Vom 12. bis 24. März 2012 fand in Kyoto an der Doshisha Law School ein Intensivseminar „Japanese Law Program“ statt. Das Seminar gliederte sich in drei Teile: Vorlesungen zu verschiedenen Rechtsgebieten, aus einem Symposium zum Thema „Zur Bedeutung des Vergleichs von Rechtskulturen“, sowie einem Besuchsprogramm, das Besuche bei der JVA Kyoto, bei der Staatsanwaltschaft und der Abteilung für Internationale Zusammenarbeit des Justizministeriums in Osaka, sowie Besuche der Rechtsabteilungen bei PANASONIC in Osaka und bei OMRON in Kyoto beinhaltete. Im Vorlesungsteil wurden die folgenden Rechtsgebiete behandelt: Straf- und Strafprozessrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Japanische Rechtsgeschichte, Japanisches Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Zivilprozessrecht und Internationales Privatrecht. Zudem wurde zu Beginn des Kurses eine Einführung zur Juristenausbildung und zum Justizsystem in Japan gegeben, auch wurde ein Videobeitrag zum Kriegsverzichtsartikel 9 in der Japanischen Verfassung gezeigt. In der vorliegenden Arbeit sollen die verschiedenen Inhalte der Vorlesungen, der Vorträge im Symposium und die Informationen aus dem Besuchsprogramm zusammengefasst dargestellt werden. Aufgrund besonderem Interesse des Verfassers, der seit vielen Jahren als Berufsbetreuer arbeitet, wird auch dem Thema Betreuungsrecht für Volljährige ein eigener Abschnitt gewidmet.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Vorlesungen
I. Juristenausbildung
II. Justizsystem
1. Bagatellgerichte
2. Bezirksgerichte
3. Familiengerichte
4. Obergerichte
5. Oberster Gerichtshof
III. Strafrecht / Strafprozessrecht
IV. Verfassungs- und Verwaltungsrecht
V. Japanische Rechtsgeschichte
VI. Zivilrecht
VII. Zivilprozessrecht
VIII. Gesellschaftsrecht
IX. Familien- und Erbrecht
X. Betreuungs- / Vormundschaftsrecht für Volljährige
1. Vormundschaft
2. Pflegschaft
3. Beistandsschaft
4. Verfahren
5. Betreuungspersonen
XI. Umweltrecht
XII. Arbeitsrecht
C. Symposium
I. Rechtsvergleichung Zivilrecht – am Beispiel Leistungsstörungsrecht
II. Rechtsvergleichung im Verfassungs- und Europarecht
III. Rechtsvergleichung im Strafrecht
IV. Rechtsvergleichung im Gesellschaftsrecht
V. Rechtsvergleichung in der Rechtspraxis
D. Besuchsprogramm
I. JVA
II. Staatsanwaltschaft / ICD
III. Gericht
IV. Panasonic / Omron
E. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit dokumentiert die Inhalte des Intensivseminars "Japanese Law Program" und reflektiert die Erkenntnisse aus verschiedenen Vorlesungen, einem Symposium zum Rechtsvergleich sowie einem praktischen Besuchsprogramm in japanischen Institutionen.
- Struktur und Funktionsweise des japanischen Justiz- und Gerichtssystems.
- Grundzüge des japanischen materiellen Rechts (Zivil-, Straf-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht).
- Akademische Rechtsvergleichung zwischen dem japanischen und dem deutschen Rechtssystem.
- Einblicke in die japanische Rechtspraxis durch Besuche bei Staatsanwaltschaft, Gefängnissen und Unternehmen.
Auszug aus dem Buch
III. Strafrecht / Strafprozessrecht
Das materielle japanische Strafrecht ist hauptsächlich durch das deutsche Strafrecht geprägt, während das Strafverfahrensrecht stark vom amerikanischen Recht beeinflusst ist. Die Grundstruktur des Strafrechts mit Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld gilt in Japan ebenso wie der Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“ (nulla poena sine lege). Das Analogieverbot im Strafrecht gibt es grundsätzlich auch, allerdings mit gewissen Einschränkungen.
Wie in Deutschland ist auch in Japan eine Tat nur bei Vorsatz oder bei bestimmten Fahrlässigkeitsdelikten strafbar. Der Versuch ist nicht strafbar. Der Begriff der Fahrlässigkeit war in Japan umstritten. Grundsätzlich bedeutet Fahrlässigkeit die Verletzung der Sorgfaltspflicht. Nach einer Ansicht sollte Fahrlässigkeit vorliegen, wenn die Strafbarkeit einer Handlung vorhersehbar war, nach einer anderen Meinung sollte es darauf ankommen, dass zudem auch die Möglichkeit der Vermeidung einer strafbaren Handlung gegeben ist. Eine Mindermeinung vertrat sogar die Ansicht, dass bereits die vorhandene Sorge, eine Handlung könnte schädlich sein, eine strafbare Fahrlässigkeit begründet.
Das japanische Strafgesetzbuch (Keihô) sieht in § 9 folgende Strafen vor: Todesstrafe, Zuchthaus und Gefängnis, Geldstrafe, Haft und Geldbuße sowie Erziehung. Die Todesstrafe wird verhängt insbesondere bei Mord und Raub und Vergewaltigung mit Todesfolge. Sie wird eher selten vollstreckt (54 Mal von 2005 bis 2009) und kann nicht verhängt werden, wenn der Täter zum Zeitpunkt der Tat unter 18 Jahre alt ist. Eine Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag gibt es nicht. Anders wie das deutsche Strafgesetz sieht das japanische keine Maßregeln zur Besserung und Sicherung bei psychisch kranken Straftätern vor. Die Geldstrafe spielt in Japan nur eine geringe Rolle, es gibt kein System der Tagessätze wie in Deutschland.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Vorstellung des Programms "Japanese Law Program" in Kyoto und Erläuterung der Zielsetzung der Arbeit.
B. Vorlesungen: Umfassende Darstellung der japanischen Rechtsgebiete, von der Juristenausbildung bis hin zum Arbeits- und Gesellschaftsrecht.
C. Symposium: Wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Rechtsvergleichung in verschiedenen Disziplinen, insbesondere zwischen Japan, Deutschland und Europa.
D. Besuchsprogramm: Praktische Einblicke durch Besuche in einer JVA, bei der Staatsanwaltschaft, an Gerichten sowie in japanischen Großunternehmen.
E. Schlussbetrachtung: Persönliches Fazit des Autors zur Qualität und Bereicherung durch das Intensivseminar.
Schlüsselwörter
Japanisches Recht, Rechtsvergleichung, Strafrecht, Zivilrecht, Justizsystem, Juristenausbildung, Vormundschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Staatsanwaltschaft, Rechtsgeschichte, FernUniversität Hagen, Verfassungsrecht, Schuldrecht, Rechtskultur.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit fasst die fachlichen Inhalte und praktischen Erfahrungen zusammen, die der Autor während des "Japanese Law Program" in Kyoto im März 2012 gesammelt hat.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Arbeit deckt das gesamte Spektrum des japanischen Rechtssystems ab, inklusive Straf-, Zivil-, Gesellschafts-, Arbeits- und Verfassungsrecht sowie rechtsvergleichende Analysen.
Was ist das primäre Ziel dieser Arbeit?
Ziel ist die strukturierte Zusammenfassung von Fachvorlesungen, wissenschaftlichen Symposiumsbeiträgen und Erkenntnissen aus institutionellen Besuchen in Japan.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit stützt sich primär auf die Rechtsvergleichung (Komparatistik), um Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen dem japanischen und dem deutschen Rechtssystem herauszuarbeiten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Aufarbeitung der japanischen Rechtsgebiete, rechtsvergleichende Beiträge von Experten sowie Berichte über Besuche bei japanischen Behörden und Unternehmen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Japanisches Recht, Rechtsvergleichung, Strafrecht, Zivilrecht und Vormundschaftsrecht.
Wie unterscheidet sich die japanische Juristenausbildung vom deutschen System?
In Japan erfolgt das Studium zunächst auf undergraduate-Ebene, gefolgt von einer spezialisierten Ausbildung an Law Schools, die erst seit 2004 existieren, um auf das Staatsexamen vorzubereiten.
Was sind die Besonderheiten des japanischen Strafprozessrechts?
Japan zeichnet sich durch eine sehr starke Stellung der Staatsanwaltschaft aus, das Fehlen von umfangreichen Aktenvorlagen für Richter vor der Hauptverhandlung und eine extrem hohe Verurteilungsquote von ca. 99%.
Wie wird das Betreuungsrecht für Volljährige in Japan geregelt?
Japan hat das System 2000 reformiert und unterscheidet heute zwischen Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandsschaft, wobei der Fokus auf der Vermeidung der früheren Stigmatisierung liegt.
Warum spielt die Rechtsvergleichung im japanischen Kontext eine so große Rolle?
Da das moderne japanische Recht maßgeblich durch den Import westlicher Rechtsmodelle (früher Deutschland/Frankreich, später USA) geprägt wurde, dient die Rechtsvergleichung zum Verständnis der eigenen Dogmatik und zur weiteren Rechtsentwicklung.
- Arbeit zitieren
- Klaus Fenn (Autor:in), 2012, Intensivkurs Japanisches Recht und Symposium „Zur Bedeutung des Vergleichs von Rechtskulturen“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/198033