Ein Überblick über die aktuelle Evaluierungspraxis an Hochschulen in Europa


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

23 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Thesen des Basistextes

3 Ziel und Zweck der Evaluation

4 Entwicklung der aktuellen Evaluierungspraxis in Europa
4.1 Österreich
4.1.1 Das österreichische Universitätsgesetz 2002
4.1.2 Evaluierung an der Johannes Kepler Universität
4.1.3 Das Usability Konzept
4.2 Deutschland
4.3 Schottland

5 Chancen und Risiken der aktuellen Evaluierungspraxis
5.1 Chancen der Evaluierung
5.2 Risiken der Evaluierung

6 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Zu Semesterende werden wir Studenten wieder überhäuft mit der Aufforderung die einzelnen Lehrveranstaltungen zu evaluieren. Einige Lehrveranstalter drohen sogar an, dass sie die Klausurergebnisse erst bekannt geben, wenn mindestens 50% oder gar 75% der Kursteilnehmer evaluiert haben. Die Motivation der Studierenden ist dabei aber nicht sonderlich groß, da wir einerseits mit seitenlangen Standardevaluierungs- bögen konfrontiert werden und andererseits das unbehagliche Gefühl haben unsere Zeit bloß mit Formalismen zu vergeuden, da sich ohnehin nichts an der Lehrveran- staltungspolitik zu ändern scheint. Nicht nur die Studenten, sondern auch die Lehr- veranstaltungsleiter vermitteln das Gefühl, dass der Vorgang der Evaluierung rein zur Gewährleistung der Evaluierungspflicht von Seiten des Staates durchgeführt wird, sodass wie schon erwähnt, einfach Standardfragebögen ausgeteilt werden, die nach einem einfachen Schema ausgewertet werden. Es ist weiters anzunehmen, dass sich wahrscheinlich kaum einer der Lehrveranstaltungsleiter wirklich die Mühe macht, sich Gedanken über die Ergebnisse zu machen, geschweige denn Verbesserungsmaß- nahmen in Angriff zu nehmen.

In der vorliegenden Seminararbeit soll aufgrund des Basistextes „Lehrevaluation an Hochschulen. Schlussfolgerung aus Forschung und Anwendung für Hochschulunter- richt und seine Evaluation“ (vgl. RINDERMANN 2003) die gängige Evaluationspraxis in Europa untersucht werden. Um nicht den Rahmen dieser Arbeit zu sprengen, wur- den aber nur einige europäische Länder herausgegriffen, um verschiedene Evaluati- onsmodelle zu veranschaulichen. Im Anschluss an die Darstellung verschiedener Modelle werden im vierten Kapitel die Chancen und Risiken der einzelnen Modelle gegenüber gestellt, wodurch ein Einblick in die Nützlichkeit der Evaluierungspraxis sowie ein Vergleich der Zweckmäßigkeit der verschiedenen Grundgedanken veran- schaulicht werden soll.

2 Thesen des Basistextes

Rindermann (2003) beleuchtet in seinem Beitrag die aktuelle Evaluierungspraxis und weist dabei auf verschiedene Schwächen der derzeitigen Methodik hin. Im Folgenden werden die Kernaussagen des Textes kurz dargestellt:

Um gute Lehre zu definieren bedient sich Rindermann (2003, S. 236) dem multidimensionalen Bedingungsmodell des Lehrerfolgs, bei dem die drei Bedingungsfaktoren, nämlich Rahmenbedingungen, Dozent und Studierende Auswirkung auf den Lehrerfolg haben.

Bedient man sich einem multidimensionalen Instrument zur Evaluierung so kön- nen aufgrund von studentischen Urteilen durchaus valide Ergebnisse erreicht werden. Wenn man die Lehrqualität eines Dozenten erfassen möchte, so emp- fiehlt es sich, die Evaluation in mehreren unterschiedlichen Lehrveranstaltungen des betreffenden Dozenten durchzuführen (RINDERMANN 2003, S. 238ff.). Evaluation alleine reicht noch nicht um die Lehre zu verbessern, weil sie ledig- lich als Information oder Handlungsanstoß gesehen werden kann (RINDERMANN 2003, S. 242).

Mithilfe von statistischen Methoden wurde die Lehrevaluation schon sehr umfas- send untersucht und dabei ist aufgefallen, dass die Evaluation zumeist ohne jegli- che Reflektion durchgeführt wird und auch die Erkenntnisse der Wissenschaft kaum zur Verbesserung eingesetzt wird. Häufig wird Evaluation nur durchge- führt, um die Anforderungen vom Gesetzgeber zu erfüllen, wobei die formalen Kriterien und nicht eine tatsächliche Verbesserung der Lehre im Vordergrund stehen. Rindermann (2003) sieht in der derzeitigen Evaluationspraxis sogar die Gefahr, dass durch diese die Lehre verschlechtert wird, weil diese einen enormen Zeitaufwand in Anspruch nimmt, wobei diese Zeit dann für die Abhaltung von Lehre und Forschung abgeht. Dazu kommt, dass aus den Ergebnissen ohnehin kaum Änderungen abgeleitet werden (RINDERMANN 2003, S. 243ff.).

Laut Rindermann (2003) soll Lehrevaluation effektiv und effizient sein, womit er meint, dass diese helfen soll, dass man sich dem Ziel, die Lehre zu verbessern, annähert und diese auch gleichzeitig helfen soll, dieses zu erreichen. In diesem Zusammenhang erwähnt er aber auch, dass jegliche Methodik bei der Evaluation an ihre Grenzen stößt, weil die Qualität der Lehre nur schwerlich erfassbar ist. Zudem meint Rindermann, dass nur eine interdisziplinäre Evaluationsforschung ermöglichen kann, dass man überhaupt die Qualität der Lehre bestimmen und weiters verbessern kann (RINDERMANN 2003, S. 250ff.).

3 Ziel und Zweck der Evaluation

Allgemein versteht man unter dem Begriff Evaluation eine „systematische Analyse und Untersuchung von Konzeptionen, Bedingungen, Prozessen und Wirkungen ziel- gerichteter Aktivitäten zum Zwecke ihrer Bewertung und Modifikation.“ (Rinder- mann 2003, S. 233). Mit anderen Worten ist die Evaluation jener Prozess von der allgemeinen Erfassung der IST-Situation, über deren Analyse aufgrund geeigneter Maßstäbe. Die Beurteilung aufgrund von vorher festgesetzten Kriterien soll helfen, dass man erkennt, inwieweit die gesetzten Ziele erreicht werden konnten. Die Evalua- tion kann daher auch als Basis einer rationalen Problemlösungsstrategie gesehen wer- den, weil sie detailierte Daten über die IST-Situation bietet und diese als Basis für Verbesserungsmaßnahmen gesehen werden können. Hierbei ist wichtig zu erwähnen, dass die Evaluation kein Selbstzweck ist, sondern dass diese nur Sinn macht, wenn daraufhin Verbesserungsmaßnahmen gesetzt werden (RINDERMANN 2001, S. 9ff.).

Der eigentliche Zweck der Evaluation ist also, dass man die Vorgänge in einer Inst i- tution genau dokumentiert und anhand der Zielkriterien analysiert. Es ist dabei un- umgänglich, dass sowohl die erreichten Ziele als auch die nicht erzielten Kriterien genau dargestellt werden. Nur wenn die Defizite genau analysiert wurden, erfüllt Evaluation ihren Zweck, nämlich die genaue Beurteilung der Situation und die Schaffung einer Basis für Verbesserungsmaßnahmen. Dies bedeutet aber zusätzlich, dass es nicht nur reicht, die Situation der Hochschullehre zu beurteilen, sondern dass darauf auch Maßnahmen folgen, da eine Evaluation ohne anschließende Handlungen sinnlos ist (RINDERMANN 2001, S. 225ff.).

Es muss außerdem der eigentliche Zweck der Universitäten beziehungsweise deren Ziele ermittelt werden, bevor man überhaupt die Situation der einzelnen Fakultäten beurteilen kann. Allgemein können die Hochschulen als Bildungseinrichtungen gese- hen werden, die daran interessiert sind wissenschaftliches Können und Wissen wei- terzugeben. In diesem Zusammenhang haben die Universitäten auch eine gewisse Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, da einerseits durch die Forschung Wissen generiert und andererseits diese mithilfe der Lehre der breiten Maße zugänglich ge- macht werden soll. Diese allgemeine Aufgabenstellung der Universitäten sollten un- ter anderem auch in der Evaluation berücksichtigt und analysiert werden, inwieweit diese Ziele in den einzelnen Hochschulen verwirklicht werden können (KELLERMANN 1992, S. 193).

4 Entwicklung der aktuellen Evaluierungspraxis in Europa

4.1 Österreich

4.1.1 Das österreichische Universitätsgesetz 2002

In Österreich sind die Universitäten aufgrund des Universitätsgesetzes 2002 dazu verpflichtet Evaluierungen durchzuführen. Das UG 2002 ist mit erstem Jänner 2004 in Kraft getreten und hat das Universitäts-Studiengesetz (UniStG 1997) und das Uni- versitätsorganisationsgesetz (UOG 1993) abgelöst. Im Universitätsgesetz 2002 sind die Rechte und Pflichten der österreichischen Universitäten geregelt, genauso wie das Organisations-, Studien-, und Personalrecht soweit es die inländischen Universitäten betrifft (vgl. KURZ 2005). In diesem Gesetzesentwurf finden sich auch Bestimmun- gen über die Evaluation, die die Universitäten durchführen müssen. Ganz allgemein werden im § 13 UG 2002 die Leistungsvereinbarungen, welche in einem Vertrag zwischen den einzelnen Universitäten und dem Bund festgeschrieben werden, erläu- tert. Darunter fällt auch, dass die Universitäten, Ziele festlegen müssen, mit welchen Maßnahmen sie die Lehre an ihrer Hochschule verbessern wollen und auch über ihre Fortschritte Bericht ablegen müssen (vgl. UG 2002). Die Universitäten müssen au- ßerdem laut § 13 Abs. 6 UG 2002 jährlich bis spätestens 30.April über das vorange- gangene Kalenderjahr eine Wissensbilanz beim Bundesministerium abgeben. Diese Wissensbilanz muss nicht nur die von der Universität festgelegten Ziele, die Maß- nahmen zur Zielerreichung und auch die bisherige Verwirklichung enthalten sondern auch das intellektuelle Humankapital beschreiben. Unter intellektuellem Humankapi- tal versteht man hierbei die Beschreibung der Universitätsangestellten, sowie ihre fachlichen Fähigkeiten und vor allem auch ihre Forschungs- und Publikationstätigkei- ten (vgl. UG 2002).

Genaueres zur Evaluierung wird im § 14 UG 2002 „Evaluierung und Qualitätssiche- rung“ (§ 14 UG 2002) geregelt, wobei dieser Paragraph aus lediglich neun Absätzen besteht, in denen alles rund um die Evaluierung an den österreichischen Universitäten geregelt ist. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Universität ein eigenes Quali- tätsmanagementsystem einrichten muss, dessen Aufgabe die Qualitäts- und Leis- tungssicherung an der Hochschule ist, wobei der Schwerpunkt auf dem gebotenen Leistungsspektrum der betreffenden Universität liegt. Weiters muss die durchgeführte Evaluierung den fachbezogenen internationalen Evaluierungsstandards entsprechen und außerdem muss in diesem Zusammenhang auch überprüft werden, inwieweit die festgelegten Ziele tatsächlich erreicht werden konnten. Dies soll sowohl der kontinu- ierlichen Verbesserung als auch der Qualitätssicherung dienen. Allgemein ist eine universitätsinterne Evaluierung vorgeschrieben, die kontinuierlich erfolgen soll und deren Verlauf auch in der Satzung verankert sein muss (vgl. § 14 UG 2002). In § 19 UG 2002 wird genau bestimmt, was alles in der Satzung beschlossen werden muss und unter anderem auch, dass diese „generelle Richtlinien für die Durchführung, Veröffentlichung und Umsetzung von Evaluierungen“ (§ 19 Abs. 2 Z3 UG 2002) enthalten muss. Es kann aber auch eine externe Evaluierung erfolgen, wobei diese entweder durch den Universitätsrat, den Rektorat oder das Bundesministerium auf- grund von besonderen Vorkommnissen veranlasst werden muss und immer nur eine bestimmte Universität betrifft. Wesentlich an der Evaluierung ist aber, dass auch, wenn sie intern erfolgt, jede österreichische Universität Bericht beim Bundesministe- rium ablegen muss, dass diese eine Evaluation durchgeführt hat. Der § 22 Abs. 1 Z 10 schreibt außerdem vor, dass das Rektorat dafür verantwortlich ist, dass an der Univer- sität eine Evaluierung durchgeführt wird und außerdem dafür zu sorgen hat, dass die Ergebnisse veröffentlich werden. Weiters wird im § 14 UG 2002 vorgeschrieben, dass die einzelnen Organe, wenn nötig an der Evaluierung mitwirken müssen, oder zumindest die notwendigen Daten und Information zur Durchführung einer Evaluati- on bereitstellen müssen (vgl. UG 2002). In Absatz 7 wird zusätzlich geregelt, dass zumindest alle fünf Jahre auch die Leistungen der Lehrenden evaluiert werden muss, wobei weiters Absatz acht die Universitäten dazu verpflichtet, dass bei der Leis- tungsbeurteilung der Lehre auch die Meinung der Studiereden hinzuzuziehen ist. Zu- sätzlich dazu verpflichtet der § 122 Abs.2 Z 7 die Universitätsdozenten dazu, dass sie an den Evaluierungsmaßnahmen mitwirken und auch die nötigen Informationen zur Verfügung stellen. Im neunten und letzten Absatz des vierzehnten Paragraphen des Universitätsgesetzes 2002 zur Evaluierung an österreichischen Schulen wird noch festgemacht, dass der Aufwand, der durch die vom Bundesministerium vorgeschrie- bene Evaluierung anfällt, vom Bund finanziert werden muss (vgl. UG 2002).

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Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Ein Überblick über die aktuelle Evaluierungspraxis an Hochschulen in Europa
Hochschule
Johannes Kepler Universität Linz  (Institut für Pädagogik und Psychologie)
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
23
Katalognummer
V188133
ISBN (eBook)
9783656117650
Dateigröße
500 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hochschule, Universität, Evaluierung, Universitätsgesetz, Usability Konzept, Evaluierungsmodelle
Arbeit zitieren
MMag. Sabine Riegler (Autor:in), 2008, Ein Überblick über die aktuelle Evaluierungspraxis an Hochschulen in Europa, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/188133

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