Verfassungsrechtliche Grundlage für die Schaffung von Arbeitsregelungen in kirchlichen Krankenhäusern ist die Garantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts in Art. 140 GG i.V. m. Art. 137 III WRV. Demnach hat jede Religionsgesellschaft das Recht, ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten. Diese Verfassungsnorm ergänzt die Religionsfreiheit des Art. 4 GG und geht auch über den speziellen Vermögensschutz des Art. 14 GG hinaus1, indem sie der Kirche zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben die unabdingbare Freiheit zur Bestimmung über Organisation, Normsetzung und Verwaltung ihrer Einrichtungen hinzufügt 2.
Die Kirchen haben das Recht in Selbstverwaltungsangelegenheiten eigenverantwortlich und staatsfrei Normen und Recht zu setzen. Diese Normsetzungsbefugnis wird ergänzt durch das Recht zur Verwaltung, welches die Anwendung des selbstgesetzen kirchlichen Rechts und das Recht zur Organisation und Leitung der Krankenhäuser unter kirchlicher Trägerschaft umfasst.3
Daraus ergibt sich für den Gesetzgeber, dass er dem kirchlichen Krankenhausträgern große Spielräume in der Patientenversorgung und bei der Regelung der Arbeitsverhältnisse der Angestellten einräumen muss4. Die Grenze der kirchlichen Regelungsbefugnis ist gem. Art. 137 WRV das für alle geltende Gesetz. Die Kirchen müssen bei der Setzung ihres Arbeitsrechts diesen Umstand berücksichtigen5.
Inhaltsverzeichnis
A. Rechtliche Grundlagen der kirchlichen Selbstverwaltung im Krankenhausbereich
I. Allgemeine verfassungsrechtliche Grundlage der Selbstverwaltung
II. Kirchliches Krankenhaus als Schutzobjekt der Art. 140 GG i.V. m. Art. 137 III WRV
B. Ausgestaltung der Rechtsstellung der Mitarbeiter im Rahmen der sog. Dienstgemeinschaft
I. Die Personalhoheit der Kirche im Krankenhaus unter dem Leitbild der Dienstgemeinschaft
II. Arbeitnehmer Mitbestimmungs- und Vertretungsrechte
a. Modell des Dritten Weges
b. Mitarbeitervertretung
c. Rechtsschutz im Rahmen der Mitbestimmung
d. Tarifverträge
C. Besonderheiten von Arbeitsverträgen unter kirchlicher Krankenhausträgerschaft
I. Inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsvertrages
1. Geltung der Grundrechte der Arbeitnehmer
2. Arbeitsvertragliche Loyalitätsobliegenheiten
a) Rechtsschutzmöglichkeiten
aa) Loyalitätspflichtverletzung als Kündigungsgrund
bb) Einschränkung der Meinungsfreiheit aufgrund von Loyalitätsobliegenheiten
cc) Wiederverheiratung als Kündigungsgrund
dd) Kirchenaustritt als Kündigungsgrund
ee) Der Grundsatz von Treu und Glauben bei der Kündigung
D. Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes
I. Privilegierung der Religionsgemeinschaften aufgrund von § 9 AGG
II. Auswirkungen von § 9 AGG auf Krankenhäuser unter kirchlicher Trägerschaft bei Abschluss eines Arbeitsvertrages
1. Religionszugehörigkeit
2. Fragerecht des kirchlichen Arbeitgebers
III. Auswirkungen des § 9 AGG auf das Kündigungsrecht des Arbeitgebers in kirchlichen Krankenhäusern
1. Homosexualität als Kündigungsgrund
2. Kirchenaustritt als Kündigungsgrund
3. Wiederverheiratung als Kündigungsgrund
IV. Tendenzschutz für Krankenhäuser unter kirchlicher Trägerschaft
Zielsetzung und Themen
Diese Arbeit untersucht die rechtlichen Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in kirchlichen Krankenhäusern unter besonderer Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und dessen Abgrenzung zum staatlichen Arbeitsrecht sowie zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
- Rechtliche Grundlagen kirchlicher Selbstverwaltung.
- Ausgestaltung der „Dienstgemeinschaft“ und deren Auswirkungen auf Mitbestimmungsrechte.
- Loyalitätsobliegenheiten und arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Pflichtverletzungen.
- Anwendbarkeit und Privilegierung durch § 9 AGG in kirchlichen Einrichtungen.
- Tendenzschutz und künftige Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Säkularisierung und Selbstbestimmung.
Auszug aus dem Buch
Loyalitätspflichtverletzung als Kündigungsgrund
Ein kirchlicher Krankenhausbetreiber kann ein Dienstverhältnis, aufgrund der Verletzung von Loyalitätsobliegenheiten, kündigen. Ob diese Vertragsverletzung eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sachlich rechtfertigt, ist nach den kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften der §§ 1 KschG, 626 BGB zu bestimmen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Rechtliche Grundlagen der kirchlichen Selbstverwaltung im Krankenhausbereich: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Absicherung kirchlicher Einrichtungen durch das Selbstbestimmungsrecht in Art. 140 GG i.V. m. Art. 137 III WRV.
B. Ausgestaltung der Rechtsstellung der Mitarbeiter im Rahmen der sog. Dienstgemeinschaft: Hier wird das spezifisch kirchliche Leitbild der Dienstgemeinschaft sowie die daraus resultierenden Mitbestimmungsmechanismen, insbesondere das Modell des Dritten Weges, dargestellt.
C. Besonderheiten von Arbeitsverträgen unter kirchlicher Krankenhausträgerschaft: Dieses Kapitel analysiert die arbeitsvertraglichen Loyalitätsobliegenheiten und die Konsequenzen von deren Verletzung, wie etwa bei Kirchenaustritt oder Wiederverheiratung.
D. Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes: Der abschließende Teil untersucht die Auswirkungen des § 9 AGG auf die kirchliche Einstellungspraxis sowie die Grenzen des Tendenzschutzes in zunehmend säkularisierten Krankenhäusern.
Schlüsselwörter
Kirchliches Arbeitsrecht, Dienstgemeinschaft, Selbstbestimmungsrecht, Kündigungsschutz, Loyalitätsobliegenheiten, AGG, § 9 AGG, Religionsfreiheit, Krankenhaus, Mitarbeitervertretung, Dritter Weg, Tendenzschutz, Kirchenaustritt, Wiederverheiratung, Arbeitsvertrag.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt das spezielle Arbeitsrecht in kirchlichen Krankenhäusern und wie sich dieses vom staatlichen Arbeitsrecht unterscheidet.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Dienstgemeinschaft, Loyalitätspflichten, Mitbestimmungsrechte und die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf kirchliche Träger.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Klärung, wie das kirchliche Selbstbestimmungsrecht mit den Rechten der Arbeitnehmer und den Vorgaben des AGG in Einklang gebracht werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die verfassungsrechtliche Normen, einschlägige Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung von Arbeits- und Verfassungsgerichten auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert detailliert die kirchliche Personalhoheit, Kündigungsgründe bei Loyalitätsverstößen und die Privilegierung kirchlicher Einrichtungen durch § 9 AGG.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere kirchliches Arbeitsrecht, Loyalitätsobliegenheiten, Dienstgemeinschaft und Tendenzschutz.
Inwiefern beeinflusst der Kirchenaustritt die Anstellung?
Nach der hier zitierten Rechtsprechung kann ein Kirchenaustritt einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen, da er nach kirchlichem Verständnis einen schweren Verstoß gegen die Einheit der Kirche darstellt.
Wie geht die Kirche mit islamischen Gebetspausen um?
Nach aktueller Rechtsprechung müssen kirchliche Krankenhausbetreiber islamische Gebetspausen tolerieren, solange diese zu festen Zeiten stattfinden und den Betriebsablauf nicht wesentlich stören.
Was besagt die Privilegierung nach § 9 AGG?
Religionsgemeinschaften dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Andersgläubige benachteiligen, wenn dies durch ihr Selbstverständnis und die Art der beruflichen Tätigkeit gerechtfertigt ist.
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- Andreas Manthey (Author), 2011, Die „Kirche“ als Arbeitgeber im Krankenhaus - Besonderheiten für die Rechtsstellung der Mitarbeiter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/177299