Wer immer sich mit § 93 des BVerfGG nicht als abstraktem Paragraphen, sondern als konkretem
Verhältnis beschäftigt, wird aus den Offizialdaten des Bundesverfassungsgerichts (vgl.
http://www.bundesverfassungsgericht.de) gehaltvolle und über jeden Einzelfall hinausgehende
Schlüsse ziehen (können): Im hier interessierenden Zehnjahreszeitraum 1993-2002 gab es
insgesamt (N=) 49.400 Verfassungsbeschwerden (Mittelwert: 4.940, Maximalwert: 5.766 [1995],
Minimalwert: 4.523 [2002], Standardabweichung oder Streuung [als Mass der durchschnittlichen
Abweichung vom arithmetischen Mittel]: 377,451). Weil aber – einerseits - in diesem Zeitraum
nicht alle erforderlichen Daten in der Offizialstatistik erscheinen und – andererseits - ab 2000 die
mit-geteilten Daten infolge innerbetrieblicher Neuorganisation umgruppiert wurden, so dass sie
nicht (mehr) mit denen des angemessen dokumentierten Fünfjahreszeitraum 1995-1999
vergleichbar sind - kann, methodisch angemessen, nur dieser hälftige Zeitraum als pars-pro-toto
untersucht und sodann auf die Grundgesamtheit rückbezogen werden.
Inhaltsverzeichnis
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
IX.
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht kritisch die Praxis der begründungslosen Ablehnung von Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht im Zeitraum 1993–2002 und analysiert die daraus resultierenden rechtsstaatlichen Konsequenzen für die betroffenen Bürger.
- Empirische Analyse der statistischen Daten zur Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden.
- Kritik an der Novellierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) unter dem Aspekt der Verwaltungsentlastung.
- Untersuchung der Rechtsunsicherheit durch das Fehlen gerichtlicher Begründungen.
- Rechtspolitische Analyse des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Kontext staatlicher Schutzinteressen.
- Diskussion internationaler Rechtsprechung (EGMR) als Korrektiv zur nationalen Praxis.
Auszug aus dem Buch
Begründunglose Ablehnung/en von Verfassungsbeschwerden und die Folgen
Wer immer sich mit § 93 des BVerfGG nicht als abstraktem Paragraphen, sondern als konkretem Verhältnis beschäftigt, wird aus den Offizialdaten des Bundesverfassungsgerichts gehaltvolle und über jeden Einzelfall hinausgehende Schlüsse ziehen (können): Im hier interessierenden Zehnjahreszeitraum 1993-2002 gab es insgesamt (N=) 49.400 Verfassungsbeschwerden (Mittelwert: 4.940, Maximalwert: 5.766 [1995], Minimalwert: 4.523 [2002], Standardabweichung oder Streuung [als Mass der durchschnittlichen Abweichung vom arithmetischen Mittel]: 377,451).
Weil aber – einerseits - in diesem Zeitraum nicht alle erforderlichen Daten in der Offizialstatistik erscheinen und – andererseits - ab 2000 die mit-geteilten Daten infolge innerbetrieblicher Neuorganisation umgruppiert wurden, so dass sie nicht (mehr) mit denen des angemessen dokumentierten Fünfjahreszeitraum 1995-1999 vergleichbar sind - kann, methodisch angemessen, nur dieser hälftige Zeitraum als pars-pro-toto untersucht und sodann auf die Grundgesamtheit rückbezogen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
I.: Einführung in die Datenlage der Verfassungsbeschwerden zwischen 1993 und 2002 mit dem Fokus auf die methodische Einschränkung der statistischen Auswertbarkeit.
II.: Detaillierte Analyse der Ablehnungsquoten im Zeitraum 1995–1999 und Hochrechnung auf die Dunkelziffer möglicher Justizopfer.
III.: Kritik an der Novellierung des BVerfGG, die zur Verwaltungsentlastung führen sollte, aber faktisch Rechtsschutzverweigerung produzierte.
IV.: Reflexion über den Grundsatz "iura novit curia" und das Versäumnis des Gerichts, seine Praxis verfassungskonform zu gestalten.
V.: Diskussion des bürgerrechtlichen Primats und der Gefahr einer zu engen Auslegung von Grundrechten durch die Justiz.
VI.: Fallstudie zur nachrichtendienstlichen Beobachtung und zur Verweigerung rechtlichen Gehörs als Beispiel für die Problematik.
VII.: Extrapolation der Auswirkungen einer weiten Auslegung der Gehörsverletzung auf die Gesamtzahl der potenziell unberechtigt abgelehnten Beschwerden.
VIII.: Zusammenfassende Forderung nach rationaler Begründungspflicht für alle staatlichen Entscheidungen.
IX.: Empirischer Nachweis durch einen EGMR-Beschwerdefall, in dem eine begründungslose Ablehnung durch das BVerfG rechtsstaatlich revidiert wurde.
Schlüsselwörter
Verfassungsbeschwerde, § 93 BVerfGG, Nichtannahme, Begründungspflicht, Rechtsschutzverweigerung, Bundesverfassungsgericht, Verwaltungsentlastung, Rechtliches Gehör, Justizopfer, Rechtsunsicherheit, Rechtsstaatlichkeit, EGMR, Grundrechte, Dunkelfeldanalyse.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der hohen Zahl begründungslos abgelehnter Verfassungsbeschwerden in Deutschland und hinterfragt die rechtsstaatliche Legitimität dieser Praxis.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die statistische Analyse der Nichtannahmepraxis, die Novellierung des BVerfGG, der Schutzanspruch von Bürgern und die Rolle des rechtlichen Gehörs.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, durch eine Dunkelfeldanalyse aufzuzeigen, dass durch die Nichtbegründung von Ablehnungen eine faktische Rechtsschutzverweigerung stattfindet, die dem Rechtsstaatsprinzip widerspricht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt eine sozialwissenschaftlich-hermeneutische Textanalyse kombiniert mit einer empirischen Auswertung der Offizialstatistik des Bundesverfassungsgerichts.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Folgen der Gesetzesnovellierung von 1998, diskutiert spezifische Rechtsstreitigkeiten zur Gehörsverletzung und bewertet die Auswirkungen auf den Individualrechtsschutz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Verfassungsbeschwerde, Begründungspflicht, Rechtsschutzverweigerung und Rechtsstaatlichkeit definiert.
Inwiefern spielt der EGMR eine Rolle für die Argumentation?
Der EGMR dient als Referenzpunkt, um nachzuweisen, dass begründungslose Ablehnungen durch das BVerfG zu internationalen Menschenrechtsverletzungen führen können.
Warum wird die Novellierung des BVerfGG so kritisch gesehen?
Die Novellierung priorisierte die Verwaltungsentlastung des Gerichts zulasten des Individualrechtsschutzes, was zu einer faktischen Rechtsunsicherheit für Bürger führte.
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- Dr. Richard Albrecht (Author), 2003, Verfassungsbeschwerden in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19738