transformationen sehr bedeutend (vgl. Merkel 1999: 23; Waschkuhn 1998: 13).

– Das Wirtschaftssystem: Die primäre Funktion des Wirtschaftsystems besteht in der Versorgung der Gesellschaft, also der verschiedenen Subsystemen und der einzelnen Individuen, mit Ressourcen (Waschkuhn 1987: 135-137).
– Das System Öffentlichkeit: Das System Öffentlichkeit ermöglicht den Bürgern freien Diskurs und die Organisation unabhängiger Interessengruppen. Sie können hier also miteinander interagieren und kommunizieren, sich öffentlich äussern und informieren, sich organisieren, vereinen und versammeln (vgl. Kleinsteuber 2005: 669-670; Kohler 1999: 210-217; Schüttemeyer 1998: 435).
– Das System Individualsphäre: Im Subsystem Individualsphäre können die einzelnen Individuen ihre eigenen Interessen verfolgen, und sich nach ihren persönlichen Vorstellungen und Wünschen entfalten (vgl. Kohler 2001: 257-258, 260).

Dank dieser Darstellung der Gesellschaft als System und Subsysteme innerhalb einer Umwelt mit ihren verschiedenen gegenseitigen Interaktionen ist es möglich, in einer Theorie „die vielfältigen Interdependenzen der Transformationsprozesse politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Teilsysteme in das analytische Blickfeld [zu] rücken“ (Merkel 1999: 73).

3.2 Unterscheidung der Gesellschaftssysteme nach Typen

3.2.1 Grundlegende Unterteilung und Unterscheidungskriterien

a) Unterteilung in Demokratien und Autokratien

Obwohl grundsätzlich alle Systeme das Ziel der langfristigen Systemerhaltung verfolgen (vgl. Kapitel 3.1.2), sind nicht alle Gesellschaftssysteme identisch. Sie unterscheiden sich vielmehr in ihrer inneren Zusammensetzung und Ausstattung, also ihren Strukturen, Funktionen und Prozesse, und damit in der Frage, welche Akteure in einem Gesellschaftssystem mit welchen Mitteln auf welcher Grundlage welche Entscheidungen fällen und durchsetzen können und welche Handlungen sie durchführen dürfen. Diese Unterschiede zwischen den Gesellschaftssystemen wirken sich zum einen auf deren Fähigkeit aus, gegenüber der Umwelt dysfunktionale Anreize verarbeiten zu können (vgl. die Kapitel 3.1.2 und 3.3.2), zum anderen sind davon aber auch direkt die Lebensbedingungen der Mitglieder der jeweiligen Gesellschaft, also der Bürger, betroffen. Der Systemtyp, also die Art der inneren Organisation eines Gesellschaftssystems, ist folglich eine relevante Grösse.

Besonders bedeutend ist hierbei die Unterscheidung zwischen demokratisch-liberalen Systemen[13] und autokratischen Systemen[14], da sie einen diametral verschiedenen Ansatz bezüglich des Verhältnisses zwischen Bürger und System verfolgen (vgl. Merkel et al. 2003: 42). In demokratisch-liberalen Systemen werden die Bürger – gemäss der Philosophie des Liberalismus – als freie und gleiche Individuen angesehen, die je selbständig und unabhängig ihre (Lebens-) Ziele verfolgen können und sollen (vgl. u.a. Kohler 2001; Beetham 1999: 4, 154-155; Kersting 1996: 180-216, 109-139; Kant 1988). Entsprechend soll auch jeder Bürger die gleiche Mitsprache bei gesamtgesellschaftlichen Entscheidungen besitzen, bzw. solche Entscheide sollen letztendlich durch diese hervorgebracht werden (Guggenberger 2005: 144; Kohler 2001: 255-256). Diesen normativen Grundprinzipien gemäss ist dann auch das gesamte Gesellschaftssystem einer Demokratie, also alle Subsystem dieser Gesellschaft, ausgestaltet.[15] Die Institutionen der verschiedenen Subsysteme sind demnach so geschaffen, dass sie allen Bürgern gleichermassen ermöglichen, ihre Freiheit und Selbst- und Mitbestimmung auch tatsächlich „auszuleben“ (vgl. Kohler 2001: 258; Waschkuhn 1998: 521-586; Kersting 1996: 180-216, 109-139). Dies zeigt sich beispielsweise im Bestehen eines Wahlsystems und den Grund- und Freiheitsrechten.[16]

Im Gegensatz zu einer Demokratie steht bei Autokratien nicht eine möglichst grosse Freiheit und Selbst- und Mitbestimmung der Bürger im Zentrum, sondern die Machterhaltung der Herrschenden und/oder eine bestimmte Ideologie (Merkel 2010: 40-54; vgl. Waschkuhn 1998: 94-95). Die Institutionen der Subsysteme sind entsprechend dieser Ziele ausgestaltet, was sich u.a. in einem auf die Kontrolle der Bürger ausgerichteten Polizei- und Geheimdienstapparat und einem nur den herrschenden Eliten offenen politischen System manifestiert. Folglich werden in solchen Systemen die für eine Demokratie zentralen Normen mehr oder weniger stark verletzt.

Gesellschaftssysteme lassen sich also aufgrund ihrer Strukturen, Funktionen und Prozesse grob in diese zwei Systemtypen gruppieren, in denen sich das jeweilige Grundverständnis zwischen Bürger und System wiederspiegelt. Da wie gesehen je nach Systemtyp die Bürger radikal andere Lebensbedingungen vorfinden und insbesondere mehr oder weniger Freiheiten sowie Selbst- und Mitbestimmungen geniessen, wird nun auch offensichtlicher, warum Systemwechsel, also Änderungen des Systemtyps, für sie eine besonders grosse Bedeutung erlangen. Als Hilfe für die Zuteilung zu diesen zwei Systemtypen sowie für deren detaillierte Beschreibung können die im nachfolgenden Absatz beschriebenen Unter­scheidungskriterien verwendet werden.

b) Unterscheidungskriterien

Für die Unterscheidung bzw. der genauen Beschreibung der zwei Systemtypen Demokratie und Autokratie kann auf die Definition von Merkel (1999: 25-26, 28, vgl. 23-56, 75; vgl. Merkel et al. 2003; Nohlen 1994: 389) zurückgegriffen werden. Diese ist sehr systematisch aufgebaut und ermöglicht, das gesamte Gesellschafts­system in Bezug auf die vorhandene Freiheit und Selbst- und Mitbestimmung zu charakterisieren – und damit auch den Typ des Gesellschaftssystems. Es kommen hierfür die sechs in Tabelle 3-1 aufgeführten Herrschaftskriterien zur Anwendung:

Tabelle 3-1: Die sechs Herrschaftskriterien und ihre Beschreibungen[17]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die sechs Kriterien sind in ihrer Ausrichtung stark auf die Art und Weise der politischen Machtausübung bzw. auf das politische System fokussiert. Allerdings ist das politische System eng mit den übrigen Subsystemen verbunden, weil in ihm wie gesehen der „gesamtgesellschaftliche(…) Meinungs-, Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess [strukturiert wird]“ (Waschkuhn 1987: 217, vgl. 223). Dadurch sind die Subsysteme direkt oder indirekt durch die Machtausübung im politischen System betroffen; mehr noch: Die Gestalt der verschiedenen Subsysteme wird massgeblich durch das politische System festgelegt.

Dies trifft insbesondere auf das Kriterium Herrschaftsanspruch zu, das explizit das Verhältnis zu den übrigen Subsystemen zum Gegenstand hat: Je nach dem wie weit sich der Herrschaftsanspruch erstreckt, besteht im Wirtschaftssystem Raum für freie Marktentscheidungen (investieren, konsumieren, verkaufen etc.), im Subsystem Öffentlichkeit sind freier Diskurs und die Organisation unabhängiger Interessengruppen möglich, und im Subsystem Individualsphäre können die eigenen Interessen gelebt werden. Kurz: Der Grad an individueller Freiheit und Selbst- und Mitbestimmung im jeweiligen Subsystem häng vom Grad bzw. von der Art und Weise des Herrschaftsanspruchs ab (vgl. Waschkuhn 1987: 217, 223). Diejenigen Bereiche, die nicht der Selbstregulierung durch die jeweiligen Subsysteme (bzw. deren Akteure) überantwortet werden, werden wiederum durch spezifische Institutionen des politischen Systems reguliert, z.B. durch ein Wettbewerbsrecht im Wirtschaftssystem oder durch Versammlungsverbote im Subsystem Öffentlichkeit. Somit beschreiben die Herrschaftskriterien durchaus auch die übrigen Subsysteme und charakterisieren folglich das gesamte Gesellschaftssystem.

c) Detailliertere Beschreibung – Verwendung von Institutionen

Die Beschreibung der beiden Systemtypen kann – falls verlangt[18] – noch präziser vorgenommen werden, indem jedem dieser Herrschaftskriterien spezifische Institutionen[19] zugewiesen werden. Je nach Systemtyp werden sich dabei diese Institutionen unterscheiden, bzw. es ergeben sich aufgrund der Unterschiede in den Institutionen unterschiedliche Systemtypen. Relevant sind hierbei drei verschiedene Arten von Institutionen:

Als wichtiger Bestandteil der Herrschaftskriterien und damit der Beschreibung der Systemtypen können jene Institutionen angesehen werden, „in denen und durch die bindende Entscheidungen hergestellt und durchgeführt werden“ (Rüb 1994: 116), d.h. die Verfassung, das Regierungssystem, die Grundrechte, die Wahlgesetze, die Gerichtsbarkeit und im weiteren Sinne sogar alle Gesetze (Rüb 1994: 116, vgl. Czada 2005: 382; Carothers 2002: 15; Göhler 1997c: 29; Offe 1994: 60-65; Waschkuhn 1987: 217, 223, 226), kurz: das „gesamte(…) System staatl. verbürgter Ordnung“ (Czada 2005: 382). Diese Institutionen zeichnen sich dadurch aus, dass sie formal-juristischer (und nicht informeller) Natur sind, dass sie Bestandteil des politischen Systems resp. Ergebnis von Entscheidungen des politischen Systems sind, und dass ihre Ausprägung wesentlich den Typ eines Gesellschaftssystems beeinflusst (vgl. Meyer 2006b: 14-17; siehe auch Meyer 2006a). Sie können als staatliche Institutionen bezeichnet werden.

Mit diesen staatlichen Institutionen kann zwar ein wichtiger Teil des Systemtyps charakterisiert werden, die Charakterisierung weist in dieser Form aber zwei bedeutende Lücken auf: Damit die staatlichen Institutionen und damit das gesamte Gesellschaftssystem funktionieren kann, müssen passende Ver­knüpfungen zu den informellen Institutionen (in der gesamten Gesellschaft) und zu den nicht-staatlichen Institutionen (in den übrigen Subsystemen) bestehen. Ersteres ist nötig, da die staatlichen Institutionen nur den formal-juristischen Rahmen festlegen, innerhalb dessen dann die informellen Institutionen die stattfindenden Abläufe und Interaktionen detaillieren (Merkel et al. 2003: 28).[20] D.h. erst das Zusammenspiel zwischen den zwei Arten von Institutionen kann ein adäquates Bild vom politischen System wiedergeben. Besonders deutlich wird dies bei Vorliegen von grösseren Widersprüchen zwischen den staatlichen Institutionen und den informellen Institutionen: In einem solchen Zustand blockieren sich die Institutionen nämlich gegenseitig und verhindern so, dass die für die Problemlösung und Regulierung nötigen Prozesse und Handlungen nicht oder nur unzureichend ablaufen können (vgl. Meyer 2006b: 14-17; Meyer 2006a; Merkel et al. 2003: 28). Für die Beschreibung eines Systemtyps muss somit bekannt sein, wie sich das Verhältnis zwischen staatlichen Institutionen und informellen Institutionen im Gesamten präsentiert.

Bei der zweiten Ergänzung, den nicht-staatlichen Institutionen, geht es um ein ähnliches Verhältnis zu den staatlichen Institutionen wie bei den informellen Institutionen. Wie gesehen legen die staatlichen Institutionen insbesondere durch das Kriterium Herrschaftsanspruch formal-juristisch fest, welche Freiräume im Gesellschaftssystem bestehen, die nicht durch das politische System auf irgendeine Weise reguliert werden.[21] Sie sagen aber nichts darüber aus, ob und wie diese Freiräume tatsächlich genutzt werden. Welche Normen und Regeln gelten, welche Organisationen und Prozesse gibt es, welche Akteure sind aktiv; kurz: Welche nicht-staatlichen (formellen und informellen) Institutionen bestehen (vgl. Merkel und Puhle 1999: 160; Waschkuhn 1994: 192)? Analog zu den informellen Institutionen müssen dabei auch die nicht-staatlichen Institutionen in einem spannungsarmen Verhältnis zu den staatlichen Institutionen stehen, damit das Gesellschaftssystem als ganzes seine Aufgaben (effizient) erledigen kann. Somit gilt auch hier, dass die staatlichen Institutionen nur in Kombination mit den nicht-staatlichen Institutionen die tatsächlichen Verhältnisse im Gesellschafts­system und damit den Systemtyp korrekt wiedergeben.

Für die detaillierte Beschreibung der Herrschaftskriterien und damit für die Charakterisierung eines Gesellschaftssystems müssen folglich nicht nur die staatlichen Institutionen berücksichtigt werden, sondern es müssen auch die informellen Institutionen und die nicht-staatlichen Institutionen bzw. deren Verhältnisse zueinander beachtet werden.[22] Die reine Analyse einer formal-juristischen Verfassung wäre hingegen ungenügend: „All [these] (…) countries (…) have democratic institutions – elections, legislatures, several parties, and so on. But in practice, full polyarchy requires more than democratic institutions; it requires citizens who are able to make those institutions work“ (Coppedge 1997: 198; vgl. Merkel und Puhle 1999: 135; Elster 1993: 176-178).

3.2.2 Ausprägungen des demokratischen Systems

Ausgehend von den sechs Herrschaftskriterien kann ein demokratisches Gesell­schaftssystem wie folgt beschrieben werden (vgl. Merkel 1999: 26-28, 30-34):

Tabelle 3-2: Die Ausprägung eines demokratischen Herrschaftssystems

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

* Der Begriff Kapitalismus kann synonym für freie Marktwirtschaft verwendet werden (Andersen 2005b: 539). Vgl. dazu auch die Definition bei Przeworski (1991: 101): „By ‚capitalism’ I mean any economic system in which (1) the optimal division of labour is so advanced that most people produce for the needs of others, (2) the means of production and the capacity to work are owned privately, and (3) there are markets in both.“

Ein demokratisches Gesellschaftssystem muss alle diese sechs Bedingungen erfüllen, um tatsächlich demokratisch zu sein (Merkel et al. 2003: 15; vgl. Bertelsmann Stiftung 2008: 81). Entsprechend müssen auch in allen sechs Bereichen Institutionen bestehen, die eine solche Ausprägung in der Freiheit und Selbst- und Mitbestimmung tatsächlich ermöglichen. Die konkrete institutionelle Ausgestaltung kann dabei zwar von Demokratie zu Demokratie verschieden sein, ohne dass das eine System demokratischer ist als das andere (z.B. präsidentielles vs. parlamentarisches Regierungssystem), die oben genannten Bedingungen müssen dabei aber zwingend erfüllt werden (vgl. Hillenbrand 2001: 30; Weidenfeld 2001a: 48-49; Merkel 1999: 153).

3.2.3 Ausprägungen des autokratischen Systems

Analog zum demokratischen Gesellschaftssystem können mit den sechs Herrschaftskriterien auch autokratische Gesellschaftssysteme beschrieben werden (Merkel 1999: 26-28, 34-54; vgl. Bertelsmann Stiftung 2008: 92; Carothers 2002: 11-12):

Tabelle 3-3: Die Ausprägung eines autokratischen Herrschaftssystems

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

* Vgl. dazu auch die Definition bei Przeworski (1991: 101): „By ‚socialism’ I mean any system in which (1) the division of labour is equally advanced [as in the case of capitalism], (2) the means of production are owned publicly, and (3) most productive resources, at least other than labour services, are allocated by centralized command.“

Da unter Autokratien sowohl autoritäre als auch totalitäre Systeme zusammenge­fasst werden (vgl. Kapitel 3.2.1), beschreiben obige Kriterien nicht genau eine Ausprägung, sondern einen bestimmten Bereich, innerhalb dessen eine Aus­prägung möglich ist. Entsprechend gibt es verschiedene Typen von Autokratien mit je spezifischen Ausprägungen in den einzelnen Kriterien (z.B. mit oder ohne freie Marktwirtschaft). Die Extremform ist der Totalitarismus.[23] Auch bei den autokratischen Gesellschaftssystemen finden die jeweiligen Ausprägungen in den sechs Herrschaftskriterien ihre Entsprechung in den Institutionen.

3.3 Transformation als Prozess

3.3.1 Transformation – ein Wechsel oder ein Wandel des Systemtyps

In den vorangegangenen Kapiteln wurde aufgezeigt, dass sich eine Transformation jeweils in der gesamten Gesellschaft abspielt und dass diese als System aufgefasst werden kann (vgl. Kapitel 3.1). Zudem wurde beschrieben, wie anhand von sechs Kriterien Gesellschaftssysteme kategorisiert werden können, und dass dabei insbesondere die Unterscheidung zwischen den zwei System­typen Demokratie und Autokratie zentral ist (vgl. Kapitel 3.2). Im folgenden Kapitel soll nun detailliert auf den Prozess einer Transformation eingegangen werden. Dabei kann grob zwischen zwei Arten von Transformationen unterschieden werden: dem Systemwechsel und dem Systemwandel.[24]

Bei einem Systemwechsel wird im Verlauf der Transformation das alte Gesell­schaftssystem durch ein neues Gesellschaftssystem ersetzt (Merkel 1999: 75). Dabei ändert sich der Systemtyp, d.h. das neue System weist grundlegend andere Ausprägungen der sechs Herrschaftskriterien auf als das alte (Merkel 1999: 25-26, 75; vgl. Bernhard 1998d: 638; Beyme und Nohlen 1995: 636; Sandschneider 1994: 24). Entsprechend müssen im Verlauf des Prozesses die jeweils relevanten Institutionen eines Systemtyps geändert bzw. sich angepasst haben (vgl. Sandschneider 1994: 23). Somit liegt dann ein Systemwechsel vor, wenn sich in Folge der Änderungen der Institutionen alle Herrschaftskriterien grundlegend geändert haben (vgl. Göhler 1997b: 8).

Eine spezielle Form des Systemwechsels, und gleichzeitig wichtiger Untersuchungsgegenstand vorliegender Analyse, ist die Demokratisierung (Nohlen 2005a: 1006). Sie bezeichnet einen Systemwechsel, bei der im Zuge der Transformation ein autokratisches Gesellschaftssystem durch ein demokratisches Gesellschaftssystem ersetzt wird (Nohlen 2005a: 1006; vgl. Nohlen 1998a: 117). Wichtig dabei ist, dass erst mit Etablieren des neuen demokratischen Systems von einer Demokratisierung gesprochen werden kann, denn „[not] any country moving away from dictatorial rule can be considered a country in transition toward democracy“ (Carothers 2002: 6, vgl. 17). Somit kann diese Kategorisierung erst rückblickend vorgenommen werden.

Im Unterschied zum Systemwechsel findet beim Systemwandel, die zweite Art von Transformationen, kein Wechsel des Systemtyps statt (Merkel 1999: 74-75). Hier entspricht das neue Gesellschaftssystem dem alten Gesellschaftssystem (Merkel 1999: 74-75). Wie der Begriff sagt, finden natürlich auch hier Veränderungen in den Institutionen des Gesellschaftssystems statt; diese sind aber nie so tiefgreifend und umfassend, dass wie beim Systemwechsel daraus ein neues Gesellschaftssystem hervorgehen würde (Merkel 1999: 74). Es ist vielmehr ein „Prozess der evolutionären Anpassung (…) an veränderte Umweltbedingungen“ (Bernhard 1998c: 638), bzw. ein Prozess, „um eine Dysfunktionalität zu kompensieren" (Sandschneider 1994: 24), ohne dass sich dabei das Gesell­schaftssystem grundlegend ändert.

Häufig kann bei einem Systemwandel nicht im Vornherein gesagt werden, ob es sich tatsächlich um einen solchen handelt, denn der Übergang zu einem Systemwechsel kann mitunter sehr fliessend vonstatten gehen (Merkel 1999: 74; Sandschneider 1994: 24; vgl. Bernhard 1998c: 638). D.h. eine Transformation beginnt mit vereinzelten Änderungen und Anpassungen an den Institutionen, also einem Systemwandel, dieser Prozesse gewinnt dann mit der Zeit eine Eigendyna­mik, die dazu führt, dass sämtliche Institutionen einer Änderung unterliegen, und so in einem Systemwechsel endet. Ob es sich also im konkreten Fall um einen Systemwandel (und nicht um einen Systemwechsel) handelt, kann häufig erst mit Abschluss des vollständigen Transformationsprozesses gesagt werden. Aus diesem Grund beziehen sich die nachfolgenden Ausführen auf Transformationen im Allgemeinen und nicht spezifisch auf Systemwechsel oder Systemwandel.

3.3.2 Grund für eine Transformation: fehlende Stabilität

Wie gesehen sind Transformationen, insbesondere Systemwechsel, per definitio­nem mit sehr tiefgreifenden Veränderungen und Umwälzungen in der gesamten Gesellschaft verbunden. Damit eine solch radikale Umgestaltung einer ganzen Gesellschaft „in Angriff genommen wird“, müssen demzufolge schwerwiegende Gründe vorliegen: die kompromisslose Ablehnung des alte Gesellschaftssystems (vgl. Merkel 1999: 57).

Wie alle sozialen Systeme, so ist auch das politische System auf ein gewisses Mass an Unterstützung durch die Betroffenen angewiesen, die seine Existenz und seine Handlungen legitimieren (Merkel 1999: 74, vgl. 57-58; Sandschneider 1994: 29; Welzel 1994: 63). Geht diese Unterstützung nun verloren, bedeutet dies nichts anderes, als dass das politische System in den Augen der Betroffenen keine Existenzberechtigung mehr hat (Merkel 1999: 74; vgl. Sandschneider 1994: 29) und damit faktisch auch das gesamte herrschende Gesellschaftssystem abgelehnt wird (vgl. Rüb 1996: 42) (vgl. Kapitel 3.1.2).[25] Es verliert seine politische Durchsetzungskraft und damit Funktionsfähigkeit und „gerät unter Transformationsdruck“ (Merkel 1999: 74). D.h. es drängen sich radikale Änderungen am politischen System auf, mit Hilfe derer die nötige Legitimation und damit Funktions­fähigkeit wieder zurückerlangt werden sollen.

Die Unterstützung für das politische System kann in zwei verschiedenen Formen erfolgen (vgl. Merkel 1999: 58-59, 73-74; Merkel und Puhle 1999: 177): Erstens, die Bürger unterstützen das System, weil sie mit seinen „fundamentalen Normen, Regeln und Verfahrensweisen“ einverstanden sind (Merkel 1999: 74; vgl. Waschkuhn 1998: 12-13), d.h. sie befinden den bestehenden Systemtyp an sich als gut. Diese Form der Unterstützung kann als „diffuse Unterstützung“ bezeichnet werden (Merkel 1999: 74). Oder, zweitens, das politische System erfährt Unter­stützung durch die Bürger, da diese mit den effektiven Leistungen des politischen Systems zufrieden sind und ihre Forderungen an das System als erfüllt ansehen (Merkel 1999: 57-58, 74, vgl. 58; vgl. Diamond 1999: 77-93; Waschkuhn 1998: 12-13). Diese Form der Unterstützung kann als „spezifische Unterstützung“ beschrie­ben werden (Merkel 1999: 74). Selbstverständlich kann ein politisches System beide Formen der Unterstützung gleichzeitig erfahren;[26] in diesem Fall ist seine Legitimation am höchsten.

Mit dem Grad an Legitimation, die ein politisches Systems via diffuser und spezifischer Unterstützung erfährt, sind wie gesehen direkt die Funktionsfähigkeit und die Existenz des politischen Systems verbunden. In diesem Sinne kann die Grösse der erhaltenen Legitimation in Analogie gesetzt werden mit der Stabilität[27] des politischen Systems: Je grössere die Legitimation ist, desto stabiler ist das System bzw. desto kleiner ist der oben erwähnte Transformationsdruck auf das System (Merkel 1999: 57-58, 74; vgl. Sandschneider 1994: 29).[28] Ein Verlust an Legitimation führt wiederum zu einer Destabilisierung des Systems und – ab einem bestimmten Niveau (vgl. Thompson 2004: 112-113) – zu einer Transforma­tion, d.h. Änderung des Systems: „Mangelt es dem politischen System (…) länger­fristig an hinreichender spezifischer und diffuser Unterstützung, kann es seine Funktionen nicht mehr ausreichend erfüllen und wird instabil“ (Merkel 1999: 60, vgl. 58).

So wie die Legitimation und damit Stabilität eines politischen Systems durch die Unterstützung der Bürger zustande kommt, so büsst ein System mit dem Verlust dieser Unterstützung an Stabilität ein (und wird zu Systemänderungen gezwungen). Dabei kann das politische System aus folgenden Gründen an Unterstützung verlieren:

– Aufgrund geänderter Wertvorstellungen in der Bevölkerung wird auch die Funktionsweise und die Art der Legitimierung des politischen Systems anders beurteilt, und ihm (gegebenenfalls) entsprechend die diffuse Unterstützung entzogen (Merkel 1999: 126-127, vgl. 123, 126; Sandschneider 1996: 425). Auch als von der Bevölkerung als illegitim empfundene Handlungen des Re­gimes (z.B. Menschenrechtsverletzungen oder Korruption) können zu einem solchen Schritt führen (Merkel 1999: 126-127, vgl. 123, 126; Sandschneider 1996: 425).
– Ein Verlust an spezifischer Unterstützung kann erfolgen, wenn das politische System die Erwartung der Bürger bezüglich seiner Leistungen nicht erfüllen kann (Merkel 1999: 125, 126). Dies kann auf die Ineffizienz des politischen Systems ebenso zurückgehen, wie auf eine gesteigerte Erwartungshaltung seitens der Bürger, oder aber durch externe Einflüsse verursacht sein (z.B. Weltwirtschaftskrisen) (Merkel 1999: 125, 126; vgl. Acemoglu und Robinson 2006: 31-32; Rüb 1996: 42).

Förderlich bzw. auslösend für solche Unterstützungsverluste können auch einzelne bedeutende Ereignisse sein, wie eine militärische Niederlagen oder der Tod des Herrschers (Merkel und Puhle 1999: 77-78, vgl. 93-95, 102-103; vgl. Huntington 1991: 593), Unstimmigkeiten unter bzw. Machtkämpfe zwischen den Akteuren des politischen Systems (Merkel 1999: 71, 126-127) oder der Wegfall der Unterstützung durch (ehemals) verbündete Staaten (Merkel 1999: 127-129). Je nach Ursache und Verlauf kann dabei der Verlust an Legitimation und damit die Destabilisierung des politischen Systems schneller oder langsamer und mehr oder weniger radikal erfolgen (Merkel 1999: 129-134).[29]

Ist ein politisches System erst einmal destabilisiert, bestehen nur zwei Möglich­keiten, um die Stabilität wiederherzustellen und es damit erneut funktionsfähig zu machen (Waschkuhn 1987: 56):

– Das politische System wird so geändert, dass es den Forderungen der Bürger wieder genügt, d.h. genügend Unterstützung erfährt, um legitimiert und damit stabil zu sein.
– Die Stabilität wird durch Anwendung purer Repression wiederhergestellt, indem Systemkritiker zum Schweigen gebracht werden, die Unterstützung wird also quasi erzwungen (vgl. Rüb 1996: 45; Sandschneider 1994: 35). Dies ist allerdings eine zweischneidige Massnahme, da die Anwendung von Re­pression häufig zu einem (weiteren) Verlust an Legitimation führt (Thompson 2004: 82; Merkel 1999: 67, 428; Merkel und Puhle 1999: 86; Sandschneider 1994: 35).

Welche dieser beiden Möglichkeiten in welcher Form zur Herstellung der Stabilität verfolgt wird, ist sehr stark von den beteiligten Akteuren abhängig und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln (vgl. Merkel 1999: 129-134; Rüb 1996: 45), sowie ihren Zielen. Generell dürften die Akteure des alten Systems primär an einem Machterhalt interessiert sein und deshalb vor allem auf einen System­wandel hinarbeiten, d.h. nur „moderate“ Änderungen am System vornehmen und nötigenfalls Repression anwenden. Akteure wiederum, die dem System ihre Unterstützung verweigerten, werden im Allgemeinen versuchen, einen System­wechsel herbeizuführen. Entsprechend unterschiedlich werden Transformationen verlaufen.

Unabhängig aber davon, wie eine Transformation abläuft, als Ziel jedes Transformationsprozesses steht die Wiederherstellung der Stabilität des politischen Systems und damit des gesamten Gesellschaftssystems,[30] damit die Systeme wieder ihren jeweiligen Aufgaben nachkommen können (vgl. Merkel 1999: 57-58; Waschkuhn 1987: 62). So wie die Destabilisierung des politischen Systems den Beginn einer Transformation markiert (vgl. Sandschneider 1994: 29), so stellt das Wiedererlangen eines stabilen Systems das Ende einer Trans­formation dar (vgl. Merkel 1999: 12, 57, 73-74). Eine Transformation kann somit auch als Prozess der Re-Stabilisierung angesehen werden.

3.3.3 Die verschiedenen Phasen der Transformation im Überblick

Der Transformationsprozess, also die Zeit zwischen zwei stabilen Systemen, kann in verschiedene Phasen aufgeteilt werden, in denen jeweils ein bestimmter Prozess abläuft bzw. bestimmte Elemente des Systemtyps geändert werden (vgl. Kapitel 3.3.1). Diese Einteilung ist nicht bei allen Autoren identisch, insbesondere die Abgrenzungen zwischen den einzelnen Phasen können sich stark unter­scheiden (vgl. Schneider 2009: u.a. 2, 3, 8-16; Inglehart und Welzel 2005: 206- 208, 209; Hadenius und Berg-Schlosser 2004: 98; Munck 2004: 73, 74; Merkel 1999: 122, Merkel und Puhle 1999: 93, 136; Merkel et al. 1996: 13; Rüb 1996: 38, 47; Bos 1994: 86; Lipset 1994: 7; Offe 1994: 74; Huntington 1991: 593-599; Karl und Schmitter 1991: 269). In ihrem Kernbestand decken aber alle Definitionen die gleichen Elemente ab. Da sich bisher die Theorie der Transformation sehr stark auf die Ausführen von Merkel (1999) bezog, soll auch bei der Beschreibung des Prozesses dieses Werk als Grundlage dienen. Dies auch deshalb, weil hier ein allgemeines Modell eines Transformationsprozesses beschrieben wird, das auf verschiedene Variationen von Systemwechsel und Systemwandel anwendbar ist und sich nicht spezifisch auf eine Art von Systemwechsel beschränkt. Die verschiedenen Phasen eines Transformationsprozesses können dabei wie folgt beschrieben werden:

Abbildung 3-1: Die Phasen des Transformationsprozesses

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie bereits im Kapitel 3.3.2 beschrieben, steht die Destabilisierung des politischen Systems für das auslösende Moment eines Systemwechsels; sie bildet somit die erste Phase in jeder Transformation (p1) (vgl. Merkel 1999: 120, 122).[31] Mit dem Niedergang des alten Systems und dessen Strukturen öffnet sich die Möglichkeit für die Etablierung neuer Institutionen, die das Funktionieren des Systems neu definieren und damit auch einen Wandel oder Wechsel im Systemtyp institutionell festlegen (Merkel 1999: 119). In dieser Phase werden also die (neuen) staatlichen Institutionen errichtet. Diese zweite Transformationsphase wird deshalb als Institutionalisierung (p2) bezeichnet (Merkel 1999: 120, 122). Im Anschluss daran folgt die Phase der Konsolidierung (p3) (Merkel 1999: 120, 122). Zentraler Prozess in dieser Phase ist das Erlangen von Legitimation für die neuen Institutionen, dabei müssen sich die neuen Institutionen innerhalb der Entscheidungsprozesse als die relevanten Regeln und Normen, Organisationen und Prozesse durchsetzten und auch tatsächlich funktionieren können (Merkel 1999: 120, 122; vgl. Zecchini 1997b: 30-31). Mit der Konsolidierung der neuen Institutionen erfolgt auch die Re-Stabilisierung des politischen Systems und damit des gesamten Gesellschaftssystems. Mit der erneuten Etablierung der Stabilität (z4) ist das Ziel der Transformation erreicht und damit der Prozess abgeschlossen.[32] Der gesamte Prozess von der Destabilisierung bis zur vollständigen Re-Stabilisierung kann mitunter sehr lange dauern („ein langwieriger und hindernisreicher Prozess[...]“, Bertelsmann Stiftung 2008: 41), dies trifft insbesondere auf die Phase der Konsolidierung zu (Merkel 1999: 146).

Viele Autoren sagen, dass der Phase Institutionalisierung eine Phase der Liberalisierung, d.h. die Gewährung gesellschaftlicher und politischer Rechte, vorhergehen kann (z.B. Schneider 2009: 20-21, 33; Merkel 1999: 122, 136; Merkel und Puhle 1999: 105; Merkel et al. 1996: 13; Rüb 1996: 38; Bos 1994: 85-86; Rüb 1994: 114-115). Da aber auch hier neue Institutionen, also neue Normen, etabliert werden, kann diese Phase vollständig in die Phase Institutionalisierung integriert werden.[33] Dadurch wird nicht nur das Modell eines Systemwechsels einfacher, sondern es wird auch generalisierbarer (Merkel 1999: 136).

Sobald das politische System wieder stabil ist, kann gesagt werden, ob sich im Laufe des Prozesses ein neues System etablierte, also ein Systemwechsel statt­fand, oder aber nur leichte Anpassungen am alten System vorgenommen wurden, ohne den Systemtyp wirklich zu ändern (Systemwandel).[34] Auch wieweit es sich bei einem (allfälligen) Systemwechsel um eine Demokratisierung handelt, kann ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden. Diese Einschätzungen können wie gesehen deshalb erst bei Vorliegen eines re-stabilisierten Systems vorgenommen werde, weil in allen vorangehenden Phasen nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, ob nicht noch weitere Veränderungen im Gesellschafts­system folgen werden.

Nicht mehr direkt Bestandteil eines Transformationsprozesses sind der Zustand stabiles Gesellschaftssystem (z0) und die Phase langfristiges Bestehen eines Gesellschaftssystems (p5) (vgl. Abbildung 3-1). Beide Elemente werden aber in die Abbildung aufgenommen, um die Einbettung des Transformationsprozesses klar zu machen: Vor und nach dem Prozess besteht, wie in Kapitel 3.3.2 beschrieben, ein stabiles Gesellschaftssystem, das dysfunktionale Anreize aus der Umwelt ohne Schwierigkeiten verarbeiten kann. Sie werden deshalb im Folgenden ebenfalls zu den Zuständen bzw. Phasen der Transformation gezählt (allerdings nicht immer explizit in den Erklärungen und Abbildungen erwähnt).

Die beiden Transformationsphasen Institutionalisierung und Konsolidierungen sind in den meisten Fällen in ihrem zeitlichen Ablauf nicht so klar getrennt, sondern können sich überlappen (Merkel 1999: 143; Merkel und Puhle 1999: 135, Merkel et al. 1996: 12, 13).[35] Wie gesehen beginnt die Konsolidierung der neuen Institutionen mit dem Ende der Etablierung dieser neuen Institutionen. Wenn nun die Etablierung der neuen Institutionen nicht auf einen Schlag erfolgt, sondern sich schrittweise über längere Zeit hinzieht (z.B. zuerst die Institutionalisierung der Wirtschaft-Reformen kommt und dann diejenige der Demokratie-Reformen), so erfolgt auch die Konsolidierung dieser neuen Institutionen nicht zum gleichen Zeitpunkt, sondern entsprechend gestaffelt je nach Zeitpunkt der jeweiligen Etablierung. Dadurch ist es möglich, dass zum Zeitpunkt der Konsolidierung der einen Institutionen, eine andere Institution gerade erst „in Entstehung“ ist. Die Abbildung 3-1 über die Phasen der Transformation kann deshalb (beispielhaft) wie folgt angepasst werden:

Abbildung 3-2: Die Phasen des Transformationsprozesses – die Institutionalisierung und Konsolidierung im Detail (Beispiel)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Diskussion rund um die Forschungslücke und die Forschungsfrage (vgl. Kapitel 2) lässt nun vermuten, dass es bezüglich dieses Ablaufs der Reformen für den weiteren Verlauf der Transformation bzw. für den Erfolg einer Demo­kratisierung insbesondere relevant ist, in welcher Reihenfolge die Reformen am politischen System und am Wirtschaftssystem umgesetzt werden. Vereinfacht gesprochen geht es darum, ob während der Phasen der Institutionalisierung und der Konsolidierung eine freie Marktwirtschaft nach (vgl. Bsp. A in der Abbildung 3-3), parallel zu (vgl. Bsp. B) oder vor (vgl. Bsp. C) den Demokratie-Reformen etabliert wird.[36] Jede dieser drei spezifischen Abfolgen kann dabei als eine Reformsequenz aufgefasst werden: als Reformsequenz Demokratie, wenn die Demokratie-Reformen vor den Wirtschaft-Reformen umgesetzt werden, als Reformsequenz parallel, wenn dies gleichzeitig geschieht, und als Reformsequenz Wirtschaft, wenn die Wirtschaft-Reformen vor den Demokratie-Reformen etabliert werden.

Abbildung 3-3: Schematische Darstellung möglicher Reformsequenzen bestehend aus Demokratie-Reformen und Wirtschaft-Reformen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zusammenfassend können somit Transformationen und deren Reformsequenz im Allgemeinen mit dem folgenden Modell dargestellt werden:[37]

Abbildung 3-4: Das allgemeine Modell einer Transformation inkl. Reformsequenzen

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Da die beiden Phasen Institutionalisierung und Konsolidierung im vorliegenden Forschungsmodell zentral sind, werden sie in den beiden folgenden Kapiteln detailliert beschrieben.

3.3.4 Institutionalisierung: Reformen der staatlichen Institutionen

Die Transformationsphase der Institutionalisierung (p2) beginnt, sobald das bestehende System destabilisiert ist und die ersten staatlichen Institutionen des politischen Systems geändert oder neu etabliert werden (Merkel 1999: 120, 136-137; vgl. Rüb 1994: 115).[38] Diese Phase dauert solange an, wie Änderungen an den staatlichen Institutionen erfolgen; es kann daher nicht für alle Trans­formationen verallgemeinernd festgehalten werden, wie viele der Institutionen in welchem Zeitraum, wie oft geändert werden. Hingegen ist die Bedeutung dieser Phase für die Transformation in allen Fällen gleich gross, da hier die staatlichen Institutionen geändert werden (können) und damit die Grundlage für eine Änderung oder einen Wandel des Typs des Gesellschafts­systems gelegt werden (Bernhard 1998a: 544; Balcerowicz 1997: 153; Göhler 1997c: 21; vgl. Waschkuhn 1994: 189, 190-191) (vgl. Kapitel 3.3.1).

Diese Änderungen an den staatlichen Institutionen können als Reformen bezeichnet werden (Bernhard 1998a: 543-544; vgl. Glotz und Schultze 1995: 519, 520),[39] die Akteure im Rahmen ihrer Möglichkeiten bewusst durchführen (Peters 2001: 33, 54-57; vgl. Rüb 1996: 49-50; Bos 1994: 91-94). Allerdings vollziehen sich diese Reformen, anders als bei Bernhard’s Definition, nicht zwingend „innerhalb des Rahmens und mit den vorgesehenen Mitteln der jeweils geltenden polit. und rechtlichen Ordnung“ (Bernhard 1998a: 544), sondern können auch von „ausserlegalen“ Akteuren in „ausserlegalen“ Prozessen (Bernhard 1998a: 544) ausgearbeitet und implementiert werden, wie diese z.B. in Polen mit dem „runden Tisch“ aus Opposition und alten Regime-Eliten geschah.[40] Denn gerade aufgrund der Instabilität des Systems und der damit einhergehenden Delegitimation der (ehemals) bestehenden Institutionen und deren Akteure ist es in Transformationen häufig gar nicht möglich, dass die Reformen an den staatlichen Institutionen, also die Institutionalisierung, in einem „legalen“ Rahmen ablaufen.

Je nach bisherigem Verlauf der Transformation können unterschiedliche Akteure mit unterschiedlichen Motiven und Möglichkeiten in einem unterschiedlichen Umfeld diese Reformen durchführen, z.B. durch die alten Regime-Eliten und nach den alten Entscheidungsprozessen oder durch nicht-gewählte Oppositionelle und nach ad-hoc Verfahren (vgl. Peters 2001: 32-33, 54-57; Bos 1994: 91-94; Inglehart und Welzel 2005: 159-160). Entsprechend diesen unterschiedlichen Konstel­lationen fallen auch die Reformen bzw. die Änderungen an den Institutionen unterschiedlich aus: die Zahl der betroffenen Institutionen, die Art der betroffenen Institutionen (z.B. nur Institutionen des Wirtschaftssystems) und die Art der Veränderung (z.B. „demokratisch“ oder „autokratisch“, d.h. zu einem demo­kratischen resp. autokratische Gesellschaftssystem gehörend).

Unabhängig davon, wie die Reformen der staatlichen Institutionen tatsächlich im Konkreten ausfallen, kann die Phase der Institutionalisierung (p2) dann als abgeschlossen betrachtet werden, wenn keine weiteren Änderungen an diesen Institutionen geplant sind bzw. durchgeführt werden (vgl. Merkel 1999: 137; Merkel und Puhle 1999: 105).

Das Gesellschaftssystem ist nun mit Abschluss der Institutionalisierung insofern wieder stabil, als bezüglich der grundlegenden institutionellen Ausgestaltung des politischen Systems keine Unsicherheit mehr besteht und damit die Legitimation, Konstitution und Ausübung der politischen Macht im formal-juristischen Sinne festgelegt sind (vgl. Merkel 1999: 120, 143; Merkel et al. 1996: 12; Rüb 1996: 47). Hingegen ist das neue politische System, und damit auch das neue Gesellschafts­system,[41] nur bedingt legitimiert und kann sich entsprechend auch nur bedingt mit „seinen“ Entscheidungen durchsetzen (u.a. Schultze 2005: 387, 388; vgl. Merkel 1999: 148-149, 149-151).[42] Zur Erlangung der Legitimation und damit der vollen Funktionsfähigkeit sind nämlich zwei Bedingungen notwendig: Zum einen muss ein „Apparat mit geeignetem Personal zu deren [(d.h. Institutionen)] Durchsetzung“ bestehen (Czada 2005: 382; vgl. Coppedge 1997: 198).[43] Zum anderen müssen, und das hängt mitunter vom Erfolg des ersten Schritts ab (vgl. Merkel 1999: 144), die Institutionen von den Betroffenen eine gewisse Zustimmung erhalten (Czada 2005: 382; Merkel und Puhle 1999: 325). Die entsprechenden Prozesse hierzu finden in der Phase Konsolidierung statt (vgl. Kapitel 3.3.5).

Trotz (noch) fehlender vollständiger Legitimation und Durchsetzungsfähigkeit üben die neuen staatlichen Institutionen bereits einen gewissen Einfluss auf die Akteure aus (Göhler 1997c: 21, vgl. 21-22):[44] Denn „Institutionalisierung bedeutet zunächst und vor allem eine Neuverteilung von (politischer) Macht durch die Zuteilung von Rechten, Ressourcen und Respekt“ (Rüb 1996: 48), womit „Machtpositionen festgelegt, Handlungsmöglichkeiten ausgegrenzt, gesellschaftliche Freiheits­chancen eröffnet und individuelle Freiheitsschranken errichtet [werden]“ (Waschkuhn 1994: 188-189, vgl. 217, 223; vgl. Acemoglu und Robinson 2006: 173-175; Merkel 1999: 143; Merkel 1996b: 76; Merkel et al. 1996: 13).[45] Zudem können mit den neuen Institutionen auch neue Akteure, die mit diesen Institutio­nen verbunden sind (vgl. Sandschneider 1996: 423), entstehen (vgl. Welzel 1994: 67). Die (Macht-) Verhältnisse zwischen den Akteuren und deren Handlungs­spielräume werden also durch die neuen Institutionen (stark) verändert (vgl. Bos 1994: 101, 102; Merkel und Puhle 1999: 64),[46] was insbesondere all jene Akteure betrifft, die direkt in bzw. mit diesen neuen Institutionen tätigen sind (Peters 2001: 30, 146; Rüb 1994: 118).[47] Es sind aber auch die „normalen“ sozioökonomischen Lebensbedingungen der einzelnen Bürger, die sich aufgrund der Reformen teilweise dramatisch verändern können (vgl. u.a. Havrylyshyn 2006: 78-120; Balcerowicz 1997: 161; Melo und Gelb 1997: 65-68; Zecchini 1997b: 6, 7).

Auch die (politische) Sozialisierung wird durch die neuen Institutionen beeinflusst, und damit sehr umfassend und nachhaltig bis zu einem gewissen Grad das Verhalten und die Ziele mehr oder weniger aller Akteure des Gesellschafts­systems (Wiesenthal et al. 2001: 15; Zecchini 1997b: 2; Waschkuhn 1994: 192; vgl. Carothers 2007b: 19; Czada 2005: 382; Wasmuth 2005: 761; Peters 2001: 146; Göhler 1997c: 44-45, 47, 48; Merkel 1996b: 106; Karl und Schmitter 1991: 272-273). So zeigt beispielsweise Lindberg (2006: u.a. 2-3, 17-19; vgl. Carothers 2002: 17) in einem Vergleich afrikanischer Staaten, dass das (mehrmalige) Durch­führen von Wahlen sich positiv auf die politische Kultur, die Qualität der Wahlen und damit auch auf die demokratische Entwicklung auswirken, auch selbst dann, wenn die Wahlen (vorerst) nicht allen demokratischen Ansprüchen genügen: „The socialization of actors into the rules of a new set of institutions seems to redirect and reformulate actors’ behaviour, making it more and more in accordance with democratic expectations over successive electoral cycles“ (Lindberg 2006: 17). D.h. die informellen Institutionen werden durch die neuen staatlichen Institutionen verändert bzw. diese müssen sich an die neuen Institutionen anpassen.

Die Institutionalisierung zeichnet sich durch (tiefgreifende) Veränderungen an den staatlichen Institutionen aus, die sich in unterschiedlicher Form auf den weiteren Transformationsprozess – insbesondere die Konsolidierung – auswirken.

3.3.5 Konsolidierung: informelle und nicht-staatliche Institutionen

Mit der Etablierung der staatlichen Institutionen ist der Transformationsprozess noch nicht zu Ende. Vielmehr müssen diese neuen Institutionen nun noch konsolidiert werden, bevor der Transformationsprozess abgeschlossen ist (vgl. Merkel 1999: 120). Die Phase der Konsolidierung erfüllt dabei zwei zentrale Aufgaben: Erstens müssen die neuen Institutionen zum effizienten Funktionieren gebracht werden (Czada 2005: 382; vgl. Coppedge 1997: 198); und zweitens müssen sie eine gewisse Zustimmung durch die Betroffenen erfahren (Czada 2005: 382; Merkel und Puhle 1999: 64, 139, 140, 175, 325). Dabei spielen sich beiden Prozesse parallel resp. iterativ ab: Durch die institutionalisierten Abläufe und der Art der politischen Entscheide kann das neue politische System Unterstützung der verschiedenen Akteure erlangen (Merkel 1999: 144, 152, 164-165; Waschkuhn 1994: 192); gleichzeitig ist ein (effizientes) Funktionieren der neuen Institutionen nur gewährleistet, wenn die verschiedenen Akteure sich an die durch die Institutionen vorgegebenen Regeln halten und gar selbst aktiv Aufgaben innerhalb oder ausserhalb dieser Institutionen übernehmen (vgl. Meyer 2006b: 14-17; Fukuyama 2005: 9, 7-19, 23-25; Merkel et al. 2003: 28; Merkel 1999: 155-162, 164-169; Waschkuhn 1994: 192).[48]

Die neuen staatlichen Institutionen des politischen Systems, also die formal-juristischen Institutionen eines Gesellschaftssystems (vgl. Meyer 2006b: 14-17; Meyer 2006a), „definieren [wie gesehen] immer nur einen Rahmen, der durch informelle Institutionen und Interaktionen weiter ausgefüllt wird“ (Merkel et al. 2003: 28) (vgl. Kapitel 3.2.1). Für ein reibungsloses Funktionieren des gesamten Gesellschaftssystems ist es deshalb wichtig, dass die formalen und informalen Institutionen übereinstimmen, denn „[f]ormale und informale Institutionen stehen (…) in einem ‚komplementären‘, wenn auch klar ‚subsidiären’ Verhältnis zueinander“ (Merkel et al. 2003: 28; vgl. Meyer 2006b: 14-17; Meyer 2006a). Da sich aufgrund der Institutionalisierung die staatlichen Institutionen geändert haben, ist es nötig, dass sich nun die informellen Institutionen an diese neuen formellen Institutionen anpassen oder zumindest nicht fundamental zuwiderlaufen (Meyer 2006b: 14-17; vgl. Meyer 2006a; Merkel und Puhle 1999: 112; Waschkuhn 1994: 192).[49] Hierfür ist es unter anderem nötig, dass die verschiedenen Akteure (gegebenenfalls) ihre Handlungen und ihr Verhalten an diese neuen Begebenheiten anpassen und evtl. sogar einen Wertewandel im Sinne einer Sozialisation durchlaufen (Bos 1994: 98; vgl. Peters 2001: 29-30; Merkel 1999: 162-169; Merkel und Puhle 1999: 138-140) (vgl. Kapitel 3.3.4). Dies gilt insbesondere für alle ehemaligen und neuen Akteure des politischen Systems („alle politisch signifikanten Gruppen“, Merkel und Puhle 1999: 135), denn ihre Einstellung den neuen staatlichen Institutionen gegenüber hat wegen ihrer politischen Macht besonderes Gewicht (Merkel und Puhle 1999: 135, 175, vgl. 64; vgl. Merkel 1999: 162-164; Lipset 1994: 7).

Selbstverständlich ist diese Angleichung der informellen Institutionen an die staatlichen Institutionen nicht determiniert, sondern sie kann auch scheitern, z.B. weil gewisse Akteure diesen Prozess bewusst hintertreiben. In diesem Fall widersprechen die informellen Regeln den formellen, bzw. erstere „degenerieren“ letztere (Merkel et al. 2003: 28; vgl. Merkel und Croissant 2000: 16-20; Göhler 1997c: 37). Diese Divergenz ist bei Demokratisierungen häufig der Grund für das Entstehen sogenannter defekter Demokratien (Merkel et al. 2003: 28), also der „Institutionalisierung als Demokratie“ und der „Konsolidierung als defekte Demokratie“ (Merkel und Puhle 1999: 165; vgl. Merkel und Croissant 2000). Whitehead (2004: 39-40) nennt in diesem Zusammenhang Mexiko als Beispiel, wo die formalen Institutionen mit den informellen Regeln nicht übereinstimmen und deshalb das ganze System nicht richtig funktioniert. Auch Russland, die Slowakei, Weissrussland und Peru sind bzw. waren Beispiele defekter Demokratien, in denen jeweils einzelne Akteure (meist der Präsident) im Zuge der Konsolidierung die demokratische Ordnung „stürzten“, indem sie sich über die Verfassung stellten (Merkel und Puhle 1999: 182).

Aufgrund des Rückzugs des Staates aus der (umfassenden) Regulierung der Subsysteme sind grosse Freiräume entstanden.[50] Damit hier kein Machtvakuum entsteht, müssen diese Freiräume gefüllt werden (vgl. Merkel und Puhle 1999: 113; Segert 1996: 135), allerdings – und das ist zentral – genau nicht durch staatliche Akteure und Institutionen, sondern durch nicht-staatliche Akteure und Institutionen. Die nicht-staatlichen Akteure müssen also für eine erfolgreiche Konsolidierung diese Freiräume durch eigene Normen und Selbstregulierung, eigene Organisationen und eigene Prozesse füllen, d.h. nicht-staatliche Institutio­nen (sowohl formelle als auch informelle[51] ) errichten (vgl. Merkel 1999: 155-162, 164-169; Merkel und Puhle 1999: 160; Waschkuhn 1994: 192).[52] Dies ist insbesondere für das Subsystem Öffentlichkeit (z.B. Verbände) und das Subsystem Wirtschaft (z.B. Unternehmer) sehr wichtig, da gerade hier das alte politische System eine starke oder gar totalitäre Kontrolle ausübte, und gleichzeitig sich hier die individuelle Freiheit besonders stark entfalten kann (vgl. die Kapitel 3.2.2 und 3.2.3). Auch dieser Prozess ist wie die Angleichung der informellen Institutionen an die staatlichen Institutionen nicht zwingend vorgegeben, sondern kann jederzeit scheitern.

Gelingt dieser komplexe Prozess der Angleichung zwischen formellen und infor­mellen Institutionen und der Schaffung der nötigen nicht-staatlichen Institutionen, während gleichzeitig das politische System eine als gut befundene Output-Performance liefert (z.B. eine gute Wirtschaftspolitik), so kann daraus die erforderliche Legitimation des neuen Gesellschaftssystems generiert werden (vgl. hierzu auch Lovell 2001): Die geschaffene Funktionsfähigkeit und damit Effizienz des neuen Systems bringt dank des guten Outputs des Systems spezifische Unterstützung zugunsten des Systems hervor, die Werteangleichung wiederum verstärkt die diffuse Unterstützung (vgl. Merkel 1999: 152; Merkel et al. 1996: 10; Rüb 1994: 117) (vgl. Kapitel 3.3.2). Es erfolgt also gleichzeitig eine „Bestätigung und Stärkung der neu geschaffenen [(]demokratischen[)] Institutionen“ (Bos 1994: 97).

So wie die neuen bzw. geänderten staatlichen Institutionen in der Phase der Institutionalisierung über Veränderungen in den Machtverhältnissen, den Lebens­bedingungen und der (politischen) Sozialisation einen Einfluss auf die Akteure ausüben (vgl. Kapitel 3.3.4), so wirken in ähnlicher Weise auch die neuen bzw. geänderten informellen Institutionen und nicht-staatlichen Institutionen auf die Akteure. Gleichzeitig ist der Verlauf dieses Prozesses wie gesehen auch wiederum sehr stark davon abhängig, welche Akteure sich wie verhalten.

Wird die Konsolidierung vollständig abgeschlossen, d.h. die neuen Institutionen funktionieren effizient und erfahren breite Unterstützung durch die Betroffenen, so ist das politische System und damit das Gesellschaftssystem wieder vollständig stabil und gegenüber Krisen, wie z.B. dysfunktionale Anreize aus der Umwelt, resistent (Merkel 1999: 146) (vgl. Kapitel 3.3.2).[53] Es beginnt nun quasi der „normale Alltag“ für das Gesellschaftssystem; die Transformation ist zu Ende.

3.4 Begriffserklärungen rund um die Transformation

Gemäss Nohlen (2005b: 1038) und Beyme und Nohlen (1995: 636) wird in der Literatur häufig keine klare begriffliche Trennung zwischen den verschiedenen Bezeichnungen der Transformationstheorie gemacht, bzw. die Begriffe als mehr oder weniger identisch verwendet (vgl. Huntington 1991: 583-584). In dieser Arbeit wird hingegen versucht, sehr klar definierte und abgegrenzte Begriffe zu verwenden, um so auch eine präzise Beschreibung der Transformationstheorie und des Forschungsmodells möglich zu machen. Im Folgenden sollen deshalb nochmals alle wichtigen Begriffe im Zusammenhang mit dem hier verwendeten Transformationsmodell aufgeführt und kurz definiert werden.

Transformation: „Oberbegriff für alle Formen, Zeitstrukturen und Aspekte des Systemwandels und Systemwechsels“ (Merkel 1999: 76; vgl. Sandschneider 1994: 23).

Systemwechsel: Tiefgreifende und umfassende Änderungen der Institutionen eines Gesellschaftssystems aufgrund derer der Systemtyp wechselt (vgl. Kapitel 3.3.1).

Demokratisierung: Ist im engeren Sinne eine Spezialform des Systemwechsels, bei dem ein autokratisches Gesellschaftssystem durch ein demokratisches Gesellschaftssystem ersetzt wird (vgl. Kapitel 3.3.1). Im weiteren Sinne können damit aber auch alle Transformationen bezeichnet werden, bei denen versucht wird, einen Systemwechsel hin zu einem demokratischen Gesellschaftssystem zu erwirken – was entweder gelingen (erfolgreiche Demokratisierung) oder misslang (gescheiterte Demokratisierung) kann.

Systemwandel: Eine institutionelle Anpassung eines Gesellschaftssystems, ohne dass es dabei zu einer Änderung im Systemtyp kommt (vgl. Kapitel 3.3.1).

Regime / Regimewechsel: Regime „definieren die Zugänge zur politischen Herrschaft ebenso, wie die Machtbeziehungen zwischen den Herrschaftseliten und das Verhältnis der Herrschaftsträger zu den Herrschaftsunterworfenen“ (Merkel 1999: 71; vgl. Bernhard 1998b: 549). Entsprechend verändert sich bei einem Regimewechsel auch nur der Herrschaftszugang und die Machtbe­ziehungen und lässt die übrigen Subsysteme sowie den Systemtyp (weitgehend) unverändert (vgl. Merkel 1999: 71-72, 73; vgl. Bernhard 1998b: 549). Im Vergleich dazu meint ein Systemwechsel wie gesehen eine Veränderung des gesamten Gesellschaftssystems, also insbesondere auch der Subsysteme Wirtschaft, Öffentlichkeit und Individualsphäre, und damit die Veränderung des Systemtyps. Der Übergang zwischen Regime- und Systemwechsel ist fliessend.[54]

Systemtransformation: Ist identisch zu Transformation.

Transformationsprozess: Bezeichnet explizit den Ablauf bzw. Verlauf einer Trans­formation.

Transformationstheorie: Theorien, die einen bestimmten Aspekt der Trans­formation zum Gegenstand haben oder aber generelle theoretische Erklärungen zu Transformationen liefern.

Transformationsforschung: Bezeichnet die gesamte Forschung, die sich mit dem Gegenstand Transformation in all seiner Breite und Detailtiefe beschäftigt. In vielen Fällen fokussiert sich das Forschungsinteresse allerdings auf Demo­kratisierungen (Nohlen 2005b: 1037-1038).

Nebst diesen Begriffen sind in der Literatur vereinzelt auch noch weitere Bezeich­nungen im Zusammenhang mit Transformationen zu finden, wie „Transition“ (Rüb 1996: 38) oder „Replacement“ und „Transplacement“ (Huntington 1991: 582-583). Diese haben sich aber (noch) nicht durchgesetzt, und es besteht im Rahmen dieser Arbeit auch keine Notwendigkeit für deren Verwendung, weshalb sie hier weggelassen werden.

4 Forschungsmodell: Reformsequenz und Conditions

Im Kapitel 3 wurde umfassend auf die Theorie der Transformation eingegangen: Der Begriff wurde generell erklärt und die Hintergründe und Abgrenzungen des Gegenstands Transformation erörtert, es wurden Definitionen zu den einzelnen Elementen einer Transformation geliefert und die Transformation als Prozess detailliert beschrieben. Als Repetition und als Grundlage für die weiteren Aus­führungen sei insbesondere auf Abbildung 3-4 in Kapitel 3.3.3 verwiesen, in der das allgemeine Modell einer Transformation dargestellt ist.

In den folgenden Kapiteln wird auf die Forschungsidee und das Forschungsmodell der vorliegenden Arbeit eingegangen.

4.1 Forschungsidee: Ausgangsbedingungen als zusätzliche Erklärung

4.1.1 Einleitung: Reformsequenz als Erklärungsansatz

Wie bereits ausführlich in Kapitel 2.1 diskutiert wurde, gibt es verschiedene Theorien, die – mit unterschiedlichen Begründungen – argumentieren, dass der Erfolg einer Demokratisierung, also die erfolgreiche Etablierung eines demo­kratischen Gesellschaftssystems, abhängig davon ist, in welcher Reihenfolge während der Transformation die einzelnen Reformen umgesetzt werden. Nur wenn jeweils die „richtige“ Reihenfolge der Reformen (Reformsequenz) zur Anwendung kommt – so die Theorien –, kann es zu einem Systemwechsel hin zu einer Demokratie kommen; in allen anderen Fällen scheitert die Demokratisierung und es etabliert sich erneut ein autokratisches System.

Konkret geht es bei diesen Theorien um die Frage, ob für einen erfolgreichen Systemwechsel die Wirtschaft-Reformen vor, nach oder parallel zu den Demokratie-Reformen erfolgen müssen bzw. ob bei Beginn der Demokratie-Reformen bereits eine freie Marktwirtschaft bestehen sollte oder eben gerade nicht.[55] Es können also drei Gruppen von Theorien unterschieden werden, die je genau eine der drei genannten Reformsequenzen als ideal für eine erfolgreiche Demokratisierung betrachten und die beiden anderen als hinderlich – entsprechend stehen diese drei Gruppen von Theorien im Widerspruch zu einander. Gemeinsam ist allen Theorien, dass sie die Reformsequenz als den entscheidenden Faktor für den Ausgang einer Transformation betrachten. Ausge­hend von der in Kapitel 3 dargestellten allgemeinen Transformationstheorie lässt sich dieser Einfluss der Reformsequenz auf eine Demokratisierung (theoretisch) wie folgt begründen:

Die im Zuge einer Transformation neu hervorgebrachten oder veränderten staatlichen Institutionen beeinflussen wie gesehen den Handlungsspielraum der Akteure, die Lebensbedingungen der einzelnen Bürger und die (politische) Sozialisation bzw. die informellen Institutionen stark. Veränderungen in diesen drei Aspekten wirken sich dann wiederum direkt auf den gesamten weiteren Verlauf eines Transformationsprozesses aus (vgl. Kapitel 3.3.4 und 3.3.5).[56] Es kann nun angenommen werden, dass dieser Einfluss und Wirkungszusammenhang je nach staatlicher Institution, die betroffen ist, und je nach Art der durchgeführten Reformen jeweils anders ausfallen wird. So hat beispielsweise ein neues Wahlsystem (vermutlich) eine andere Wirkung auf die Akteure, die Lebens­bedingungen der Bürger und die Sozialisation, als ein neues Preissystem. Analog dazu kann dies auch von den Wirtschaft-Reformen und Demokratie-Reformen als Ganzes gesagt werden und damit von den jeweils gesamten Reformsequenzen: Je nach Reformsequenz ist eine andere Wirkung auf den (weiteren) Verlauf einer Transformation und damit auf deren Ausgang beobachtbar.

Aus theoretischer Sicht kann also ein Zusammenhang zwischen Reformsequenz und Ergebnis einer Transformation vermutet werden. Dieser Zusammenhang lässt sich schematisch wie folgt auf den Transformationsprozess übertragen:

Abbildung 4-1: Der Zusammenhang zwischen Reformsequenz und Ergebnis einer Transformation

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4.1.2 Zusätzlicher Erklärungsansatz: die Ausgangsbedingungen

Obwohl ein kausaler Zusammenhang zwischen Reformsequenz und Ergebnis einer Demokratisierung theoretisch vermutet werden kann, so kann für eine konkrete Transformation aufgrund der sich widersprechenden Theorien trotzdem nicht eindeutig begründet werden, welche Abfolge von Reformen für eine erfolgreiche Demokratisierung am zielführendsten sind. Und auch die Empirie lässt diesbezüglich keine präzise Schlüsse zu – im Gegenteil (vgl. Kapitel 2.1): Etliche Fallbeispiele zeigen nämlich, dass alle drei Reformsequenzen grundsätz­lich zu einer erfolgreichen Demokratisierung führen können, aber durchaus auch scheitern können. Das bedeutet nun aber nichts anderes, als dass die Reformsequenz, bzw. das Bestehen oder Nichtbestehen einer freien Marktwirt­schaft, für sich alleine nicht den Erfolg oder Misserfolg einer Demokratisierung erklären kann. Dies schliesst selbstverständlich nicht aus, dass die Reform­sequenzen einen bedeutenden Einfluss auf die Transformationsprozesse haben; beim jetzigen Forschungsstand muss aber sowohl aus theoretischer wie auch empirischer Sicht vermutet werden, dass die Reformsequenz keine hinreichende Bedingung[57] für den Erfolg einer Demokratisierung ist und folglich weitere Faktoren für den Ausgang einer Transformation relevant sein müssen.

Ein möglicher zusätzlicher Erklärungsfaktor lässt sich aus den Transformations­theorien ableiten. Und zwar werden Transformationen – von Beginn weg – massgeblich durch die Handlungen der verschiedenen beteiligten Akteure geprägt (Merkel et al. 1996: 18; Lipset 1994: 18; vgl. Merkel und Puhle 1999: 239; Kraus 1996: 277-278, 280; Bos 1994: 91-94; Sandschneider 1994: 35; Elster 1993: 213-214), insbesondere „[d]ie Entscheidungen über die Struktur politischer Institutionen wird von politischen Kräften getroffen“ (Rüb 1996: 49, vgl. 49-50)[58]. Dabei ist entscheidend, welche Akteure tatsächlich an diesem Prozess beteiligt sind, und wie viel Macht und Einfluss die einzelnen Akteure haben. Denn je nach Disposition aus Akteuren und Machtverteilung werden unterschiedliche Reformen mit unterschiedlichem Erfolg durchgeführt, was wie gesehen wiederum eine unterschiedliche Wirkung auf den weiteren Verlauf eines Transformations­prozesses erwarten lässt (vgl. Acemoglu und Robinson 2006: XIV; Peters 2001: 33, 54-57; Merkel 1996b: 106; Bos 1994: 91-94).[59]

Die oben angesprochene Machtverteilung zwischen den Akteuren bzw. den Spielraum, den die einzelnen Akteure haben, widerspiegelt sich in den sozio­strukturellen und politisch-institutionellen Gegebenheiten bzw. wird von diesen festgelegt (Schneider 2009: u.a. 4; Merkel und Puhle 1999: 239; Merkel et al. 1996: 18; Karl und Schmitter 1991: 271-272; vgl. Bertelsmann Stiftung 2008: 33; Inglehart und Welzel 2005: 159-160; Vanhanen 2003: 89-100; Vanhanen 1997: 59-60): „Societal characteristics shape different politically relevant collective actors, their relative size, their rights, resources, and needs, and their position in relation to one another“ (Schneider 2009: 4). „This is because societal features define who the relevant actors are (different ethnic groups, social classes, etc.), how intensive the differences between diverging interests are, and what kind of cognitive and practical resources for reaching a consensus are available to actors“ (Schneider 2009: 17). Auch Karl und Schmitter (1991: 272) weisen auf die Bedeutung hin, die Strukturen und Institutionen auf den Handlungsspielraum der Akteure haben: „It is merely to claim that historically-created structures may constitute, confining conditions‘ that restrict (or in some cases enhance) the choices available. In other words, they may determine the range of options available to decision-makers and even predispose them to choose a specific option.“ Die bestehenden Institutionen und Strukturen zeigen also die Machtverhältnisse und die Handlungsspielräume der beteiligten Akteure einer Transformation auf.

Die beteiligten Akteure und die bestehenden Institutionen und Strukturen – sie können zusammen als die Ausgangsbedingungen einer Transformation bezeichnet werden – scheinen gemäss obigen Ausführungen einen grossen Einfluss auf den Verlauf und Ausgang einer Transformation zu haben. Entsprechend kann angenommen werden, dass diese Ausgangsbedingungen aufgrund ihrer Bedeutung für die Transformation der erwähnte zusätzliche Erklärungsfaktor sind.

Dieser Annahme widersprechen allerdings verschiedene Autoren, die die Ausgangsbedingungen vielmehr als Faktoren ansehen, die allenfalls die Wahrscheinlichkeit für den Erfolg einer Demokratisierung beeinflussen,[60] die aber keinesfalls „preconditions“ sind, „without which democratization cannot advance significantly“ (Carothers 2007a: 24; vgl. Lipset 1994: 17).[61] Vielmehr werden bei diesen Autoren die Ausgangsbedingungen betrachtet als „core facilitators or nonfacilitators […] making democratization harder or easier, and not either certain or impossible“ (Carothers 2007a: 24). Als Beweis für diese Argumentation werden Beispiele aufgeführt, in denen Demokratien trotz ungünstiger Ausgangs­bedingungen erfolgreich etabliert werden konnten bzw. bestehen konnten, z.B. Indien trotz seiner Armut, Norwegen trotz „highly concentrated sources of national wealth“, die Schweiz trotz kultureller Fragmentiertheit, die Mongolei trotz Fehlen historischer Erfahrungen mit Demokratie und Costa Rica trotz autokratischer Nachbarländern (Carothers 2007a: 24-25).[62] Ob dem tatsächlich so ist, soll die vorliegende Untersuchung zeigen; zumindest aus theoretischer Sicht kann aber wie gesehen angenommen werden, dass es sich bei den Ausgangsbedingungen um wichtige Einfluss- bzw. Erklärungsfaktoren von Transformationen handelt.[63]

Entsprechend kann mit den Ausgangsbedingungen – so die Vermutung – auch erklärt werden, warum eine Transformation mit einer ganz bestimmten Reformsequenz in einem Fall zu einer erfolgreichen Demokratisierung führt, während die Demokratisierung in einem anderen Fall trotz gleicher Reform­sequenz scheitert. Und zwar werden die Reformen in den zwei Fällen wegen den unterschiedlichen Ausgangsbedingungen unterschiedlich umgesetzt (resp. evtl. gar nicht erst umgesetzt) und konsolidiert; entsprechend entfalten sie auch eine unterschiedliche Wirkung auf den weiteren Transformationsprozess – mit dem Effekt, dass sich im einen Fall ein neues demokratisches System etablieren kann, während dies im anderen Fall nicht möglich ist. Es wird somit behauptet, dass für eine erfolgreiche Demokratisierung bestimmte Ausgangsbedingungen gegeben sein müssen, wobei sich diese je nach Reformsequenz unterscheiden, da aufgrund der unterschiedlichen Abfolgen der einzelnen Reformen sich auch die Wirkungen der Ausgangsbedingungen unterscheiden müssen (vgl. Bertelsmann Stiftung 2006b: 80-81; Bertelsmann Stiftung 2008: 21; Merkel und Puhle 1999: 130; Merkel 1999: 24-25; Müller 1999: 8, 10; Balcerowicz 1997: 155; Merkel 1996b: 106; Fischer und Gelb 1991: 101).

Aufgrund der Annahme, die Wirkungen sowohl der Ausgangsbedingungen als auch der Reformen (bzw. der Reformsequenz) fallen je nach deren Ausprägung bzw. Art unterschiedlich aus, und aufgrund der empirischen Erkenntnisse, dass, erstens, Demokratisierungen mit der gleichen Reformsequenz nicht zwingend immer zum gleichen Ergebnis führen müssen, und zweitens, dass Demokrati­sierungen mit verschiedenen Reformsequenzen je erfolgreich verlaufen können, kann folgende Vermutung aufgestellt werden:[64] Der Erfolg einer Demokratisierung hängt von der Kombination aus den bestehenden Ausgangsbedingungen und der jeweils verfolgten Reformsequenz ab, bzw. der Erfolg einer bestimmten Reform­sequenz ist davon abhängig, welche Ausgangsbedingungen bestehen (vgl. Berman 2007a: 28; Kraus 1996: 281).[65]

Dieser Kausalzusammenhang aus Ausgangsbedingungen, Reformsequenz und Ergebnis einer Demokratisierung kann nun wie folgt ins allgemeine Modell einer Transformation integriert werden:

Abbildung 4-2: Der Zusammenhang zwischen Ausgangsbedingungen, Reformsequenz und Ergebnis einer Transformation

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Mit dieser Forschungsidee bzw. mit diesem zusätzlichen Erklärungsfaktor sollte nun die in Kapitel 2.2 formulierte Forschungsfrage nach der idealen Reihenfolge der Reformen für eine erfolgreiche Demokratisierung beantwortet werden können: Demnach gibt es nicht per se eine ideale Reformsequenz für alle Demo­kratisierungen, sondern diese ist abhängig davon, welche Ausgangsbedingungen bestehen. Je nach Ausgangsbedingungen ist also eine andere Reformsequenz ideal für die erfolgreiche Etablierung eines demokratischen Systems.

Dieser Zusammenhang zwischen den Ausgangsbedingungen, der Reformsequenz und dem Ergebnis einer Transformation soll im Folgenden anhand eines Beispiels mit vier verschiedenen Transformationen (Fällen) nochmals erklärt werden:

Abbildung 4-3: Zusammenhang zwischen Ausgangsbedingungen, Reformsequenz und Ergebnis einer Transformation, dargestellt an vier fiktiven Fällen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie die vier fiktiven Beispiele in Abbildung 4-3 zeigen, ist der Erfolg einer Demokratisierung von der Kombination aus Ausgangsbedingungen und der Reformsequenz abhängig. Für alle Reformsequenzen, also Abfolgen der Demokratie-Reformen und Wirtschaft-Reformen,[66] ist – bei den entsprechend idealen Ausgangsbedingungen – eine erfolgreiche Demokratisierung möglich (Fälle 1 und 2). Je nach Reformsequenz unterscheiden sich allerdings die für eine erfolgreiche Demokratisierung nötigen Ausgangsbedingungen (Ausgangsbe­dingungen 1 bis 3 bzw. Ausgangsbedingungen 4 bis 6). Entsprechen die Aus­gangsbedingungen hingegen nicht dieser idealen Zusammensetzung in Bezug auf eine bestimmte Reformsequenz bzw. sind die nötigen Ausgangsbedingungen nicht gegeben, so ist eine erfolgreiche Demokratisierung nicht möglich (Fälle 3 und 4). Somit wären Fälle, die erfolgreich demokratisiert wurden, mit einer anderen Reformsequenz und bei gleichbleibenden Ausgangsbedingungen oder mit anderen Ausgangsbedingungen und bei gleicher Reformsequenz nicht erfolgreich verlaufen.[67] Fälle, deren Demokratisierungen scheiterten, hätten mit einer Sequenz, die den Ausgangsbedingungen entsprochen hätte, wiederum erfolgreich demokratisiert werden können.[68] Weder eine bestimmte Reformsequenz noch eine bestimmte Ausgangsbedingung können alleine, also ohne entsprechende Ausgangsbedingungen resp. entsprechende Reform­sequenz, zu einer erfolgreichen Demokratisierung führen.[69]

4.2 Forschungsmodell

4.2.1 Von der Forschungsidee zum Forschungsmodell

Die in Kapitel 4.1.2 dargestellte Forschungsidee, also der theoretisch begründete Zusammenhang zwischen Ausgangsbedingungen, Reformsequenz und Ergebnis einer Demokratisierung, soll nun in ein konkretes Forschungsmodell überführt werden. Dieses Modell muss dabei so aufgebaut sein, dass damit reale Fälle von Transformationen auf obigen Zusammenhang hin untersucht werden können und hierbei die eingangs gestellt Forschungsfrage beantwortet werden kann, welches die ideale Reformsequenz in einer Demokratisierung ist, bzw. ob eine freie Marktwirtschaft vor oder nach den Demokratie-Reformen etabliert werden sollte. Zu diesem Zweck werden in einem ersten Schritt verschiedene Fallbeispiele[70] analysiert und der Forschungsidee, wie sie insbesondere in Abbildung 4-2 dar­gestellt ist, gegenübergestellt. Erkenntnisse aus diesem Vergleich werden dann für die Ausarbeitung des eigentlichen Forschungsmodells verwendet.

a) Spezifische Form der Demokratie-Reformen

Die Analyse der Fallbeispiele und auch die bisherigen Erfahrungen aus der Transformationsforschung zeigen, dass in vielen Transformationen die Institutio­nalisierung der Demokratie-Reformen primär in Form einer Inkraftsetzung einer neuen (demokratischen) Verfassung oder einer Wiederinkraftsetzung einer bestehenden (demokratischen) Verfassung erfolgt (z.B. Südkorea bzw. Argentinien). In aller Regel ist eine Verfassung nämlich „die rechtliche Grund­ordnung des Staates“ (Haller und Kölz 1999: 95, Betonung geändert), d.h. in ihr sind alle jene staatlichen Institutionen „aufgezählt“, die charakteristisch sind für den jeweiligen Typ des Gesellschaftssystems (vgl. Mueller 2003: 76-78) (vgl. Kapitel 3.2.1). Wird entsprechend eine Verfassung verändert oder gar komplett durch eine neue ersetzt, so ist das nichts anderes als die Veränderung bestehender resp. die Etablierung neuer staatlicher Institutionen, was gemäss Kapitel 3.3.4 der Transformationsphase Institutionalisierung entspricht.[71] Werden mit einer solchen Verfassungsänderung staatliche Institutionen einer Demokratie geschaffen, entspricht dies der Institutionalisierung der Demokratie-Reformen. Somit kann gesagt werden, dass in vielen Transformationsprozessen die Institutio­nalisierung der Demokratie-Reformen (bzw. ein wesentlicher Teil davon)[72] in Form der Inkraftsetzung einer neuen Verfassung erfolgt, sofern diese Verfassung – logischerweise – diese Demokratie-Reformen umfasst.[73]

b) Unterschiedliche Umsetzung der Wirtschaft-Reformen

Bezüglich der Wirtschaft-Reformen hat die Fallanalyse wiederum gezeigt, dass diese je nach Transformation in sehr unterschiedlicher Form erfolgen können: Sie können in relativ kurzer Zeit umgesetzt werden (wie dies z.B. in Chile und in der Mongolei geschah) oder aber schrittweise über mehrere Jahrzehnte (wie z.B. in Argentinien), wobei dies wie gesehen vor, während oder nach den Demokratie-Reformen geschehen kann. Auch ist es möglich, dass alle Wirtschaft-Reformen (lange) vor der eigentlichen Transformation realisiert wurden, dass also bei Beginn der Transformation bzw. der Demokratie-Reformen bereits eine freie Markt­wirtschaft besteht (beispielsweise in Uruguay).[74] Andere Beispiele (u.a. Ungarn[75] ) zeigen wiederum Mischformen, d.h. ein Teil der Wirtschaft-Reformen ist bei Beginn der Transformation bereits umgesetzt, während der andere Teil während der Transformation erst noch umgesetzt werden muss.[76]

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Wirtschaft-Reformen in sehr unterschiedlichen Formen bzw. zu unterschiedlichen Zeitpunkten bezüglich der Demokratie-Reformen erfolgen können, wobei diese in Form des Inkrafttretens einer neuen Verfassung erfolgen. In Abbildung 4-4 sind diese verschiedenen Möglichkeiten grobschematisch dargestellt:

Abbildung 4-4: Die Umsetzung der Wirtschaft-Reformen in Bezug auf die Umsetzung der Demokratie-Reformen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das in Abbildung 4-4 mit t2 beschriftete Dreieck markiert den Zeitpunkt innerhalb einer Transformation, in dem die Institutionalisierung der Demokratie-Reformen begonnen wird, also eine neue Verfassung in Kraft tritt. Anschliessend folgt die Konsolidierung dieser neuen Institutionen. Die Institutionalisierung und Konsolidierung der Wirtschaft-Reformen erfolgen wiederum vor oder nach diesem Zeitpunkt t2, also vor oder nach dem Inkrafttreten einer neuen Verfassung, oder aber aufgeteilt auf zwei „Etappen“.[77] Womit implizit auch gesagt wird, dass die Reformsequenz, in der die Demokratie-Reformen und die Wirtschaft-Reformen parallel erfolgen, in diesem Modell nicht vorkommen kann, da die Umsetzung der Wirtschaft-Reformen über eine bedeutend längere Zeitstrecke erfolgt, als dies bei der Institutionalisierung der Demokratie-Reformen, d.h. bei der Inkraftsetzung einer neuen Verfassung der Fall ist.

Je nach dem wie umfassend bereits vor dem Zeitpunkt t2, also vor Beginn der Institutionalisierung der Demokratie-Reformen, die Wirtschaft-Reformen realisiert wurden, präsentiert sich logischerweise im Zeitpunkt t2 das Wirtschaftssystem mehr oder weniger „marktwirtschaftlich“ (vgl. Abbildung 4-4): In den beiden Extremfällen besteht bei Inkrafttreten einer neuen Verfassung entweder bereits eine vollständig freie Marktwirtschaft, was bedeutet, dass alle Wirtschaft-Reformen institutionalisiert und konsolidiert wurden (Fall 1), oder aber es besteht eine komplett staatlich kontrollierte Planwirtschaft, d.h. es wurden keine der Wirtschaft-Reformen auch nur im Ansatz umgesetzt (Fall 3).

Wie gesehen zeigen die Fallbeispiele, dass bei Fällen, in denen bereits Wirtschaft-Reformen vor dem Zeitpunkt t2 umgesetzt wurden, nicht verallgemeinernd gesagt werden kann, wann bzw. in welcher Transformationsphase dies geschehen ist. Häufig wurden solche Reformen ganz oder teilweise während einer früheren, unterdessen aber abgeschlossenen Transformation durchgeführt (beispielsweise in Ghana). In anderen Fällen geschah dies wiederum im Zuge der gleichen Transformation, wie die Demokratie-Reformen umgesetzt wurden (z.B. in Armenien und Guayana). Die Übergänge zwischen diesen Varianten sind hierbei fliessend und es kommen oft auch Kombinationen aus diesen Varianten vor. Entsprechend kann nicht generell gesagt werden, wieviel und welche Phasen zwischen einer (ersten) Umsetzung der Wirtschaft-Reformen und der Inkraft­setzung eine neuen Verfassung vorkommen (vgl. Abbildung 4-4).

c) Bestimmung der Reformsequenz

Für die Bestimmung der Art der Reformsequenz haben obige Beobachtungen eine wichtige Implikation: Da die Wirtschaft-Reformen in vielen, zeitlich voneinander getrennten Etappen erfolgen können, diese Etappen zudem in unterschiedlichen Transformationsprozessen vorkommen können und entsprechend sich gesamthaft die Wirtschaft-Reformen bis zur effektiven Etablierung einer freien Marktwirtschaft über einen sehr langen Zeitraum hinziehen können, ist eine Bestimmung der Art der Reformsequenz auf der Grundlage dieser Informationen sehr schwierig und zeitaufwendig. Wie gesehen kann aber von der Ausgestaltung des Wirtschafts­systems zum Zeitpunkt t2 (Inkrafttreten einer neuen Verfassung) abgeleitet werden, wie umfangreich die in der Vergangenheit erfolgten Wirtschaft-Reformen waren – unabhängig von der Anzahl Etappen und Transformationen und der Gesamtdauer. Je mehr nämlich das Wirtschaftssystem in Zeitpunkt t2 einer freien Marktwirtschaft entspricht, desto umfangreicher waren die bisherigen Wirtschaft-Reformen und umgekehrt. Folglich kann vom Zustand des Wirtschaftssystems auch die Reformsequenz abgeleitet werden: Ist das Wirtschaftssystem in Zeitpunkt t2 eher eine freie Marktwirtschaft denn eine staatlich kontrollierte Planwirtschaft, so erfolgte der grössere Teil der Wirtschaft-Reformen vor den Demokratie-Reformen, was der Reformsequenz Wirtschaft entspricht (Wirtschaft-Reformen vor Demokratie-Reformen). Von einer Reformsequenz Demokratie kann hingegen gesprochen werden, wenn das Wirtschaftssystem in Zeitpunkt t2 (in der Tendenz) eine staatlich kontrollierte Planwirtschaft ist und somit die Wirtschaft-Reformen (mehrheitlich) nach den Demokratie-Reformen umgesetzt werden. Für die Bestimmung der Art der Reformsequenz kann also die Ausgestaltung des Wirtschaftssystems in Zeitpunkt t2 verwendet werden.

d) Zeitliche Positionierung der Ausgangsbedingungen

Dass die Wirtschaft-Reformen oft in mehreren Etappen, in verschiedenen Trans­formationsprozessen und über eine längere Zeitspanne hinweg erfolgen, ist auch für die zeitliche Positionierung der Ausgangsbedingungen von Relevanz. In der bisherigen Diskussion wurde nämlich implizit angenommen (vgl. z.B. Abbildung 4-3), dass diese zeitlich gesehen kurz vor Beginn der Reformsequenz bzw. der Institutionalisierung zu positionieren sind. Diese vermeintliche Kongruenz zwischen Beginn der Reformsequenz und Beginn der Institutionalisierung entspricht nun wie gesehen aber nicht immer der Realität, denn teilweise erfolgen erste Wirtschaft-Reformen – und damit der Start der Reformsequenz – bereits viel früher als der aktuelle Transformationsprozess bzw. dessen Institutionalisierungs­phase. Aus Sicht der Forschungsidee, die einen kausalen Zusammenhang zwischen den Ausgangsbedingungen und Reformsequenz und dem Ausgang einer Transformation postuliert, spielt der Beginn der Institutionalisierung an sich keine Rolle und es ist einzig der Beginn der Reformsequenz von Relevanz (dies zeigt sich auch sehr deutlich bei der Interpretation der Resultate in Kapitel 7.1). Somit ist der Zeitpunkt der Ausgangsbedingungen klar in zeitlicher Relation zur Reformsequenz zu setzten und nicht zur Institutionalisierung.

Allerdings können wie gesehen der Beginn der Wirtschaft-Reformen und damit der Beginn einer Reformsequenz sehr weit in der Vergangenheit liegen, woraus sich eine relativ lange Zeitspanne zwischen Ausgangsbedingungen und Ende einer Transformation ergibt. Entsprechend gross dürfte die Zahl „intervenierender Variablen“ sein, was den in der Forschungsidee postulierten Einfluss der Ausgangsbedingungen auf den Erfolg einer Demokratisierung stark relativiert. Es ist deshalb sinnvoll, den Zeitpunkt der Ausgangsbedingungen zeitlich näher beim Ende des Transformationsprozesses anzusiedeln – ohne dabei aber die in der Forschungsidee genannte Kausalität zu Reformsequenz und Ergebnis einer Demokratisierung in Frage zu stellen. Diese zwei unterschiedlichen Bedingungen können erfüllt werden, wenn als Zeitpunkt der Ausgangsbedingungen der Beginn der Demokratie-Reformen angenommen wird:

– Der zeitliche Abstand zwischen Beginn der Demokratie-Reformen und Ende einer Transformation ist verhältnismässig klein.
– Dadurch, dass im gleichen Zeitpunkt sowohl die Reformsequenz (über die Ausgestaltung des Wirtschaftssystems) als auch die Ausgangsbedingungen bestimmt werden, stehen die Ausgangsbedingungen weiterhin in einem klaren zeitlichen Verhältnis zur Reformsequenz (vor Beginn der Demokratie-Reformen). Entsprechend kann ein unkontrollierter Einfluss der Reform­sequenz auf die Ausgangsbedingungen (und umgekehrt) und damit eine Verfälschung der vermuteten Kausalität zwischen den Ausgangsbedingungen und Reformsequenz und dem Ergebnis einer Transformation ausgeschlossen werden.

Der Bezugspunkt der Ausgangsbedingungen innerhalb der Reformsequenz ist somit der Beginn der Demokratie-Reformen (Zeitpunkt t2). Um die Datenerhebung zu den Ausgangsbedingungen und zur Ausgestaltung des Wirtschaftssystems bzw. Reformsequenz trotzdem klar vom Beginn der Demokratie-Reformen unterscheiden zu können und damit auch zu betonen, dass inhaltlich bzw. kausal zwischen den beiden kein Bezug besteht, soll hierfür ein eigener Zeitpunkt t1 definiert werde. Dieser Zeitpunkt t1 liegt zeitlich unmittelbar vor dem Zeitpunkt t2 (vgl. Abbildung 4-5).

Die verschiedenen, hier beschriebenen Erkenntnisse aus der Fallanalyse können nun mit der Forschungsidee kombiniert und so das Forschungsmodell aufgestellt werden.

4.2.2 Forschungsmodell

Die im vorhergehenden Kapitel hergeleiteten Implikationen für das Forschungsmodell, die sich aus der Konkretisierung der Forschungsidee aufgrund von Fallanalysen ergeben, können wie folgt zusammengefasst werden, wodurch das in dieser Untersuchung zur Anwendung kommende Forschungsmodell konkret beschrieben wird (vgl. Abbildung 4-5):

– Die Demokratie-Reformen erfolgen in Form einer Inkraftsetzung einer neuen Verfassung und deren anschliessenden Konsolidierung; damit ist explizit auch eine Wiederinkraftsetzung einer bereits bestehenden Verfassung gemeint. Transformationen, in denen dies nicht der Fall ist (z.B. Mexiko), werden entsprechend auch nicht in der Fallauswahl mitberücksichtigt (vgl. Kapitel 5.4). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens einer neuen Verfassung wird mit t2 bezeichnet.
– Die Art der Reformsequenz wird über die Ausgestaltung des Wirtschafts­systems zum Zeitpunkt kurz vor Beginn der Demokratie-Reformen ermittelt (Zeitpunkt t1): Besteht zu diesem Zeitpunkt mehrheitlich oder vollständig eine freie Marktwirtschaft, handelt es sich um die Reformsequenz Wirtschaft (Wirtschaft-Reformen vor Demokratie-Reformen). Besteht hingegen mehrheit­lich oder vollständig eine staatlich kontrollierte Planwirtschaft, handelt es sich um die Reformsequenz Demokratie (Demokratie-Reformen vor Wirtschaft-Reformen).

Über die jeweilige Ausgestaltung des Wirtschaftssystems lassen sich somit alle Fälle eindeutig der Reformsequenz Demokratie oder der Reformsequenz Wirtschaft zuweisen. Eine Reformsequenz parallel (Demokratie-Reformen und Wirtschaft-Reformen erfolgen zeitlich parallel) kommt somit bei Transformatio­nen, bei denen die Demokratie-Reformen in Form einer Inkraftsetzung einer neuen Verfassung erfolgen, nicht vor.

– Die Ausgangsbedingungen werden – gleich wie die Ausgestaltung des Wirtschaftssystems – zum Zeitpunkt kurz vor Beginn der Demokratie-Reformen ermittelt (Zeitpunkt t1). Damit bezieht sich die Erklärungskraft der Ausgangsbedingungen im Gegensatz zur Forschungsidee nicht mehr zwingend auf den gesamten Reformprozess, sondern („nur“) auf den Teil der Transformation ab Inkrafttreten einer neuen Verfassung bzw. ab Beginn der Demokratie-Reformen. Die Forschungsidee, dass die Ausgangsbedingungen in Kombination mit der Reformsequenz, bzw. der Ausgestaltung des Wirtschaftssystems, einen Einfluss auf den Ausgang einer Transformation haben, behält aber weiterhin ihre Gültigkeit.

Aufbauend auf der Forschungsidee kann das Forschungsmodell graphisch nun wie folgt dargestellt werden:

Abbildung 4-5: Das Forschungsmodell in der Übersicht

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Basierend auf diesem Modell kann nun mittels einer Querschnittsanalyse ver­schiedener Transformationen bzw. Fälle der postulierte Zusammenhang zwischen Ausgangsbedingungen, Reformsequenz und Erfolg einer Demokratisierung untersucht werden:

– Was sind die notwendigen und hinreichenden Ausgangsbedingungen für eine erfolgreiche Demokratisierung, wenn bei Inkrafttreten einer neuen Verfassung eine Planwirtschaft besteht, bzw. wenn es sich um eine Reformsequenz Demokratie handelt?
– Was sind die notwendigen und hinreichenden Ausgangsbedingungen für eine erfolgreiche Demokratisierung, wenn bei Inkrafttreten einer neuen Verfassung eine freie Marktwirtschaft besteht, bzw. wenn es sich um eine Reformsequenz Wirtschaft handelt?
– Unterscheiden sich die notwendigen und hinreichenden Ausgangsbe­dingungen dieser zwei Sequenzen und liefern damit die Erklärung dafür, warum in spezifischen Transformationsfällen die eine oder die andere Reform­sequenz zu einer erfolgreichen Demokratisierung führt?

Sofern die Ergebnisse der Untersuchung tatsächlich zeigen sollten, dass für eine erfolgreiche Demokratisierung eine spezifische Kombination aus Ausgangsbe­dingungen und Reformsequenz relevant ist und somit die Forschungsfrage demgemäss beantwortet werden kann,[78] so können davon auch folgende Empfehlungen abgeleitet werden: Von einem konkreten autokratischen Land kann ausgehend von dessen spezifischen Ausgangsbedingungen und dessen Ausprägung des Wirtschaftssystems gesagt werden, ob und welche der beiden Reformsequenzen eher zu einer erfolgreichen Demokratisierung führen, bzw. ob es im Hinblick auf den Erfolg der Demokratisierung sinnvoll ist, unmittelbar die Demokratie-Reformen umzusetzen, oder aber zuerst (weitere) Wirtschaft-Reformen durchzuführen.

4.3 Die einzelnen Elemente des Forschungsmodells im Detail

In den folgenden Kapiteln werden die verschiedenen Elemente des Forschungs­modells gemäss Abbildung 4-5 im Detail beschrieben.

4.3.1 Ausgangsbedingungen (die Conditions)

a) Conditions

Gemäss Forschungsmodell entsprechen die Ausgangsbedingungen den Akteuren, Institutionen und Strukturen, die einen Einfluss auf den Ausgang bzw. den Erfolg einer Demokratisierung haben (vgl. Kapitel 4.1.2). Sie sind in dieser Untersuchung die „unabhängigen Variablen“ bzw. die Conditions.[79] Diese können wie folgt charakterisiert werden:

– Sie sind Akteure, staatliche, nicht-staatliche und informelle Institutionen sowie Strukturen.[80] [81]
– Sie beschreiben einen Zustand kurz bevor die Demokratie-Reformen umgesetzt werden, also kurz vor Inkrafttreten einer neuen Verfassung.
– Sie sind notwendige und/oder hinreichende Bedingungen für den Erfolg einer Demokratisierung einer ganz bestimmten Reformsequenz[82], indem sie die an der Transformation beteiligten Akteure und deren Machtverhältnisse abbilden.[83] Entsprechend kann nicht mit einer erfolgreichen Demokratisierung gerechnet werden, falls die nötigen Conditions bezüglich einer ganz be­stimmten Reformsequenz nicht gegeben bzw. abwesend sind.[84]
– Sie können auch „negativ“ sein, d.h. die Abwesenheit des entsprechenden Merkmals ist eine notwendige und/oder hinreichende Bedingung für den Erfolg einer Reformsequenz (z.B. die Abwesenheit grösserer Konflikte innerhalb der Gesellschaft) – wobei dies letztendlich eine Frage des Vorzeichens bzw. der genauen Definition der Conditions ist.
– Sie stehen in einer komplexen Kausalbeziehung zu den Ergebnissen einer Demokratisierung einer bestimmten Reformsequenz („“) (Schneider 2009: 57, vgl. 59-60; vgl. Berg-Schlosser et al. 2009: 8, 9; Schneider und Wagemann 2007: 21; Wagemann und Schneider 2007: 13; Ragin 1987: 23-26, 26-27):
– C: Es können nicht nur einzelne Conditions eine notwendige oder hinreichende Bedingung für den Erfolg einer Reformsequenz sein, sondern auch die Kombination aus mehreren Conditions zusammen (Schneider 2009: 57; vgl. Berg-Schlosser et al. 2009: 8, 9).[85]
– Equifinality: Es können pro Reformsequenz verschiedene Conditions und Kombinationen von Conditions notwendige oder hinreichende Bedingungen für deren Erfolg sein; es gibt nicht zwingend nur einen bestimmten Pfad hin zu Demokratie (Schneider 2009: 57; vgl. Berg-Schlosser et al. 2009: 8, 9).[86]
– Multifinality: Eine einzelne Condition kann je nach Kombination mit anderen Conditions eine unterschiedliche Wirkung auf das Ergebnis einer Reformsequenz haben, d.h. in einem Fall zu einer erfolgreichen Demokratisierung führen, im anderen Fall zu einer gescheiterten Demokratisierung (vgl. Berg-Schlosser et al. 2009: 9).[87]
– Asymmetry: Die Gegenstücke der notwendigen und hinreichenden Conditions und Kombinationen von Conditions einer erfolgreichen Reformsequenz sind nicht (zwingend) die notwendigen und hinreichenden Bedingungen für die gescheiterte Reformsequenz (Schneider 2009: 57; vgl. Berg-Schlosser et al. 2009: 8, 9).

b) Bedingungen der Demokratisierung

Von den Ausgangsbedingungen bzw. den Conditions sind die sogenannten Bedingungen der Demokratisierung klar zu unterscheiden. Die Bedingungen der Demokratisierung können hierbei wie folgt definiert werden:

– Wie die Conditions so sind auch die Bedingungen der Demokratisierung Akteure, staatliche, nicht-staatliche und informelle Institutionen sowie Strukturen.
– Ebenfalls beschreiben sie in der Regel einen Zustand kurz bevor die Demokratie-Reformen umgesetzt werden, also kurz vor Inkrafttreten einer neuen Verfassung.
– Im Unterschied zu den Conditions ist der Einfluss von Bedingungen der Demokratisierung auf den Erfolg einer Demokratisierung bei allen Trans­formationen gleichermassen relevant – unabhängig von der entsprechenden Reformsequenz (vgl. Vanhanen 1997: 21-22). Entsprechend besteht hier auch keine komplexe Kausalbeziehung.

Bedingungen der Demokratisierung werden in der Fallauswahl als Kriterien mitberücksichtigt (vgl. Kapitel 5.4.1), damit sich diesbezüglich alle Fälle ähnlich sind und die Kausalbeziehung zwischen Conditions, Reformsequenz und Ergebnis einer Demokratisierung nicht verzerrt wird (vgl. Kapitel 5.1.3).

c) Weitere Abgrenzungen gegenüber Begriffen der Transformationsforschung

Um obige Beschreibungen noch zu konkretisieren und allfällige Fehlinterpreta­tionen auszuschliessen, soll der Begriff Condition (und der Begriff Bedingungen der Demokratisierung) definitorisch klar von den folgenden Begriffen der Transfor­mationsforschung abgegrenzt werden:[88]

– Unterscheidungskriterien des Systemtyps:

Jene Elemente, deren Ausprägung den Typ eines Systems bestimmen, also die Herrschaftskriterien gemäss Kapitel 3.2.1.

– Bedingungen für die Destabilisierung:

Faktoren, die für die Destabilisierung eines (politischen) Systems notwendig oder hinreichend sind.[89] Sie sind somit relevant in der Transformationsphase Destabilisierung des Systems (p1) und spielen entsprechend in dieser Unter­suchung keine (direkte) Rolle.

– Bedingungen für das Bestehen einer Demokratie:

Faktoren, die für das längerfristige Bestehen von bereits stabilen Demokratien notwendig oder hinreichend sind.[90] Sie sind somit relevant in der Trans­formationsphase langfristiges Bestehen des Gesellschaftssystems (p5) und werden somit in dieser Untersuchung nicht speziell berücksichtigt.

– Folgen von Demokratie:

Resultieren aufgrund des Bestehens bzw. Funktionierens einer Demokratie.[91] Diese Unterscheidung ist insbesondere wichtig bei der Klärung von Kausali­täten zwischen Bedingungen und Ergebnisse resp. Folgen[92] und wird somit bei der Begründung der Wahl der Conditions mitberücksichtigt (vgl. Kapitel 4.4).

4.3.2 Reformsequenzen

a) Reformsequenzen: zeitliche Abfolge von Demokratie-Reformen und Wirtschaft-Reformen

Ein weiteres zentrales Element des Forschungsmodells sind die Reformsequen­zen; wie die Conditions habe auch sie einen Einfluss auf das Ergebnis einer Demokratisierung und stellen demnach einen sogenannten Bedingungsfaktor im Modell dar (vgl. Kapitel 5.1.1). Wie gesehen kann eine Reformsequenz als eine bestimmte zeitliche Abfolge der Demokratie-Reformen und Wirtschaft-Reformen bezeichnet werden (vgl. Kapitel 3.3.3). In dieser Untersuchung ist dabei vor allem von Interesse, ob die Wirtschaft-Reformen vor oder nach den Demokratie-Reformen erfolgen, also ob es sich um eine Reformsequenz Wirtschaft oder eine Reformsequenz Demokratie handelt. Aus der Perspektive einer Reformsequenz können dabei alle Demokratie-Reformen zusammen und alle Wirtschaft-Reformen zusammen je als ein Reformschritt aufgefasst werden.

Wie in Kapitel 4.2.1 beschrieben lässt sich die Art der Reformsequenz davon ableiten, welches Wirtschaftssystem kurz vor Beginn der Demokratie-Reformen besteht (vgl. Abbildung 4-6): Ist das Wirtschaftssystem zu diesem Zeitpunkt eher eine freie Marktwirtschaft denn eine staatlich kontrollierte Planwirtschaft, so erfolgte der grössere Teil der Wirtschaft-Reformen vor den Demokratie-Reformen, was der Reformsequenz Wirtschaft entspricht (Fall 1). Handelt es sich beim Wirtschaftssystem hingegen eher um eine staatlich kontrollierte Planwirtschaft denn um eine freie Marktwirtschaft, sind bis anhin keine oder nur der kleinere Teil der Wirtschaft-Reformen umgesetzt worden, womit in diesen Fällen eine Reformsequenz Demokratie vorliegt (Fall 3).

Abbildung 4-6: Zusammenhang zwischen dem zeitlichen Ablauf der Reformen, der Ausgestaltung des Wirtschaftssystems und dem Typ der Reformsequenz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus obigen Formulierungen und auch aus der Abbildung 4-6 wird klar, dass es sich hierbei nicht um eine dichotome Einteilung zwischen den beiden Extremposi­tionen handelt, sondern dass auch alle zwischen diesen Extremen angesiedelten Kombinationen adäquat mitberücksichtigt werden können („stetige Variable“, Schnell et al. 1999: 124). D.h. bei Fällen, bei denen die Wirtschaft-Reformen in zwei „Etappen“ vor und nach dem Demokratie-Reformen erfolgen, wird dies gemäss dem Umfang bzw. Anteil der Wirtschaft-Reformen innerhalb der einzelnen „Etappen“ in der jeweiligen Ausgestaltung des Wirtschaftssystems entsprechend abgebildet. Analog kann auch der Typ der Reformsequenz (grundsätzlich) jeden beliebigen Wert zwischen den beiden Extremen annehmen (vgl. Fall 2 in der Abbildung 4-6). Mit dieser kontinuierlichen Einteilung kann sichergestellt werden, dass die spezifische Reihenfolge der Reformen von jeder Transformation bzw. Fall ohne Verzerrungen berücksichtigt werden kann.

Ebenfalls gilt es hier nochmals zu betonen, dass mit den Begriffen Demokratie-Reformen und Wirtschaft-Reformen grundsätzlich die Institutionalisierung und die Konsolidierung der jeweiligen Institutionen gemeint sind (wie dies in den verschie­denen Abbildungen auch explizit formuliert ist). Denn wie u.a. im Kapitel 3.3.5 über die Konsolidierungsphase gezeigt wurde, sind diese Reformen nur nachhaltig, wenn die entsprechenden Institutionen auch konsolidiert werden. Folglich ist auch eine Reformsequenz erst zu Ende, wenn die Institutionen, die aus den Demokratie-Reformen und die Wirtschaft-Reformen hervorgehen, vollständig konsolidiert sind und damit – gemäss allgemeiner Theorie eines Transformations­prozesses – wieder ein re-stabilisiertes Gesellschaftssystem besteht.

In der bisherigen Diskussion wurde jeweils nur sehr allgemein davon gesprochen, dass sich die Demokratie-Reformen auf (staatliche) Institutionen des politischen Systems beziehen würden, während die Wirtschaft-Reformen einen Bezug zu den (staatlichen) Institutionen des Wirtschaftssystems hätten. Im Folgenden soll dieser Bezug bzw. die Abgrenzung zwischen den Demokratie-Reformen und den Wirtschaft-Reformen konkretisiert werden.

b) Die zentralen staatlichen Institutionen

Gemäss Transformationstheorie bezeichnet ein Systemwechsel eine tiefgreifende Neugestaltung eines Gesellschaftssystems, d.h. eine Änderung aller oder vieler der für ein Gesellschaftssystem besonders relevanter Institutionen. Wie in Kapitel 3.2.1 gesehen betrifft dies sowohl die staatlichen Institutionen als auch die informellen und die nicht-staatlichen Institutionen. Die staatlichen Institutionen werden hierbei während der Institutionalisierungsphase „reformiert“ und geben dabei den Typ des (neuen) Gesellschaftssystems grob vor. Die Änderungen bzw. Anpassungen der informellen und nicht-staatlichen Institutionen ergeben sich wiederum im Rahmen der Konsolidierung und in Bezug auf die (neuen) staatlichen Institutionen (vgl. die Kapitel 3.3.3, 3.3.4 und 3.3.5). Wenn im Zusammenhang mit Transformationen von Reformen die Rede ist, interessieren also vorerst die Reformen an den staatlichen Institutionen.

Innerhalb der staatlichen Institutionen gibt es bezüglich Transformationsprozesse und deren Ergebnisse relevantere und weniger relevante Institutionen. Als in diesem Sinne besonders relevant können demnach solche staatliche Institutionen angeschaut werden, die sehr entscheidend auf die Gestalt des Systemtyps wirken und somit auch bezüglich des in Kapitel 4.1.1 genannten Einflusses auf den Handlungsspielraum der Akteure und den weiteren Verlauf einer Transformation sehr bedeutend sind (vgl. Offe 1994: 60-65). Zusätzlich sind solche Institutionen wegweisend für die Reformen der übrigen staatlichen Institutionen, sie können also bis zu einem gewissen Grad die Richtung für die nachfolgenden Änderungen an den staatlichen Institutionen vorgeben.[93] Institutionen, die gemäss diesen Merkmalen als relevant angesehen werden, können als die zentralen staatlichen Institutionen eines Gesellschaftssystems bezeichnet werden; sie haben entsprechend auch im Forschungsmodell eine spezielle Stellung. Im Folgenden werden die zentralen staatlichen Institutionen aufgelistet und beschrieben.

Da die zentralen staatlichen Institutionen einen wesentlichen Einfluss auf die Gestalt des Systemtyps bzw. auf den Grad an individueller Freiheit der Bürger haben, umfasst nicht jeder Systemtyp die genau gleichen zentralen staatlichen Institutionen (vgl. Kapitel 3.2.1). Folglich kann sich eine konkrete Beschreibung der zentralen staatlichen Institutionen immer nur auf einen bestimmten Systemtyp beziehen. In der vorliegenden Untersuchung interessieren primär Systemwechsel hin zu einem demokratischen Gesellschaftssystem (Demokratisierungen), weshalb im Folgenden nur die zentralen staatlichen Institutionen genannt werden, die für eine Demokratie gelten müssen.

Ausgehend von der Definition eines demokratischen Systems (vgl. Kapitel 3.2.2) können aus der Literatur all diejenigen staatlichen Institutionen ermittelt werden, die für eine Demokratie zentral im Sinne der Systemtypologisierung sind. Dieser Vorgang kann für jedes Herrschaftskriterium durchgeführt werden. Eine spezielle Stellung wird dabei dem Wirtschaftssystem eingeräumt:

Grundsätzlich wird das Wirtschaftssystem – wie alle anderen Subsysteme der Gesellschaft auch – durch sein Verhältnis zum politischen System definiert, was sich im Kriterium Herrschaftsanspruch ausdrückt (vgl. Kapitel 3.2.1). Die freie Marktwirtschaft als Wirtschaftssystem der Demokratie ist aber im Gegensatz zu den anderen Subsystemen nicht bereits durch die Institutionalisierung von Freiheitsrechten ausreichend definiert, sondern benötigt hierfür weitere zentrale staatliche Institutionen.[94] Zudem kann eine freie Marktwirtschaft wie gesehen auch in Autokratien bestehen (vgl. Kapitel 3.2.3), was bedeutet, dass sich das Wirtschaftssystem bzw. das Verhältnis zwischen politischem System und Wirtschaftssystem in diesen Fälle bei einer Demokratisierung nicht (wesentlich) zu ändern braucht (wohl aber die Verhältnisse zu allen anderen Subsystemen). Aus diesen Gründen wird das Wirtschaftssystem im Folgenden als eigenständiges Herrschaftskriterium behandelt.[95]

Es können somit die folgenden zentralen staatlichen Institutionen für eine Demokratie definiert werden:

Tabelle 4-1: Die zentralen staatlichen Institutionen[96]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

* Selbstredend sind davon natürliche Monopole ausgeschlossen (z.B. die klassischen Netzindustrien wie Telekommunikation und Eisenbahn).

Wie bereits in der Diskussion um die Ausprägungen eines demokratischen Systems angesprochen, schreibt die Definition von Demokratie nicht vor, wie die einzelnen Institutionen im Detail ausgestaltet sein müssen (z.B. ein Proporz- vs. ein Majorzwahlsystem).[97] Es geht nur darum, dass die Institutionen im Kern jeweils den oben genannten Definitionen bzw. Bedingungen entsprechen. Ein Vergleich demokratischer Regierungssysteme zeigt dann auch, dass diese sehr verschiedene Formen annehmen können, sie alle aber den demokratischen Normen und Anforderungen (mehr oder weniger) gleichermassen entsprechen, also die Freiheit und Selbst- und Mitbestimmung der einzelnen Bürger garantieren bzw. ermöglichen (vgl. Mueller 2003: 99-128, vgl. 81-89).[98]

c) Die Demokratie-Reformen und Wirtschaft-Reformen und deren zentrale staatliche Institutionen

Im vorliegenden Forschungsmodell sind die Demokratie-Reformen und die Wirtschaft-Reformen klar voneinander zu unterscheiden. Dies kann nun vereinfachend mit Hilfe der zentralen staatlichen Institutionen geschehen, indem diese auf die beiden Reformschritte aufgeteilt werden. Die Demokratie-Reformen und die Wirtschaft-Reformen können somit im Modell als die Institutionalisierung und Konsolidierung der jeweiligen zentralen staatlichen Institutionen angesehen werden; implizit sind damit aber immer auch die jeweiligen informellen und nicht-staatlichen Institutionen sowie alle übrigen staatlichen Institutionen mitgemeint.

Das Kriterium für diese Gruppierung der zentralen staatlichen Institutionen ist hierbei, ob sich diese – analog zu den Reformschritten – auf das politische System (und alle übrigen Subsysteme der Gesellschaft) beziehen oder auf das Wirtschaftssystem.[99] Es kann folgende Gruppierung und damit Definition der Reformschritte vorgenommen werden:[100]

Tabelle 4-2: Zusammensetzung der Reformschritte aus den zentralen staatlichen Institutionen gemäss den betroffenen Subsystemen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

d) Die Umsetzung einer Reform

Wie gesehen können die beiden Reformschritte als die Institutionalisierung und Konsolidierung der jeweiligen zentralen staatlichen Institutionen verstanden werden. Dies bedeutet nun aber umgekehrt auch, dass die Institutionalisierung zentraler staatlicher Institutionen und deren anschliessende Konsolidierung ein Indiz dafür sind, dass die Demokratie-Reformen bzw. Wirtschaft-Reformen umgesetzt werden. Die Institutionalisierung zentraler staatlicher Institutionen kann also in der Untersuchung als Indikator dafür verwendet werden, ob im entsprechenden Zeitpunkt mit der Umsetzung bzw. Institutionalisierung von Demokratie-Reformen oder Wirtschaft-Reformen begonnen wird – wie später noch gezeigt wird, ist dies insbesondere für die Festlegung der Messzeitpunkte der Untersuchung sehr hilfreich (vgl. die Kapitel 5.2.3 und 5.3.4). Die Umsetzung bzw. Institutionalisierung einer einzelnen zentralen staatlichen Institution kann hierbei als eine Reform bezeichnet werden.

Aus dem eingangs formulierten Zusammenhang zwischen Demokratie-Reformen und der Institutionalisierung und Konsolidierung der entsprechenden zentralen staatlichen Institutionen kann noch eine weitere Folgerung abgeleitet werden: Da gemäss Forschungsmodell die Institutionalisierung der Demokratie-Reformen in Form einer Inkraftsetzung einer neuen Verfassung erfolgt (die anschliessend konsolidiert wird), müssen in einer solchen neuen Verfassung grundsätzlich all jene zentralen staatlichen Institutionen berücksichtigt sein, die gemäss Tabelle 4-2 den Demokratie-Reformen zugeordnet werden, ansonsten kann nicht von der Umsetzung der Demokratie-Reformen gesprochen werden. Somit kann der Begriff „Inkrafttreten einer neuen Verfassung“ ebenfalls klar definiert werden (vgl. Kapitel 5.3.4).

4.3.3 Ergebnis der Transformation (der Outcome)

a) Typ eines stabilen Systems

Das Ergebnis der Transformation ist in diesem Forschungsmodell die „abhängige Variable“ bzw. der Outcome.[101] Er gibt an, welcher Systemtyp in Folge der Trans­formation entstanden ist. Hierbei ist vor allem von Interessen, ob es sich um ein demokratisches System handelt und somit die Demokratisierung erfolgreich verlief, oder aber, ob sich ein autokratisches System etabliert hat und entsprechend die Demokratisierung gescheitert ist.[102] Selbstverständlich können als Ergebnis eines Systemwechsels auch Mischformen aus diesen zwei „Extremtypen“ Demokratie und Autokratie resultieren. Es handelt sich dabei um Gesellschaftssysteme, die gleichzeitig sowohl demokratische als auch auto­kratische Elemente aufweisen, also bei den Herrschaftskriterien Ausprä­gungen demokratischer und autokratischer Systeme zeigen. Entsprechend kann der Outcome kontinuierliche Werte annehmen (wie dies in den verschiedenen Abbildungen auch grafisch dargestellt ist).

Unabhängig von der jeweiligen Ausprägung ist bei allen Systemtypen zentral, dass ihr jeweiliges System auch tatsächlich stabil ist, denn nur dann kann davon gesprochen werden, dass der Transformationsprozess tatsächlich abgeschlossen ist (vgl. Kapitel 3.3.2). Die Stabilität eines politischen Systems ist wie gesehen dann erreicht, wenn das System breite diffuse und spezifische Unterstützung erfährt. Über die Frage, wann dieser Zustand genau erreicht ist, gehen die Meinungen in der Lehre allerdings auseinander (vgl. Merkel und Puhle 1999: 135). Gemäss Merkel und Puhle (1999: 175) ist vor allem zu Beginn die Haltung bzw. der Unterstützungsgrad der Eliten sehr entscheidend für den Legitimations­zuwachs des neuen Gesellschaftssystems. Entsprechend ist „[e]in demokratisches Regime (…) hinreichend(…) konsolidiert (…), wenn alle politisch signifikanten Gruppen die zentralen politischen Institutionen des Regimes als legitim ansehen und die Spielregeln der Demokratie befolgen, die Demokratie also sozusagen ‚the only game in town‘ (Przeworski) ist“ (Merkel und Puhle 1999: 135-136; vgl. Schneider 2008: 12, 18; Hadenius und Berg-Schlosser 2004: 98; Merkel 1999: 146; Rüb 1996: 39).

Diese Definition kann nun auf alle Systemtypen übertragen werden, also auch auf autokratische Systeme (vgl. u.a. Merkel et al. 2003: 26, 27; Rüb 1996: 39; Schneider 2009: 18), wobei bei letzteren die „Unterstützung“ auch mittels Re­pression sichergestellt werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). Entsprechend kann ein System dann als konsolidiert, oder eben stabil angesehen werden, wenn die grosse Mehrheit der System-Eliten – und hier wird bewusst ein weiterer Begriff als bei Merkel und Puhle (1999: 135-136) verwendet – das (neue) System unterstützen, bzw. ihre Ablehnung wegen Repression nicht öffentlich äussern und politisch einfordern können.[103] Sobald ein System in diesem Sinne stabil ist, kann dessen Typ bzw. Ausprägung bestimmt werden; der Zeitpunkt hierzu wird mit t3 bezeichnet.

b) Verlust des staatlichen Gewaltmonopols

Nebst den Ausprägungen (stabile) Demokratie und (stabile) Autokratie gibt es beim Outcome noch eine dritte mögliche Ausprägung, die bisher noch nicht erwähnt wurde: der Verlust des staatlichen Gewaltmonopols. Damit ist gemeint, dass das staatliche Gewaltmonopol, also die Staatsgewalt im staatsrechtlich-juristischen Sinne (vgl. Haller und Kölz 1999: 10),[104] nicht (mehr) auf mindestens den überwiegenden Teil des Staatsterritoriums ausgedehnt ist, sondern sich – wenn überhaupt – auf einzelne Gebiete davon beschränkt (Bertelsmann Stiftung 2008: 80; vgl. Whitehead 2004: 34). D.h. der Staat kann seine Normen und Entscheidungen gar nicht mehr oder nur noch in einem beschränkten Gebiet durchsetzen (vgl. Fukuyama 2007: 11-13; Leininger 2005: 966); in den übrigen Gebieten besteht dann überhaupt keine zentrale (Staats-) Gewalt mehr, alle politischen und administrativen Institutionen sind verschwunden, und es herrscht Anarchie (das Recht des Stärkeren), oder aber diese „ordnende“ Funktion wird durch pseudo-staatliche Institutionen wie Warlords (Bsp. Afghanistan, Somalia), Bürgerkriegsparteien (Bsp. Afghanistan, Sudan) oder Guerilla- bzw. Terror­organisationen (Bsp. Sri Lanka, Kolumbien) ausgeübt.

Gleichgesetzt werden mit dem Verlust des staatlichen Gewaltmonopols kann auch ein Zustand, bei dem die Kontrolle über das Staatsterritorium (oder zumindest über den grösseren Teil davon) bei externen Akteuren liegt, und somit trotz des Bestehens staatlicher Strukturen, der Kontrolle des Territoriums und der Durchsetzung der Normen und Entscheidungen nicht von einem souveränen, unabhängigen Staat gesprochen werden kann (vgl. Merkel et al. 2003: 58, Merkel und Puhle 1999: 108). Damit sind militärische Besetzungen durch andere Staaten gemeint, aber auch Peacekeeping- und Peaceenforcing-Operationen.

Da die Staatsgewalt zentrales Element jedes Staates bzw. Gesellschaftssystems ist (vgl. Haller und Kölz 1999: 7) (vgl. Kapitel 3.1.2), hört mit dem Verlust derselben faktisch auch das System auf zu existieren (vgl. Fukuyama 2007: 11-13; Leininger 2005: 966).[105] Dadurch ist aber auch ein Systemwechsel oder System­wandel nicht mehr möglich: Mit dem Verlust des staatlichen Gewalt­monopols kommt also auch die Transformation zu einem Ende – unabhängig von der Phase, in der sich die Transformation in dem Moment befindet (Merkel 1999: 131-132).

Die Outcome-Ausprägung Verlust des staatlichen Gewaltmonopols kann in der Analyse gleichgesetzt werden mit der Ausprägung Autokratie, da beide System­typen als „Nicht-Demokratien“ aufgefasst bzw. zusammengefasst werden können.

4.3.4 Zusammenfassung und Ergänzung des Forschungsmodells

Aufgrund der Diskussion über die Details der einzelnen Elemente des Forschungsmodells in den vorangegangenen Kapiteln kann dieses nun noch weiter präzisiert werden: Die Ausgangsbedingungen entsprechen den „unab­hängigen Variablen“ im Modell, weshalb für sie auch der Begriff Conditions verwendet werden kann. Des Weiteren wird das Ergebnis der Transformations­prozesse neu als Outcome bezeichnet, um damit dessen Funktion als „abhängige Variable“ in der Untersuchung hervorzuheben. Dieser Outcome wird hierbei im Zeitpunkt t3 bei Vorliegen eines re-stabilisierten Systems erhoben. Auch kann nochmals explizit darauf hingewiesen werden, dass der Typ der Reformsequenz von der Ausgestaltung des Wirtschaftssystems in t1 abgeleitet werden kann. Das Forschungsmodell kann somit neu wie folgt dargestellt werden:

[...]


[1] Siehe auch Bertelsmann Stiftung (2008: 67, 69); Tang (2008); Mansfield und Snyder (2007: 5, 7); Inglehart und Welzel (2005: 15-145, vgl. 180-186, 186- 204); Nuscheler (2005: 424); Wiesenthal (2002: 7-16); Orenstein (2001: 144); Wiesenthal et al. (2001: 11-14); Merkel und Puhle (1999: 128-130, 240); Müller (1999: 8); Chua (1998); Melo und Gelb (1997: 63-64); Habermas (1996: 294); Kraus (1996: 279); Rodrik (1996: 31-38); Lipset (1994: 2-3, 6-9, 16); Offe (1994: 66-71, 73); Welzel (1994: 67); Fischer und Gelb (1991: 98, 100).

[2] „There are multiple paths to democracy“ (Munck 2004: 71, vgl. 70).

[3] Vgl. Bertelsmann Stiftung 2008; Acemoglu et al. 2007; Busch 2007; Bertelsmann Stiftung 2006b; Cervellati et al. 2006; Havrylyshyn 2006: 55-58; Ross 2006; Sunde 2006; Acemoglu et al. 2005; Aghion und Durlauf 2005; Inglehart und Welzel 2005; Macków 2005; Nuscheler 2005; Wolf 2004; Feng 2003; Knack 2003a; Vanhanen 2003; World Bank 2002; Obinger 2001; Orenstein 2001; Przeworski et al. 2000; Merkel und Puhle 1999; Barro 1997; Przeworski und Limongi 1997; Kraus 1996; Melo et al. 1996; Rueschemeyer et al. 1996; Ravich 1996; Rodrik 1996; World Bank 1996a; Koch 1994; Lipset 1994; Offe 1994; Welzel 1994; Diamond 1992; Waisman 1992; Przeworski 1991; Sørensen 1990; Arat 1988; Domínguez 1987; Huntington 1987; Owens 1987.

Es ist dabei zu beachten, dass unter „Wirtschaft“ nicht alle genannten Autoren das gleiche verstehen, und entsprechen auch nicht immer genau die gleichen Beziehungen diskutiert werden (vgl. u.a. Tang 2008: 106-108, 114). Viele Autoren verstehen zwar darunter eine freie Markt­wirt­schaft (z.B. Bertelsmann Stiftung 2008), oft wird dies aber auch als ökonomisches Wachstum (Wachstum des BIP) (z.B. Cervellati et al. 2006) oder als sozioökonomische Entwicklung (z.B. Ross 2007) aufgefasst. Vereinzelt sind damit auch Wohlstand (BIP) (z.B. Knack 2003a) und Wirtschaftsstrukturen (z.B. Sørensen 1990) gemeint. Gewisse Autoren verwenden den Begriff auch mit unterschiedlicher bzw. wechselnder Bedeutung (z.B. Busch 2007). Kommt hinzu, dass bei der jeweiligen Erklärung der (angeblichen) Kausalbeziehung zwischen Wirtschaft und Demokrati­sierung, die (unabhängige) Variable Wirtschaft häufig nur als Auslöser angesehen wird für eine gesellschaftliche Entwicklung, welche dann erst zur Demokratisierung führen soll (dies gilt insbe­sondere für die klassische Modernisierungstheorie; vgl. Tang 2008: 108). Dies vergrössert die Vielfalt an Interpretationen bzw. Erklärungsmuster noch weiter.

Im vorliegenden Text selbst werden Wirtschaft bzw. Wirtschaft-Reformen immer und explizit in Bezug auf eine freie Marktwirtschaft verstanden (vgl. die Kapitel 3.2.1 und 3.3.3); dies zeigt sich auch in der Operationalisierung (vgl. Kapitel 5.3.5).

[4] Zur Begriffsverwendung vgl. den Kommentar in Fussnote 3.

[5] „Although we are willing to believe that economic development may open the possibility for transition to democracy, even when the conditions for democracy are ripe, the outcomes of political conflicts are indeterminate“ (Przeworski et al. 2000: 137).

[6] Zudem muss klar unterschieden werden zwischen dem Feststellen einer (allfälligen) idealen Reformsequenz im Vorfeld einer Transformation und der anschliessenden konkreten Umsetzung dieser Reformen: „The ‚optimal’ transition approach is a notion dear to academics and in principle useful for policy-makers, not as a guide for their actions (since we also not live in an optimal world), but as a benchmark against which to compare the transition path which is actually followed“ (Zecchini 1997b: 8; vgl. Berman 2007a: 28, 31, 37; Bertelsmann Stiftung 2006b: 67-68).

[7] Die weiter oben angesprochene Frage nach dem „wer“ ist insofern weniger relevant, als diesbezüglich in einem Transformationsprozess häufig gar keine Wahl besteht, sondern diejenigen Akteure mit ihren Mitteln und Zielen am Prozess beteiligt sind, die effektiv zu diesem Zeitpunkt existieren (vgl. Kapitel 3.3). Aus diesem Grund steht diese Frage hier auch nicht im Vordergrund.

[8] Aus liberaler Sicht sprechen sowohl normative als auch praktische Gründe für die PoD. Normativ ist PoD wichtig, weil Demokratie ein universaler Wert ist und entsprechend auch universelle Verbreitung erfahren sollte (vgl. Kapitel 3.2.1): „Democratization is generally a good thing and […] democracy is the best form of government“ (Diamond 1999: 2, vgl. 3; vgl. Schraeder 2003: 22). Der praktische Grund, der für PoD spricht, ist die bessere Problemlösungskapazität in den internatio­nalen Beziehungen. So sind Demokratien grundsätzlich stabiler (vgl. Kapitel 3.3.2), lösen Konflikte eher friedlich (Diamond 1999: 5-6), sind eher an der Lösung globaler oder regionaler Probleme interessiert (vgl. Diamond 1995: 3-4) und lösen Probleme effektiver (Diamond 1999: 6-7; vgl. dazu auch Schraeder 2003: 31-36). Vgl. dazu auch Diamond (2008: 127-128; 1995: 13-27, 31-38) über die von den USA für PoD eingesetzten Mittel.

[9] „Democracy aid must proceed from a penetrating analysis of the particular core syndrome that defines the political life of the country in question, and how aid interventions can change that syndrome“ (Carothers 2002: 19).

[10] Der hier verwendete Begriff System ist nicht völlig deckungsgleich mit demjenigen in der allgemeinen Systemtheorie (für eine Einführung in dieses Thema siehe u.a. Treibel 1993), er ist aber auf diesen zurückzuführen, insbesondere bezüglich der hier angesprochenen System-Umwelt-Beziehung. Ausführlich zur Systemtheorie nach Easton und deren verschiedenen Entwicklungen siehe u.a. Waschkuhn (1987).

[11] Diese Beziehung wird auch als Input-Output-Relation bezeichnet (Merkel 1999: 58-59; Waschkuhn 1998: 357).

[12] Weitere Subsysteme der Gesellschaft sind z.B. das System Kultur und das Wissenschafts­system.

[13] Dieser Systemtyp kann vereinfacht als Demokratie bezeichnet werden.

[14] Die autokratischen Systeme können weiter in autoritäre und totalitäre Systeme unterteilt werden (Merkel 1999: 63-67). Da sie sich aber bezüglich des hier relevanten Verhältnisses zwischen Bürger und System nur graduell unterscheiden, und sich damit eine solche weitere Unterscheidung nicht aufdrängt, wird im Folgenden immer nur zusammenfassend von autokratischen Systemen die Rede sein (vgl. Merkel 1999: 63-67).

[15] Die Demokratie wird hier also explizit – und dies auch in Übereinstimmung mit Kapitel 3.1.2 – als umfassende Gesellschaftsform verstanden, die sich nicht nur auf das politische System bezieht. Insbesondere eine freie Marktwirtschaft (Bertelsmann Stiftung 2008: 76; Fried 2001: 232-233; Merkel und Puhle 1999: 109-110, 128, 240; Zecchini 1997b: 6; Lipset 1994: 3; vgl. Gonzáles 2008: 4-5), eine Öffentlichkeit (vgl. Kleinsteuber 2005: 669-670; Kohler 1999: 210-217; Schüttemeyer 1998: 435) und eine geschützte Individualsphäre (vgl. u.a. Kohler 2001: 257-258, 260) sind aufgrund ihrer Bedeutung für die freie, individuelle Entfaltung nebst dem demokratisch-liberalen politischen System wesentliche Bestandteile einer Demokratie (vgl. Kapitel 3.2.2).

[16] Die normativen Grundprinzipien eines demokratisch-liberalen Gesellschaftssystems sind universell gültig und sind nicht auf den „Westen“ beschränkt (vgl. u.a. Diamond 2008: 17-20, 26-38; Linder 2003: 7-8; Diamond et al. 2001; Manglapus 1987). Entsprechend gilt dies auch für die institutionelle Ausgestaltung des Gesellschaftssystems.

[17] Nach Merkel (1999: 25-26, 28).

[18] Eine solche Zuweisung von Institutionen zu den einzelnen Herrschaftskriterien und damit eine präzisere Beschreibung des Systemtyps erfolgt teilweise für den Systemtyp Demokratie in Kapitel 4.3.2. Für die Unterscheidung zwischen Demokratien und Autokratien genügt hingegen in der vorliegenden Arbeit die Charakterisierung der Systemtypen mittels grober Beschreibung der einzelnen Herrschaftskriterien.

[19] Institutionen können allgemein als „dauerhaftes Muster oder normatives Regelwerk sozialer Beziehungen, die als legitim angesehen sind (oder erzwungen sind) und entsprechendes Problemlösungs- und Regulierungspotential enthalten“ (Rüb 1994: 116) beschrieben werden (vgl. Peters 2001: 28; Schubert 1998b: 513-514). Sie legen also zum einen „normative Standards“ fest und ermöglichen zum anderen das Fällen von Entscheidungen (Rüb 1994: 116; vgl. Peters 2001: 29, 146; Sandschneider 1996: 420). Hierzu gehört auch, dass Institutionen Kommunikationskanäle bereitstellen, Partizipationsmöglichkeiten bieten und die sozialen Beziehungen strukturieren (Sandschneider 1996: 423). Dabei müssen sie nicht zwingend formal strukturiert sein, sondern können auch informellen Charakter haben (Peters 2001: 28). Aufgrund all dieser Eigenschaften sind Institutionen „verhaltensregulierend(…)“ und erzeugen eine gewisse „Erwartungssicherheit“ innerhalb eines Systems (Czada 2005: 381; vgl. Sandschneider 1996: 423) – „Institutionen sind Hort der Stabilität in der Vielfalt sozialer Aktionen und Beziehungen, sie sichern Kontinuität in der Abfolge der Situationen“ (Göhler 1997c: 21). Spezifisch beschrieben werden können einzelnen Institutionen aufgrund ihrer „institutionellen Konfiguration“ (Göhler 1997c: 24-25), d.h. ihrer Struktur, ihrer Funktionsweise, der Art und Weise ihrer Präsentation, ihrer Symbole, ihrer Akteure und ihrer Adressaten (Göhler 1997c: 24-25).

[20] Auch bei den informellen Institutionen handelt es sich um Normen, Regeln, Organisationen und Prozesse, die gesamtgesellschaftlich gültig sind, allerdings sind sie nicht formal-juristisch festgelegt, sondern „informell“ in der Gesellschaft vorhanden. Sie können in diesem Zusammen­hang auch als die politische Kultur einer Gesellschaft aufgefasst werden (vgl. dazu auch Tabelle 10-1 im Anhang B: Übersicht über die potentiellen Conditions).

[21] Je nach Systemtyp sind wie gesehen diese Freiräume grösser oder kleiner, in totalitären Systemen können sie auch (fast) vollständig abwesend sein (vgl. Kapitel 3.2.3).

[22] Diese Unterscheidung zwischen staatlichen Institutionen und nicht-staatlichen und informellen Institutionen ist auch für die (theoretische) Beschreibung von Transformationsprozessen nützlich (vgl. die Kapitel 3.3.4 und 3.3.5).

[23] Ein weiterer Spezialfall sind defekte Demokratien (Merkel et al. 2003: u.a. 14; Carothers 2002: 10-11; vgl. Merkel und Croissant 2000). Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie zwar eine „Institutionalisierung als Demokratie“ durchliefen, dann aber eine „Konsolidierung als defekte Demokratie“ folgte (Merkel und Puhle 1999: 165; vgl. Merkel et al. 2003: 13-15, 28-29). D.h. defekte Demokratien „[weisen] einen Kernbestand demokratischer Regelsysteme auf(…)“ (Merkel et al. 2003: 66; vgl. 39), in allen anderen Bereichen sind sie hingegen undemokratisch (vgl. Merkel et al. 2003: 33; 68-73) und somit in der Summe nicht-demokratisch, also autokratisch (vgl. Merkel et al. 2003: 15; Merkel und Croissant 2000). Für weitere Kategorisierungen innerhalb der autokratischen Systeme siehe Merkel (1999: 37-43, 50-52).

[24] Folglich ist der Begriff Transformation nicht gleichzusetzen mit Systemwechsel; eine Transformation ist vielmehr der „Oberbegriff für alle Formen, Zeitstrukturen und Aspekte des Systemwandels und Systemwechsels“ (Merkel 1999: 76; vgl. Sandschneider 1994: 23).

[25] Aufgrund dieser engen Verknüpfung zwischen politischem System und dem gesamten Gesellschaftssystem (vgl. Kapitel 3.2.1) können die Legitimation bzw. Stabilität und die Instabilität des politischen Systems immer auch gleichgesetzt werden mit denjenigen des Gesellschaftssystems.

[26] Die spezifische und die diffuse Unterstützung können aufeinander gegenseitigen Einfluss ausüben: Kann das politische System beispielsweise über längere Zeit den Forderungen der Bürger nicht nachkommen, so leidet darunter nicht nur die spezifische Unterstützung, sondern auch die diffuse Unterstützung wird zurückgehen (System-immanentes Versagen) (vgl. Merkel 1999: 63-64; Waschkuhn 1987: 57). Andererseits kann die diffuse Unterstützung verhindern, dass ein politisches System „nur“ aufgrund (vorübergehender) schlechter Leistungen mit der spezifischen Unterstützung auch seine gesamte Legitimation einbüsst (vgl. Merkel 1999: 60).

[27] Schneider (2009: 10-11) verwendet den Begriff „persistence“ an Stelle von Stabilität, um auf den Umstand hinzuweisen, dass die Systeme gerade um stabil zu sein, oder eben fortbestehen zu können, nicht statisch sein dürfen, sondern sich ständig an die neuen Umwelteinflüsse anpassen müssen (vgl. Kapitel 3.1.2). Da sich aber der Begriff Stabilität in der Literatur etabliert hat, wird auch hier weiterhin von stabil bzw. Stabilität gesprochen. Vgl. dazu: Allerdings „[bezeichnet] Stabilität [...] insofern keinen statischen Systemzustand, sondern eine Systemeigenschaft, die ganz wesentlich von dem Vorhandensein von Systemfähigkeiten zum kontrollierten Umgang mit endogenen und exogenen Anreizen geprägt ist“ (Sandschneider 1994: 29), der „Fähigkeit[,] sich adaptiv und koevolutiv zu verändern und gleichzeitig die eigene Identität zu bewahren“ (Sandschneider 1994: 32). D.h. die Systeme sind aufgrund der Umwelt-Einflüsse im ständigen Wandel und sind eben genau nicht strukturell stabil (Sandschneider 1994: 32): „Evolution ist so gesehen ein zwingender Prozess, der nicht verhindert werden kann. Allenfalls sind Verzögerungen möglich“ (Sandschneider 1994: 31-32).

[28] Auf den Einfluss der Repression auf diese Beziehung zwischen Legitimation und Stabilität wird weiter unten eingegangen.

[29] Demokratische Gesellschaftssysteme sind aufgrund ihres spezifischen Systemtyps besser in der Lage, auf die Forderungen der Bürger adäquat zu reagieren, und büssen deshalb im Vergleich zu Autokratien in der Regel weniger schnell an Unterstützung ein (Welzel 1994: 50-56, vgl. 64; vgl. Rose und Mishler 2002: 17). So können sie aufgrund des offenen Herrschaftszugangs Forderungen aus der Bevölkerung schneller aufnehmen (Schmidt 2000: 525; Merkel 1999: 61). Gleichzeitig müssen sie dank der Ausdifferenzierung der Gesellschaft (beschränkter Herrschafts­anspruch) auch nicht alle Leistungen selbst erbringen, sondern dies erfolgt jeweils in dem dafür „spezialisierten“ Subsystemen (z.B. dem Wirtschaftssystem) (Merkel 1999: 28, 61). Und „[d]urch die politischen Beteiligungschancen wird unter den Bürgern eine generelle Zustimmung zum demokratischen System erzeugt, auch wenn diese nicht mit allen Politikentscheidungen und Politikergebnissen zufrieden sein mögen“ (Merkel 1999: 62). Merkel (1999: 61) spricht deshalb in diesem Zusammen von einer „endogene Stabilität demokratischer Systeme“. Bei Autokratien besteht hingegen das Problem, dass sie aufgrund ihrer ideologischen Fixiertheit („künstliche, konstruierte und geschlossene Wirklichkeiten, die ihrem Charakter nach erfunden sind“, Rüb 1996: 40) betreffend der Forderungen der Bürger vermehrt Fehlbeobachtungen und Fehleinschätzungen machen (Sandschneider 1994: 31, 35; vgl. Rokkan 2000: 278-279, 299-300; Merkel 1999: 63, vgl. 65-66; Rüb 1996: 40, 43; Lipset 1994: 9; Welzel 1994: 67-68). „[D]as politische System [(von Autokratien)] schliesst sich partiell gegenüber seiner gesellschaftlichen Umwelt ab und isoliert auf diese Weise staatliches Handeln von gesellschaftlichen Forderungen“ (Welzel 1994: 65), „[d]adurch wird ein funktionales Ungleichgewicht zwischen blockierten gesellschaftlichem Input und ungehindertem staatlichen Output zementiert“ (Welzel 1994: 65; vgl. Sandschneider 1994: 36).

[30] Ob dies dann letztendlich gelingt, ist eine andere Frage, vgl. dazu Kapitel 3.3.3 zum Verlust des staatlichen Gewaltmonopols.

[31] Es ist natürlich auch denkbar, dass eine Transformation nur deshalb initiiert wird, weil die herrschenden Regime-Eliten fälschlicherweise vermuten, dass das politische System instabil sei, und deshalb mit solchen Reformen eine Systemwandel durchzuführen versuchen, um ihre Macht zu erhalten. Oder aber eine Transformation wird durchgeführt, weil die Regime-Eliten ganz bewusst einen Systemwechsel herbeiführen möchten – obwohl das System an sich stabil ist und somit diesbezüglich keinen Anlass für einen Wechsel bestehen würde (wie dies beispielsweise in Bhutan geschehen ist). Dies sind aber Ausnahmen bzw. Spezialfälle.

[32] Es gilt zu beachten, dass es zu jedem Zeitpunkt während des Transformationsprozesses zur Anwendung von Repression kommen kann (z.B. von Seiten der alten Regime-Eliten), die zu einem Abbruch des Systemwechsels führen können (Merkel 1999: 131-132), wobei in solchen Fällen die Re-Stabilisierung somit primär mittels Repression erfolgt.

[33] Bzw. der Transformationsphase Destabilisierung des politischen Systems (p1) zugeordnet werden, falls mit Liberalisierung Machtkämpfe innerhalb des Regimes und Rückgang an Repression gemeint sind (vgl. Havrylyshyn 2006: 43).

[34] Dies kann theoretisch soweit gehen, dass gar keine Änderungen am alten System erfolgten, sondern dieses direkt wieder stabilisiert wurde (z.B. durch Repression). In diesem Fall kommen im Transformationsprozess die beiden Phasen Institutionalisierung und Konsolidierung nicht vor.

[35] So wurden beispielsweise währender der Konsolidierungen in Ungarn das Wahlsystem für das Präsidentenamt und in Polen das Wahlsystem für das Parlament signifikant abgeändert (Rüb 1994: 133; vgl. Merkel und Puhle 1999: 125, 143; Bos 1994: 100-101).

[36] Wobei selbstverständlich auch Abfolgen denkbar sind, bei denen sich die Demokratie-Reformen und Wirtschaft-Reformen in ihrer Abfolge stärker überlappen als diese in den Punkte A und C der Abbildung 3-3 der Fall ist, diese Abfolgen liegen also sozusagen zwischen A und B bzw. B und C.

[37] Mit diesem Modell sind explizit auch die folgenden Transformationen abgedeckt: 1) Fälle, bei denen es zu keiner Institutionalisierung und Konsolidierung kommt, sondern das System unmittelbar nach der Destabilisierung wieder stabilisiert werden kann (vgl. Kapitel 3.3.2). 2) Fälle, in denen Demokratie-Reformen und/oder Wirtschaft-Reformen in Angriff genommen werden, diese aber nicht zu Ende geführt werden (vgl. Fussnote 32). 3) Fälle, bei denen mit den Reformen an den Institutionen ein autokratisches System etabliert oder gestärkt werden soll, die also quasi „negative“ Demokratie-Reformen und Wirtschaft-Reformen sind (vgl. Kapitel 4.3.2, Absatz c)).

[38] Wobei sich diese beiden Phasen auch leicht überlappen können (Merkel 1999: 120; vgl. Merkel et al. 1996: 12, 13).

[39] „Reformen zielen zunächst formal auf Veränderungen des gesellschaftlichen Regelgefüges (Gesetze – bis hin zu Verfassung –, aber auch Zugangs- und Beteiligungsregeln) sowie des Institutionengefüges (bzw. sie drängen […] auf Schaffung von Regeln und Institutionen überhaupt zum Zweck der Eingrenzung zuvor unkontrollierter Macht […])“ (Glotz und Schultze 1995: 520).

[40] Bernhard (1998a: 544) bezeichnet solche Änderungen als Revolution. Diese begriffliche Unterscheidung zwischen Reform und Revolution wird hier aber nicht übernommen. Zur Diskussion über die Unterscheidung zwischen Reformen und Revolutionen siehe z.B. Weiss (1998: 563); Göhler (1997c: 23); Glotz und Schultze (1995: 519-521); Wolf und Zürn (1995: 552-553).

[41] Streng genommen kann deshalb in dieser Phase der Transformation auch noch nicht von einem neuen politischen System und einem neuen Gesellschaftssystem gesprochen werden, denn hierfür muss es eben zuerst auch noch konsolidiert werden.

[42] Carothers (2002: 15) weist treffend auf den bedeutenden Unterschied zwischen dem Bestehen formaler Institutionen und deren tatsächlichen Funktionieren hin: „In many ‚transitional countries,’ [sic] reasonably regular, genuine elections are held but political participation beyond voting remains shallow and governmental accountability is weak“ (vgl. Whitehead 2004: 33-35).

[43] „Es reicht zur Errichtung einer funktionsfähigen Wirtschaftsordnung nämlich nicht allein aus, nur neue Institutionen zu verankern. Diese müssen auch mit Leben gefüllt werden“ (Leschke und Sauerland 1993: 58-60, 97).

[44] Vgl. hierzu auch die verschiedenen Theorien in Tabelle 2-1.

[45] Dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, als „Veränderungen einzelner Institutionen (…) auf Veränderungen des institutionellen Arrangements [wirken] und umgekehrt“ (Göhler 1997c: 27; vgl. Waschkuhn 1994: 193) und somit deren Auswirkungen nicht allein auf die neuen Institutionen beschränkt bleiben.

[46] Die Grösse dieser Veränderung hängt u.a. davon ab, wie stark sich die staatlichen Institutionen verändert haben.

[47] So „konstituieren und legitimieren [die Institutionen beispielsweise] (…) administrative Akteure, indem sie ihnen die zur Erfüllung bestimmter Aufgaben notwendige Autorität, Deutungsmuster, Verhaltensregeln und soziale Bindungen zuweisen […]“ (Czada 2005: 382).

[48] Die Anwendung von Repression ist für die Konsolidierung eines demokratischen Systems grundsätzlich keine Option, da diese den grundlegenden Normen einer Demokratie zuwiderläuft und damit genau die Konsolidierung selbst gefährden würde (vgl. Kapitel 3.2.2). Bei Konsolidierungen von Autokratien kann hingegen Repression durchaus ein probables Mittel sein.

[49] Wie in Kapitel 3.3.2 gesehen kann ein System deshalb destabilisiert werden, weil sich die Wertvorstellungen in der Bevölkerung geändert haben. Werden nun zwecks Stabilisierung des Systems in einem solchen Fall die Institutionen geändert und an die neuen Wertvorstellungen angepasst, so fällt die Angleichung der informellen Institutionen während der Konsolidierung selbstverständlich entsprechend weniger umfassend aus.

[50] Dies gilt natürlich nur, wenn es sich um eine Demokratisierung handelt. Bei einem Systemwandel oder einem Systemwechsel zwischen zwei autokratischen Systemen verschieben sich allenfalls die (wenigen) Freiräume, sie werden aber in der Regel kaum substantiell grösser.

[51] Die Überschneidung zwischen informellen und nicht-staatlichen Institutionen ist durchaus gewollt, denn es handelt sich hier eben nicht um klar getrennte Bereiche, sondern um ein Set von Institutionen, die sich gegenseitig beeinflussen und bedingen und so auch eine gewisses Mass an Übereinstimmung aufweisen.

[52] Evtl. ist es hierfür auch nötig, dass dabei neue Akteure, wie beispielsweise unabhängige Medien, überhaupt erst entstehen (vgl. Merkel und Puhle 1999: 145).

[53] Hierzu Sandschneider (1994: 24): „Abgeschlossen ist dieser Prozess erst, wenn sich die neuen Systemstrukturen als fähig und ausreichend erweisen, dysfunktionale Anreize so zu kompensieren, dass der neue Systemtyp ein Stabilitätsgleichgewicht erreicht.“

[54] Die Regime-Eliten bezeichnen demzufolge diejenigen Akteure, die die zentrale politische Macht besitzen bzw. ausüben (Herrschaftsmonopol) (Merkel, 1999: 71, verwendet den Begriff Herr­schaftseliten). Die Eliten bzw. System-Eliten sind wiederum umfassender, indem auch die Eliten der übrigen Subsysteme darin enthalten sind (somit auch allfällige oppositionelle Eliten).

[55] Wie in Kapitel 3.3.3 gesehen sind mit Wirtschaft-Reformen alle jene Reformen gemeint, die sich auf das Wirtschaftssystem beziehen, während die Demokratie-Reformen die Reformen am politischen System bezeichnen.

[56] Nuscheler (2005: 220) zeigt beispielhaft am Vergleich zwischen Lateinamerika und Taiwan und Südkorea, dass Agrarreformen zur Entmachtung der Agraroligarchie und gleichzeitig zur Stärkung der Industrie und der Staatsmacht führten und damit entscheidend zum Erfolg der Demokratisierung beitrugen.

[57] Für eine ausführlichere Erklärung der beiden Begriffe hinreichend und notwendig vgl. Kapitel 5.5.2.

[58] Dieses Zitat geht weiter mit „die [(die politischen Kräfte)] unmittelbar anschliessend innerhalb dieses institutionellen Rahmens den Zugang zur Macht suchen“ (Rüb 1996: 49), was darauf hinweist, wie viel für die einzelnen Akteure in diesem Prozess auf dem Spiel steht.

[59] Vgl. dazu Carothers (2002: 15): „The wide gulf between political elites and citizens in many of these countries turns out to be rooted in structural conditions, such as the concentration of wealth or certain sociocultural traditions, [sic] that elections themselves do not overcome. It is also striking how often electoral competition does little to stimulate the renovation or development of political parties in many gray-zone countries. Such profound pathologies as highly personalistic parties, transient and shifting parties, or stagnant patronage-based politics appear to be able to coexist for sustained periods with at least somewhat legitimate processes of political pluralism and competition.“

[60] „Taken together they form a continuum of likelihood of democratic success“ (Carothers 2007a: 24).

[61] Zur Diskussion über notwendige und hinreichende Bedingungen und Wahrscheinlichkeiten siehe auch Berman (2007a: 28-30).

[62] Dieses Argument wird mit dem concept of causal complexity entkräftet, das sagt, dass nicht nur eine bestimmte Bedingung (oder Kombination von Bedingungen) für den Erfolg einer Demokratisierung notwendig bzw. hinreichend ist, sondern mehrere verschiedene (vgl. Kapitel 4.3.1). Welzel (1994: 72) schreibt beispielsweise diesbezüglich zu Indien: „Demzufolge können Kompensationen existieren, die modernisierungstheoretisch defizitäre Demokratiebedingungen ausgleichen.“ So sei Indien trotz Fehlen eines Mittelstands erfolgreich demokratisiert worden, was auf das pro-demokratische internationale Umfeld und den Lerneffekt der Eliten aus gescheiterten Entwicklungen zurückzuführen sei (Welzel 1994: 72; vgl. Munck 2004: 86-87; Vanhanen 2003: 7-24; Vanhanen 1997: 10-21; Karl und Schmitter 1991: 269, 270).

[63] Unabhängig von dieser Diskussion bzw. ihrer empirischen Beantwortung ist die Frage, welche Konsequenz daraus gezogen wird. Carothers (2007a: 13-27) befürchtet nämlich, dass unter Verweis auf nicht gegebene (angeblich) notwendige und hinreichende Ausgangsbedingungen Autokratien nicht zu demokratisieren versucht werden und eine Demokratisierung auf unbestimmte Zeit verschoben wird. Selbstverständlich wird in dieser Untersuchung eine solche Interpretation abgelehnt. Falls es aber tatsächlich notwendige und hinreichende Ausgangsbedingungen für Demokratisierung gibt, sollte man sich bei der PoD allerdings auch nicht der Illusionen hingeben, dass Demokratisierungen immer gelingen können. Vielmehr sollte bei Fehlen dieser Ausgangs­bedingungen darauf hingearbeitet werden, dass diese gegeben sind, und dabei ein nicht-demokratische System als notwendiges Übel akzeptieren (eine Demokratisierung zu diesem Zeitpunkt würde ja unmittelbar wieder in einer Autokratie enden) (vgl. Berman 2007b: 15-16; Mansfield und Snyder 2007: 7, vgl. 9; Sunde 2006: 1; Fukuyama 2005: 23-26, 161-163; Merkel und Puhle 1999: 107, 111) – das Ziel bleibt aber weiterhin die erfolgreiche Demokratisierung (vgl. Fussnote 68). Wobei Berman (2007a: 39; 2007b: 16) dem entgegenhält, dass eine Demo­kratisierung so oder so durchgeführt werden sollte, da auch ein gescheiterte Demokratisierung besser ist, als eine bestehende Autokratie zu stabilisieren.

[64] Die erste empirische Erkenntnis zeigt, dass die Reformsequenz keine (ausreichende) Erklärung für den Erfolg einer Demokratisierung ist. Da aber unterschiedliche Ausgangsbedingungen auf einen Transformationsprozess auch eine unterschiedliche Wirkung haben, kann der Erfolg von Demokratisierungen mit gleicher Reformsequenz von den Ausgangsbedingungen abhängig gemacht werden. Da gemäss zweiter empirischer Erkenntnis verschiedene Reformsequenzen zu einer erfolgreichen Demokratisierung führen, und dabei deren Reformsequenzen je eine unter­schiedliche Wirkung auf den Transformationsprozess haben, kann vermutet werden, dass sich die für eine erfolgreiche Demokratisierung nötigen Ausgangsbedingungen von Reformsequenz zu Reformsequenz unterscheiden, da diese ebenfalls unterschiedliche Wirkungen haben.

[65] „The key analytical category in this model should be the initial (inherited) conditions; i.e. those which existed during the political breakthrough“ (Balcerowicz 1997: 155).

[66] In dieser Abbildung werden nur zwei der drei möglichen Reformsequenzen gezeigt. Die Reformsequenz, bei der die Demokratie-Reformen und die Wirtschaft-Reformen parallel erfolgen, wurde aus Platzgründen weggelassen; die beschriebenen Zusammenhänge und Folgerungen gelten aber auch hier.

[67] Wie noch in Kapitel 4.3.1 gezeigt wird, wird allerdings angenommen, dass es pro Reform­sequenz mehrere verschiedene ideale Ausgangsbedingungen bzw. Kombinationen von Ausgangs­bedingungen für eine erfolgreiche Demokratisierung gibt; entsprechend ist der zweite Teil obiger Aussagen demgemäss abzuschwächen.

[68] Es ist allerdings auch durchaus möglich, dass die Ausgangsbedingungen für keine der Reformsequenzen ideal sind, und somit eine Demokratisierung nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. In diesen Fällen müssten vor den Wirtschaft-Reformen und Demokratie-Reformen zuerst die Ausgangsbedingungen „verbessert“ werden. „[...] [G]erade in den armen Ländern [sind] die Voraussetzungen für gutes Transformationsmanagement durch die mangelnde Ressourcenausstattung – wie insbesondere eine funktionierende Verwaltung – stark eingeschränkt und werden durch weitere strukturelle Hemmnisse erschwert“ (Bertelsmann Stiftung 2008: 69; vgl. 43, 127, 185, 186).

[69] Womit implizit auch gesagt wird, dass das Akteursverhalten ebenfalls keine hinreichende Bedingung für den Erfolg einer Demokratisierung ist, wie dies beispielsweise Przeworski und Limongi (1997: 177) postulieren.

[70] Es sind dies u.a. die im Zusammenhang mit der Fallauswahl genannten Transformations­prozesse (vgl. Kapitel 5.4.2).

[71] „Die Demokratisierungsphase beginnt, wenn die Kontrolle der politischen Entscheidungen den alten autoritären Herrschaftseliten entgleitet und demokratischen Verfahren überantwortet wird, deren substantiellen Ergebnisse sich a priori nicht mehr bestimmen lassen. (…). [Und sie] (…) endet, wenn die neue, demokratische Verfassung verabschiedet ist und diese den politischen Wettbewerb wie die politischen Entscheidungsverfahren verbindlich normiert“ (Merkel 1999: 137, vgl. 119-120, 143).

[72] Selbstverständlich ist es durchaus möglich, dass die mit der Verfassung geschaffenen Institutionen im Laufe des Prozesses noch ergänzt oder Teile davon auch wieder geändert werden, weshalb die Institutionalisierung nicht zwingend mit der Etablierung einer neuen Verfassung auch abgeschlossen sein muss.

[73] Damit sind explizit auch Wiederinkraftsetzungen von bestehenden Verfassungen gemeint. Entsprechend bezieht sich im folgenden Text die Formulierung Inkraftsetzung einer neuen Verfassung immer auch auf die Wiederinkraftsetzung einer bestehenden Verfassung.

[74] In diesen Fällen handelt es sich somit um Autokratien mit einer freien Marktwirtschaft (vgl. Kapitel 3.2.3)

[75] Ungarn hat bereits 1968 mit einzelnen Marktreformen begonnen, was zu einer gewissen ökonomischen Liberalisierung und dadurch zur Bildung von kleinen Privatunternehmen führte (Matthes und Terletzki 2005: 374). Obwohl das Wirtschafssystem als Ganzes beim Wechsel noch eine Planwirtschaft war, bestand dank dieser frühen Reformen trotzdem bereits ein anderes Ausgangsniveau bezüglich Marktwirtschaft als in anderen (ex-) kommunistischen Ländern (Matthes und Terletzki 2005: 374).

[76] Entsprechend muss auch die Preisliberalisierung bzw. die Zulassung eines freien Marktzutritts nicht zwingend zusammen mit der Privatisierung bzw. dem Zulassen von Privateigentum erfolgen (vgl. beispielsweise Armenien).

[77] In der Abbildung 4-4 sind drei solcher möglicher Fälle illustrativ dargestellt, es sind selbst­verständlich weitere Kombinationen innerhalb dieses Rahmens denkbar.

[78] Sollten nicht diese Ergebnisse aus der Untersuchung resultieren, so zeigt dies, dass die Ausgangsbedingungen und/oder die Reformsequenzen für den Ausgang einer Transformation nicht relevant sind. Es müssten dann andere Erklärungen für die Beantwortung der Forschungsfrage gefunden werden (vgl. die Kapitel 6.2 und 7.1).

[79] Bei QCA, der in dieser Untersuchung angewendeten Datenauswertungsmethode, spricht man nicht von unabhängigen Variablen sondern von Conditions, ihre Funktion innerhalb einer Analyse ist aber vergleichbar (vgl. Kapitel 5.5.2).

[80] Vgl. Munck (2004: 75-76), der bei Transformationen zwischen „short-term“-, „medium-term“- und „long-term“-Faktoren unterscheidet, sowie zwischen politischen und ökonomischen Faktoren, zwischen innerstaatlichen und internationalen Faktoren und zwischen Eliten-zentrierten und Massen-zentrierten Faktoren. Die hier betrachteten Conditions können aus allen diesen Bereichen kommen, es gibt diesbezüglich keine Präferierung oder gar Beschränkung.

[81] Mit der Berücksichtigung von Strukturen und Institutionen als mögliche Einflussfaktoren auf Demokratisierungen wird diese Analyse auch der Kritik von Doorenspeet (2004: 310-311) und Gasiorowski und Power (1998: 741) gerecht, die eine Akteurs-Zentriertheit bei vielen der Erklärung von Demokratisierung bemängeln.

[82] Der Ausdruck „Erfolg einer Demokratisierung einer bestimmten Reformsequenz“ kann auch mit „Erfolg einer bestimmten Reformsequenz“ verkürzt werden.

[83] Somit beschränkt sich die Wirkung einer Conditions nicht spezifisch auf eine bestimmte Phase, also die Institutionalisierung oder die Konsolidierung, sondern allgemein auf eine Reformsequenz (vgl. Munck 2004: 71, 85; Merkel und Puhle 1999: 108, 137).

[84] In der empirischen Untersuchung können die Conditions (grundsätzlich) alle Ausprägungen zwischen den beiden Extremwerten „Condition gegeben/anwesend“ und „Condition nicht gegeben/abwesend“ annahmen; es handelt sich hierbei also um eine stetige „Variable“ (Schnell et al. 1999: 124).

[85] Bei Simpson (1997) ist die ökonomische Entwicklung nur in Kombination mit anderen Faktoren eine hinreichende Bedingung für das Ergebnis einer Transformation.

[86] Vgl. hierzu in Fussnote 62 Welzel (1994: 72) über die Demokratisierung in Indien. Weitere Beispiele sind u.a. bei Merkel und Puhle (1999: 240), Turan (1997) und Diamond (1992: 451; vgl. 452) zu finden, die zeigen, dass je nach Fallgruppe (z.B. verschiedene Regionen) die Bedingungen von Demokratisierung unterschiedliche Thresholds aufweisen, also faktisch eine andere Kombination von Conditions relevant ist (vgl. Lipset 1994: 16).

[87] Ein solches Beispiel ist bei Muller (1997: u.a. 134, 137, 151-153) zu finden: Es zeigt auf, dass die ökonomische Entwicklung nicht immer den gleichen Effekt auf den Erfolg einer Demo­kratisierung hat, sondern diese von weiteren Bedingungen abhänge.

[88] Bei Acemoglu und Robinson (2006: 1-2, 15, 19, 35-37) werden beispielsweise die Gründe für eine Destabilisierung eines Systems und für den Wechsel eines Systemtyps nicht voneinander unterschieden. Da sich aber einzelne Faktoren je nach Transformationsphasen und System­zustände jeweils anders verhalten resp. einen anderen Einfluss haben können, führt eine solche unklare Trennung unweigerlich auch zu unklaren Begründungen und Aussagen über Zusammen­hänge. So zeigen Acemoglu und Robinson (2006: 35-38) beispielsweise, dass die inner­gesellschaftliche Ungleichheit in der Phase Destabilisierung einen positiven Einfluss hat, da sie den Druck auf das bestehende System erhöht, dass sie sich in der Phase Konsolidierung hingegen negative auf die Demokratisierung auswirkt.

[89] Für Beispiele möglicher solcher Bedingungen siehe u.a. Karl und Schmitter (1991).

[90] Vgl. dazu Rustow (1970: 346): „The factors that keep a democracy stable may not be the ones that brought it into existence: explanations of democracy must distinguish between function and genesis.“ Und Diamond (1990: 49): „But founding a democracy and preserving it are two different things.“ Vgl. hierzu auch Przeworski und Limongi (1997: 177) die argumentieren, dass die sozio­ökonomische Entwicklung keine Bedingung der Demokratisierung wohl aber der Stabilität einer Demokratie ist.

[91] Beispielsweise kann beobachtet werden, dass in Demokratien innergesellschaftliche Konflikte (grossmehrheitlich) friedlich gelöst werden und dass diese auch keine Kriege gegeneinander führen (Ruloff 2004: 198-200).

[92] So fragt beispielsweise Sunde (2006) treffend: „Ist Demokratie ein Wohlstandmotor oder ein Wohlstandsprodukt?“

[93] Diese Bedingungen dürften z.B. mehrheitlich auf Gesetzesnormen höherer Stufe zutreffen, also auf die Verfassungsnormen und allenfalls auf Gesetze, wohl aber kaum auf Verordnungen (vgl. Offe 1994: 60-65). Auch allfälligen Institutionen auf Provinz- und Gemeindeebenen zählen demnach eher nicht dazu.

[94] „In some areas, such as financial markets, reform may require a greater state role than before“ (Fischer und Gelb 1991: 100; vgl. Stern 1997: 50).

[95] Dies ist selbstverständlich auch deshalb vorteilhaft, weil dadurch klar zwischen Demokratie-Reformen und Wirtschaft-Reformen unterschieden werden kann (vgl. weiter unten).

[96] Eine detaillierte Tabelle mit den jeweiligen Nennungen der Autoren, den Erklärungen zu den vor­genommenen Abgrenzungen und den Institutionen, die nicht berücksichtigt wurden, findet sich im Anhang A: Detaillierte Übersicht über die Institutionen-Wahl.

[97] Da bei den Kriterien Herrschaftsmonopol und Herrschaftslegitimation keine zentralen staatlichen Institutionen vorkommen, werden sie bei Diskussionen rund um diese Institutionen nicht mehr erwähnt.

[98] Es gibt in der Literatur verschiedene Diskussionen über die unterschiedlichen Wirkungen der verschiedenen Formen zentraler staatlicher Institutionen eines demokratischen Gesellschafts­systems auf die Akteure (z.B. parlamentarisches System vs. präsidentielles System) (u.a. Schneider 2009; Munck 2004: 71, 85; Mueller 2003: 99-128, vgl. 81-89; Merkel und Puhle 1999: 116-118; Lipset 1994: 10-12; Offe 1994: 242-243; vgl. Guggenberger 2005; Whitehead 2002: 269; Beetham 1999: 1-2). Im Vergleich zum Unterschied, der zwischen Institutionen eines demo­kratischen Gesellschaftssystems und solchen eines autokratischen Gesellschaftssystems besteht, sind diese aber vernachlässigbar.

[99] „The essence of both political and economic transition is a change in a country’s institutional system, i.e. its legal and organisational framework, which is conventionally divided into a political and economic system“ (Balcerowicz 1997: 153).

[100] Die zentralen staatlichen Institutionen der Demokratie-Reformen könnten noch weiter aufgegliedert werden, und zwar in solche Institutionen, die auf die Organisation der Staatsführung und deren Konstituierung zielen, also den Herrschaftszugang und die Herrschaftsstruktur betreffen (vgl. Merkel 2004: 38; Elster 1993: 176), und solche, die mehr auf die Beziehung des politischen Systems zu den anderen Subsystemen und die Freiheitsrechte ausgerichtet sind, also den Herrschaftsanspruch und die Herrschaftsweise betreffen (vgl. Bos 1994: 85-86). Die erste dieser Untergruppen könnte dann als Demokratie (im engeren Sinne) bezeichnet werden, die zweite als Rechtsstaat (Bertelsmann Stiftung 2006b: 74-79; vgl. auch die Gliederungen bei Fukuyama 2007: 11; Elster 1993; Bos 1994: 85-86; Rüb 1994: 114, 115). Eine solche Aufteilung ist dann sinnvoll, wenn Fragen nach der idealen Reihenfolge von Rechtsstaat und Demokratie (im engeren Sinne) interessieren (vgl. u.a. Bertelsmann Stiftung 2006b: 74-77; Zhao 2006) oder das Verhältnis zwischen Reformen des Rechtsstaats und des Wirtschaftssystems (vgl. u.a. Bertelsmann Stiftung 2006b: 74-75; Cervellati et al. 2006: 30-33; Fischer und Gelb 1991: 98, 100). Im der vorliegenden Untersuchung interessieren hingegen die Demokratie-Reformen im umfassenden Sinn (vgl. die Forschungslücke und die Forschungsfrage in Kapitel 2; siehe auch entsprechend bei Bertelsmann Stiftung 2008 und Weidenfeld 2001).

[101] Bei QCA, die in dieser Untersuchung angewendete Datenauswertungsmethode, spricht man bei der abhängigen Variable von Outcome (vgl. 5.5.2).

[102] Für eine ausführliche Beschreibung dieser zwei Systemtypen sei auf die Kapitel 3.2.2 und 3.2.3 verwiesen.

[103] Die Bildung einer Bürgergesellschaft wird bei dieser Definition bewusst ausgeklammert (vgl. Merkel und Puhle 1999: 138-140), da dies in aller Regel bedeutend länger dauert (Merkel 1999: 146; vgl. Merkel und Puhle 1999: 179; Merkel et al. 1996: 12, 13). Allenfalls ist deshalb bei Demokratien die Konsolidierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen und die informellen und nicht-staatlichen Institutionen müssen teilweise noch weiter entwickelt werden (vgl. Merkel 1999: 146; Merkel und Puhle 1999: 138, 179). Entsprechend ist eine solchermassen konsolidierte Demokratie noch nicht restlos stabil.

[104] Fukuyama (2005: 8; vgl. Leininger 2005: 966) beschreibt das Gewaltmonopol treffend: „The essence of stateness is, in other words, enforcement in the ultimate ability to send someone […] to force people to comply with the state’s laws.“ Und weiter: „State-building in a strict sense is about creating the Weberian monopoly of legitimate violence over a defined territory, and therefore has at its core the concentration of means of coercion – in practical terms, armies and police – under the control of a central political authority“ (Fukuyama 2007: 11).

[105] Häufig wird im Zusammenhang mit dem Verlust des staatlichen Gewaltmonopols auch von Destabilität eines Staates gesprochen. Diese Form der (De-) Stabilität ist von derjenigen in dieser Analyse klar zu unterscheiden: Wie in Kapitel 3.3.2 gesehen, bezieht sich die (De-) Stabilität im Zusammenhang mit Transformationen auf den Systemtyp. D.h. die Art und Weise, wie das System aufgebaut ist und funktioniert (also die sechs Herrschaftskriterien gemäss Kapitel 3.2.1 betreffend), werden abgelehnt, und entsprechend besteht eine Unsicherheit über die zukünftige Ausgestaltung des Systems. Die Existenz eines staatlichen Gewaltmonopols, bzw. im übertragenen Sinne die Existenz eines Systems, wird dabei hingegen nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sondern von allen Beteiligten als notwendig angesehen. Bei der (De-) Stabilität in Verbindung mit dem staatlichen Gewaltmonopol stehen hingegen die grundlegenden Elemente der Staatsdefinition aus Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt (Haller und Kölz 1999: 7) zur Disposition. Ein Beispiele, bei dem die Transformation zu einem Verlust des staatlichen Gewaltmonopols führte bzw. die Destabilität des Systemtyps die Destabilität der Staatlichkeit zur Folge hatte, ist das ehemalige Jugoslawien (im Falle der Tschechoslowakei wurde in einer ähnlichen Situation hingegen die Frage der Staatlichkeit friedlich gelöst).

Ende der Leseprobe aus 398 Seiten

Details

Titel
Ist eine erfolgreiche Demokratisierung nur bei Bestehen einer freien Marktwirtschaft möglich?
Untertitel
Ausgangsbedingungen und Reformsequenz als Erklärung für erfolgreiche Demokratisierungen – eine empirische Untersuchung
Hochschule
Universität Zürich
Note
magna cum laude
Autor
Jahr
2011
Seiten
398
Katalognummer
V174323
ISBN (eBook)
9783640947584
ISBN (Buch)
9783640947454
Dateigröße
8884 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Abhandlung zur Erlangung der Doktorwürde der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich vorgelegt von Hans-Jakob Boesch von Zürich (ZH) und Ebnat-Kappel (SG). Angenommen im Frühjahrssemster 2011 auf Antrag von Herrn Prof. Dr. Dieter Ruloff und Herrn Prof. Dr. Carsten Schneider. Zürich, 2011
Schlagworte
Demokratisierung, freie Marktwirtschaft, Reformen, Transformation, Reformsequenz, Ausgangbedingung
Arbeit zitieren
Hans-Jakob Boesch (Autor:in), 2011, Ist eine erfolgreiche Demokratisierung nur bei Bestehen einer freien Marktwirtschaft möglich?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/174323

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