Die Geldwäsche ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität (OK) zu sehen. Nachdem sich letztere zu einem weltweiten Problem entwickelt hat und auf internationaler Ebene bekämpft werden soll, hat der deutsche Gesetzgeber mit dem am 22.09.1992 in Kraft getretene „Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität“ (OrgKG) den Straftatbestand der Geldwäsche in § 261 StGB eingeführt, der aufgrund seines weit gefassten Wortlauts jedoch viele Frage und Probleme in der praktischen Umsetzung aufwirft.
Denn der Straftatbestand der Geldwäsche in § 261 StGB bezieht sich auf alle Gegenstände, die aus einer der in den § 261 Abs. I Nummer 1-4 StGB genannten Vortaten „herrühren“. Mit dem - im deutschen Strafrecht bisher unbekannten - Begriff des „Herrührens“ wird der Einzugsbereich der möglichen Tatobjekte denkbar weit gefasst. Grund hierfür ist, dass auch eine „Kette von Verwertungshandlungen“ nach dem Willen des Gesetzgebers nichts daran ändern soll, dass dieser Gegenstand aus einer Straftat herrührt.
Folgt man dem Wortlaut dieser Vorschrift, wäre binnen kürzester Zeit der gesamte Wirtschaftskreislauf mit bemakeltem Geld „infiziert“ und Taxi- oder Busfahrer, Bäcker, Bibliothekare, Bademeister und Vermieter müssten als Geldwäscher im Sinne des § 261 StGB angesehen werden. Das Tatbestandsmerkmal des „Herrührens“ ist als besonders kritisch einzustufen und bildet die Grundlage der so genannten „Infizierungstheorie“.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung.
- B. § 261 StGB – Ein Mittel zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
- I. Entstehungsgeschichte und Zielsetzung...
- II. Rechtsgut, Aufbau und Tatbestand
- 1. Rechtsgut
- 2. Tatbestand.........
- C. Infizierungstheorie ...
- I. Tatbestandsmerkmal des „Herrührens“.
- 1. Unmittelbar aus der Tat herrührende Gegenstände
- 2. Tatmittel......
- 3. Surrogate.
- 4. Verarbeitung
- 5. Erträge.
- II. Infizierung von legalem Vermögen.……………………..\n
- III. Konturierung der Infizierungstheorie..\n
- 1. Äquivalenztheorie.........
- 2. Teilkontamination…......
- 3. Totalkontamination….....
- 4. Würdigung
- D. Fazit....
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Straftatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB. Sie untersucht die Entstehungsgeschichte und Zielsetzung des Gesetzes sowie die rechtlichen Grundlagen und Tatbestandsmerkmale der Geldwäsche.
- Die Entwicklung und die rechtlichen Ziele des § 261 StGB
- Die Definition des Rechtsguts und der Tatbestandsmerkmale der Geldwäsche
- Die Rolle der Infizierungstheorie in der Geldwäsche
- Die verschiedenen Konturierungen der Infizierungstheorie
- Die Anwendung des § 261 StGB in der Praxis
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Das Kapitel führt in das Thema Geldwäsche ein, beleuchtet seine historische Entwicklung und die Bedeutung im Kontext der Organisierten Kriminalität.
- § 261 StGB – Ein Mittel zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität: Dieses Kapitel analysiert die Entstehung und Zielsetzung des § 261 StGB, der in das deutsche Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, um der Geldwäsche entgegenzuwirken. Es wird auf die Hintergründe der Gesetzgebung und die Notwendigkeit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eingegangen.
- Rechtsgut, Aufbau und Tatbestand: Hier wird das Rechtsgut, das der § 261 StGB schützen soll, sowie der Aufbau des Tatbestands definiert. Es wird insbesondere auf die verschiedenen Tatbestandsmerkmale und deren Bedeutung im Zusammenhang mit der Geldwäsche eingegangen.
- Infizierungstheorie: Dieser Abschnitt beleuchtet die Infizierungstheorie, die eine wesentliche Rolle bei der Anwendung des § 261 StGB spielt. Es wird erörtert, wie Gegenstände oder Vermögenswerte „infiziert“ werden, und welche Arten der „Infizierung“ es gibt.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit zentralen Begriffen im Kontext der Geldwäsche, insbesondere der „Infizierungstheorie“ und den damit verbundenen Themen wie „Herrührens“, „Tatmittel“, „Surrogate“, „Verarbeitung“ und „Erträge“. Zudem werden weitere wichtige Aspekte der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sowie die Rechtsgrundlagen und Tatbestandsmerkmale des § 261 StGB beleuchtet.
- Quote paper
- Joachim Monßen (Author), 2012, Geldwäsche: Die Organisierte Kriminalität und die Infizierungstheorie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/196165