Die Römische Republik: Aussen- und Innenpolitik


Hausarbeit, 2000

13 Seiten, Note: gut


Leseprobe


1. Einleitung

Ob Mommsen[1] oder Meyer[2], durch alle Werke die die Römische Republik beschreiben geistern die Begriffe Innen- und Außenpolitik. Als Innenpolitik, daß scheint klar, sind Handlungen wie die Ackergesetzgebung oder die Militärreform zu werten. Außenpolitik dagegen bedeutet Eroberung, Krieg oder Vertragsschluß mit anderen Völkern. Diese klaren Fälle, die eine Bezugsbewertung der römischen Politik sinnvoll erscheinen lassen, legen die Grundlage für Assoziationen, die römische Herrschaftsverhältnisse mit denen eines modernen Nationalstaats vergleichen. Oft genug muß deshalb bei den zahlreichen, sicherlich überwiegenden "Ausnahmen" der römischen Geschichte (die nicht in das modere Innen- und Außenpolitikraster passen) darauf hingewiesen werden, daß antike Herrschaftsstrukturen grundlegend verschieden waren. Die Frage ist ganz einfach, ob man wirklich mit den Begriffen Innenpolitik und Außenpolitik arbeiten, bzw. die Richtung der römischen Politik damit treffend kennzeichnen kann. Die Verwendung dieser Bezeichnungen setzt auf jeden Fall eine grundsätzliche Einteilung des römischen Politikbereichs in Innen und Außen voraus. Meine Arbeit will genau diese Einteilung untersuchen und feststellen, ob es einen abgrenzbaren Bereich der Innenpolitik und einen daraus resultierenden Außenbereich gegeben hat.

Meine These geht davon aus, daß Rom in einer historischen Entwicklung zwar den Herrschafts- und Bürgerbereich ausgedehnt hat, nicht aber den römischen Staat an sich. Was am Ende der römischen Republik also als "Innen" bzw. "Außen" bezeichnet werden kann ist deshalb ungewiß. Ich werde versuchen die Schwächen und Ungereimtheiten der Verwendung des Begriffspaars Innen- und Außenpolitik deutlich zu machen und Vorschläge zur begrifflichen Erfassung der republikanischen Politikausrichtung einbringen. Die Forschung hat sich mit dem Problem der Reichsverwaltung (der Teile Italiens und der der Provinzen) und der römischen Verfassung weitgehend erschöpfend beschäftigt. Die für meine Fragestellung relevante Bewertung dieser Verwaltung ist jedoch oft nicht oder nur am Rande vorgenommen worden.[3] Zeitlich wird sich diese Untersuchung auf die letzte Phase der Römische Republik beziehen. Hier bietet sich 88 v. Chr. als Untersuchungsbeginn an.[4] Um festzustellen in wie weit der staatliche Bereich Roms mit dem Römische Reich übereinstimmt, wird im ersten Teil der Arbeit die Verwaltung des Herrschaftsbereichs untersucht. Darauf aufbauend kann dann geprüft werden, in wie weit die Begriffe Innen- und Außenpolitik dieser Struktur gerecht werden. Die Arbeit will an dieser Stelle nicht versuchen Innen- und Außenpolitik konkret in den verschiedenen Spielarten ihrer Definitionsmöglichkeiten darzustellen, sondern nur das Problem der Begriffsverwendung diskutieren. Es geht also weniger um außenpolitische Vertragsformen, die entscheidende Rolle des Senats oder der Legionen, als vielmehr um strukturelle Gegebenheiten, die z.B. eine Politik nach Außen als eine solche kennzeichnen.

2. Verwaltung des römischen Reiches

Das römische Reich ist grob in drei Verwaltungsbereiche einzuteilen, die Stadt Rom, die italienischen Teile des Reiches und die Provinzen.

2.1 Rom

Rom ist ein Stadtstaat gewesen. Nach der antiken Staatsvorstellung regierte sich hier die bürgerliche Gemeinschaft unmittelbar selbst.[5] Die freien Bürger von Rom bestimmten und ordneten die gemeinsamen Angelegenheiten in und außerhalb Roms selbst. Die Bürgergemeinschaft war uneingeschränkt Souverän, nach innen und nach außen. Sie wählte unmittelbar Magistrate, die die Verwaltung der Gemeinde übernahmen. Allerdings hatte das römische Staatswesen keine eigenständige Staatlichkeit ausgebildet. Vieles, selbst die öffentliche Ordnung, wurde ohne Bürokratie oder Polizei von der Gemeinschaft selbst geregelt.[6] Christian Meier hält im Falle der römischen face to face Demokratie die Unterscheidung von Staat und Gesellschaft für unangebracht. Die Politik der Gemeinschaft zur Regelung der eigenen Angelegenheiten in der Stadt beschreibt er deshalb als eine Abfolge von Balanceakten zwischen Partikularinteressen.[7]

2.2 Italien

In den Besitz der untertänigen Länder in Italien ist Rom entweder durch

Kriegsrecht (Eroberung) oder durch Vertragsrecht gelangt.

Nach dem Bundesgenossenkrieg erhielten alle Bundesgenossen Roms das römische Bürgerrecht, so daß praktisch die ganze Italienische Halbinsel bis an den Fuß der Alpen eine staatsrechtliche Einheit wurde. Alles staatliche Leben bliebt jedoch an die Stadt Rom gebunden.[8] Dennoch kann nicht von einer Verwaltungseinheit gesprochen werden, da die vielfältigen Teile des italienischen Landes nicht zentral von Rom regiert und verwaltet wurden, sondern in unterschiedlichster Form einer Selbstverwaltung überlassen waren. Der Status und die Größe, der sich jeweils selbst regierenden Einheit, war historisch bedingt oder von Rom eingerichtet worden. Formen dieser selbständigen Einheiten, ihre Entstehung und Geltung im römischen Reich sollen nun im Einzelnen dargestellt werden:

[...]


[1] Mommsen, Theodor, Römisches Staatsrecht, Bd. III, 2. Teil, Tübingen 1952.

[2] Meyer, Ernst, Römischer Staat und Staatsgedanke, Stuttgart 1961.

[3] Hier ist Jochen Bleicken hervorzuheben, der einfach und klar eine solche Bewertung vorzunehmen wagt. Bleicken, Jochen, Die Verfassung der römischen Republik. Grundlagen und Entwicklungen; Paderborn, München, Wien, Zürich 1995.

[4] 88 v. Chr. wurde mit Beendigung des Bürgerkrieges das Bürgerrecht (nach lex Iulia und lex Papira) an alle italienischen Bundesgenossen gegeben.

[5] Meyer, Ernst, Stuttgart 1961. S. 236.

[6] Quaritsch: Der Staatsbegriff und die antiken Politik Theorien, in: Schuller, Wolfgang(Hrsg.), Politische Theorie und Praxis im Altertum, Darmstadt 1998. S. 285- 286.

[7] Meier, Christian, Res publica amissa. Eine Studie zu Verfassung und Geschichte der späten römischen Republik, Frankfurt 1988. S. XXIII.

[8] Meyer, Ernst, Stuttgart 1961. S. 237.

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Die Römische Republik: Aussen- und Innenpolitik
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (FB Geschichte)
Veranstaltung
Untergang der Römischen Republik
Note
gut
Autor
Jahr
2000
Seiten
13
Katalognummer
V1932
ISBN (eBook)
9783638111911
ISBN (Buch)
9783638796507
Dateigröße
468 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Begriffe der Aussen- und Innenpolitik werden im Bezug auf die Stadt Rom kritisch untersucht 192 KB
Schlagworte
Rom, Roemische republik, Rom Aussenpolitik, Rom Innenpolitik, Romische Expansion, Außenpolitik, Innenpolitik, Römische Republik, römische Expansion, Alte Geschichte, Römisches Reich
Arbeit zitieren
Götz Kolle (Autor:in), 2000, Die Römische Republik: Aussen- und Innenpolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1932

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Römische Republik: Aussen- und Innenpolitik



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden