Diese Bachelorarbeit setzt sich deshalb mit dem Themenfeld der Sprach(en)politik in der Ersten Tschechoslowakischen Republik auseinander und zählt daher zu dem großen Themenkomplex der Nationalitätenpolitik nach dem Ersten Weltkrieg. Die allgemeine Stimmung sowie die öffentliche Diskussion waren geprägt von Forderungen wie „Jedem Volk sein Staat!“ oder „Das ganze Volk in einen Staat!“. Die Konzepte von ‚Volk‘, ‚Nation‘ und ‚Nationalstaat‘ waren ohnehin dominan-te Paradigmen im langen 19. Jh. und die Frage der Sprache bzw. welche Sprache in Staaten mit anderssprachigen Minderheiten – quasi in multilingualen Staaten – gesprochen werden sollte, war eben eine Ausdrucksform dieser Konzepte und zugleich Anlass vieler Konflikte. Die Sprache galt zu dieser Zeit als das sichtbarste Merkmal der Volkszugehörigkeit und war somit Identifikations- und Integrationsmerkmal. Verbunden mit dem Natio-nalstaatsgedanken war das Maß der Realisierung des Sprachenrechts Ausdruck des Anteils des jeweiligen Volkes an der politischen Macht in einem Staat. Dazu wird nach dieser Einleitung das Entstehen der Ers-ten Tschechoslowakischen Republik zunächst genauer dargestellt werden, und zwar unter dem Gesichtspunkt der (verfassungs-)rechtlichen Grundlagen dieses neuen Staates. Anschließend wird die ethnische Zusammenset-zung dieses de facto Nationalitätenstaats untersucht werden. Dieser Ansatz erscheint aus mehreren Gründen sinnvoll. Zunächst einmal, weil nicht nur das Sprachenrecht ein Streitpunkt zwischen der deutschsprachigen Minder-heit und der tschecho-slowakischen Bevölkerungsmehrheit war, sondern auch die Verfassungsurkunde und die Übernahme der Bestimmungen des Minderheitenschutzvertrags. Die Beschwerden der deutschen Minderheit basierten vor allem auf den Denkschriften (Petitionen) an den Völkerbund, in denen die gewählten deutschen Abgeordneten ihre Beschwerdepunkte gegen die tschechoslowakische Regierung und deren erlassene Gesetze dar-legen. Da dieses Thema äußerst umfangreich und komplex ist und in dieser Arbeit gewisse Formalia eingehalten werden müssen wird sich diese Arbeit auf den Zeitraum von 1918 bis 1926 beschränken. Des Weiteren ist der Ausgang des Konflikts in dieser Phase noch offen, (Ver-)Änderungen des Sprachengesetzes noch möglich und die Positionen aller Beteiligten noch nicht verhärtet. Es gibt eine immense Anzahl deutschsprachiger For-schungsliteratur zu diesem Thema.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Die Geburtsstunde der Ersten Tschechoslowakischen Republik
II.A. Die Auslandsaktion Masaryks und Beneš
II.B. Verfassungsrechtliche Grundlagen der 1. ČSR
II.C. Die ethnische und sozio-ökonomische Zusammensetzung
III. Das Gesetz über die Einführung des Sprachengesetzes
III.A. Rechtlich-normative Grundlagen
III.B. Diskussion der Beschwerden der Sudetendeutschen an den Völkerbund
IV. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Sprachenpolitik in der Ersten Tschechoslowakischen Republik nach dem Ersten Weltkrieg mit einem Fokus auf die formale Behandlung der deutschen Minderheit und deren rechtliche sowie politische Konsequenzen zwischen 1918 und 1926.
- Die Entstehung der Tschechoslowakischen Republik und ihre verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen.
- Die Analyse des Sprachengesetzes und dessen Auswirkung auf die deutschsprachige Bevölkerung.
- Die Rolle der Beschwerden sudetendeutscher Abgeordneter an den Völkerbund.
- Die Ambivalenz der Konstruktion eines tschechoslowakischen Staatsvolkes versus einer multiethnischen Realität.
- Das Spannungsverhältnis zwischen Individualrechten und der Wahrung nationaler Identität.
Auszug aus dem Buch
II.A. Die Auslandsaktion Masaryks und Beneš
Die Erste Tschechoslowakische Republik wurde am 28. Februar 1918 in Prag ausgerufen. Damit war das Ziel des sogenannten „tschechischen Auslandskomitees“ erreicht und der eigene Nationalstaat geboren. Das Auslandskomitee war eine Art Zusammenschluss der tschechischen Exilpolitiker in den USA, Frankreich und Großbritannien, zu denen an prominentester Stelle Thomáš Garrigue Masaryk und Edvard Beneš gehörten. Ihr Ziel war es, die alliierten Hauptmächte von der Notwendigkeit eines eigenen Staates zu überzeugen, was ihnen zum einen dadurch erleichtert wurde, dass die alliierten Hauptmächte zunächst keine konkreten Pläne für die Neuordnung Ostmitteleuropas nach dem Ersten Weltkrieg hatten. Zum anderen dadurch, dass es Dank der „tschechischen Legionen,“ die an der Seite der Alliierten kämpften und Ausdruck der tschechischen Unabhängigkeit sein sollten, gelang, von den Alliierten als kriegsführende Nation anerkannt zu werden. Auf diese Art wurde das Auslandskomitee (später Nationalrat) quasi zu einer offiziellen tschechischen (und slowakischen) Regierung.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der Sprachpolitik in der Ersten Tschechoslowakischen Republik ein und umreißt die methodische Herangehensweise sowie die Zielsetzung der Bachelorarbeit.
II. Die Geburtsstunde der Ersten Tschechoslowakischen Republik: Dieses Kapitel beleuchtet die historischen Ursprünge des neuen Staates, die Rolle des Exilkomitees und die grundlegende Verfassungsstruktur sowie demografische Verhältnisse.
III. Das Gesetz über die Einführung des Sprachengesetzes: Der Hauptteil analysiert die rechtliche Normierung des Sprachengebrauchs sowie die darauffolgenden politischen Auseinandersetzungen und Beschwerden der deutschen Minderheit.
IV. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Sprachengesetzgebung im Kontext der nationalitätenpolitischen Herausforderungen der jungen Republik.
Schlüsselwörter
Tschechoslowakei, Sprachenpolitik, Minderheitenrechte, Völkerbund, Nationalitätenstaat, Sudetendeutsche, Verfassungsurkunde, Sprachengesetz, Erste Tschechoslowakische Republik, Diskriminierung, Minderheitenschutzvertrag, Nationalismus, Identität, Parlamentarismus, Rechtsstaat.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Sprachpolitik und der rechtlichen Stellung der deutschen Minderheit in der Tschechoslowakischen Republik zwischen 1918 und 1926.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?
Im Zentrum stehen die Verfassungsgeschichte, die ethnische Struktur der Bevölkerung, das Sprachengesetz von 1920 sowie die politischen Proteste der deutschen Minderheit.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist die kritische Analyse, inwiefern die gesetzlichen Regelungen die tatsächliche Lebenssituation der Minderheiten beeinflussten und ob Vorwürfe der Diskriminierung berechtigt waren.
Welche wissenschaftliche Methode wurde angewendet?
Es wurde eine quellenkritische Analyse historischer Dokumente (wie Denkschriften und Verfassungsurkunden) in Kombination mit der Auswertung aktueller geschichtswissenschaftlicher Forschungsliteratur durchgeführt.
Was behandelt der Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil analysiert detailliert die rechtlich-normativen Grundlagen des Sprachenrechts sowie die darauf basierenden Beschwerdebriefe der Sudetendeutschen an den Völkerbund.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Zu den prägenden Begriffen gehören Sprachenrecht, Nationalitätenstaat, Minderheitenschutz, Völkerbund und das tschechisch-deutsche Spannungsverhältnis.
Welche Rolle spielte das "tschechoslowakische Volk" in der Verfassung?
Die Konstruktion eines "tschechoslowakischen Volkes" war ein politisches Mittel, um die zahlenmäßige Mehrheit der Staatsnation zu festigen und die führende Rolle der Tschechen und Slowaken im Staat zu rechtfertigen.
Warum war der Streit um die Begriffe "tribunaux" und "court" so bedeutend?
Der Begriff "tribunaux" schränkte die Sprachrechte auf Gerichte ein, während "court" (im Englischen) eine breitere Auslegung ermöglicht hätte, was für die Minderheiten eine wichtigere Kommunikation mit lokalen Behörden bedeutet hätte.
- Quote paper
- Stefan Westkemper (Author), 2012, Die deutsche Sprache in der Ersten Tschechoslowakischen Republik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/190837