Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - Sonstiges

Kontrahierungszwang in der Primärversorgung

im Spannungsfeld von Vertragsautonomie und Behandlungsvertrag

Titel: Kontrahierungszwang in der Primärversorgung

Masterarbeit , 2026 , 91 Seiten , Note: 2,0

Autor:in: Nikolaus Dissauer (Autor:in)

Jura - Sonstiges
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Im Zentrum der Arbeit steht die Frage, ob und in welchem Ausmaß im österreichischen Gesundheitssystem ein faktischer oder rechtlicher Kontrahierungszwang besteht. Obwohl weder das ASVG noch das PrimVG ausdrücklich eine generelle Verpflichtung zum Abschluss eines Behandlungsvertrages normieren, lässt sich aus der Systematik des Pflichtversicherungssystems, dem Sachleistungsprinzip sowie den Gesamtverträgen zwischen Sozialversicherungsträgern und Leistungserbringer*innen eine mittelbare Versorgungspflicht ableiten. Die Arbeit analysiert die dogmatische Einordnung dieses Spannungsverhältnisses zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht und untersucht die rechtlichen Grundlagen der Behandlungspflicht ebenso wie die Grenzen zulässiger Ablehnungen von Patient*innen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Rolle von Primärversorgungseinheiten als zunehmend bedeutende Organisationsform im österreichischen Gesundheitswesen. Aufgrund ihrer Einbindung in die staatliche Angebotsplanung, ihrer regionalen Versorgungsfunktion und ihrer öffentlich mitfinanzierten Struktur stellt sich die Frage, ob PVE stärkeren Gemeinwohlbindungen unterliegen als klassische Einzelordinationen. Darüber hinaus werden Unterschiede zwischen Kassenärzt*innen, Wahlärzt*innen und privaten Gesundheitsdienstleister*innen hinsichtlich Vertragsfreiheit, Versorgungsauftrag und sozialrechtlicher Verantwortung untersucht.

Neben der juristischen Analyse berücksichtigt die Arbeit auch gesundheitsökonomische, sozialpolitische und ethische Aspekte. Insbesondere werden Fragen der Versorgungsgerechtigkeit, des diskriminierungsfreien Zugangs zu medizinischen Leistungen sowie der Auswirkungen zunehmender Ökonomisierung auf das solidarische Gesundheitssystem diskutiert. Die Untersuchung zeigt, dass der Kontrahierungszwang kein isoliertes Rechtsinstitut darstellt, sondern Ausdruck eines umfassenderen Konflikts zwischen individueller Freiheit und kollektivem Versorgungsinteresse ist.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Methodik

1.1 Struktur und Steuerung im österreichischen Gesundheitswesen

1.2 Versorgungsauftrag

Exkurs – Angebotsplanung

Rechtlicher Status von ÖSG und RSG als Steuerungsinstrumente

1.3 Vertragsrecht

Vertragsbeziehungen im Behandlungsverhältnis

1.3.1 Vertragsautonomie

1.3.2 Kontrahierungszwang

Culpa in contrahendo?

1.4 Pflichtversicherung vs. Versicherungspflicht

1.4.1 Dogmatische Einordnung des Kontrahierungszwangs

1.5 Leistungserbringung

1.6 Ökonomie und Wirtschaftlichkeit

1.7 Gerechtigkeitsaspekt

1.7.1 Allgemeiner Gerechtigkeitsaspekt privatrechtlicher Unternehmen

1.7.2 Unionsrechtliche Aspekte

1.7.3 Ethik und Gerechtigkeit

1.7.4 Der Kontrahierungszwang als rechtliches Instrument

1.7.5 Wahlärzt*innen – Fluch oder Segen?

1.8 Möglichkeiten des Nichtkontrahierens

1.8.1 Erschöpfung der Behandlungskapazitäten

1.8.2 Gestörtes Vertrauensverhältnis

1.8.3 Fehlende fachliche Zuständigkeit und Spezialisierung

1.8.4 Grenzen und Risiken des Nichtkontrahierens

1.9 Auflösung des Behandlungsvertrages

1.9.1 Unterscheidung von Einzelordinationen und Gruppenpraxen, bzw. Primärversorgungseinheiten?

1.10 Zugang zum Recht – Rechtsbehelfe

1.11 Haftung und Rechtsdurchsetzung

1.11.1 Gleichbehandlungs- und Diskriminierungsdogmatik

1.11.2 Sanktionen bei rechtswidrigem Nichtkontrahieren

1.11.3 Zusammenfassung

1.12 Ethische Herausforderung

2 Ergebnis / Schlussfolgerungen / Conclusio

2.1 Einordnung der Forschungsfrage

2.2 Dogmatische Erkenntnisse

2.3 Vertragsautonomie und Sozialstaat

2.4 Primärversorgungseinheiten und Einzelordinationen

2.5 Wahlärzt*innen als ergänzendes Versorgungselement

2.6 Offene Fragestellungen

2.7 Politischer und gesetzgeberischer Handlungsbedarf

2.8 Ethische und gesellschaftliche Dimension

2.9 Grenzen der Untersuchung

2.10 Zukunftsaussichten der Primärversorgung

2.11 Zusammenfassende Beantwortung der Forschungsfrage

Zielsetzung & Themen

Das primäre Ziel der vorliegenden Masterthesis ist es, das strukturelle Spannungsverhältnis zwischen der privatrechtlichen Vertragsautonomie von Leistungserbringer*innen und der sozialstaatlichen Verpflichtung zu einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung im österreichischen Primärversorgungssektor rechtsdogmatisch zu analysieren. Im Mittelpunkt steht die Forschungsfrage, wie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem öffentlichen Interesse an einer diskriminierungsfreien Grundversorgung und der Wahrung der zivilrechtlichen Vertragsfreiheit von Ärzt*innen sowie Primärversorgungseinheiten im Rahmen eines faktischen oder rechtlichen Kontrahierungszwangs erreicht werden kann.

  • Dogmatische Verortung des Behandlungsvertrages an der Schnittstelle von Zivilrecht und Sozialversicherungsrecht
  • Analyse des faktischen Kontrahierungszwangs durch Pflichtversicherung, Sachleistungsprinzip und Gesamtverträge
  • Strukturelle und rechtliche Besonderheiten von Primärversorgungseinheiten (PVE) im Vergleich zu Einzelordinationen
  • Sachliche Rechtfertigungsgründe und Grenzen des Nichtkontrahierens sowie der vorzeitigen Vertragsauflösung
  • Rolle und Ambivalenz des Wahlarztwesens im Kontext von Solidarsystem und freier Arztwahl
  • Rechtsschutzdefizite, Beweislastprobleme und rechtspolitische Reformvorschläge (de lege ferenda)

Auszug aus dem Buch

1.4.1 Dogmatische Einordnung des Kontrahierungszwangs

Der Kontrahierungszwang in der extramuralen Primärversorgung stellt im österreichischen Recht kein ausdrücklich normiertes Rechtsinstitut dar. Weder das ASVG noch das PrimVG enthalten explizite Verpflichtungen von Vertragsärzt*innen oder Primärversorgungseinheiten, mit jeder anspruchsberechtigten Person einen Behandlungsvertrag abzuschließen. Dennoch lässt sich aus der Gesamtsystematik des österreichischen Gesundheitswesens ein faktischer Behandlungs- und Kontrahierungszwang ableiten, der die Vertragsautonomie der Leistungserbringer*innen einschränkt.

Dogmatisch ist dieser Befund auffällig, da der Behandlungsvertrag in seinem Wesen ein privatrechtlicher Vertrag ist, der grundsätzlich der Privatautonomie unterliegt. Die freie Entscheidung darüber, ob, mit wem und zu welchen Bedingungen ein Vertrag abgeschlossen wird, bildet einen wesentlichen Bestandteil der Vertragsautonomie. Im Bereich der kassenfinanzierten Primärversorgung wird dieses Prinzip jedoch durch öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen, vor allem durch Gesamt- und Einzelverträge mit den Sozialversicherungsträgern, überlagert.

Die Verpflichtung zur Behandlung aller anspruchsberechtigten Versicherten ergibt sich nicht unmittelbar aus dem individuellen Behandlungsvertrag, sondern mittelbar aus der Einbindung der Ärzt*innen und PVE in das sozialversicherungsrechtliche Versorgungssystem. Dieses ist von den Prinzipien der Pflichtversicherung, des Sachleistungsprinzips, des Versorgungsauftrags sowie durch die dahinterstehenden staatlich gesteuerten Angebotsplanung geprägt. Wer sich als Leistungserbringer*in durch Abschluss eines Kassenvertrages freiwillig in dieses System begibt, unterwirft sich damit gleichsam einer erhöhten Gemeinwohlbindung.

Der Kontrahierungszwang ist daher weder ausschließlich privatrechtlich noch rein öffentlich-rechtlich zu qualifizieren. Eher handelt es sich um ein hybrides Rechtsinstitut, das an der Schnittstelle beider Rechtsgebiete anzusiedeln ist. Die privatrechtliche Vertragsfreiheit wird zwar nicht gänzlich aufgehoben, jedoch inhaltlich begrenzt und funktional gestaltet. Diese Restriktionen dienen der Sicherstellung einer flächendeckenden, diskriminierungsfreien und bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung und sind im Lichte des Sozialstaatsprinzips grundsätzlich verfassungsrechtlich legitimiert.

Gleichzeitig kann das Fehlen klarer gesetzlicher Ausgestaltung zu Rechtsunsicherheit führen. Weder sind die Voraussetzungen einer zulässigen Ablehnung von Patient*innen taxativ normiert, noch bestehen klare Kriterien für Kapazitätsgrenzen, Wartelisten oder Priorisierungsentscheidungen. Die faktische Existenz eines Kontrahierungszwangs ohne präzise rechtliche Ausgestaltung belastet sowohl die Rechtsposition der Leistungserbringer*innen als auch jene der Patient*innen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Führt in die Bedeutung der Daseinsvorsorge, die Reformen der Primärversorgung in Österreich sowie das Spannungsfeld zwischen Abschlussfreiheit und staatlicher Versorgungspflicht ein.

2. Methodik: Erläutert den interdisziplinären Forschungsansatz aus Literatur-, Rechts- und Judikaturanalyse unter Einbeziehung von Auskünften relevanter Standes- und Patientenorganisationen.

1.1 Struktur und Steuerung im österreichischen Gesundheitswesen: Skizziert Finanzierungsströme, Ausgabenstrukturen und Steuerungsherausforderungen zwischen intramuralem und extramuralem Sektor.

1.2 Versorgungsauftrag: Behandelt die gesetzlichen Grundlagen von Primärversorgungseinheiten sowie den Einfluss regionaler und überregionaler Strukturpläne auf die Angebotsplanung.

1.3 Vertragsrecht: Analysiert den Behandlungsvertrag als zivilrechtlichen freien Dienstvertrag, die Prinzipien der Privatautonomie sowie die zivilrechtliche Trias des Kontrahierungszwangs.

1.4 Pflichtversicherung vs. Versicherungspflicht: Grenzt das österreichische Pflichtversicherungssystem vom Konzept der Versicherungspflicht ab und erörtert die dogmatische Natur des faktischen Kontrahierungszwangs.

1.5 Leistungserbringung: Vergleicht internationale Organisationsmodelle des Gesundheitswesens und beleuchtet das österreichische Mischmodell mit freiberuflichen Vertragspartnern.

1.6 Ökonomie und Wirtschaftlichkeit: Diskutiert Ressourcenknappheit, Effizienzgebote nach dem ASVG und die Vereinbarkeit von Sparsamkeit mit Grundrechten auf Gesundheit.

1.7 Gerechtigkeitsaspekt: Untersucht soziale Gerechtigkeit, Diskriminierungsverbote, europarechtliche Vorgaben sowie die ambivalente Rolle von Wahlärzt*innen im Solidarsystem.

1.8 Möglichkeiten des Nichtkontrahierens: Definiert sachliche Ausnahmetatbestände von der Behandlungspflicht wie Kapazitätsgrenzen, fehlende Fachkompetenz oder zerrüttete Vertrauensverhältnisse.

1.9 Auflösung des Behandlungsvertrages: Durchleuchtet die Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung von Behandlungsverhältnissen als Dauerschuldverhältnis und fordert Mindeststandards für den Patientenschutz.

1.10 Zugang zum Recht – Rechtsbehelfe: Untersucht die Klagbarkeit des Behandlungsanspruchs und identifiziert erhebliche Lücken beim Rechtsschutz abgewiesener Patient*innen.

1.11 Haftung und Rechtsdurchsetzung: Erörtert zivilrechtliche, berufsrechtliche und disziplinarische Sanktionen bei rechtswidriger Ablehnung sowie die Beweislastproblematik im Zivilprozess.

1.12 Ethische Herausforderung: Reflektiert den moralischen Wertekonflikt zwischen individueller Berufsfreiheit von Ärzt*innen und dem Schutz vulnerabler Personengruppen vor Selektion.

2 Ergebnis / Schlussfolgerungen / Conclusio: Bündelt die Erkenntnisse der Untersuchung, bewertet die Zukunftsfähigkeit der Primärversorgung und formuliert konkreten gesetzgeberischen Reformbedarf.

Schlüsselwörter

Kontrahierungszwang, Primärversorgung, Vertragsautonomie, Behandlungsvertrag, Gesundheitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Primärversorgungseinheiten, Patient*innenrechte, Versorgungspflicht, Gesundheitsökonomie, Sachleistungsprinzip, Pflichtversicherung, Wahlärzt*innen, Dauerschuldverhältnis, Gleichbehandlungsgebot

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Masterarbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht das rechtliche und ethische Spannungsverhältnis im österreichischen Gesundheitssystem zwischen der zivilrechtlichen Vertragsfreiheit von Gesundheitsdienstleister*innen und der Pflicht zur Gewährleistung einer flächendeckenden, diskriminierungsfreien medizinischen Grundversorgung.

Welche zentralen Themenfelder werden in der Untersuchung abgedeckt?

Die zentralen Themenfelder umfassen das Vertrags- und Standesrecht im ärztlichen Bereich, das österreichische Sozialversicherungsrecht, die Entstehung und Struktur von Primärversorgungseinheiten, Versorgungsmonopole sowie haftungs- und gleichbehandlungsrechtliche Aspekte.

Was ist die leitende Forschungsfrage der Arbeit?

Sie lautet: Wie kann ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem öffentlichen Interesse an einer flächendeckenden medizinischen Grundversorgung und der Wahrung der Vertragsfreiheit von Ärzt*innen im Rahmen des Kontrahierungszwangs in der Primärversorgung in Österreich erreicht werden?

Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?

Die Arbeit stützt sich auf einen interdisziplinären Ansatz, der rechtsdogmatische Literatur- und Gesetzesanalysen, Vergleiche mit dem Unionsrecht sowie die Erhebung praktischer Fallkonstellationen bei Standesvertretungen und Patientenanwaltschaften miteinander verknüpft.

Was wird im Hauptteil der Arbeit konkret behandelt?

Der Hauptteil analysiert die rechtliche Einordnung des Behandlungsvertrages, das Zusammenspiel von Versorgungsauftrag und Kassenverträgen, sachliche Rechtfertigungsgründe für Behandlungsablehnungen, vertragliche Beendigungstatbestände sowie die Haftung bei rechtswidrigem Nichtkontrahieren.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Untersuchung am besten?

Prägende Begriffe sind Kontrahierungszwang, Primärversorgungseinheiten, Behandlungsvertrag, Vertragsautonomie, Pflichtversicherung, Sachleistungsprinzip, Wahlärzt*innen und Diskriminierungsschutz.

Gibt es in Österreich einen ausdrücklich gesetzlich normierten Kontrahierungszwang für niedergelassene Ärzt*innen?

Nein, weder das ASVG noch das PrimVG normieren einen expliziten Kontrahierungszwang. Er ergibt sich jedoch als faktischer Zwang mittelbar aus der Pflichtversicherung, dem gesetzlichen Sachleistungsprinzip und den Gesamt- sowie Einzelverträgen der Kassenärzt*innen.

Inwiefern unterscheiden sich Primärversorgungseinheiten (PVE) von klassischen Einzelordinationen bezüglich ihrer Gemeinwohlbindung?

PVE sind stärker in die staatliche Struktur- und Bedarfsplanung eingebunden, erhalten oft öffentliche Förderungen und erfüllen multiprofessionelle Versorgungsaufträge. Sie unterliegen daher einer intensiveren Gemeinwohlbindung und strengeren Kontrahierungspflicht als kleine, personenbezogene Einzelordinationen.

Können Patient*innen die Aufnahme in eine Kassenordination gerichtlich im Wege einer Leistungsklage erzwingen?

Nein, nach geltendem Recht existiert keine Anspruchsgrundlage auf Naturalerfüllung eines Behandlungsvertrages. Betroffene sind auf nachträgliche Schadenersatzansprüche nach § 1295 ABGB oder berufs- und gleichbehandlungsrechtliche Beschwerden beschränkt, was ein spürbares Rechtsschutzdefizit darstellt.

Ende der Leseprobe aus 91 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Kontrahierungszwang in der Primärversorgung
Untertitel
im Spannungsfeld von Vertragsautonomie und Behandlungsvertrag
Hochschule
Donau-Universität Krems - Universität für Weiterbildung  (Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen)
Note
2,0
Autor
Nikolaus Dissauer (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2026
Seiten
91
Katalognummer
V1765669
ISBN (PDF)
9783389205006
ISBN (Buch)
9783389205013
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kontrahierungszwang Primärversorgung Vertragsautonomie Behandlungsvertrag Gesundheitsrecht Medizinrecht Sozialversicherungsrecht Primärversorgungseinheit PVE Patientenrechte Patientinnenrechte Versorgungspflicht Gesundheitsökonomie österreichisches Gesundheitswesen Versorgungsauftrag Pflichtversicherung Versicherungspflicht Gerechtigkeitsaspekt Wahlärzt*innen
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Nikolaus Dissauer (Autor:in), 2026, Kontrahierungszwang in der Primärversorgung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1765669
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  91  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum
  • Vertrag widerrufen