Tarifstrukturen der Festnetzanbieter. Preispolitische Analyse und Untersuchung der Wahrnehmung durch den Endverbraucher


Diplomarbeit, 1999

89 Seiten, Note: 2


Leseprobe


1 Einleitung

Zum 01. Januar 1998 ist mit der Aufhebung des Netz- und Sprachmonopols der Deutschen Telekom AG (DTAG) der bisher letzte und umfangreichste Liberalisierungsschritt im Telekommunikationsmarkt erfolgt.

Diese Liberalisierung begann im Rahmen der ersten Postreform im Jahre 1989 mit der formellen Teilung der Bundespost in die drei selbständigen Teile Telekom, Postdienst und Postbank. Zugleich wurde das Endgerätemonopol abgeschafft und Telekommunikationsdienstleistungen mit Ausnahme der Sprachtelefonie durften auch durch andere Anbieter bereitgestellt werden. Das Netzmonopol verblieb jedoch weiterhin in den Händen der Telekom. Die Liberalisierung wurde durch die zweite Postreform 1994 erweitert. Die verfassungsrechtliche Grundlage für den Wettbewerb wurde durch den neu eingefügten Artikel 87 f GG geschaffen, wonach TK-Dienstleistungen als privatwirtschaftliche Tätigkeiten durch die Nachfolgeunternehmen der Bundespost oder durch andere private Anbieter erbracht werden können.[1] Für die Übergangszeit bis zur vollständigen Öffnung des TK-Marktes blieben die Monopolrechte bei der DTAG.

Mit der nun erfolgten Öffnung des Marktes sind nun neben dem Ex-Monopolisten DTAG zahlreiche neue Anbieter von Telekommunikationsnetzen und -diensten (Alternative Carrier (AC)) am Markt für Sprachtelefonie tätig. Eine Besonderheit des Marktes besteht in der überragenden Größe der DTAG, die den Wettbewerb jedoch trotzdem schnell zu spüren bekam. Insbesondere im Ferngesprächsbereich hat sich im Verlauf des ersten Jahres nach der Liberalisierung ein harter Wettbewerb entwickelt, der vorwiegend durch die Preispolitik der Anbieter gekennzeichnet ist.

1.1 Problemstellung

Festnetzbasierte Sprachtelefonie ist eine homogene Dienstleistung bei der eine Differenzierung des Dienstes selbst kaum möglich ist. Bei nur unwesentlichen Differenzierungen der Leistung nimmt die Bedeutung des Preises in dem Maße zu, in dem die Kunden eine Dienstleistung als gleichartig wahrnehmen.[2] Aus diesem Grund wird von den Anbietern eine Differenzierung hauptsächlich über die Bepreisung vorgenommen. Hierzu steht im Rahmen der Preispolitik eine Vielzahl verschiedener Möglichkeiten zur Verfügung, die in unterschiedlichster Weise genutzt und kombiniert werden können. Den kontrahierungspolitischen Maßnahmen der einzelnen Anbieter kommt somit, unter Beachtung relevanter Einflußgrößen, die entscheidende Bedeutung zu, aus verschiedenen vorhandenen und innovativen Elementen Tarife zu entwickeln, die am Markt erfolgreich sind und die den Kunden zur Nutzung der angebotenen Dienste bewegen.

Diese entscheidende Bedeutung der Preispolitik und die steigende Anzahl von Anbietern festnetzbasierter Telefondienste hat zu einer Vielzahl der verschiedensten Tarifangebote geführt, zwischen denen der Endverbraucher wählen kann. Die Angebotsstruktur stellt sich jedoch sehr unübersichtlich dar und ist durch den Wettbewerb ständigen Änderungen unterworfen. Möchte der Endverbraucher die neuen Angebote nutzen, so muß er sich zwangsläufig mit den Strukturen der Angebotsseite auseinandersetzen.

Auf den Kunden kommen also neue Herausforderungen zu. Er muß zunächst die Entscheidung treffen, ob er wie gewohnt weiterhin nur die Angebote der DTAG in Anspruch nimmt und sämtliche Gespräche nur über diese führt oder ob er auch die Angebote neuer Anbieter nutzt. Möchte ein Kunde die neuen Angebote nutzen, bieten sich ihm mehrere Möglichkeiten:

- Der vollständige vertragliche Wechsel zu einem neuen Anbieter inklusive Anschluß, so daß alle Gespräche über diesen Anbieter geführt werden.
- Durch vertragliche Anmeldung bei einem neuen Anbieter mit Hilfe des sogenannten Pre-selection-Verfahrens nur einen Teil seiner Gespräche (z.B. Ferngespräche) über diesen einen Carrier laufen zu lassen. Sofern der Kunde bei diesem Verfahren keine andere Netzbetreiberkennzahl vor dem Ferngespräch wählt, wird das Gespräch mit dem ausgewählten Carrier geführt.
- Weiterhin Kunde der DTAG zu bleiben und ohne vertragliche Bindung vor jedem Gespräch anhand einer vorgewählten Netzkennzahl von Fall zu Fall zu entscheiden, über welchen Anbieter er telefonieren will (Call-by-Call-Verfahren). Bei manchen Anbietern ist es jedoch wiederum notwendig, sich zur Nutzung des Call-by-Call-Verfahrens beim entsprechenden Anbieter anzumelden.

Neben der generellen Entscheidung für einen oder mehrere Anbieter muß der Kunde auch hinsichtlich der angebotenen Tarife eine Auswahl treffen, da einige Telefon-gesellschaften mehrere Tarife anbieten, die in Abhängigkeit der vertraglichen Bindung variieren. Weiterhin unterliegen die Tarifangebote einer ständigen Entwicklung, sei es in der Höhe durch eine Änderung des Minutenpreises oder in der Ausgestaltung z.B. durch die Einführung eines neuen Rabattsystems.

Die Komplexität der Entscheidung steigt für den Endverbraucher auf jeden Fall an und verlangt von ihm eine gewisse Informationsbasis.

1.2 Ziel der Arbeit und Vorgehensweise

Aufgrund der derzeitigen Marktbedingungen im Festnetz und der Homogenität der Dienstleistung „festnetzbasierte Sprachtelefonie“ kommt innerhalb des Marketing-Mixes der Anbieter der Preisbildung eine besondere Bedeutung zu.

Ziel der Arbeit ist es, die Tarifstrukturen der Festnetzanbieter im Bereich der Privatkunden unter Einbeziehung relevanter Einflußfaktoren der Preisbildung zu analysieren sowie die vielfältigen Möglichkeiten von Preiselementen und Preisdifferenzierungen aufzuzeigen und darauf aufbauend festzustellen, wie die Vielfältigkeit der Tarife durch den Kunden wahrgenommen wird.

Die Eingrenzung der Betrachtung auf den Privatkundenbereich erfolgt, da hier standardisierte TK-Dienste vermarktet werden, während im geschäftlichen Bereich eine fallspezifische Vermarktung von TK-Leistungsbündeln vorgenommen wird und innerhalb dieser eher die Gesetzmäßigkeiten des Investitionsgütermarketings ihre Gültigkeit besitzen.

Die preispolitische Analyse der Tarifstrukturen wird auf theoretischer Basis bearbeitet, wobei zunächst die Einflußfaktoren des Preismanagements dargestellt werden. Daran anschließend werden die verschiedenen Elemente der Telefontarife sowie die unterschiedlichen Möglichkeiten der Preisbildung dargelegt. In diesem Abschnitt wird die theoretische Darstellung durch Tarifbeispiele von einigen Telefongesellschaften zur näheren Erläuterung erweitert.

Die Untersuchung der Tarifwahrnehmung durch den Endverbraucher wird empirisch anhand eines Fragebogens mit 100 befragten Personen durchgeführt. Innerhalb dieser Untersuchung wird insbesondere darauf abgezielt, wie Informationsstand und Informationsinteresse der Privatkunden bezüglich der Tarife und Tarifbestandteile ausgeprägt sind, und welche Bedeutung der Telefontarif im Vergleich zu anderen Komponenten beim Wechsel oder der Nutzung eines Anbieters hat.

Grundlage der Arbeit sind die Marktkonstellationen im Festnetzbereich von der Marktöffnung bis zum Abgabedatum der Arbeit.

2 Einflußfaktoren der Preispolitik

Die Preisfestlegung der Anbieter von TK-Diensten ist von großer Komplexität geprägt. Sie wird von mehreren Determinanten beeinflußt, die von den Unternehmen im Rahmen einer angemessenen Preispolitik berücksichtigt werden müssen, um den langfristigen Markterfolg sowie Gewinnmaximierung zu realisieren. Zu diesen Preisdeterminanten zählen die Art der Leistung für die ein Preis festgesetzt werden muß, das Wettbewerbsumfeld, die Struktur der Nachfrage, die Preise der Wettbewerber, die Kostensituation des Diensteanbieters und die sich daraus ergebenden Prinzipien der Preisfestsetzung.

2.1 Preispolitische Besonderheiten von Dienstleistungen

Beim Sprachtelefondienst handelt es sich um eine homogene Dienstleistung. Generell sind die grundlegenden Preisbildungsdeterminanten und Zusammenhänge bei Produkten und Dienstleistungen ähnlich. Bei der Preisfestlegung für Dienstleistungen gibt es jedoch eine Reihe von Besonderheiten.[3] Die erste Besonderheit liegt in der Bezeichnung. Wie bei anderen Dienstleistungen auch, wird der Begriff „Preis“ im Bereich der festnetzbasierten Sprachtelefondienste kaum verwendet. Man trifft eher auf die Bezeichnungen Tarif bzw. Gebühr. Die weiteren Besonderheiten von Dienstleistungen und ihr Einfluß auf den Kontrahierungsmix werden in den folgenden Abschnitten dargestellt.

2.1.1 Sprachtelefonie als standardisierter, massenmarktfähiger Dienst

Eine mögliche Definition einer Dienstleistung liefert Kotler: Danach „ist eine Dienstleistung jede einem anderen angebotene Tätigkeit oder Leistung, die im wesentlichen immaterieller Natur ist und keine direkten Besitz- oder Eigentums-veränderungen mit sich bringt. Die Leistungserbringung kann - muß jedoch nicht - mit einem Sachgut verbunden sein.“[4]

Legt man diese Definition zugrunde, so kann man den Sprachtelefondienst im Privatkundenbereich als eine Dienstleistung charakterisieren. Dem Endverbraucher wird von den TK-Anbietern eine immaterielle Leistung angeboten, nämlich der Anschluß an ein TK-Netz und / oder (bei Anbietern, die noch keine Haushalte anschließen) Netzkapazität für den Aufbau, die Weiterleitung und Zuführung von Gesprächen. Die Nutzung dieser bereitgestellten Leistung eines Carriers bringt für den Kunden keine Eigentumsveränderung mit sich. Sie kann jedoch mit einem Sachgut verbunden sein, wenn dem Kunden ein Endgerät (z.B. Telefon oder Fax) zusätzlich zur Verfügung gestellt wird.

Nach Meffert / Bruhn kann man den Sprachtelefondienst als Dienstleistung mit einer mitgliedschaftsähnlichen Beziehung zwischen Dienstleister und Konsument mit kontinuierlicher Leistungserstellung bezeichnen.[5] Der Kunde geht durch einen Vertragsabschluß mit einem Anbieter seiner Wahl eine formale Beziehung über einen bestimmten Zeitraum ein. Diese mitgliedschaftsähnliche Beziehung hat zum Vorteil, daß der Anbieter einen Überblick über das aktuelle Kundenkontingent hat und feststellen kann, in welcher Menge bzw. Intensität sein bereitgestellter Dienst genutzt wird. Im Hinblick auf die Preispolitik eines TK-Anbieters kann das vorteilhaft für eine Marktsegmentierung sein, um eventuelle Preisdifferenzierungen (z.B. Rabatte ab einer bestimmten Minutenzahl) gezielt einzusetzen. Diese mitgliedschaftsähnliche Beziehung zu einem Kunden haben jedoch nur Anbieter, die schon eine vertragliche Bindung zu einem Kunden hergestellt haben, sei es durch einen kompletten Anschluß oder die erfolgte Voreinstellung für Ferngespräche (Pre-selection-Verfahren). Wird eine Gesellschaft nur fallweise genutzt, so fehlt diese mitgliedschaftsähnliche Beziehung, da hier kein Vertrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird. Die genannten Möglichkeiten stehen Call-by-Call-Anbietern somit nicht zur Verfügung.

Als standardisiert und massenmarktfähig kann man den Sprachtelefondienst bezeichnen, da jedem Kunden im Grunde die gleiche Leistung (Anschluß und Gesprächsweiterleitung) angeboten wird und dieses Angebot im Privatbereich von einer sehr großen Kundenzahl genutzt wird. Diese Standardisierung eines Massenmarktdienstes hat zur Folge, daß die Leistungen der Anbieter so gut wie keine Unterschiede aufweisen, da eine Differenzierung des Dienstes selbst kaum vorgenommen werden kann. Bei gleichem Service und gleicher Sprachqualität handelt es sich also um eine homogene Dienstleistung. Aufgrund der schwierigen Differenzierung der Leistung „Sprachtelefondienst“ wird von den Telefongesellschaften versucht, eine Differenzierung über die Tarifgestaltung vorzunehmen, um sich in der Wahrnehmung des Kunden von den Angeboten der Konkurrenz abzuheben. Im Rahmen der Konditionenpolitik stellt sich für die Anbieter also die Aufgabe, durch die geschickte Kombination diverser Elemente Tarife zu entwickeln, die von den Kunden als vorteilhaft wahrgenommen werden und sie zur Nutzung der angebotenen Leistung bewegen.

Die Standardisierung der Dienstleistung hat weiterhin zur Folge, daß sich Markt-preise wie im Konsumgütermarkt herausbilden.[6] Die TK-Anbieter müssen also neben der generellen Planung ihrer tariflichen Positionierung im Wettbewerb eine dynamische Orientierung ihrer Preissetzung beachten, d.h. es muß eine laufende Anpassung der eigene Tarife an das jeweils vorhandene Tarifniveau des Marktes vorgenommen werden, um nicht durch zu hohe Tarife Nachfragepotential sowie Marktanteile zu verlieren und aus dem Markt gedrängt zu werden. Auf dem liberalisierten deutschen Telekommunikationsmarkt gilt dies sowohl für die zahlreichen neu am Markt agierenden Carrier als auch für den ehemaligen Monopolisten DTAG.

Auf Wettbewerbsmärkten für standardisierte TK-Dienste hat das Preismanagement, im Gegensatz zur früheren Monopolstruktur, folglich eine große Relevanz für den wirtschaftlichen Diensterfolg, da die Diensttarife wesentlich schneller als das Dienstangebot selbst geändert werden können und damit ein flexibler Aktions- und Reaktionshebel im Markt sind.[7] Da diese Hebelwirkung der Diensttarife jedoch von allen Wettbewerbsteilnehmern genutzt wird bzw. genutzt werden kann, ist für die Telefongesellschaften eine ständige Überwachung der Höhe und der Elemente sowohl der eigenen als auch der Konkurrenztarife wichtig. Nur so ist es den Anbietern möglich, die Preispolitik als wirkungsvolles Mittel zu nutzen, um die fehlende Differenzierungsmöglichkeit des standardisierten Massenmarktdienstes Sprachtelefonie abzuschwächen.

2.1.2 Intangibilität

Der Begriff der Intangibilität bezeichnet die Immaterialität bzw. den immateriellen Charakter einer Dienstleistung. Eine Dienstleistung ist somit vor dem Kauf oder der Nutzung durch den Kunden für diesen nicht greif- oder sehbar. Diese Immaterialität bewirkt, daß eine Prüfung der Leistung vor der Inanspruchnahme nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Aus diesem Grund „kann der Nachfrager Nutzen und Preis nur schwer gegeneinander abwägen [...]“.[8]

Im Fall des festnetzbasierten Sprachtelefondienstes ist es dem einzelnen Konsumenten aufgrund der Homogenität der angebotenen Leistung jedoch möglich, diese relativ gut zu beurteilen und zu vergleichen. Da der subjektiv empfundene Nutzen, beispielsweise die Möglichkeit ein Ferngespräch führen zu können, für den Endverbraucher bei allen Telefonanbietern in diesem Marktsegment nahezu identisch ist, kann dieser den geforderten Preis als ein Beurteilungskriterium der Leistung ansetzen. Im Bereich des Sprachtelefondienstes ist jedoch, im Gegensatz zu anderen Dienstleistungsbereichen, ein hoher Preis kein Qualitätsindikator, der Kundenpräferenzen aufbaut. Vielmehr ist nach einjährigem Wettbewerb ein gestiegenes Preisinteresse der Kunden zu erkennen. Zeichnete sich der Bereich des Sprachtelefon-dienstes zu Monopolzeiten der DTAG noch durch geringes Preisinteresse der Nachfrager aus[9], da eine Zuordnung zwischen der immateriellen Leistung und dem Preis aufgrund fehlender Konkurrenzangebote mit Mühe verbunden war, so kann heute ein billigerer Preis im liberalisierten Markt als Kriterium dienen, einen Anbieter zu nutzen. Zusätzlich gewinnt der Preis in der Sprachtelefonie an Bedeutung, da die Gebühr für die Leistung erst à posteriori festgesetzt wird.[10] Dies bedeutet, daß der zu zahlende Preis erst nach der erfolgten Inanspruchnahme des Dienstes und in Abhängigkeit der Dauer und anderer Elemente endgültig feststeht. Um dieses à posteriori Risiko abzuschwächen, hat der Kunde im nun liberalisierten Markt beispielsweise die Möglichkeit, einen Anbieter zu nutzen, der einen für sein Empfinden günstigeren Minutentarif anbietet. Diese neue Wahlmöglichkeit des Kunden müssen die Anbieter bei ihrer Preispolitik berücksichtigen, denn nach Kampmann wird „die private Nachfrage nach Telekommunikationsprodukten und -dienstleistungen im wesentlichen von den erhobenen Gebühren bzw. Preisen [...] bestimmt.“[11]

Diese gestiegene Preiselastizität der Nachfrage sowie die Tatsache, daß der Preis vom Konsumenten als Beurteilungskriterium herangezogen werden kann, verlangt von den Telefongesellschaften eine ständige Marktbeobachtung und dynamische Tarifpolitik. Bei einer dynamischen Orientierung der Preispolitik ist von den Anbietern zu beachten, daß ihre aktuellen Preise sowohl die Erwartungen der Konsumenten auf zukünftige Preisentwicklungen als auch das aktuelle Kaufverhalten beeinflussen und daß es durch eine dynamische Preispolitik möglich ist, Anreize für Markentreue zu schaffen.[12]

Wird dieses preispolitische Instrument von den Anbietern genutzt, können die eigenen Tarife den jeweils gegebenen Konkurrenzbedingungen angepaßt und von den Kunden als ein Kriterium zur Beurteilung der angebotenen Leistung genutzt werden.

2.1.3 Nichtlagerbarkeit

Eine weitere Besonderheit von Dienstleistungen stellt die Nichtlagerbarkeit dar. Durch diese fehlende Lagerfähigkeit ergibt sich, daß die Leistungserstellung simultan mit der Leistungsnutzung erfolgen muß. Die Carrier im deutschen TK-Markt als Anbieter von Telekommunikationsnetzen und -diensten müssen dem Verbraucher ständig die Möglichkeit geben, ein Telefonat führen zu können. Die Bedeutung ergibt sich wie folgt: Die Carrier müssen kontinuierlich eine gewisse Netzkapazität zur Gewährung einer bestimmten Netzgüte zur Verfügung stellen, damit keine Engpässe entstehen und der Kunde evtl. zu einem bestimmten Zeitpunkt kein Gespräch führen kann. Diese Schwierigkeit ergibt sich oft bei neuen Carriern, deren Netze sich noch im Aufbau befinden.

„Die preispolitische Konsequenz der Nichtlagerbarkeit besteht nun darin, daß die Kapazitäten entsprechend dem zeitlichen Spitzenbedarf ausgelegt werden müssen. Diese Kapazitäten werden aber in den Zeiten niedriger Nachfrage nur gering ausgelastet.“[13] Die Carrier müssen also nachts bei geringerer Nachfrage die gleiche Kapazität zur Verfügung stellen wie beispielsweise zu Spitzenzeiten tagsüber. Das führt bei den Anbietern zu einer sehr hohen Fixkostenbelastung in der Zeit niedriger Nachfrage.

Für die Preispolitik bedeutet das die Frage nach der optimalen Preisbildung im Fall nicht lagerfähiger Leistungen, um die Fixkostenbelastung in Schwachlastzeiten zu reduzieren. Eine Preisbildung mit dem Ziel, einen Ausgleich von Kapazität und Nachfrage zu schaffen, nennt man Peak-Load-Pricing (Spitzenlast-Preisbildung).[14] Durch diese Art der Preisbildung soll eine Verlagerung der Nachfrage von Spitzenlastzeiten (peak) hin zu Schwachlastzeiten (off-peak) bewirkt werden. Diese Verlagerung der Dienstnachfrage und somit die Verringerung der fixen Kapazitätskosten kann durch zeitvariable Preise erreicht werden. Dabei wird ein höherer Tarif zu den peak-Zeiten als zu off-peak-Zeiten gesetzt. Dadurch soll die Nachfrage zu dieser Spitzenlastzeit gesenkt werden. Das bedeutet, daß als Folge auch die Nachfragespitze zurückgeht. Vom Anbieter muß aus diesem Grund nur eine der nun niedrigeren Nachfragespitze entsprechende Kapazität vorgehalten werden als das bei einem einheitlichen Preis in beiden Perioden der Fall wäre.[15]

Durch die nun erreichte niedrigere vorzuhaltende Kapazität sinkt auch die Fixkosten-belastung des Anbieters. Dies ist für die Telefongesellschaften ein bedeutender Faktor, da der Massenmarkt der Privatkunden von den Herstellern Spitzenleistungen hinsichtlich Kosten und Qualität verlangt.[16] Durch das Peak-Load-Pricing im Sprachtelefondienst wird die Preispolitik also zur aktiven Nachfragesteuerung eingesetzt, um das Manko der fehlenden Lagerbarkeit der Dienstleistung abzuschwächen sowie Leerkapazitäten bzw. -kosten zu reduzieren und somit wettbewerbsfähig zu bleiben.

Diese Art der zeitvariablen Preisbildung stellt eine spezielle Art der möglichen Preisdifferenzierung bei Dienstleistungen dar. Die weiteren Möglichkeiten und Ausprägungen der tariflichen Differenzierung in der festnetzbasierten Sprachtelefonie sowie Nutzen und Probleme werden in Abschnitt 3 im Rahmen der preispolitschen Analyse der Tarifstrukturen vorgestellt.

Zunächst wird eine Charakterisierung des relevanten Wettbewerbsumfeldes des Festnetzmarktes vorgenommen und die daraus entstehenden Implikationen für die Preispolitik aufgezeigt.

2.2 Das Wettbewerbsumfeld im Festnetzmarkt

Durch die Aufhebung des Monopols im deutschen Festnetzmarkt zum 01. Januar 1998 hat sich besonders im Ferngesprächsbereich nach kurzer Anlaufzeit ein harter Wettbewerb zwischen der DTAG und den neuen Anbietern entwickelt, der vorwiegend über den Preis geführt wird. Die Preispolitik der Wettbewerber wird jedoch von den rechtlichen und regulatorischen Vorgaben sowie der Struktur dieses Marktes beeinflußt.

2.2.1 Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen

Der rechtliche und ordnungspolitische Rahmen zur Regulierung und Liberalisierung des Telekommunikationssektors wird durch das am 01. August 1996 in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgegeben. Mit der Schaffung dieses Gesetzes wurden die Richtlinien 90/388/EG und 96/19/EG der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt, die eine vollständige wettbewerbliche Öffnung des Telekommunikationsmarktes vorsehen.[17]

Der wichtigste Liberalisierungsschritt erfolgte durch die Aufhebung des Sprachtelefondienstmonopols zum Beginn des Jahres 1998.

Der Übergang eines Monopols zu einem durch Wettbewerb bestimmten Markt erfolgt jedoch nicht automatisch durch die Aufhebung von Marktzutrittsschranken. Ziel des TKG ist es, sowohl durch Regulierung den Wettbewerb im TK-Sektor zu fördern sowie die Frequenzordnung festzulegen, als auch sicherzustellen, daß flächendeckend angemessene und ausreichende TK-Dienstleistungen gewährleistet werden.[18]

Um den Übergang vom Monopol zum Wettbewerb zu ordnen und sicherstellen zu können, liegt die Regulierung des TK-Sektors und die Frequenzvergabe nach § 2 TKG als hoheitliche Aufgabe beim Bund. Diese Regulierungsaufgaben werden durch die ebenfalls zum 01. Januar 1998 eingerichtete und im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Wirtschaft eingegliederte Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) als Exekutivorgan wahrgenommen.

Die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen sind alle durch das TKG abgedeckt und geregelt. Die wichtigsten stellen sich wie folgt dar:

- Lizenzerfordernis für das Angebot von Sprachtelefondienst,
- Auferlegung einer Universaldienstverpflichtung,
- Regulierung marktbeherrschender Unternehmen,
- Regelung der Entgelte,
- Gewährung von Netzzugang für Wettbewerber und Zusammenschaltung.[19]

Diese grundlegenden Eckpunkte der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Wettbewerbsunterstützung beeinflussen die wirtschaftliche Tätigkeit der am Markt vertretenen Unternehmen und somit auch ihre Tarifgestaltung.

Um als Wettbewerber der DTAG im liberalisierten Markt für Sprachtelefondienst tätig werden zu können, bedarf es nach § 6 TKG einer Lizenz. Die zum Angebot festnetzbasierter Sprachtelefonie notwendigen Lizenzen umfassen die Lizenzklasse 3 (Betreiben von Übertragungswegen für Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit) und die Lizenzklasse 4 (Lizenzen für Sprachtelefondienst auf der Basis selbstbetriebener Telekommunikationsnetze). Diese Lizenzen werden dem entsprechenden Bewerber auf Antrag von der Regulierungsbehörde erteilt, wobei eine Kontingentierung der Lizenzen nicht vorgenommen wird.[20] Dies bedeutet, daß sich die Marktstruktur bzw. die Zahl der Wettbewerber jederzeit durch das Auftreten neuer Anbieter ändern kann, die ihrerseits mit neuen Tarifstrukturen den Markterfolg suchen. Auch hier ist für die schon tätigen Anbieter das Erfordernis einer dynamischen und innovativen Kontrahierungspolitik gegeben, damit auf Tarife neu auftretender Wettbewerber reagiert werden kann. Dieses Erfordernis betrifft in diesem Zusammenhang sowohl den etablierten Anbieter DTAG als auch die alternativen Carrier.

Die Maßnahmen der Verpflichtung zum flächendeckenden Mindestangebot von TK-Diensten (Universaldienst), der Regulierung der Entgelte sowie die Gewährung von Netzzugang für Wettbewerber betreffen hingegen nur die Tätigkeit des ehemaligen Monopolisten DTAG. Man spricht hier von einer asymmetrischen Regulierung zu Lasten des marktbeherrschenden Unternehmens[21], wobei sich der Begriff der Marktbeherrschung durch § 19 GWB definiert. Hiernach ist ein Unternehmen marktbeherrschend, wenn es „eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat.“[22] Das ist die grundlegende Definition der marktbeherrschenden Stellung, die im weiteren Verlauf des genannten Paragraphen noch detaillierter dargestellt und von verschiedenen Parametern (Marktanteile etc.) abhängig gemacht wird.

Diese Definition wird vom TKG übernommen. Insbesondere die Verpflichtung zum Universaldienst und die Engeltregulierung haben preispolitische Auswirkungen für die DTAG. Gemäß § 17 TKG Abs. 1 handelt es sich bei den Universaldienstleistungen um ein Mindestangebot an Telekommunikationsdienstleistungen an die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Nutzer, unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort, zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen.[23] Nach der Telekommunikations-Universaldienstleistungsverordnung (TUDLV) gehören dazu Dienstleistungen, die den Sprachtelefondienst betreffen sowie unmittelbar damit in Zusammenhang stehende Dienste wie z.B. Rufnummernauskunft, Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen etc. Der Begriff des erschwinglichen Preises wird in § 2 TUDLV näher spezifiziert. Danach „ liegt ein erschwinglicher Preis des Sprachtelefondienstes dann vor, wenn er den realen Preis für die durchschnittliche Nachfrage eines Privathaushaltes außerhalb von Städten mit mehr als 100000 Einwohnern zum Zeitpunkt des 31. Dezember 1997 nach Telefondienstleistungen [...] nicht übersteigt.“[24] Für die weiteren damit in Zusammenhang stehenden Dienste muß sich der erschwingliche Preis an den Kosten der effiziente Leistungsbereitstellung orientieren.[25] Damit ergeben sich für die DTAG durch die regulatorische Verpflichtung zum Universaldienst und dessen gesetzlicher Ausgestaltung Beschränkungen für die Preispolitik. Bei der Preissetzung für alle den Universaldienst betreffenden Dienste hat die DTAG die angeführten Preisobergrenzen zu berücksichtigen, so daß ihr Tarifsteigerungen nur bis zu einem bestimmten Niveau möglich sind.

Eine weitere Beschränkung preispolitischer Art besteht für die DTAG als markt-beherrschendes Unternehmen in der Preisregulierung nach § 23 - § 32 TKG in Verbindung mit der Telekommunikationsentgeltregulierungsverordnung (TEntgV). Danach unterliegen die Entgelte des marktbeherrschenden Unternehmens vor der Markteinführung der Genehmigung durch die Regulierungsbehörde.[26] Die von der Regulierungsbehörde durchzuführende Überprüfung der Tarife bezieht sich gleichermaßen auf Tariferhöhungen und -senkungen. Somit ist eine Tariferhöhung über das marktübliche Engelt hinaus, die aus der marktbeherrschenden Position der DTAG resultiert, ebenso verboten wie eine drastische Preisreduzierung, um durch Dumpingpreise den Marktzutritt potentieller Konkurrenten zu verhindern.[27] Grundsätzlich sollen sich die Tarife gemäß § 24 Abs. 1 TKG an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung orientieren. Die Genehmigung der Tarife durch die RegTP erfolgt nach § 27 Abs. 1 TKG in Form einer Einzelpreisgenehmigung oder durch die Price-Cap Regulierung.

Nach der ersten Möglichkeit erfolgt jeweils eine Einzelfallprüfung eines Tarifs anhand der effizienten Leistungsbereitstellungskosten.

Nach dem sogenannten Price-Cap Verfahren bildet die RegTP Dienstleistungskörbe vergleichbarer TK-Dienstleistungen, wobei die Entgelte für die zusammengefaßten Dienstleistungen innerhalb der Körbe nach einer Formel begrenzt werden. Grundlage der Formel ist die Inflationsrate, verringert um einen Betrag, welcher der erwarteten Produktivitätssteigerung entspricht.[28] Es wird nicht jeder Einzeltarif geprüft, sondern nur noch der Durchschnitt der prozentualen Veränderungen der Korbtarife. Der Durchschnitt der prozentualen Änderung darf dabei nicht größer sein als die Differenz zwischen Inflationsrate und Produktivitätssteigerung. Für die DTAG ergibt sich daraus konkret, daß die durchschnittliche Preisveränderungsrate der Dienstekörbe in zwei zweijährigen Perioden (1998/1999 und 2000/2001) den Verbraucherpreisindex abzüglich 6% nicht übersteigen darf, was einer maximalen durchschnittlichen Preis-änderung von 4% entspricht (2% Inflationsrate minus 6%).[29]

Diese Maßnahmen der asymmetrischen Regulierung bedeuten eine Beschränkung der gesamten Tarifpolitik der DTAG, da bei der Änderung vorhandener bzw. der Entwicklung neuer Tarife das Genehmigungsverfahren ein Zeitfaktor ist. Durch die vorgeschriebene Genehmigung der Preise ist ihr kontrahierungspolitisches Instrument, nämlich den Preis durch schnelle Änderung als flexiblen Aktions- und Reaktionshebel zu nutzen, nur eingeschränkt nutzbar. Für die Preispolitik der Wettbewerber bedeutet dies eine größere Flexibilität in der Tarifgestaltung, was sich insbesondere bei einer schnellen Anpassung der Tarife an neue Marktgegebenheiten sowie bei der Entwicklung neuer innovativer Tarifstrukturen zeigt.

Die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflussen also den Wettbewerb und sind somit auch mitverantwortlich für die Marktpositionen und die Marktstruktur im Festnetz.

2.2.2 Marktpositionen im Festnetz

Mit der erfolgten Liberalisierung und unterstützt durch die regulatorischen Rahmenbedingungen hat der Festnetzmarkt innerhalb kürzester Zeit eine vielschichtige Struktur bekommen. Neben dem ehemaligen Monopolisten DTAG sind viele neue Anbieter im Markt aufgetreten, die sogenannten Alternative Carrier. Nach Gerpott definiert sich der Begriff des AC folgendermaßen:

„Alternative Carrier sind sämtliche Unternehmen,

- die unter Rückgriff auf eigene TK-Festnetze oder zumindest auf eigene wesentliche TK-Festnetzbausteine (z.B. Vermittlungseinrichtungen, Netzmanagementsys-teme),
- im Wettbewerb zu dem etablierten nationalen TK-Anbieter, der in der Vergangenheit über ein Übertragungswege- und Telefondienstmonopol verfügte und dessen Eigentum sich zumeist ganz oder mehrheitlich in der Hand des Staates befand oder noch befindet,
- TK-Festnetze oder -Dienste über den Eigengebrauch hinaus gewerblich vermarkten.“[30]

Diesen neuen Anbietern ist der Marktzugang in den Festnetzbereich durch das TKG auf relativ einfache Weise ermöglicht worden. Bis Ende 1998 wurden von der Regulierungsbehörde 155 Lizenzen für Sprachtelefondienst erteilt, wobei bundesweit 122 Unternehmen eine Verbindungsnetzbetreiberkennzahl erhalten haben und 51 dieser Unternehmen zum Jahresende mit einem Sprachtelefondienstangebot im Markt vertreten waren.[31] Diese Zahlen der Anbieter ändern sich jedoch sehr schnell, da immer neue Telefongesellschaften in den Markt eintreten. Die Angaben zum Jahresbeginn 1999 nach einem Jahr des Wettbewerbs sollen im Folgenden die Grundlage der Betrachtungen in diesem Abschnitt bilden.

Bei den bisherigen Angeboten der neu im Markt tätigen Wettbewerber handelt es sich zum größten Teil um Ferngesprächsangebote (Inlandsferngespräche, Auslandsgespräche, Gespräche in Mobilfunknetze und Gespräche zu speziellen Telefondiensten). Nach Angaben der Regulierungsbehörde kommen die Wettbewerber gegen Ende des ersten Wettbewerbsjahres in diesem Marktsegment in der Spitze auf einen Anteil am Gesamtaufkommen der täglichen Gesprächsminuten von einem Drittel und generieren ein Gesprächsvolumen von mehr als 100 Mio. Minuten pro Tag.[32]

Will man jedoch die Struktur des Marktes sowie die daraus resultierenden Marktpositionen näher beleuchten, ist eine Einteilung der verschiedenen Marktteilnehmer nötig. Die Einteilung nach der Netzinfrastruktur läßt die deutlichsten Rückschlüsse auf die unterschiedlichen Wettbewerbssituationen der Anbieter zu. Abbildung 1 zeigt die Einteilung der wichtigsten Marktteilnehmer in Anbieter mit bundesweiter Netz-infrastruktur, mit regionaler Netzinfrastruktur und ohne eigene Netzinfrastruktur.

Abbildung 1: Einteilung der Festnetzanbieter anhand ihrer Netzinfrastruktur

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: West LB Panmure, Markt- und Unternehmensanalyse Telekommunikation Deutschland, WestLB Research GmbH (Hrsg.), Düsseldorf, 1998, S. 24.

Aus dieser vorhandenen Netzinfrastruktur der Anbieter ergeben sich unterschiedliche wettbewerbsrelevante Vor- und Nachteile, die auch Auswirkungen auf die Preispolitik haben.

Der Vorteil der DTAG als ehemaliger Monopolist besteht in der 100 prozentigen Flächenabdeckung des Netzes. Als Vollsortimenter bietet sie allen Kundengruppen unabhängig vom Wohnort differenzierte TK-Dienste an. Der Begriff des Vollsortimenters bedeutet dabei, daß sich das Angebot nicht auf bestimmte Bereiche des Sprachtelefondienstes bezieht (z.B. nur das Angebot von Ferngesprächen), sondern alle damit verbundenen Dienstleistungen abdeckt. Dadurch besteht die Möglichkeit, Größenvorteile in den einzelnen Funktionen des TK-Geschäftes auszunutzen.[33] Diese Vorteile betreffen vor allem das vorhandene Know-how. Durch die jahrelange Markttätigkeit sind der DTAG Vorteile auf der Nachfrageseite aufgrund der gewonnen Informationen über die Kunden und deren spezifisches Gespächsverhalten erwachsen. Des weiteren liegen der DTAG genaue Messungen bzgl. der Verkehrsmengen in verschiedenen Netzabschnitten vor, die für die Kapazitätsplanungen sehr wichtig sind.[34] Im Bezug auf eine Preisdifferenzierung durch Peak-Load-Pricing sind diese, den Wettbewerbern nur aus Sekundärquellen vorliegenden, Informationen sehr hilfreich und die Tarife können kundenadäquater gestaltet werden. Zusätzlich ist die DTAG den Kunden als das Unternehmen bekannt, das alle TK-Leistungen anbietet (Universaldienst). Aufgrund dieser Reputation und der Tatsache, daß die Wahl eines neuen Anbieters mit einem wie auch immer gearteten Aufwand verbunden ist, entsteht der DTAG ein Preisspielraum, da ein Wettbewerber zur Kundengewinnung einen deutlichen Preisvorteil bieten muß.[35]

So wird zwar bereits jede fünfte Ferngesprächsminute über eine der neuen Telefongesellschaften geführt, doch bedeuten entstehende Verluste bei den Gesprächsminuten nicht notwendigerweise auch Kundenverluste, da die meisten Nutzer der Konkurrenten mit ihrem Telefonanschluß immer noch Kunden der DTAG sind und neue Anbieter nur fallweise für Ferngespräche nutzen.[36]

Weiterhin erwächst aus der Tatsache Vollsortimenter zu sein der Vorteil, Preisbündelungen vornehmen zu können. Ist ein Kunde auf bestimmte Dienstbestandteile des Vollsegments angewiesen über die kein Konkurrent verfügt, kann das Angebot derart gestaltet werden, daß die benötigten Teilsegmente ausschließlich zu einem gewissen Preis im Bündel mit anderen Diensten angeboten werden.[37] Dieser Vorteil verliert jedoch dann an Bedeutung, wenn die Konkurrenten mit Fortschreiten des Wettbewerbs ihr Dienstangebot erweitern können.

Eine gewisse Relativierung der Vorteile der DTAG erfolgt ebenfalls durch die vor-geschriebene Tarifgenehmigungspflicht. Gleichzeitig führt die vorhandene Dominanz in der Netzinfrastruktur zu einer stark kapitalkostenlastigen Kostenstruktur und einem hohen Fixkostenanteil. Auch die Vergangenheit als Monopolist hat eine schlechte Kostenstruktur hinterlassen, da zu Monopolzeiten kein Druck bestand, eine effektive Kostenstruktur zu erreichen. Das erhöht die Anfälligkeit gegenüber einem selektiven Preiswettbewerb neuer Anbieter.[38].

Die Anbietergruppe mit bundesweitem Netz wie Arcor, Otelo und VIAG Interkom versuchen ebenfalls, sich als Vollsortimenter zu positionieren. Durch ihre bundesweite Netzinfrastruktur haben sie ebenfalls eine hohe Fixkostenbelastung sowie einen höheren Investitonsaufwand als die Anbieter ohne bundesweites Netz.

Die Gruppe der Anbieter ohne Netzinfrastruktur (MobilCom, TelDaFax etc.) hat im Gegensatz zu den netzbesitzenden Gesellschaften eine andere Kostenstruktur. Ihre Investitionen beziehen sich nicht auf komplette Netze, sondern sind in der Regel auf die Anschaffung von Ortsvermittlungsstellen begrenzt. Da die DTAG den Wettbewerbern nach dem TKG jedoch Netzzugang verschaffen muß, sind diese Ortsvermittlungsstellen nach Abschluß eines Interconnectionvertrages (Vertrag über Netzzusammenschaltung) über Interconnection-Leitungen mit dem Netz der Telekom verbunden. Die von der RegTP festgelegten Netzzusammenschaltungskosten stellen den Hauptkostenblock der Anbieter ohne Netz dar. Pro Gespräch fallen zweimal Interconnection-Gebühren an, und zwar für den Gesprächsaufbau bis zur Vermittlungsstelle und für die anschließende Weiterleitung an den Empfänger.

Die Telefongesellschaften mit regionaler Netzinfrastruktur (ISIS, NetCologne etc.) haben ihre Netzinvestitionen auf ein regionales Versorgungsgebiet begrenzt. Sie agieren innerhalb eines Stadteinzugsgebietes und bieten alle TK-Dienste an. Bei überregionalen Gesprächen sind auch sie auf die Netzzusammenschaltung mit der Telekom angewiesen.

Die Vorteile der neuen Telefongesellschaften bestehen darin, daß sie gezielt in einem Marktsegment tätig werden können. Sie sind nicht zum flächendeckenden Angebot verpflichtet und können so bestimmte attraktive Dienst- und Kundensegmente auswählen und diese mit speziellen Tarifen bearbeiten. Gerade in diesen attraktiven Segmenten, wie z.B. dem Privatkundenmarkt für Ferngespräche, herrscht jedoch ein starker Preiswettbewerb mit zum Teil drastischen Preissenkungen, was bei der Tarifkalkulation berücksichtigt werden muß.[39]

[...]


[1] Vgl. Etling-Ernst, Martina, TKG - Telekommunikationsgesetz: Ein erläuternder juristischer Kommentar mit praxisnahem Aufbau, a.a.O., S. 5.

[2] Vgl. Kotler, Philip; Bliemel, Friedhelm, Marketing-Management, Analyse, Planung, Umsetzung und Steuerung, Stuttgart, 8. Auflage, vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, 1995, S. 719.

[3] Vgl. Simon, Herrmann, Preismanagement: Analyse, Strategie, Umsetzung, Wiesbaden, 2. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, 1992, S. 563 .

[4] Kotler, Philip; Bliemel, Friedhelm, Marketing-Management, Analyse, Planung, Umsetzung und Steuerung, a.a.O., S. 708.

[5] Vgl. Meffert Heribert; Bruhn, Manfred, Dienstleistungsmarketing: Grundlagen - Konzepte - Methoden, Wiesbaden, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, 1997, S. 41.

[6] Vgl. Becker, Jochen, Marketing-Konzeption: Grundlagen des strategischen und operativen Marketing-Managements, München, 6. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, 1998, S. 713.

[7] Vgl. Gerpott, Torsten J., Wettbewerbsstrategien im Telekommunikationsmarkt, Stuttgart, 3. über-arbeitete und erweiterte Auflage, 1998, S. 289.

[8] Simon, Hermann, Preismanagement kompakt: Probleme und Methoden des modernen pricing, Wiesbaden, 1995, S. 183.

[9] Vgl. ebenda, S. 183f.

[10] Vgl. Meffert, Heribert; Bruhn, Manfred; Dienstleistungsmarketing, a.a.O., S. 406.

[11] Kampmann, Frank, Wettbewerbsanalyse der Normung der Telekommunikation in Europa , Frankfurt am Main, 1993, S. 20.

[12] Vgl. Nett, Lorenz, Tarifpolitik bei Wettbewerb im Markt für Sprachtelefondienst, Diskussions-beitrag Nr. 183, WIK Wissenschaftliches Institut für Kommunikationsdienste (Hrsg.), Bad Honnef, 1998, S. 16.

[13] Vgl. Simon, Herrmann, Preismanagement: Analyse, Strategie, Umsetzung, a.a.O., S. 567.

[14] Vgl. ebenda, S. 567.

[15] Vgl. Lerch, Achim, Peak-Load Pricing, Preisbildung bei periodisch schwankender Nachfrage, in: WiSt Wirtschaftswissenschaftliches Studium, 27. Jahrgang, 1998, Heft 10, S. 539.

[16] Vgl. Kampmann, Frank, Wettbewerbsanalyse der Normung der Telekommunikation in Europa, a.a.O., S. 20.

[17] Vgl. Etling-Ernst, Martina, TKG - Telekommunikationsgesetz: Ein erläuternder juristischer Kommentar mit praxisnahem Aufbau, Ratingen, 1996, S. 6.

[18] Vgl. Telekommunikationsgesetz vom 25.07.1996 (TKG), BGB1. I S. 1120, in der Fassung vom 17.12.1997, BGB1 I S. 3108, § 1.

[19] Vgl. Etling-Ernst, Martina, TKG - Telekommunikationsgesetz: Ein erläuternder juristischer Kommentar mit praxisnahem Aufbau, a.a.O., S. 7.

[20] Vgl. Seidel, Uwe M., Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Deutschland, Teil 1: Das Telekommunikationsgesetz (TKG), in: WiSt Wirtschaftswissenschaftliches Studium, 27. Jahrgang, 1998, Heft 6, S. 312.

[21] Vgl. West LB Panmure, West LB Research GmbH (Hrsg.), Markt- und Unternehmensanalyse Telekommunikation Deutschland im Jahr Eins nach der Liberalisierung, Düsseldorf, 1998, S. 11.

[22] Vgl. http://www.bundeskartellamt.de/neu 1-3.htm, 23.02.99, 16:14 Uhr, 6. Novelle des Gesetzes zur Wettbewerbsbeschränkung (GWB), Inkrafttreten 01.01.1999, § 19.

[23] Vgl. Telekommunikationsgesetz vom 25.07.1996 (TKG), BGB1. I S. 1120, in der Fassung vom 17.12.1997, BGB1 I S. 3108, § 17.

[24] Nett, Lorenz, Tarifpolitik bei Wettbewerb im Markt für Sprachtelefondienst, Diskussionsbeitrag Nr. 183, a.a.O., S. 32.

[25] Vgl. ebenda, S. 32.

[26] Vgl. Telekommunikationsgesetz vom 25.07.1996 (TKG), BGB1. I S. 1120, in der Fassung vom 17.12.1997, BGB1 I S. 3108, § 25.

[27] Vgl. Etling-Ernst, Martina, TKG - Telekommunikationsgesetz: Ein erläuternder juristischer Kommentar mit praxisnahem Aufbau, a.a.O., S. 169.

[28] Vgl. West LB Panmure, West LB Research GmbH (Hrsg.), Markt- und Unternehmensanalyse Telekommunikation Deutschland im Jahr Eins nach der Liberalisierung, a.a.O., S. 11.

[29] Vgl. ebenda, S. 11.

[30] Gerpott, Torsten J., Wettbewerbsstrategien im Telekommunikationsmarkt, a.a.O., S. 237.

[31] Vgl. Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Hrsg.), Jahresbericht 1998, Bonn, 1998, S. 8.

[32] Vgl. Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Hrsg.), Jahresbericht 1998, Bonn, 1998, S. 8.

[33] Vgl. Hungenberg, Harald, Strategische Allianzen in der Telekommunikation, in: M+M Marktforschung und Management, 42. Jahrgang, 1998, Heft 6, S. 205.

[34] Vgl. Nett, Lorenz, Tarifpolitik bei Wettbewerb im Markt für Sprachtelefondienst, a.a.O., S. 34.

[35] Vgl. ebenda, S. 34.

[36] Vgl. The Boston Consulting Group (Hrsg.), Telekommunikationswettbewerb in Deutschland: Start in die zweite Phase - Erfahrungen und Prognosen nach einem Jahr Liberalisierung im Festnetz, 1998, S. 4.

[37] Vgl. Nett, Lorenz, Tarifpolitik bei Wettbewerb im Markt für Sprachtelefondienst, a.a.O., S. 34.

[38] Vgl. Hungenberg, Harald, Strategische Allianzen in der Telekommunikation, a.a.O., S. 206.

[39] Vgl. Hungenberg, Harald, Strategische Allianzen in der Telekommunikation, a.a.O., S. 206.

Ende der Leseprobe aus 89 Seiten

Details

Titel
Tarifstrukturen der Festnetzanbieter. Preispolitische Analyse und Untersuchung der Wahrnehmung durch den Endverbraucher
Hochschule
Hochschule Bochum
Note
2
Autor
Jahr
1999
Seiten
89
Katalognummer
V185307
ISBN (eBook)
9783656983446
ISBN (Buch)
9783867462419
Dateigröße
4686 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
tarifstrukturen, festnetzanbieter, preispolitische, analyse, untersuchung, wahrnehmung, endverbraucher
Arbeit zitieren
Sven Janssen (Autor:in), 1999, Tarifstrukturen der Festnetzanbieter. Preispolitische Analyse und Untersuchung der Wahrnehmung durch den Endverbraucher, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185307

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