Am 10. Dezember 1948 wurde die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Ver-einten Nationen verabschiedet. Diese Erklärung trug entscheidend dazu bei, dass Men-schenrechte zu einem der bestimmenden Themen nationaler sowie internationaler Poli-tik wurden. Die weltweite Menschenrechtspolitik birgt jedoch Probleme. Einerseits zei-gen Krieg, Folter, Geschlechterungerechtigkeit, Einschränkung der Pressefreiheit oder Polizeiwillkür, um nur einige Menschenrechtsverletzungen zu nennen, dass Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden, die Ziele der Allgemeinen Erklärung, weltweit noch immer in weiter Ferne liegen.
In der öffentlichen Debatte deutlich weniger präsent, aber von nicht minderer Wichtig-keit, ist ein weiterer gravierender Mangel in Bezug auf Menschenrechte: Trotz der weit-läufigen Anerkennung der Allgemeinen Erklärung fehlt eine allgemein anerkannte Be-gründung des darin vertretenen Menschenrechts-Konzepts. Dies bedeutet entweder, dass unsere Vorstellung von Menschenrechten auf „äußerst wackligen Beinen“ (Gosepath, Lohmann, 1998: S. 9) steht, oder dass ihr schweigend ein bestimmtes Kon-zept zugrunde liegt.
Diese Hausarbeit vertritt die These, dass es ein zugrundeliegendes Konzept gibt, das keineswegs das einzig mögliche ist. Es handelt sich dabei um das Modell individualisti-scher, liberalistischer Abwehrrechte, das in weiten Teilen auf John Locke zurückzufüh-ren ist. Dieses Modell entwarf Locke jedoch nicht aus dem Nichts. Den Boden für seine Überlegungen bereitete der etwa 50 Jahre früher lebende Thomas Hobbes, wenngleich dieser der Nachwelt vor allem als Theoretiker des Absolutismus und damit als entschie-dener Gegner der Menschenrechtsidee bekannt ist. Oftmals unbeachtet ist, dass Hobbes bei seiner Theorie von Grundannahmen über den Menschen ausgeht, die keineswegs als unumstritten und universell gültig angesehen werden können. Deshalb soll in dieser Hausarbeit zunächst aufgezeigt werden, inwiefern Hobbes einen Beitrag zur Entwick-lung des heutigen Menschenrechtsmodells geliefert hat. Abschließend soll kurz auf die Frage eingegangen werden, inwieweit ein solches Modell, das teilweise auf Hobbes auf-baut, universelle Gültigkeit beanspruchen kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlegende Veränderungen bei Hobbes
2.1. Neuzeitliches Denken: Das Individuum wird zum Bezugspunkt
2.2. Das Verhältnis von positivem und überpositivem Recht
3. Hobbes’ Werk als Grundlage universeller Menschenrechte
3.1. Individualisierung und individuelle Menschenrechte
3.2. Gültigkeit des Rechts
4. Historisch-empirische Bedingtheit und Universalitätsanspruch
4.1. Hobbes’ Theorie als Spiegel der Gesellschaft
4.2. Auswirkungen auf die universelle Gültigkeit von Menschenrechten
5. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Beitrag von Thomas Hobbes zur Entwicklung des heutigen Menschenrechtsmodells. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, inwiefern das auf Hobbes zurückgehende Modell individualistischer Abwehrrechte universelle Gültigkeit beanspruchen kann, wenn es gleichzeitig auf historisch-empirischen, teils exklusiven Menschenbildern basiert.
- Die philosophische Abkehr von der teleologischen Seinsordnung hin zur Fokussierung auf das Individuum bei Hobbes.
- Die Spannung zwischen dem Rechtspositivismus und dem Naturrecht innerhalb der Hobbesschen Staatslehre.
- Die historisch-gesellschaftliche Bedingtheit des Hobbesschen Menschenbildes im Kontext des aufkommenden Kapitalismus.
- Die kritische Auseinandersetzung mit der Universalität individualistischer Menschenrechte im globalen Vergleich.
- Die Frage nach der Legitimität von Menschenrechten jenseits westlich geprägter Rechtsvorstellungen.
Auszug aus dem Buch
2.1.Neuzeitliches Denken: Das Individuum wird zum Bezugspunkt
In seinen Arbeiten wendet sich Hobbes gegen das stoizistische bzw. thomistische Bild einer ewigen bzw. göttlichen Seinsordnung, in die der Mensch sich einfügen muss. Ebenso lehnt er das Aristotelische Vorgehen ab, die politische Wirklichkeit (die Polis) zum Ideal zu erheben und den Menschen damit zu verpflichten, sein Handeln auf dieses Ideal hin auszurichten. Hobbes sieht den Menschen bekanntermaßen als unsoziales, stets auf den eigenen Vorteil bedachtes Wesen; von der aristotelische Annahme, der Mensch sei ein zoon politikon, ein soziales, auf Gesellschaft angelegtes Wesen, wendet er sich ausdrücklich ab:
„Die meisten, welche über den Staat geschrieben haben, setzen voraus oder erbitten oder fordern von uns den Glauben, dass der Mensch von Natur ein zur Gesellschaft geeignetes Wesen sei, also das was die Griechen zoon politikon nennen. [...] Dieses Axiom ist jedoch trotz seiner weitverbreiteten Geltung falsch; es ist ein Irrtum, der aus einer allzu oberflächlichen Betrachtung der menschlichen Natur herrührt.“ (CIV, Kap. 1.2, S. 75f.)
Die Ablehnung einer dem Menschen vorgegebenen gesellschaftlichen Norm spiegelt sich in Hobbes reduktionistischem Vorgehen wider: Er will die Notwendigkeit staatlicher Herrschaft weder mit einer vorgegebenen Gottes- oder Seins-Ordnung noch mit einer den Menschen verplichtenden Moral begründen, sondern sie aus den Interessen des einzelnen Menschen herleiten. Zu diesem Zweck zerlegt er den Staat, den er als „künstlichen Menschen“ (LEV, Einleitung, S. 5) bezeichnet, in seine Einzelteile, die natürlichen Menschen, die gleichzeitig „Werkstoff und Konstrukteur“ (ebd.) des Staates sind.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Fragestellung nach der theoretischen Begründung universeller Menschenrechte vor und positioniert Hobbes als essenziellen, wenn auch oft missverstandenen Vordenker des modernen Individualismus.
2. Grundlegende Veränderungen bei Hobbes: Dieses Kapitel analysiert, wie Hobbes durch die Abkehr von teleologischen Ordnungsmodellen und die Fokussierung auf das Eigeninteresse des Individuums den Grundstein für neuzeitliches politisches Denken legte.
3. Hobbes’ Werk als Grundlage universeller Menschenrechte: Das Kapitel untersucht die methodischen Parallelen zwischen Hobbes' individualistischer Staatsbegründung und dem heutigen Konzept unveräußerlicher subjektiver Rechte.
4. Historisch-empirische Bedingtheit und Universalitätsanspruch: Hier wird kritisch hinterfragt, inwieweit das von Hobbes entworfene Menschenbild lediglich ein Spiegelbild der kapitalistischen Gesellschaftsstrukturen seiner Zeit ist und somit den Universalitätsanspruch moderner Menschenrechte in Frage stellt.
5. Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit resümiert die Ambivalenz des Erbes von Hobbes und mahnt einen tiefergehenden diskursiven Prozess an, um Menschenrechte von partikularen, historisch bedingten Interessenkontexten zu lösen.
Schlüsselwörter
Thomas Hobbes, Menschenrechte, Individualismus, Naturzustand, Rechtspositivismus, Souveränität, Gesellschaftsvertrag, Abwehrrechte, Besitzindividualismus, Universalitätsanspruch, Naturrecht, Rechtsphilosophie, politische Ideengeschichte, Leviathan, Selbstzweckformel.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht den Einfluss von Thomas Hobbes auf die theoretische Begründung universeller Menschenrechte, insbesondere die Rolle seines Fokus auf das Individuum.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung des individualistischen Menschenbildes, dem Verhältnis von Naturrecht und positivem Recht sowie der historisch-gesellschaftlichen Bedingtheit dieser Konzepte.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die zentrale Frage ist, ob und inwiefern Hobbes' Modell, das auf einem spezifischen, historisch geprägten Menschenbild basiert, tatsächlich einen universellen Geltungsanspruch für heutige Menschenrechte stützen kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine ideengeschichtliche Analyse, die Hobbes’ Werke wie den "Leviathan" und "De Cive" im Kontext ihrer historischen Entstehung sowie in Auseinandersetzung mit späterer politischer Theorie (wie der von Locke oder Marx) betrachtet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Hobbes' Individualisierung, die Analyse der rechtlichen Gültigkeit in seinem System und die kritische Reflexion über die Universalität seiner Theorie angesichts soziokultureller Unterschiede.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen gehören Individualisierung, Naturzustand, Rechtsstaat, Besitzindividualismus und die Frage der Universalität von Menschenrechten.
Wie unterscheidet sich Hobbes' Verständnis von Recht von dem moderner Menschenrechte?
Während moderne Menschenrechte den Einzelnen gegenüber dem Staat schützen, sieht Hobbes die Rechte des Individuums vor allem im Dienst des staatlich garantierten Selbsterhaltungszwecks, was den Schutz vor dem Souverän bei ihm deutlich schwächer ausfallen lässt.
Warum wird in der Arbeit auch Steve Biko zitiert?
Die Einbeziehung von Bikos Kritik an individualistischen westlichen Besitzvorstellungen dient dazu, die Problematik des Universalitätsanspruchs eines auf dem westlichen Modell basierenden Menschenrechtskonzepts in nicht-westlichen Kulturkreisen aufzuzeigen.
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- Xaver Keller (Author), 2011, Thomas Hobbes und Menschenrechte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/175188