Kurzanmerkungen zu den Regelungen des Unionsgesetzgebers für die Anbieter von digitalen Diensten und für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen -- Erläuterung zahlreicher Fachtermini aus den Bereichen der Rechnertechnik und der Telekommunikation.
Seit dem Bau des ersten (auf dem binären Zahlensystem basierenden) programmgesteuerten Rechners der Welt (durch den deutschen Ingenieur Konrad Zuse [1910‒1995] im Jahr 1941) hat sich die Technologie der Rechenautomaten stetig weiterentwickelt.
Die in binärer Codeform operierenden Computer haben in der modernen Welt die Aufgabe, eine Großflut von (in allen Lebensbereichen anfallenden) Daten (der verschiedensten Quellen) zu erfassen, zu speichern und sonstwie weiter zu verarbeiten.
Der Unionsgesetzgeber (Artt. 288, 294 AEUV) hat in jüngster Zeit Regelungen für die Anbieter von digitalen Diensten (im EU-Binnenmarkt) und Regelungen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen erlassen.
- Quote paper
- Wolfgang Neuefeind (Author), 2026, Digitale Dienste Akt und KI-Verordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1747312