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Digitale Dienste Akt und KI-Verordnung

Einführende Kurzanmerkungen

Title: Digitale Dienste Akt und KI-Verordnung

Elaboration , 2026 , 25 Pages

Autor:in: Wolfgang Neuefeind (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Kurzanmerkungen zu den Regelungen des Unionsgesetzgebers für die Anbieter von digitalen Diensten und für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen -- Erläuterung zahlreicher Fachtermini aus den Bereichen der Rechnertechnik und der Telekommunikation.

Seit dem Bau des ersten (auf dem binären Zahlensystem basierenden) programmgesteuerten Rechners der Welt (durch den deutschen Ingenieur Konrad Zuse [1910‒1995] im Jahr 1941) hat sich die Technologie der Rechenautomaten stetig weiterentwickelt.

Die in binärer Codeform operierenden Computer haben in der modernen Welt die Aufgabe, eine Großflut von (in allen Lebensbereichen anfallenden) Daten (der verschiedensten Quellen) zu erfassen, zu speichern und sonstwie weiter zu verarbeiten.

Der Unionsgesetzgeber (Artt. 288, 294 AEUV) hat in jüngster Zeit Regelungen für die Anbieter von digitalen Diensten (im EU-Binnenmarkt) und Regelungen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen erlassen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkung

2. Medien

3. Digitale Dienste

4. KI-Verordnung

Zielsetzung & Themen

Die Publikation bietet eine prägnante, juristisch fundierte Einführung in die neuen europäischen und nationalen Rechtsrahmen für die Digitalwirtschaft. Im Zentrum stehen dabei der Digital Services Act (DSA) in Verbindung mit dem deutschen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sowie die europäische KI-Verordnung (KI-VO). Die Schrift zielt darauf ab, die wesentlichen Pflichten, Haftungsfragen und Durchsetzungsstrukturen für Betreiber und Anwender digitaler Dienste und KI-Systeme systematisch und verständlich darzulegen.

  • Historische Entwicklung der Rechentechnik von binären Automaten bis zur modernen Datenverarbeitung
  • Entwicklungsoffener Presse- und Medienbegriff im Zeitalter digitaler Kommunikationsräume
  • Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste, Informationspflichten und behördliche Zuständigkeiten nach dem DDG und DSA
  • Zivilrechtliche Haftung für Verlinkungen, Filesharing, Online-Shops und Cookies nach dem TDDDG
  • Risikobasierter Regulierungsansatz, Marktortprinzip und Transparenzanforderungen der KI-Verordnung
  • Haftungs- und Urheberrechtsfragen bei KI-generierten Inhalten, Chatbots und Sprachmodellen

Auszug aus dem Buch

KI-Verordnung

Als KI-Verordnung (KI-VO) wird die (in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar wirksame) Verordnung (EU) 2024/1689 v. 13.6.2024 bezeichnet, die am 12.7.2024 im Amtsblatt der EU (DE – Reihe L) veröffentlicht worden ist. Die Verordnung ist am 1.8.2024 in Kraft getreten – bestimmte Vorschriften gelten zeitlich gestuft (ab verschiedenen Stichtagen) aber erst später nach Maßgabe des Art. 113 S. 2 und S. 3 KI-VO.

Die KI-VO ist die weltweit erste umfassende Rechtsvorschrift im Bereich der KI – sie legt einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von Systemen künstlicher Intelligenz (KI-Systeme) in der EU fest.

Dabei wird ein risikobasierter Ansatz (u.a. durch das Verbot bestimmter Praktiken im KI-Bereich und durch besondere Anforderungen an Hochrisiko-Systeme einschließlich dazugehöriger Pflichten der beteiligten Akteure in Bezug auf solche Systeme verfolgt. Konkret wird das im KI-Bereich für die Gesellschaft bestehende Gefahrenrisiko in vier Gruppen eingeteilt:

unannehmbares (verbotenes) Risiko: z.B. das Social Scoring (die systematische Erfassung und Bewertung individueller Eigenschaften und Verhaltensweisen zwecks Klassifizierung von Personen oder Unternehmen);

hohes (stark reguliertes) Risiko: z.B. Systeme zur Bewertung von Prüfungsergebnissen, die den Zugang zu einem Berufsleben und dessen Verlauf bestimmen können;

begrenztes (teilweise reguliertes) Risiko: z.B. synthetisch generierte Bilder, Videos und Texte;

geringes (nicht reguliertes) Risiko: Bspe. sind Spamfilter (Programme zur Hintanhaltung unerwünschter elektronischer Inhalte wie etwa solche der Werbung) und Videospiele.

Hauptadressaten der KI-VO sind die Anbieter und die Betreiber (die eigenverantwortlichen Anwender) von KI-Systemen (Art. 2 Abs. 1 KI-VO) – es gilt das Marktortprinzip, wonach es (nicht auf den Firmensitz der Anbieter/Betreiber, sondern) darauf ankommt, ob und dass die Systeme innerhalb der EU in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.

KI-Systeme sind für einen autonomen Betrieb ausgelegt – hinsichtlich ihrer Contents (oder ihrer Dienstleistungen) werden sie in unterschiedliche Risikoklassen mit divergierenden Rechtsfolgen eingeteilt.

KI-System und KI-Modell sind keine Synonyme, sondern unterschiedliche Begriffe: das KI-Modell ist der algorithmische Kern des KI-Systems – das KI-System ist ein System, das ein KI-Modell (oder auch mehrere solche Modelle) in die reale Anwendung integriert.

Die KI-VO nimmt die KI als (wahrscheinlich wichtigsten) Baustein der Digitalwirtschaft in den Blick – sie normiert (in Art. 4) das Erfordenis einer KI-Kompetenz und delegiert die Verantwortung für die Fähigkeiten zu einem sachgerechten beruflichen Einsatz an die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Vorbemerkung: Das Kapitel führt in die technologische Evolution programmiergesteuerter Rechenautomaten und Datenverarbeitungssysteme seit Konrad Zuse ein und beleuchtet die Notwendigkeit europäischer Rechtssetzungsakte für Digitaldienste und künstliche Intelligenz.

2. Medien: Hier wird die Transformation des klassischen Pressebegriffs zu einem offenen Medienbegriff dargelegt, der neben Print, Rundfunk und Film insbesondere das Internet und moderne Telekommunikationsnetze umfasst.

3. Digitale Dienste: Der Abschnitt erläutert die Ablösung des früheren Begriffs der Telemedien durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und den Digital Services Act (DSA), stellt Aufsichtsstrukturen über BNetzA und BzKJ dar und behandelt praxisrelevante Haftungsfragen zu Hyperlinks, WLAN, Online-Shops und Cookies.

4. KI-Verordnung: In diesem Kapitel werden die Systematik, das Marktortprinzip, die vier Risikoklassen und die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung analysiert sowie die zivil- und urheberrechtliche Haftung für KI-generierte Inhalte und das Training von Sprachmodellen untersucht.

Schlüsselwörter

Digitale Dienste, KI-Verordnung, Digital Services Act, Digitale-Dienste-Gesetz, Künstliche Intelligenz, Risikobasierter Ansatz, Marktortprinzip, Störerhaftung, Urheberrecht, Transparenzpflicht, Telekommunikation, Bundesnetzagentur, Algorithmus, Social Scoring, TDDDG

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Publikation im Wesentlichen?

Die Publikation bietet eine kompakte juristische Einführung in das neu geschaffene europäische und deutsche Digitalwirtschaftsrecht, insbesondere in die Bestimmungen des Digital Services Act, des Digitale-Dienste-Gesetzes und der EU-KI-Verordnung.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Die Themenschwerpunkte umfassen den Wandel des Medienrechts, die Pflichten und Haftungsprivilegien von Online-Diensteanbietern sowie die regulatorischen Anforderungen und Risikoklassifizierungen für künstliche Intelligenz.

Was ist das primäre Ziel der Kurzanmerkungen?

Das Werk soll Fachleuten und interessierten Anwendern einen schnellen, präzisen Überblick über die wesentlichen Begrifflichkeiten, gesetzlichen Verpflichtungen und behördlichen Überwachungsstrukturen vermitteln.

Welche wissenschaftliche und didaktische Methode wird angewendet?

Der Text kombiniert eine thesenartige, leitsatzorientierte Darstellung mit umfangreichen Fachfußnoten, in denen Rechtsprechung von BGH, EuGH und Instanzgerichten sowie etymologische und technische Begriffsdefinitionen aufbereitet werden.

Was wird im Hauptteil zur Haftung im Internet dargelegt?

Der Hauptteil befasst sich mit der Haftung für Urheberrechtsverletzungen bei Verlinkungen, der Störerhaftung von Internet- und WLAN-Betreibern, wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an Online-Shops sowie den datenschutzrechtlichen Vorgaben für das Setzen von Cookies.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die behandelte Materie?

Prägende Begriffe sind Digitale Vermittlungsdienste, DSA, DDG, KI-Systeme, Marktortprinzip, Risikoklassen, Störerhaftung und Prompting.

Wie stuft die KI-Verordnung Gefahrenrisiken ein?

Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz mit vier Stufen: unannehmbare (verbotene) Risiken wie Social Scoring, hohe (stark regulierte) Risiken wie automatisierte Leistungsbewertungen, begrenzte Risiken mit Transparenzpflichten sowie geringe, weitgehend unregulierte Risiken.

Unter welchen Voraussetzungen sind KI-generierte Erzeugnisse urheberrechtlich geschützt?

Ein urheberrechtlicher Schutz entsteht nur dann, wenn ein hinreichender menschlicher schöpferischer Einfluss auf das Werk ausgeübt wurde, der den Output objektiv prägt; eine bloße Eingabe von Befehlen (Prompting) reicht hierfür nicht aus.

Wer überwacht die Einhaltung der Regeln für digitale Dienste in Deutschland?

Die Überwachung obliegt primär der bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingerichteten Koordinierungsstelle sowie der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), während strafrechtlich relevante Sachverhalte an das Bundeskriminalamt gemeldet werden.

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Details

Title
Digitale Dienste Akt und KI-Verordnung
Subtitle
Einführende Kurzanmerkungen
Author
Wolfgang Neuefeind (Author)
Publication Year
2026
Pages
25
Catalog Number
V1747312
ISBN (PDF)
9783389201961
ISBN (Book)
9783389201978
Language
German
Tags
Algorithmus Binärcode Computer digital Plattform prompting Programm Suchmaschine Telekommunikation
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Wolfgang Neuefeind (Author), 2026, Digitale Dienste Akt und KI-Verordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1747312
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