[...]
Aufschlussreich für die Stimmung am Tag der Aufnahme der BRD ist ein Blick in
überregionale deutsche Tageszeitungen vom 18.Sep.1973. So schrieb Dieter Schröder
in der SZ ganz ähnlich, dies sei „weder ein Trauer- noch ein Feiertag. Nichts geht unter, was
nicht schon unter gegangen ist; was geschieht(…)war unvermeidlich“1. Aus heutiger Sicht
rufen derlei Kommentare zumeist Unverständnis hervor. Welche Umstände ermöglichten und
begleiteten die Aufnahme der BRD in die VN? Wieso überwog nicht die Freude? Schließlich,
so ließe sich gut argumentieren, war die BRD durch ihre Mitgliedschaft in die VN nun auch
Subjekt der internationalen Politik auf VN-Ebene.2 Und was war bereits untergegangen?
Nur kurz angeschnitten werden sollen dabei die rechtlichen Voraussetzungen für einen
Beitritt zu den Vereinten Nationen. Sie waren weniger problematisch. Anders die politischen
Bedingungen. Ihre Komplexität gebietet es, scharf zwischen den Beziehungen zwischen „den
beiden Staaten in Deutschland“3 und denen zwischen den deutschen Staaten und den Veto-
Mächten im Sicherheitsrat der VN, sowie zwischen den Veto-Mächten untereinander zu
unterscheiden. [...]
1 Dieter Schröder: Kein Trauer und kein Feiertag“, in: SZ vom 18. September 1973, S. 4. Die FAZ vom selben
Tag schloss sich diesem Tenor ebenfalls an.
2 Zu Deutschland als „Objekt im Rahmen der Vereinten Nationen“ vgl. Volker Rittberger: Die beiden deutschen
Staaten in den Vereinten Nationen. Rückblick und Bilanz (Grundsatzreferat), in: Deutsche Gesellschaft für die
Vereinten Nationen (Hrsg.): Die beiden deutschen Staaten in den Vereinten Nationen: Rückblick und Bilanz,
Bonn 1990, S. 5-20 (6-10).
3 Die Anerkennung der Existenz zweier „Staaten“ in Deutschland war eine der Grundvoraussetzungen für das
Gelingen der Entspannungspolitik. Sie implizierte das Abrücken vom Alleinvertretungsanspruch der BRD für
„Gesamtdeutschland“. Zum Alleinvertretungsanspruch und zum Anerkennungskonflikt vgl. Wilhelm Bruns:
Deutsch-deutsche Beziehungen: Prämissen, Probleme, Perspektiven, 3. erw. und aktualisierte Auflage, Opladen
1982, S. 25 f. Die DDR bevorzugte die Formel von „den beiden deutschen Staaten“, vgl. Heinrich Potthoff:
Bonn und Ost-Berlin 1969-1982. Dialog auf höchster Ebene und vertrauliche Kanäle. Darstellung und
Dokumente, Bonn 1997, S. 21.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- I. Rechtliche Beitrittsvoraussetzungen gemäß Art. 4 Abs. 1 UN-Charta.
- 1. Die Staatsqualität der BRD.
- 2. Die „Friedensliebe“ der BRD.
- 3. Die Bereitschaft, Verpflichtungen aus der Charta zu übernehmen.
- 4. Innerstaatliches Recht.
- 5. Fazit.
- II. Politische Beitrittsvoraussetzungen.
- 1. Die,,innerdeutschen“ Beziehungen.
- 2. Die Beziehungen zu den Veto-Mächten.
- a) Die Beziehungen zu den USA.
- b) Die Beziehung zu anderen Westmächten.
- (1) Frankreich.
- (2) Großbritannien.
- c) Die Beziehungen zur UdSSR.
- d) Die Beziehungen zur Volksrepublik China.
- e) Fazit.
- 3. USA, UdSSR und VR China: Das strategische Dreieck.
- III. Erste offizielle Reaktionen und Reden nach dem Beitritt der beiden deutschen Staaten zu den VN (Schlussbetrachtung).
- Quellen- und Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit analysiert den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zu den Vereinten Nationen (VN) am 18. September 1973 im Kontext der „Neuen Ostpolitik“. Sie beleuchtet die rechtlichen und politischen Voraussetzungen für den Beitritt, wobei der Schwerpunkt auf der Rolle der Veto-Mächte im Sicherheitsrat liegt.
- Die rechtlichen Voraussetzungen für den Beitritt der BRD zu den VN gemäß Artikel 4 Absatz 1 der UN-Charta.
- Die politischen Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten und die Beziehungen zu den Veto-Mächten, insbesondere den USA, der UdSSR und der Volksrepublik China.
- Die Bedeutung des strategischen Dreiecks zwischen den USA, der UdSSR und der Volksrepublik China für den Beitritt der BRD zu den VN.
- Die ersten Reaktionen auf den Beitritt der BRD zu den VN im internationalen Kontext.
- Die Auswirkungen des Beitritts der BRD auf die deutsche Außenpolitik.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den historischen Kontext des Beitritts der BRD zu den VN dar und beleuchtet die Bedeutung dieses Ereignisses im Hinblick auf die deutsche Außenpolitik. Kapitel I analysiert die rechtlichen Voraussetzungen für einen Beitritt zu den VN gemäß Artikel 4 Absatz 1 der UN-Charta. Kapitel II untersucht die politischen Bedingungen für den Beitritt, wobei die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten und den Veto-Mächten im Sicherheitsrat der VN im Mittelpunkt stehen. Kapitel III befasst sich mit den ersten offiziellen Reaktionen und Reden nach dem Beitritt der beiden deutschen Staaten zu den VN.
Schlüsselwörter
Die Hausarbeit behandelt zentrale Themen wie die „Neue Ostpolitik“, den Beitritt der BRD zu den VN, die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten, die Rolle der Veto-Mächte im Sicherheitsrat der VN, das strategische Dreieck zwischen den USA, der UdSSR und der Volksrepublik China sowie die Auswirkungen des Beitritts der BRD auf die deutsche Außenpolitik.
- Arbeit zitieren
- Dominik Bach (Autor:in), 2004, Der Beitritt der beiden deutschen Staaten zu den Vereinten Nationen am 18. September 1973 vor dem Hintergrund der 'Neuen Ostpolitik'., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17904