Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Ein Förderinstrument im Wandel von 2000 bis heute und seine Auswirkung auf die deutsche Energiepolitik


Hausarbeit, 2010

24 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhalt

1. Einleitung

2. Das Erneuerbare Energiengesetz
2.1 Gesetzliche Vorläufer
2.2 Das EEG 2000
2.3 Die Novellierung zum EEG 2004
2.4 Das EEG 2009 und Ausblick auf künftige Veränderungen

3. Die Deutsche Energiepolitik
3.1 Die Rot-Grünen Jahre
3.2 Die große Koalition
3.3 Die Schwarz-Gelben Jahre- Ein Ausblick

4. Fazit

5. Literaturangabe

1. Einleitung

Das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) ist eine Erfolgsgeschichte. Als Förder- und Steuerinstrument, schaffte es den deutschen Energiemarkt so weit zu verändern, dass heute bereits rund 16% des produzierten Stroms und rund 10% der Energie in Deutschland auf regenerative Weise erzeugt wird.1 Damit ist Deutschland Weltmeister und konnte in zahlreichen Bereichen eine Vorreiterrolle einnehmen.2 Doch das EEG ist in seiner Anwendung und Zielsetzung alles andere als Unumstritten. Bereits die Grundlage, das Stromeinspeisungsgesetz, war in seiner Entstehung von Diskussionen geprägt und drohte aus parteipolitischen Gründen zu scheitern. Die Diskussion wurde in den folgenden Jahren fortgeführt und ging von der grundsätzlichen Frage einer Energiesubvention über die Höhe der eigentlichen Subvention und letztendlich bis hin zu der Frage, ob sich bei regenerativen Energien wenige Personen auf Kosten von vielen Anderen bereichern. Angeheizt wurde die Diskussion von Lobbyverbänden der einzelnen Industrien und schaffte stets die grundsätzliche Frage, ob die Atomenergie oder regenerative Energien der bessere Klimaschutz seien.3

Ein Zeugnis der Kontroverse zeigt hierbei die Entwicklung des EEG anhand seiner Novellierungen. Ausgehend von dem Stromeinspeisungsgesetz 1991 und dem eigentlichen EEG von 2000, erfuhr das EEG eine Novellierung im Jahr 2004, 2009 und befindet sich momentan erneut im Prozess einer Änderung. Unter der jetzigen Schwarz-Gelben Regierung, kam es in der Entwicklung zu den schwerwiegendsten Veränderungen der Förderungsmaßnahmen, welche einhergehen mit der Überlegung, den durch die Rot-Grüne Regierung festgelegten Atomausstieg für 2023 zu verschieben.4 Wie auch im Vorfeld der bisherigen Novellierungen, verwiesen zahlreiche Lobbyisten auf das mögliche Scheitern des EEG bei einer zu starken Kürzung der Subventionen. Als Grund hierfür wird eine noch nicht vorhandene Grid Parity5 angegeben, die es der Solarenergie unmöglich macht konkurrenzfähig gegen die konventionellen Energieträger aufzutreten. Dies führe in letzter Instanz zu einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen in der Branche, den Verlust der weltweiten Vorreiterrolle und verhindere eine künftige Unabhängigkeit Deutschlands von konservativen Energieträgern. Dieses, wenn auch nicht zwingend, mögliche Szenario führt zu der Forschungsfrage dieser Seminararbeit: „Welche Bedeutung hat das Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG) für den Ausbau der Solarbranche6 in Deutschland gehabt und welche Gefahren entstehen für die Branche durch eine veränderte Energiepolitik der Schwarz-Gelben Koalition?“.

Nach dieser thematischen Einleitung wird die Seminararbeit auf die gesetzliche Vorlage des EEG, das Stromeinsparungsgesetz, eingehen. Im weiteren Verlauf wird es möglich sein mit dieser Grundlage auf die verschiedenen Fassungen des EEG eingehen zu können. Hieran wird ersichtlich sein, welche Auswirkungen das Gesetz für den Ausbau der Solarbranche und der zunehmenden Nutzung der Sonne zur Energieversorgung hatte. Bereits anhand dieser Schilderungen wird es in Teilbereichen zu einer kritischen Betrachtung des Förderinstrumentes kommen.

Im zweiten Teil dieser Arbeit kommt es zu einer kritischen Betrachtung der Energiepolitik unter den letzten drei Bundesregierungen. Hierbei wird es möglich sein zu erkennen wie sich energiepolitische Zielsetzungen in den letzten Jahren verändert haben und in welchem Umfang die jeweilige Regierung das EEG als Förderinstrument genutzt haben. Dabei wird es ebenfalls zur Betrachtung einzelner Akteure aus der Debatte kommen, um ein Verständnis für den Verlauf zu erzeugen. In einem abschließenden Fazit wird nach einer Zusammenfassung der Forschungsergebnisse die Forschungsfrage eine Beantwortung finden. Mit einem kurzen Ausblick für das EEG sowie der künftigen Nutzung regenerativer Energien wird diese Arbeit abgeschlossen werden.

2. Das Erneuerbare Energiengesetz

2.1 Gesetzliche Vorläufer

Bereits die Entstehungsphase des Stromeinsparungsgesetz führte zur ersten Kontroverse. Ende 1980 entschlossen sich die Bundestagsabgeordneten Mathias Engelsberger, CDU und Wolfgang Daniels, Bündnis 90/Die Grünen, ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, welches die Einspeisung von Strom aus regenerativen Energiequellen in das Gesamtdeutsche Netz ermöglichen sollte.7 Diese frühe Zusammenarbeit zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU stellte in dieser Form und zu dieser Zeit noch ein absolutes Novum dar. Die CDU war langjährige Regierungspartei und die Grünen bekannt für Laissez-Faire Abgeordnete im Turnschuhoutfit. So ist es auch nicht verwunderlich, dass Volker Rühe, damals Generalsekretär der CDU, seine Bedenken bei der Zusammenarbeit der beiden Abgeordneten hatte. Als beide Abgeordnete ihm jedoch versicherten, dass es nicht darum ginge Parteiintern mit der gemeinsamen Maßnahme Unruhe zu stiften, sondern es ihnen lediglich um die grundsätzliche Sache ging, willigte Völker Rühe ein und das Gesetz wurde im Bundestag 1991 erfolgreich verabschiedet.

Verglichen mit der heutigen EEG-Fassung war das Stromeinsparungsgesetz sehr übersichtlich und kurz gehalten.8 Lediglich fünf Artikel wurden benötigt um eine Vergütung für Solar- und Windenergie festzulegen. 90% des „Durchschnittserlös je Kilowattstunde aus der Stromabgabe von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an alle Letztverbraucher“9 wurde für die Einspeisung pro Kilowattstunde gezahlt. Durch die gezahlte Vergütung für Anlagen bis 5 MW hatten nun Anlagenbetreiber die Möglichkeit ihre Stromkosten zu senken. Auch wenn das Stromeinspeisungsgesetz erstmals überhaupt eine Vergütung zahlte, waren Anlagen zur Gewinnung von regenerativer Energie weiterhin sehr kostspielig und eine rentable Nutzung für die Einzelperson so gut wie ausgeschlossen.

2.2 Das EEG 2000

Mit der Rot-Grünen Regierung unter Gerhard Schröder und Joschka Fischer wurde eine Wende in der deutschen Stromversorgung eingeläutet. Zum einen legte die RotGrüne Regierung den Ausstieg aus der Atomenergie für das Jahr 2023 fest, zum anderen wurde das EEG im Deutschen Bundestag verabschiedet und begann einen technologischen und energiepolitischen Wandel.

Beginnend ab dem Jahr 2002 erhielten die Anlagenbetreiber eine Vergütung von 90 Pfennig pro kWh Stunde.10 Mit dem EEG 2000 wurde diese Vergütung erstmals nicht durch die Netzbetreiber, sondern über eine Umlage durch jeden Stromkunden teilfinanziert. Diese erhöhten Vergütungssätze waren für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert. Durch den mittlerweile gesunkenen Anlagenpreis, die Fördersätze und den garantierten Förderzeitraum erschienen regenerative Energien erstmals interessant für Investoren, die ihre Anlage als eine Kapitalanlage verstanden. Da die Nachfrage stieg, wurden die Anlagen zunehmend günstiger in der Produktion und die jährliche Degression von 5%11 bewirkte erfolgreich einen Innovationsdruck bei den herstellenden Unternehmen. Um einen kontrollierten Ausbau zu ermöglichen und im Hinblick auf eine mögliche Belastung der Stromkunden durch das Umlagesystem, entschied sich die Bundesregierung den Ausbau der Solarenergie durch ein CAP12 von 350 MW zu begrenzen.13

2.3 Die Novellierung zum EEG 2004

Das EEG erwies sich als hervorragendes Mittel für den Ausbau der Solarenergie. Ein Jahr später, 2003, stand die Branche bereits kurz davor das CAP von 350 MW zu erreichen. Hätte der Ausbau diesen Wert erreicht, dann wäre es faktisch zu einem Förderstopp für neuangemeldete Anlagen gekommen. Es wäre damit zu rechnen gewesen, dass der Ausbau einen Zusammenbruch erfahren hätte, da die Beschaffung einer Solaranlage nicht mehr rentabel gewesen wäre. Dies hatte auch die Rot-Grüne Regierung erkannt und entschloss sich das EEG zum Jahr 2004 zu novellieren. Hierbei wurde nicht nur das CAP für die Branche abgeschafft, sondern auch die Klassen und Förderhöhen im Vergleich zum ursprünglichen Gesetz weiter differenziert.14

Grundsätzlich wurde die Anlage mit 45,7 Cent pro Kilowattstunde vergütet.15 Diese Vergütung steigerte sich, wenn die Anlage, und das war die Regel, ausschließlich auf ein Gebäude angebracht wurde.16 Bei einer Leistung der Anlage bis 30kw17 57,4 Cent pro Stunde und ab 30kw sank der Wert auf 54,6 Cent18, bei größeren Anlagen fiel die Vergütung sogar auf 54 Cent ab.19

Weitere Differenzierungen entstanden durch den gebäudeintegrierten Bonus von 5 Cent, oder der juristischen Frage wie das Gebäude unter der Anlage genutzt wird.20 Die großen Erfolge des Gesetzes blieben auch außerhalb Deutschlands nicht unerkannt. Schnell sah die Europäische Union in dem EEG eine illegale staatliche Subvention die den europäischen Energiemarkt verzerre. Diese Meinung wurde jedoch schnell revidiert und das EEG als ein kostengünstiges und effizientes Instrument zur Förderung von regenerativen Energien gelobt.21

Ein heutiger Ausblick auf die europäischen Staaten zeigt ebenfalls, dass Staaten die ein Model in Anlehnung an das EEG verwenden erfolgreicher in der Umsetzung ihrer politischen Ziele sind, als Staaten die die Finanzierung nicht über eine Umlage, sondern über staatliche Mittel bewerkstelligen.22

[...]


1 Vgl.: BMU: Erneuerbare Energien sichern Klimaschutzziele, März 2010, auf erneuerbare-energien.de unter URL: http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/45798.

2 Anm.: Ulrich Kelber, MdB betitelte Deutschland als erneuerbarer Energien Weltmeister bei seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag in der 167. Sitzung, Vgl.: Kelber, Ulrich in Deutscher Bundestag: Stenographischer Bericht, 167. Sitzung, Plenarprotokoll 16/167, Berlin 2008, S. 17730 (c). Hierzu sei angemerkt, dass Kelber die relativen Zahlen meint. Absolut gesehen ist China, aufgrund der enormen Wasserkraft, Weltmeister der erneuerbaren Energien.

3 Anm.: Die Atomlobby konnte sich vor den Erneuerbaren die Internetseite www.klimaschuetzer.de sichern und bewirbt die Kernenergie als unverzichtbar in einem nachhaltigen Energiemix.

4 Anm.: Der Atomausstieg entwickelt sich zu einer Kernkontroverse zwischen den Parteien, welche scheinbar in einer Verfassungsklage gipfelt. Vgl.: Lutz, Martin: Bayern erwägt Verfassungsklage gegen Atomausstieg, auf welt.de unter URL: http://welt.de/politik/deutschland/article8211928/bayern- erwaegt-Verfassungsklage-gegen-Atomausstieg.html.

5 Anm.: Der Begriff Grid Parity ist der englische Begriff für Netzparität und bezeichnet den Punkt, ab dem die erneuerbaren Energien konkurrenzfähig zum handelsüblichen Strompreis sind. Ab diesem Punkt entfällt logischerweise eine Subvention.

6 Anm.: Der Autor wählt die Solarbranche zur exemplarischen Darstellung. Eine Analyse aller regenerativen Sparten würde den verfügbaren Umfang dieser Arbeit überschreiten und gerade an der Solarenergie lässt sich sehr anschaulich die kontroverse Debatte zeigen, da diese schon immer über, die mit Abstand höchste, Einspeisungsvergütung verfügte.

7 Vgl.: Berchem, Andreas: Das unterschätzte Gesetz, in: Schmitt, Helmut/ Joffe, Josef (Hrsg.): Die Zeit, Ausgabe 39, Jahrgang 61, Hamburg 2006, S. 6.

8 Vgl.: Deutscher Bundestag: Stromeinsparungsgesetz. Gesetz über die Einsparung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz, Dezember 1991, auf uni-saarland.de, unter URL: http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBI/Teil1/1990/19902633.1.HTML.

9 Vgl.: Ebd., §3 Abs.1.

10 Vgl.: Deutscher Bundestag: Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien, März 2000, auf bundesrecht-juri.de unter URL: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eeg/gesamt.pdf , §8 Abs.1.

11 Vgl.: Ebd., §8 Abs.5.

12 Anm.: Der Begriff CAP kommt vom englischen Wort für „Deckel“ und findet seine Verwendung in der Wirtschaft um gewollte Deckelungen eines kontrollierten Ausbaus zu bezeichnen.

13 Die 350 MW ergeben sich aus dem 100.000-Dächer-Solarstromprogramm der Bundesregierung. Weitere Hintergründe zur Novellierung auch in der Gesetztesbegründung zum EEG 2004, Vgl.: Deutscher Bundestag: Konsolidierte Fassung der Begründung zu dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, Juli 2004, auf bmu.de, unter URL: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_begruendung.pdf, S.6f.

14 Vgl.: Deutscher Bundestag: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich, Juli 2004, auf Bundesgesetzblatt online, unter URL: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk= Bundesanzeiger_BGBl&bk= Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl104s1918.pdf%27], § 11.

15 Vgl.: Ebd., § 11 Abs. 1.

16 Vgl.: Ebd., Abs. 2.

17 Anm.: Eine typische Solaranlage auf einem Einfamilienhaus hat ungefähr eine Leistung von ca. 3- 5kw, je nach Größe des Daches und Leistung der eigentlichen Module.

18 Vgl.: Deutscher Bundestag: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich, Abs. 2. S. 1f.

19 Vgl.: Ebd., S. 3.

20 Vgl.: Ebd., Abs. 3ff.

21 Vgl.: Berchem, Andreas: Das unterschätzte Gesetz.

22 Anm.: Polen, Großbritannien, Belgien und Schweden haben sich nicht für eine Einspeisungsvergütung, sondern für eine Quotenregel entschieden. Diese Staaten sind im europäischen Vergleich beim Ausbau der Solarenergie im hinteren Bereich. Vgl.: BMU: Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), Berlin 2007, S.46.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Ein Förderinstrument im Wandel von 2000 bis heute und seine Auswirkung auf die deutsche Energiepolitik
Hochschule
Universität der Bundeswehr München, Neubiberg  (Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Politische Systeme in Dtl. (Umweltpolitik - Ein zentrales Politikfeld in Deutschland)
Note
1,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
24
Katalognummer
V197846
ISBN (eBook)
9783656241119
ISBN (Buch)
9783656241188
Dateigröße
543 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Welche Bedeutung hat das Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG) für den Ausbau der Solarbranche in Deutschland gehabt und welche Gefahren entstehen für die Branche durch eine veränderte Energiepolitik der Schwarz-Gelben Koalition?
Schlagworte
erneuerbare-energien-gesetz, förderinstrument, wandel, auswirkung, energiepolitik, welche, bedeutung, gesetz, förderung, erneuerbaren, energien, ausbau, solarbranche, deutschland, gefahren, branche, schwarz-gelben, koalition
Arbeit zitieren
Tina Wirth (Autor:in), 2010, Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Ein Förderinstrument im Wandel von 2000 bis heute und seine Auswirkung auf die deutsche Energiepolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/197846

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