Es wird zunächst ein Blick auf die NS-Gesetze geworfen, welche den legalistischen Rahmen aufzeigen, in welchem sich das interdependente Verhältnis von Justiz und NS-Staat entwickelte. In einem zweiten Schritt soll dann ein Blick auf die Erklärungsmuster geworfen werden, welche bisher in der historischen Forschung erarbeitet wurden, um das Verhalten der NS-Justiz zu erklären. Abschließend wird auf den Reichsjustizminister Franz Gürtner eingegangen, da in seiner Amtszeit (1932-1941), die Entscheidung fielen, welche dazu führten, dass die Justiziare unter dem späteren Minister Thierack zum Instrument der NS-Massenvernichtung wurden
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
NS-Gesetze zur Justiz
Positionen in der historischen Forschung
Das Reichsjustizministerium unter Gürtner
Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das interdependente Verhältnis zwischen der NS-Justiz und dem NS-Staat während der Ära von Reichsjustizminister Franz Gürtner. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob die Justiz als ein bloßes willenloses Instrument der Diktatur zu sehen ist oder ob eine eigenverantwortliche, wenngleich opportunistische Anpassung an die neuen Machtverhältnisse stattfand.
- Analyse des legalistischen Rahmens durch NS-Gesetzgebung
- Untersuchung der Forschungskontroversen zur NS-Justiz
- Rolle und Handlungsspielräume von Franz Gürtner (1932-1941)
- Verhältnis zwischen Justiz und polizeilichen Sicherheitsorganen
- Evaluation von Anpassung, Karrieredenken und mangelnder Courage
Auszug aus dem Buch
NS-Gesetze zur Justiz
In diesem Kapitel sollen die Gesetze Erwähnung finden, welche im Untersuchungszeitraum dieser Arbeit erlassen wurden und einen wesentlichen Beitrag zum legalistischen Verhältnis zwischen NS-Staat und seiner Judikative leisteten.
Zuerst einmal darf man den Begriff „Recht“ für die NS-Diktatur nicht als ein Instrument verstehen, welches ein „wahrhaft menschliches Zusammenleben gewährleistet“2, sondern als ein Instrument der politischen Führung welche „Bürger“ für ihre totalen Zwecke zu unterwerfen versuchen. Diese nahezu entgegengesetzten Auffassungen und Auslegungen des Rechtsbegriffes von NS-Führung und Majorität der Justiziare ist als verantwortlich für eine Unterschätzung des Nationalsozialismus seitens der Juristen zu zeichnen.
Um auf das Verhalten der Richterschaft eingehen zu können muss erwähnt werden, dass nach Artikel 102 der Weimarer Verfassung, Richter unabhängig waren und sich nur dem Gesetz unterwerfen mussten. Da die Nationalsozialisten diesen Artikel nicht absetzten, musste ein Richter sich zwar an NS-Gesetze halten, konnte aber den dort verankerten juristischen Spielraum seiner Ansicht nach ausnutzen3 ohne aus dem Amt entfernt zu werden.
Für die Juristenschaft insgesamt essenziell ist sowohl das am 07. April 1933 erlassene Gesetz zur „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, als auch das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Obwohl beide Gesetze als „rassische Diskriminierungsgesetze“4 zu bezeichnen waren und sind, riefen sie Konsens bei den Mitgliedern der „Regierung der nationalen Revolution“ hervor. Infolge der Bestimmungen wurden in Preußen von den ca. 4000 Beamten in der Justizverwaltung ca. 300 Personen in Pension entlassen; in den anderen Ländern waren es nur einige Dutzend. Dies zeigt deutlich, dass die politische Einstellung der Juristen größtenteils den nationalsozialistischen Vorstellungen entsprach, welche in den beiden Ausschließungsgesetzen ventiliert wurde.5
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Der Autor revidiert seine ursprüngliche These einer monokausalen Fremdsteuerung der NS-Justiz und führt die methodische Vorgehensweise sowie die Zielsetzung der Arbeit ein.
NS-Gesetze zur Justiz: Dieses Kapitel erläutert den gesetzlichen Rahmen, durch den der Rechtsstaat ausgehöhlt wurde und wie Juristen durch Ausnutzung von Spielräumen oder Anpassung auf die neue Gesetzgebung reagierten.
Positionen in der historischen Forschung: Es werden die kontroversen Forschungsmeinungen gegenübergestellt, die einerseits von einer "Opferrolle" der Justiz sprechen und andererseits von einer bewussten Komplizenschaft und ideologischen Übereinstimmung ausgehen.
Das Reichsjustizministerium unter Gürtner: Eine detaillierte Betrachtung der Rolle Franz Gürtners, der zwischen dem Erhalt rechtsstaatlicher Restbestände und einer schleichenden Radikalisierung agierte.
Schlussbetrachtung: Das Fazit stellt fest, dass die Justiz weder ein rein willenloses Opfer noch ein rein passives Instrument war, sondern durch ihre Strukturen und eine antidemokratische Grundhaltung aktiv zur Festigung des NS-Regimes beitrug.
Schlüsselwörter
NS-Justiz, Franz Gürtner, Rechtsstaat, Nationalsozialismus, Gesetzgebung, Diktatur, Justizverwaltung, Volksgemeinschaft, Rechtspositivismus, Gestapo, Politisierung, Unrechtsstaat, Berufsbeamtentum, Richterunabhängigkeit, Machtverhältnisse
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht das komplexe Verhältnis zwischen der deutschen Justiz und dem NS-Staat in den Jahren 1933 bis 1945.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Rolle der NS-Gesetzgebung, die Einflussnahme der Polizei auf die Justiz und das Verhalten der juristischen Elite.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, inwieweit die Justiz als Institution das NS-Regime stützte und warum sie kaum Widerstand gegen die Ausschaltung des Rechtsstaates leistete.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse sowie der Auswertung zeitgenössischer Gesetze und wissenschaftlicher Forschungsbeiträge zur NS-Justiz.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert den rechtlichen Abbau der Weimarer Grundrechte, die verschiedenen wissenschaftlichen Deutungsmuster der historischen Forschung sowie die spezifische Rolle des Ministers Franz Gürtner.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind NS-Justiz, Rechtsstaat, Opportunismus, Politisierung und das Spannungsfeld zwischen Justiz und Polizei.
Welchen Einfluss hatte das Gesetz zur „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ auf die Justiz?
Es ermöglichte die politische und "rassische" Säuberung der Justiz, stieß jedoch bei der Mehrheit der Juristen auf weitreichenden Konsens.
Wie agierte Justizminister Franz Gürtner im Kontext der NS-Führungsstruktur?
Gürtner versuchte, durch juristische Anpassung und "Rechtswahrung" seine Behörde zu schützen, legitimierte damit aber letztlich die Führersouveränität Hitlers und die damit verbundenen Verbrechen.
Warum konnte die Justiz gegen die Gestapo kaum wirksamen Widerstand leisten?
Strukturelle Schwächen, das Fehlen einer klaren Kompetenzabgrenzung und die stetige Unterordnung unter politische Zweckmäßigkeiten machten die Justiz weitgehend wehrlos gegen den "Maßnahmenstaat".
Welche Rolle spielte der "Rechtspositivismus" für das Verhalten der Richter?
Der Rechtspositivismus führte dazu, dass Juristen Gesetze primär als formale Anweisungen akzeptierten, was Widerstand gegen "gesetzliches Unrecht" in der Praxis unmöglich machte.
- Arbeit zitieren
- Master of Arts Henning Priet (Autor:in), 2008, NS-Staat und Justiz in der Ära Gürtner, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/193803