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Das Zustimmungsquorum zur Direktwahl der Landräte im Land Brandenburg

Ein geeignetes Instrument zum Erhalt direktdemokratischer Legitimation bei niedriger Wahlbeteiligung?

Título: Das Zustimmungsquorum zur Direktwahl der Landräte im Land Brandenburg

Trabajo Escrito , 2011 , 20 Páginas , Calificación: 2,3

Autor:in: Danilo Bojarski (Autor)

Política - Sistema político de Alemania
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1 Einleitung

Mit dem Kommunalrechtsreformgesetz (KommRRefG) vom 18. Dezember 2007 schließt das Land Brandenburg an die Anfang der 1990er Jahre beginnende Entwicklung der Direktwahl der Landräte analog der Bürgermeister in der Süddeutschen Ratsverfassung an. In den Verfassungen der Bundesländer wurden, ausgehend von den ostdeutschen Ländern, verstärkt direktdemokratische Elemente, wie sie nach Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz (GG) zugelassen sind, implementiert. Eine besondere Präferenz repräsentativ- oder direktdemokratischer Elemente wird nicht angenommen1. Die Arten der Bürgerbeteiligung reichen dabei von Sachentscheidungen in Form von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden (und den analogen Instrumenten auf kommunaler Ebene) bis zu Personalentscheidungen in der Direktwahl der Bürgermeister2, die sukzessive auf die Landräte übertragen wurden. Bei der Einrichtung der direktdemokratischen Instrumente in grundsätzlich repräsentativ-demokratischen Systemen (parlamentarisch wie präsidentiell) kommt der Ausgestaltung der Quoren, der vorgeschriebenen Mindestzahl an Wahlbeteiligung oder abgegebenen Stimmen3, auf allen Verfahrensstufen eine besondere Bedeutung zu.
Das brandenburgische Kommunalwahlrecht sieht für die Direktwahl der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte wie für die Landräte eine absolute Stimmenmehrheit sowie ein Zustimmungsquorum von 15% der Wahlberechtigten vor. Das Zustimmungsquorum, welches nach Intention des Wahlrechtsgebers die Legitimität der Gewählten sichern soll4, gilt in Verbindung mit einer geringen Wahlbeteiligung als ursächlich für das Scheitern der ersten sechs direkten Landratswahlen im Januar und Februar 20105. In den sechs Landkreisen erreichte nur ein Kandidat im Kreis Oberspreewald-Lausitz im zweiten Wahlgang die erforderlichen Mehrheiten. In den übrigen fünf Landkreisen ging das Wahlrecht auf die Kreistage über. Im Landkreis Barnim wurde der Landrat durch Losentscheid bestimmt.
Ausgehend von den Besonderheiten des brandenburgischen Kommunalwahlrechts sollen die rechtlichen Grundlagen, Arten und Wirkungen von Quoren untersucht werden. Aus der anschließenden Betrachtung der Ursachen und Wirkungen einer rückläufigen Wahlbeteiligung soll die Frage geklärt werden, ob Quoren, wie mit den KommRRefG intendiert, tatsächlich die Legitimität der Landräte sichern und unter Umständen sogar positiv auf die Wahlbeteiligung wirken können.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Das brandenburgische Kommunalwahlrecht im Vergleich

2 Begriffsbestimmungen

3 Bedeutung der Quoren

3.1 Volksinitiative

3.2 Volksbegehren

3.3 Volksentscheid

3.4 Direktwahlen

3.5 Zwischenfazit

4 Wahlbeteiligung

4.1 Entwicklung der Wahlbeteiligung

4.2 Ursachen

4.3 Wirkung auf die Demokratie

5 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, ob das im brandenburgischen Kommunalwahlrecht verankerte Zustimmungsquorum für die Direktwahl von Landräten ein geeignetes Instrument zur Sicherung der demokratischen Legitimation darstellt, insbesondere vor dem Hintergrund einer rückläufigen Wahlbeteiligung.

  • Rechtliche Grundlagen und Funktion von Quoren in direktdemokratischen Verfahren
  • Analyse der Wahlbeteiligung bei Landratswahlen im Land Brandenburg
  • Ursachenforschung zur sinkenden Wahlbeteiligung im Kontext der Postdemokratie
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Zustimmungsquoren zur Legitimationssicherung

Auszug aus dem Buch

3.1 Volksinitiative

Die Volksinitiative ist die erste Stufe im dreistufig aufgebauten Volksgesetzgebungsverfahren aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Im brandenburgischen Kommunalrecht entspricht der Volksinitiative der Einwohnerantrag.

Mit der Volksinitiative wird der Landtag dazu angehalten, sich erstmals inhaltlich mit einer Materie zu befassen. In den Ländern, in denen der Initiative lediglich eine formale Prüfung folgt und der Landtag noch nicht inhaltlich mit der Sache befasst ist,wird von einem zweistufigen Verfahren gesprochen.

In Brandenburg ist auch eine Initiative zur Auflösung des Landtages zulässig. Eine Volksinitiative ist erfolgreich, wenn sie von mindestens zwanzigtausend Einwohnern (deutsche Staatsbürger sowie auch Ausländer mit dauerhaftem Wohnsitz in Brandenburg gem. Art. 3 Abs. 1 VerfBbg) unterzeichnet wurde, das entspricht einem Quorum von weniger als 1%. Im Ländervergleich sind die Quoren der Initiativen, bis auf Hessen mit 3%, in absolute Zahlen gefasst. Die Bandbreite entspricht etwa 0,02% bis 3% der Wahlberechtigten zur Bundestagswahl 1998. Die Quoren sind im Vergleich zu denen beimVolksbegehren und Volksentscheid relativ gering. Die Volksinitiative ist tatsächlich eher eine Initiative aus dem Volk mit dem Charakter einer Massenpetition als eine Initiative des (gesamten) Volkes, wie die Bezeichnung schließen lassen könnte. Die Volksinitiative, also die bloße Befassung des Landtages mit einem Thema, ist nicht in besonderem Maße legitimationsbedürftig denn, es wird „das Legislativrecht des Parlaments durch die Volksinitiative nicht eingeschränkt. Es bleibt die souveräne Entscheidung des Parlaments, die Anregung der Bürgerinitiative zu übernehmen, zu verändern oder zurückzuweisen.“

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Einführung in die Problematik des Zustimmungsquorums bei der Direktwahl von Landräten in Brandenburg nach dem Kommunalrechtsreformgesetz 2007.

1 Das brandenburgische Kommunalwahlrecht im Vergleich: Darstellung des einheitlichen Wahlverfahrens in Brandenburg und Vergleich mit den Regelungen anderer Bundesländer.

2 Begriffsbestimmungen: Klärung zentraler Begriffe wie Wahlen, Abstimmungen, Mehrheitsprinzip, Bezugsgröße und Quorum.

3 Bedeutung der Quoren: Analyse der Funktion und Bedeutung von Quoren in direktdemokratischen Prozessen wie Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie deren Anwendung bei Direktwahlen.

4 Wahlbeteiligung: Untersuchung der Entwicklung und Ursachen der rückläufigen Wahlbeteiligung sowie deren Auswirkungen auf die demokratische Legitimation.

5 Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass das Zustimmungsquorum für die Landratswahl zur Sicherung der Legitimation ungeeignet ist und keine mobilisierende Wirkung entfaltet.

Schlüsselwörter

Brandenburg, Kommunalwahlrecht, Direktwahl, Landrat, Zustimmungsquorum, Wahlbeteiligung, Volksgesetzgebung, Demokratie, Legitimation, Postdemokratie, Mehrheitsprinzip, Bürgerbeteiligung, Kommunalpolitik

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit dem Zustimmungsquorum bei der Direktwahl der Landräte im Land Brandenburg und prüft dessen Eignung zur Sicherung demokratischer Legitimation.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind das brandenburgische Kommunalwahlrecht, die Bedeutung von Quoren in demokratischen Verfahren und die Ursachen sowie Folgen sinkender Wahlbeteiligungen.

Welches Ziel verfolgt die Arbeit?

Das primäre Ziel ist die Klärung der Frage, ob das 15%-Zustimmungsquorum tatsächlich dazu beiträgt, die Legitimität der gewählten Landräte bei niedriger Wahlbeteiligung zu sichern.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es erfolgt eine rechtsvergleichende und politikwissenschaftliche Analyse der Wahlsysteme, unterlegt mit statistischen Daten zur Wahlbeteiligung und theoretischen Ansätzen der Demokratieforschung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Wahlrechts, die begriffliche Einordnung von Quoren, deren Bedeutung in direktdemokratischen Stufen sowie eine detaillierte Analyse der Wahlbeteiligung und ihrer Ursachen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen gehören Direktwahl, Zustimmungsquorum, Legitimation, Wahlbeteiligung, Brandenburg und Kommunalwahlrecht.

Warum wird das Zustimmungsquorum in Brandenburg als problematisch angesehen?

Die Arbeit argumentiert, dass das Quorum keine mobilisierende Wirkung hat und die Legitimation bei Personalentscheidungen bereits durch das Mehrheitsprinzip ausreichend gewährleistet ist.

Welche Schlussfolgerung zieht der Autor zur Wirkung des Quorums?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das Zustimmungsquorum weder die Legitimation bei niedriger Wahlbeteiligung effektiv sichert, noch positiv zur Wahlbeteiligung beiträgt.

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Detalles

Título
Das Zustimmungsquorum zur Direktwahl der Landräte im Land Brandenburg
Subtítulo
Ein geeignetes Instrument zum Erhalt direktdemokratischer Legitimation bei niedriger Wahlbeteiligung?
Universidad
University of Hagen
Curso
Moudul 2.7 Verwaltung und Dritter Sektor
Calificación
2,3
Autor
Danilo Bojarski (Autor)
Año de publicación
2011
Páginas
20
No. de catálogo
V184709
ISBN (Ebook)
9783656096726
Idioma
Alemán
Etiqueta
zustimmungsquorum direktwahl landräte land brandenburg instrument erhalt legitimation wahlbeteiligung
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Danilo Bojarski (Autor), 2011, Das Zustimmungsquorum zur Direktwahl der Landräte im Land Brandenburg, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/184709
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